DE2751355C3 - Verfahren zum Bestimmen von Luftverunreinigungen verursachenden Emissionen am Austrittsende von Abluftleitungen - Google Patents
Verfahren zum Bestimmen von Luftverunreinigungen verursachenden Emissionen am Austrittsende von AbluftleitungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bestimmen von Luftverunreinigungen verursachenden Emissionen
am Austrittsende von Abluft-Leitungen, bei dem die aus dem Austrittsende strömende Abluft in einen mindestens
eine Meßsonde und eine Austrittsöffnung enthaltenden aufblasbaren Plastikbeutel geleitet wird
und diesen aufbläst.
Der bisher erforderliche Arbeits-, Zeit- und Kostenaufwand
für das Vorbereiten der Messungen z. B. nach
is VDI-Richtlinie 2066, Blatt 1 (Ausgabe Oktober 1975)
»Messen von Partikeln, Staubmessungen in strömenden Gasen«, insbesondere aber für die in zahlreichen
VDI-Richtlinien beschriebenen Messungen gasförmiger Emissionen ist beträchtlich, und zwar insbesondere im
Hinblick auf die Anforderungen an die Meßstrecken und MeBsteüen, die Anordnung der Meßstrecker· und des
Meßquerschnittes, die Maßnahmen zum Verbessern der Strömungsverhältnisse und das Einrichten des Meßplatzes.
Vor allem bei kurzen Dachauslässen betragen die Längen der Ein- und Auslaufstrecken weniger als das
Dreifache des für einwandfreie Messungen erforderlichen »hydraulische.! Durchmessers«. Weiterhin bewirken
Umlenkungen, Abzweigungen, Absperrorgane, Ventilatoren und andere Einbauten, Querschnittsänderungen, Verkrustungen, Staubansätze
usv/. Störungen der Strömungsverhältnisse und damit ungleichmäßige Gas- und Siaubverteilung.
Auch die Gefährdung und Belästigung der mit der Durchführung von Emissionsmessungen Beschäftigten
durch die von einer Anlage emittierten toxischen und/oder geruchsintensiven Luftverunreinigungen ist zu
beachten.
Es ist nun aber auch schon ein Verfahren zum Bestimmen von Luftverunreinigung ;n verursachenden
"to Emissionen am Austrittsende von Abluftleitungen bekannt, wie es im Oberbegriff des Patentanspruchs 1
angegeben ist (vgl. Zeitschrift »Staub-Reinhaltung der
Luft«, 1969, Nr. 6. Seiten 236/237). Bei diesem bekannten Verfahren erfolgt die Prüfung der Emissionen in einem
modifizierten Ben ^!verfahren, bei dem das Abgas eines
Fahrzeuges in einem Beutel gesammelt und die Konzentrationen dann integral gemessen werden. Mit
empirisch für jeden Fahrzeugtyp ermittelten Umrechnungsfaktoren werden die offiziell gültigen Emissionswerte
errechnet. Aber auch dieses bekannte Verfahren ist umständlich und zeitaufwendig.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, alle diese Nachteile der bisher bekannten Verfahren zum
Bestimmen von Luftverunreinigungen verursachenden Emissionen zu vermeiden und derartige Verfahren
sowie die dabei verwendeten Vorrichtungen wesentlich zu vereinfachen.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch das im Patentanspruch I gekennzeichnete Verfahren sowie
durch die im Patentanspruch 2 gekennzeichnete Vorrichtung gelöst.
Der durch die Erfindung erzielbare technische
Fortschritt besteht darin, daß bei Verwendung einer einfachen zusärnrrienfaltbären, Sonst nicht gestützten
Schlauchfolie deren Standfestigkeit nach dem Aufsetzen auf das Austrittsende einer Abluftleitung, ζ. B. eines
Schornsteins, in einfachster Weise durch die in ihrer
Geschwindigkeit und Menge regelbare, durch die
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Schlauchfolie hindurchströmende Abluft gewährleistet ist. Diese Schlauchfolie kann daher durchaus zutreffend
als »Schornstein aus derTasche« bezeichnet werden.
Darüber hinaus ist es vorteilhaft, daß die erfindungsgemäße
Vorrichtung für die Emissionsmessung radioaktiver Stoffe insbesondere bei einer möglichen Kontamination
der Meßstrecke im Hinblick auf das Abfallbeseitigungsproblem zum Einsau geeignet ist (»Wegwerf-Schornstein«).
Weiterhin ist die Erfindung mit Vorteil anwendbar bei der Durchführung von Emissionsmessungen geruchsintensiver
Luftschadstoffe, die aus verschiedenen Betriebsanlagen z. B. einer Borstenzurichterei (mit Wolferei,
Waschanlage, Trockner, Raumentlüfter usw.) in die freie Atmosphäre abgegeben werden. Hierfür waren
bisher mit erheblichen Kosten verbundene Aufbauten von Meßplätzen mit Meßstrecken, Meßbühnen und
Gerüsten erforderlich.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand der Ausführungsbeispiele erörtert. Es
zeigen
F i g. 1 das Schema einer erfindungsgemäße^ Vorrichtung,
F i g. 2 und 3 Einzelheiten dieser Vorrichtung.
In F i g. 1 ist schematisch ein Gebäudedach 3 mit zwei Schornsteinen 1,2 dargestellt, von denen der eine noch
mit einer Regenhaube 4 abgedeckt ist. Auf den Abluftstutzen des Schornsteins 1 ist die erfindungsgemäße
Schlauchfolie 5 luftdicht z. B. mi' einem Plastikband, Bindfaden oder Schelle abgedichtet, aufgezogen,
so daß der aus dem Schornstein 1 austretende Hauptvolumenstrom 6, d. h. der Volumenstrom der
Abluft im Meßquerschnitt 7, durch die Schlauchfolie 5 strömt und diese aufbläht. Etwa in der halben Länge der
z. B. 3 m langen Schlauchfolie ist eine Entnahmeöffnung 8 von z. B. 20 mm Durchmesser vorgesehen, durch die in
der Meßebene eine mit einer Meßapparatur 12 verbundene Probenahmesonde 9 eingeführt ist Bei
einem etwa 40 cm hohen Abluftstutzen von z. B. 60 cm Durchmesst,- kann beispielsweise eine im flachen
Zustand etwa OS m breite und 3 m lange Schlauchfolie von 0,15 mm Stärke aus Polyäthylen verwendet werden.
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Durch die hindurchströmende Abluft wird die Schlauchfolie aufgeblasen, so daß sie senkrecht steh';
dabei kann ihre Standfestigkeit je nach der Geschwindigkeit und der Menge der hindurchströmenden Abluft
durch wahlweises Ändern der Größe der Austrittsöffnung an ihrem freien oberen Ende geregelt werden, und
zwar z. B. mit Hilfe eines Reißverschlusses 10 (in F i g. 2)
oder aber durch teilweises Zuschweißen mittels Schweißnaht Ii (F ig. 3).
Die Schlauchfolien können z. B. aus Kunststoffmaterialien
bestehen, die sich zu flexiblen Schläuchen verarbeiten lassen, z. B. aus Polyolefinen, Polyester,
Superpolyamiden u. a, ferner eine ausreichende Wärmebeständigkeit besitzen, je nach Einsatzzweck beständig
gegen anorganische und/oder organische Luftschadstoffe sind und falls erforderlich, auch antistatisch
ausgerüstet sind.
In der Regel ist die Abluftgeschwindigkeit an einem Abluftauslpß, aus dem Luftschadstoffe emittiert werden
können, konstant und erfordert '· .ine mehrmalige Messung des Geschwindigkeiisprofils uTS Hauptvolumenstromes;
sie wird aus der mittleren Abluftgeschwindigkeit in der Meßebene bestimmt Die Abluftmenge
bzw. der Hauptvolumenstrorn des Abgases errechnet sich au·: der mittleren Abluftgeschwindigkeit und dem
Querschnitt der Austrittsöffnung bzw. des Hauptvolumenstromes. Nach der VDI-Richtlinie 2280 »Auswurfbegrenzung,
organische Verbindungen — insbesondere Lösemittel« vom August 1977 soll für die Ableitung der
Abgase, auch aus Reinigungsanlagen, zwecks besserer Verteilung in der Atmosphäre eine Austrittsgeschwindigkeit
von 7 m/s angestrebt werden. Eine Verkleinerung des Querschnitts der Austrittsöffnung des Plastikschlauches
ist nur dann erforderlich, wenn der Hauptvolumenstrom so klein ist, daß die Schlauchfolie
um- bzw. einknickt Andererseits soll die Querschnittfläche auch nicht so stark verkleinert werden, daß ein
Rückstau des Hauptvolumenstromes an der Austr ttsfläche der Schlauchfolie auf Abluftventilatoren, Axialgebläse,
andere Abluftfördervorrichtungen oder die Prc Juktionsanlage selbst nachteilig zurückwirken kann.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Verfahren zum Bestimmen von Luftverunreinigungen verursachenden Emissionen am Austrittsende
von Abluft-Leitungen, bei dem die aus dem Austrittsende strömende Abluft in einen mindestens
eine Meßsonde und eine Austrittsöffnung enthaltenden aufblasbaren Plastikbeutel geleitet wird und
diesen aufbläst, dadurch gekennzeichnet, daß der als Schlauchfolie (5) ausgebildete Plastikbeutel
auf das nach oben ragende Austrittsende der Abluftleitung, insbesondere Schornstein (1), aufgesetzt
wird, und daß die notwendige Standfestigkeit der sonst nicht gestützten Schlauchfolie (5) je nach
der Geschwindigkeit und der Menge der hindurchströmenden Abluft durch wahlweises Ändern der
Größe der Ausxrittsöffnung der Schlauchfolie (5) erzielt wird.
2. Vorrichiung zur Durchführung des Verfahrens
nach Patentanspruch !, bestehend aus einem aufblasbaren Plastikbeutel, mit einem auf die
Abluftleitung aufsetzbaren Ende und mit einer Austrittsöffnung, dadurch gekennzeichnet, daß der
als aufblasbare Schlauchfolie ausgebildete Plastikbeutel (5) an seinem auf das Austrittsende (1) der
Abluftleitung aufsetzbaren Ende mit Vorrichtungen, z. B. mit einem Plastikband, zum luftdichten Aufziehen
auf das Abluftaustrittsende (1) versehen ist und an seinem anderen (freien) Ende eine Vorrichtung
(10, 11) zum wahlweisen Ändern der Größe seiner eigenen Austrittsöffnung aufweist.
3. Vorrichtung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Ändern der Größe der
Austrittsöffnung der Schlauchfoi.e (5) mit Hilfe eines Reißverschlusses (10) bewirkbar ist (F i g. 2).
4. Vorrichtung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Ändern der Größe der
Austrittsöffnung der Schlauchfolie (5) durch teilwei-Ses Zuschweißen der Öffnung bewirkbar ist (F i g. 3).
5. Vorrichtung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Schlauchfolie
(5) jeweils so gewählt ist. daß Reaktionen mit Bestandteilen der Abluft ausgeschlossen sind.
6. Vorrichtung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlauchfolie (5) in der
Meßebene (7) (etwa in der halben Länge der Schlauchfolie) mit mindestens einer seitlichen
öffnung (8) zum Einführen einer Entnahmesonde (9), oder z. B. eines Staurohres zum Messen der
Strömungsgeschwindigkeit, versehen ist.
7 Vorrichtung nach Patentanspruch 2. dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige Länge der
Schlauchfolie (5) so gewählt ist, daß die Länge der Einlaufstrecke vor der Meßebene (7) und die Länge
dir Auslaufstrecke oberhalb der Meßebene minde-
»tens das Dreifache des »hydraulischen Durchmes· ters« betragen, wobei unter dem hydraulischen
Durchmesser der »Quotient« aus dem vierfachen Meßquerschnitt und seinem Umfang zu verstehen
ist.
8i Vorrichtung; nach: Patentanspruch 2,· dadurch
gekennzeichnet, daß die Schlauchfolie (5) aus
Künststöffmätenalien besteht, die sich zu flexiblen
Schläuchen verarbeiten lassen, z, B. Polyolefinen;
Polyester, Süperpolyamiden, die ferner eine ausreichende Wärmebeständigkeit besitzen^ außerdem je
nach Einsatzzweck beständig gegen anorganische Luftschadstoffe und schließlich, falls erforderlich,
auch antistatisch ausgerüstet sind.
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| DE2751355B2 DE2751355B2 (de) | 1980-04-03 |
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1977
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| DE2751355A1 (de) | 1979-05-23 |
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