DE2750559B2 - Planfilmkassette - Google Patents
PlanfilmkassetteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Planfilmkassetle nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bei einer aus der DE-AS 12 42 086 bekannten Planfilmkassette nach dem Oberbegriff des Anspruches
wird das fotografische Material nur an seinen beiden kurzen Seiten gegen den Fensterrahmen gedrückt.
Diese Art der Halterung ist nur bei kleinformatigen Planfilmen oder bei fotografischen Glasplatten ausreichend.
Bei großformatigen Planfilmen kann mit einer derartigen Halterung der Planfilm nicht in der
Bildebene gehalten werden, sondern löst sich im allgemeinen in seinem mittleren Bereich von der
Druckplatte und befindet sich dann in diesem Bereich nicht mehr in der Bildebene.
Aus der US-PS 38 70 889 ist eine Röntgenfilmkassette bekannt, bei der das lichtempfindliche Material entlang
zwei gegenüberliegenden Seiten durch Profilteile mit Kurvenflächen, an denen Kurvenfolgeorgane einer
Druckplatte angreifen, festgelegt wird. Die Druckplatte
besteht aus leichtem, flexiblem Material, zum Beispiel Magnesium, und kann daher insbesondere bei größeren
Formaten das lichtempfindliche Material nicht in einer Ebene halten.
Aus der US-PS 33 73 673 ist eine zerlegbare Planfilmkassette bekannt, bei der das fotografische
Material ebenfalls entlang zwei gegenüberliegenden Seiten festgehalten wiixi, so daß sie nicht für
großformatige Planfilme geeignet ist.
Die Aufgabe der Erfindung liegt in einer Planfilmkassette, mit der auch großformatige Planfilme in der
Bildebene gehalten werden können.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale dfs Anspruches 1 gelöst.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die durch die Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, daß die Planfilmkassette
(nachfolgend kurz Kassette) sowohl während des Ladens als auch während des Entladens offengehalten
wird und zum Beschicken mittels eines Ausgabegerätes geeignet ist, wie es in der US-PS 37 90 160 für
Röntgenfilme beschrieben wird. Obwohl die hintere Platte aus der Kassette herausgezogen werden kann,
besteht nicht die Gefahr, daß der Planfilm durch eingeschlossene Luftblasen nach vorne gewölbt wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend
anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 in Draufsicht den Gehäuserahmen der Planfilmkassette mit nach unten gerichtetem Belichtungsfenster;
F i g. 2 einen Schnitt nach 2-2 von F i g. 1;
F i g. 3 einen Schnitt nach 3-3 von Fig. 1;
F i g. 4 einen Schnitt nach 4-4 von F i g. 1;
Fig.5 eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung der Planfilmkassette mit dem in Fig. 1
gezeigten Gehäuserahmen;
Fig.6 eine Teilansicht von der Seite, aus der die
Arbeitsweise der Planfilmkassette ersichtlich ist und
Fig. 7 die Planfilmkassette mit teilweise ausgezogener
Lichtschutzplatte.
Die Planfilmkassette eignet sich zur Aufnahme und Aufbewahrung photographischer, auf aktinische Strahlung
(Licht) ansprechende Planfilme, die einem selbsttätigen Filmausgabegerät entnommen werden, das Bestandteil
eines Tageslicht-Handhabungssystems ist. Ein derartiges Ausgabegerät ist beispielsweise in der US-PS
37 90 160 beschrieben. Die in Verbindung mit einem derartigen System verwendeten Planfilme sind mit
Kerben versehen und gestapeil, um die Ausgabe aus dem lichtdichten Ausgabegerät zu erleichtern. Das
Ausgabegerät kann derart betätigt werden, daß es einen den Planfilmstapel enthaltenden Umschlag öffnet und
die Planfilme einzeln in die Kassette abgibt. Das Ausgabegerät arbeitet mit der Kassette zusammen,
indem es die Kassette öffnet, so daß ein Planfilm in diese eingegeben werden kann, worauf bei der Entnahme der
Kassette aus dem Ausgabegerät die Kassette erneut lichtdicht geschlossen wird, um die Handhabung des
Planfilms bei Tageslicht zu gestatten. Die Kassette wird
.iann im rückwärtigen Teil einer Photokamera angeordnet,
eine Lichtschutzplatte entfernt, der Planfilm beuchtet, die Lichtschutzplatte wieder eingesetzt und
die Kassette aus der Photokamera für die weitere Verarbeitung des Planfilms entnommer.. Die Kassette
kann anschließend in ein Planfilm-Speichermagazin eingesetzt werden. Der Planfilm wird dabei im Planfilm-Speichermagazin
entwickelt oder in anderer Weise behandelt. Der Vorteil des Tageslichtsystems besteht
selbstverständlich darin, daß keine Dunkelkammer erforderlich ist, um den Planfilm in die Kassette
einzugeben und ihn aus dieser zu entnehmen. Dies führt zu einer erheblichen Zeiteinsparung und beträchtlichen
Arbeitserleichterung.
Die erfindungsgemäße Planfilmkassette hat ein iichtdichtes Gehäuse, das mit einem Belichtungsfenster
12 versehen ist, durch welches der Film belichtet werden
kann, sowie mit einer abnehmbaren Lichtsc'/utzplatte
14, die das Belichtungsfenster 12 lichtdicht verschließ!
und mit einer hinteren Platte 16. Das Gehäuse hat eine Eintrittsöffnung 18, durch welche der Planfilm aus dem
Ausgabegerät kommend eingegeben werden kann, sowie einen Einlrittsschlitz 20, durch welchen die
Lichtschutzplatte 14 zurückgezogen werden kann, um eine Belichtung des Planfilms zu gestatten.
Das Gehäuse enthält einen ebenen Gehäusera lmen
10 mit U-förmigen Kanälen 22 auf jeder Seite. Ein abgeschrägtes Element 24 und ein Querelement 26
verbinden die Kanäle 22. Am inneren Abschnitt des in der Zeichnung unten liegenden Rands des Gehäuserahmens
10 sind zwei rechteckförmige Fensterrahmen 30 befestigt, welche Führungsbahnen 31 zur lichtdichten
Aufnahme der Lichtschutzplatte 14 bilden. Der Bodenteil des Querelements 26 ist derart ausgebildet, daß er
zusammen mit einer nach Entfernung von Schrauben lösbaren Platte 32 den Eintrittsschlitz 20 und eine
Verlängerung der Führungsbahnen 31 bildet. Eine stationäre Platte 36 ist benachbart der lösbaren Platte
32 angeordnet und durch Kunstharz mit dem Gehäuserahmen 10 verbunden. Diese beiden Platten 32 und 36
umschließen einen Hohlraum 38 im Querelement 26, in dem eine Lichtabschirmung befestigt ist.
Die Lichtabschirmung besteht zweckmäßig aus einem elastischen Federstreifen 40, der beispielsweise aus
rostfreiem Stahl gefertigt ist und mittels Schrauben 42 am Querelement 26 befestigt ist. Der Federstreifen 40
ist vorzugsweise mit biegsamen Fingern 44 ausgebildet, da sie es der Lichtabschirmung ermöglichen, an der
Lichtschutzplatte 14 über deren ganze Breite anzuliegen und die Lichtabschirmung dabei nicht unter Ermöglichung
eines Lichteinfalls zur Kassette gekrümmt wird. Die Finger 44 sind vorzugsweise mit einer Schicht aus
lichtundurchlässigem Samt oder plüschartigem Material bekannter Art abgedeckt. Der Gehäuserahmen 10 ist
am Eintrittsschlitz 20 mit einer Spitze 46 versehen, die als Sperre dient. Die Spitze 46 kann in Anlage an einen
verbreiterten Handgriff 48 an einem Rand der Lichtschutzplatte 14 treten, um deren Entnahme zu
erleichtern. Diese Anlage hält die Lichtschutzplatte sicher in ihrer Stellung, so daß sie nicht unbeabsichtigt
herausfällt.
Zum Gehäuserahmen 10 gehören ferner stabförmige Profilteile 50, die aus Blech bestehen können, L-förmigen
Querschnitt aufweisen und innerhalb der Kanäle 22 verschiebbar sind. Erste Kurvenflächen 54, die, wie noch
beschrieben wird, in Anlage an erste Kurvenfolgeorgane 56 an der Druckplatte 58 treten, sind in ähnlicher
Weise aus Blech hergestellt und an den stablormigen Profilteilen 50 angeschweißt oder in anderer Weise
befestigt Die Enden der Profilteile 50 benachbart der Eintrittsöffnung 18 nehmen Stifte 60 in einem
U-fönrigen, in den Profilteilen 50 gebildeten Behälter auf, damit die Profilteile durch zugeordnete, nicht
dargestellte Stifte am Planfilmausgabegerät oder -magazin betätigt werden können. Die inneren Wände
der Kanäle 22 sind entsprechend ausgeschnitten, um bei 80 eine gleitende Aufnahme der ersten Kurvenfolgeorgane
56 zu ermöglichen, und um Schwenkzapfen 61 zu bilden, um die zwei, Federteile bildende Streifen 66, die
mit Federfingern 67 ausgebildet sind, verschwenkt werden können, wenn sie durch die Profilteile 50
betätigt werden. Druckfedern 62 sind in den Profilteilen 50 angeordnet und werden an einem Ende durch einen,
nicht dargestellten. Vorsprung der Profilteile 50 gehalten. Stifte 64 können durch die Kanäle 22 und
durch Schlitze in den Profilteilen 50 eingesetzt werden, um das andere Ende der Druckfedern 62 zu befestigen.
Damit werden bei einer Betätigung der Profilteile 50 die Druckfedern 62 gespannt.
Die Profilteile 50 besitzen Kurvenflächen 70 zur Betätigung der Druckplatte 58 und zum Verschwenken
des federnden Streifens 66 einerseits gegen die Druckplatte 58 und andererseits gegen das Belichtungsfenster 12. Die elastischen, als Federn ausgebildeten
Streifen 66 haben an jedem Ende öffnungen 90, welche über die Schwenkzapfen 61 passen, die in den Kanälen
22 vorhanden sind, um einen Drehpunkt für die Streifen
66 zu bilden. Zweite Kurvenfolgeorgane 94 sind an jedem Ende der Streifen 66 angeordnet und können die
zweiten Kurvenflächen 70 erfassen und die Federfinger
67 verschwenken, damit sie an der Druckplatte 58 anliegen.
Erste Kurvenflächen 54 zur Bewegung der Druckplatte 58 weg vom Fensterrahmen 30 sind an den
Profilteilen 50 angeordnet.
Darüberhinaus hat ein als Lichtabschirmung dienender Streifen 74 endseitige Zapfen 76, welche in Kerben
oder Schlitze 78 in den Kanälen 22 derart eingreifen, daß der Streifen 74 zwischen einer Offenstellung und
einer Schließstellung verschwenkt werden kann, wodurch die Eintrittsöffnung 18 einen Lichteintritt zuläßt
oder verhindert.
Der die Lichtabschirmung bildende Streifen 74 wird durch die Bewegung der Druckplatte 58 betätigt und ist
mit federnden Vorsprüngen 79 versehen, welche an der hinteren Platte 16 angreifen und den als Lichtabschirmung
dienenden Streifen 74 normalerweise in eine geschlossene Stellung bringen, wo er gegen das Element
24 drückt, bis dieses durch die Bewegung der Druckplatte 58 in eine Offenstellung (weg vom
Fensterrahmen 30) geöffnet wird. Die erste Kurvenfolgeorgane 56 bewegen sich innerhalb der Aussparungen
80 in den Kanälen 22. Die Druckplatte 58 ist mit einer Fläche 59 an der Filmauflageseite abgedeckt, die eine
Luftschicht zwischen dem Planfilm und dieser Fläche bildet. Die Fläche 59 soll nichtelektrostatisch sein, so
daß der Planfilm frei über die Druckplatte 58 gleiten kann und, wenn die Kassette auf das eine Ende gestellt
wird, beim öffnen der Druckplatte frei aus der Kassette herausfallen oder in diese hineinfallen kann.
Eine derartige Fläche kann hergestellt werden, indem eine Polyesterfolie haftend mit der Filmauflagefläche
der Druckplatte 58 verbunden wird und der Polyesterfilm mit einer Suspension beschichtet wird, die eine aus
Punkten aufgebaute Oberfläche bildet. Die Oberfläche kann erhalten werden, indem SiliCuriperieii iViii einem
Durchmesser von etwa 0,025 mm in einer Celluloseacetatlösung suspendiert werden. Ein schwarzer Farbstoff
wird hinzugegeben, um eine Lichtausbreitung zwischen der Filmrückseite und der Fläche zu verringern. Die
Perlen nehmen etwa 1 bis 2 Vol.-% ein. Die Suspension wird auf den Polyesterfilm der Druckplatte aufgebracht
und man läßt sie trocknen; dabei ragt der Polyesterfilm leicht über die Druckplatte hinaus vor und wird bei 71
zurückgebogen, um mit dern Element 24 (Fig.3) des
Gehäuserahmens 10 eine abgeschrägte öffnung für den Planfilm zu bilden.
Die Rückseite des Gehäuserahmens 10 nimmt zum Abschluß der Kassette gleitend eine hintere Platte 16
auf. Zu diesem Zweck kann die Platte 16 in Nuten 84 gleiten, die in den Kanälen 22 vorhanden sind. Das
Querelement 26 ist bei 43 mit einer Ausnehmung versehen, damit die Lichtschutzplatte 14 durch Erfassen
ihres Handgriffes 48 entnommen werden kann.
Im Betrieb drückt die Druckplatte 58 normalerweise gegen die Ränder des Fensterrahmens 30, um einen
nicht dargestellten Planfilm an seinen Rändern zu erfassen. Die Druckplatte 58 liegt an den Rändern
infolge der Wirkung der Druckfedern 62 an, wobei die stabförmigen Profilteile 50 gegen die Eintrittsöffnung 18
des Gehäuses 10 gedrückt werden. Dies gewährleistet, daß sich die ersten Kurvenflächen 54 von den ersten
Kurvenfolgeorganen 56(F i g. 6) lösen und die druckausübenden zweiten Kurvenflächen 70 die zweiten
Kurvenfolgeorgane 94 erfassen und die Finger 67 gegen die Rücksei'.e der Druckplatte 58 verschwenken.
Gleichzeitig wird durch die Vorsprünge 79 bei niedergedrückter Druckplatte der Streifen 74 verschwenkt,
um die Eintrittsöffnung 18 vor einem Lichteinfall zu schützen. Nunmehr erfassen die Federstreifen
40 die Lichtschutzplatte 14, um einen Lichteintritt in das Innere der Kassette in den Bereich zwischen
der Druckplatte und dem Belichtungsfenster über diesen Weg zu verhindern.
Die Kassette wird nunmehr in den rückwärtigen Teil einer Photokamera zur Belichtung eingegeben und die
Lichtschutzplattc 14 wird an der als Sperre wirkenden Spitze 46 vorbei entnommen. Nach der Entnahme der
Lichtschutzplatte schließt der Federstreifen 40 die öffnung ab, um einen Lichteintritt in die Kassette zu
verhindern. Die einzelnen Finger 44 gewährleisten, daß kein Licht um die Kanten und quer zu der Lichtschutzplatte
eintreten kann, während diese entnommen wird.
Nach der Belichtung wird die Folge der einzelnen Schritte umgekehrt. Die Lichtschutzplatte wird an der
Spitze 46 vorbei in den Eintrittsschlitz 20 wieder eingesetzt, um das Belichtungsfenster 12 zu schließen
und den belichteten Planfilm vor Lichteinfall zu schützen. Der Umstand, daß während der Belichtung
der Planfilm an der Druckplatte anliegen kann und an allen Rändern festgehalten wird, trägt dazu bei, den
Planfilm, auch wenn er verhältnismäßig dünn ist, in der Bildebene der Kameraoptik zu halten. Die Bildebene
wird beibehalten, selbst wenn die Kassette mit der Filmseite nach unten gedreht ist, d. h. die Kassette kann
in beliebiger Lage eingesetzt werden und arbeitet dennoch in vorteilhafter Weise.
Nach der Belichtung und dem Einsetzen der Lichtschutzplatte 14 kann die Kassette aus der Kamera
entnommen und in ein Filmmagazin eingesetzt werden, dessen Freigabestifte beim Einsetzen in dieses Magazin
die Stifte 60 erfassen und niederdrücken. Dadurch wird die Druckfeder 62 gespannt und bewegt die ersten
Kurvenflächen 54 derart, daß der Druck der Streifen 66 gegen die Druckplatte 58 gelöV: und die Druckplatte 58
außer Kontakt mit den Rändern des Belichtungsfensters gebracht wird. Das Zurückziehen der Druckplatte 58
verursacht ein Aufwärtsschwenken der eine Lichtabschirmung bildenden Streifen 74 unter Inspannungsetzen
ihrer Vorsprünge 79 und öffnet durch Verschwenken der Streifen 74 an der Eintrittsöffnung 18. Bei
vertikaler Lage der Kassette mit nach unten gerichteter Eintrittsöffnung gleitet der Planfilm über die auf der
Fläche der Druckplatte vorhandene Luftschicht frei aus der Kassette heraus.
Die Druckplatte 58 selbst wird freigegeben, indem die zweiten Kurvenflächen 70 außer Berührung mit den
federnden zweiten Kurvenfolgeorganen 94 gebracht werden, wie in Fig. 6 gestrichelt angedeutet ist, wobei
die ersten Kurvenflächen 54 die ersten Kurvenfolgeorgane 56 erfassen und sie in die in Fig.6 gestrichelt
gezeigte Lage anheben, wodurch die Druckplatte 58 außer Anlage mit dem Belichtungsfenster angehoben
wird. Damit ist eine Doppelwirkung bestehend aus Freigabe und formflüssiger Betätigung der ersten
Kurvenfläche 54 vorhanden, welche die Druckplatte 58 zurückzieht und die Kassette öffnet. Soll die Kassette
erneut geladen werden, so wird sie mit nach oben gerichteter Eintrittsöffnung 18 in eine Planfilmausgabevorrichtung
gebracht. Die Stifte 60 werden erneut niedergedrückt, um die Eintrittsöffnung 18 in der
vorausgehend beschriebenen Weise zu öffnen und ein Planfilm wird durch die Ausgabevorrichtung in die
Planfilmkassette eingeführt, wobei dies alles bei Tageslicht erfolgt. Bei Entfernung aus der Ausgabevorrichtung
werden die Stifte 60 wieder freigegeben, wird die Planfilmkassette geschlossen und ist die Kassette
wieder betriebsbereit.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Planfilmkassstte mit einem flachen Gehäuserahmen,
der auf einer Seite ein Belichtungsfenster aufweist, mit einer Druckplatte, die durch Federteile
gegen einen Fensterrahmen des Belichtungsfensters gedrückt wird und zwischen sich und dem Fensterrahmen
den Planfilm festlegt, und mit einer Lichtschutzplatte, die durch einen Eintrittsschlitz in
Führungsbahnen einschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatte (58) erste
Kurvenfolgeorgane (56) aufweist und derart am Gehäuserahmen (10) gelagert ist, daß sie mit ihrer
Fläche parallel zur Fläche des Belichtungsfensters (12) bewegbar ist; daß die Federteile (Streifen 66,
Federfinger 67) auf der dem Belichtungsfenster (12) abgfcwandten Seite der Druckplatte (58) mittels
zweiter Kurvenfolgeorgane (94) betätigbar sind und daß Profilteile (50) mit ersten und zweiten
Kurvenflächen (54 bzw. 70) vorgesehen sind und im Gehäuserahmen (10) zwischen einer ersten und
einer zweiten Position verschiebbar sind, wobei die ersten Kurvenflächen (54) derart ausgerichtet sind,
daß die ersten Kurvenfolgeorgane (56) und damit die Druckplatte (58) von dem Belichtungsfenster (12)
wegbewegbar sind, wenn die Profilteile (50) von ihrer ersten in ihre zweite Position bewegt werden,
und die zweiten Kurvenfolgeorgane (94) in der ersten Position der Profilteile (50) an den zweiten
Kurvenflächen (70) angreifen und die Druckplatte (58) gegen den Fensterrahmen (30) drücken.
2. Planfilmkassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuserahmen (10) eine
Spitze (46) aufweist, die die Lichtschutzplatte (14) in einer Stellung hält, in der das Beiichtungsfenster (12)
abgedeckt ist, und daß die Druckplatte (58) eine derartige Fläche (59) besitzt, daß zumindest eine
teilweise Luftschicht zwischen dieser und dem Planfilm gebildet wird.
3. Planfilmkassette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Lichtabschirmung
(Federstreifen 40), die den Eintritt von Licht durch den Eintrittsschlitz (20) in den der Druckplatte (58)
benachbarten Bereich verhindert, vorgesehen ist.
4. Planfilmkassette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtabschirmung einen
Federstreifen (40) aufweist, der bei dem Eintrittsschlitz (20) an dem Gehäuserahmen (10) befestigt ist
und an der Lichtschutzplatte (14) federnd angreift.
5. Planfilmkassette nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Federstreifen (40) eine
Mehrzahl von biegsamen Fingern (44) aufweist, die an der Lichtschutzplatte (14) anliegen.
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