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DE3779588T2 - Photographische kassette und ausgabeverfahren. - Google Patents

Photographische kassette und ausgabeverfahren.

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Publication number
DE3779588T2
DE3779588T2 DE19873779588 DE3779588T DE3779588T2 DE 3779588 T2 DE3779588 T2 DE 3779588T2 DE 19873779588 DE19873779588 DE 19873779588 DE 3779588 T DE3779588 T DE 3779588T DE 3779588 T2 DE3779588 T2 DE 3779588T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cassette
pressure
plate
front part
spring
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE19873779588
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English (en)
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DE3779588D1 (de
Inventor
Robert Muller
Joseph Niedospial
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Eastman Kodak Co
Original Assignee
Eastman Kodak Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Priority claimed from US06/879,245 external-priority patent/US4763346A/en
Application filed by Eastman Kodak Co filed Critical Eastman Kodak Co
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Publication of DE3779588D1 publication Critical patent/DE3779588D1/de
Publication of DE3779588T2 publication Critical patent/DE3779588T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
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  • Radiography Using Non-Light Waves (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Röntgenfilmkassette, die an einem Ende einen Schlitz besitzt, durch den hindurch ein Blattfilm über eine Bahn bewegbar ist, sowie ein gegenüberliegendes Ende, einander gegenüberliegende, die Enden miteinander verbindende Seiten sowie einander gegenüberliegende, mit den Enden und Seiten verbundene Front- und Rückteile, wobei das Frontteil einer Röntgenstrahlenquelle zugewandt ist, eine Andrückplatte dein Rückteil benachbart so gelagert ist, daß sie zu dem Frontteil hin und von diesem weg bewegt werden kann, mit der Andrückplatte verbundene Druckmittel diese zu dem Frontteil hin vorspannen und Druckentlastungsmittel so betätigbar sind, daß sie an der Andrückplatte angreifen, um diese von dem Frontteil wegzudrücken, so daß ein Blattfilm durch den Schlitz hindurch in seine anschließende Bahn gelangen kann.
  • In den U.S. Patentschriften 3 784 835, 3 870 889 und 4 444 484 sind Röntgenfilmkassetten beschrieben, die in Verbindung mit einer Filmlade- und -entwicklungsvorrichtung bei Tageslicht geladen und entladen werden können. Kassetten dieser Art besitzen in der Regel sechs rechtwinklig zueinander verlaufende durchgehende Wandungen, die eine für die Aufnahme eines Röntgenblattfilms vorgesehene Kammer uinschließen. In einer der Wandungen befindet sich ein gegenüber Lichteinfall gesicherter Schlitz, durch den ein Filmblatt in die Kammer hinein und aus der Kammer heraus bewegbar ist. In der Kammer sind zwei gegenüber dem Schlitz ausgerichtete, einander gegenüberliegende plane Verstärkerfolienflächen relativ zueinander und auseinander bewegbar, die damit eine Bewegung des zwischen ihnen befindlichen Blattfilins verhindern bzw. zulassen.
  • Eine dieser Flächen ist durch eine Feder oder dergleichen gegenüber der anderen vorgespannt, wodurch ein Blattfilm zwischen den beiden Flächen festgehalten wird. Außerdem sind Mittel vorgesehen, die beim Einsetzen der Kassette in eine geeignete Filmlade - und -entwicklungseinrichtung die beiden Flächen auseinanderdrükken, so daß ein Blattfilm zwischen den beiden Flächen durchgleiten kann, wenn die Kassette in ihre Lade- oder Entladestellung gebracht wird. Wenn die Kassette sich in einer solchen Stellung befindet, so kann sie in einfacher Weise dadurch geladen oder entladen werden, daß ein Blattfilm unter Schwerkrafteinfluß in die Kammer oder aus der Kammer fällt.
  • Obwohl bei den in den vorstehenden Patentschriften vorgesehenen Mitteln zum Festhalten eines Blattfilms zwischen den Verstärkerfolienflächen eine der Folien an einer bewegbaren Andrückplatte und die andere an der der Röntgenstrahlenröhre zugewandten, d.h. belichtungsseitigen Kassettenabdeckung befestigt ist, besteht bei einer solchen Kassettenkonstruktion, und insbesondere bei einer Ausführungsform, wie sie in U.S. Patentschrift 4 444 484 beschrieben ist, das Problem, daß durch Druck, den ein Patient bei einer Röntgenuntersuchung beispielsweise mit seinem Ellenbogen von außen auf die Kassettenwand ausübt, diese Wand und die an ihr befestigte Verstärkerfolie, wie in Abb. 9 stark vereinfacht dargestellt, gebogen wird. Dadurch wird zwar im Mittelbereich der Längsausdehnung der Kassette ein guter Kontakt zwischen Film und Verstärkerfolie erreicht, aber zu den Enden der Kassetten hin wird dieser Kontakt zunehmend geringer. Diese Verringerung ist darauf zurückzuführen, daß die mit der gebogenen Abdeckung verbundenen Enden der Verstärkerfolie vom Film weggezogen werden, wenn dieser durch die Andrückmittel gegen die Abdeckung gedrückt wird.
  • Aus U.S. Patentschrift 3 870 889 ist eine Kassette bekannt, deren Verstärkerfolie eine gewisse Bewegungsfreiheit besitzt, wenn die Kassette zum Laden geöffnet worden ist. Diese Verstärkerfolie läßt sich als schwimmend gelagert beschreiben. Befindet sich die Kassette jedoch in ihrem geladenen, belichtungsbereiten Zustand, wird die Verstärkerfolie von mehreren ortsfesten Stiften gehalten und mittels einer Andrückplatte gebogen. Die Andrückplatte wird von Druckmitteln beeinflußt, die die Enden der Andrückplatte in eine festgelegte Stellung bewegen, in der sie mit der Verstärkerfolie in Berührung stehen. Dadurch wird eine weitere Bewegung der festgelegten Enden der Andrückplatte verhindert, und wenn bei einer Untersuchung auf die Kassette Druck ausgeübt wird, ist es nicht möglich, einen Ausgleich zu erreichen und wieder einen gleichmäßigen Kontakt zwischen Film und Verstärkerfolie herzustellen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine verbesserte Röntgenfilmkassette zu schaffen, die insbesondere bei Röntgenuntersuchungen, bei denen von außen Druck auf die Kassette ausgeübt wird, eine erhöhte Funktionstüchtigkeit besitzt. Diese Kassette weist an einem Ende einen Schlitz auf, durch den hindurch ein Blatt über eine Bahn bewegbar ist, sowie ein gegenüberliegendes Ende, einander gegenüberliegende, die Enden miteinander verbindende Seiten sowie einander gegenüberliegende, mit den Enden und Seiten verbundene Front- und Rückteile, wobei das Frontteil einer Röntgenstrahlenquelle zugewandt ist, eine Andrückplatte dem Rückteil benachbart so gelagert ist, daß sie zu dem Frontteil hin und von diesem weg bewegt werden kann, mit der Andrückplatte verbundene Druckmittel diese zu dem Frontteil hin vorspannen und Druckentlastungsmittel so betätigbar sind, daß sie an der Andrückplatte angreifen, um diese von dem Frontteil wegzudrücken, so daß ein Blattfilm durch den Schlitz hindurch in seine anschließende Bahn gelangen kann. (Eine solche Kassette ist aus US-A 4 444 484 bekannt.)
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß in der Kassette eine unbefestigte, schwimmend gelagerte Platte benachbart dem Frontteil vorgesehen ist und die Andrückplatte und die schwimmmend gelagerte Platte im wesentlichen plane Innenflächen besitzen, die einander zugewandt sind und im wesentlichen parallel zueinander verlaufen und zwischen denen sich der Blattfilm befindet, wobei die Anordnung so getroffen ist, daß beim Verformen des Frontteils während einer Untersuchung, bei der ein Gewicht auf die Kassette einwirkt, nur das Frontteil gebogen wird, während der Blattfilm, die schwimmend gelagerte Platte und die Andrückplatte in planen, parallel zueinander verlaufenden Ebenen liegen und der Blattfilm zwischen den Innenflächen in planer Lage angedrückt gehalten wird, und daß die Druckentlastungsmittel sowohl an der Andrückplatte als auch an der schwimmend gelagerten Platte angreifen und diese Platten beim Laden und Entladen des Blattfilms auseinanderdrücken.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, Mittel zu schaffen, die einen Teil der Druckentlastungsmittel bilden und nach Betätigung der Druckentlastungsmittel an der schwimmend gelagerten Platte angreifen und diese an dem Frontteil halten, um ein Auseinanderbewegen der Innenflächen und die Freigabe des Schlitzes durch die schwimmend gelagerte Platte zu erleichtern, so daß der Blattfilm sich ungehindert in den Schlitz und anschließend über seine Einlaufbahn in die Kassette bewegen kann.
  • Weitere Aufgaben und Vorteile Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen.
  • Diese bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert, in der entsprechende Teile jeweils mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind.
  • Es zeigen:
  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer photographischen Kassette gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, bei der Teile weggebrochen sind;
  • Fig. 2 eine Innenansicht im senkrechten Schnitt durch eine Seitenwand der Kassette gemäß Fig. 1, die die verschiedenen Komponenten in der Stellung zeigt, die sie bei geschlossener Kassette einnehmen;
  • Fig. 3 eine Innenansicht ähnlich Fig. 2, die die verschiedenen Komponenten in der Stellung zeigt, die sie bei geöffneter Kassette einnehmen;
  • Fig. 4 und 5 zwei perspektivische Ansichten von Teilen bestimmter Komponenten in ihrer Stellung gemäß Fig. 2;
  • Fig. 6 eine perspektivische Teilansicht ähnlich Fig. 5, wobei jedoch die Komponenten in ihrer Stellung gemäß Fig. 3 dargestellt sind;
  • Fig. 7 eine schematisch stark vereinfachte Darstellung einer stapelförmigen Anordnung der Hauptkomponenten der Kassette in der Stellung, die sie bei geschlossener Kassette einnehmen;
  • Fig. 8 eine Ansicht ähnlich Fig. 7, die eine stapelförmige Anordnung von erfindungsgemäßen Komponenten in der Stellung zeigt, die sie einnehmen, wenn die Kassette geschlossen ist und bei einer Untersuchung von außen Druck auf sie ausgeübt wird;
  • Fig. 9 eine Ansicht ähnlich Fig. 7, in der eine bekannte stapelförmige Anordnung von Komponenten in der Stellung gezeigt ist, die diese einnehmen, wenn die Kassette geschlossen ist und bei einer Untersuchung von außen Druck auf sie ausgeübt wird;
  • Fig. 10 eine Ansicht ähnlich Fig. 7, in der eine stapelförmige Anordnung von Kassettenkomponenten gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung dargestellt ist;
  • Fig. 11 eine schematische Darstellung der Kassette gemäß Fig. 1 in Verbindung mit einer Filmladevorrichtung, und
  • Fig. 12 eine schematische Darstellung der Kassette ähnlich Fig. 11 in Verbindung mit einer Filmentwicklungsvorrichtung.
  • Da photographische Kassetten und damit in Beziehung stehende Vorrichtungen dem Fachmann weitgehend bekannt sind, beschränkt sich die folgende Beschreibung auf die Elemente, die Teil der Erfindung sind oder direkt mit dem Erfindungsgegenstand zusammenwirken. Nicht im einzelnen dargestellte oder beschriebene Elemente können beliebig dem Stand der Technik entnommen werden, wie er insbesondere in U.S. Patentschrift 4 444 484 offenbart ist.
  • In Fig. 1 ist eine photographische Kassette 10 für einen Blattfilm F dargestellt, der bei funktionsgemäßer Anordnung gegenüber einer Röntgenstrahlenquelle belichtet werden kann. Die Kassette besteht aus einem rechteckigen, kompakten Gehäuse 12, das durch sechs lichtundurchlässige Wandungen 14, 16, 18, 20, 22, 24 gebildet wird, die, wie in der Zeichnung dargestellt, zusammengefügt sind und eine für die Aufnahme des Films vorgesehene Kammer 26 umschließen. Die das Front- und das Rückteil bildenden Wandungen 14 und 16 sind im Abstand voneinander und parallel zueinander so angeordnet, daß in der Belichtungsstellung der Kassette das Frontteil 14 der Strahlenquelle zugewandt ist, während sich das Rückteil 16 hinter dem Blattfilm befindet. Mit dem Front- und Rückteil 14, 16 sind die einander gegenüberliegenden Seitenwandungen 18, 20 und die einander gegenüberliegenden Stirnwandungen 22, 24 verbunden. In der Stirnwandung 24 befindet sich ein gegenüber Lichteinfall gesicherter langgestreckter Schlitz 30, durch den hindurch der Blattfilm über eine Transportbahn 32 in die Kammer 26 hinein und aus ihr heraus bewegbar ist.
  • Innerhalb des Gehäuses 12 ist zwischen Frontteil 14 und Rückteil 16 und im wesentlichen parallel zu diesen eine Andrückp1atte 48 angeordnet, die aus Magnesium oder Aluminium besteht und so gelagert ist, daß sie zum Frontteil 14 hin und von diesem weg bewegbar ist. Auf der Vorderseite der Platte 48 ist eine blattförmige Verstärkerfolie 50 befestigt, die in ihrer Größe und Form dem Blattfilm F entspricht und eine nach vorne weisende, im wesentlichen plane Oberfläche 52 besitzt. Die Rückseite der Platte 48 ist mit einer Bleifolie 51 überzogen. Auf der Rückseite des Frontteils 14 liegt eine schwimmend gelagerte Frontplatte 55 lose auf, an der eine entsprechende Verstärkerfolie 54 befestigt ist, die eine nach der Rückseite weisende, im wesentlichen plane Oberfläche 56 besitzt. Die planen Oberflächen 52 und 56 sind also einander zugewandt und liegen damit den beiden entgegengesetzten Flächen 34, 36 des Blattfilms F gegenüber, wenn sich dieser in seiner Funktionsstellung zwischen den beiden Verstärkerfolien befindet.
  • Wie in Fig. 1 dargestellt, besitzen die Seitenwandungen 18, 20 des Gehäuses einen U-förmigen Querschnitt, der dadurch entsteht, daß in ihnen Kanäle 58 bzw. 60 ausgebildet sind, die sich von einem geschlossenen Ende an der Wandung 22 bis zu einem offenen Ende an der Wandung 24 erstrecken. Die folgende Beschreibung bezieht sich nur auf die mit dem Kanal 58 in Verbindung stehenden Merkmale und Teile. Sie gilt aber analog auch für die dem Kanal 60 zugeordneten Merkmale und Teile. Der Kanal 58 ist an drei Seiten durch einen Außenabschnitt, einen Mittelabschnitt und einen Innenabschnitt 62 bzw. 64 bzw. 66 der Seitenwand 18 begrenzt. Auf dem Innenabschnitt 66 sind im Abstand voneinander zwei rechteckige Ausnehmungen 68, 70 angeordnet, die sich zum Rückteil 16 hin öffnen. Die Ausnehmungen 68, 70 sind so angeordnet und bemessen, daß zwei Vorsprünge 72, 74 lose in ihnen gelagert sind, die seitlich aus der Andrückplatte 48 herausragen und mittels derer sich die Andrückplatte 48 und die Verstärkerfolie 50 präzise gegenüber der Verstärkerfolie 54 ausrichten lassen und durch die außerdem die Bewegung der Andrückplatte und der Verstärkerfolie 50 zu der Verstärkerfolie 54 hin und von ihr weg geführt ist, da die Vorsprünge in den Ausnehmungen vorwärts bzw. rückwärts bewegbar sind.
  • Durch zwei Federanordnungen 76, 78, die zwischen der Andrückplatte 48 und dem Rückteil 16 gelagert sind , ist die Andrückplatte 48 in der Vorwärtsrichtung, d.h. zum Frontteil 14 hin vorgespannt. Bei größeren Kassetten können drei oder vier solcher Federanordnungen vorgesehen sein. Jede Federanordnung umfaßt mehrere Blattfedern 80, die von einer sich quer zwischen den Seitenwandungen 18 und 20 erstreckenden Verbindungsleiste 82 aus in Längsrichtung zur Stirnwand 22 hin ragen. Jede Leiste 82 läßt sich konkav nach vorne oder konvex nach hinten biegen, so daß das Rückteil 16 nach vorne den mittleren Bereich 84 einer jeden Verbindungsleiste beaufschlagt und damit die Biegung abzuflachen und die Blattfedern 80 gegen die Rückseite der Andrückplatte 48 zu drücken sucht. Die sich seitlich erstreckenden Endabschnitte 86 der Leiste 82 sind in einer in dem Innenabschnitt 66 vorgesehenen Ausnehmung 88 lose gehalten und werden in dieser durch einen kleinen Vorsprung 90 des Abschnitts 66 positioniert, der durch eine entsprechende Öffnung 92 des Endabschnitts 86 nach hinten ragt. Der Endabschnitt 86 mündet in einer Schwinge 94, die senkrecht zu der Verbindungsleiste 82 verläuft und sich mit dem Mittelabschnitt 64 fluchtend in Längsrichtung zur Stirnwand 24 hin erstreckt. Wie in Fig. 2 und 3 dargestellt, besitzt die Schwinge 94 zwei Arme 94a, 94b, die so miteinander verbunden sind, daß sie zwischen sich einen im allgemeinen stumpfen Winkel einschließen.
  • Der Arm 94a ist an dem Ende der Leiste 82 befestigt und der Arm 94b ragt von dem Arm 94a aus zur Stirnwand 24 hin. Im Kanal 58 sind Mittel zum Hin- und Herbewegen der Schwinge 94 und damit der ganzen Federanordnung vorgesehen, die bewirken, daß die die Andrückplatte 48 gegen das Frontteil 14 vorspannende Federkraft verstärkt oder verringert wird.
  • Die vorstehend genannte Schwinge besteht aus einer langgestreckten Schubstange 96, die mittels einer üblichen Stift-und-Schlitz- Führung 98 in Längsrichtung zur Stirnwand 24 hin und von dieser weg verschiebbar ist. Um diese Bewegung zu erleichtern, ist, wie in der Zeichnung dargestellt, ein Abstands- und Führungselement 99 im Kanal 58 zwischen Schubstange 96 und Innenabschnitt 66 drehbar gelagert. Die Schubstange 96 wird von einer im Kanal 58 nahe der Stirnwandung 22 angeordneten Druckfeder 100 zur Stirnwandung 24 hin vorgespannt, wobei die Feder das eine Ende der Schubstange beaufschlagt. Am gegenüberliegenden Ende der Stange ist ein Betätigungsknopf 102 befestigt (von denen zwei vorgesehen sind), der normalerweise im offenen Ende des Kanals 58 mit der Stirnwand 24 fluchtend angeordnet ist. Die Schubstange 96 kann damit von der Stirnwand 24 weg und zur Stirnwand 22 hin bewegt werden, wenn auf den Knopf 102 ein Druck ausgeübt wird, der größer ist als die Vorspannkraft der Feder 100.
  • Auf der Schubstange 96 sind zwei Rollen 104, 106 gelagert, die um im wesentlichen senkrecht zur Seitenwandung 18 verlaufende Achsen frei drehbar und auf der Stange 96 so angeordnet sind, daß sie mit den Federanordnungen 76 bzw. 78 zusammenwirken. Größere Kassetten mit mehr als zwei Federanordnungen würden auch über eine entsprechend höhere Zahl von Rollen verfügen, die dann auf der Schubstange 96 so angeordnet wären, daß sie mit diesen Federanordnungen zusammenwirken könnten.
  • In der normalen Ruhestellung der Schubstange 96, die in Fig. 2 dargestellt ist, und in der der Knopf 102 mit der Stirnwand 24 fluchtet, liegen die Rollen 104, 106 unmittelbar unterhalb des freien Endes 94b der jeweiligen Federanordnung und stützen dieses ab. Wenn der Knopf 102 betätigt und die Schubstange 96 in ihre in Fig. 3 dargestellte Funktionsstellung bewegt wird, werden die Rollen 104, 106 aus ihrer Lage unterhalb des Arms 94b herausbewegt und mit dem Arm 94a der betreffenden Federanordnung in Eingriff gebracht, wobei sie den Arm 94a zum Rückteil 16 hin und den Arm 94b vom Rückteil 16 weg bewegen. Durch diese Bewegung der Schwinge 94 verursacht schwenkt die Verbindungsleiste 82 die Blattfedern 80 von der Andrückplatte 48 weg und vermindert damit die Federkraft, die die Platte 48 zum Frontteil 14 hin vorspannt. Wird hingegen der Knopf 102 nicht mehr gedrückt und die Schubstange 96 durch die Feder 100 in ihre in Fig. 2 dargestellte normale Stellung zurückbewegt, so werden die Rollen 104, 106 aus ihrer Lage unterhalb des Arms 94a der Federanordnung herausbewegt und mit dem Arm 94b in Eingriff gebracht, wobei sie den Arm 94b zum Rückteil 16 hin und den Arm 94a von diesem weg kämmen. Diese Rückbewegung der Schwinge 94 bewirkt, daß die Verbindungsleiste 82 die Blattfedern zurück zur Andrückplatte 48 schwenkt, wodurch die die Platte 48 zum Frontteil 14 hin vorspannende Federkraft erhöht wird.
  • Zwei Winkelhebel 108, 110 sind im Abstand voneinander auf dem Mittelabschnitt 64 angeordnet und gegenüber den Armen der Schwinge 94 der Federanordnung 76, 78, den Rollen 104, 106 und den Vorsprüngen 72, 74 der Andrückplatte 48 ausgerichtet. Bei größeren Kassetten mit mehr als zwei Federanordnungen würden sich natürlich nicht nur eine entsprechend größere Zahl von Rollen auf der Schubstange 96 befinden, sondern sie würden auch eine entsprechend Zahl von Vorsprüngen und damit ausgerichtete Winkelhebel aufweisen, wie aus der folgenden Beschreibung ersichtlich ist. Da die Hebel 108, 110 in Form und Funktion identisch sind, wird im folgenden nur der Winkelhebel 108 beschrieben, wobei selbstverständlich der Winkelhebel 110 mit der Rolle 106 und dem Vorsprung 74 in der gleichen Weise zusammenarbeitet wie der Winkelhebel 108 mit der Rolle 104 und dem Vorsprung 72. Der Winkelhebel 108 besitzt zwei in Längsrichtung vorragende Arme 108a, 108b, die miteinander einen stumpfen Winkel bilden, sowie einen seitlichen Vorsprung 108c. Wie aus Fig. 5 zu ersehen ist, greift der Vorsprung 108c in eine entsprechend ausgebildete Ausnehmung 112 im Innenabschnitt 66 ein, die den Winkelhebel 108 so positioniert, daß der Arm 108a dem Arm 94a und der Arm 108b sowohl dem Arm 94b wie auch dem Vorsprung 72 gegenüberliegt. In der in Fig. 2 und 5 dargestellten normalen Ruhestellung der Schubstange 96 liegt die Rolle 104 auf dem Mittelabschnitt des Arms 108b so auf, daß der Arm nach unten gegen den Mittelabschnitt 64 gehalten wird, während der Arm 108a sich in einem Winkel nach dem Arm 94a hin erstreckt. In dieser Stellung der Schubstange 96 hält die Rolle 104 die Arme 108b und 94b im wesentlichen parallel zueinander, während die Arme 108a und 94a konvergieren. Dabei halten die auf die Andrückplatte einwirkenden Federanordnungen den Blattfilm in Planlage zwischen den Verstärkerfolien 50 und 54. Mit Hilfe rechteckiger Abstandselemente 121, die an der Andrückplatte 48 unterhalb der Enden eines Mittelabschnitts der Blattfeder 80 befestigt sind, wie in Fig. 1 punktiert angedeutet, wird der auf den Blattfilm einwirkende Druck unterhalb dieses Mittelbereichs so verstärkt, daß damit der seitlich über die Kassette wirkende Druck auf den Film gleichmäßiger wird.
  • Wenn die Schubstange 96 in ihre in Fig. 3 und 6 dargestellte Funktionsstellung geschoben wird, wird die Rolle 104 aus ihrer Stellung unterhalb des Armes 94b und oberhalb des Armes 108b herausbewegt und mit den Armen 94a und 108a in Eingriff gebracht, wobei die Arme 94a und 108a auseinander und die Arme 94b und 108b zueinander bewegt werden. Wie bereits erläutert, wirkt sich die Bewegung der Schwinge 94 so aus, daß dadurch die auf die Andrückplatte 48 einwirkende Federkraft verringert wird. Als Folge der gleichzeitigen Bewegung des Winkelhebels 108 greift dessen aufwärts schwingender Arm 108b an dem Vorsprung 72 an und bewegt diesen nach oben, während ein Vorsprung 108d des abwärts schwingenden Arms 108a an Nasen 111 der schwimmend gelagerten Platte 55 angreift und diese nach unten bewegt und damit die Andrückplatte 48 und die Verstärkerfolie 50 von der schwimmend gelagerten Platte 55 und der Verstärkerfolie 54 weg bewegt. Die Nasen 111 ragen aus gegenüberliegenden Seiten der schwimmend gelagerten Platte 55 heraus und durch entsprechende im Innenabschnitt 66 ausgebildete und in Fig. 2 und 3 punktiert angedeutete Ausnehmungen 112 seitlich nach außen. Deshalb liegen in dieser Stellung der Schubstange 96 die beiden Verstärkerfolien im Abstand voneinander, und der zwischen ihnen befindliche Blattfilm ist nicht mehr dem zuvor von der Andrückplatte auf ihn ausgeübten Federdruck unterworfen. Außerdem wird die schwimmend gelagerte Platte 55 durch den Eingriff der Vorsprünge 108d und Nasen 111 fest gegen das Rückteil 14 gehalten und kann sich nicht verbiegen, wenn unbeabsichtigt während des Ladens von Hand oder in anderer Weise auf die Kassette Druck ausgeübt wird. Durch ein solches Verbiegen der Kassette könnte sich ein Ende der schwimmend gelagerten Platte 55 verbiegen und den Schlitz 30 verformen und unpassierbar machen, so daß kein Blattfilm in die Kassette gelangen könnte.
  • Wie ebenfalls aus Fig. 1, 2 und 3 ersichtlich, ist benachbart der Stirnwandung 24 und parallel dazu eine sich von der Seitenwandung 18 zu der Seitenwandung 20 erstreckende Lichtdichtung 114 so ausgebildet und angeordnet, daß der Blattfilm vor Licht geschützt ist, das durch den Schlitz 30 in die Kammer 26 einfallen könnte. Die Lichtdichtung 114 ist zwischen der Andrückplatte 48 und dem Rückteil 16 hin- und herbewegbar und sitzt mit je einem aus ihren Enden seitlich herausragenden Vorsprung 116 lose in einer entsprechenden Ausnehmung 120 im Innenabschnitt 66 einer jeden Seitenwandung. Die Lichtdichtung 114 besitzt eine Lippe 124, die sich unter einem Winkel in Vorwärtsrichtung zu einer benachbart dem Schlitz 30 angeordneten Nut 126 erstreckt, sowie eine Rippe 128, die aus der Vorderseite der Lichtdichtung 114 herausragt und sich zu der Andrückplatte 48 hin erstreckt. Zwei oder mehr an der Rückseite der Lichtdichtung 114 befestigte Blattfedern 130 (von denen nur eine dargestellt ist) erstrecken sich jeweils mit einem freien Ende 132 unter einem Winkel zum Rückteil 16 und liegen an diesem federnd so an, daß damit die Lichtdichtung 114 zum Frontteil 14 hin vorgespannt ist. Wenn sich die Schubstange 96 in ihrer in Fig. 1 und 2 dargestellten normalen Ruhestellung befindet, in der die Andrückplatte 48 und die Verstärkerfolie 50 den Blattfilm plan gegen die Verstärkerfolie 54 und die Platte 55 halten, wird die Lichtdichtung 114 von den Blattfedern 130 in ihrer vorderen, abdichtenden Stellung gehalten, in der sich die Lippe 124 in der Nut 126 befindet und damit den Schlitz 30 gegenüber Lichteinfall verschließt. In diesem Zustand ist die Kassette vollständig geschlossen. Wird die Schubstange 96 betätigt und die Andrückplatte 48 und die Verstärkerfolie 50 von der Platte 55 und der Verstärkerfolie 54 weg bewegt, wie dies in Fig. 3 dargestellt ist, so greift die Rückseite der Andrückplatte 48 an der Rippe 128 an und schiebt die Lichtdichtung 114 entgegen der Vorspannkraft der Federn 130 nach hinten, bis die Lippe 124 aus der Nut 126 herausbewegt ist und den Schlitz 30 freigibt, so daß sich der Blattfilm aus seiner Lage zwischen den Verstärkerfolien 50 und 54 heraus zu der Stirnwand 24 hin und an der Lichtdichtung 114 vorbei bewegen und schließlich durch den Schlitz 30 hindurchlaufen kann. In dieser Stellung ist die Kassette geöffnet.
  • Fig. 10 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, in der zwischen dem Frontteil 14 und der schwimmend gelagerten Frontplatte 55 eine Folie 115 aus Schaumgummi oder dergleichen angeordnet ist.
  • Beim Gebrauch wird die Kassette, wie in Fig. 11 schematisch dargestellt, zunächst durch Einsetzen in ein geeignetes Ladegerät S mit einem Blattfilm F geladen. Dabei wird die Stirnwand 24 lichtdicht mit dem Gerät verbunden, wobei der Schlitz 30 gegenüber einer Blattfilm-Auslaßöffnung O des Geräts und die Knöpfe 102 gegenüber zwei benachbart der Auslaßöffnung vorgesehenenen Betätigungsstiften Ns ausgerichtet werden. Sobald die Kassette und das Gerät auf diese Weise miteinander in Eingriff gebracht worden sind, wird die Auslaßöffnung geöffnet, und die Knöpfe 102 gelangen mit den Stiften in Eingriff und werden von diesen niedergedrückt, wodurch die Schubstangen 96 in ihre Funktionsstellung gelangen und der Blattfilm in Pfeilrichtung aus dem Gerät heraus durch die Auslaßöffnung und den nun geöffneten Schlitz 30 in seine Funktionsstellung in der Kammer 26 zwischen die jetzt im Abstand voneinander liegenden Verstärkerfolien 50 und 54 bewegt wird. Ist der Ladevorgang beeendet, wird die Kassette aus dem Ladegerät entnommen, wobei nun der Schlitz 30 geschlossen ist und der Blattfilm F plan zwischen den beiden Verstärkerfolien liegt.
  • Dies wird durch die Rückbewegung der Schubstangen 96 in ihre Ausgangsstellung bewirkt. Die Kassette kann nun in einem Röntgengerät (nicht dargestellt) für eine Röntgenaufnahme verwendet werden. Zur Entwicklung des belichteten Blattfilms wird die Kassette, wie schematisch in Fig. 12 dargestellt, in ein geeignetes Entwicklungsgerät P verbracht. Dort wird die Kassette so eingesetzt und senkrecht ausgerichtet, daß ihre Stirnwandung 24 nach unten weist, und lichtdicht mit dem Gerät verbunden, indem der Schlitz 30 gegenüber der Blattfilm-Einlaßöffnung I und die Knöpfe 102 gegenüber zwei benachbart der Einlaßöffnung angeordneten Betätigungsstiften Np ausgerichtet werden. Ist die Kassette auf diese Weise mit dem Gerät in Eingriff gebracht worden, wird die Einlaßöffnung geöffnet und die Knöpfe 102 gelangen mit den Stiften in Eingriff und werden von diesen niedergedrückt, wodurch die Schubstangen 96 in ihre Funktionsstellung gelangen, in der die Verstärkerfolien 50 und 54 im Abstand voneinander liegen und der Schlitz 30 geöffnet ist, so daß der Blattfilm in das Entwicklungsgerät gelangen kann.

Claims (7)

1. Röntgenfilmkassette (10), die an einem Ende (24) einen Schlitz (30) besitzt, durch den hindurch ein Blattfilm (F) über eine Bahn bewegbar ist, sowie ein gegenüberliegendes Ende (22), einander gegenüberliegende, die Enden (24) und (22) miteinander verbindende Seiten (18, 20) sowie einander gegenüberliegende, mit den Enden und Seiten verbundene Front- und Rückteile (14, 16), wobei das Frontteil (14) einer Röntgenstrahlenquelle zugewandt ist, eine Andrückplatte (48) dem Rückteil (16) benachbart so gelagert ist, daß sie zu dem Frontteil (14) hin und von diesem weg bewegt werden kann, mit der Andrückplatte (48) verbundene Druckmittel (80, 90b, 96, 104, 106, 108b, 110b) diese zu dem Frontteil (14) hin vorspannen und Druckentlastungsmittel (72, 74, 82, 96, 104, 106, 108a, 108d, 110a, 110d, 111) so betätigbar sind, daß sie an der Andrückplatte (48) angreifen, um diese von dem Frontteil (14) wegzudrücken, so daß ein Blattfilm (F) durch den Schlitz (30) hindurch in seine anschließende Bahn gelangen kann, dadurch gekennzeichnet,
daß eine unbefestigte, schwimmend gelagerte Platte (55) benächbart dem Frontteil (14) vorgesehen ist und die Andrückplatte (48) und die schwimmend gelagerte Platte (55) im wesentlichen plane Innenflächen (52, 56) besitzen, die einänder zugewandt sind und im wesentlichen parallel zueinander verlaufen und zwischen denen sich der Blattfilm (F) befindet,
wobei die Anordnung so getroffen ist, daß beim Verformen des Frontteils (14) während einer Untersuchung, bei der ein Gewicht auf die Kassette einwirkt, nur das Frontteil (14) gebogen wird, während der Blattfilm (F), die schwimmend gelagerte Platte (55) und die Andrückplatte (48) in planen, parallel zueinander verlaufenden Ebenen liegen und der Blattfilmt (F) zwischen den Innenflächen (52, 56) in planer Lage angedrückt gehalten wird, und
daß die Druckentlastungsmittel (72, 74, 82, 104, 106, 108a, 108d, 110a, 110d, 111) sowohl an der Andrückplatte (48) als auch an der schwimmend gelagerten Platte (55) angreifen und diese Platten beim Laden und Entladen des Blattfilms (F) auseinanderdrücken.
2. Kassette (10) nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Mittel (108d, 110d, 111), die einen Teil der Druckenlastungsmittel bilden und nach Betätigung der Druckentlastungsmittel an der schwimmend gelagerten Platte (55) angreifen und diese an dem Frontteil (14) halten, um ein Auseinanderbewegen der Innenflächen (52, 56) und die Freigabe des Schlitzes (30) durch die schwimmend gelagerte Platte (55) zu erleichtern.
3. Kassette (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckentlastungsmittel (72, 74, 82, 96, 104, 106, 108a, 108d, 110a, 110d, 111) schwenkbar gelagerte, flache V-förmige Federhebel (108, 110) aufweisen, von denen sich je einer längs der einander gegenüberliegenden Seiten erstreckt, sowie ein hin- und herbewegbares Steuerteil (104, 106), das jeweils über die Federhebel gleiten kann und bewegbar ist zwischen einer normalen Andrückstellung, in der es das eine Ende (108b, 110b) des Federhebels nach unten drückt und die Druckmittel betätigt, die die Andrückplatte (48) zu der schwimmend gelagerten Platte (55) hin vorspannen, und einer Druckentlastungsstellung, in der das Steuerteil (104, 106) die Druckmittel unwirksam macht und das gegenüberliegende Ende (108a, 110a) des Federhebels niederdrückt, so daß dieses an der Andrückplatte (48) angreift und sie zum Rückteil (16) hin drückt, und daß die Angriffs- und Haltemittel (108d, 110d, 111) einen am gegenüberliegenden Ende des Federhebels angeordneten Vorsprung (108d, 110d) aufweisen, der an der schwimmend gelagerten Platte (55) angreift und diese an dem Frontteil (14) hält, wenn sich das Steuerteil (104, 106) in seiner Druckentlastungsstellung befindet.
4. Kassette (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die schwimmend gelagerte Platte (55) seitlich vorragende Ansätze (111) besitzt, an denen die auf den Federhebeln (108, 110) befindlichen Vorsprünge (108d, 110d) angreifen.
5. Kassette (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei im Abstand voneinander angeordnete Federhebel (108, 110) längs jeder der gegenüberliegenden Seiten gelagert sind, und daß jeder der Federhebel an seinem jeweils gegenüberliegenden Ende einen Vorsprung (108d, 110d) besitzt, mit dem er an entsprechenden Ansätzen (111) der schwimmend gelagerten Platte (55) angreift.
6. Kassette (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckmittel (80, 94b, 96, 104, 106, 108b, 110b) eine Federanordnung (76, 78) aufweisen, die sich quer zwischen den gegenüberliegenden Seiten erstreckt, sowie ein längliches Klemmstück (121), das parallel zu der Federeinheit zwischen deren Mittelteil und der Andrückplatte (48) angeordnet ist und sicherstellt, daß der gesamte Bereich des Blattfilms (F) formschlüssig mit den einander gegenüberliegenden Innenflächen (52, 56) in Eingriff steht.
7. Kassette (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Federanordnung (76, 78) eine Leiste (82) aufweist, die sich zwischen den einander gegenüberliegenden Seiten erstreckt, daß mehrere Blattfedern (80) sich aus der Leiste heraus in Längsrichtung zu dem Ende (22) der Kassette hin erstrecken und daß das Klemmstück (121) an der Andrückplatte (48) unterhalb des Mittelteils der Blattfedern (80) befestigt und gegenüber diesem ausgerichtet ist.
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