DE2750559A1 - Blattfilmkassette - Google Patents
BlattfilmkassetteInfo
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- G03B17/32—Locating plates or cut films
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Description
2 7 B ü b b 9
Dr.-lng. Walter Abitz 11β November lg77
Dr. Dieter F. M ο rf PD-1635
Dipl.-Phys. M. GrUschncder
8 MOncben 86, Pienzenauerstr. 28
8 MOncben 86, Pienzenauerstr. 28
E.I. DU PONT DE NEMOURS AND COMPANY 10th and Market Streets, Wilmington, Del. 19898, V.StJl.
Blattfilmkassette
8 O 9 R ? OV O 9 Λ Β
2750659
PD-1635
Die Erfindung betrifft eine Blattfilmkassette und insbesondere eine Blattfilmkassette zur Handhabung von Blattfilmen bei Tageslicht
und zur Erleichterung ihrer Bildverarbeitung.
Es ist bereits aus der US-PS 3 784 835 (Gunter Schmidt) eine
Blattfilmkassette bekannt, die besonders für Röntgenaufnahmen
geeignet ist und die Verarbeitung der Blattfilme bei Tageslicht gestattet. Diese Blattfilmkassette hat ein Gehäuse mit einer
vorderen und hinteren Platte, die im parallelen Abstand zueinander
angeordnet sind. Zwischen vorderer und hinterer Platte liegt eine Druckplatte und wird federnd und lichtdicht gegen die
vordere Platte gedrückt. Die Kassette ist mit Kanälen ausgebildet, die längs der einander gegenüberliegenden Kassettenränder
verlaufen, um stabförmige Nockenelemente gleitend aufzunehmen. Die Druckplatte ist längs ihrer Ränder mit Zapfen
ausgestattet, die auf Nockenflächen der Nockenelemente gleiten. Dabei sind an der Blattfilmkassette Betätigungsstifte vorgesehen,
die, wenn sie nach unten gedrückt werden, die Nockenelemente erfassen und eine Gleitbewegung derselben derart innerhalb
der Kanäle verursachen, dass die Nockenflächen die Zapfen anheben und die Druckplatte im Abstand zur vorderen Platte
halten. Dadurch ist ein Einsetzen der Blattfilme in die Blattfilmkassette
oder eine Entnahme derselben aus der Blattfilmkassette möglich.
Zwar hat die Blattfilmkassette ein weites Anwendungsgebiet,
jedoch wurde sie insbesondere zur Verwendung mit Röntgenfilmen entwickelt. Die vordere Platte und die Druckplatte waren mit
einem fluoreszierenden Material beschichtet, welches in engem Kontakt mit den Blattfilmen gehalten werden musste, um die
auf ihnen gebildeten Röntgenstrahlenbilder auf dem Blattfilmzu übertragen. In letzter Zeit ware es besonders erwünscht,
die Vorteile dieser Tageslichtkassetten bei anderen Filmsystemen auszunützen, insbesondere bei medizinischen Anwendungen, wie
beispielsweise der Axialtomographie. Bei der Axialtomographie analysiert ein Rechner mehrere Röntfz;enstrahlenabtastungen und
erzeugt ein Bild, das auf einem einer Fernsehröhre ähnlichen Bildschirm dargestellt wird. Das am Bildschirm erzeugte Bild
- Λ -
9 Π 9 8 2 Π / Π 9 h 5
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wird anschliessend unter Verwendung einer handelsüblichen Photokamera
auf eine in der Photokamera befindliche Filmkassette abgebildet. Anschliessend wird der Film der Kassette entnommen
und entwickelt. Es ist sehr erwünscht, in Verbindung mit einer derartigen Photokamera eine Kassette verwenden zu
können, die bei Tageslicht gehandhabt werden kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Blattfilmkassette
zu schaffen, die photographische Filme bei Tageslicht verwenden kann.
Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Blattfilmkassette zur Verfügung zu stellen.
Gemäss der Erfindung wird eine Blattfilmkassette geschaffen,
die einen flachen Rahmen aufweist, der einen Einlass für den Blattfilm und eine Belichtungsöffnung bildet, um die Ränder
des Blattfilms in einer festen Brennebene zu halten, sowie eine Druckplatte, die federnd gegen den Rahmen drückt, um die
Ränder des Blattfilms zwischen der Belichtungsöffnung und der Druckplatte zu halten, wobei die Druckplatte mindestens ein
Nockenfolgeelement aufweist, stabförmige Nockenelemente mindestens
eine Nockenfläche bilden, eine Befestigungseinrichtung, die stabförmigen Nockenelemente am Rahmen zur linearen Bewegung
bezüglich des Rahmens zwischen einer ersten und einer zweiten Stellung befestigt, wobei die Nockenfläche in Anlage an dem
Nockenfolgeelement steht, die Nockenfläche eine Formgebung aufweist, um das Nockenfolgelement und damit die Druckplatte weg
von der Belichtungsöffnung zu bewegen, während sich die stabförmigen Nockenelemente von der ersten in die zweite Stellung
bewegen, eine Lichtabschirmung neben dem Blattfilmeinlass liegt, um einen Lichteintritt durch den Einlacs zur Belichtungsöffnung
und zur Druckplatte zu verhindern, wenn sich die stabförmigen Nockenelemente in ihrer ersten Stellung befinden, der Rahmen
längliche Führungsbahnen längs der Belichtungsöffnung sowie einen Eintrittsschlitz aufweist und eine Gleitplatte durch
den Eintrittsschlitz in die Führungsbahnen eingeschoben werden kann, um einen Lichteintritt durch die Belichtungsöffnung zu
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blockieren.
blockieren.
Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform ist am Rahmen eine Sperre vorgesehen, um die Gleitplatte in einer Stellung zu
halten, in welcher sie die Belichtungsöffnung blockiert. Ferner ist eine Lichtabschirmung in der Eintrittsöffnung vorgesehen,
um den Eintritt von Licht in den der Druckplatte benachbarten Bereich zu verhindern. Die Lichtabschirmung besteht aus einem
biegsamen Blatt, das am Rahmen an der Eintrittsöffnung befestigt
ist und nachgiebig an der Gleitplatte anliegt. Das biegsame Blatt ist mit einer Anzahl einzelner Finger ausgestattet,
wovon jeder einen Teil der Gleitplatte erfasst.
Die Erfindung wird anschliessend anhand eines Ausführungsbeispiels
in Verbindungen mit den Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf den Rahmen der Blattfilmkassette mit nach unten gerichteter Belichtungsöffnung gemäss einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie 2-2 der in Fig. 1 dargestellten
Blattfilmkassette,
Fig. 3 einen Teilschnitt längs der Linie 3-3 der in Fig. 1
gezeigten Blattfilmkassette,
Fig. 4 einen Teilschnitt längs der Linie 4-4 der in Fig. 1
dargestellten Blattfilmkassette,
Fig. 5 eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung
einer erfindungsgemässen Blattfilmkassette unter Verwendung des Rahmens gemäss Fig. 1,
Fig. 6 eine Teilseitenansicht, aus welcher die Arbeitsweise eines in der Kassette gemäss Fig. 5 verwendeten stabförmigen
Nockenelements ersientlich ist, und
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Fig. 7 eine Darstellung der Kassette mit teilweise herausgezogener
Gleitplatte.
Die erfindungsgemässe Blattfilmkassette eignet sich zur Aufnahme
und Aufbewahrung photographischer, auf aktinische Strahlung (Licht) ansprechende Blattfilme, die einem selbsttätigen
Filmausgabegerät entnommen werden, das vorzugsweise Bestandteil eines Tageslicht-Handhabungssystems bildet, wie
es von E. I. du Pont de Nemours & Co. (Inc.), Wilmington, Delaware, USA, vertrieben wird. Ein derartiges Ausgabegerät
ist beispielsweise in der US-PS 3 790 160 (Gunter Schmidt)
beschrieben. Die in Verbindung mit einem derartigen System verwendeten Blattfilme sind gemäss der amerikanischen Patentschrift
28438 (Reissue Patent) mit Kerben versehen und gestapelt,
um die Abgabe aus dem lichtdichten Ausgabegerät zu erleichtern. Das Ausgabegerät kann derart betätigt werden, dass
es einen den Blattfilmstapel enthaltenden Umschlag öffnet und die Blattfilme einzeln in die Kassette abgibt. Das Ausgabegerät
arbeitet mit der Kassette zusammen, um die Kassette zu öffnen, so dass ein Blattfilm in diese eingegeben werden
kann, worauf bei der Entnahme der Kassette aus dem Ausgabegerät die Kassette erneut lichtdicht geschlossen wird, um die
Handhabung des Blattfilms bei Tageslicht zu gestatten. Der Blattfilm wird dann im rückwärtigen Teil einer handelsüblichen
Photokamera angeordnet, eine die Belichtungsöffnung blockierende Abschirmplatte wird entfernt, der Blattfilm belichtet,
die Abschirmplatte wieder an ihren Platz gebracht und die Kassette aus der Photokamera für die weitere Verarbeitung des
Blattfilms entnommen. Die Kassette kann anschliessend in ein Blattfilm-Speichermagazin eingesetzt werden, wie es beispielsweise
in der US-PS 3 715 087 (Gunter Schmidt) beschrieben wird.
Der Blattfilm wird dabei im Blattfilm-Speichermagazin entwickelt oder in anderer Weise behandelt. Der Vorteil des Tageslichtsystems
besteht selbstverständlich darin, dass keine Dunkelkammer erforderlich ist, um den Blattfilm in die Kassette
einzugeben und ihn aus dieser zu entnehmen. Dies führt zu einer erheblichen Zeiteinsparung und beträchtlichen Arbeitserleichterung.
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Die erfindungsgemässe Blattfilmkassette hat ein lichtdichtes
Gehäuse, das mit einer offenen Belichtungsöffnung 12 versehen ist, durch welches der Film belichtet werden kann, sowie mit
einer abnehmbaren Gleitplatte 14, die die Belichtungsöffnung lichtdicht blockiert und mit einer hinteren Platte 16. Das Gehäuse
hat eine Eintrittsöffnung 18, durch welche der Blattfilm aus dem Ausgabegerät eingegeben werden kann, sowie eine schlitzartige
Eintrittsöffnung 20, durch welche die Gleitplatte 14 zurückgezogen werden kann, um eine Belichtung des Blattfilms
zu gestatten.
Das Gehäuse 10 besteht aus einem ebenen Rahmen mit U-förmigen
Kanälen 22 an jeder Rahmenseite. Ein abgeschrägtes Eintrittsöffnungselement 24 und ein Querelement 26 verbinden die Kanäle
22. Das Querelement 26 und das Eintrittsöffnungselement 24 sind mit einem als Klebstoff dienenden Epoxidharz verbunden.
Am inneren Abschnitt des in der Zeichnung unten liegenden Rands des Rahmens ist ein rechteckförmiger Fensterrahmen 30 befestigt,
welcher Bahnen 31 zur lichtdichten Aufnahme der Gleitplatte
bildet. Der Bodenteil des Quereleaents 26 ist derart bemessen, um mit einer lösbaren Platte 32 (nach Entfernung von Schrauben)
eine Verlängerung der Bahnen 34 und des Eintrittsschlitzes 20
zu bilden. Eine stationäre Platte 36 ist benachbart zur
lösbaren Platte 32 angeordnet und durch Kunstharz mit dem Rahmen
verbunden. Diese beiden Platten 32 und 36 umschliessen einen Hohlraum 38 im Quereletnent 26, in dem eine Lichtabschirmung
befestigt ist.
Die Lichtabschirmung 40 besteht zweckmässig aus einem elastischen,
federartigen Element, das beispielsweise aus rostfreiem Stahl gefertigt ist und das mittels Schrauben 42 am Querelement 26
befestigt ist. Das elastische Element 40 ist vorzugsweise mit biegsamen Fingern 44 ausgebildet, die besonders erwünscht sind,
da sie es der Lichtabschirmung ermöglichen, an der Gleitplatte 14 über deren ganze Breite an allen Stellen anzuliegen und die Lichtabschirmung
dabei nicht unter Ermöglichung eines Lichteinfalls zur Kassette gekrümmt wird. Die Finger sind vorzugsweise mit einer Schicht
aus lichtundurchlässigem Samt oder plüschartigem Material be-
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kannter Art abgedeckt, um die Lichtabschirmung zu erleichtern. Der Rahmen ist am Eintrittsschlitz 20 mit einen Schnabel 46
versehen, der als Sperre arbeitet. Der Schnabel 46 kann in Anlage an einen verbreiterten Handgriff 48 an einem Rand der
Gleitplatte 14 treten, um deren Entnahme zu erleichtern.
Diese Anlage hält die Gleitplatte sicher in ihrer Stellung, so dass sie nicht unbeabsichtigt herausfällt.
Zum Abschluss der Beschreibung des Rahmens wird darauf hingewiesen,
dass stabartige Nockenelemente 50, die aus Blech bestehen
können, L-förmigen Querschnitt aufweisen und innerhalb der Kanäle 22 verschiebbar sind. Die Nockenflächen 54» die,
wie noch beschrieben wird, in Anlage an die Nockenfolgelemente 56 an der Druckplatte 58 treten, sind in ähnlicher Weise aus
Blech hergestellt und an den stabförmigen Nockenelementen
angeschweisst oder in anderer Weise befestigt. Die Enden der stabförmigen Nockenelemente 50 benachbart der Einlassöffnung
18 nehmen Stifte 60 in einem U-förmigen,in den Nockenelementen gebildeten Behälter auf, damit die stabförmigen Hockenelemente
durch zugeordnete, nicht dargestellte Stifte am Filmblattausgabegerät oder Magazin betätigt werden kdnnen. Die inneren
Wände der Kanäle 22 sind entsprechend ausgeschnitten, um eine gleitende Aufnahme der an der Druckplatte 58 vorhandenen, als
Vorsprünge ausgebildeten Nockenfolgeelemente 56 zu gestatten,
und um Schwenkzapfen 61 zu bilden, um die die elastischen Streifen 40 verschwenkt werden können, wenn sie durch die Nockenflächen
54 bettätigt werden. Druckfedern 62 sind in den stabförmigen Nockenelementen 50 angeordnet und werden an einem
Ende durch einen, nicht dargestellten, Vorsprung der Nockenelemente 50 gehalten. Stifte 64 können durch die Kanäle 22
und durch Schlitze in den stabförmigen Nockenelementen 50 eingesetzt werden, um das andere Ende der Druckfedern 62 zu
befestigen. Damit werden bei einer Betätigung der stabförmigen Nockenelemente 50 die Druckfedern zusammengepresst.
Die Nockenflächen 54 umfassen Betätigungsflächen 70 zur Betätigung
der Druckplatte und Verschwenken des federnden Streifens in Anlage gegen die Druckplatte und andererseits zur Anlage der
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Druckplatte am Belichtungsfenster. Die elastischen, als Federn
ausgebildeten Streifen 4-0 haben an tiedem Ende Öffnungen 90,
welche über die Schwenkzapfen 61 passen, die in den Kanälen 22 vorhanden sind, um eine Schwenkstelle für die elastischen
Streifen zu bilden. In ähnlicher Weise sind Nockenfolgefinger 94 an jedem Ende der elastischen Streifen angeordnet und können
die Betätigungsfläche 70 für die Druckplatte erfassen und die biegsamen Finger 44 verschwenken, damit sie an der Druckplatte
anliegen.
Ein Hückholnocken 72 zur Bewegung der Druckplatte 58 weg vom
Belichtungsfenster bei Betätigung der stabförmigen Nocken, beispielsweise durch Niederdrücken der Stifte 60, ist an den
stabförmigen Nockenelementen angeordnet. Darüberhinaus hat ein als Lichtabschirmung dienender Streifen 71J endseitige Vorsprünge
oder Zapfen 76, welche in Kerben oder Schlitze 78 in den Kanälen
22 derart eingreifen, dass der Streifen zwischen einer Offenstellung und einer Schliesstellung verschwenkt werden kann,
wodurch die Eintrittsöffnung 18 hinsichtlich des Eintritts von Licht geöffnet oder geschlossen wird.
Der die Lichtabschirmung bildende Streifen 74- wird durch die
Bewegung der Druckplatte betätigt und ist mit federnden Vorsprüngen 79 versehen, welche den als Lichtabschirmung dienenden
Streifen 74- in eine geschlossene Stellung bringen, wo er gegen
das Ende der Druckplatte drückt, falls diese durch die Bewegung der Druckplatte in eine Offenstellung (weg vom Belichtungsfenster) nicht geöffnet wird. Die Druckplatte 58 ermöglicht
es dem Vorsprung 56 des stabförmigen Nockenfolgeelements, sich
innerhalb der Begrenzung der Schlitze 80 in den Kanälen 22 zu bewegen. Die Druckplatte 52 ist mit einer Fläche 59 an der
Filmauflageseite abgedeckt, die eine Luftschicht zwischen dem Film und der Nockenfläche bildet. Die Fläche 59 sollte ferner
nicht-elektrostatisch sein, so dass der Film frei über die Fläche der Druckplatte gleiten kann und, wenn die Kassette mit
einem Ende verschwenkt wird, frei aus der Kassette herausfallen oder bei Öffnen der Druckplatte von ihr abgenommen werden kann.
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Eine derartige Fläche kann hergestellt werden, indem eine Polyesterfolie
haftend mit der Filmauflagefläche der Druckplatte verbunden wird und der Polyesterfilm mit einer Suspension beschichtet
wird, die eine aus Punkten aufgebaute Oberfläche bildet. Die Oberfläche kann erhalten werden, indem Siliconperlen mit einem Durchmesser von etwa 0,025 mm in einer
Celluloseacetatlösung suspendiert werden. Ein schwarzer Farbstoff
wird zur Celluloseacetatlösung hinzugegeben, um die
Neigung zu einer Lichtleitung zwischen der Folienfläche und der Rasterfläche zu verringern. Die Perlen nehmen etwa 1 bis
2 Vol.% ein. Die Suspension wird auf die Vorderseite der Druckplatte
aufgebracht und man lässt sie trocknen; dabei ragt die Polyesterfoliengrundlage leicht über die Druckplatte hinaus
vor und wird bei 61 zurückgebogen, um mit dem unteren Abschnitt 63 (Fig. 3) des Rahmens eine abgeschrägte öffnung für den
Blattfilm zu bilden.
Die Rückseite des Rahmens nimmt zum Abschluss der Kassette gleitend eine hintere Platte 16 auf. Zu diesem Zweck kann die
Platte 16 in Nuten 84 gleiten, die in den Kanälen 22 vorhanden sind. Der den Hohlraum 38 bildende Handgriff 41 ist bei 43
mit einer Ausnehmung versehen, damit die Gleitplatte 14 durch Erfassen ihres Handgriffes 48 entnommen werden kann.
Im Betrieb erfasst die Druckplatte 58 normalerweise die Ränder
des Fensterrahmens 30» um einen nicht dargestellten Blattfilm
an seinen Rändern zu erfassen. Die Druckplatte liegt an den Rändern infolge der Wirkung der Druckfedern 62 an, wobei die
stabförmigen Nockenelemente 50 gegen die Eintrittsöffnung 18
des Gehäuses 10 gedrückt werden. Dies gewährleistet, dass die
Nockenfiächen 72 von den als Nockenfolgeelemente arbeitenden
Vorsprüngen 56 (Fig. 6) gelöst werden und gleichzeitig die
druckausübenden Nockenflächen 72 veranlasst werden, die Nockenfolgeelemente
bildenden Finger 94 zu erfassen und die Finger 44 der elastischen Streifen 40 gegen die Rückseite der Druckplatte
58 zu verschwenken. Gleichzeitig kann sich bei niedergedrückter Druckplatte die Lichtabschirmung 74 verschwenken, da die Blattfedern
78 die Eintrittsöffnung 18 gegenüber einem Lichteinfall
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abschliessen. Nunmehr erfassen die Federstreifen 40 die Gleitplatte
14, um einen Lichteintritt in das Innere der Kassette in den Bereich zwischen der Druckplatte und dem Belichtungsfenster über diesen Eintrittspfad zu verhindern.
Die Kassette wird nunmehr in den rückwärtigen Teil einer handelsüblichen
Photokamera zur Belichtung eingegeben und die Gleitplatte 14 wird an dem als Sperre wirkenden Schnabel 46
vorbei entnommen. Nach der Entnahme der Gleitplatte schliesst der elastische Streifen 40 die Öffnung ab, um einen Lichteintritt
in die Kassette zu verhindern. Die Wirkung der einzelnen Finger gewährleistet, dass kein Licht um die Kanten und quer
zur Fläche der Gleitplatte eintreten kann, während diese entnommen wird.
Nach der Belichtung wird die Folge der einzelnen Schritte umgekehrt.
Die Gleitplatte wird am Schnabel 46 vorbei in die Eintrittsöffnung 20 wieder eingesetzt, um das Belichtungsfenster
abzuschliessen und den belichteten Blattfilm vor Lichteinfall zu schützen. Der Umstand, dass während der Belichtung der
Blattfilm an der Druckplatte anliegen kann und an allen Rändern festgehalten wird, trägt dazu bei, den Blattfilm - auch wenn
er verhältnismässig dünn sein mag - in der Brennebene der Kameraoptik zu halten. Die Brennebene wird beibehalten, selbst
wenn die Kassette mit der Filmseite nach unten gedreht ist, d. h. die Kassette kann in beliebiger Lager eingesetzt werden
und arbeitet dennoch in vorteilhafter Weise.
Nach der Belichtung kann nach dem Einsetzen der Gleitplatte die Kassette aus der Kamera entnommen und in ein Filmmagazin
der in den vorausgehenden genannten Patentschriften beschriebenen Art eingesetzt werden. Beim Einsetzen in dieses Magazin
erfassen nicht dargestellte Freigabestifte die Stifte 60, so dass sie in der Kassette niedergedrückt werden. Dadurch wird
die Druckfeder 62 zusammengedrückt und bewegt die Nockenflächen 54 derart, dass der Druck der Federstreifen 40 gegen die Druckplatte
gelöst und die Druckplatte ausser Kontakt mit den Rändern des Belichtungsfensters gebracht wird. Die Entnahme der Druck-
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platte veranlasst ein Aufwartsverschwenken der Lichtabschirmung
74 unter Inspannungsetzen ihrer Blattfedern und öffnet durch
Verschwenken die Abschirmung 74- an der Eintrittsöffnung 18.
Bei vertikaler Lage der Kassette mit nach unten gerichteter Eintrittsöffnung gleitet der Blattfilm frei aus der Kassette
heraus und über die auf der Fläche der Druckplatte vorhandene Luftschicht.
Die Druckplatte selbst wird freigegeben, indem insbesondere die Nockenfläche 70 ausser Berührung mit den federnden,als
Nockenfolgelemente ausgebildeten Fingern 94- gebracht wird, wie
in Fig. 6 gestrichelt angedeutet ist, wobei die zur Anhebung dienenden Nockenflächen 72 die VorSprünge 56 erfassen und sie
in die in Fig. 6 gestrichelt gezeigte Lage anheben, wodurch die Druckplatte ausser Anlage mit dem Belichtungsfenster angehoben
wird. Damit ist eine Doppelwirkung bestehend aus Freigabe und formflüssiger Betätigung der Nockenfläche vorhanden, welche
die Druckplatte zurückzieht und die Kassette öffnet. Soll die Kassette erneut geladen werden, so wird sie mit nach oben
gerichteter Einlassöffnung gemäss den vorausgehend genannten US-PSen in eine Blattfilmausgabevorrichtung gebracht. Die
Stifte werden erneut niedergedrückt, um die Eintrittsöffnung in der vorausgehend beschriebenen Weise zu öffnen und ein
Blattfilm wird durch die Ausgabevorrichtung in die Blattfilmkassette eingeführt, wobei dies alles bei Tageslicht erfolgt.
Bei Entfernung aus der Ausgabevorrichtung werden die Stifte freigegeben,die Blattfilmkassette wird geschlossen und die Kassette
ist im lichtdichten Zustand betriebsbereit.
Die erfindungsgemässe Kassette bildet eine kostenraässig günstige
Einheit, die einfach gefertigt werden kann und dennoch eine lichtdichte Abdichtung für den Inhalt der Kassette zur
Verfügung stellt. Die einzelnen elastischen Finger an der Lichtabschirmung gestatten eine einfache Entfernung der Gleitplatte
14 zur Bildaufnahme. Die punktförmig aufgebaute, nichtelektrostatisch wirkende Fläche der Druckplatte stellt eine
Luftschicht zur Verfügung und ermöglicht ein freies Gleiten
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des Blattfiltas bei der Entnahme desselben. Der Blattfilra wird
lösbar und fest an seinen Rändern in der gewünschten Brennebene gehalten.
Ende der Beschreibung
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Claims (1)
- 27SÜbb9PD 1635 11· November 1977Patentansprüche1. ) Blattfilmkassette mit einem flachen Rahmen, welcher einenseitlichen Eintritt für einen Blattfilm bildet, einer Druckplatte, die elastisch gegen den Rahmen drückt, um mindestens einen Abschnitt eines Blattfilms zwischen dem Rahmen und der Druckplatte festzulegen, wobei die Druckplatte mindestens ein Nockenfolgeelement aufweist und stabförmige Nockenelemente mindestens eine Nockenfläche bilden, eine Befestigungseinrichtung· die stabförmigen Nockenelemente am Rahmen zur Ausführung einer linearen Bewegung gegenüber dem Rahmen zwischen einer ersten und zweiten Stellung befestigt, wobei die Nockenflache an den Nockenfolgeeleraenten anliegt, die Nockenfläche derart ausgebildet ist, dass das Nockenfolgeelement und damit die Druckplatte vom Rahmen weg bewegt wird, wenn sich die stabförmigen Nockenfolgeelemente von der ersten Stellung in die zweite Stellung bewegen und eine Lichtabschirmung neben dem Einlass für den Blattfilm liegt, um den Eintritt von Licht durch den Einlass zu verhindern, wenn sich die stabförmigen Nockenelemente in der ersten Stellung befinden, dadurch gekennzeichnet,dass der Rahmen (1O) eine Belichtungsöffnung (30) bildet, welche die Ränder eines Blattfilms in einer feststehenden Brennebene hält, dass der Rahmen längliche Führungsbahnen (3Ό aufweist, die längs der Belichtungsöffnung (30) liegen soxvie einen Eintrittsschlitz (20), und dass eine Gleitplatte (14) durch den Eintrittsschlitz (20) in die Führungsbahnen (31) einschiebbar ist, um den Durchtritt von Licht durch die Belichtungsöffnung (30) zu blockieren.2. Blattfilmkassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (10) eine Sperre (46) aufweist, um die2 V b U b b dPD-1635 1Gleitplatte (14) in einer Stellung zu halten, in welcher die Belichtungsöffnung (30) gesperrt ist.3· Blattfilmkassette nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine Lichtabschirmung (7^) zur Verhinderung des Durchtritts von Licht durch den Eintrittsschlitz in den der Druckplatte benachbarten Bereich.4. Blattfilmkassette nach Anspruch 35 dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtabschirmung (7^) aus einer biegsamen Folie besteht, die am Eintrittsschlitz (20) am Rahmen (10) befestigt ist, um nachgiebig die Gleitplatte (14) zu erfassen.5. Blattfilmkassette nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die biegsame Folie eine Anzahl von einzelnen Fingern (44) aufweist, welche an der Gleitplatte (14) anliegen.6. Blattfilmkassette nach einem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckplatte (14) eine Oberflächenausbildung hat, die mindestens eine partielle Luftschicht zwischen einem Blattfilm und der Druckplatte (14) ermöglicht, um die Gleitbewegung des Blattfilms in die Kassette und aus der Kassette heraus zu gestatten.B 0 9 8 ? Π / 0 9 L
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1977
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