DE2844161A1 - Filmkassette - Google Patents
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Description
Patentanwälte Dipl.-Ing. Curt Wallach
Dipl.-Ing. öünther Koch
2844161 Dipl.-Phys.Dr.Tino Haibach
m^m, Dipl.-Ing. Rainer Feldkamp
D-8000 München 2 · Kaufingerstraße 8 ■ Telefon (0 89) 24 02 75 · Telex 5 29 513 wakai d
Datum: 10.Oktober I978
Unser Zeichen: l6 384 - Κ/Se
ANMELDER: POLAROID CORPORATION,
Cambridge, Mass. /USA
GEGENSTAND: Filmkassette
PRIORITÄT: USA \ 841,889 - 13· Okt. 1977
909816/0897
Die Erfindung bezieht sich allgemein auf eine Filmkassette; insbesondere bezieht sich die Erfindung auf Filmkassetten
für großformatige Filmeinheiten der Selbstentwickler-Bauart zur Belichtung durch Röntgenstrahlen.
Bei großformatigen Röntgenaufnahmen (z.B. 8 χ 10 oder 10 χ 12) ist es üblich, den Film in einen Halter bzw. in
eine Kassette einzulegen. Wenn die Kassette mit einem Film beschickt ist, dann ist der Film lichtdicht abgeschirmt
und die Kassette kann gestapelt und zur Aufnahme und Behandlung weiterverarbeitet werden.
Kassetten haben sich insbesondere als nützlich erwiesen, wenn Röntgenaufnahmen unter Verwendung von Selbstentwicklerfilm
hergestellt werden. Bei medizinischen Anwendungen sind beispielsweise Selbstentwickler-Röntgenaufnahmen
äußerst nützlich, die bei schwierigen Operationen angewandt werden, wo das Fortschreiten eines Katheters durch
Blutgefäße wiederholt überwacht werden muß. Höchst erwünschte Eigenschaften einer Kassette liegen darin, daß
sie bei Tageslicht mit dem Film beschickt werden kann, daß sie einfach-zu handhaben ist und daß sie nur kurze
Zeitabschnitte benötigt, um die Kassette zur Belichtung herzurichten und zur Behandlung des Filmverbandes. Für
Röntgenstrahlen-Anwendungen enthält die Kassette vorzugsweise einen starren Schirm oder eine andere Oberfläche,
die mit einer Schicht aus Phosphoren bedeckt ist, die sichtbares Licht emittieren, wenn sie einer Röntgenbestrahlung
ausgesetzt werden. Die lichtempfindliche Schicht des Films wird in inniger und ständiger Berührung mit der
Schicht aus Phosphoren gehalten, sodaß das durch Röntgenstrahlung induzierte Licht der Phosphore das auf dem Film
aufzuzeichnende Bild verstärkt.
Bekannte Kassetten dieser Art, wie sie beispielsweise in den US-PS 27 09 223 und Jl 0J>
864 beschrieben sind, weisen
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Gehäuse auf, die rait einem Scharnier versehen sind, sodaß
das Gehäuse wie ein Buch geöffnet werden kann. Der Film wird in die geöffnete Kassette eingelegt und gegenüber
der lichtempfindlichen Schicht des Films wird ein Verstärkerschirm angeordnet, vorzugsweise dadurch, daß der
Schirm um ein Scharnier verschwenkt wird. Dann wird die Kassette geschlossen und verriegelt, um sie lichtdicht
abzuschließen.
Die in den beiden US-PS beschriebenen Kassetten benutzen beide einen durch Feder vorgespannten, plattenartigen Abschnitt
des Gehäuses, um die Filmeinheit zu erfassen. Dadurch wird der Film an einer vorbestimmten Stelle gesichert
und seine lichtempfindliche Schicht wird in ebener Form innerhalb der Filmebene angeordnet. Bei Röntgenaufnahmen
wird hierdurch die lichtempfindliche Schicht außerdem in innige Berührung mit der Schicht auf Phosphoren gebracht.
Diese Kassetten besitzen außerdem manuell betätigte Nockenhebel, die die bewegliche Gehäuseplatte gegen Federkraft
vom Film abheben. Diese Nockenwirkung ermöglicht die Entfernung
einer opaken Umhüllung durch Wegziehen und diese Umhüllung schirmte die lichtempfindliche Schicht vorher
gegenüber Umgebungslicht ab, bevor die Filmeinheit in die Kassette eingelegt wurde und auch während dieses Vorgangs.
Nach der Belichtung ermöglicht die Nockenwirkung ein Wegziehen der Filmeinheit aus der Kassette durch einen Wegzugsschlitz,
sodaß diese Filmeinheit behandelt werden kann. Diese Kassetten sind bestimmungsgemäß mit Filmeinheiten
verwendbar, die sowohl eine negative lichtempfindliche Schicht, als auch eine positive Bildempfangsschicht zusammen
mit geeigneten Trägerschichten aufweisen, wobei ein aufreißbarer Behälter mit Behandlungsflüssigkeit vorgesehen
ist, wie dies in den genannten US-PS beschrieben ist. ·
Obgleich diese Kassetten zufriedenstellend arbeiten, weisen
sie doch gewisse Nachteile auf. Erstens sind sie relativ
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-T-
unbequem in der Benutzung. Das Einlegen des Films erfordert ein öffnen der Kassette und ein manuelles Ausrichten
des Films in der Kassette mit einem dazwischengefügten Verstärkerschirm. Bei der Kassette gemäß der US-PS 31 03
muß z.B. ein Gehäuseteil zweimal um 360° verschwenkt und jedesmal verriegelt werden. Außerdem sind der Verstärkerschirm
und andere Oberflächen einer Verunreinigung durch Fingerabdrucke oder Staub ausgesetzt, weil die Kassetten
zum Einlegen des Films voll geöffnet werden müssen. Außerdem ist das Negativ empfindlich im Hinblick auf eine Verschleierung
durch Belichtung beim Nachglühen gewisser Phosphore. Drittens können die relativ schweren Federn,
die bei den bekannten Kassetten benutzt werden, ein höchst unerwünschtes Biegen des Gehäuses nach außen zur Folge
haben. Diese Situation ist insbesondere charakteristisch für die Filmkassette gemäß der US-PS 27 09 223, bei der
die zentrale Ausbiegung der Gehäuseplatte unter der Federkraft bis zu 3 mm betragen kann.
Eine in jüngerer Zeit von der Anmelderin entwickelte Kassette entspricht der Röntgenkassette gemäß der genannten
US-PS 31 03 864, jedoch sind verschiedene Abwandlungen
im Hinblick auf herkömmliche photographische Verfahren geschaffen, bei denen eine Negativ-Filmeinheit benutzt
wird, die von der Anmelderin unter der Handelsbezeichnung "Type 808, 8 χ 10 Land Film" auf den Markt gebracht wird.
Diese Kassette wird ebenfalls geöffnet, um die Filmeinheit einzulegen. Eine Plastiklasche erfaßt einen Lappen der
Filmeinheit, um den Film auszurichten. Dann wird die Kassette geschlossen und eine opake Umhüllung sowie ein
Abdeckschieber, der in der Kassette montiert ist, werden entfernt, um den Film für die Belichtung bereitzuhalten.
Nach der Blichtung muß der Abdeckschieber wieder eingefügt werden und es wird eine positive Bildaufnahme-Filmeinheit
in die Kassette eingelegt, um diese über das Negativ zu bringen. Dann werden die aufeinander ausgerichteten Filmelemente
zusammen durch zwei Quetschwalzen herausgezogen.
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Die Kassette ist geeignet zur Benutzung in Verbindung mit
modernen Selbstentwickler-Filmeinheiten, bei denen Negativ und Positiv nicht körperlich miteinander verbunden sind.
Die Kassette weist jedoch die gleichen Nachteile früherer Kassetten auf, indem sie zum Zwecke der Beschickung geöffnet
werden muß. Außerdem ist keine Möglichkeit gegeben, den Druck, der auf den verschiedenen Oberflächenstellen
lastet, wegzunehmen, sodaß beim Herausziehen oder Einschieben des Abdeckschiebers infolge der Reibung die
Kamera oder der Film innerhalb der Kassette verschoben werden können. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß
das Einschieben der positiven Filmeinheit eine beträchtliche Zeitverzögerung zwischen Belichtung und Behandlung
ergibt.
Die US-PS 55 50 955 beschreibt eine weitere Kassette für
Röntgenaufnahmen, die insbesondere zur Analyse von Kristallen durch eine Laue-Reflektionsbelichtung geeignet
ist. Bei dieser Kassette wird der Film durch eine stirnseitige Öffnung der Kassette eingeführt, sodaß der Verstärkerschirm
keinen Verunreinigungen und keinem Lichteinfall ausgesetzt wird. Die Kassette besitzt außerdem
einen Schieber mit Nockenoberflächen, die den Andruck auf die Filmeinheit steuern und die Filmeinheit freigeben.
Diese Kassette unterscheidet sich jedoch wesentlich von der vorerwähnten Konstruktion, da sie zur Benutzung in
Verbindung mit Filmen bestimmt ist, die ein sehr viel kleineres Format, im typischen Falle 4x5 (Zoll) besitzen.
Die Vorrichtung zur Druckausübung, durch die Kristall, Film und Schirm in innige Berührung gebracht werden, benutzt
eine dünne, flexible Lichtbarriere, die über ein großes Belichtungsfenster innerhalb des Gehäuses verläuft.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kassette für großformatige Selbstentwickler-Filmeinheiten
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zu schaffen, die bequem zu handhaben ist und deren innere Bestandteile einer Verschmutzung während der Beschickung
nicht zugänglich sind.
Weiter bezweckt die Erfindung die Schaffung einer Kassette, die ein schnelles, bequemes Beschicken bei Tageslicht mit
minimaler Wahrscheinlichkeit einer Verschleierung gewährleistet.
Weiter bezweckt die Erfindung die Schaffung einer Kassette, die die vorerwähnten Vorteile aufweist und eine automatische
und wahlweise manuelle Freigabe des druckausübenden Organs ermöglicht, das die Filmeinheit in einer präzise vorbestimmten
flachen Form gegen einen Verstärkerschirm drückt, der für Röntgenfotographie geeignet ist.
Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Kassette zu schaffen, die geringes Gewicht besitzt und dem modernen
Selbstentwicklerfilm angepaßt ist und hochqualitative
Bilder liefert.
Demgemäß schafft die Erfindung eine Kassette, die eine großformatige Filmeinheit entnehmbar mit ihrer lichtempfindlichen
Schicht genau in der Filmebene haltert. Das Gehäuse der erfindungsgemäßen Kassette besteht aus starrem
Material, welches für Röntgenstrahlen transparent ist und zwei gegenüberliegende Seiten aufweist, die im festen Abstand
zueinander gehalten werden und etwa die gleiche FlächenerStreckung haben, wie die lichtempfindliche Fläche
der Filmeinheit. Innerhalb des Gehäuses ist ein druckausübendes Organ allgemein parallel zur Filmebene angeordnet
und zwischen einer ersten und zweiten Stellung in einer Richtung allgemein quer zur Filmebene beweglich.
Dieses druckausübende Organ wird durch Betätigungsglieder und Nocken, die auf die Betätigungsglieder ansprechen,
selektiv in einer der beiden Stellungen gehalten. Das
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druckausübende Organ wird durch Federn o.dgl. in die
erste Stellung vorgespannt, in der das Druckorgan in
inniger ständiger Berührung mit der Filmeinheit steht, die ihrerseits in ständiger inniger Berührung mit einer
Belichtungsverstärkerschicht aus für Röntgenstrahlen empfindlichen Phosphoren besteht.
Das Gehäuse besitzt einen Filmbeschickungs- und -wegzugsschlitz in einer Stirnwand, der zusammen mit dem druckausübenden
Organ einen Filmaufnahmekanal bildet, dessen Höhenerstreckung mit der Bewegung des druckausübenden
Organs veränderbar ist.
Das Gehäuse weist vorzugsweise eine zweite Schlitzöffnung veränderbarer Breite in der gegenüberliegenden Stirnwand
auf, durch die eine opake Umhüllung herausgezogen werden kann, die die lichtempfindliche Filmschicht umschließt.
Gehäuse und druckausübendes Organ sind so konstruiert, daß eine lichtdichte Belichtungskammer für die Filmeinheit
geschaffen, wird, wenn diese in die Kassette eingelegt ist. Vorzugsweise besitzt die Kassette zusätzliche
Lichtabdichtungen in Gestalt von Streifen aus lichtabdichtendem Material, die an den Schlitzen am Gehäuse befestigt
sind.
Gemäß der bevorzugten Ausführungsform wird das druckausübende
Organ automatisch durch zwei mittels Federn vorgespannter Gleitstangen gesteuert, die in Längsrichtung in
den Längsrändern des Gehäuses verschiebbar sind. Auf jede Gleitstange wirkt ein Betätigungsstift, die vorzugsweise
in einer getrennten Beschickungsvorrichtung angeordnet sind und diese Stifte stehen durch Löcher des Gehäuses in
das Kassetteninnere ein. Auf den Gleitstangen sind Nockenoberflächen ausgebildet, die betriebsmäßig mit dem Rand
des druckausübenden Organs so verbunden sind, daß das druckausübende Organ in die zweite Stellung überführt wird,
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wenn die Betätigungsstifte voll im Eingriff sind. Gemäß
einer bevorzugten Ausführungsform ist außerdem ein manuell
verschiebbares Glied an einer Gehäuseoberfläche vorgesehen,
welches eine Nockenoberfläche trägt, die mit dem druckausübenden Organ in dessen Mittelabschnitt zusammenwirken.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist eine Lasche flexibel an der Be- und Entnahmeöffnung
vorgesehen, um in eine Tasche einzugreifen, die an der Filmeinheit ausgebildet ist, wodurch automatisch
die Filmeinheit innerhalb der Kassette ausgerichtet wird. Die Lasche verhindert außerdem eine Bewegung der Filmeinheit,
wenn die Umhüllung weggezogen wird. Außerdem ist ein Abdeckschieber vorzugsweise so ausgebildet, daß
er beim Überführen des druckausübenden Organs in die erste Filmeingriffsstellung ein übergefaltetes Ende der Filmeinheit
erfassen und sichern kann, das sonst aus dem Beschickungs-öffnungsschlitz
vorstehen würde.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer gemäß der Erfindung ausgebildeten Kassette;
Fig. 2 eine perspektivische, teilweise aufgebrochene Darstellung der Kassette gemäß Fig. 1, eingelegt
in eine Filmbeschickungs-Vorrichtung gemäß der Erfindung;
Fig. j5 einen Längsschnitt der Filmkassette nach der Linie
3-5 gemäß Fig. 1;
Fig. 4 einen Längsschnitt der Kassette nach der Linie 4-4 gemäß Fig. 1;
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Pig. 5 eine der Fig. 3 entsprechende Schnittansicht,
teilweise abgebrochen, wobei sich die Gleitstangen und die Druckplatte in einer Filmfreigabestellung
befinden]
Fig. 6 eine der Fig. 4 entsprechende Schnittansicht,
teilweise abgebrochen, welche die Gleitabdeckung und die Druckplatte in Filmgreifstellung zeigt;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht eines Negativ-Filmelementes mit einer opaken Lichtabschirmungs-Umhüllung,
geeignet zur Benutzung in der Kassette gemäß Fig. 1-6;
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht eines Positiv-Filmelementes mit aufreißbarem Behälter für die
Behandlungsflüssigkeit, geeignet zur Benutzung in Verbindung mit der Behandlung des Negativ-Filmelementes
gemäß Fig. 7;
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht der Beschickungsvorrichtung nach Fig. 2;
Fig. 10 eine Einzelheit mit dem Betätigungsstift der
Beschickungsvorrichtung in perspektivischer Darstellung;
Fig. 11 eine perspektivische Teilansicht der hinteren Ecke der Kassette, eingelegt in die Beschickungsvorrichtung,
wie aus Fig. 2 ersichtlich;
Fig. 12 eine perspektivische Teilansicht einer vorderen Ecke der Kassette gemäß Fig. 1-6, wobei ein
Teil der Filmeinlege- und -entnahmeöffnung und eine öffnung zum Eingreifen des Betätigungsstiftes
ersichtlich sind.
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Die Figg. 1 - 4 zeigen eine Kassette 12, die zur Aufnahme großformatiger photographischer Filme geeignet ist, die
einer Belichtung durch aktinische Strahlung ausgesetzt werden und insbesondere für Röntgenstrahlen geeignet sind.
Die Kassette weist ein rechteckiges Gehäuse 14 aus starrem Blattmaterial auf, welches gegenüber sichtbarem Licht opak,
aber für Röntgenstrahlen im wesentlichen transparent ist. Geeignete Materialien hierfür sind Aluminium, Magnesium
und Bakelit. Das Gehäuse 14 weist eine Oberseite 16 und
eine parallel hierzu im Abstand verlaufende Unterseite 18 sowie Längsseitenwände 20 und 22 und eine quer verlaufende
Vorderwand 24 und eine quer verlaufende Rückwand 26 auf
(die Kennzeichnung mit "oben, unten, vorn und hinten" beziehen sich auf die in der Zeichnung veranschaulichte
Kassette, jedoch ist die Erfindung natürlich nicht auf irgendeine spezielle räumliche Orientierung beschränkt).
Die Vorderwand 24 erstreckt sich von der Unterseite 18 ein kurzes Stück nach einem Rand 24a, der einen Teil einer
Filmbeschickungs- und -entnahmeöffnung 28 bildet. Die seitlichen
Vorderwandabschnitte 24b und 24c und die Druckplatte 30, die ebenfalls im Gehäuse gelagert ist, definieren ebenso
die Öffnung 28. Eine ähnliche Öffnung 32 in der Rückwand
wird durch Ränder 26a, 26b, 26c und 26d und die Druckplatte begrenzt.
Die Oberseite 16 ist einstückig aus Blattmaterial bzw. Blech hergestellt. Sie besitzt im Winkel angestellte, in Längsrichtung
verlaufende Seitenwände, die an die Seitenwände anstoßen* die einstückig mit der Unterseite hergestellt sind.
Nicht dargestellte Schrauben, die in diese Wände eingeschraubt sind, verbinden Oberseite und Unterseite miteinander. Ein
Abdeckschieber 34 ist gleitbar zwischen der Oberseite 16 und
der Druckplatte 30 angeordnet. Das Fenster 16a in der Oberseite
16 schafft Zugang für eine Betätigungshandhabe 34a, die auch dem Abdeckschieber angeordnet ist und die Längsbewegung
von Handhabe und Abdeckung begrenzt. Wenn der Abdeckschieber in der vordersten Grenzstellung befindlich ist
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(Pig. 12)., dann befindet sich sein nach oben gebogener
Vorderrand 3^b benachbart zur Vorderwand 2k. In der hinteren
Grenzstellung befindet sich der Vorderrand 3^b benachbart
zu einem ausgenommenen Vorderrand 16b der Oberseite.
Gemäß Pig. 2 und 4 ist ein Verstärkungsschirm 36 auf der
inneren Oberfläche der Unterseite 18 befestigt. Der Schirm besitzt eine Schicht 56a mit Phosphoren, die sichtbares
Licht abstrahlen, wenn sie von Röntgenstrahlen getroffen werden. Die Phosphorschicht ist auf einem Trägerblatt j5öb
abgelagert, das an der Unterseite 18 verklebt ist. Die Dicke des Schirms 36 ist so gewählt, daß die Phosphorschicht unmittelbar
benachbart zu einer Pilmebene liegt., die ihrerseits
mit der Brennebene des Röntgenbild-Erzeugungssystems zusammenfällt. Die seitlichen Abmessungen des Schirms sind
so gewählt, daß sie die gleiche Flächenausdehnung besitzen, wie die lichtempfindliche Schicht einer Filmeinheit 100
(Fig. 7).
Der Verstärkungsfilm 36 ist von Streifen 38 aus einem herkömmlichen
Lichtabdichtungsmaterial umgeben, beispielsweise schwarzem Filz oder einem Polgewebe, welches unter dem
Handelsnamen "Vertipile" vertrieben wird. Diese Lichtabdichtungsstreifen
greifen an der eingelegten Filmeinheit 100, die lichtempfindliche Schicht umschließend, an, um Umgebungslicht abzuschirmen. Die Streifen sind an der Unterseite
verklebt. Die in Längsrichtung verlaufenden Streifen 38 sind
jeweils mit ihren äußeren Rändern im Winkel angestellt und an einer Seite einer in Längsrichtung verlaufenden Noekenstange
40 verklebt, die an der Unterseite 18 fixiert ist.
Dieser umgebogene Randabschnitt hindert den Eintritt von Licht, welches sonst an der Druckplatte 30 vorbeistreichen
könnte. Die festen Nockenstangen 4-0 und die zugeordneten Gleitstangen 42 tragen die Druckplatte 30.
Die Druckplatte 30 ist aus einem steifen Blattmaterial, vor-
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zugsweise aus Aluminium, hergestellt und hat im wesentlichen die gleiche Flächenausdehnung wie die Gehäuseflächeη 16
und 18. Die Längsränder 30a der Platte 30 sind so ausgebildet, daß sie auf der oberen Oberfläche der Gleitstangen
ruhen. Auf der unteren, dem Film zugewandten Oberfläche der Druckplatte ist ein elastisches Kissen 46 aufgeklebt.
Dieses wird durch ein darüberliegendes Blatt aus sehr glatten,
flexiblen und vorzugsweise schwarzen Plastikmaterial 48 überdeckt. Dieses Blatt 48 ist über die quer verlaufenden
Enden der Druckplatte gefaltet und an der oberen Oberfläche der Druckplatte angeklebt. Das Kissen 46 und die Plastikabdeckung
48 bewirken einen dichten, ununterbrochenen und gleichförmigen Berührungspunkt zwischen der Druckplatte und
der eingelegten Filmeinheit 100, während gleichzeitig die Gleitreibung vermindert wird, die beim Einfügen oder Entfernen
einer Filmeinheit erzeugt wird. Außerdem ist eine Plastiklasche 50 am Vorderrand der Druckplatte befestigt.
Die Lasche 50 ist um eine Linie 50a parallel zum Vorderrand
der Druckplatte um 18O° abgebogen. An der oberen Wand 16 ist eine Gruppe von Blattfedern 52 entlang der Längsränder angeordnet,
die auf die Längsränder 30a der Druckplatte wirkt. Zwei ähnliche Federn 53 sind an der oberen Oberfläche der
Ränder 30a etwa in der Mitte zwischen Vorderrand und Hinterrand
der Druckplatte angeordnet. Die Federn 53 lagern gegen
seitliche Vorsprünge 34c der Gleitabdeckung. Die Federn
und 53 drücken zusammen die Druckplatte nach unten auf den Verstärkungsschirm und eine dazwischengefügte Filmeinheit 100,
wie aus den Figg. 3 und 6 ersichtlich ist. In dieser Lage steht die eingelegte Filmeinheit in inniger, ununterbrochener
Berührung mit dem Verstärkungsschirm. Zusätzlich wird der Film in einer genau vorbestimmten, flachen Form festgelegt,
wobei die lichtempfindliche Schicht in der Filmebene liegt.
Die Federkraft wird auf die Längsränder der Filmeinheit ausgeübt. Durch die Starrheit der Druckplatte und durch die
elastische Schicht 46 wird diese Kraft über den gesamten Film
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übertragen und dennoch ist es erwünscht, eine zusätzliche
Druckkraft im Mittelbereich der Druckplatte angreifen zu lassen. Aus diesem Grunde ist ein passendes, gegenüberliegendes
Paar von Nockenblöcken 54 und 56 in der Mitte
der anliegenden Oberfläche der Gleitabdeckung bzw. des
Abdeckschiebers ^4 bzw. an der Druckplatte angeordnet.
Wenn der Abdeckschieber in seiner hinteren Filmbeschickungslage befindlich ist, dann liegen die Nockenblöcke in Längsrichtung
im Abstand zueinander (Fig. 4). Wenn der Abdeckschieber in seiner vordersten Filmeinlegstellung befindlich
ist, dann werden die Nockenblöcke erfaßt (Fig. 6). Die Dicke der Nockenblöcke ist so gewählt, daß sie die Druckplatte
nach unten in die Filmerfaßstellung versetzen, wenn sie auf diese Weise erfaßt werden.
Wie am besten aus den Figg. j5 und 5 ersichtlich, besitzt
jede Nockenstange 4o drei in Längsrichtung im Abstand zueinander angeordnete Ausnehmungen 40a, die jeweils eine
Feder 60 so haltern, daß sie vom Vorderende der Ausnehmung im Abstand liegt und am gegenüberliegenden Ende anstößt.
Jede Nockenstange 4o besitzt außerdem drei im Abstand zueinander angeordnete, geneigte Nockenoberflächen 40b und mehrere
in Längsrichtung verlaufende Führungsschiltze 40c. Jede
Gleitstange 42 hat an ihrer unteren Oberfläche Vorsprünge 42a angeformt, die mit den Federn 60 zusammenwirken, wobei die
Nockenoberflächen 42b die Nockenoberflächen 40b erfassen und Führungsvorsprünge 42c jeweils in die Schlitze 40c eingreifen.
Die Federn 6o drücken jede Gleitstange nach dem Vorderende der Kassette, wie dies auf Fig. j5 ersichtlich
ist. In dieser Lage stehen die Nockenoberflächen 40b und 42b außer Eingriff miteinander und die Gleitstangen befinden
sich in einer "abgesenkten" Stellung. Die Druckplatte 30, die von den Gleitstangen 42 getragen wird, befindet
sich in gleicher Weise in ihrer "abgesenkten" Filmerfaßstellung.
Wenn die Gleitstangen 42 in Längsrichtung gegen die Kraft der Federn βθ nach dem hinteren Ende der
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Kassette 20 verschoben werden, gleiten im Gegensatz dazu
die gegenüberliegenden Nockenflächen 40b und 42b aufeinander,
bis die flache obere Oberfläche 40d und 42d, die an die geneigten Nockenoberflächen anschließen, einander
überlappen (Fig. 5). Durch diese Nocken werden die Gleitstangen in vertikaler Richtung versetzt und dadurch wird
die Druckplatte nach oben von der Filmeinheit und dem Verstärkerschirra
in eine obere Grenzstellung versetzt. In dieser oberen Stellung besteht ein genügend großer Abstand
zwischen der Druckplatte und dem Verstärkerschirm, um die Filmeinheit in Längsrichtung innerhalb der Kassette mit
geringer Reibung gleiten zu lassen. Gemäß einem nicht beschränkenden bevorzugten Ausführungsbeispiel erzeugt eine
Bewegung der Gleitstangen über etwa 6 mm eine quer verlaufende Vertikalversetzung in der Größenordnung von 1,5 mm
bis 2,5 mm.
Die Figg. 7 und 8 veranschaulichen die Negativ-Filmeinheit
100 mit einer lichtempfindlichen Schicht und eine positive Filmeinheit 102 mit einer Bildaufnahmeschicht. Diese Filmelemente
sind von der Selbstentwickler-Bauart und vorzugsweise
im Format und im Aufbau gleich den Farbfilmeinheiten, die von der Anmelderin unter der Bezeichnung "8o8 Land Film"
auf den Markt gebracht werden. Die Negativ-Filmeinheit weist einen Vorlaufabschnitt 104 mit einer nach hinten
weisenden taschenartigen öffnung 106 und einer nach vorn vorstehenden Grifflasche 108 auf, die am Vorlaufabschnitt
befestigt ist. Ferner ist eine opake Umhüllung 110 vorgesehen, die an drei Seiten abgedichtet ist und die lichtempfindliche
Schicht der Filmeinheit umgibt, um deren Belichtung durch Umgebungslicht zu verhindern. Die Umhüllung
kann von der Filmeinheit in Richtung des Pfeiles 112 abgezogen werden, um die lichtempfindliche Schicht zur Belichtung
bereitzustellen.
Das positive Filmelement 102 besitzt eine Bildaufnahmeschicht
114, einen aufreißbaren Behälter:, 116, der eine Behandlungs-
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-ter-
flüssigkeit aufnimmt, und einen Vorlaufabschnitt 118. Ein
quer verlaufender Schlitz 120 im Vorlaufabschnitt dient zur Aufnahme der Wegzugslasche 108 des Negativs, um das
Filmelement 100 auf das Filmelement 102 derart auszurichten, daß die lichtempfindliche Schicht auf die Bildaufnahmeschicht
übereinanderliegend ausgerichtet ist.
Aus der vorstehenden Beschreibung geht hervor, daß die
Druckplatte ^O normalerweise in der abgesenkten Stellung
befindlich ist, in der der Film erfaßt wird. Um die Kassette zu beschicken, ist es notwendig, die Druckplatte gegen die
Federn 52 und 53 in. die angehobene Stellung zu bewegen.
Zu diesem Zweck weist die Erfindung eine Beschickungsvorrichtung 70 auf, die in den Figg. 2, 9, 10 und 11 dargestellt
ist. Die Vorrichtung 70 weist eine Grundplatte 72
auf, die von Pfosten 74 getragen wird, welche mit Füßen 7^a
versehen sind, die einen Reibungsbelag aufweisen, sodaß die Bewegung der Vorrichtung behindert wird, wenn die Kassette
in die Vorrichtung eingesetzt wird. Eine Vorderwand 76, eine
Rückwand 78 und Seitenwände 80 definieren eine rechteckige
Kassetten-Aufnahmeausnehmung 82. Zwei Betätigungsstifte 84 sind an den vorderen Ecken 70a und 70b der Vorrichtung in
Lagerblöcken 86 angeordnet. Jeder Stift 84 steht nach der Kassette 12 vor, wenn diese in die Ausnehmung 82 gemäß
Fig. 2 eingesetzt wird, und die Stifte 84 treten durch eine kleine öffnung 88 in der Vorderwand 24 in das Kassettengehäuse
ein. Die Stifte sind so lang, daß sie auf die vorderen Enden der Gleitstangen einwirken und sie gegen die
Kraft der Federn 60 in ihre hintere Grenzstellung verschieben, wenn die Kassette in die Vorrichtung 17 voll eingeschoben
ist. Da durch diese Längsbewegung die Gleitstangen durch Nockenwirkung nach oben angehoben werden, wird die
Kassettendruckplatte automatisch in die Filmbeschickungsstellung überführt. Die Rückwand der Kassette greift an
der hinteren Lippe der Vorrichtung an (Fig. 11), um die Druckplatte in der Filmbeschickungsstellung zu sichern. Da
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die Druckplatte 30 einen Rand der GehäuseÖffnungen 28 und
32 definiert, verändert diese Vertikalbewegung die Höhe oder den "Griff" dieser Öffnungen.
Um die Kassette zu beschicken, wird die Filmeinheit 100 in die Öffnung 28 eingeführt, wobei das Vorlaufende hinten
liegt. Dadurch, daß die Pilmeinheit in die Öffnung eingelegt wird, ergibt sich eine Lichtabdichtung. Die Lasche 50,
die an der Druckplatte befestigt ist, läuft in die Tasche des Vorlaufabschnitts der Filmeinheit ein, um die Filmeinheit
automatisch innerhalb der Kassette auszurichten, wobei die lichtempfindliche Schicht über den Verstärkersehirm
zu liegen kommt. Zu diesem Zeitpunkt füllt die Filmeinheit die rückwärtige Öffnung 32 aus, und macht diese
lichtdicht, und das Vorhandensein der Filmeinheit in der Öffnung 28 ergibt in gleicher Weise eine Lichtabdichtung
für diese. Die Filmeinheit steht aus beiden Öffnungen vor (Fig. 4).
Als nächstes wird die Umhüllung 110 aus der Kassette entfernt, indem sie durch die Öffnung 32 weggezogen wird. Die
in der Tasche 106 liegende Lasche 50 verhindert, daß der Rest der Filmeinheit 100 ebenfalls durch die Öffnung 32
weggezogen wird. Dadurch verbleibt die lichtempfindliche Schicht des Films der Phosphorschicht des Verstärkerschirms
zugewandt.
Um das Vorderende -der Filmeinheit festzulegen und es gegen
Beschädigung zu schützen, sind die Laschen 50 und 108 sowie der Vorlaufabschnitt 1O4 und benachbarte Abschnitte der
Filmeinheit über die Druckplatte in den vorderen ausgenommenen Bereich der Gehäuseoberfläche 16 definiert durch
den Vorderrand 16b gefaltet. Der Abdeckschieber Jk wird
dann nach vorn gezogen, um den übergefalteten Abschnitt der Filmeinheit unter dem Abdeckschieber zu erfassen (Fig. 2)·
Der nach oben abgebogene Vorderrand des Abdeckschiebers er-
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möglicht diese Fangbewegung.
Danach wird die Kassette aus der Beschickungsvorrichtung entnommen, indem das hintere Ende angehoben wird und so
von der Rückwand 78 frei kommt. Die Federkraft in der
Kassette bewirkt dann automatisch, daß die Druckplatte in die normale Filmgreifstellung überführt wird (Fig. J).
Die Kassette ist somit beschickt und zur Lagerung oder zur Belichtung bereit.
Die beschriebene erfindungsgemäße Kassette ermöglicht es selbst dem Laien, der nur wenig oder keine Erfahrung bei
der Behandlung großformatiger Filme hat, einen solchen Film schnell, bequem und sicher in eine '.'solche Kassette
einzuführen. Dabei wird verhindert, daß Fingerabdrücke, Staub oder Licht auf die lichtempfindliche Schicht des
Films oder auf den Verstärkerschirm gelangen. Außerdem erfolgt
die Beschickung automatisch. Durch Einlegen der Kassette in die Beschickungsvorrichtung wird automatisch
die Druckplatte angehoben, damit nur eine geringe Gleitreibung für die Filmeinheit vorhanden ist. Die Lasche 50
richtet automatisch die Filmeinheit aus. Durch Entnahme der Kassette aus der Beschickungsvorrichtung wird automatisch
der Film erfaßt und in innige Berührung mit dem Verstärkerschirm gebracht. Durch Erfassen des losen Endes
des eingelegten Films unter dem Abdeckschieber bewirkt gleichzeitig das Auftreten einer zentralen Kraft auf die
Druckplatte.
Die Erfindung wurde vorstehend in Verbindung mit Röntgenstrahlen-Filmkassetten
beschrieben, die dauerhaft gegenüber Umgebungslicht abgedichtet ist und nur vorbestimmte
Endöffnungen aufweist. Es liegt jedoch im Rahmen der Erfindung, eine solche Kassette auch für herkömmliche großformatige
Fotographien zu benutzen, wo es wichtig ist, den Film eben zu haltern. Für einen solchen Zweck würde der
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- 2t -
Verstärkerschirm j>2 wegfallen und es würde ein relativ
großes Belichtungsfenster im Gehäuse zwischen dem Film
und dem Aufnahmegegenstand anzubringen sein. Ein herkömmlicher Abdeckschieber könnte das Belichtungsfenster
lichtdicht halten, während die Kassette beschickt und gelagert wird, sodaß Konstruktion und Arbeitsweise der
Kassette im wesentlichen die gleichen sind, wie in Verbindung mit der Röntgenstrahl-Ausführung beschrieben.
Die Erfindung wurde vorstehend beschrieben in Verbindung mit Selbstentwickler-Filmeinheiten, die getrennte Negativ-Einheiten
und Positiv-Einheiten aufweisen. Die Kassette kann jedoch leicht für andere Filmtypen abgewandelt werden,
beispielsweise für konventionelle nachentwickelbare Filme. Obgleich die Kassette nach der Erfindung vorzugsweise zwei
Zugangsöffnungen besitzt, ist es auch möglich, nur eine
vorzusehen, vorausgesetzt, daß die opake Filmumhüllung durch die Beschickungsöffnung zurückgeführt werden kann.
Es ist außerdem d'arauf hinzuweisen, daß die Konstruktionseinzelheiten der Gleitstangen und der Nockenanordnung
leicht abgewandelt werden kann. Diese und zahlreiche andere Abwandlungen und Alternativen der Erfindung ergeben sich
für den Fachmann aus der vorstehenden Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen von selbst. Derartige Abwandlungen
liegen innerhalb des Rahmens der Ansprüche.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die Kassette 12 eine relativ hohe Klemmkraft oder Festlegekraft
auf die Filmeinheit ausübt, während gleichzeitig ein relativ großer Zwischenraum zwischen der Druckplatte und der gegenüberliegenden
Druckoberfläche geschaffen wird, die bei Röntgenfilmeinheiten von der Phosphorschicht gebildet wird.
Die hohe Klemmkraft ist wichtig, um hochqualitative Bilder zu erhalten und der große Zwischenraum ist wichtig, um das
Einfügen der Filmeinheit und die Entfernung der opaken Umhüllung und der belichteten Filmeinheit zu erleichtern,
ohne daß die Gefahr einer Faltenbildung, eines Verkleiranens
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oder eines Verkratzens des Films besteht. In der gleichzeitig mit vorliegender Anmeldung eingereichten Patentanmeldung
der Anmelderin (US-Prioritätsanmeldung Ser.No. 841,888 vom IJ. Okt. 1977) ist eine Vorrichtung beschrieben,
in der Filmeinheiten, die in der erfindungsgemäßen Kassette
belichtet wurden, nach einer üblichen Filmbehandlungsvorrichtung überführt werden können. Die Offenbarung dieser
Parallelanmeldung soll einen Bestandteil der Offenbarung vorliegender Anmeldung bilden. In Fig. 5 dieser Anmeldung
ist beispielsweise eine Filmkassette gemäß obiger Beschreibung dargestellt.
•A 909816/0897
Claims (12)
1) Filmkassette, die in einer Filmebene innerhalb der Kassette eine lichtempfindliche fotographische Filmeinheit während
der Belichtung haltert, bestehend aus einem flachen, der Größe der Filmeinheit angepaßten Gehäuse, das in einer
Stirnwand einen Filmbeschickungs-Öffnungsschlitz aufv/eist,
dadurch gekennze ichnet, daß ein druckausübendes Organ (30) innerhalb des Kassettengehäuses
(12) in einer parallel zur Filmeinheit liegenden Ebene angeordnet und senkrecht zu dieser Ebene zwischen
einer ersten Stellung, in der das druckausübende Organ auf die Filmeinheit einen Druck ausübt, und einer zweiten
Stellung beweglich ist, in der das druckausübende Organ genügend weit von der ersten Stellung entfernt liegt, um
den Film innerhalb der Kassette etwa parallel zur Filmebene zu verschieben, daß die Gehäuseöffnung und das
druckausübende Organ so ausgebildet sind, daß Umgebungslicht von der Filmeinheit innerhalb der Kassette ferngehalten
wird, daß das druckausübende Organ durch Federkraft in die erste Stellung vorgespannt ist und daß Mittel
vorgesehen sind, die selektiv das druckausübende Organ in die zweite Stellung anheben.
284A161
2) Kassette nach Anspruch 1 zur Benutzung in Verbindung mit Filmeinheiten, die eine opake Umhüllung besitzen,
die die lichtempfindliche Schicht vor unzeitgemäßer Belichtung schützt,
dadurch gekennzeichnet, daß die der Stirnwand mit dem Beschickungsschlitz gegenüberliegende
Stirnwand mit einem zweiten als Wegzugsschlitz für die Umhüllung ausgebildeten Schlitz versehen
ist, und daß dieser zweite Gehäuseschlitz und das druckausübende Organ derart angeordnet sind, daß Umgebungslieht
von der innerhalb der Kassette befindlichen Filmeinheit abgehalten wird.
3) Kassette nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur selektiven Bewegung des druckausübenden
Organs von einer Nockensteuerung gebildet werden, wobei Nockenanordnungen zwischen dem druckausübenden Organ und
Betätigungsgliedern vorgesehen sind, wobei die Betätigungsmittel eine Überführung des druckausübenden Organs von
der ersten in die zweite Stellung bewirken.
4) Kassette nach Anspruch 1 zur Belichtung großformatiger Filmeinheiten der Selbstentwickler-Bauart zur Belichtung
mit Röntgenstrahlen, wobei die Filmeinheit eine Lasche aufweist, die von einem Ende vorsteht und eine opake, an
einem Ende offene Umhüllung die Filmeinheit umschließt, dadurch gekennzeichnet, daß eine für Röntgenstrahlen empfindliche Phosphorschicht
benachbart zur Filmebene der lichtempfindlichen Schicht der Filmeinheit gegenüberliegend angeordnet ist und daß
eine, das druckausübende Organ bildende Platte die Filmeinheit in innige Berührung mit der Phosphorschicht in
der ersten Stellung drückt, wobei in der zweiten Stellung der Druckplatte die Filmeinheit innerhalb der Kassette
in Richtung parallel zur Filmebene frei durch den Gehäuseschlitz verschiebbar ist.
909818/0897 ·/.
5) Kassette nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsmittel linear versehiebliche Nocken
gegen entsprechende Nockenflächen entgegen Federkraft drücken, um diese Druckplatte quer zur Filmebene aus
der ersten Stellung in die zweite Stellung anzuheben.
6) Kassette nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Filmeinheit eine quer an einem Ende angeordnete
- Tasche besitzt, daß eine Lasche an der Druckplatte vorgesehen ist, die von der Beschickungsöffnung nach außen
vorsteht und so ausgebildet ist, daß sie in die Tasche eingreift, wenn die Filmeinheit durch die Beschickungsöffnung
in die Kassette vorgeschoben wird, wodurch die Filmeinheit innerhalb der Kassette ausgerichtet und
während der Wegzugsbewegung der Umhüllung durch den Wegzugsschlitz in der Belichtungsstellung festhält.
7) Kassette nach Anspruch 5*
dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsmittel zwei Stangen aufweisen, die
seitlich im Gehäuse längsverschiebbar gelagert sind, und daß die Nockeneinrichtung wenigstens eine Nockenoberfläche
an jeder Gleitstange aufweist, die mit wenigstens einer zweiten Nockenoberfläche zusammenwirkt, die in
Längsrichtung innerhalb des Gehäuses fixiert ist.
8) Kassette nach Anspruch 7*
dadurch gekennze i ohne t ,
daß die Betätigungsraittel Federn aufweisen, die die Gleitstangen in ihre erste Stellung überführen.
9) Kassette nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsmittel Betätigungsstifte aufweisen,
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die an den Gleitstangen angreifen und diese in die zweite Arbeitsstellung drücken.
10) Kassette nach Anspruch 9*
dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsstifte in einer Beschickungsvorrichtung
in einer ersten Stirnwand fest montiert sind, die die Gleitstangen in die zweite Arbeitsstellung überführen,
dann eine zweite Stirnwand der Beschickungsvorrichtung an der gegenüberliegenden Stirnwand der Kassette angreift.
11) Kassette nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsmittel einen Abdeckschieber aufweisen,
der gegenüber der ersten Gehäuseoberfläche verschieblich ist, und daß die Nockenanordnung einen ersten Nockenblock
aufweist, der an der nach innen weisenden Oberfläche der Platte befestigt ist, die mit einem zweiten Nockenblock
zusammenwirkt, der an der Druckplatte befestigt ist.
12) Kassette nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsmittel weiter zwei Stangen aufweisen,
die im Gehäuse verschiebbar in der Nähe der Längsränder der Filmeinheit gelagert sind, und daß die Nockenanordnung
wenigstens eine Nockenoberfläche aufweist, die von den Stangen getragen wird und mit wenigstens einer zweiten
Nockenoberfläche zusammenwirkt, die in Längsrichtung im Gehäuse fixiert ist.
909816/0897
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