DE2620683A1 - Einstieganordnung fuer ein nahverkehrsfahrzeug - Google Patents
Einstieganordnung fuer ein nahverkehrsfahrzeugInfo
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Description
Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg Aktiengesellschaft
Nürnberg, 30. April 1976
Einstieganordnung für ein Nahverkehrsfahrzeug
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einstieganordnung für
ein Nahverkehrsfahrzeug, Insbesondere ein Schienenfahrzeug,
entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Bei Stadtbahnfahrzeugen im besonderen stellt sich das Problem, daß diese auf Strecken eingesetzt werden, die
sowohl hohe Bahnsteige aufweisen, was meistens auf unterirdischen bzw. aufgeständerten Streckenabschnitten der
Fall ist, als auch Haltestellen haben, an denen der Fahrgas twechsel vom Umgebungsniveau aus sich vollzieht. Um
dieser Problematik gerecht zu werden, sind schon verschiedene Lösungen bekanntgeworden.
So ist bereits ein Klapptritt mit einer unteren festen Trittstufe und einer oberen faltbaren Trittstufenabdeckung,
ferner mit einem schwenkbaren Schürzenteil bekannt. Ein Flügel der Trittstufenabdeckung dient in herabgeklappter
Stellung als verhältnismäßig schmale Trittstufe. Das Schürzenteil ist an der Trittstufenabdeckung mittels
eines Lenkgestänges gelenkig angeschlossen, wobei das Gestänge über einen Antrieb bewegt werden kann. Da dieser
Klapptritt sich nur dreistufig ausbilden läßt, genügt er den heutigen Bequemlichkeitsansprüchen nloht mehr (DT-AS
1605 042; B 6ld, 23/02).
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Nach einer Weiterbildung dieser Klapptrittanordnung ist unter der festen Trittstufe eine mit der gelenkig am
Fahrzeugfußboden angeordneten Nischenabdeckung bewegungaverbundene, beim Bewegen der Fahrzeugtür in waagerechter
Lage mittels Gestänge höhen- und seitenverschiebbare weitere Trittstufe angeordnet. Bei der bekannten Anordnung
werden insbesondere im Winterbetrieb Schwierigkeiten durch hochgeschleuderten und danach festgefrorenen
Schneematsch befürchtet. Aber auch im üblichen straßenbahnartigen Betrieb sind ständig Schwierigkeiten als Folge
von konstruktionsbedingt haften^bleibendem Schmutz zu
erwarten (DT-OS 2423 467; B 6ld, 23/02).
Ähnliche Probleme treten auch bei einer weiteren beweglichen Trittstufenanordnung auf, die mindestens eine zum
Bodenniveau des Fahrzeuges nach unten versetzt angeordnete in einem Trittkasten befindliche feste Trittstufe
sowie eine höhen- und seitenverschiebbare Trittstufe bzw. Abdeckung aufweist. Zur Vergrößerung der Trittstufenöffnung
kann ferner ein wegschiebbares bzw. klappbares Fußbodenteil in Fußbodenhöhe vorgesehen sein. Um die
einzelnen Teile dieser Trittstufenanordnung in die jeweils gewünschte Lage zu ν erbringen, ist ein ziemlich
kompliziertes Gestänge erforderlich (DT-OS 2158 724;
B 6ld, 23/02).
Wieder ein anderer, lediglich zweistufiger Klapptritt ist als U-Profil ausgebildet, dessen Schenkelflächen
in eingeklapptem Zustand parallel zur vertikalen Fahrzeuglängsmittelebene, im ausgeklappten Zustand dagegen
quer zu dieser Ebene liegen, wobei lagebedingt entweder die Steg- oder eine der Schenkelflächen betretbar ist.
Am einen Schenkelende ist zudem noch ein wegklappbares Schürzenteil angelenkt. Mit diesem hauptsächlich für
Hauptbahnen gedachten Klapptritt läßt sich die bei Nahverkehrsmitteln erforderliche Stufenzahl nicht verwirklichen
(DT-AS 1209 589; B 6ld)..
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Des weiteren ist ein mehrstufiger Einstieg mit beweglichen
Trittstufen bekannt, der aus einer festen unteren Stufe und einer bis zur Pußbodenebene beweglichen Stufe,
ferner einer bewegungsabhängig gesteuerten Schürzenklappe besteht, wobei die in geneigten Schienen geführte
Stufe in waagerechter Lage höhenverschiebbar ist. Hierzu greift an einem mit der höhenverschiebbaren Stufe
verbundenen Hebel ein Lenker an, dessen freies Ende an der schwenkbaren Schürze angelenkt ist. Indessen ist
die feste untere Stufe für einige Anwendungsfälle störend (DT-OS I8l6 573; B 6ld).
Schließlich ist ein mehrstufiger Einstieg mit einer beweglichen Trittstufe bekannt, die in zur Fahrzeuglängsmitte
geneigten Schienen geführt und mittels eines auf einer wagenfesten Welle gelagerten Hebelgestänges in waagerechter
Lage höhenverschiebbar ist. Die bewegliche Trittstufe besitzt hier an der Unterseite senkrechte Abstandshalter,
an denen die andere Trittstufe schwenkbar angelenkt ist, wobei die Schwenkbewegung durch ein mit der
Welle verbundenes Hebelgestänge gesteuert wird. Diese Anordnung ist insbesondere bezüglich der überwindbaren
Höhe nicht in allen Fällen genügend anpassungsfähig (DT-OS 2129 223; B 6td, 23/02).
Demgegenüber ist es Aufgabe der Erfindung, die bekannten Einstieganordnungen mit beweglichen Trittstufen- oder
Schürzenteilen bzw. Trittstufenabdeckungen in Richtung auf erhöhte Bequemlichkeit, bessere Eignung für den Bahnbetrieb,
gesteigerte Sicherheit bzw. wirtschaftliche Bauweise fortzuentwickeln.
Die Lösung gemäß der im Patentanspruch 1 angegebenen Erfindung beinhaltet u.a. folgende Vorteile:
Bei geschlossener Abdeckung, wobei der Wagenfußboden sich bis zum Fahrzeugumriß erstreckt, wird der größte Anteil
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des Gewichtes von Fahrgästen, die auf der Abdeckung stehen, von Bauteilen aufgenommen, die sehr stark bemessen werden
können und auch geringer Abnutzung unterworfen sind.
In.der Offen-Stellung ist die Abdeckung.völlig gewichtsentlastet.
Die Doppelausnutzung des Schürzenteiles bedeutet wirtschaftliche Bauweise.
Die Gesamtanordnung ist auch im rauhen Bahnbetrieb sehr wenig störanfällig.
Die Anordnung ist ferner für alle bei Nahverkehrsmitteln
übliche TUrarten geeignet. Auch können hohe sowie umgebungsniveaugleiche
Bahnsteige gleich gut bedient werden.
Bei einem Straßenbahnbetrieb, oder wenn mehrere Haltepunkte mit tiefgelegenen Einsteigebenen aufeinander folgen,
braucht die -faltbare Abdeckung nicht Jedesmal in die gestreckte Lage hochgeschwenkt zu werden.
In Ausgestaltung der Erfindung ist mehr als eine feste.
Trittstufe vorgesehen. Dies verbessert die leichte Begehbarkeit und gewährleistet das Einhalten der PSF-Empfehlung
zu Gunsten von Körperbehinderten. Danach sind mindestens vier Stufen zwischen Bodenniveau und Fußboden des Verkehrsmittels
erforderlich.
Eine weitere Ausgestaltung sieht an den Flügeln der faltbaren Abdeckung Führungsnocken vor, die auf einer gegebenenfalls
speziell geformten Kurvenscheibe gleitbar sind. Hierdurch wird zunächst der ungünstige Spalt zwischen Fuß-
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bodenkante und bewegter Abdeckung verringert. Außerdem ist über die Kurvenscheibe ein Teil der auf der Abdeckung sich
befindlichen Last direkt in das Untergestell des Fahrzeuges einleitbar. Schließlich ist durch die angegebene besondere Ausgestaltung der Kurvenscheibe die Abdeckung in
gestreckter Lage fixiert, ohne daß Teile der Bewegungseinrichtung auf Dauer mit einem Energieträger beaufschlagt
werden müßten.
Noch weitere Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung sind aus den Unteransprüchen» der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles sowie
der schematischen Zeichnung ersichtlich. Es zeigen:
Fig. 1 die Einstieganordnung im Schnitt« mit zwei festen
Trittstufen, einem klappbaren Schürzenteil sowie einer faltbaren Abdeckung,
festen Abdeckung sowie mit einem abklappbaren Fußbodenteil und
Fig. 3 eine weitere Vereinfachung der Einstieganordnung, mit einer festen Abdeckung sowie mit Trittstufen,
die zusammen mit der festen Abdeokung wegklappbar sind.
In der Seitenwand des Fahrzeuges, dessen Umriß lit 24 bezeichnet ist, befindet sich eine durch eine beliebige
Fahrzeug-Tür 23 verschließbare Türöffnung, die im Bereich
unterhalb des Fußbodens 20 als Einstieg-Partie ausgebildet ist. Die Tür kann übliche Dichtungen 22 aufweisen. Der
in das nicht welter dargestellte Untergestell 19 eingeschnittene Einstieg weist mindestens eine feste Trittstufe 16, 17 auf, die von Seitenwangen 18 gehalten ist.
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Nach oben 1st die Einstlegöffnung durch eine mit dem Fußboden
20 bündige faltbare Trittstufen-Abdeckung 3 und η»oh
vorne außen durch ein nach außen klappbares Schürzenteil 13 verschließbar. Das SchUrzenteil 13, das in Schließlage
außen mit dem Fahrzeugumriß 24 bündig ist, trögt innen den Auftritt 30. Gegebenenfalls kann die Außenfläche des
Schürzenteiles auch entsprechend dem festen Teil der Schürze durchgekrümmt sein. Gehalten wird das Schürzenteil
13 durch Schürzenhebel 14. Diese sind wiederum mit der Schürzenwelle 12 fest verbunden.
Die beweglichen Teile der Anordnung sind um waagerechte Drehachsen klapp- bzw. schwenkbar, die der Außenkontur
des Fahrzeuges parallel liegen.
Die mindestens in zwei Flügel geteilte faltbare Abdeckung 3 läßt sich nach innen hinter die Auftrittskante 33 des
Fußbodens 20 schwenken. Diese Flügel sind in Gelenken 5 derart miteinander verbunden, daß beim Wegschwenken der
Abdeckung deren Flügel gegeneinander einen Winkel von mehr als l8o° bilden.
An den Flügeln der faltbaren Abdeckung 3 sind - vorzugsweise mittels Wangen 32 - als Rollen ausgebildete Führungsnocken
6 angebracht, die auf Kurvenscheiben 7, welche einen Radius 29 gegenüber der Achse der Abdeckungswelle
2 haben, gleitbar geführt sind. Die Kurvenscheibe 7 weist in dem Bereich, den der Nocken 6 bei Beginn des Öffnungsvorganges übergleitet, eine Hubkurve 26 auf. In Schließstellung
der Abdeckung hingegen ruht der Nocken 6 auf einem an die Hubkurve 26 mit einem kleineren Radius 28
sich anschließenden Sattel 27 der Kurvenscheibe.
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Die Flügel der klappbaren Abdeckung bzw. deren Wangen sind zudem mit Stützhebeln 1 bzw. 31 gelenkig verbunden,
die ihrerseits von der Abdeckungswelle 2 verdrehsicher gehalten werden.
Sowohl die Abdeckungswelle 2 als auch die Schürzenwelle
12 sind im Untergestell drehbar gelagert.
Die Abdeckungswelle 2 ist, zweckmäßigerweise unter Zwischenschaltung
von Getriebemitteln 35 durch einen an sich bekannten Antrieb 37 antreibbar. Welche spezielle Art des
Antriebes Anwendung findet, hängt von dem gewünschten Energieträger
(Elektrizität, Druckluft, Drucköl u. dgl.) ab. Als Getriebemittel kommen Zahnrad-, Schnecken- oder
Schraubspindelvorgelege, aber auch Hebelsysteme in Betracht .
In ähnlicher Weise ist, was nicht gezeichnet wurde, die
Schürzenwelle 12 antreibbar.
Der größte Schwenkbereich des Schürzenteiles 13 ist durch Anschlagmittel (z.B. Nocken oder Anschlag 31O begrenzbar.
Der Sicherheit der Fahrgäste dienen folgende Maßnahmen: Der Spalt 10 wird durch das Abwälzen des Führungsnockens
6 auf der Kurvenscheibe 7 klein gehalten. Während bei einer nicht faltbaren Abdeckung die Spaltgröße durch die
verhältnismäßig große Pfeilhöhe 8 im Hüllkreis (Kreisbogen 25) bestimmt würde, muß beim Erfindungsgegenstand
nur noch die erheblich verringerte Pfeilhöhe 9 berücksichtigt werden.
Außerdem ist bei der Auftrittskante 33 eine Deckleiste 21 aus nachgiebigem Baustoff angebracht.
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Einen weiteren Schutz gegen Einklemmen bildet die nachgiebige Sicherheitsleiste 11 an der Vorderkante der Abdeckung 3. Sofern diese Sicherheitsleiste durch Auftreffen auf ein Körperteil oder einen Gegenstand verformt
wird, verhindert diese Verformung in bekannter Weise die weitere Bewegung des gefährdenden Bauteiles.
Eine weitere bekannte Sicherheitseinrichtung verhindert
ein Hochklappen des Auftrittes 30, solange dieser belastet ist.
Schließlich ist Vorkehrung gegen Heraussohwenken des Schürzenteiles 13 getroffen, solange die Abdeckung 3 noch nicht
weggeschwenkt wurde. Dies erfolgt durch mechanische Verriegelung der Sohürzenwelle 12 gegenüber der Abdeckungswelle 2. Eine solche Verriegelung ist beispielsweise durch
das Nocken-Paar 15 eingezeichnet.
Die erfindungsgemäße Einstieganordnung bietet folgende betriebliche Möglichkeiten:
Für die Bedienung von Strecken mit hochliegenden Bahnsteigen, also beispielsweise im U-Bahnbetrieb, verbleibt die
faltbare Trittstufen-Abdeckung 3 in waagerecht-gestreckter Lage und deckt somit die Trittstufenöffnung vollständig
ab. Außerdem wird in diesem Falle das Schürzenteil 13
nicht ausgeschwenkt. Für des Fahrgastweohsel sind also
lediglich die Türen 23 zu bedienen.
Sobald eine Haltestelle mit tiefliegender Einsteigeebene
bedient werden soll, schwenkt die faltbare Abdeckung aus der Ruhestellung A zunächst in die Zwischenstellung B.
Da hierzu das Gelenk 5 um den Unterschied zwischen den Halbmessern 28 und 29 angehoben werden muß, erfolgt diese Bewegung erst, wenn keine Fahrgäste auf der Abdeckung
stehen. Aus der Zwischenstellung B wird die Abdeckung sodann in die zweite Ruhestellung C verschwenkt. Danach
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lassen sich das Schürzenteil 13 nach außen klappen und
die Tür 23 öffnen.
Für reinen Straßenbahnbetrieb, also Fahrgastwechsel über
tiefliegende Einsteigeplattformen, kann die faltbare Abdeckung
in Stellung C verbleiben. Es werden somit nur das Schürzenteil 13 und die Tür 23 betätigt.
Fig. 2 zeigt eine etwas abgewandelte Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes, bei der auf die Faltbarkeit der
Abdeckung 3 verzichtet wirdi die Abdeckung 3 ist also einteilig ausgebildet. Sofern nieder gelegene Einsteigeebenen
zu bedienen sind, wird die Abdeckung 3 als Ganzes mittels der Abdeckungswelle 2 weggeschwenkt. Das Schürzenteil
13 ist in der bereits weiter oben beschriebenen Weise wegklappbar. Um den Spalt 10 möglichst klein zu
halten, ist die Auftrittsfläche des Fußbodens 20 als um
ein Gelenk 39 verschwenkbare Fußbodenklappe 43 gestaltet.
Diese Klappe ist mittels Nocken 6 (zweokmäßigerweise Rollen) gegenüber der Oberfläche der Abdeckung 3 geführt.
Die Bewegung der Fußbodenklappe 43 kann noch durch eine
federnde Abstützung 36 unterstützt sein. In weiterer Ausgestaltung schließt eine Abdeckung 38 einen zwischen der
Trittstufe l6 und der Unterseite der Abdeckung 3 möglichen Spalt.
Eine weitere Vereinfachung ist aus Fig. 3 zu ersehen. Hier bilden die Abdeckung 3 zusammen mit den Trittstufen
40, 41 eine von Wangen 32 gehaltene Baueinheit, die mittels
der Abdeckungswelle 2 verschwenkbar ist. Die Auftrittskante 33 des Fußbodens 20 ist nahezu tangential zum Kreisbogen
25 ausgebildet.
Soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich erwähnt wurde, sind
die Alternativen im allgemeinen Aufbau tunlichst der beschriebenen Grundausführung angeglichen.
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Claims (1)
- Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg
AktiengesellschaftNürnberg, 30. April 1976Patentansprücheinstieganordnung für ein Nahverkehrsfahrzeug, insbesondere ein Schienenfahrzeug, mit mindestens einer mittleren Trittstufe, einer Trittstufenabdeckung und einem klappbaren SchUrzenteil, ferner mit zwischen einem Antrieb und den beweglichen Teilen zwischengeschalteten Getriebemitteln sowie Pehlbetätigung verhindernden Sicherheitseinrichtungen, wobei die Drehachsen der beweglichen Teile waagerecht und der Außenkontur des Fahrzeuges parallel liegen, dadurch gekennzeichnet, daß das nach außen klappbare Schürzenteil (13) den Auftritt (30) trägt, und daß die Abdeckung (3) nach innen hinter die Auftrittskante (33) des Fußbodens 20 schwenkbar ist.2. Einstieganordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dein Auftritt (30) sowie dem Fußboden (20) mindestens zwei feste Trittstufen (16, 17) sich befinden.3. Einstieganordnung nach Anspruch 1 bzw. 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trittstufenabdeckung faltbar ist, daß an der faltbaren Abdeckung (3) Führungsnocken (Rollen 6) sich befinden, und daß diese Nocken auf Kurvenscheiben (7) gleitbar geführt sind.16.8480 709846/O4664. Einstieganordnung nach Anspruch 1 bzw. 3, daduroh gekennzeichnet, daß die Kurvenscheibe (7) eine den Abwälzradius (28) auf den Radius (29) vergrößernde Hubkurve (26) aufweist.5. Einstieganordnung nach Anspruch 1 bzw. 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Seite des kleineren Abwälz-Radius (28) der Hubkurve (26) ein Sattel (27) sich anschließt.6. Einstieganordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die faltbare Abdeckung (3) mit Stützhebeln (1 bzw. 31) in Drehpunkt (4) gelenkig verbunden und daß diese Stützhebel (1 bzw. 31) mit der Abdeckungswelle (2) fest verbunden sind.7. Einstieganordnung nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß das Schürzenteil (13) mit Schürzenhebeln (14) und die Schürzenhebel (14) mit einer Schürzenwelle (12) fest verbunden sind.8. Einstieganordnung nach Anspruch 1 bzw. 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkbereich des klappbaren Schürzenteils (13) durch Anschlagmittel (z.B. Anschlag 34) begrenzbar ist.9* Einstieganordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Abdeckungswelle (2) als auch die Schürzenwelle (12) über Oetriebemittel (35) mit je einem an sich bekannten Antrieb (37) drehmomentschlüssig verbunden ist.10. Einstieganordnung nach Anspruch 1 bzw. 2, dadurch gekennzeichnet, daß die einteilige Abdeckung (3) mittels der Abdeckungswelle (2) nach innen hinter die feste709846/0466
16.8480 ./.Trittstufe (l6) schwenkbar und daß der Spalt (10) duroh eine um ein Gelenk (39) schwenkbare Fußbodenklappe (43) verringerbar ist, wobei die Bewegung dieser Klappe durch Führungsnocken (6) und eine federnde Abstützung (36) beeinflußt wird.11. Einstieganordnung nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß die faltbare Abdeckung (3) an ihrer zur Tür (23) weisenden Seite mit einer Sicherheitsleiste (11) ausgerüstet ist.12. Einstieganordnung nach Anspruch 1 bzw. 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebe (37) durch je eine an sich bekannte auf die Anwesenheit eines Fahrgastes ansprechende sowie die Bewegung der bewegbaren Teile (z.B. Abdeckung 3 bzw. Schürzenteil 13) verhindernde Sicherheitseinrichtung ergänzt sind.13. Einstieganordnung nach Anspruch 1 bzw. 7* dadurch gekennzeichnet, daß ein Fehlbedienungen verhinderndes Nockenpaar (15) an den Bewegungseinrichtungen von Abdeckung (3) und Schürzenteil (13) angebracht ist.14. Einstieganordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in Wangen (32) gehaltenen Trittstufen (40, 4l) mit der Abdeckung (3) eine bauliche Einheit bilden, welche mittels Abdeckungswelle (2) nach Innen schwenkbar ist.16.8480709846/0466
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