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DE2509775C3 - Selbstverkäufer für um einen Umfangsabschnitt rollbare Warenpackungen - Google Patents

Selbstverkäufer für um einen Umfangsabschnitt rollbare Warenpackungen

Info

Publication number
DE2509775C3
DE2509775C3 DE19752509775 DE2509775A DE2509775C3 DE 2509775 C3 DE2509775 C3 DE 2509775C3 DE 19752509775 DE19752509775 DE 19752509775 DE 2509775 A DE2509775 A DE 2509775A DE 2509775 C3 DE2509775 C3 DE 2509775C3
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
self
goods
seller
removal compartment
locking member
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19752509775
Other languages
English (en)
Other versions
DE2509775A1 (de
DE2509775B2 (de
Inventor
Alois 8801 Herrieden Stiegler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sielaff GmbH and Co KG Automatenbau Herrieden
Original Assignee
Sielaff GmbH and Co KG Automatenbau Herrieden
Filing date
Publication date
Application filed by Sielaff GmbH and Co KG Automatenbau Herrieden filed Critical Sielaff GmbH and Co KG Automatenbau Herrieden
Priority to DE19752509775 priority Critical patent/DE2509775C3/de
Priority to NL7514434A priority patent/NL7514434A/xx
Priority to BE163395A priority patent/BE837424A/xx
Publication of DE2509775A1 publication Critical patent/DE2509775A1/de
Publication of DE2509775B2 publication Critical patent/DE2509775B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2509775C3 publication Critical patent/DE2509775C3/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft einen Selbstverkäufer für um einen Umfangsabschnitt rollbare Warenpackungen nut zu Entnahmefächern geneigten schiefen Stapelebenen und einem zwischen Entnahmefach und Stapelebene angeordneten, zurückziehbaren Sperrglied, das in seiner Sperrstellung die auf der Stapelebene liegenden Warenpackungen hält
In der deutschen Offenlegungsschrift 14 49 275 ist ein derartiger Selbstverkäufer als Flaschenverkaufsausomat beschrieben. Derartige Selbstverkäufer haben sich seit Jahren für den Verkauf von in Flaschen oder Dosen
ίο abgefüllten Getränken bewährt Im Rahmen der Fortentwicklung der Verpackungstechnik ist es möglich, auch kohlensäurehaltige Getränke in Kunststoffpackungen abzufüllen. Zweckmäßig ist eine derartige Warenpackung von einem Schlauch gebildet, der an beiden Enden mit je einer geraden Schweißnaht geschlossen ist. Die Schweißnaht verläuft vorzugsweise etwa senkrecht zur Längsachse des Schlauches. Ersichtlich ergibt sich hierbei eine geometrische Form, die wegen der über den Schlauchumfang hinausragenden Nasen auf einer Fläche nicht rollbar ist. Besondere Schwierigkeiten treten auf, wenn die Warenpackungen aneinanderliegend abrollen sollen, da sich dann die Nasen benachbarter Packungen behindern. Die Warenpackungen stehen unter Druck und sind dementsprechend prall.
Dies führt dazu, daß sie im Bereich der Nasen und der Schweißnähte gegen mechanische Beanspruchungen, wie beispielsweise Einklemmen, empfindlich sind. Die Gefahr, daß derartige Packungen in einem Selbstverkäufer durch dessen Hebelsysteme beschädigt werden oder sich verklemmen, besteht vor allem deswegen, weil diese Nasen weit über den zylindrischen Schlauchabschnitt hinausragen und nicht ausweichen können. Solche Warenpackungen lassen sich mit Selbstverkäufern eingangs genannter Art wegen der beschriebenen Schwierigkeiten nicht verkaufen.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Selbstverkäufer eingangs genann'er Art so fortzubilden, daß er sich zum Verkauf der beschriebenen oder ähnlicher Warenpakkungen eignet.
Nach der Erfindung ist obige Aufgabe dadurch gelöst, daß für den rollbaren Umfangsabschnitt der Warenpakkungcn wenigstens zwei in einem Neigungswinkel angeordnete Laufschienen vorgesehen sind, daß am Ende der Laufschienen vor dem Entnahmefach eine Abwurfeinrichtung ausgestaltet ist, über die die aufliegende Warenpackung nach dem Zurückziehen des Sperrgliedes in das Entnahmefach springt. Der Bewegungsablauf der Warenpackungen läßt sich in mehrere Phasen aufteilen. In einer ersten Phase bewegen sich die mit ihren rollbaren, zylindrischen Mittelbereichen auf den Laufschienen gelagerten Warenpackungen zum Entnahmefach. Dabei rollen oder rutschen sie je nachdem, ob die vorstehenden Nasen frei sind oder aneinander anstoßen. Durch Teile des Selbstverkäufers ist die Drehung nicht behindert. Die jeweils unterste Warenpackung liegt dann, wenn das Entnahmefach geöffnet ist, auf der Abwurfeinrichtung. Sie ist von dem Sperrglied gestützt. In einer zweiten Bewegungsphase, wenn das Entnahmefach geschlossen und damit das
w Sperrglied zurückgezogen wird, springt die bis dahin am Sperrglied anliegende Warenpackung in das Entnahmefach. Die weiteren Warenpackungen rollen, wie beschrieben, nach. Beim nächsten öffnen des Entnahmefaihs schiebt sich das Sperrglied zwischen die im
(l> F.ntnahmefach liegende Warenpackung und die nächste Warenpai'kung, die dadurch auf der Abwurfeinrichtung gehalten ist.
Die wesentlichen Vorteile der Erfindung sind darin zu
sehen, daß die für die Ausgabe in Selbstverkäufern geometrisch ungünstig geformten Warenpackungen sicher auf den Laufschienen nach unten gelangen und dank der Abwurfeinrichtung beschleunigt in das Entnahmefach springen, ohne daß es darauf ankommt, daß die Nasen der Warenpackungen in einer bestimmten Stellung stehen.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Auswurfeinrichtung derart zu gestalten, daß eine hintere Laufschiene eben bis an das Sperrglied verläuft und oberhalb des Bodens des Entnahmefaches endet und daß eine vordere Laufschiene vor dem Sperrglied nach unten abgewinkelt ist.
Nach dem Stand der Technik (DT-OS 14 49 275) ist im Entnahmefach ein Ausschieber vorgesehen, der mittels einer Verschlußklappe betätigt wird. In Ausgestaltung der Erfindung weist der Ausschieber vorzugsweise eine Schubwand auf, die in ihrem der Abwurfeinrichtung benachbarten Bereich um eine vertikale Kante schräg nach hinten abgeknickt ist. Dadurch wird beim Verschieben der Schubwand die auf der Abwurfeinrichtung liegende Warenpackung ausgerichtet.
Vorteilhaft ist die Erfindung bei einem Selbstverkäufer nach dem Stand der Technik, bei dem das Sperrglied von einer Sperrstange gebildet ist, die im Bodenbereich des Entnahmefachs angelenkt, mittels eines an der Verschlußklappe des Entnahmefachs angebrachten Hebels betätigbar ist und in Sperrstellung etwa in halber Höhe der Warenpackung liegt, in der Weise weitergebildet, daß der Hebel so bemessen ist, daß er vor der Warenpackung endet. Diese kurze Bemessung des Hebels verhindert, daß er die Nasen der auf der Abwurfeinrichtung liegenden Warenpackung berührt.
Um das Einfüllen der Warenpackungen zu erleichtern, ist auf der schiefen Ebene gewöhnlich eine rückwärtige Anschlagfläche angeordnet. Beim Abrollen der Warenpackungen auf den Laufschienen würde sich zwischen den Nasen und der Anschlagfläche eine erhebliche Reibung einstellen. Um dies zu vermeiden, ist die Anschlagfläche leicht nach hinten geneigt. Der Neigungswinke! beträgt vorzugsweise 3 bis 5°.
Um einen sicheren Ablauf der Warenpackungen auf den Laufschienen zu gewährleisten, liegen diese in einem Neigungswinkel von etwa 16°.
Selbstverkäufer sind gewöhnlich mit einer Ausverkaufssperre versehen, die in dem Entnahmefach durch die Warenpackung mittels eines Tastgliedes betätigt wird. Durch die Erfindung ist sichergestellt, daß von den beschriebenen Warenpackungen das Tastglied der Ausverkaufssperre betätigt wird. Nötigenfalls kann hierfür zusätzlich der Fachboden schräg verlaufen. Wie bei den bekannten Selbstverkäufern weist auch bei der Erfindung das Entnahmefach einen durchgehenden, ebenen Fachboden auf. Das Herausschieben bzw. Herausziehen der Warenpackungen nach vorn aus dem Entnahmefach ist somit nicht durch Laufschienen behindert, an denen die Nasen verhaken könnten.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 schematisch den oberen Teil eines Selbstverkäufer ohne Abdeckung, wobei eine der Klappen geöffnet ist,
I·" i g. 2 eine Aufsicht längs der Linie 11-11 nach Fig. I,
F i g. 3 eine Schnittansicht längs der Linie HI-IIl nach (15 F i g. 2 und
F i g. 4 eine Kunststoffpackung für kohlensäurehaltige Getränke in zwei Ansichten, für die sich der Selbstverkäufer eignet
In einem Gehäuse 1 des Selbstverkäufers sind in einem Winkel von etwa 16° schräg liegende Trägerplatten 2 befestigt Auf jeder der Trägerplatten 2 ist eine vordere Laufschiene 3 und eine hintere Laufschiene 4 festgelegt Zwischen der Trägerplatte 2 und den Laufschienen 3 und 4 sind Abstandhalter 5 angeordnet Durch Profilierung der Laufschienen 3 und 4 sind die eigentlichen Laufbahnen 6 gebildet. Die Trägerplatten können auch in einem flacheren Winkel verlaufen. Die Neigung von etwa 16° läßt sich dann durch unterschiedliche Längen der Abstandhalter einstellen.
Die Warenpackung 7 weist einen mittleren zylindrischen Abschnitt 8 und an diesen angrenzend Nasen 9 auf Der Mindestabstand zwischen der Laufbahn 6 und der Oberfläche der Trägerplatte 2 ist so bemessen, daß beim Abrollen des zylindrischen Abschnittes 8 der Warenpackung 7 auf den Laufschienen 3 und 4 die Nasen 9 die Trägerplatte 2 nicht berühren. Der gegenseitige Abstand der Laufschienen 3 und 4 entspricht etwa der Länge des zylindrischen Abschnitts 8.
Auf der Trägerplatte 2 ist weiterhin eine ebene Anschlagfläche 10 angeordnet. Diese ist gegenüber der Senkrechten um 3 bis 5° nach hinten geneigt. Dadurch ist einerseits erreicht, daß die Warenpackungen beim Einfüllen einen Anschlag finden und andererseits die Reibung zwischen der Anschlagfläche 10 und den Nasen 9 beim Abrollen auf den Laufschienen 3 und 4 äußerst gering ist. Die bei Dosen oder Flaschen üblichen Leisten würden zu einem Verklemmen der Nasen 9 führen. Die Trägerplatte 2 endet in Höhe des Bodens 11 eines Entnahmefachs 12. Zwischen dem Boden 11 und der Trägerplatte 2 ist eine Sperrstange 13 angeordnet, deren hinteres Ende schwenkbar an dem Boden 11 gelagert ist. Das vordere Ende der Sperrstange 13 ist über ein Gelenk 14 mit einem Hebel 15 verbunden. Der Hebel 15 ist an einer Verschlußklappe 16 des Entnahmefachs 12 ausgebildet. Er steht etwa im Winkel von 90° von dieser ab. Die Verschlußklappt 16 ist schwenkbar an der Vorderkante des Bodens 11 gelagert. Die Länge des Hebels 15 ist so bemessen, daß das Gelenk 14 vor den vorderen Nasen 9 der auf den Laufschienen 3 und 4 gelagerten Warenpackungen 7 liegt. Dadurch ist vermieden, daß das Gelenk 14 oder der Hebel 15 die Nasen 9 einklemmt. Weiterhin ist der Hebel 15 so bemessen, daß die im Querschnitt runde Sperrstange 13 in der Aufklappstellung der Verschlußklappe 16 an ihrer höchsten Stelle etwa in halber Höhe des Entnahmefachs 12 bzw. der Warenpackung 7 liegt.
An den an das Entnahmefach 12 angrenzenden Enden der Laufschienen 3 und 4 ist eine Abwurfeinrichtung für die Warenpackung 7 ausgebildet. Hierfür verläuft die hintere Schiene 4 durchgehend parallel zur Trägerplatte 2, und endet vor der Bewegungsbahn der Sperrstange 13. Ihr Ende 17 liegt somit höher als der Boden 11. Die vordere Laufschiene 3 ist in ihrem Endbereich 18 nach unten zur Trägerplatte 2 hin abgeknickt.
In dem Entnahmefach 12 ist ein Ausschieber 19 vorgesehen, der ebenfalls mit der Klappe 16 so gekoppelt ist. daß er beim Aufklappen mittels einer Schubwand 20 die im Entnahmefach 12 liegende Warenpackung nach vorne schiebt. Die Schubwand 20 ist in ihrem der Laufschiene 4 benachbarten Bereich 21 nach hinten abgeknickt. Dadurch wird bei der Vorschubbewegung des Ausschiebers 19 ein Einklemmen einer etwa in seiner Bewegungsbahn liegenden Nase 9 einer Warennarkunp 7 vprhinrlpri iinrl Hipcp
gleichzeitig an dem Ende 17 der Laufschiene 4 ausgerichtet.
Der Ausschieber 19 ist mit einem Schlitz versehen, durch den ein Tastglied 22 einer Ausverkaufssperre in das Entnahmefach 12 ragt.
Selbstverständlich weist der Selbstverkäufer auch die notwendige Münzprüfeinrichtung und eine entsprechende Sperreinrichtung für die Klappen 16 auf.
Die einwandfreie Funktionsweise der beschriebenen Anordnung läßt sich etwa folgendermaßen erklären:
Es werden zunächst die Warenpackungen 7 auf die Laufschienen 3 und 4 aufgelegt und soweit eingeschoben, daß sie an der Anschlagfläche 10 anliegen. Ein gleichmäßiges Ausrichten der Nasen 9 ist hierbei überflüssig. Die Anschlagfläche 10 sorgt durch ihre Neigung im Zuge des Abrollens der Warenpackungen dafür, daß ihre Mittelpunkte auf einer Linie liegen. Beim Befüllen der Laufschienen 3 und 4 ist die Klappe 16 geschlossen, so daß die Sperrstange 13 unterhalb des Endes 17 der Laufschiene 4 und des Endes 18 der Laufschiene 3 liegt. Die vorderste Warenpackung fällt sofort in das zugeordnete Entnahmefach 12 und betätigt dort das Tastglied 22, so daß die Ausverkaufssperre die Klappe 16 nicht sperrt.
Nach Geldeinwurf läßt sich die Klappe 16 öffnen. Dabei schiebt die Schubwand 20 die Warenpackung 7 nach vorn. Gleichzeitig wird die Sperrstange 13 angehoben und hält die nächste Warenpackung auf der Auswurfeinrichtung zurück; gegebenenfalls unter leichtem Zurückschieben. Diese Warenpackung gelangt in das Entnahmefach, nachdem die Klappe 16 wieder geschlossen ist, die Sperrstange 13 also in Höhe des Bodens 11 liegt. Dabei stürzt dann die Warenpackung über das Ende 17 der Laufschiene 4 und entlang dem abgeknickten Endbereich 18 der Laufschiene 3 mil Schwung in das Entnahmefach 12 und betätigt das Tastglied 22. Diese Ausgestaltung der Abwurfeinrichtung stellt sicher, daß jede Warenpackung ganz
ίο unabhängig von der jeweiligen Stellung der Nasen 9 sicher in das Entnahmefach gelangt und dort das Tastglied 22 betätigt. Die Nasen 9 können sich an keiner Stelle, insbesondere auch nicht an der Sperrstange des darüberliegenden Faches, verhaken.
Ein besonderer Vorteil der Erfindung besteht darin daß die Abwurfeinrichtung keine Vergrößerung de« Abstandes zwischen zwei Böden 11 bzw. Entnahmefächern 12 notwendig macht. Dies führt zu einer irr Vergleich zu Dosen vergrößerten Aufnahmekapazitäi des Selbstverkäufers. Darüber hinaus ist der Umbai eines ursprünglich für Dosen bestimmten Selbstverkäufers für die beschriebenen Warenpackungen leichi durchzuführen.
Gegenüber einem durchgehenden Blech bringen die Laufschienen den Vorteil, daß die auf den Laufschiener laufenden Warenpackungen nicht zum Verdrehen ihrei Längsachse neigen und daß die Auswurfeinrichtung aul einfache Weise gestaltbar ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (9)

Patentansprüche:
1. Selbstverkäufer für um einen Umfangsabschnitt ro'ilbare Warenpackungen mit zu Entnahmefächern geneigten schiefen Stapelebenen und einem zwischen Entnahmefach und Stapelebene angeordneten, zurückziehbaren Sperrglied, das in seiner Sperrstellung die auf der Stapelebene liegenden Warenpackungen hält, dadurch gekennzeichnet, daß für den rollbaren Umfangsabschnitt (8) der Warenpackung (7) wenigstens zwei in einem Neigungswinkel angeordnete Laufschienen (3, 4) vorgesehen sind, daß am Ende der Laufschienen (3, 4) vor dem Entnahmefach (12) eine Abwurfeinrichtung (17, 18) ausgestaltet ist, über die die aufliegende Warenpackung (7) nach dem Zurückziehen des Sperrgliedes (13) in das F.ntnahmefach(li, 12) springt.
2. Selbstverkäufer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwurfeinrichtung derart gestaltet ist, daß eine hintere Laufschiene (4, 17) eben bis an das Sperrglied (13) verläuft und oberhalb des Bodens (11) des Entnahmefachs (12) endet und daß eine vordere Laufschiene (3, 18) vor dem Sperrglied (13) nach unten abgewinkelt ist.
3. Selbstverkäufer nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, mit einem Ausschieber in dem Entnahmefach, der miuels einer Verschlußklappe betätigt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausschieber (19) eine Schubwand (20) aufweist, die in ihrem der Abwurfeinrichtung (17, 18) benachbarten Bereich (21) um eine vertikale Kante schräg nach hinten abgeknickt ist.
4. Selbstverkäufer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Sperrglied von einer Sperrstange gebildet ist, die im Bodenbereich des Entnahmefaches angelenkt ist, mittels eines an der Verschlußklappe des Entnahmefaches angebrachten Hebels betätigbar ist und in Sperrstellung etwa in halber Höhe der Warenpackung liegt, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (15) so bemessen ist, daß er vor der Warenpackung endet.
5. Selbstverkäufer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß hinter den Laufschienen (3, 4) eine Anschlagfläche (tO) vorgesehen ist, die die Warenpackungen (7) überragt und die leicht nach hinten geneig' ist.
6. Selbstverkäufer nach Anspruch 5. dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel der Anschlagfläche (10) etwa 3 bis 5° beträgt.
7. Selbstverkäufer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufschienen (3, 4) in einem Neigungswinkel von etwa 16° angeordnet sind.
8. Selbstverkäufer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufschienen (3, 4) zur Ausbildung einer Laufbahn (6) profiliert sind.
9. Selbstverkäufer i.ach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufschienen (3, 4) mittels Abstandhaltern (5) an einer Trägerplatte (2) befestigt sind.
DE19752509775 1975-03-06 1975-03-06 Selbstverkäufer für um einen Umfangsabschnitt rollbare Warenpackungen Expired DE2509775C3 (de)

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BE163395A BE837424A (nl) 1975-03-06 1976-01-09 Verkoopautomaat voor over omtreksgedeelte rolbare warenverpakkingen

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DE2509775A1 DE2509775A1 (de) 1976-09-09
DE2509775B2 DE2509775B2 (de) 1977-05-12
DE2509775C3 true DE2509775C3 (de) 1978-01-05

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