DE2509775C3 - Selbstverkäufer für um einen Umfangsabschnitt rollbare Warenpackungen - Google Patents
Selbstverkäufer für um einen Umfangsabschnitt rollbare WarenpackungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Selbstverkäufer für um
einen Umfangsabschnitt rollbare Warenpackungen nut zu Entnahmefächern geneigten schiefen Stapelebenen
und einem zwischen Entnahmefach und Stapelebene angeordneten, zurückziehbaren Sperrglied, das in seiner
Sperrstellung die auf der Stapelebene liegenden Warenpackungen hält
In der deutschen Offenlegungsschrift 14 49 275 ist ein derartiger Selbstverkäufer als Flaschenverkaufsausomat
beschrieben. Derartige Selbstverkäufer haben sich seit Jahren für den Verkauf von in Flaschen oder Dosen
ίο abgefüllten Getränken bewährt Im Rahmen der
Fortentwicklung der Verpackungstechnik ist es möglich, auch kohlensäurehaltige Getränke in Kunststoffpackungen
abzufüllen. Zweckmäßig ist eine derartige Warenpackung von einem Schlauch gebildet, der an beiden
Enden mit je einer geraden Schweißnaht geschlossen ist. Die Schweißnaht verläuft vorzugsweise etwa senkrecht
zur Längsachse des Schlauches. Ersichtlich ergibt sich hierbei eine geometrische Form, die wegen der über den
Schlauchumfang hinausragenden Nasen auf einer Fläche nicht rollbar ist. Besondere Schwierigkeiten
treten auf, wenn die Warenpackungen aneinanderliegend abrollen sollen, da sich dann die Nasen
benachbarter Packungen behindern. Die Warenpackungen stehen unter Druck und sind dementsprechend prall.
Dies führt dazu, daß sie im Bereich der Nasen und der Schweißnähte gegen mechanische Beanspruchungen,
wie beispielsweise Einklemmen, empfindlich sind. Die Gefahr, daß derartige Packungen in einem Selbstverkäufer
durch dessen Hebelsysteme beschädigt werden oder sich verklemmen, besteht vor allem deswegen, weil
diese Nasen weit über den zylindrischen Schlauchabschnitt hinausragen und nicht ausweichen können.
Solche Warenpackungen lassen sich mit Selbstverkäufern eingangs genannter Art wegen der beschriebenen
Schwierigkeiten nicht verkaufen.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Selbstverkäufer eingangs genann'er Art so fortzubilden, daß er sich zum
Verkauf der beschriebenen oder ähnlicher Warenpakkungen eignet.
Nach der Erfindung ist obige Aufgabe dadurch gelöst, daß für den rollbaren Umfangsabschnitt der Warenpakkungcn
wenigstens zwei in einem Neigungswinkel angeordnete Laufschienen vorgesehen sind, daß am
Ende der Laufschienen vor dem Entnahmefach eine Abwurfeinrichtung ausgestaltet ist, über die die
aufliegende Warenpackung nach dem Zurückziehen des Sperrgliedes in das Entnahmefach springt. Der Bewegungsablauf
der Warenpackungen läßt sich in mehrere Phasen aufteilen. In einer ersten Phase bewegen sich die
mit ihren rollbaren, zylindrischen Mittelbereichen auf den Laufschienen gelagerten Warenpackungen zum
Entnahmefach. Dabei rollen oder rutschen sie je nachdem, ob die vorstehenden Nasen frei sind oder
aneinander anstoßen. Durch Teile des Selbstverkäufers ist die Drehung nicht behindert. Die jeweils unterste
Warenpackung liegt dann, wenn das Entnahmefach geöffnet ist, auf der Abwurfeinrichtung. Sie ist von dem
Sperrglied gestützt. In einer zweiten Bewegungsphase, wenn das Entnahmefach geschlossen und damit das
w Sperrglied zurückgezogen wird, springt die bis dahin am
Sperrglied anliegende Warenpackung in das Entnahmefach. Die weiteren Warenpackungen rollen, wie
beschrieben, nach. Beim nächsten öffnen des Entnahmefaihs
schiebt sich das Sperrglied zwischen die im
(l> F.ntnahmefach liegende Warenpackung und die nächste
Warenpai'kung, die dadurch auf der Abwurfeinrichtung
gehalten ist.
Die wesentlichen Vorteile der Erfindung sind darin zu
sehen, daß die für die Ausgabe in Selbstverkäufern geometrisch ungünstig geformten Warenpackungen
sicher auf den Laufschienen nach unten gelangen und dank der Abwurfeinrichtung beschleunigt in das
Entnahmefach springen, ohne daß es darauf ankommt,
daß die Nasen der Warenpackungen in einer bestimmten Stellung stehen.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Auswurfeinrichtung
derart zu gestalten, daß eine hintere Laufschiene eben bis an das Sperrglied verläuft und oberhalb des
Bodens des Entnahmefaches endet und daß eine vordere Laufschiene vor dem Sperrglied nach unten
abgewinkelt ist.
Nach dem Stand der Technik (DT-OS 14 49 275) ist im Entnahmefach ein Ausschieber vorgesehen, der mittels
einer Verschlußklappe betätigt wird. In Ausgestaltung der Erfindung weist der Ausschieber vorzugsweise eine
Schubwand auf, die in ihrem der Abwurfeinrichtung benachbarten Bereich um eine vertikale Kante schräg
nach hinten abgeknickt ist. Dadurch wird beim Verschieben der Schubwand die auf der Abwurfeinrichtung
liegende Warenpackung ausgerichtet.
Vorteilhaft ist die Erfindung bei einem Selbstverkäufer nach dem Stand der Technik, bei dem das Sperrglied
von einer Sperrstange gebildet ist, die im Bodenbereich des Entnahmefachs angelenkt, mittels eines an der
Verschlußklappe des Entnahmefachs angebrachten Hebels betätigbar ist und in Sperrstellung etwa in halber
Höhe der Warenpackung liegt, in der Weise weitergebildet, daß der Hebel so bemessen ist, daß er vor der
Warenpackung endet. Diese kurze Bemessung des Hebels verhindert, daß er die Nasen der auf der
Abwurfeinrichtung liegenden Warenpackung berührt.
Um das Einfüllen der Warenpackungen zu erleichtern, ist auf der schiefen Ebene gewöhnlich eine
rückwärtige Anschlagfläche angeordnet. Beim Abrollen der Warenpackungen auf den Laufschienen würde sich
zwischen den Nasen und der Anschlagfläche eine erhebliche Reibung einstellen. Um dies zu vermeiden, ist
die Anschlagfläche leicht nach hinten geneigt. Der Neigungswinke! beträgt vorzugsweise 3 bis 5°.
Um einen sicheren Ablauf der Warenpackungen auf den Laufschienen zu gewährleisten, liegen diese in
einem Neigungswinkel von etwa 16°.
Selbstverkäufer sind gewöhnlich mit einer Ausverkaufssperre versehen, die in dem Entnahmefach durch
die Warenpackung mittels eines Tastgliedes betätigt wird. Durch die Erfindung ist sichergestellt, daß von den
beschriebenen Warenpackungen das Tastglied der Ausverkaufssperre betätigt wird. Nötigenfalls kann
hierfür zusätzlich der Fachboden schräg verlaufen. Wie bei den bekannten Selbstverkäufern weist auch bei der
Erfindung das Entnahmefach einen durchgehenden, ebenen Fachboden auf. Das Herausschieben bzw.
Herausziehen der Warenpackungen nach vorn aus dem Entnahmefach ist somit nicht durch Laufschienen
behindert, an denen die Nasen verhaken könnten.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung.
In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 schematisch den oberen Teil eines Selbstverkäufer
ohne Abdeckung, wobei eine der Klappen geöffnet ist,
I·" i g. 2 eine Aufsicht längs der Linie 11-11 nach Fig. I,
F i g. 3 eine Schnittansicht längs der Linie HI-IIl nach (15
F i g. 2 und
F i g. 4 eine Kunststoffpackung für kohlensäurehaltige
Getränke in zwei Ansichten, für die sich der Selbstverkäufer eignet
In einem Gehäuse 1 des Selbstverkäufers sind in einem Winkel von etwa 16° schräg liegende Trägerplatten
2 befestigt Auf jeder der Trägerplatten 2 ist eine vordere Laufschiene 3 und eine hintere Laufschiene 4
festgelegt Zwischen der Trägerplatte 2 und den Laufschienen 3 und 4 sind Abstandhalter 5 angeordnet
Durch Profilierung der Laufschienen 3 und 4 sind die eigentlichen Laufbahnen 6 gebildet. Die Trägerplatten
können auch in einem flacheren Winkel verlaufen. Die Neigung von etwa 16° läßt sich dann durch unterschiedliche
Längen der Abstandhalter einstellen.
Die Warenpackung 7 weist einen mittleren zylindrischen Abschnitt 8 und an diesen angrenzend Nasen 9
auf Der Mindestabstand zwischen der Laufbahn 6 und der Oberfläche der Trägerplatte 2 ist so bemessen, daß
beim Abrollen des zylindrischen Abschnittes 8 der Warenpackung 7 auf den Laufschienen 3 und 4 die
Nasen 9 die Trägerplatte 2 nicht berühren. Der gegenseitige Abstand der Laufschienen 3 und 4
entspricht etwa der Länge des zylindrischen Abschnitts 8.
Auf der Trägerplatte 2 ist weiterhin eine ebene Anschlagfläche 10 angeordnet. Diese ist gegenüber der
Senkrechten um 3 bis 5° nach hinten geneigt. Dadurch ist einerseits erreicht, daß die Warenpackungen beim
Einfüllen einen Anschlag finden und andererseits die Reibung zwischen der Anschlagfläche 10 und den Nasen
9 beim Abrollen auf den Laufschienen 3 und 4 äußerst gering ist. Die bei Dosen oder Flaschen üblichen Leisten
würden zu einem Verklemmen der Nasen 9 führen. Die Trägerplatte 2 endet in Höhe des Bodens 11 eines
Entnahmefachs 12. Zwischen dem Boden 11 und der Trägerplatte 2 ist eine Sperrstange 13 angeordnet,
deren hinteres Ende schwenkbar an dem Boden 11 gelagert ist. Das vordere Ende der Sperrstange 13 ist
über ein Gelenk 14 mit einem Hebel 15 verbunden. Der Hebel 15 ist an einer Verschlußklappe 16 des
Entnahmefachs 12 ausgebildet. Er steht etwa im Winkel von 90° von dieser ab. Die Verschlußklappt 16 ist
schwenkbar an der Vorderkante des Bodens 11 gelagert. Die Länge des Hebels 15 ist so bemessen, daß das
Gelenk 14 vor den vorderen Nasen 9 der auf den Laufschienen 3 und 4 gelagerten Warenpackungen 7
liegt. Dadurch ist vermieden, daß das Gelenk 14 oder der Hebel 15 die Nasen 9 einklemmt. Weiterhin ist der
Hebel 15 so bemessen, daß die im Querschnitt runde Sperrstange 13 in der Aufklappstellung der Verschlußklappe
16 an ihrer höchsten Stelle etwa in halber Höhe des Entnahmefachs 12 bzw. der Warenpackung 7 liegt.
An den an das Entnahmefach 12 angrenzenden Enden der Laufschienen 3 und 4 ist eine Abwurfeinrichtung für
die Warenpackung 7 ausgebildet. Hierfür verläuft die hintere Schiene 4 durchgehend parallel zur Trägerplatte
2, und endet vor der Bewegungsbahn der Sperrstange 13. Ihr Ende 17 liegt somit höher als der Boden 11. Die
vordere Laufschiene 3 ist in ihrem Endbereich 18 nach unten zur Trägerplatte 2 hin abgeknickt.
In dem Entnahmefach 12 ist ein Ausschieber 19 vorgesehen, der ebenfalls mit der Klappe 16 so
gekoppelt ist. daß er beim Aufklappen mittels einer Schubwand 20 die im Entnahmefach 12 liegende
Warenpackung nach vorne schiebt. Die Schubwand 20 ist in ihrem der Laufschiene 4 benachbarten Bereich 21
nach hinten abgeknickt. Dadurch wird bei der
Vorschubbewegung des Ausschiebers 19 ein Einklemmen einer etwa in seiner Bewegungsbahn liegenden
Nase 9 einer Warennarkunp 7 vprhinrlpri iinrl Hipcp
gleichzeitig an dem Ende 17 der Laufschiene 4 ausgerichtet.
Der Ausschieber 19 ist mit einem Schlitz versehen, durch den ein Tastglied 22 einer Ausverkaufssperre in
das Entnahmefach 12 ragt.
Selbstverständlich weist der Selbstverkäufer auch die notwendige Münzprüfeinrichtung und eine entsprechende
Sperreinrichtung für die Klappen 16 auf.
Die einwandfreie Funktionsweise der beschriebenen Anordnung läßt sich etwa folgendermaßen erklären:
Es werden zunächst die Warenpackungen 7 auf die Laufschienen 3 und 4 aufgelegt und soweit eingeschoben,
daß sie an der Anschlagfläche 10 anliegen. Ein gleichmäßiges Ausrichten der Nasen 9 ist hierbei
überflüssig. Die Anschlagfläche 10 sorgt durch ihre Neigung im Zuge des Abrollens der Warenpackungen
dafür, daß ihre Mittelpunkte auf einer Linie liegen. Beim Befüllen der Laufschienen 3 und 4 ist die Klappe 16
geschlossen, so daß die Sperrstange 13 unterhalb des Endes 17 der Laufschiene 4 und des Endes 18 der
Laufschiene 3 liegt. Die vorderste Warenpackung fällt sofort in das zugeordnete Entnahmefach 12 und betätigt
dort das Tastglied 22, so daß die Ausverkaufssperre die Klappe 16 nicht sperrt.
Nach Geldeinwurf läßt sich die Klappe 16 öffnen. Dabei schiebt die Schubwand 20 die Warenpackung 7
nach vorn. Gleichzeitig wird die Sperrstange 13 angehoben und hält die nächste Warenpackung auf der
Auswurfeinrichtung zurück; gegebenenfalls unter leichtem Zurückschieben. Diese Warenpackung gelangt in
das Entnahmefach, nachdem die Klappe 16 wieder geschlossen ist, die Sperrstange 13 also in Höhe des
Bodens 11 liegt. Dabei stürzt dann die Warenpackung über das Ende 17 der Laufschiene 4 und entlang dem
abgeknickten Endbereich 18 der Laufschiene 3 mil Schwung in das Entnahmefach 12 und betätigt das
Tastglied 22. Diese Ausgestaltung der Abwurfeinrichtung stellt sicher, daß jede Warenpackung ganz
ίο unabhängig von der jeweiligen Stellung der Nasen 9
sicher in das Entnahmefach gelangt und dort das Tastglied 22 betätigt. Die Nasen 9 können sich an keiner
Stelle, insbesondere auch nicht an der Sperrstange des darüberliegenden Faches, verhaken.
Ein besonderer Vorteil der Erfindung besteht darin daß die Abwurfeinrichtung keine Vergrößerung de«
Abstandes zwischen zwei Böden 11 bzw. Entnahmefächern 12 notwendig macht. Dies führt zu einer irr
Vergleich zu Dosen vergrößerten Aufnahmekapazitäi des Selbstverkäufers. Darüber hinaus ist der Umbai
eines ursprünglich für Dosen bestimmten Selbstverkäufers für die beschriebenen Warenpackungen leichi
durchzuführen.
Gegenüber einem durchgehenden Blech bringen die Laufschienen den Vorteil, daß die auf den Laufschiener laufenden Warenpackungen nicht zum Verdrehen ihrei Längsachse neigen und daß die Auswurfeinrichtung aul einfache Weise gestaltbar ist.
Gegenüber einem durchgehenden Blech bringen die Laufschienen den Vorteil, daß die auf den Laufschiener laufenden Warenpackungen nicht zum Verdrehen ihrei Längsachse neigen und daß die Auswurfeinrichtung aul einfache Weise gestaltbar ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (9)
1. Selbstverkäufer für um einen Umfangsabschnitt ro'ilbare Warenpackungen mit zu Entnahmefächern
geneigten schiefen Stapelebenen und einem zwischen Entnahmefach und Stapelebene angeordneten,
zurückziehbaren Sperrglied, das in seiner Sperrstellung die auf der Stapelebene liegenden
Warenpackungen hält, dadurch gekennzeichnet,
daß für den rollbaren Umfangsabschnitt (8) der Warenpackung (7) wenigstens zwei in
einem Neigungswinkel angeordnete Laufschienen (3, 4) vorgesehen sind, daß am Ende der Laufschienen
(3, 4) vor dem Entnahmefach (12) eine Abwurfeinrichtung (17, 18) ausgestaltet ist, über die
die aufliegende Warenpackung (7) nach dem Zurückziehen des Sperrgliedes (13) in das F.ntnahmefach(li,
12) springt.
2. Selbstverkäufer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwurfeinrichtung derart
gestaltet ist, daß eine hintere Laufschiene (4, 17) eben bis an das Sperrglied (13) verläuft und oberhalb
des Bodens (11) des Entnahmefachs (12) endet und daß eine vordere Laufschiene (3, 18) vor dem
Sperrglied (13) nach unten abgewinkelt ist.
3. Selbstverkäufer nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, mit einem Ausschieber in dem
Entnahmefach, der miuels einer Verschlußklappe betätigt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ausschieber (19) eine Schubwand (20) aufweist, die in ihrem der Abwurfeinrichtung (17, 18) benachbarten
Bereich (21) um eine vertikale Kante schräg nach hinten abgeknickt ist.
4. Selbstverkäufer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Sperrglied von einer
Sperrstange gebildet ist, die im Bodenbereich des Entnahmefaches angelenkt ist, mittels eines an der
Verschlußklappe des Entnahmefaches angebrachten Hebels betätigbar ist und in Sperrstellung etwa in
halber Höhe der Warenpackung liegt, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (15) so bemessen ist,
daß er vor der Warenpackung endet.
5. Selbstverkäufer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß hinter
den Laufschienen (3, 4) eine Anschlagfläche (tO) vorgesehen ist, die die Warenpackungen (7) überragt
und die leicht nach hinten geneig' ist.
6. Selbstverkäufer nach Anspruch 5. dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel der Anschlagfläche
(10) etwa 3 bis 5° beträgt.
7. Selbstverkäufer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Laufschienen (3, 4) in einem Neigungswinkel von etwa 16° angeordnet sind.
8. Selbstverkäufer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Laufschienen (3, 4) zur Ausbildung einer Laufbahn (6) profiliert sind.
9. Selbstverkäufer i.ach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Laufschienen (3, 4) mittels Abstandhaltern (5) an einer Trägerplatte (2) befestigt sind.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19752509775 DE2509775C3 (de) | 1975-03-06 | Selbstverkäufer für um einen Umfangsabschnitt rollbare Warenpackungen | |
| NL7514434A NL7514434A (nl) | 1975-03-06 | 1975-12-11 | Verkoopautomaat voor over omtreksgedeelte rolbare warenverpakkingen. |
| BE163395A BE837424A (nl) | 1975-03-06 | 1976-01-09 | Verkoopautomaat voor over omtreksgedeelte rolbare warenverpakkingen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19752509775 DE2509775C3 (de) | 1975-03-06 | Selbstverkäufer für um einen Umfangsabschnitt rollbare Warenpackungen |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2509775A1 DE2509775A1 (de) | 1976-09-09 |
| DE2509775B2 DE2509775B2 (de) | 1977-05-12 |
| DE2509775C3 true DE2509775C3 (de) | 1978-01-05 |
Family
ID=
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