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DE3941893A1 - Ausgabevorrichtung - Google Patents

Ausgabevorrichtung

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DE3941893A1
DE3941893A1 DE19893941893 DE3941893A DE3941893A1 DE 3941893 A1 DE3941893 A1 DE 3941893A1 DE 19893941893 DE19893941893 DE 19893941893 DE 3941893 A DE3941893 A DE 3941893A DE 3941893 A1 DE3941893 A1 DE 3941893A1
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DE
Germany
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auxiliary
auxiliary driver
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DE19893941893
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DE3941893C2 (de
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Ibarrola Jesus Echapare
Insausti Jose Luis Pina
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Azkoyen Industrial SA
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Azkoyen Industrial SA
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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F11/00Coin-freed apparatus for dispensing, or the like, discrete articles
    • G07F11/02Coin-freed apparatus for dispensing, or the like, discrete articles from non-movable magazines
    • G07F11/04Coin-freed apparatus for dispensing, or the like, discrete articles from non-movable magazines in which magazines the articles are stored one vertically above the other
    • G07F11/16Delivery means
    • G07F11/26Endless bands

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Vending Machines For Individual Products (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Ausgabevorrichtung gemäß den im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Merk­ malen.
Aus dem deutschen Patent 33 35 960 ist eine derartige Aus­ gabevorrichtung für einen Ausgabeautomaten mit vertikalen Warenspeichern bekannt. Jeder Speicher enthält einen Stapel (hart) verpackter Waren, die zur Ausgabe bestimmt sind. Unterhalb dieser Speicher befindet sich die Ausgabevorrich­ tung sowie ein Detektor zur Überwachung der Warenausgabe.
Diese Ausgabevorrichtung arbeitet mit Hilfe eines Förder­ bandes.
Aus der DE-OS 34 28 028 sind einige Weiterentwicklungen bekannt, wonach die Ausgabevorrichtung aus einem Gehäuse besteht, deren Oberfiäche eine horizontale Plattform dar­ stellt auf der der Warenstapel, der einzelnen Warenspeicher ruht. Die Plattform weist eine Vertiefung auf, in der ein Zahnriemen über drei Zahnräder geführt wird. Die Zahnrad­ achsen verlaufen parallel zur Plattform. Das Förderband verläuft etwas unterhalb der Gehäuseoberfläche und verfügt an seiner Außenseite über Mitnehmer, die über die Oberfläche der Plattform hinausragen und so die Ware befördern. Das Gehäuse besteht aus zwei parallelen, miteinander verbundenen Teilen, zwischen welchen sich der Zahnriemen frei bewegen kann. Zwischen den Gehäuseteilen befindet sich ein Antriebszahnrad, Umlenkzahnräder sowie ein Elektromotor.
Bei dieser Konstruktion darf der Warenstapel nicht über den hinteren Plattformrand der Ausgabevorrichtung hinausragen, da ansonsten die Mitnehmer die Ware nicht befördern können. Es ist auf jeden Fall erforderlich, daß der Warenstapel vor dem Rand der Plattform abschließt, da sich sonst die Mitnehmer nach Ingangsetzen des Förderbandes nur unter das unterste Warenpaket schieben und so den Warenstapel zwar anheben aber nicht befördern können. Das Problem verschlimmert sich, wenn die Warenpakete die gleiche Länge wie die Plattform auf­ weisen. Verlängert man die Plattform , so könnte das Problem beseitigt werden, hätte aber zur Folge, daß sich die Abmaße der Ausgabevorrichtung vergrößern würden und eine Umkon­ struktion notwendig würde.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, das dargelegte Problem zu beseitigen und die Ausgabevorrichtung der ge­ nannten Art dahingehend weiterzubilden, daß Warenverpackungen größeren Ausmaßes sicher zur Ausgabe befördert werden können. Die wesentlichen Konstruktionsmerkmale der vorbekannten Ausgabevorrichtung sollen im wesentlichen unverändert beibe­ halten werden. Die Ausgabevorrichtung soll auch solche Warenverpackungen zuverlässig fördern, deren hinteres, von der Ausgabeöffnung beabstandetes Ende in einem vorgegebenen Abstand vorstehen.
Diese Aufgabe wird gemäß den im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Die vorgeschlagene Ausgabevorrichtung zeichnet sich durch eine platzsparende funktionssichere Konstruktion aus und ermöglicht zuverlässig die Förderung von solchen Warenver­ packungen, die aufgrund ihrer Länge von den vorbekannten Ausgabevorrichtungen nicht gefördert werden konnten. Die Mitnahme des Warenpaketes wird erfindungsgemäß dadurch gewährleistet, daß in der bereits beschriebenen Vertiefung zwischen beiden Gehäuseteilen der Ausgabevorrichtung, ein zusätzlicher Mitnehmer montiert wird. Der Zusatzmitnehmer ragt ein Stück über die hintere Plattformkante hinaus und besteht aus einem Hebel, der zwischen beiden Gehäuseteilen montiert ist. Er ist auf einer Achse, parallel zu den Zahn­ radachsen montiert. Der Hebel bewegt sich aus einer Ruhe­ position, die durch eine Feder fixiert wird, in Laufrichtung des Förderbandes. In dieser Position verbleibt der hintere Hebelrand nahe an dem Transportband und zwar an einer Stelle, an der Transportband noch nicht die horizontale Strecke er­ reicht hat, auf der dann das eigentliche Befördern statt­ findet. Der Hebel wird von den Mitnehmern aus der Ruhe­ position geschoben, sobald das Transportband in Bewegung gesetzt wird, wodurch der Hebel sich in die gleiche Richtung wie das Transportband bewegt. Durch den dabei entstehenden Hebelwinkel wird das Warenpaket fortbewegt. Während dieses Ablaufes entfernt sich der Hebel immer mehr vom Förderband bis schließlich der Mitnehmer unter dem Hilfsmitnehmer durchrutscht und der Hilfsmitnehmer mittels Feder in die Ausgangsposition zurückgezogen wird.
Der Hebel ist winkelförmig ausgebildet und besteht aus zwei geraden Stücken, die in einem Winkel zwischen 90 bis 180 Grad zueinanderstehen. Das eine Ende ruht während der Ruheposition auf den Mitnehmern, die zu diesem Zweck mit einem Anschlag versehen sind. In dieser Position ragt das andere Ende des Hebels über den Rand der Plattform und somit über den Waren­ stapel hinaus. Während des Ausgabevorganges bewegt sich der Hilfsmitnehmer oberhalb der Plattform fast parallel. Am kleineren Teil des Hilfsmitnehmers sind zwei flache Metall­ bleche angebracht, die in die Vertiefung in der das Trans­ portband verläuft, hineinragen. Sie sind so lang, daß die Mitnehmer unter dem Hilfsmitnehmer hindurchrutschen, so daß er wieder die Ausgangsposition einnehmen kann.
Die charakteristischen Merkmale und die wesentlichen Vorteile der Erfindung werden anhand der folgenden Bechreibung unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung erläutert. Dabei handelt es sich um eine Ausführungsform, die jedoch andere Ausführungen noch zuläßt. So können insbesondere anstelle des Förderbandes und der daran befestigten Mitnehmer innerhalb der Vertiefung drehbare Arme angeordnet sein, die jeweils um eine Achse drehbar sind und derart mittels eines Getriebes oder dergleichen verbunden sind, um die Warenverpackung entlang der Plattform zu bewegen und durch die Ausgabeöffnung des Ausgabeautomaten zu fördern. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der Waren­ speichersäulen und der Ausgabevorrichtung, die das Kernstück des Ausgabeautomaten bedeuten.
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Ausgabevorrich­ tung, die unterhalb jedes einzelnen Warenspeichers angebracht ist.
Fig. 3 eine Schnittzeichnung vom Gehäuse einschließlich des Hilfsmitnehmers.
Fig. 4 eine seitliche Ansicht zur Erläuterung des Funk­ tionsablaufes.
Gemäß Fig. 1 sind in einem nicht weiter dargestellten Gehäuse eines Ausgabeautomaten Warenspeichersäulen 1 untergebracht. Die Warenspeichersäulen sind U-förmig ausgebildet und enthal­ ten Seitenwände 2 sowie abgewinkelte Rückenwände 3. Unterhalb jeder dieser Warenspeichersäulen befindet sich eine Aus­ gabevorrichtung 4. Die Ausgabevorrichtung fördert, sobald der Automat betätigt wird das unterste Warenpaket der jeweils verlangten Ware zur Entnahme. Der Weg zur Warenausgabe ist durch eine Klappe 5 versperrt, die auf einer Seite mit einem Hebel 6 versehen ist, der den Mikroschalter 7 betätigt. Die Klappe 5 sitzt auf einer Drehachse 8, die waagrecht zu den Trennwänden 2 der Speichersäulen 1 liegt.
Wenn der Ausgabeautomat durch den Münzeinwurf in Gang gesetzt wird, beginnt die Ausgabevorrichtung 4 zu arbeiten, indem sie den Entnahmevorgang einleitet. Die Klappe 5 wird gehoben, so daß sich der Hebel 6 nach unten dreht, wobei der Mikroschalter 7 nicht mehr betätigt wird. Sobald das Warenpaket den Warenspeicher ganz verlassen hat, fällt die Klappe wieder nach unten, wobei die Feder 9 unterstützend wirkt. In dieser Position betätigt der Hebel den Mikro­ schalter, wodurch die Ausgabevorrichtung 4 zum Stehen ge­ bracht wird.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, enthält die Ausgabevorrichtung 4 zwei Gehäuseteile 11 und 12, die parallel zueinander an­ geordnet sind. Die Gehäuseteile sind von der Konstruktion her identisch und sind miteinander so verbunden, daß in der Mitte das Transportband untergebracht ist. Das Transportband besteht aus einem Zahnriemen 13, der über das Antriebszahn­ rad 14 und zwei weitere Umlenkzahnräder 15 und 16 an­ getrieben wird. Das Antriebszahnrad 14 wird durch ein Unter­ setzungsgetriebe von einem Elektromotor 17 angetrieben. Der Zahnriemen verläuft unterhalb der Oberfläche der beiden Gehäuseteile 11 und 12 und in einem gewissen Abschnitt parallel zu den Plattformen 18 und 19. Die Plattformen 18 und 18 können mit längslaufenden Rillen 20 versehen sein um die Gleitreibung beim Vorwärtsbewegen der Ware zu ver­ ringern. Von der äußeren Oberfläche des Zahnriemens 13 stehen einige Mitnehmer 21 hervor die auf dem Zahnriemen befestigt sind. Die Mitnehmer sind so ausgebildet, daß sie über die Plattformen 18 und 19 hinausragen.
Bei einer modifizierten Ausgabevorrichtung können die Mit­ nehmer auch als auf Wellen drehbar angeordnete Arme ausgebil­ det sein. Die Arme stehen über ein Getriebe oder dergleichen derart in Wirkverbindung, daß die Warenverpackung in entspre­ chender Weise zur Entnahmeöffnung gefördert werden kann. So können beispielsweise statt der Umlenkräder für den Zahn­ riemen die genannten Arme und ggfs. zwischen diesen weitere Arme angeordnet sein, um die Transportbewegung durchführen zu können.
Erfindungsgemäß befindet sich in der Vertiefung 22 der Hilfsmitnehmer 23. Er sitzt im hinteren Teil der Ver­ tiefung 22, wenn man zur Unterscheidung von Hinten und Vorn die Laufrichtung des Zahnriemens 13 in Betracht zieht, welche in Fig. 2 und 3 durch Pfeile angegeben ist. Der Hilfsmit­ nehmer 23 ist winkelförmig ausgebildet und enthält zwei bevorzugt geradlinige Teile 24, 25. Der vordere Teil 24 und der hintere Teil 25 stehen in einem Winkel zwischen 90 und 180 Grad zueinander.
Gemäß Fig. 3 stehen vom längsverlaufenden Rand des hinteren Teils 25 Verbindungsteile 26 hervor, die auf einer Achse 27 im Gehäuse der Ausgabevorrichtung angebracht sind. Die bewegliche Achse 27 des Hilfsmitnehmers 23 ist oberhalb der Achse des Umlenkzahnrades 15 angeordnet. Der Hilfsmitnehmer 23 wird zweckmäßig aus Blech gefertigt und in die erläuterte Form gebogen. Die Verbindungsteile 26 werden über eine Feder 28, die am Punkt 28 befestigt ist, in die Ausgangsposition gedrückt. In dieser Position liegt der untere Rand des Hilfsmitnehmers 23 auf einem Anschlag 30. In dieser Position befindet sich der Rand des unteren Teiles 25 nahe dem Zahnriemen 13. Der vordere Teil des Hilfsmitnehmers 24 überragt in der Ruheposition die Plattformen 18 und 19 auf denen der Warenstapel aufliegt.
Wie nun aus Fig. 4 zu sehen ist, kann bei dieser Konstruktion die Ausgabevorrichtung nahe der hinteren Wand 31 des Ausgabeautomaten angebracht sein. Die Ware 32 ruht auf der Plattform der Ausgabevorrichtung und steht leicht über den hinteren Rand der Plattform hinaus. Unmittelbar hinter der Warenpackung steht der vordere Teil 24 des Hilfsmitnehmers 23.
Wenn nun die Ausgabevorrichtung in Gang gesetzt wird und sich der Zahnriemen 13 in Richtung der Pfeile fortbewegt, nehmen die Mitnehmer 21 wie in Fig. 4 zu sehen ist, den Hilfsmit­ nehmer 23 mit, wobei er sich dreht, bis er die Position erreicht hat, die die gestrichelte Linie 23 a darstellt.
Während der Drehbewegung des Hilfsmitnehmers 23 aus der Ruheposition bis zur Position 23 a läuft der Mitnehmer 21 immer weiter, bis er unter dem Hilfsmitnehmer durchrutscht. Gemäß der gestrichelten Linie 21 a ist die Bewegungsbahn der Mitnehmerspitze angedeutet und es ist ersichtlich, daß gemäß der Endposition 23 a der Mitnehmer unter dem Hilfsmitnehmer 23 hindurchbewegt werden kann. Die beiden seitlichen Verbin­ dungsteile 26 des Hilfsmitnehmers 23 weisen einen größeren Abstand zueinander auf als die Breite des Mitnehmers 21 beträgt, so daß dieser zwischen den Verbindungsteilen 26 hindurchbewegt werden kann. Der hintere Teil 25 und die beiden seitlichen Verbindungsteile 26 sind derart auf die Höhe und Breite des Mitnehmers 21 abgestimmt, daß diese nach Erreichen der Endposition des Hilfsmitnehmers unter dem hinteren Teil 25 sowie dem vorderen Teil 24 des Hilfsmit­ nehmers 23 hindurchbewegt werden kann. Der vordere Teil 24 des Hilfsmitnehmers 23 ist in der Ruheposition im wesent­ lichen vertikal ausgerichtet und befindet sich erfindungsge­ mäß zwischen der Rückwand 31 des Ausgabeautomaten und dem hinteren Ende der Warenverpackung, wobei das hintere Ende der Warenverpackung über das hintere Gehäuseende der Ausgabevor­ richtung übersteht. Festzuhalten ist ferner, daß der vordere Teil 24 des Hilfsmitnehmers 23 unterhalb der abgewinkelten Rückwand 3 der Warenspeichersäule endet. In der Endposition 23 a kann der Mitnehmer 21 vollkommen unter dem Hilfsmit­ nehmer durchlaufen, wobei dieser frei wird und so durch die Feder 29 wieder in seine Ruheposition gebracht wird.
Während der Bewegung des Hilfsmitnehmers 23 nach 23a wird die Ware 32 vom vorderen Teil 24 des Hilfsmitnehmers in die Position 32 a bewegt, wo der normale Mitnehmer die Ware übernimmt, und es zur Ausgabe befördert.
Wenn der Hilfsmitnehmer 23 nicht vorhanden wäre, könnten die normalen Mitnehmer 21 nur an die untere Seite der Ware gelangen und sie somit zwar anheben aber nicht transpor­ tieren.
Die untere Verankerung 28 der Feder 29, Fig. 3, sitzt unter­ halb der Drehachse 21 des Hilfsmitnehmers 23 und etwas mehr innerhalb des Gehäuses wie sie.
Nachdem Art und Weise der Erfindung ausreichend beschrieben wurden, muß darauf hingewiesen werden, daß die vorher auf­ geführten Erläuterungen, die durch die Bilder veranschaulicht wurden in Details veränderbar sind solange nicht das Grund­ funktionsprinzip abgeändert wird.
Bezugszeichenliste
 1 Warenspeichersäule
 2 Seitenwand der Warenspeichersäule
 3 Abgewinkelte Rückwand
 4 Ausgabevorrichtung
 5 Klappe
 6 Hebel
 7 Mikroschalter
 8 Drehachse
 9 Feder
10 Anschlag des Mikroschalters
11 Gehäuse
12 Gehäuse
13 Zahnriemen
14 Antriebszahnrad
15 Umlenkzahnrad
16 Umlenkzahnrad
17 Elektromotor
18 Plattform
19 Plattform
20 Rillen
21 Mitnehmer
21 a Bahn des Mitnehmers
22 Vertiefung
23 Hilfsmitnehmer/Ruheposition
23 a Hilfsmitnehmer/Endposition
24 Vorderer Teil des Hilfsmitnehmers
25 Hinterer Teil des Hilfsmitnehmers
26 Verbindungsteil
27 Achse der Verbindungsteile
28 Verankerung der Rückholfeder
29 Feder
30 Anschlag des Hilfsmitnehmers
31 Hinterwand des Ausgabeautomaten
32 Ware/Ausgangsposition
32 a Ware/Ausgangsposition

Claims (14)

1. Ausgabevorrichtung für einen Ausgabeautomaten, welcher mehrere Speichersäulen für Warenverpackungen mit jeweils einer solchen Ausgabevorrichtung aufweist, mit einem Gehäuse, auf dessen im wesentlichen horizontaler Plattform der Warenstapel aufliegt, und mit wenigstens einem zur Fortbe­ wegung einer Warenverpackung vorgesehenen bewegbar angeordne­ ten Mitnehmer, welcher zumindest teilweise unterhalb der Plattform in einer Vertiefung um eine Achse schwenkbar angeordnet ist und über die Oberfläche der Plattform hinaus­ ragen kann, wobei der Mitnehmer insbesondere an einem in der Vertiefung laufenden und als Zahnriemen ausgebilden Trans­ portband befestigt ist, dadurch gekennzeichnet,
daß ein zusätzlicher Hilfsmitnehmer (23) am hinteren Ende des Gehäuses (11, 12) angeordnet ist,
daß der Hilfsmitnehmer (23) von dem Mitnehmer (21) mitgenom­ men werden kann, um eine auf der Plattform (18, 19) auf­ liegende Warenverpackung (32) zu erfassen,
und daß der Hilfsmitnehmer (23) aus einer Ruheposition herausbewegt werden kann und hierbei mit einem vorderen Teil (24) zunächst die Warenpackung (32) um einen vorgegebenen Weg entlang der Plattform (18, 19) bewegt, wobei nachfolgend die Warenverpackung (32) von dem Mitnehmer (31) weiterbewegt und der Hilfsmitnehmer (23) in die Ruheposition zurückbewegt wird.
2. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß der Hilfsmitnehmer (23) mittels einer Feder (29) in der Ruheposition fixiert wird und von dem Mitnehmer (31) entgegen der Federkraftwirkung bewegbar ist.
3. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Hilfsmitnehmer (23) einen vorderen Teil (24) aufweist, welcher in der Ruheposition beabstandet vom hinteren Ende des Gehäuses in der Nähe der Plattform sich befindet und das über das hintere Ende des Gehäuses (11, 12) vorstehende hintere Ende der Warenverpackung (32) ergreifen kann.
4. Ausgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Teil (24) des Hilfs­ mitnehmers in der Ruheposition hinter dem hinteren Ende der auf der Plattform (18, 19) aufliegenden Warenverpackung sich befindet und/oder unterhalb der insbesondere angewinkelten Rückwand (3) der Warenspeichersäule (1) angeordnet ist.
5. Ausgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Hilfsmitnehmer (23) hebelför­ mig ausgebildet ist, wobei der vordere Teil (24) an der Warenverpackung angreift und der hintere Teil (25) des Hilfsmitnehmers (23) vom Mitnehmer (31) zur Schwenkung um eine Achse bis zu einer Endposition vom Mitnehmer (31) mitgenommen wird, wobei der Hilfsmitnehmer (23) zunächst die Warenverpackung (23) erreicht, anschiebt, bis schließlich der Mitnehmer (21) unter und/oder an dem Hilfsmitnehmer (23) vorbeibewegt ist und seinerseits die Warenverpackung (32) und weiterbewegt, während der Hilfsmitnehmer (23) in seine Ruheposition zurückgelangt.
6. Ausgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Hilfsmitnehmer (23) auf eine unterhalb der Plattformoberfläche befindlichen Achse, die insbesondere im Bereich der Vertiefung angeordnet ist, schwenkbar ist, wobei die Achse (27) des Hilfsmitnehmers (23) beabstandet, und zwar oberhalb und/oder hinter der Drehachse des hinteren Umlenkzahnrades (15) und/oder des Mitnehmers (31) angeordnet ist.
7. Ausgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (21) unter dem Hilfsmitnehmer (23) hindurchbewegbar ist oder neben dem Hilfsmitnehmer (23) entlang bewegbar ist, um nach Erreichen der Endposition des Hilfsmitnehmers (23) die weitere Bewegung der Warenverpackung (32) durchzuführen.
8. Ausgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Hilfsmitnehmer (23) auf einer Achse (27) montiert ist, welche parallel zu den Achsen der Zahnräder für das Förderband liegt, um parallel zur Richtung des Förderbandes aus der Ruheposition bewegt werden zu können, wobei der hintere Teil (25) des Hilfsmitnehmers (23) der Ruheposition nahe der Oberfläche des Förderbandes sich befindet und vom Mitnehmer (31) mitgenommen werden kann.
9. Ausgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Hilfsmitnehmer (23) winkel­ förmig mit einem vorderen Teil (24) und einem hinteren Teil (25) ausgebildet ist, die in einem Winkel zwischen 90 bis 180 Grad zueinander stehen.
10. Ausgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Teil (25) des Hilfs­ mitnehmers (23) in der Ruheposition an einem Anschlag (30) ruht, wobei dieser Anschlag insbesondere durch das Förderband gebildet wird.
11. Ausgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Teil (25) des Hilfs­ mitnehmers (23) in einer Drehbewegung über die Plattform (18, 19) bewegbar ist, wobei er in einer Endposition eine wesentliche parallele Lage zur Plattform (18, 19) einnimmt.
12. Ausgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Hilfsmitnehmer (23), wenig­ stens ein, bevorzugt zwei Verbindungsteile (26), aufweist, die einerseits mit der Achse (27) des Hilfsmitnehmers in Verbindung stehen und andererseits insbesondere mit dem hinteren Teil (25) des Hilfsmitnehmers (23) verbunden sind und eine derartige Länge aufweisen, daß der Mitnehmer (31) unter den beiden Teilen (24, 25) des Hilfsmitnehmers (23) hindurchbewegbar ist.
13. Ausgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß bei Beginn des Bewegungsablaufes der insbesondere hebelförmig ausgebildete Hilfmitnehmer (23) in der Nähe des Transportbandes und/oder des Mitnehmers (31) sich befindet.
14. Ausgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (29) einerseits am Hilfsmitnehmer (23) und andererseits am Gehäuse (11, 12) derart angeordnet ist, daß sie auf den Hilfsmitnehmer (23) in Richtung dessen Ruheposition einwirkt, wobei der Hilfsmit­ nehmer an einem Anschlag (30) anlegt.
DE19893941893 1989-01-05 1989-12-19 Ausgabevorrichtung Granted DE3941893A1 (de)

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ES8900052A ES2011963A6 (es) 1989-01-05 1989-01-05 Mejoras introducidas en el objeto de la patente principal n{ 516.570: "expendedor automatico y modular de productos estuchados".

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