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DE2503629A1 - Waermehaltende serviceeinheit fuer nahrungsmittel - Google Patents

Waermehaltende serviceeinheit fuer nahrungsmittel

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Publication number
DE2503629A1
DE2503629A1 DE19752503629 DE2503629A DE2503629A1 DE 2503629 A1 DE2503629 A1 DE 2503629A1 DE 19752503629 DE19752503629 DE 19752503629 DE 2503629 A DE2503629 A DE 2503629A DE 2503629 A1 DE2503629 A1 DE 2503629A1
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DE
Germany
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food
jacket
unit
shell
heat
Prior art date
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Pending
Application number
DE19752503629
Other languages
English (en)
Inventor
Leslie G Williams
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Standex International Corp
Original Assignee
Standex International Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Standex International Corp filed Critical Standex International Corp
Publication of DE2503629A1 publication Critical patent/DE2503629A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J36/00Parts, details or accessories of cooking-vessels
    • A47J36/24Warming devices
    • A47J36/2483Warming devices with electrical heating means
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J27/00Cooking-vessels
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  • Food Science & Technology (AREA)
  • Cookers (AREA)
  • Table Devices Or Equipment (AREA)

Description

Wärmehaltende Serviceeinheit für Nahrungsmittel
Die Erfindung betrifft eine wärmehaltende Serviceeinheit für Nahrungsmittel gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs. Wenn es erforderlich ist, Nahrungsmittel in einem Abstand entweder in zeitlicher oder räumlicher Hinsicht vom Ort der ursprünglichen Herstellung zu servieren, dann treten mannigfache Probleme auf. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die zu servierenden Mahlzeiten sowohl heiße als auch kalte Nahrungsmittel enthalten. Wenn die gesamte Mahlzeit in einem erhitzten Behälter transportiert wird, dann werden naturgemäß kalte Nahrungsmittel, wie Salate, Brot, Butter, Eiscreme und dergleichen, verdorben. Wenn andererseits die Nahrungsmittel bei Raumtemperatur oder in kälteren Behältern transportiert werden, dann erreichen die heißen Nahrungsmittel das Dinner nicht in geeigneter Bedingung· Diese Probleme sind besonders in großen Krankenhäusern akut, wo alle Nahrungsmittel in einer zentralen Küche hergestellt werden, wo sie aber Patienten verabreicht werden, die in Räumen sind, welche von der Küche weit entfernt
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sind. Das gleiche Problem tritt z.B. auch in Flugzeugen, in Hotelbetrieben, die Gastpavillons oder kombinierte Einheiten, die vom Hauptgebäude entfernt sind, haben, sowie in ähnlichen Situationen auf.
Es sind schon viele Vorschläge gemacht worden, um diese Probleme zu überwinden. So ist z.B. schon vorgeschlagen worden, Nahrungsmittel-Serviceeinheiten vorzusehen, die eine Platte für das heiße Nahrungsmittel enthalten, welches entweder die obere Oberfläche davon darstellt oder in eine wärmehaltende Grundlage hineingestellt ist, welche dazu vorgesehen ist, um das Nahrungsmittel über einen erheblichen Zeitraum bei erhöhter Temperatur zu halten.
Einige dieser wärmehaltenden Serviceeinheiten für Nahrungsmittel bestehen aus Massen von Metall, wie Aluminiumpulver, die von einem Kunststoff oder einem anderen Hantel umgeben sind. Andere enthalten Edelstahlplatten mit einem inneren, im Abstand angeordneten Hohlraum, der mit einem wärmehaltenden Material gefüllt ist. Wieder andere haben isolierende Mäntel als Bedeckungen. Eine der am meisten verwendeten Einrichtungen dieses allgemeinen Typs ist die Kunststoffschale, wie sie von manchen Luftfahrtgesellschaften verwendet wird. Die Schale hat die ungefähren Abmessungen 15,24 cm χ 10,16 cm und sie ist etwa 5,08 cm tief. Sie ist aus einem Kunststoff material geformt und hat einen Kunststoffdeckel. Um das Nahrungsmittel heiß zu halten, ist keine andere Maßnahme vorgesehen, als das ^solationsvermögen des Kunststoffs.
Weitere Probleme treten in Verbindung mit Serviceeinheiten für heiße Nahrungsmittel auf, welche einen Mantel enthalten, der um eine Masse eines Materials mit einer
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wärmehaltenden Fähigkeit herumgeformt oder gebildet ist. Der Mantel muß dazu imstande sein, die Wärme an das Nahrungsmittel auf seiner Oberfläche zu überführen oder zu dem Nahrungsmittel auf einer Platte, die in dem Mantel liegt. Die Einheit muß jedoch eine niedrige Geschwindigkeit des Wärmeverlustes haben, damit heiße Nahrungsmittel so lange wie möglich heiß bleiben. Wenn weiterhin das wärmehaltende Material von einem zweiten Mantel zum Schutz und zur Erleichterung der Handhabung ummantelt ist, dann darf sich das innere Material nicht stärker ausdehnen als das Mantelmaterial, wenn die Einheit erhitzt wird oder die Einheit "explodiert".
Die wärmehaltende Serviceeinheit für Nahrungsmittel sollte auch vorzugsweise einen isolierenden Deckel besitzen, der nicht nur das in der Einheit enthaltende Nahrungsmittel als Deckel umschließt, sondern der auch die Einheit selbst einschließen sollte, damit Wärmeverluste an die Umgebungsatmosphäre auf einen Minimalwert geführt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine wärmehaltende Serviceeinheit für Nahrungsmittel zur Verfügung zu stellen, die ein Unterteil bzw. einen Boden, enthaltend einen Wärmeabfluß oder eine Matte aus einem wärmelagernden Material, die in einem Schirm oder einem Mantel eingeschlossen ist, der so geformt ist, daß er in innigem Kontakt eine entfernbare Nahrungsmittel enthaltende Schüssel aufnimmt, und einen Deckel, der nicht nur zum Schutz des Nahrungsmittels vor einer Verunreinigung durch Materialien in der Luft vorgesehen ist, sondern der auch das Nahrungsmittel, die Schüssel und die Einheit selbst gegen einen Wärmeverlust an die Atmosphäre schützt, um das Nahrungsmittel so lange wie möglich heiß zu halten, enthält.
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Durch die Erfindung soll weiterhin eine wärmehaltende Serviceeinheit für Nahrungsmittel mit den vorgenannten Eigenschaften zur Verfügung gestellt werden, die weiterhin ein selbstenthaltendes Widerstandsheizelement enthält, das an eine Quelle für elektrische Energie angeschlossen werden kann und das nicht nur dazu verwendet werden kann, um die Wärme zu halten, sondern auch dazu, dem darin enthaltenen Nahrungsmittel Wärme zuzuführen, z.B. um kalte oder sogar gefrorene Nahrungsmittel, die anfänglich in die Einheit bei niedriger Temperatur gelegt werden, zu erhitzen.
Durch die Erfindung wird eine Serviceeinheit für Nahrungsmittel zur Verfügung gestellt, die aus einem geformten Körper aus Metall, vorzugsweise Aluminium, der in einem Mantel aus synthetischem Harz oder Kunststoff eingeschlossen ist und der als Unterteil bzw. Boden wirkt, einer Nahrungsmittel enthaltenden Schüssel und einem entfernbaren Deckel besteht. Das Harz ist um den Aluminiumkörper herumgeformt und es besitzt eine derartige Gestalt, daß die entfernbare Schüssel für das Nahrungsmittel in dem Kunststoffmantel hineingestellt ist, der als Unterteil bzw. Boden für die Schüssel wirkt. Der entfernbare Deckel paßt über das Unterteil und die Schüssel, umschließt deren Kanten und definiert mit dem Umfang des Unterteils und der Schüssel einen toten Luftraum, um die Kanten bzw. Randteile des Unterteils und der Schüssel von der Umgebungsluft zu isolieren. Das Harzmaterial hat einen größeren Ausdehnungskoeffizienten als der Aluminiumkörper. Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist in das Aluminium ein Widerstandsheizelement eingebettet und Kontakte für das Heizelement erstrecken sich aus dem Unterteil heraus, um einen Anschluß an eine Elektrizitätsquelle zu ergeben. Bei einer weiteren Ausführungsform verbindet eine ela-
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stische Ausdehnungsverbindung den Körper und den Mantel, um eine Variierung der Expansion der beiden Komponenten zu ergeben, während eine abgeschlossene Verbindung zwischen diesen beibehalten wird.
Die Erfindung wird anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Grundriß mit abgebrochenen Teilen einer wärmehaltenden Nahrungsmittel-Serviceeinheit gemäß der Erfindung,
Fig. 2 eine vertikale Querschnittsansicht, die entlang der Linie 2-2 der Figur 1 aufgenommen worden ist und die zeigt, wie die Einheit auf einem Servicetablett aufliegt, das fragmentarisch gezeigt ist,
Fig. 3 eine Draufsichtsansicht des wärmehaltenden Körpers, der in dem Unterteil der Einheit eingebettet ist,
Fig. 4 eine ähnliche Ansicht wie Figur 3, die jedoch den für den wärmehaltenden Körper vorgesehenen Hantel, der so geformt ist, daß er eine Nahrungsmittel enthaltend· Schüssel aufnimmt, zeigt,
Fig. 5 eine ähnliche Ansicht wie Figur 4, die in vergrößertem Maßstab «ine zweite Ausführungsform der Erfindung darstellt, welche eine Widerstandsheiz-■pule enthält, die in dem wärmehaltenden Körper eingebettet ist,
Fig. 6 ein· vertikal· Querschnittsansicht, di· entlang der Linie 6-6 der Figur 5 aufgenommen ist und die zeigt,
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wie diese Ausführungsform der Erfindung ebenfalls in einem isolierenden Deckel eingeschlossen sein kann, und zwar in derselben Weise, wie es in Figur 2 hinsichtlich der ersten Ausführungsform der Erfindung beschrieben worden ist, und
Fig. 7 und 8 Ansichten, die den Figuren 5 und 6 ähnlJdi sind, die jedoch eine dritte Ausführungsform der Erfindung beschreiben.
Die erfindungsgemäße wärmehaltende Serviceeinheit für Nahrungsmittel wird allgemein durch das Bezugszeichen 10 angegeben und sie besteht aus einem Körper 11 aus einem wärmehaltenden Material, z.B. Aluminium, der in einem geformten Mantel 12 aus einem synthetischen Harz eingeschlossen ist. Der Mantel 12 dient als Unterteil bzw. Boden für die Einheit. Die gezeigte Einheit 10 enthält auch eine Nahrungsmittel enthaltende Schüssel 13, die z.B. aus Melaminkunststoff, Porzellan oder Steingut besteht, so daß sie die richtige Oberfläche für den Kontakt mit dem Nahrungsmittel besitzt und daß sie in einer herkömmlichen Geschirrwascheinrichtung sterilisiert werden kann. Die Einheit 10 enthält auch einen gewölbten entfernbaren Deckel 14 mit solchen Innenabmessungen, daß er den Mantel 12, die Schüssel 13 und das Nahrungsmittel, das auf der Schüssel 13 liegt, vollständig umschließt. Der Deckel 14 ist vorzugsweise aus einem isolierenden Material, z.B. einem herkömmlichen Polyester, geformt.
Aus Figur 2 wird ersichtlich, daß der Mantel 12 eine Spitze 15 hat, die einen dünneren Querschnitt als ihr Boden 16 hat, so daß die Wärme leichter vom Körper 11 zu der Platte 13 als durch den Boden 16 geleitet wird.
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Am Umfang des Bodens 16 ist eine sich nach unten erstrekkende Lippe 17 vorgesehen, welche die Oberfläche eines Serviertabletts, welches in der Figur 2 durch das Bezugszeichen 18 angegeben ist, oder eine andere Oberfläche, auf der die Einheit 10 liegen soll, berührt. Die Lippe 17 ergibt somit einen toten Luftraum, der in der Figur 2 durch das Bezugszeichen 19 angegeben ist und der dazu beiträgt, daß der Wärmeübergang von dem inneren wärmehaltenden Körper 11 zu der Oberfläche, auf die die Einheit gelegt wird, z.B. das Tablett 18, verhindert wird.
Die Oberseite 15 des Mantels 12 hat eine Gestalt, die im wesentlichen komplementär zu der unteren Oberfläche der Schüssel 13 ausgebildet ist, so daß der Wärmeübergang von dem wärmehaltenden Körper durch die Oberseite 15 zu der Schüssel 13 und somit zu dem Nahrungsmittel in der Schüssel unterstützt wird, damit dieses heiß gehalten wird.
Das Unterteil bzw. der Boden, das bzw. der den Mantel 12 und den wärmehaltenden Körper 11 enthält, wird in der Weise hergestellt, daß man den Körper 11 in die Form für den Mantel 12 einbringt und den Mantel 12 um den Körper 11 herumformt. Aufgrund des Gesamtoberflächenkontakts zwischen dem Körper 11 und dem Mantel 12 ist es wesentlich, daß die Materialien, aus denen beide Teile hergestellt sind, vom Standpunkt der Wärmeausdehnung her miteinander verträglich sind. Aus diesem Grunde besteht der Körper 11 einer Einheit 10, die eine Ausführungsform der Erfindung darstellt, aus einer Masse von Aluminium. Der Koeffizient der Wärmeausdehnung von technischem Aluminium, wie es für eine erfindungsgemäße Einheit verwendet wird, beträgt ungefähr 2,5 x 10~5 Einheiten/Längeneinheiten/°C.
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Um die Möglichkeit auszuschalten, daß die wärmehaltende Serviceeinheit für Nahrungsmittel "explodiert11, wenn die Temperatur vor der Verwendung erhöht wird, wird der Mantel 12 aus einem thermoplastischen Polyesterharz hergestellt, das an Ort und Stelle um den Aluminiumkörper 11 durch Spritzgießen geformt wird. Als Harz kann z.B. das von der General Electric Co. unter dem Warenzeichen "Valox" verwendete Produkt verwendet werden. Dieses thermoplastische Polyesterharz hat einen Ausdehnungskoeffizienten von ungefähr 9 χ 10~* Einheiten/Längeneinheiten/°C. Somit ist der Ausdehnungskoeffizient des Mantels 12 ungefähr viermal so groß wie der Ausdehnungskoeffizient des Aluminiumkörpers 11. Diese Beziehung schaltet die Möglichkeit aus, daß sich der innere Aluminiumkörper 11 stärker ausdehnt als der Mantel 12 und somit den Mantel 12 zerstört, wenn die Einheit vor der Verwendung vorläufig erhitzt wird.
Der Deckel 14 hat eine solche Größe und Gestalt, daß er um den Mantel 12 und die Platte 13 herunter paßt und diese vollständig umschließt. Er hat eine genügende Höhe, daß er auch das Nahrungsmittel umschließt, das zu einem Dinner auf der Platte 13 serviert wird. Vorzugsweise wird der Mantel 12 ebenfalls durch Verformen aus einem Material, wie einem thermoplastischen Polyester, z.B. MValoxn, hergestellt. Der Deckel 14 hat eine leicht gewölbte Oberseite 20 und einen mittlerenGriff 21, durch den er aufgehoben werden kann, sowie einen sich im allgemeinen vertikal erstreckenden Rand bzw. Saum 22. Der Rand bzw. Saum 22 hat solche Innendimensionen, daß er um die Kanten eines nach außen hin erweiterten Rands 23 des Mantels 12 herumpaßt. Wenn der Deckel 14 auf dem Tablett 18 oder einer anderen Oberfläche aufliegt, dann definiert der untere Teil seines Randes 22 mit den äußeren Oberflächen des
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Mantels 12 einen ringförmigen Luftraum 24, wodurch eine weitere Isolierung gegen seitliche WIraeverluste von der Einheit erhalten wird. Der Rand bzw. Saum 22 ist vorzugsweise konisch geformt, damit ein genügender Luftzug für eine Vielzahl der Deckel 14 erhalten wird, die in der zentralen Kochstelle und/oder der Nahrungsmittel-Servicestelle aufgestapelt sind.
Obgleich die in den Figuren 1 bis 4 gezeigte wärmehaltende Serviceeinheit im Grundriß im wesentlichen rechteckig gezeigt ist (Figuren 3 und 4), stellt dies naturgemäß nur eine willkürliche Konfiguration dar und Einheiten gemäß der Erfindung können auch rund oder quadratisch sein, wenn es bevorzugt wird, oder sie können jede andere beliebige geeignete Gestalt haben, um für den Service von Nahrungsmitteln zu dienen, wie es im Einzelfall gewünscht, wird.
Bei manchen Systemen ist es vorzuziehen,, wärmehaltende Serviceeinheiten für Nahrungsmittel zur Verfügung zu stellen, die nicht nur die Fähigkeit besitzen, das darin enthaltene Nahrungsmittel bei einer gewünschten erhöhten Temperatur zu halten, sondern die auch die weitere Fähigkeit besitzen, daß ihnen Energie zugeführt werden kann. Eine derartige Modifizierung einer wärmehaltenden Serviceeinheit mit dieser Fähigkeit wird in den Figuren 5 und 6 gezeigt.
Diese Aueführungsfom der erfindungsgemäßen Serviceeinheit 25 enthält, wie bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform, einen wärmehaltenden Körper' 26. Der Körper 26 ist in einem Kunststoffmantel 27 eingeschlossen, der eine ähnliche Konfiguration wie der Hantel 12 der Figuren 1 bis 4 hat und zur Aufnahme einer Nanrungseittel-Service-
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platte (nicht gezeigt) angepaßt ist. Auch hier ist der Körper 26 vorzugsweise aus einem handelsüblichen oder technischen Aluminium hergestellt und der Hantel 27 ist aus einem thermoplastischen Polyester gefertigt, der einen größeren Ausdehnungskoeffizienten besitzt als das Aluminium, wie es oben cläutert wurde. Auch diese Einheit enthält einen gewölbt-geformten Deckel 28.
Bei dieser Ausführungsform der Erfindung ist Jedoch der wärmehaltende Körper 26 um ein Widerstandsheizelement, das allgemein durch das Bezugazeiehen 29 angegeben wird, herumgeformt und schließt dieses ein«, Das Heizelement 29 ist seitlich durch die Seite des Körpers 25 und den Mantel 26 an ein Paar herkömmlicher Anschlußstifte 30 angeschlossen, die daraus hervorstehen. Die Stifte 30 können eine solche Länge haben, daß sie in den Rand des Deckels 28 passen, wie es in Figur 6 gezeigt wird, oder diese können länger sein als die Seitenabmessung eines toten Luftraums, der durch den Rand des Deckels 28 und die äußere Oberfläche des Mantels 27 definiert wird. Im letzteren Fall· hat der Deckel 28 einen Ausschnitt 32, durch den ein Mutterstöpsel eingesetzt werden kann, um einen elektrischen Stromkreis zu dem Widerstandsheizer 29 auszubilden.
Die Einheit 25 der Figuren 5 und 6 kann nach einer von zwei Arten verwendet werden. Herkömmliches Nahrungsmittel kann heiß über einen Zeitraum gehalten werden, der erheblich länger ist als derjenige, der mit der Einheit 10 der Figuren 1 bis 4 erhältlich ist. Zusätzlich kann die Einheit noch zu dem Zweck verwendet werden, kaltes oder gefrorenes Nahrungsmittel zu erhitzen, das in die Einheit
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25 in der zentralen Beladungsstation eingebracht wird, das aber nicht zur gleichen Zeit serviert werden soll« So kann z.B. in der Küche eines Lufthafens kaltes oder gefrorenes Nahrungsmittel in die Einheiten 25 eingebracht werden und die Einheiten können an einen elektrischen Anschluß des Flugzeuges angeschlossen werden, wenn es Zeit ist, die Mahlzeit für die Passagiere herzustellen.
Obgleich eine solche Einheit gemäß Figuren 5 und 6 verwendet werden kann und bei geeigneter Gelegenheit an eine Stromquelle angeschlossen werden kann, kann naturgemäß die gleiche Einheit auch in der gleichen Weise wie die Einheit der Figuren 1 bis 4 lediglich als wärmehaltende Serviceeinheit für Nahrungsmittel verwendet werden, ohne daß die Notwendigkeit besteht, sie an eine Stromquelle anzuschließen.
Die Figuren 7 und 8 zeigen eine weitere Ausführungsform der Erfindung, bei der Vorsorge für eine ungleich größere Ausdehnung eines geformten Kunststoffmantels 33 gegenüber dem wärmehaltenden Körper 34 getroffen ist, Wie im Falle der früheren Ausführungsformen hat der Mantel 33 eine Oberseite 35, die einer Nahrungsmittelschüssel, die nicht gezeigt ist, komplementär ist.
Der Körper 34 hat in diesem Falle mehrere Bohrungen 36, von denen vier gezeigt sind. Der Mantel 33 hat einen Boden 37, der an die Oberseite 35 durch ein Kunststoff material 38 angeschlossen ist, das durch die Bohrungen 36 fließt, wenn der Mantel um den Körper 34 fcerumgeformt wird.
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In diesem Falle ist jedoch der Boden 37 nicht an ein unteres Randteil 39 des Mantels angeschlossen und ein ringförmiger Raum 40 wird durch den Umfang des Körpers 34 und die Innenseite des Randteils 39 definiert. Eine ringförmige Masse 41 aus einem elastischen Material, das dazu imstande ist, der auf die Einheit einwirkenden Wärme zu widerstehen, z.B. ein sogenannter Silikonkautschuk, ist in den Bodenteil des Raums 40 eingefüllt.
Die Masse 41 dient dazu, um den Raum 40 zu schließen und eine relative radiale Bewegung zwischen dem Randteil 39 und dem Körper 34 zu gestatten, wodurch der Mantel 33 weiter gegen eine Rißbildung oder eine andere Beschädigung, die von einer thermischen Ausdehnung oder Kontraktion herrührt, geschützt ist.
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Claims (8)

Patentansprüche
1. Wärmehaltende Serviceeinheit für Nahrungsmittel, dadurch gekennzeichnet , daß sie in Kombination folgendes enthält:
a) einen metallischen dreidimensionalen Körper (11), der aus einem Material hergestellt ist, das dazu imstande ist, auf eine Temperatur in der Gegend von 121,1 bis 149°C ohne wesentliche Deformation erhitzt zu werden,
b) einen geformten Kunststoffmantel (12) und einen Unterteil bzw. Boden für die Einheit, wobei der Hantel (12) eng an den Körper an allen Seiten angepaßt ist, und eine obere Fläche besitzt, die dazu angepaßt ist, eine Nahrungsmittelschüssel (13) aufzunehmen,
c) daß der Hantel (12) an Ort und Stelle um den Körper (11) aus einem synthetischen Harzmaterial geformt worden ist, welches einen Koeffizienten der thermischen Ausdehnung besitzt, der größer ist als der Koeffizient der thermischen Ausdehnung des Haterials, aus dem der Körper (11) hergestellt worden ist, wobei das synthetische Harz dazu imstande ist, Wärme von dem Körper (11) zu der oberen Oberfläche des Hanteis (12) und zu einer darauf liegenden Schüssel (13) zu leiten,
d) eine Schüssel (13) für ein heißes Nahrungsmittel mit einer Bodenoberfläche, die komplementär zu der
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oberen Oberfläche des Mantels (12) ist, und einer oberen Oberfläche, die so ausgebildet ist, daß sie Nahrungsmittel aufnimmt, und
e) einen gewölbt-geformten Deckel (14) für die Einheit, wobei <*er Deckel eine geschlossene Oberseite und einen offenendigen Rand bzw. Saum (22), der von der Oberseite herabhängt, aufweist und wobei der Rand bzw. Saum (22) eine untere Kante, die in einer Ebene liegt, und eine Gestalt hat, die eng um den Umfang der Schüssel 13 und des Mantels (12) herumpaßt, besitzt.
2. Einheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,, daß der Körper (11) aus einer Masse von handelsüblichem Aluminium besteht und daß der Mantel (12) aus einem thermoplastischen Polyesterharz geformt worden ist.
3. Einheit nach Anspruch 1, dadurch g e k e η η -. zeichnet, daß der Mantel (12) eine sich nach unten erstreckende Umfangs-Lipp« (17) an der Kante der Bodenoberfläche aufweist, um einen toten Luftraum zwischen der Bodenoberfläche des Mantels (12) und einer Oberfläche, auf die die Einheit gelegt wird, zu definieren.
4. Einheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (12) eine sich nach innen erstreckende Kantenoberfläche unterhalb des äußersten Umfangs besitzt und daß die Oberfläche mit dem Rand (22) des Deckels (14) einen toten Luftraum um die Kante des Mantels (12) herumdefiniert.
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5. Einheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Körper (11) ein Widerstandsheizelement (29) eingebettet ist, das elektrische Anschlußeinrichtungen (30) aufweist, die außerhalb des Mantels (12) hervorragen.
6. Einheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (12) einen geschlossenen Boden aufweist, der den Körper (1.1) vollständig einschließt.
7. Einheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden des Mantels (12) unter dem Körper (11) liegt und daß ein ringförmiger Raum zwischen dem Umfang des Körpers (11) und dem umgebenden Teil des Mantels (12) vorhanden ist, wobei dieser Raum durch ein elastisches Dichtungsmaterial abgeschlossen ist.
8. Einheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet , daß durch den Körper (11) Bohrungen (36) vorhanden sind und daß sich das Material des Mantels (12) durch die Bohrungen (36) erstreckt, die den Boden des Mantels (12) mit der Oberseite des Mantels (12) verbinden.
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