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B e s c Ii r e 1 b u n g
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Verfahren und Vorrichtung zum Umhüllen von Saatgut Die Erfindung
betrifft ein Verfahren zum Umhüllen von Saatgut, bei dem das Saatgut befeuchtet,
in einem drehbaren Kessel mit einer pulver- oder puderförmigen Hüllmasse vermischt
und durch einen in den Kessel eingeleiteten Luftstrom getrocknet wird. Die Erfindung
betrifft ferner eine Vorrichtung zum Durchführen eines solchen Verfahrens mit einem
drehbaren Kessel, mindestens einem Zuluftrohr, das unterhalb der Oberfläche des
im Kessel enthaltenen Saatguts in mindestens einem mit Löchern versehenen Kopfstück
endet, und einer oberhalb des Saatguts im Kessel angeordneten Abluftöffnung.
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Es ist seit Jahrzehnten bekannt, Saatgut nach Verfahren und mit Vorrichtungen
der im Vorstehenden beschriebenen Gattung mit einer Umhüllung zu versehen, die den
verschiedensten Zwecken dienen kann. Beispielsweise kann eine solche Umhüllung eine
maschinelle Einzelkornaussaat von Saatgut ermöglichen, dessen Körner an sich zu
klein sind, um von einer Einzelkornsähmaschine vereinzelt zu werden. Die Umhüllung
kann Beizstoffe enthalten oder aus Beizstoffen bestehen, die das Saatgut gegen Pilze
und Insekten schützen. Ferner kann die Umhüllung Stoffe enthalten oder aus Stoffen
bestehen, welche die Keimung des Saatguts oder das Wachstum der daraus entstehenden
Pflanzen fördern.
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Üblicherweise wird die Hüllmasse in Pulver- oder Puderform innerhalb
eines sich drehenden Kessels mit dem Saatgut zusammengebracht,
nachdem
das Saatgut - normalerweise ebenfalls innerhalb des sich drehenden Kessels - befeuchtet
worden ist. Wenn Beizstoffe vorgesehen sind, brauchen diese nicht in Pulverform
eingebraht zu werden, sondern können bereits in der zum Befeuchten verwendeten Flüssigkeit
gelöst oder emulgiert sein.
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Als pulver- oder puderförmige Hüllmasse kann beispielsweise Holz-oder
Torfmehl verwendet werden, das mit einem Bindemittel und anderen Trägerstoffen vermischt
sein kann. Dieser Stand der Technik ergibt sich beispielsweise aus der DT-AS 1 457
893, der DT-OS 1 582 513 und der DT-OS 1 915 942.
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Bei allen bekannten Ausführungsformen von Verfahren und Vorrichtungen
der eingangs beschriebenen Gattung wird die pulverförmige Hüllmasse durch eine Beschickungsöffnung
des sich drehenden Kessels hindurch auf das Saatgut aufgestreut oder aufgeschüttet.
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Die von der Drehung des Kessels hervorgerufene Bewegung des Saatguts
sorgt dann dafür, daß die Hülimasse sich allmählich mit dem Saatgut vermischt, an
den einzelnen, feuchten Saatkörnern haften bleibt und diese schließlich umhüllt.
Dabei läßt sich jedoch nicht vermeiden, daß ein Teil der Hüllmasse beim Einbringen
in den Kessel und infolge der Bewegung des Saatguts im Kessel aufgewirbelt wird,
infolgedessen für das Umhüllen verloren geht und die Umgebung verschmutzt, was jedenfalls
lästig und bei Verwendung einer giftigen oder leicht brennbaren Hüllmasse sogar
gefährlich ist. Die Gefährdung läßt sich durch eine Absaugeeinrichtung im Kessel
zwar vermindern aber nicht vollständig beseitigen, da der Kessel geöffnet sein muß,
damit die Hüllmasse nach dem bekannten Verfahren auf das Saatgut aufgestreut oder
aufgeschüttet werden kann. Um das Aufwirbeln der Hüllmasse nicht noch zu verstärken,
kann mit dem Trocknen durch einen in den Kessel eingeleiteten Luftstrom erst längere
Zeit nach dem Einbringen der Hüllmasse begonnen werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, beim Umhüllen von Saatgut
mit pulver- oder puderförmiger Hüllmasse Verluste an Hüllmasse und dadurch bedingte
Verschmutzung und Gefährdung der Umgebung zu vermindern oder sogar zu vermeiden
und mit möglichst geringem Zeit- und Energieaufwand gleichmäßig Umhüllungen zu
erzielen.
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Diese Aufgabe ist ausgehend von einem Verfahren der eingangs beschriebenen
Gattung erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Hüllmasse außerhalb des Kessels
im Luftstrom suspendiert und von diesem in das Saatgut unterhalb dessen Oberfläche
eingetragen wird.
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Damit wird erreicht, daß die Hüllmasse sich stetig an eine große
Zahl von Saatkörnern anlegt und, solange sie noch pulverförmig ist, höchstens zu
einem unbedeutenden Teil an die Oberfläche des Saatguts gelangt, denn das Saatgut
oberhalb der Eintrittsstelle der in Luft suspendierten Hüllmasse wirkt wie ein Filter,
das im wesentlichen nur die von Hüllmasse befreite Luft durch die Oberfläche austreten
läßt. Die Hüllmasse bildet unmittelbar aus ihrem in Luft suspendierten Zustand heraus
einen Niederschlag auf den einzelnen Saatkörnern und hat deshalb nicht die Möglichkeit,
Klumpen zu bilden. Der Luftstrom, in dem die Hüllmasse suspendiert ist, beginnt
schon während des Einbringens der Hüllmasse, das umhüllte Saatgut zu trocknen. Die
Trocknung braucht deshalb nach dem Einbringen der Hüllmasse nur noch vollendet zu
werden, während sie bei dem bekannten Verfahren dann erst beginnt.
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Bei Bedarf kann das Saatgut gemäß einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Verfahrens während des Einbringens der Hüllmasse von oben her mit Flüssigkeit besprüht
werden. Bei den bekannten gattungsgemäßen Verfahren ist dies nicht möglich, weil
die auf das Saatgut aufgestreute Hüllmasse beim Aufsprühen von Flüssigkeit Klumpen
bilden würde. Durch das erfindungsgemäße Aufsprühen von Flüssigkeit während des
Einbringens der von einem Luftstrom getragenen Hüllmasse können die Saatkörner bei
jedem Umlauf innerhalb des sich drehenden Kessels eine weitere Schicht Hüllmasse
ansetzen, so daß sie letzten Endes eine besonders gleichmäßige Umhüllung aus mehreren
Schichten von bei Bedarf unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung erhalten können.
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Zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens eignet sich besonders
eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung, bei der erfindungsgemäß dem
bzw. jedem Kopfstück mindestens eine Blasleitung
zugeordnet ist,
die von einem Gebläse ausgeht, an mindestens einen Hüllmassebehälter angeschlossen
ist und unterhalb der Oberfläche des Saatguts im Kessel mündet.
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Vorzugsweise ist jedes Kopfstück in zwei Kammern unterteilt, von
denen die eine an das zugehörige Zuluftrohr angeschlossen ist und die Luftaustrittslöcher
aufweist, während die andere einen Endabschnitt der zugehörigen Blasleitung bildet.
Die Blasleitung ist auf diese Weise zwar in das Kopfstück integriert aber doch von
dem Bereich getrennt, durch den nach dem Einblasen der Hüllmasse nur noch Trocknungsluft
in das Saatgut eingeblasen wird. Die reine Trocknungsluft kann infolgedessen nicht
durch die Mündung der Blasleitung ausströmen und ist deshalb gezwungen, durch die
vorzugsweise zahlreichen Luftaustrittsöffnungen fein verteilt in das Saatgut einzudringen.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Blasleitung im Staubereich
des Kopfstücks mündet, in dem die Strömung des Saatguts sich teilt, um das Kopfstück
beidseitig zu umströmen. Es hat sich gezeigt, daß damit eine besonders gleichmäßige
Verteilung der Hüllmasse erzielbar ist.
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Schließlich ist es vorteilhaft, wenn die Blasleitung in einem im
wesentlichen senkrechten Schlitz des Kopfstücks mündet.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand schematischer
Zeichnungen beschrieben. Es zeigt: Fig.1 eine Seitenansicht einer Vorrichtung zum
Umhüllen von Saatgut, die teilweise aufgebrochen dargestellt ist; und Fig.2 eine
Stirnansicht derselben, ebenfalls teilweise aufgebrochenen Vorrichtung.
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Zur dargestellten Vorrichtung gehört ein rotationssymmetrischer Kessel
10, der in einem Gestell 12 auf Rollen 14 gelagert ist.
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Mindestens zwei der Rollen 14 sind über einen Treibriemen 16 von
einem
Motor 18 antreibbar, so daß der Kessel 10 um seine waagerechte Achse A drehbar ist.
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Der Kessel 10 weist an seinen beidenStirnseiten je eine kreisförmige,
zur Achse A konzentrische Öffnung auf. Die in Fig.1 linke Öffnung dient als Beschickungsöffnung
und ist im Betrieb durch einen kreisförmigen Deckel 20 abgeschlossen, der an einem
wegschwenkbaren Arm 22 angeordnet ist und an der Drehung des Behälters nicht ilnimmt.
Der Deckel 20 ist gegen den Kessel 10 durch einen elastischen Kragen 24 abgedichtet.
Die mit dem Deckel 20 verschließbare Öffnung kann zugleich als Entnahmeöffnung dienen;
es kann aber auch eine gesonderte, im Betrieb verschlossene Entnahmeöffnung im mittleren
Bereich des Kessels 10 vorgesehen sein.
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Durch die Öffnung an der anderen, in Fig.1 rechten Stirnseite des
Kessels 10 ragt gleichachsig mit der Achse A ein Mantelrohr 26 hinein, das an einer
Konsole 28 befestigt und gegen den Kessel ebenfalls durch anen elastischen Kragen
24 abgedichtet ist. Das Mantelrohr 26 ist durch eine diametral angeordnete Längswand
30 in ein Zuluftrohr 32 und ein siebartig gelochtes Abluftrohr 34 getrennt, an das
außerhalb des Kessels 10 eine Zuluftleitung 36 bzw. eine Abluftleitung 38 angeschlossen
ist.
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An das Zuluftrohr 32 sind zwei Hohlkörper angeschlossen, die sich
im Kessel 10 radial zur Achse A schräg nach unten erstrecken, in der Zeichnungsebene
der Fig.2, also im rechten Winkel zur Achse A, langgestreckt und scharfkantig sind
und deshalb im folgenden als Tauchschwerte 40 bezeichnet sind. Die Tauchschwerte
40 sind in bezug auf die durch die Achse A verlaufende Senkrechte in der mit einem
Pfeil 42 in Fig.2 angedeuteten Drehrichtung des Kessels 10 um etwa 300 gedreht und
weisen je ein unten bis nahe an die Wand des Kessels reichendes, siebartig gelochtes
Kopfstück 44 auf. Jedes der Kopfstücke 44 ist an der in Drehrichtung des Kessels
10 weisenden Seite wesentlich höher als an der entgegengesetzten Seite.
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Oberhalb des Kopfstücks 44 ist in jedem Tauchschwert 42 durch eine
Zwischenwand 46 eine Kammer 48 abgeteilt die durch einen senkrechten Schlitz 50
an der gegen die Drehrichtung des Kessels 10 weisenden
Kante des
Tauchschwerts mit dem Innenraum des Kessels verbunden ist.
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Die Kammer 48 in jedem Tauchschwert 42 bildet einen Endabschnitt einer
Blasleitung 52, die durch das Mantelrohr 26 in den Kessel 10 hineingeführt ist.
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Die Zuluftleitung 36 und die Blasleitung52 sind.über je ein Absperrventil
54 bzw. 56 an ein Gebläse 58 angeschlossen. Alternativ kann die Blasleitung 52 an
ein gesondertes Gebläse 60-angeschlossen sein; in diesem Fall ist das Gebläse 58
nur mit der Zuluftleitung 36 verbunden und die Absperrventile 54 und 56 können entfallen.
Diese Alternative ist zwar aufwendiger, schafft aber die Möglichkeit, durch die
Zuluftleitung 36, das Zuluftrohr 32 und die Kopfstücke 44 der Tauchschwerte 40 große
Luftmengen mit geringem Überdruck in den Kessel 10 einzuleiten und durch die Blasleitung
52 samt Kammer 48 und Schlitz 50 kleinere Luftmengen mit größerem Oberdruck in den
Kessel einzuleiten. Die Abluftleitung 38 ist an die Saugseite eines Abluftventilators
62 angeschlossen.
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An die Blasleitung 52 ist zwischen dem Gebläse 58 oder - falls vorhanden
- dem Gebläse 60 einerseits und dem Eintritt der Blasleitung in das Mantelrohr 26
ein Hüllmassebehälter 64 über eine Zellenradschleuse 66 angeschlossen. .-Die Hüllmasse
im Hüllmassebehälter 64 kann pulverförmige Beizstoffe enthalten. Es kann auch ein
nicht dargestellter zusätzlicher Behälter, der nur pulverförmige Beizstoffe enthält,
ähnlich dem Hüllmassebehälter 64 an die Blasleitung 52 angeschlossen sein.
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In den Kessel 10 mündet schließlich eine Flüssigkeitsleitung 68,
die mit einem beispielsweise elektromagnetisch gesteuerten Ventil 70 absperrbar
ist und in der oberen Hälfte des Innenraumes des Kessels mit einer Sprühdüse 72
endet.
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An der Innenwand des Kessels 10 können, wie in Fig.1 angedeutet,
Schikanen 74 angeordnet sein.
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Die Vorrichtung arbeitet folgendermaßen: Der Kessel 10 wird je nach
seiner Größe mit einer Charge von beispielsweise 150 bis 600 kg Saatgut beschickt,
das etwa ein Viertel seines Innenraums füllt. Sodann wird der Kessel 10 mit beispielsweise
Umdrehungen pro Minute in Richtung des Pfeils 42 gedreht. Infolgedessen wird das
Saatgut 76 durch Reibung an der Innenwand des Kessels und an den Schikanen 74 mitgenommen,
so daß.
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es eine Schleppe von der in Fig.2 angedeuteten Form bildet und dabei
die Tauchschwerte 40 bis über den oberen Rand der Kopfstücke 44 bedeckt ohne jedoch
die Sprühdüse 72 zu erreichen. Durch die Sprühdüse 72 wird eine Flüssigkeit eingesprüht.
Sobald das Saatgut 76 dadurch hinreichend befeuchtet ist, wird bei geschlossenenwAbsperrventil
54 und geöffnetem Absperrventil-56 das Gebläse 58 eingeschaltet oder es wird das
Gebläse 60 eingeschaltet und in beiden Fällen ferner die Zellenradschleuse 66 in
Gang gesetzt. Die mit erheblicher Geschwindigkeit unterhalb der Zellenradschleuse
66 vorbeiströmende Luft reißt die von der Zellenradschleuse zugeteilte Hüllmasse
mit und fördert sie in Luft suspendiert durch die Kammer 48 und den Schlitz 50 jedes
der beiden Tauchschwerte 40 in die vom Saatgut 76 gebildete Schleppe. Sobald sich
an den einzelnen Körnern des Saatguts 76 eine hinreichende Menge der Hüllmasse angelagert
hat, wird die Zellenradschleuse 66 stillgesetzt und das Gebläse 58 fördert bei geöffnetem
Absperrventil 54 und geschlossenem Absperrventil 56 Trocknungsluft, die erwärmt
sein kann, durch die Zuluftleitung 36, das Zuluftrohr 32 und die Kopfstücke 44 der
beiden Tauchschwerte 40 in die vom Saatgut 76 gebildete Schleppe. Falls das Gebläse
60 vorhanden ist, kann dieses weiterhin Blasluft, jetzt jedoch ohne Hüllmasse, durch
die Blasleitung 52, die Kammer 58 und den Schlitz 50 in die Schleppe fördern. Während
der beschriebenen Vorgänge hält der Abluftventilator 62 ständig einen geringen Unterdruck
im Kessel 10 aufrecht.
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Sobald das Saatgut 76 hinreichend getrocknet ist, werden die Gebläse
58 und 62 und, falls vorhanden, 60 sowie der Kessel 10 stillgesetzt und das umhüllte
Saatgut wird dem Kessel entnommen und nötigenfalls weiteren Vorrichtungen zum Nachtrocknen,
Kalibrieren und Verpacken zugeführt.
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Ansprüche:
L e e r s e i t e