DE2415175B2 - Schaltgeraet - Google Patents
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Classifications
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- H—ELECTRICITY
- H01—ELECTRIC ELEMENTS
- H01H—ELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
- H01H37/00—Thermally-actuated switches
- H01H37/02—Details
- H01H37/04—Bases; Housings; Mountings
-
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- H01H5/00—Snap-action arrangements, i.e. in which during a single opening operation or a single closing operation energy is first stored and then released to produce or assist the contact movement
- H01H5/04—Energy stored by deformation of elastic members
- H01H5/06—Energy stored by deformation of elastic members by compression or extension of coil springs
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- Thermally Actuated Switches (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein Schaltgerät mit an einer, ein Gehäuse abschließenden Tragplatte befestigtem Schaltelement,
bestehend aus einer oder mehreren Kontaktzungen an der vom Gehäuse abgewandten Seite der
Tragplatte, wobei eine der Kontaktzungen im gehäuseinneren Ende eine federbelastete Wippe trägt, die von
einem Schalterbetätigungselement im wesentlichen in Längsrichtung des Gehäuses gekippt werden kann, und
das andere Ende der Wippe mit einer Feder verbunden ist, die andererseits an einer einseitig abgestützten
Kontaktplatte angreift, derart, daß bei Betätigung der Schaltwippe die Kontaktplatte von einer Kontaktstelle
in eine andere Stellung umspringt, jedoch eine noch weitere Verschiebung der Schaltwippe nur die Schalterfeder
zusätzlich beaufschlagt, das Schalterbetätigungselement im Gehäuse der Tragplatte gegenüberliegend
angeordnet ist, daß als Schalterbetätigungselement ein an sich bekannter temperaturabhängiger linearer
Stellmotor dient, mit in einem Hohlraum eingeschlossenen, sich bei Erwärmung ausdehnenden Stoff und einem
durch den sich ausdehnenden Stoff verschiebbaren Kolben.
Bei einem bekannten Schaltgerät (DT-AS 20 57 013) mit temperaturabhängigem linearem Stellmotor als
Betätigungselement, bestehend aus in einem Hohlraum eingeschlossenen, sich bei Erwärmung ausdehnenden
Stoff, einem durch den sich ausdehnenden Stoff verschiebbaren Betätigungskolben, einer Rückstellfeder
und einem Schaltelement ist ein einstückiges Gehäuse mit Schraubgewinde vorgesehen, dessen eine Öffnung
durch eine Tragplatte mit dem Schaltelement und dessen anderer Endteil durch einen linearen Stellmotor
verschlossen ist, wobei ferner ein die beiden Gehäuseinnenräume trennendes, mit einer Durchtrittsöffnung für
ein Schaltelementbetätigungsglied des Stellmotors versehenes Widerlager für die Rückstellfeder vorgese-
b5 hen ist.
Bei diesem bekannten Schaltgerät ist ein erheblicher konstruktiver Aufwand erforderlich, um die Rückstellfeder
im Gehäuse anzuordnen und abzustützen.
Es sind auch Thermoschalter bekannt, bei denen als temperaturabhängiges Schaltelement eine Springscheibe
aus Bimetall vorgesehen ist, die über einen Stößel eine Kontakthalterung betätigt, die ihrerseits eine
Schaltwippe auslöst. Nachteilig bei diesen bekannten Schaltgeräten ist es, daß zur Rückstellung des
Stellmotors bzw. der Bimetallscheibe bei Absinken der Temperatur zusätzliche Maßnahmen vorgesehen werden
müssen, um den Kolben des Stellmotors in seine Ausgangsstellung zu bringen. η
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schaltgerät der eingangs erläuterten Art derart
auszubilden, daß es bei einfachem Aufbau einen genau definierten Umschaltpunkt aufweist, dessen Justierung
von außen ohne Eingriff in das Schaltgerätinnere in einfacher Weise möglich ist und bei dem der
konstruktive Aufwand zur Vermeidung von Material- und Montagekosten wesentlich verringert ist.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß der Kolben mit der Wippe in kraftschlüssiger
Verbindung steht und daß die an der Schaltwippe angreifende Feder des Schaltelementes als Rückstellfeder
für den Kolben des Schalterbetätigungselementes dient.
Die Schalterfeder des Schaltelements erfüllt somit gleichzeitig zwei Funktionen, nämlich einerseits das
Umspringen der Schaltwippe zu bewirken und andererseits auf das Schalterbetätigungselement als Rückstellkraft
einzuwirken. Durch die erfindungsgemäße Lösung ergibt sich noch ein zusätzlicher Vorteil, der sich nicht
ohne weiteres aus der bekannten Konstruktion ergibt, nämlich eine wesentliche Verringerung der Bauhöhe.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das temperaturabhängige Arbeitselement
durch Umbördelung eines Gehäuserandes im Gehäuse befestigt und eine den Arbeitskolben des Arbeitselementes
umgreifende Hülse vorgesehen, die als Schalterbetätigungsglied wirkt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Hülse aus Kunststoff besteht und im Preßsitz auf den Arbeitskolben
aufgesetzt ist.
Nach weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist eine Abdeckplatte vorgesehen, die sich gegen einen Rand im
Gehäuse abstützt, und der Stellmotor weist einen in an sich bekannter Weise bei Erwärmung des Feststoffes
durch dessen Ausdehnung verschiebbaren Kolben auf, der von einer als Schalterbetätigungsglied dienenden
Hülse umfaßt ist.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der lineare Stellmotor von oben in das Gehäuse eingesetzt
und stützt sich an einer Schulter ab. Dabei kann es ferner vorteilhaft sein, wenn der lineare Stellmotor
mittels einer deformierbaren Randleiste befestigt ist.
Nach einem abgewandelten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der lineare Stellmotor von unten in das
Gehäuse eingesetzt und stützt sich an einer Schulter ab. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist es vorteilhaft,
wenn der lineare Stellmotor mittels eines umgebördelten Gehäuserandes befestigt ist.
Nach einer Abwandlung kann die Befestigung des eo linearen Stellmotors im Gehäuse mittels eines Klebers
erzielt werden.
In noch weiterer Ausgestaltung der Erfindung wirkt die Kontaktplatte mit zwei getrennten Kontakten
abwechselnd zusammen und wirkt derart als Umschal- b> ter mit einer bevorzugten Schaltstellung im unbelasteten
Zustand.
An der gehäuseinneren Seite der Tragplatte ist zweckmäßigerweise eine Kontaktzunge als Masseanschluß
für eine leitende Verbindung mit. dem Gehäuse angeordnet. Zusätzlich an der Tragplatte kann noch ein
an sich bekanntes Funkenlöschglied angeordnet sein.
Das Gehäuse ist nach einem weiteren Ausführungsbeispiel mit einem Außenschraubgewinde versehen
oder nach einem abgewandelten Ausführungsbeispiel in eine zugeordnete Öffnung einsteckbar ausgebildet.
Eine besonders einfache Justierungsmöglichkeit ergibt sich dann, wenn das Gehäuse zur Justierung
stellenweise deformiert wird.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert Es zeigt
F i g. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Schaltgerätes,
F i g. 2 ein zweites abgewandeltes Ausführungsbeispiel, und
Fig.3 ein weiteres abgewandeltes Ausführungsbeispiel.
In F i g. 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem in einem Gehäuse 1 ein auf einer
Tragplatte 2 angeordnetes Schaltelement vorgesehen ist, wobei die Tragplatte unter Verwendung eines
Dichtungsringes 29 durch Umbördeln eines Gehäuserandes 15 im Gehäuse 1 befestigt ist. In einem unteren
Endteil 20 des Gehäuses 1 ist ein an sich bekanntes temperaturabhängiges Arbeitselement 16 vorgesehen,
bei dem in einem Gehäuse ein sich bei Erwärmung ausdehnender, fester, flüssiger oder gasförmiger Stoff 9
angeordnet ist, der auf einem Arbeitskolben 10 wirkt und diesen bei Ausdehnung infolge Temperaturerhöhung
aus dem Gehäuse herausdrückt. Das Arbeitselement 16 ist beispielsweise durch Umbördeln des unteren
Randes des Gehäuses 1 festgehalten.
Zum Einschrauben in eine Rohrleitung oder dergleichen für ein Medium, dessen Temperatur maßgebend
für die Betätigung des Schaltelementes ist, kann das Gehäuse 1 ein Außengewinde 27 aufweisen.
Das Schaltelementbetätigungsglied ist als eine den Arbeitskolben 10 umfassende Hülse in Form eines
Isolierstückes, vorzugsweise aus Kunststoff, ausgebildet. Die Hülse 17 wirkt mit einer Schaltwippe 6 des
Schaltelementes zusammen.
Auf der Tragplatte 2 sind Kontaktzungen 3, 4, 5 vorgesehen. Diese Kontaktzungen durchdringen die aus
Isolierstoff bestehende Tragplatte 2. Dabei weist die Kontaktzunge 3 an ihrer gehäuseinneren Seite eine
Schaltwippe 6 auf, die einerseits mit der Hülse 17 des temperaturabhängigen Arbeitselementes 8 zusammenwirkt,
während andererseits am anderen Ende der Schaltwippe 6 eine Feder 7 angreift. Die Feder 7 ist mit
ihrem anderen Ende mit einer einseitig eingespannten oder abgestützten Kontaktplatte 23 verbunden. Diese
Kontaktplatte 23 trägt bei einem dargestellten Ausführungsbeispiel einen Kontakt, der je nach dem Schaltzustand
entweder an einem Kontakt 24 der Kontaktzunge 5 oder an einen Kontakt 25 der Schaltzunge 4 anliegt.
Dabei ist die Feder 7 derart bemessen, daß sie einerseits das Umschnappen der Kontaktplatte 23 bei
Betätigung der Schaltwippe 6 herbeiführt und andererseits eine derartige Federkraft aufweist, daß bei
Absinker, der Temperatur über die Schaltwippe 6 der verschiebbare Kolben 10 zurückgestellt wird.
Wird nämlich bei Temperaturerhöhung des das Gehäuse des temperaturabhängigen Arbeitselementes
16 umströmenden Mediums das Volumen des im Gehäuse befindlichen Wärmedehnstoffes vergrößert,
dann schiebt dieser den Arbeitskolben 10 (in der
Zeichnung) nach oben. Durch den Arbeitskolben 10 wird die Hülse 17 mitgenommen. Dadurch wird
andererseits das anliegende Ende der Schaltwippe 6 in Längsrichtung des Gehäuses 1 verschoben. Durch die
beschriebene Wirkung der Feder 7 springt die Kontaktplatte 23 von einer Kontaktstellung in die
andere. Dadurch wird bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel die Leitung zwischen Kontaktzunge
3 und 4 unterbrochen, während über die Kontaktzunge 3, die Kontaktplatte 23 und den Kontakt 24 der
Kontaktzunge 5 ein zweiter Kontakt geschlossen wird. Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß anstelle der
dargestellten Umschalteinrichtung auch eine einfache Ein- bzw. Ausschaltvorrichtung vorgesehen werden
kann. Erniedrigt sich die Temperatur des steuernden Mediums, dann drückt die Feder 7 über die Wippe 6 auf
die Hülse 17 und dadurch den Arbeitskolben 10 in das Gehäuse des temperaturabhängigen Elementes 16
zurück. Durch die Wirkung der Feder 7 kippt andererseits die Kontaktplatte 23 in ihre Ruhestellung
zurück.
Nimmt jedoch nach Betätigung des Schaltelementes bei einer bestimmten Temperatur die Meßtemperatur
weiter zu, dann verschiebt sich der Arbeitskolben 10 mit der Hülse 17 noch weiter nach oben, wodurch zwar die
Feder 7 stärker gespannt wird, der Umschaltzustand der Kontaktplatte 23 aber nicht verändert und insbesondere
der Kontaktdruck zwischen den Kontakten der Kontaktplatte 23 und dem Kontakt 24 nicht nennenswert
erhöht wird. Eine besondere Überlaufsicherung ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel nicht mehr
nötig, da die Feder 7 zusätzlich noch die Temperaturüberdehnung mit aufnimmt.
Die Justierung des Schaltgerätes erfolgt in an sich bekannter Weise durch Deformierung des Gehäuses des
temperaturabhängigen Arbeitselementes 16. In der Zeichnung sind Deformationsstellen angedeutet.
Bei dem in F i g. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der lineare Stellmotor 8 von oben in das Gehäuse
eingesetzt. Ein Gehäuserand stützt sich auf einer inneren Schulter 18 ab. Die Befestigung des linearen
Stellmotors 8 erfolgt durch Umbördeln einer deformierbaren Randleiste 14. Anstelle der Umbördelung kann
..ber auch eine Klebverbindung verwendet werden.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 2 ist die Tragplatte 2 mit dem eigentlichen Schaltelement gleich
ausgebildet, wie beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1. Unterschiedlich ist die Ausbildung des unteren
Endteiles 20 des Gehäuses 1. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig.2 ist nämlich das Gehäuse nach unten
vollständig abgeschlossen, wobei der untere Teil 20 einen festen Stoff umschließt, z. B. Gummi, dessen
Ausdehnungskoeffizient größer als der des Gehäuses 1 ist. Der feste Stoff wirkt auf einen Kolben 10, der von
einer Hülse 22 umgeben ist. Die Hülse 22 steht wiederum mit der Schaltwippe 6 des Schaltelementes in
Wirkverbindung. Die Wirkungsweise eines Schaltgerätes nach F i g. 2 entspricht im wesentlichen der vorher
beschriebenen Wirkungsweise des ersten Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1.
Bei Erwärmung eines das untere Gehäuseteil 20 umströmenden Fluids dehnt sich der feste Stoff aus und
schiebt den Kolben 10 in Achslängsrichtung nach oben. Der Kolben 10 nimmt dabei die Hülse 22 mit. Diese
Hülse 22 löst dann in der oben beschriebenen Weise die Umschaltung der Kontaktplatte 23 aus. Andererseits
stützt sich die Hülse 22 mit ihrem unteren Ende zeitweilig gegen eine Abdeckplatte 21, wodurch bewirkt
wird, daß die Ausdehnung des festen Stoffes lediglich auf dem Kolben 10 wirken kann. Dieser Kolben 10 dient
in gewissem Sinne als Übersetzungsglied zur Stellwegvergrößerung, da die Ausnutzung einer Durchbiegung
der Abdeckplatte 21 einen zu geringen Stellweg ergeben würde.
In F i g. 3 ist ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel dargestellt. Die Teile entsprechen im wesentlichen den
Teilen des Ausführungsbeispiels nach Fig. 1. Der lineare Stellmotor 8 ist in diesem Ausführungsbeispiel
von unten in das Gehäuse 1 eingesetzt und stützt sich gegen eine Schulter 18' ab. Durch Umbördeln eines
äußeren Gehäuserandes 15' wird der lineare Stellmotor befestigt. Anstelle des Umbördelns oder zusätzlich kann
eine Klebverbindung zwischen Gehäuse 1 und linearem Stellmotor 8 vorgesehen werden.
Mit 26 ist eine vorzugsweise an der Unterseite der Tragplatte 2 angeordnete, als Massenanschluß dienende
Kontaktzunge bezeichnet. Diese Kontaktzunge 26 ist z. B. mit einem die Wippe 6 tragenden Winkel
verbunden oder damit einstückig ausgebildet. Sie steht mit dem Gehäuse 1 in leitender Verbindung. Bei
Verwendung einer derartigen Kontaktzunge kann die links gezeichnete, nach außen geführte Kontaktzunge 3
oberhalb der Tragplatte 2 entfallen.
Besonders vorteilhaft ist es bei einem beschriebenen Schaitgerät, daß das eigentliche Schaltelement als
Bauelement vor dem. Einbau in das Gehäuse 1 vollständig zusammengebaut werden kann, daß die
Justierung lediglich durch Deformation der den Wärmedehnstoff umgebenden Hülse erfolgt, daß der
Überweg des Schaltelementbetätigungsgliedes durch die Ausbildung des Schaltelementes bzw. die Dimensionierung
der Feder 7 ohne weiteres aufgenommen wird und daß zur Rückstellung des temperaturabhängigen
Arbeitselementes bzw. des Betätigungskolbens keine zusätzlichen Einzelteile erforderlich sind.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (15)
1. Schaltgerät mit an einer, ein Gehäuse abschließenden Tragplatte befestigtem Schaltelement,
bestehend aus einer oder mehreren Kontaktzungen an der vom Gehäuse abgewandten Seite der
Tragplatte, wobei eine der Kontaktzungen im gehäuseinneren Ende eine federbelastete Wippe
trägt, die von einem Schalterbetätigungselement im wesentlichen in Längsrichtung des Gehäuses gekippt
werden kann, und das andere Ende der Wippe mit einer Feder verbunden ist, die andererseits an
einer einseitig abgestützten Kontaktplatte angreift, derart, daß bei Betätigung der Schaltwippe die
Kontaktplatte von einer Kontaktstelle in eine andere Stellung umspringt, jedoch eine noch weitere
Verschiebung der Schaltwippe nur die Schalterfeder zusätzlich beaufschlagt, das Schalterbetätigungselement
im Gehäuse der Tragplatte gegenüberliegend angeordnet ist, daß als Schalterbetätigungselement
ein an sich bekannter temperaturabhängiger linearer Stellmotor dient, mit in einem Hohlraum eingeschlossenen,
sich bei Erwärmung ausdehnenden Stoff und einem durch den sich ausdehnenden Stoff
verschiebbaren Kolben, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kolben (10) mit der Wippe (6) in kraftschlüssiger Verbindung steht und daß die an
der Schaltwippe (6) angreifende Feder (7) des Schaltelementes als Rückstellfeder für den Kolben
(10) des Schalterbetätigimgselementes dient.
2. Schaltgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das temperaturabhängige Arbeitselement
(16) durch Umbördelung eines Gehäuserandes (15) im Gehäuse (1) befestigt ist, daß eine den
Arbeitskolben (10) des Arbeitselementes (16) umgreifende Hülse (17) vorgesehen ist, die als
Schalterbetätigungsglied wirkt.
3. Schaltgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (17) aus Kunststoff besteht
und im Preßsitz auf den Arbeitskolben (10) aufgesetzt ist.
4. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abdeckplatte (21)
vorgesehen ist, die sich gegen einen Rand (13) im Gehäuse abstützt, und daß der Stellmotor (8) einen
in an sich bekannter Weise bei Erwärmung des Feststoffes (9) durch dessen Ausdehnung verschiebbaren
Kolben (10) aufweist, der von einer als Schalterbetätigungsglied dienenden Hülse (22) umfaßt
ist.
5. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der lineare Stellmotor
(8) von oben in das Gehäuse (1) eingesetzt ist und sich an einer Schulter (18) abstützt
6. Schaltgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der lineare Stellmotor (8) mittels einer
deformierbaren Randleiste (14) befestigt ist.
7. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der lineare Stellmotor
(8) von unten in das Gehäuse (1) eingesetzt ist und sich an einer Schulter (18') abstützt.
8. Schaltgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der lineare Stellmotor (8) mittels eines
umgebördelten Gehäuserandes (15) befestigt ist.
9. Schaltgerät nach Anspruch 5 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung des linearen
Stellmotors (8) im Gehäuse (1) mittels eines Klebers erzielt ist.
10. Schaltgerät nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktplatte
(23) mit zwei getrennten Kontakten (24, 25) abwechselnd zusammenwirkt und derart als
Umschalter mit einer bevorzugten Schaltstellung im unbelasteten Zustand wirkt.
11. Schaltgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß an der gehäuseinneren Seite der Tragplatte eine Kontaktzunge als Masseanschluß für
eine leitende Verbindung mit dem Gehäuse (1) angeordnet ist.
12. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
gekennzeichnet durch ein zusätzlich an der Tragplatte (2) angeordnetes, an sich bekanntes Funkenlöschglied.
13. Schaltgerät nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse
(1) ein Außensch.-aubgewinde (27) aufweist.
14. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) in eine zugeordnete Öffnung einsteckbar ausgebildet ist.
15. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) zur Justierung steilenweise deformiert werden kann.
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|---|---|---|---|
| DE19742415175 DE2415175B2 (de) | 1974-03-29 | 1974-03-29 | Schaltgeraet |
| GB1247675A GB1498828A (en) | 1974-03-29 | 1975-03-25 | Electrical switch devices |
| IT2182675A IT1049389B (it) | 1974-03-29 | 1975-03-28 | Apparecchio di comando in particolare per interuttori |
| FR7509973A FR2266278B1 (de) | 1974-03-29 | 1975-03-28 |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19742415175 DE2415175B2 (de) | 1974-03-29 | 1974-03-29 | Schaltgeraet |
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2415175A1 DE2415175A1 (de) | 1975-10-16 |
| DE2415175B2 true DE2415175B2 (de) | 1978-01-12 |
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ID=5911530
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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Country Status (1)
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|---|---|
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Families Citing this family (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102019112581B4 (de) | 2019-05-14 | 2020-12-17 | Marcel P. HOFSAESS | Temperaturabhängiger Schalter |
-
1974
- 1974-03-29 DE DE19742415175 patent/DE2415175B2/de not_active Withdrawn
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE2415175A1 (de) | 1975-10-16 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| BHN | Withdrawal |