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"Behälter bzw. Spender für pastenförmige Stoffe" Die Erfindung bezieht
sich auf einen zylindrischen Behälter mit einem spindelgetriebenen Kolben zum Ausstoßen
des vorzugsweise in einer Schutzfolie enthaltenen zähplastischen Inhaltes durch
eine stirnseitige Öffnung sowie mit einem der Austrittsöffnung gegenüberliegend
angeordneten Antrieb für den spindelgetriebenen Kolben.
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Vorrichtungen zum Aufnehmen und dosierten Abgeben plastischer Massen
sind heute in großem Umfang im
Einsatz und dienen beispielsweise
zur Aufnahme eines Kunststoffwerkstoffes, der für Abdichtungszwecke eingesetzt werden
kann.
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Bei diesen bekannten Anordnungen sind mehrere Systeme bekanntgeworden.
Das heute insbesondere für Heimwerker übliche System besteht aus einem zylindrischen
Behälter, der einen Kolben gegenüberliegend der Austrittsöffnung aufweist, wobei
der Antrieb des Kolbens über einen Ratschentrieb erfolgt. Aus dem DT-Gm 1 987 930
ist es auch bekanntgeworden, anstelle des Ratschentriebes einen Spindeltrieb für
die Vorbewegung des Kolbens vorzusehen.
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Bei beiden Anordnungen befindet sich aber entweder der Spindeltrieb
oder die Ratschenstange dann, wenn die Tube vollgefüllt ist, in voller Länge außerhalb
des zylindrischen Behälter, wodurch die Arbeitsgröße des zylindrischen Behälters
um das Doppelte vergrößert ist.
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Abgesehen davon, daß hier Beschädigungen des freiliegenden Ratschentriebes
bzw. der Spindelstange möglich sind, behindert diese dadurch bedingte große Abmessung
der Einrichtung häufig die Einsatzmöglichkeit.
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Um diesen Nachteil zu vermeiden, hat man bereits vorgeschlagen (DT-Gm
7 o40 663),den Antrieb des Kolbens zwar über eine-Spindel vorzunehmen, die an-ihrem
Ende drehfest mit einem Betätigungsgriff ausgerüstet ist, aber diese Spindel in
den zylindrischen Behälter zu verlegen, wobei sich bei Drehen der Spindel nunmehr
ein
an der Zylinderwand gegen Drehbewegungen festgelegter Kolben an der Spindel entlangschraubt.
Diese bekannte Anordnung vermeidet zwar die Nachteile der vorstehend genannten Anordnungen,
hat aber andererseits den Nachteils daß die Spindel in die zu verarbeitende zähplastische
Masse eingepreßt werden muß, so daß beispielsweise ein Verarbeiten von handelsüblich
in Schutzfoien gelieferten Massen nicht möglich ist. Da die Massen häufig bei Kontakt
mit der Umgebungsluft außerordentlich schnell aushärten, ist die Lebensdauer der
Spindel nur begrenzt, So daß diese bekannte Einrichtung nur als sogenannte t'Wegwerfvorrichtung"
benutzt werden kann, nicht aber als ein dauernd zu benutzendes Arbeitsgerät.
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Im Bereich der Bauindustrie und der gewerblichen Nutzung ist es bekanntgeworden,
die zähplastischen Massen in zylindrische Behälter einzufüllen, gegebenenfalls unter
Einsatz einer zusätzlichen Schutzfolie und diesen zylindrischen Behälter mit einem
Kolben zu versehen, wobei der Vorschub des Kolbens über einen Druckluftantrieb erfolgt.
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Bei diesen Anordnungen, die die Nachteile der beiden vorstehend genannten
Systeme zwar vermeiden, stellt sich aber als nachteilig heraus, daß der Einsatz
eines Kompressors erforderlich ist, der an die übliche Stromquelle angeschlossen,
die erforderliche Druckluft schafft. FUr Reparaturarbeiten durch Handwerker, z.B.
Klempner oder Maurer, die nur kleineren Umfang aufweisen, ist diese
Anordnung
außerordentlich kostenaufwendig und sehr unbeliebt, da das Mittransportieren des'Kompressors
häufig Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten bereitet.
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Ausgehend von diesen bekannten Anordnungen liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, einen Spender für plastische passen, insbesondere zähplastische
Massen, zu schaffen, der unabhängig davon, ob der Kolben in seiner Ausgangs- oder
Endlage steht, nur eine Länge aufweist, die der Länge des zylindrischen Behälters
entspricht, bei welcher der Kolben spindelgetrieben wird, aber die Antriebsspindel
mit den zu verarbeitenden zähplastischen Massen nicht in Kontakt kommt und schließlich
die Benutzung eines Kompressors oder sonstigen Zwischenaggregates nicht erforderlich
ist.
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Diese der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird ausgehend von den
bekannten Vorrichtungen dadurch gelöst, daß a) der Spindeltrieb außerhalb und sich
über die ganze Länge des zylindrischen Behälters erstreckend angeordnet ist und
b) die auf der Gewindewelle des Spindeltriebes vorgesehene Mutter durch einen sich
parallel der Längsachse des Behälters in der Behälterwand vorgesehenen Schlitz mit
dem Kolben in Verbindung steht.
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Vorzugsweise wird weiterhin vorgeschlagen, daß zwei Spindeltriebe
vorgesehen sind, die beiderseits des Behälters angeordnet werden, wobei gemäß-einem
wesent-.
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lichen Merkmal der Erfindung die Schlitze in der Behälterwand von
innen abdeckende, durch den Kolben frei gleitbar geführte, in ihrer Längsachse elastische,
in ihrer Querachse aber starre Abdeckbänder vorgesehen sind, die an ihren Enden
an der Behälterinnenwand festlegbar sind.
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Vorzugsweise erfolgt der Antrieb über einen mit dem zylindrischen
Behälter festgekuppelten Motor, wobei ein Getriebe zwischen die AntriebsWorrichtung
und die Gewindewellen eingeschaltet ist, das einmal den Gleichlauf beider Gewindewellen
bewirkt, zum anderen eine Regelung der Vorschubgeschwindigkeit des Kolbens sicherstellt.
Bei Einsatz der heute üblichen und bekannten Elektromotoren ist es dabei möglich,
die Vorschubgeschwindigkeit des Kolbens stufenlos je-nach Anwendungsbereich zu regeln
und insbesondere die Rücklaufgeschwindigkeit des Kolbens so schnell zu steuern,
daß hier keine bedeutenden Wartezeiten entstehen. Hierbei kann ohne Schwierigkeiten
so vorgegangen werden, daß im Bereich der Austrittsöffnung des zylindrischen Behälters,
d.h. also in der unteren Endstellung des Kolbens, ein sogenannter Endschalter vorgesehen
ist, der automatisch den Rückhub des Kolbens mit der gewünschten Geschwindigkeit
einleitet.
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Durch diese erfindungegemäße Gestaltung wird eine Vorrichtung geschaffen,
die unter Auswahl entsprechender Abmessungen in Gewerbebetrieben einsetzbar ist,
die aber in gleicher Weise auch für Heimwerker vorteilhaft ist und die gegenüber
allen bisher bekannten Systemen erhebliche Vorteile aufweist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der
Zeichnungen erläutert. In den Zeichnungen zeigt Fig. 1 eine schaubildliche Darstellung,
teilweise aufgebrochen, der neuen Einrichtung, Fig. 2- einen Schnitt gemäß der Linie
2-2 in Fig. 1 und Fig. 3 in erheblich größerem Maßstab eine Einzeldarstellung.
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In der Zeichnung ist mit 1 eine zylindrische Schutzhülle bezeichnet,
die sich vom hinteren Ende der Vorrichtung bis zum vorderen Ende erstreckt und an
ihrem vorderen Ende beispielsweise über einen Schraubverschluß eine abnehmbar angeordnete
Ausspritzdüse 2 aufnimmt. Die Ausspritzdüse weist eine Austrittsöffnung 3 auf, wobei
diese Düsen in Anpassung an den jeweiligen Einsatzzweck gewählt werden können. Innerhalb
der Schutzhülle 1 ist der eigentliche zylindrische Behälter 4 angeordnet, der das
zu verarbeitende zähplastische Material 5 aufnimmt,
wobei die dieses
Material umgebende Schutzfolie aus der Zeichnung nicht erkennbar ist. Innerhalb
des Behälters 4 ist ein Kolben 6 vorgesehen, der so dicht in dem Behälter geführt
ist, daß bei seinem Vorschub ein Auspressen des zähplastischen Inhaltes 5 durch
die Austrittsöffnung 3 erreicht wird0 Beiderseits des Behälters 4 sind zwei GewindeweQlen
7 und 8 vorgesehen, auf denen sich Muttern 9 und lo führen, die durch je einen deutlicher
in Fi. 3 erkennbaren Schlitz 11 bzw. 12 mit einem fingerartigen Ansatz 13, 14 durch
die Behälterwand in den Innenraum greifen und bis in den Kolben reichen und dadurch
bei ihrer Bewegung auf den Gewindewellen 79 8 eine Vorbewegung des Kolbens 6 bewirken
Der Schlitz 11 bzw. 12 wird innen durch e ein in seiner Längsachse elastisches,
aber quer zur seiner Längsachse starres Abdeckband 15, 16 abgedeckt, das verhindert,
daß bei Erhöhung des Druckers in der zähplastischen Masse 6 diese Masse sich unter
Zerstörung der gegebenenfalls vorgesehenen Schutzfolie durch den Schlitz 11 bzw.
12 nach außen pressen kann.
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Um die Abdeckbänder im Bereich des lb3lbens zu führen, wird vorgeschlagen,
diese Abdeckbänder durch den Kolben hindurchzuleiten, wie das in Fig. 1 deutlich
erkennbar ist, so daß stets eine sichere Anlage der
Abdeckbänder
vor dem Schlitz 11 bzw. 12 gewährleistet ist.
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In Fig. 1 ist mit 17 ein Getriebe bezeichnet und mit 18 ein Elektromotor,
wobei das Getriebe dafür sorgt, daß beide Gewindewellen 7, 8 gleichlaufend angetrieben
werden, wobei das Getriebe 17 so erweitert werden kann, daß hier auch eine Unter-
oder obersetzung möglich ist.
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Der Motor 18 ist handelsüblicher Bauart und erm8glicht gegebenenfalls
einen stufenlos unterschiedlichen Antrieb des Kolbens, insbesondere aber einen möglichst
schnellen Rückhub des Kolbens dann, wenn die zähplastische Masse ausgedrückt ist.
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Da beim Herauspressen zahplastischer Massen auch bei sehr geringer
Steigung der Spindel ein hoher Druck in der Masse entsteht, wird durch den Einsatz
der Abdeckbänder 15, 16 sicher gewährleistet, daß ein Auspressen dieser Massen aus
dem erforderlichen Schlitz 11 bzw. 12 nicht eintreten kann.
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Es sei an dieser Steile ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die in
Fig. 2 in großem Maßstab dargestellte Antriebs-Dßglichkett bzw. Verbindung zwischen
den Gewindewellen 7 und 8 und dem Kolben 6 nur als Ausführungsbeispiel gedacht ist.
Es sind hier im Rahmen der Technik bekannte H6glichkeiten einsetzbar.
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Patentansprtche