DE2462089A1 - Tiefziehpresse - Google Patents
TiefziehpresseInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B21—MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
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Description
PATENTANWÄLTE
DlPL.-lNG. BUSCHHOFF
DlPL.-lNG. HENNICKE
DlPL.-lNG. VOLLBACH
5 KÖLN/RH.
Reg.-Nr.
IGl 1^4 T2I Köln, den 29.8.1975
Aktenz.:P 24 62 089.1 bitte angeben /
GuIf & Western Manufacturing Company.(Hastings)
Tiefziehpresse
Die Erfindung betrifft eine Tiefziehpresse zum Herstellen von Dosenrümpfen u.dgl., mit einem im Maschinengestell hubbeweglich
geführten Schlitten und mindestens einem hieran angeordneten Stempel, welchem ein im Maschinengestell koaxial zu ihm
abgestütztes ringförmiges Ziehwerkzeug zugeordnet ist.
Die Stempel von Tiefziehpressen, die mit hoher Geschwindigkeit und in einem sehr raschen Takt arbeiten, sind einem erheblichen
Verschleiß unterworfen und müssen öfter ausgewechselt werden. Da hierzu die Presse stillgesetzt werden muß und die ■
gesamte Produktion stockt, ist es wünschenswert, diese Arbeiten so rasch wie möglich durchzuführen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung zu schaffen, die einen sehr raschen Ein- und Ausbau des oder der Stempel gestattet,
eine genaue Ausrichtung der Stempel ermöglicht und einen festen Sitz am Schlitten gewährleistet.
Diese Aufgabe wird mit der Erfindung dadurch gelöst, daß der Stempel über eine, drehbare Schraubkupplung mit einem am Schlitten
angeordneten Drehmechanismus lösbar mit dem Schlitten verbunden ist.
Diese Ausgestaltung ermöglicht einen sehr raschen Ein- und Ausbau des oder der Stempel, sowie deren rasche Justierung am
Schlitten. Hierdurch werden die Totzeiten der Maschine auf ein geringstmögliches Maß reduziert.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung weist die Schraubkupplung
zweckmäßig ein an dem Schlitten drehbar gelagertes Drehglied auf, welches im Gewindeeingriff mit dem Kupplungsende des Stempels steht, wobei der an dem Schlitten angeordnete
Drehmechanismus ein das Drehglied in beiden Richtungen drehendes Antriebsorgan aufweist. Durch Zwischenschaltung des
Drehgliedes ist eine präzise Halterung und Führung des Stempelendes im Schlitten möglich. Gleichwohl bleibt die rasche Lösbarkeit
des Preßstempels erhalten.
An dem Drehglied ist zweckmäßig ein Zahnrad drehfest angeordnet, welches mit dem aus einem Getrieberad bestehenden Antriebsorgan
in Zahneingriff steht. Das Antriebsorgan kann aus einer Spindel bzw. einer Schneckenwelle od.dgl. bestehen. Der
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Stempel erhält zweckmäßig an seinem Kupplungsende ein Außengewinde,
auf welchem das Drehglied mit einem Innengewinde verschraubt ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform dieser Anordnung erfolgt die Drehung des als Kupplungsorgan verwendeten Drehgliedes
über ein Zahngetriebe und eine Antriebswelle, welche an dem Schlitten gelagert ist und z. B. mittels einer Kurbel oder
einer sonstigen Betätigungsvorrichtung in Drehung versetzt wirdo Mit Hilfe dieser Vorrichtung ist ein rascher Ein- und
Ausbau des bzw. der Stempel möglich, wodurch die Wartung oder der Austausch dieser Teile erheblich erleichtert und beschleunigt
wird.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den einzelnen Ansprüchen aufgeführt und ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
des in der Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispieles. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Tiefziehpresse in Seitenansicht,
teilweise im Schnitt;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Presse nach Fig. 1 in Richtung der Pfeile 2-2 der Fig. 1;
Fig. 3 die Presse nach den Fig. 1 und 2 in einer Draufsicht auf ihre Schlittenanordnung und die
entsprechenden Teile des Pressengestells, wobei Einzelteile im Schnitt dargestellt sind;
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Fig. 4 einen Schnitt nach Linie 4-4 der Fig. 3>
Fig. 5 die lösbare Kupplungsvorrichtung zwischen Stempel und Schlitten in einem Schnitt nach Linie
5-5 der Fig. 3 und
Fig. 6 die Vorrichtung nach Fig. 5 in einem Schnitt nach Linie 6-6 der Fig. 5.
Die Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wiedergegeben ist, zeigt in den Fig. 1 und 2
die Gesamtanordnung einer Zieh- und Bombierungspresse, bestehend aus einem Maschinengestell A, welches eine Haupt-'
antriebsvorrichtung B für die Hubbewegung einer Stempel- und Schlittenvorrichtung C sowie hiermit zusammenarbeitende
ringförmige Ziehvorrichtung D und Vorrichtungen E zur
Bombierung der Werkstückenden trägt. Die topfförmigen Metall-Rohlinge
werden in Aufeinanderfolge den Ziehstempeln der Stempel- und Schlittenvorrichtung C mittels einer Beschickungsvorrichtung
F zugeführt, die zwischen der Stempel- und Schlittenvorrichtung C und der mit den ringförmigen
Ziehwerkzeugen versehenen Ziehvorrichtung D angeordnet ist. Die Rohlinge werden dabei in bestimmter zeitlicher Abstimmung
zu der hin- und hergehenden Hubbewegung der Stempel- und Schlittenvorrichtung C zugeführt, wobei die Ziehvorrichtung
D und die Bombierungsvorrichtung E so mit den Ziehstempeln
zusammenwirken, daß die Dosen-Rohlinge zunächst unter Längung ihrer Umfangswandung gezogen und dann am Boden
eingewölbt bzw. bombiert werden, so daß sie ihre vorge-
$ ΰ s a ο 8 / ο 2 s δ
gebene Fertigform erhalten. Die fertiggestellten Dosenrümpfe werden dann mit Hilfe einer Austragsvorrichtung G ausgetragen,
die unterhalb der Hubstrecke der Stempel zwischen den Vorrichtungen D und E angeordnet ist.
Gemäß den Fig.· 1 und 2 besteht das Maschinengestell A aus
zwei die eine Seitenwand bildenden Seitenwandteilen 10 und 12'sowie aus mehreren die andere vertikale Seitenwand bildenden
Seitenwandteilen 14, 16, 18 und 20. Das Maschinengestell weist ferner endseitige Stirnwände 22 und 24 sowie
parallel dazwischen angeordnete Querwände 26 und 28 auf. Die Platten 12 und 14 sind an ihrer Oberseite von einer
horizontalen Rahmenplatte 30 abgedeckt. Die Querwände 24
und 28 sind an der Ober- und Unterseite durch horizontale Rahmenplatten 32 und 34 verbunden. Die einzelnen Rahmenteile
sind z.B. durch Schweißen untereinander verbunden und bilden ein starres Maschinengestell, welches mit einer Bodenplatte
36 durch Schweißen oder auf sonstige Weise verbunden
ist. Die Bodenplatte 36 weist Anschlußstücke 38 für die Verankerung des Maschinengestells auf.
Die Antriebsvorrichtung B ist mit einem mit konstanter Geschwindigkeit
umlaufenden Getriebemotor 40 und einer Kurbelvorrichtung 42 versehen, deren Kurbel 44 in Kurbellagern
um eine Kurbelachse 46 drehbar ist. Die Kurbellager 48 sind in dem Maschinengestell an Tragplatten 50 gelagert. Die Kurbelwelle
ist mit ihrem einen Ende seitlich durch die Seitenwand 10 des Maschinengestells herausgeführt und in einem La-
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ger 52 an der Seitenwand 10 gelagert. Auf dem freien Ende der Kurbelwelle sitzt ein Schwungrad 54, welches über einen
endlosen Antriebsriemen 56 mit dem Antriebsmotor 40 verbunden
ist, so daß die Kurbel 44 über das Schwungrad 54 von dem Motor 40 angetrieben wird. Die Kurbelwelle ist mit ihrem
anderen üinde durch die Seitenwand 20 des Maschinengestells
herausgeführt und in dieser Seitenwand in einem Wellenlager 58 gelagert. Auf diesem Wellenende sitzt eine Riemenscheibe,
die über einen endlosen Riemen 60 eine Riemenscheibe 62 antreibt, welche auf der Eingangswelle eines Getriebes 64
befestigt ist, über dessen Ausgangswelle 66 die Austragsvorrichtung G für den Werkstückaustrag angetrieben wird.
Die Abzweigung des Antriebes für den Antrieb der verschiedenen Maschinenteile, wie z.B. einer Beschickungsvorrichtung
für die Zuführung der Werkstück-Rohlinge zu der Presse, kann in Abhängigkeit von der Kurbelumdrehung auch in anderer
Weise bewerkstelligt werden.
Die Kurbel 44 weist zwei Kurbelwangen 68 auf, die mit dem einen Ende einer Verbindungs- bzw. Pleuelstange 70 gelenkig
verbunden sind. Dies erfolgt z.B. in der Weise, daß die Stange 70 endseitig eine Gelenkaussparung für einen Kurbelbolzen
74 erhält, der mit Hilfe einer Verschlußkappe 72 an der Stange 70 gelenkig festgelegt wird. Mit 76 ist eine
zwischen dem Kurbelbolzen 74 und der Stange 70 angeordnete Lagerbuchse bezeichnet., Die Verbindungs stange 70 ist mit
ihrem anderen Ende an dem Schlittenteil der Stempel- und Schlittenvorrichtung C angelenkt. Wie Fig. 3 zeigt, weist
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die Stange 70 an diesem Ende eine Bolzenöffnung 78 auf, in der eine Lagerbuchse 80 für einen Gelenkbolzen 82 sitzt,
welcher an seinen beiden Enden mit dem Schlitten verbunden ist. Die sich um die Achse 46 drehende Kurbel 44 erteilt daher
der Stempel- und Schlittenvorrichtung C eine von dem Kurbelhub abhängige horizontale Hubbewegung. Die Querplatte
28 ist mit einem Fenster 77 für den Durchgriff der Verbindungsstange 70 versehen. Bei dieser Hubbewegung schwenkt
die Stange 70 um die horizontale Achse 84 des Gelenkbolzens 82. Die Gelenkbolzenachse 84 und die Kurbelachse 46 liegen
in einer gemeinsamen horizontalen Ebene.
Der Aufbau der Schlitten- und Stempelvorrichtung C ist insbesondere
den Fig. 3 bis 6 zu entnehmen« Die Vorrichtung C weist einen Schlitten 86 und zwei hieran lösbar befestigte
Stempel 88 auf. Der Schlitten 86 ist von etwa kastenförmiger Bauweise; er weist eine Abdeckplatte 90 und eine hierzu
parallele Bodenplatte 92 auf, die über Längsstege 94 verbunden sind, welche gegenüber den Seitenrändern der Platten
90 und 92 nach innen versetzt sind. Die genannten Platten und Stege sind z.B. durch Schweißen verbunden. Mit 96
ist eine Stirnplatte des Schlittens bezeichnet, welche an den vorderen Stirnkanten der Platten 90 und 92 angeschweißt
ist. Zur Verstärkung des Schlittens sind an dessen Ober- und Unterseite Knotenbleche 98 an der Stirnplatte 96 und den
Platten 90 und 92 angeschweißt.
Der Schlitten 86 weist an jeder Seite einen Balken bzw. eine
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Führungsschiene 100 auf, welche zwei in Hubrichtung des Schlittens fluchtende Schienenabschnitte 102 und 104 umfassen.
Der Schienenabschnitt 102 der beiden Führungsschienen
100 erstreckt sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Schlittens 86; er weist einen rechteckigen bzw. quadratischen
Querschnitt auf. Diese Schienenabschnitte 102 liegen in Aussparungen, die an den beiden Seitenflächen des
Schlittens von jeweils einem Steg 94 und den beiden seitlich über diesen Steg vorspringenden Kanten der Platten 90 und
gebildet werden. Die Führungsschienen 100 sind z.B. mittels
Schrauben 106, welche die Platten 90 und 92 durchgreifen, in den seitlichen Schlittenausnehmungen befestigt. Außerdem
erfolgt die Schienenbefestigung mit Hilfe von Schrauben 108, welche Schraubenbohrungen der Schienenabschnitte
102 durchgreifen und in Gewindebohrungen der Stege 94 eingeschraubt sind.
Die aus den seitlichen Schlittenausnehmungen herausragenden Teile der Schienenabschnitte 102 sind mit quadratischen Führungs-
und Lagerflächen versehen, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel von Verschleißleisten 110, 112 und
aus Bronze oder einem sonstigen schleißfesten Material gebildet werden. Die Schleißleisten erstrecken sich im wesentlichen
über die gesamte Länge der Schienenabschnitte 102; sie sind mit Hilfe von Schrauben oder sonstiger Befestigungsorgane in genauer Ausrichtung an den Schienenabschnitten befestigt.
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Die Schienenabschnitte 102 und demgemäß auch der Schlitten 8i
sind an dem Maschinengestell A in Schlittenführungen 116 abgestützt und geführt. Die beiden Schlittenführungen 116 weisen jeweils eine horizontale Stützplatte 118 auf, die z.B.
zusammen mit Knotenblechen 120 durch Schweißen an der Seitenwand 10 bzw. 16 des Maschinengestells befestigt sind und
die zusammen mit einer L-förmigen Führungsschiene 122 und einer oberen Abdeckschiene 124 einen etwa U- bzw. rinnenförmigen
Führungskanal für den Schlitten bilden. Die obere Abdeckschiene 124 ist z.B. mittels Schrauben 126 an der Führungsschiene
122 befestigt, die ihrerseits mittels Schrauben 128 und 130 an der unteren Stützleiste 118 angeschlossen
ist. Die Schiene 122 weist außerdem Gewindebolzen 132
auf, welche Bolzenlöcher der Seitenwand 10 bzw. 16 durchfassen und auf die zur Sicherung der Schiene 122 Muttern
aufgeschraubt sind.
Die Teile 118, 122 und 124, welche zusammen die rinnenförmige
Schienenführung bilden, haben eine Länge, die der von dem Hub der Kurbel 44 abhängigen Länge des Schlittenhubes
entspricht. Die Führungsflächen der seitlichen Schlittenführungen 116 umfassen zwei parallele, im Vertikalabstand
angeordnete ebene Gleitflächen, an welchen die Schleißleisten 110 und 112 geführt sind, sowie eine diese horizontalen
Führungsflächen verbindende vertikale Führungsfläche an dem aufrechtstehenden Schenkel des Teils 122, an welcher
die Schleißleiste 114 entlanggleitet. Die horizontale Mittelebene
136 der Führungsschienen 100 liegt in einer gemein-
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samen Ebene mit der Kurbelachse 46 und der Achse 84 des den
Schlitten 8b mit der Hubstange 70 verbindenden Gelenks.
Der vordere Schienenabschnitt 104 der beiden Führungsschienen 100 ist jeweils einstückig mit dem Schienenabschnitt
verbunden; er erstreckt sich nach vorne über den Schlitten hinaus bis zu einer hinter der Querplatte 26 des Maschinengestells
liegenden Stelle. Diese Querplatte befindet sich unmittelbar vor der vorderen Stirnkante des Schlittens 86,
wenn sich dieser am Ende des Arbeitshubes in seiner vorderen, in Fig. 3 strichpunktiert bei 138 angedeuteten Hubposition befindet. Die Schienenabschnitte 104 v/eisen vorzugsweise
einen kreisrunden Querschnitt auf. Die Querplatte 26 des Maschinengestells ist mit entsprechenden Öffnungen
140 versehen, durch welche die freien Enden der Schienenabschnitte
104 hindurchfassen. An der Stirnseite der Querplatte 26 sind z.B. mittels Schrauben 144 Lagerblöcke 142
befestigt, welche Gleitlager 146 aufweisen, in denen die Schienenabschnitte 104 verschiebbar abgestützt sind.
Wie Fig. 1 zeigt, sind an der hinteren Stirnwand 22 des Maschinengestells
A Lagerplatten 148 mittels Schrauben 150 befestigt, welche zur Halterung der Bombierungsvorrichtung
dienen. Die Lagerplatten 148 sind im oberen Bereich mit der Querplatte 26 jeweils über zwei Tragstangen 152 verbunden,
die mit ihrem einen Ende in Gewindebohrungen der Querplatte 26 eingeschraubt sind, während ihre anderen Enden die
Lagerplatten 148 durchfassen und an diesen mittels Muttern
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angeschlossen sind. Um die Schienenabschnitte 104 gegen Schmutzzutritt u.dgl. zu schützen, sind Schienenabdeckungen
156 zwischen den Lagerplatten 148 und den Lagerblöcken 142
vorgesehen, welche mit ihren Enden in entsprechende Aussparungen dieser Teile einfassen und dadurch in ihrer Lage
gehalten werden. Die über den Schlitten in Hubrichtung vorragenden Schienenabschnitte 104 der seitlichen Führungsschienen
stabilisieren die Schlittenbewegung, wodurch die Auswirkungen der auf den Schlitten v/irkenden Seiten- und
Vertikalkräfte, die sich aus den Kurbelkräften und den beim
Tiefziehvorgang am Schlitten einstellenden Reaktionskräften
ergeben, auf ein Mindestmaß herabgesetzt werden.
Die beiden Stempel 88 erstrecken sich von der Stirnwand 96 des Schlittens 86 nach vorne durch entsprechende Öffnungen
158 der Querwand 26. An der Seitenfläche der Querwand 26 sind Lagerblöcke 160 für die Stempel mittels Schrauben 162
befestigt, die Gleitbuchsen 164 für die Führung der Stempel bei der Hubbewegung des Schlittens 86 aufweisen. Bei der
hinteren Schlittenhubstellung, die in Fig. 3 voll ausgezeichnet ist, befinden sich die vorderen freien Enden der
Stempel 88 an der Beschickungsstation F der Maschine, wo sie die Dosen-Rohlingen aufnehmen. Die Aufgabe der Rohlinge auf
die Stempel kann von Hand oder mit Hilfe einer mechanischen Beschickungsvorrichtung erfolgen, deren Arbeitsweise so auf
die Schlittenbewegung abgestimmt wird, daß die Werkstück-Rohlinge den Ziehstempeln zugeführt werden, wenn sich deren
freie Enden an der Beschickungsstation befinden. Die Be-
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schickungsvorrichtung selbst bildet keinen Bestandteil der
Erfindung; sie ist daher in der Zeichnung lediglich schematisch bei F angedeutet.
Die Stempel 88 sind jeweils mittels einer gesonderten Schnellkupplung 166 an dem gemeinsamen Schlitten 86 angeschlossen.
Wie insbesondere die Fig. 5 und 6 zeigen, weisen die Stempel 88 zu diesem Zweck ein mit einem Außengewinde
versehenes axiales Kupplungsende 168 auf, welches über einen zylindrischen Schaftabschnitt 170 größeren Durchmessers
mit dem eigentlichen Stempel verbunden ist. Die Schulter 172 zwischen dem Stempel 88 und dem zylindrischen
Schaftabschnitt 170 ist konisch ausgebildet. Der Schlitten weist zwischen seinen Platten 90 und 92 einen Lagerblock
auf, der mit den Platten 90 und 92 sowie mit der Stirnplatte 96 durch Schweißen oder auf andere Weise verbunden ist.
Die Stirnplatte 96 und der Lagerblock 174 sind mit einer
axialen Öffnung für die Aufnahme einer als Stempelhalter dienenden Lagerbuchse 176 versehen, die in ihrer zylindrischen
Innenbohrung den Schaftabschnitt 170 sowie ein aus einer Kupplungsbuchse bestehendes Drehglied 178 aufnimmt.
Das Drehglied 178 ist mit seinem Innengewinde auf das Außengewinde des Kupplungsendes 168 des Stempels aufgeschraubt.
Die Befestigung der Lagerbuchse 176 an dem Schlitten erfolgt mit Hilfe von Schrauben 180, welche in
die Stirnplatte 96 des Schlittens eingeschraubt sind. Das zylindrische, hülsenförmige Drehglied 178 weist an seinem
inneren Ende einen Schaft 182 auf, der in einer Lagerbuchse 184 geführt ist, die in der Bohrung des Lagerblocks 174
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sitzt. Auf dem Schaft 182 ist mittels Schrauben 188 ein Schneckenrad 186 befestigt, über welches das Drehglied
in Drehung versetzt wird. Die obere Abdeckplatte 90 des Schlittens 86 und der Lagerblock 174 weisen an der die Teile
176 und 178 aufnehmenden Lageröffnung eine Vertikalöffnung
190 auf, die eine Schneckenwelle 192 aufnimmt, auf welcher
ein Schneckenrad 194 drehfest angeordnet ist. Die Welle 192 ist mit ihrem unteren Ende in einer geflanschten Lagerbuchse
196 und mit ihrem oberen Ende in einer Lagerbuchse 198 gelagert. Die Lagerbuchse 198 umschließt eine zylindrische
Ausdrehung der Welle 192 und greift in eine Aussparung an der Unterseite einer Deckplatte 200, die mittels
Schrauben 202 an der Abdeckplatte 90 des Schlittens befestigt ist. Die Schnecke 194.steht im Zahneingriff mit
dem Schneckenrad 186. Die Welle 192 ragt mit ihrem oberen Ende über die Abdeckplatte 90 des Schlittens nach oben und
weist hier einen Vierkant auf, an welchen ein Schlüssel oder ein Betätigungsorgan für das Drehen der Welle angesetzt werden
kann.
Durch Drehen der Schneckenwelle 192 kann somit über den
Schneckentrieb das Drehglied 178 gegenüber der Lagerbuchse 176 in Drehung versetzt werden. Wird hierbei der Stempel
88 gegen Mitdrehen gesichert, so schraubt sich das Kupplungsende 168 des Stempels 88 je nach Drehrichtung aus dem
Drehglied 178 heraus bzw. in dieses hinein. Der Stempel kann von Hand oder mittels einer (nicht dargestellten) Haltevorrichtung,
die der betreffenden Lagervorrichtung I60 zuge-
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ordnet ist, gegen Mitdrehen gesichert werden. Für die Betätigung des Drehmechanismus der Schraubkupplung kann eine
von Hand betätigte Kurbel, ein pneumatisch betätigter Schlüssel oder eine sonstige Vorrichtung verwendet werden.
Beim Einbau des Stempels wird dieser an seinem Schaftabschnitt
170 durch die am Schlitten befestigte Lagerbuchse 176 in Axialrichtung geführt. Dabei gelangt der konische Flansch
172 des Stempels in Anlage gegen eine konische Unterlegescheibe
204, wodurch eine genaue Ausrichtung der Stempellängsachse gegenüber dem Schlitten bewirkt wird. Im Einbauzustand
liegt die quer zu den Stempellängsachsen verlaufende und diese schneidende Horizontalachse in einer gemeinsamen
Ebene mit der Achse I36 der Schlittenführungen und
demgemäß auch mit der Achse 84 des Gelenkbolzens 82 und der Achse des Kurbelbolzens 74 (Fig. 4). Die vorstehend beschriebene
Schnell- bzw. Schraubkupplung kann auch so ausgebildet werden, daß das Drehglied mit einem Außengewinde in ein
Innengewinde an dem Kupplungsende 168 des Stempels eingeschraubt wird. Anstelle des beschriebenen Drehmechanismus
können für die Drehung des in dem Schlitten angeordneten Drehgliedes auch andere Vorrichtungen verwendet werden.
- 15 8/0258
Claims (6)
1./Ti ei ziehpresse zum Herstellen von Dosenrümpfen u.dgl.,
mit einem im Maschinengestell hubbeweglich geführten Schlitten und mindestens einem hieran angeordneten Stempel,
welchem ein im Maschinengestell koaxial zu ihm abgestütztes ringförmiges Ziehwerkzeug zugeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (88) über eine drehbare Schraubkupplung (166) mit einem am Schlitten angeordneten
Drehmechanismus lösbar mit dem Schlitten (86) verbunden ist.
2. Tiefziehpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubkupplung (166) ein an dem Schlitten (86)
drehbar gelagertes Drehglied (178) aufweist, welches im Gewindeeingriff mit dem Kupplungsende (168) des Stempels
(88) steht, wobei der an dem Schlitten angeordnete Drehmechanismus ein das Drehglied (178) in beiden Richtungen
drehendes Antriebsorgan (192) aufweist.
3. Tiefziehpresse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Drehglied (178) ein Zahnrad (186) drehfest angeordnet
ist, welches mit dem aus einem Getrieberad bestehenden Antriebsorgan (192) im Zahneingriff steht.
4. Tiefziehpresse nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Antriebsorgan (192) aus einer Spindel bzw.
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..einer Schneckenwelle "besteht.
5. Tiefziehpresse-nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Drehglied(178) aus einer Kupplungsbuchse
besteht.
6. Tiefziehpresse nach einem xler Ansprüche 1 bis- 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stempel (88) an seinem Kupplungsende (168) ein Außengewinde aufweist, auf dem das Drehglied
(178) mit einem Innengewinde verschraubt ist.
6 0 9 808/0258
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