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DE2462088A1 - Tiefziehpresse - Google Patents

Tiefziehpresse

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Publication number
DE2462088A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tool
deep drawing
base plate
drawing press
axis
Prior art date
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Granted
Application number
DE19742462088
Other languages
English (en)
Other versions
DE2462088C2 (de
Inventor
Bernhard Hook
Stanley James Miller
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
EW Bliss Co Inc
Original Assignee
Gulf and Western Manufacturing Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Gulf and Western Manufacturing Co filed Critical Gulf and Western Manufacturing Co
Publication of DE2462088A1 publication Critical patent/DE2462088A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2462088C2 publication Critical patent/DE2462088C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21DWORKING OR PROCESSING OF SHEET METAL OR METAL TUBES, RODS OR PROFILES WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21D22/00Shaping without cutting, by stamping, spinning, or deep-drawing
    • B21D22/20Deep-drawing
    • B21D22/30Deep-drawing to finish articles formed by deep-drawing

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Shaping Metal By Deep-Drawing, Or The Like (AREA)
  • Forging (AREA)
  • Press Drives And Press Lines (AREA)
  • Mounting, Exchange, And Manufacturing Of Dies (AREA)
  • Presses And Accessory Devices Thereof (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE
DlPL-ING. BUSCHHOFF
DlPL-iNG. HENNICKE
DlPL-ING. VOLLBACH
5 KÖLN/RH.
KAISER-WILHELM-RING 24
Reg.-Nr.
I Gl 154 T1 [ Köln, den i.9.1975
P 24 62 088.0 bitte angeben he/to
GuIf & Western Manufacturing Company (Hastings)
Tiefziehpresse
Die Erfindung "betrifft eine Tiefziehpresse, insbesondere zum Herstellen von Dosenrümpfen, die im Maschinengestell mindestens einen hubbeweglichen Stempel und mindestens ein hierzu koaxial angeordnetes, im Hubweg des Stempels liegendes ringförmiges Werkzeug aufweist.
TiefZiehpressen dieser Art, deren Preßstempel meistens horizontal angeordnet sind, werden vornehmlich zum Herstellen von nahtlosen Dosenrümpfen aus Metall verwendet, wobei ein runder Metall-Rohling durch Tiefziehen zu einem topfförmigen Werkstück verformt wird, welches anschließend unter Längung und Verminderung seiner Wandung auf die gewünschte Abmessungen weitergezogen wird»
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Um zu erreichen, daß die Werkstücke alle eine über den Umfang gleichmäßige Wanddicke haben, ist es wesentlich, daß die Achsen der Ziehringe genau zueinander ausgerichtet sind und mit den Achsen der Preßstempel genau fluchten. Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, die Tiefzieheinrichtung so auszubilden, daß die Ziehringe in der Höhe und in ihrem seitlichen Abstand sowie in ihrer Flucht zur Stempelachse rasch und genau ausgerichtet werden können und daß ein rasches Auswechseln der Ziehringe gegen neue möglich ist.
Diese Aufgabe wird mit der Erfindung dadurch gelöst, daß mindestens ein ringförmiges Ziehwerkzeug zwischen zwei in axialem Abstand angeordneten Werkzeughaltern verstellbar angeordnet ist, wobei in dem Werkzeugaufnahmeraum zwischen den Werkzeughaltern ein Paar das Werkzeug unterseitig an im Umfangsabstand liegenden Stellen abstützende Nockenorgane angeordnet sind, welche jeweils mittels eines gesonderten Drehmechanismus gegenüber den Werkzeughaltern um Achsen drehbar sind, die zueinander und zu der Achse des ringförmigen Werkzeuges parallel verlaufen.
Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, daß jeder Ziehring sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung sehr rasch und genau justiert werden kann.
Die Werkzeughalter bestehen vorzugsweise aus Lagerblöcken od.dgl. Ferner empfiehlt es sich, die Anordnung so zu treffen, daß das Werkzeug durch eine Federandruckvorrichtung, insbesondere durch einen federbelasteten Stößel, gegen die
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Nocken angepreßt wird. Hierbei sind die Nocken zweckmäßig an Nockenzapfen oder Nockenwellen angeordnet.
Für den Nocken-Drehmechanismus wird vorteilhafterweise jeweils ein Zahntrieb verwendet, der ein auf der Nockenwelle sitzendes Zahnrad und ein hiermit im Zahneingriff stehendes, auf einer Triebwelle angeordnetes Triebrad aufweist.
Mit Hilfe der drehbaren Nockenorgane läßt sich die Achse des ringförmigen Ziehwerkzeuges gegenüber der Achse des zugeordneten Ziehstempels in Vertikalrichtung sowie quer zur Stempelachse einstellen.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung wird die Anordnung so getroffen, daß das ringförmige Ziehwerkzeug auch in einer Horizontalebene gegenüber dem Ziehstempel einstellbar ist. Zu diesem Zweck weist die Halterung für das Werkzeug erfindungsgemäß eine zu der Werkzeugachse im wesentlichen parallele Grundplatte auf, deren Achse in Richtung des Stempelhubes verläuft und die um eine im wesentlichen durch diese Achse hindurchgehende, in Nähe ihres einen Endes angeordnete vertikale Achse schwenkbar ist, wobei eine Feststellvorrichtung zur lösbaren Feststellung der Grundplatte vorgesehen ist. Die horizontale Grundplatte überdeckt zweckmäßig eine parallele Unterlageplatte od.dgl.; sie ist mit dieser über einen vertikalen Schwenkbolzen schwenkbar verbunden. Das Schwenklager wird zweckmäßig an dem dem Stempel abgewandten Ende der Grundplatte angeordnet. An dem gegenüberliegenden Ende der Grundplatte kann eine Justiervorrich-
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tung zur Verschwenkung der Grundplatte vorgesehen sein. Die Vertikalachse, um welche die Grundplatte und damit die Werkzeughalterung schwenkbar ist, schneidet die horizontale Stempelachse. Mit dieser Anordnung läßt sich die Achse des ringförmigen Ziehwerkzeuges auch in Seitenrichtung gegenüber der Stempelachse ausrichten.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen eines bevorzugten Ausführungsbeispieles. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine Tiefziehpresse nach der Erfindung in einer Seitenansicht und teilweise im Schnitt;
Fig. 2 die Presse nach Fig. 1 in einer Draufsicht in Richtung der Pfeile 2-2 der Fig. 1 gesehen;
Fig. 3 die Tiefziehvorrichtung der Presse nach den Fig. 1 und 2 in einer Seitenansicht im vergrößerten Maßstab;
Fig. 4 den Gegenstand der Fig. 3 in einem senkrechten Längsschnitt;
Fig. 5 den Gegenstand der Fig. 3 in einem Horizontalschnitt nach Linie 8-8;
Fig. 6 den Gegenstand der Fig. 5 in einem senkrechten Querschnitt nach Linie 9-9;
Fig. 7 einen senkrechten Teillängsschnitt der Fig. 5 nach Linie 10-10;
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Fig. 8 einen Teilschnitt nach Linie 11-11 der Fig. 5
•und
Fig. 9 einen Teilschnitt nach Linie 12-12 der Fig. 5.
Die Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wiedergegeben ist, zeigt in den Fig. 1 und 2 die Gesamtanordnung einer Zieh- und Bombierungspresse, bestehend aus einem Maschinengestell A, welches eine Hauptantriebs vorrichtung B für die Hubbewegung einer Stempel- und Schlittenvorrichtung C sowie hiermit zusammenarbeitende ringförmige Ziehvorrichtungen D und Vorrichtungen E zur Bombierung der Werkstückenden trägt. Die topfförmigen Metall-Rohlinge werden in Aufeinanderfolge den Ziehstempeln der Stempel- und Schlittenvorrichtung C mittels einer Beschickungsvorrichtung F zugeführt, die zwischen der Stempel- und Schlittenvorrichtung C und der mit den ringförmigen Ziehwerkzeugen versehenen Ziehvorrichtung D angeordnet ist. Die Rohlinge werden dabei in bestimmter zeitlicher Abstimmung zu der hin- und hergehenden Hubbewegung der Stempel- und Schlittenvorrichtung C zugeführt, wobei die Ziehvorrichtung D und die Bombierungsvorrichtung Ξ so mit den Ziehstempeln zusammenwirken, daß die Dosen-Rohlinge zunächst unter Längung ihrer Umfangswandung gezogen und dann am Boden eingewölbt bzw. bombiert werden, so daß sie ihre vorgegebene Fertigform erhalten. Die fertiggestellten Dosenrümpfe werden dann mit Hilfe einer Austragsvorrichtung G ausgetra^- gen, die unterhalb der Hubstrecke der Stempel zwischen den
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Vorrichtlangen D und E angeordnet ist.
Gemäß den Fig. 1 und 2 besteht das Maschinengestell A aus zwei die eine Seitenwand bildenden Seitenwandteilen 10 und 12 sowie aus mehreren die andere vertikale Seitenwand bildenden Seitenwandteilen 14, 16, 18 und 20. Das Maschinengestell weist ferner endseitige Stirnwände 22 und 24 sowie parallel dazwischen angeordnete Querwände 26 und 28 auf. Die Platten 12 und 14 sind an ihrer Oberseite von einer horizontalen Rahmenplatte 30 abgedeckt. Die Querwände 24 und 28 sind an der Ober- und Unterseite durch horizontale Rahmenplatten 32 und 34 verbunden. Die einzelnen Rabmenteile sind z.B. durch Schweißen untereinander verbunden und bilden ein starres Maschinengestell, welches mit einer Bodenplatte 36 durch Schweißen oder auf sonstige Weise verbunden ist. Die Bodenplatte 36 weist Anschlußstücke 38 für die Verankerung des Maschinengestells auf.
Die Antriebsvorrichtung B ist mit einem mit konstanter Geschwindigkeit umlaufenden Getriebemotor 40 und einer Kurbelvorrichtung 42 versehen, deren Kurbel 44 in Kurbellagern um eine Kurbelachse 46 drehbar ist. Die Kurbellager 48 sind in dem Maschinengestell an Tragplatten 50 gelagert. Die Kurbelwelle ist mit ihrem einen Ende seitlich durch die Seitenwand 10 des Maschinengestells herausgeführt und in einem Lager 52 an der Seitenwand 10 gelagert. Auf dem freien Ende der Kurbelwelle sitzt ein Schwungrad 54, welches über einen endlosen Antriebsriemen 56 mit dem Antriebsmotor 40 verbun-
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den ist, so daß die Kurbel 44 über das Schwungrad 54 von dem Motor 40 angetrieben wird. Die Kurbelwelle ist mit ihrem anderen Ende durch die Seitenwand 20 des Maschinengestells herausgeführt und in dieser Seitenwand in einem Wellenlager 58 gelagert. Auf diesem Wellenende sitzt eine Riemenscheibe, die über einen endlosen Riemen 60 eine Riemenscheibe antreibt, welche auf der Eingangswelle eines Getriebes 64 befestigt ist, über dessen Ausgangswelle 66 die Austragsvorrichtung G für den Werkstückaustrag angetrieben wird. Die Abzweigung des Antriebes für den Antrieb der verschiedenen Maschinenteile, wie z.B. einer Beschickungsvorrichtung für die Zuführung der Werkstück-Rohlinge zu der Presse, kann in Abhängigkeit von der Kurbelumdrehung auch in anderer Weise bewerkstelligt werden.
Die Kurbel 44 weist zwei Kurbelwangen 68 auf, die mit dem einen Ende einer Verbindungs- bzw. Pleuelstange 70 gelenkig verbunden sind. Dies erfolgt z.B. in der Weise, daß die Stange 70 endseitig eine Gelenkaussparung für einen Kurbelbolzen 74 erhält, der mit Hilfe einer Verschlußkappe 72 an der Stange 70 gelenkig festgelegt wird. Mit 76 ist eine zwischen dem Kurbelbolzen 74 und der Stange 70 angeordnete Lagerbuchse bezeichnet. Die Verbindungsstange 70 ist mit ihrem anderen Ende an dem Schlittenteil der Stempel- und Schlittenvorrichtung C angelenkt. Die Stange 70 weist an diesem Ende eine Bolzenöffnung 78 auf, in der eine Lagerbuchse 80 für einen Gelenkbolzen 82 sitzt, welcher an seinen beiden Enden mit dem Schlitten verbunden ist. Die sich
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um die Achse 46 drehende Kurbel 44 erteilt daher der Stempel- und Schlittenvorrichtung C eine von dem Kurbelhub abhängige horizontale Hubbewegung. Die Querplatte 28 ist mit einem Fenster 77 für den Durchgriff der Verbindungsstange 70 versehen. Bei dieser Hubbewegung schwenkt die Stange 70 um die horizontale Achse 84 des Gelenkbolzens 82. Die Gelenkbolzenachse 84 und die Kurbelachse 46 liegen in einer gemeinsamen horizontalen Ebene.
Wie aus Fig. 2 hervorgeht, hat die Ziehvorrichtung D zwei jeweils gegenüber den beiden Stempeln 88 ausgerichtete Werkzeugsätze 210 und 212, die in ihrer Bauweise übereinstimmen. Die nähere Ausbildung dieser Vorrichtungen geht insbesondere aus den Fig. 3 bis 9 hervor.
Die Vorrichtungen 210 und 212 sind jeweils auf einem Tisch oder einer Unterlagsplatte 215 od.dgl. angeordnet, der bzw. die auf der horizontalen Platte 30 des Maschinengestells ruht. Jede dieser Vorrichtungen 210 und 212 hat Lagerblöcke 216, 218, 220 und 222 als Werkzeughalter, die z.B. mittels Schrauben 224 an einer Grundplatte 214 befestigt sind (Fig.4) Die Schrauben 224 durchfassen von unten Schraubenbohrungen der Grundplatte 214 und sind in Gewindebohrungen an den Bodenflächen der Lagerblöcke eingeschraubt. Die Lagerblöcke sind in Stempelhubrichtung im axialen Abstand voneinander angeordnet, so daß sich zwischen ihnen Werkzeugaufnahmeräume befinden, in welchen die aus Ziehringen od.dgl. bestehenden Werkzeuge angeordnet sind. Es versteht sich, daß die Anzahl der Lagerblöcke je nach Anzahl der Ziehstufen
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unterschiedlich ist. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind insgesamt vier Lagerblöcke für die Halterung von drei Ziehringen 226, 228 und 230 vorgesehen.
Die ringförmigen Werkzeuge 226, 228 und 230 weisen jeweils am Innenumfang einen einstückig angeformten oder gesondert befestigten Ziehring bzw. Ziehwulst auf, welcher mit dem Ziehstempel 88 so zusammenwirkt, daß beim Arbeitshub des Stempels der Mantel des Rohlings beim Durchgang durch die Ziehringe auf das gewünschte Längenmaß gezogen wird. Dabei erfolgt der Ziehvorgang in aufeinanderfolgenden Stufen mit Hilfe der in Stempelhubrichtung hintereinander angeordneten Ziehringe, deren Durchmesser in Stempelhubrichtung stufenweise abnimmt. Um die Werkstücke auf eine gleichmäßige Wandstärke zu ziehen, ist es wesentlich, daß die Achsen der Ziehringe gegeneinander sowie gegenüber der Stempelachse genau ausgerichtet sind. Erfindungsgemäß wird diese Ausfluchtung der Werkzeugachsen dadurch erreicht, daß die Ziehringe an der Unterseite jeweils auf einem Paar drehbarer Exzenter oder Nockenorgane abgestützt werden, die jeweils einen gesonderten Drehmechanismus aufweisen, um sowohl eine horizontale als auch eine vertikale Justierung der Ziehringe gegenüber ihren Lagerblöcken zu ermöglichen.
Die Werkzeuge bzw. Ziehringe 226, 228 und 230 sitzen dicht bzw. spielfrei in den zwischen den Lagerblöcken gebildeten Werkzeugaufnahmeräumen. Sie werden jeweils von einer Federandruckvorrichtung nach unten in Anlage gegen die Nockenorgane gedrückt. Die Federandruckvorrichtungen befinden sich in einer aus einer Platte oder einem Block bestehenden Abdeckung 232, welche die Lagerblöcke überdeckt und mit die-
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sen an der einen Längskante der Lagerblöcke schwenkbar verbunden ist. Wie die Fig. 3 und 6 zeigen, weisen die Lagerblöcke 218 und 222 an ihren innenliegenden Längskanten und ebenso die Abdeckung 232 an ihrer entsprechenden Kante Gelenkanschlüsse 234 auf, die jeweils aus zwei über einen Gelenkbolzen 236 gelenkig verbundenen Scharnierteilen bestehen, welche mittels Schrauben oder auf sonstige Weise an dem betreffenden Lagerblock und der Abdeckung befestigt sind. Infolgedessen kann die Abdeckung 232 gemäß Fig. 6 im Uhrzeigersinn nach oben ausgeschwenkt und dabei von den Lagerblöcken abgehoben werden.
Die Abdeckung 232 kann in der Verschlußlage, in der sie die Lagerblöcke überdeckt, mit Hilfe einer Feststellvorrichtung, die aus zwei schwenkbaren Spannvorrichtungen 238 besteht, lösbar festgelegt werden. Die Spannvorrichtung 238 befinden sich an der dem Scharnier 234 gegenüberliegenden Seite der Lagerblöcke und der Abdeckung. Jede Spannvorrichtung weist eine Gewindestange 240 auf, die mit ihrem unteren Ende in eine Aussparung des betreffenden Lagerblocks 218 bzw. 220 faßt und hier mittels eines Bolzens 242 schwenkbar so an dem Block befestigt ist, daß sie seitlich von der Abdekkung 232 nach außen geschwenkt werden kann. Die Abdeckung weist randoffene Schlitze 244 für die Gewindestangen 240 auf. Letztere tragen auf ihrem oberen Gewindeende eine mit Handgriff versehene aufgeschraubte Spannmutter 246. Werden die Spannmuttern 246 gelöst, so lassen sich die Gewindestangen 240 aus den Schlitzen 244 seitlich herausschwenken, so daß nun
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die Abdeckung 232 um ihre Gelenke 234 nach oben hochgeschwenkt werden kann. Im VerSchlußzustand sind die Spannmuttern fest gegen die Abdeckung 232 verspannt, wodurch diese gegenüber den Lagerblöcken festgelegt wird.
Wie vor allem die Fig. 4 und 6 zeigen, weist die nach Art eines Deckels ausgebildete Abdeckung 232 mehrere auf ihrer Längsmittelebene liegende Aufnahmeöffnungen 248 auf, die jeweis in einem Werkzeugaufnahmeraum zwischen benachbarten Lagerblöcken 216, 218, 220 und 222 münden. In jeder Aufnahmeöffnung 248 sitzt eine Federbuchse 250, die mittels Schrauben 252 an der Abdeckung befestigt ist und in der ein Stößel 254 mit einem mittig hieran angeordneten Kolbenteil 256 geführt ist. Der Stößel greift mit seinem unteren Schaft 258 durch eine Öffnung der Federbuchse in den Werkzeugaufnahmeraum und legt sich gegen das hier befindliche Ziehwerkzeug. Zwischen dem Kolbenteil 256 und einem an der Buchse 250 z.B. durch Verschrauben befestigten Stopfen 262 od.dgl, liegt eine Druckfeder 260, welche den Stößel nach unten gegen den Außenumfang des Ziehringes drückt.
Die einzelnen Ziehwerkzeuge bzw. Ziehringe sind, wie erwähnt, jeweils an ihrer Unterseite an zwei tiinstellnocken abgestützt, die im unteren Bereich der Werkzeugaufnahmeräume zwischen den benachbarten Lagerblöcken liegen und jeweils in den Lagerblöcken um zu den Ziehringachsen parallele Achsen drehbar sind. Die in Umfangsabständen an den Ziehringen anliegenden Nocken ermöglichen eine Einstellung der Zieh-
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ringe in horizontaler und/oder vertikaler Richtung. Wie vor allem Fige 5 zeigt, wird das Ziehwerkzeug 226 durch die in dem Werkzeugaufnahmeraum zwischen den Blöcken 216 und 218 angeordneten Nocken 264 und 266, das Ziehwerkzeug 228 durch die in dem Raum zwischen den Blöcken 218 und 220 angeordneten Nocken 268 und 270 und das Ziehwerkzeug 230 durch die Nocken 272 und 274 abgestützt, die in dem Raum zwischen den Blöcken 220 und 222 liegen. Die sechs Nocken sind unabhängig voneinander mittels eines gesonderten Drehmechanismus um ihre Achse drehbar. Sie weisen eine übereinstimmende Querschnittsform auf und haben eine axiale Länge, die der Abmessung des Werkzeugaufnahmeraums zwischen den jeweils benachbarten Lagerblöcken entspricht«, Die Lagerung der Nocken an den Lagerblöcken und ihr Drehmechanismus sind ebenfalls von gleicher Ausbildung. Im folgenden wird daher lediglich ein einziges Nockenpaar näher erläutert»
Wie vor allem die Fig. 5 bis 7 zeigen, ist der in dem Raum zwischen den Lagerblöcken 220 und 222 angeordnete Nocken272 mit Nockenwellen t>zw0 Nockenzapfen 276 und 278 versehen, die seitlich in entsprechende Bohrungen der beiden Lagerblöcke einfassen und hierin mittels Lagerbuchsen 280 und 282 um eine horizontale Achse 284, die parallel zu der Ziehringachse verläuft, drehbar gelagert sind. Die Nocken sind mit ihren Wellenzapfen einstückig ausgebildet. Die Nockenfläche 286 des Nockens 272 ist kreisförmig ausgebildet und weist eine Mit-
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telachse 288 auf, die gegenüber der Drehachse 284 des Nockens seitlich versetzt ist und zu dieser parallel verläuft.
In einer axialen Aussparung 290 des Lagerblocks 220 ist ein Schneckenrad 292 auf der Welle 276 drehfest angeordnet. Der Lagerblock 220 weist ferner eine Querbohrung 294 auf, in der in Lagerhülsen 298 eine Getriebewelle 296 drehbar gelagert ist, die auf ihrem inneren Ende ein drehfest angeordnetes Schneckenrad 300 trägt, das in einer endseitigen Querschnittserweiterung der Bohrung 294 liegt. Die Schnekkenräder 292 und 300 stehen im Zahneingriff. Auf dem äußeren Ende der Welle 296 ist mittels eines Stiftes 304 eine Einstellmutter 302 angeordnet. Durch Drehen der Einstellmutter 302 kann somit das Schneckenrad 300 über die Welle 296 und demgemäß über das Schneckenrad 292 der Nocken 272 um die Achse 284 gedreht werden. Die Einstellmutter 302 weist mehrere radiale Öffnungen 306 auf, in die ein Werkzeug für die Handbetätigung des Schneckentriebs eingeführt werden kann. An einer Konsole 310 der Grundplatte 214 ist zweckmäßig ein federbelasteter Stift oder Stößel 308 angeordnet, der sich gegen die Einstellmutter 302 legt und diese gegen unbeabsichtigte Drehung durch ReibungsSchluß festlegt.
Wie vor allem die Fig. 5, 6, 8 und 9 zeigen, entspricht der Nocken 274 dem Nocken 272. Der Nocken 274 weist Wellenzapfen 312 und 314 auf, welche- in Bohrungen der Lagerblöcke 220 und 222 einfassen und in diesen mittels Lagerhülsen 316 und 318 um eine zu der Drehachse 284 und der Achse des Zieh-
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ringes parallele Achse 320 drehbar gelagert sind. Die Nockenurafangsfläche 322 des Nockens 274 ist ebenfalls kreisförmig ausgebildet, wobei ihre Mittelachse 324 gegenüber der Drehachse 320 versetzt ist und zu dieser parallel verläuft. Der Lagerblock 222 weist in einer Aussparung 326 ein Schneckenrad 328 auf, welches auf der Welle 312 drehfest angeordnet ist.
Außerdem ist der Lagerblock 222 mit einer Querbohrung 330 versehen, die unterhalb der Aussparung 326 angeordnet und mit dieser verbunden ist. Die Bohrung 330 nimmt eine Getriebewelle 332 auf, die mittels einer inneren Lagerhülse 334 in dem Lagerblock 222 und mittels einer äußeren Lagerbuchse 336 in der Bohrung einer Lagerplatte 338 drehbar gelagert ist. Ein in der Bohrung 330 befindliches und auf der Welle 332 befestigtes Schneckenrad 340 steht im Zahneingriff mit dem Schneckenrad 328. Auf dem äußeren Ende der Welle sitzt eine mit radialen Öffnungen versehene Sinstellmutter 342, die mittels eines Stiftes 344 auf der Welle befestigt ist und die der Einstellmutter 302 entspricht. Die äußeren Enden der Getriebewellen 296 und 332 liegen auf derselben Seite der Lagerblöcke. An der Konsole 310 ist ein zwi federbelasteter Stift oder Stößel 346 angeordnet, welcher die Einstellmutter 342 sichert und in Ausbildung und Funktion dem Stift 308 der Einstellmutter 302 entspricht.
Es ist erkennbar, daß die Nocken 272 und 274 unabhängig voneinander um ihre Achsen drehbar sind. Mit Hilfe der beiden Nocken kann daher der Ziehring 230 v/ahlweise in einer quer
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zur Ringachse "befindlichen horizontalen und/oder vertikalen Achse verstellt werden. Jeder Nocken der drei Nockenpaare weist einen eigenen, aus dem Zahntrieb bestehenden Drehmechanismus auf, wobei die Betätigung des Drehmechanismus der einzelnen Nocken zweckmäßig auf derselben Seite der Lagerblöcke und vorzugsweise auf derjenigen Seite der Lagerblöcke liegt, welche der benachbarten Seitenwand des Pressengestells zugewandt ist.
Die gegenseitige Einstellung der Ziehringachsen in der vorgenannten Weise ermöglicht eine genaue Ausrichtung der Ziehringe gegeneinander und gegenüber der Achse des jeweiligen Ziehstempels.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die Grundplatte 214 einer jeden Werkzeugeinheit 210 und 212 an dem Maschinengestell um eine Vertikalachse, also in der Horizontalebene schwenkbar gelagert, wobei sich die vertikale Schwenkachse an dem einen Ende der Grundplatte befindet und so gelegt ist, daß sie die Achse des zugeordneten Stempels schneidet. Außerdem sind die Lagerblöcke vorzugsweise entlang der Längsmittellinie der Grundplatte mit dieser verkeilt bzw. über eine Nut-Federverbindung verbunden, wobei die Längsmittellinie der Grundplatte die vorgenannte vertikale Schwenkachse schneidet und vertikal unterhalb der Ziehringachse verläuft ο Diese Anordnung erlaubt ein genaues gegenseitiges Ausrichten der als Werkzeughalter verwendeten Lagerblöcke auf der Grundplatte und somit auch ein exaktes Ausrichten
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gegenüber der Längsmittelachse der Grundplatte, wobei zugleich die Grundplatten-Längsmittelachse und die Ziehringachsen gegenüber der Achse des zugeordneten Ziehstempels in Seitenrichtung winkeleinstellbar sind.
Wie die Fig. 3> 4, 5 und 6 zeigen, weisen die beiden Grundplatten 214 jeweils eine in der Längsmittelebene 348 liegende und zu dieser symmetrisch angeordnete Nut 350 auf. Die Lagerblöcke 216, 218, 220 und 222 sind an ihren Bodenflächen mit entsprechenden Nuten 352, 354, 356 und 358 versehen, die in der Mittelebene der Lagerblöcke liegen und die Nut 350 überdecken. Die Nuten nehmen eine Keil- bzw. Federleiste auf. Aufgrund dieser Anordnung werden die Lagerblöcke in genauer Fluchtlage auf der Grundplatte ausgerichtet. Sie können dann mit der Grundplatte verschraubt oder verbolzt werden.
Die Grundplatten 214 ruhen auf einer Tisch- oder Unterlageplatte 215, die ihrerseits auf der horizontalen Tischplatte 30 des Pressengestells gelagert iste An ihren den Stempeln abgewandten Enden sind die Grundplatten 214 mit einer Bolzenaussparung 362 versehen (Fig. 4), deren Vertikalachse 364 die Längsmittellinie 348 der Grundplatte schneidet. Die Unterlageplatte 215 weist entsprechende Bolzenbohrungen 366 auf, deren Vertikalachse 368 jeweils die Längsachse des zugeordneten Stempels 88 schneidet. Die Gelenkverbindung der Grundplatten 214 mit der Unterlageplatte 215 erfolgt über einen Gelenkbolzen 370, der zwischen seinen Enden einen Umfangsflansch
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372 aufweist, welcher in einer entsprechenden Aussparung der Unterlageplatte 215 liegt. Der Bolzen 370 ist mittels Schrauben 376 oder sonstiger Befestigungsorgane-, welche den Flansch 372 durchfassen, an der Unterlageplatte 215 befestigt, wobei er mit seinen Bolzenteilen 378 und 380 in die Bolzenaussparungen 362 und 366 einfaßt. Auf diese Weise ist jede Grundplatte 214 und demgemäß die hierauf angeordnete Werkzeugeinheit um die Achse 364 in der Horizontalebene schwenkbar, wodurch sich eine Winkelausfluchtung zwischen den Ziehringachsen und der Achse des zugehörigen Stempels erreichen läßt.
Diese Winkeleinstellung wird zweckmäßig mit Hilfe einer Justiervorrichtung 382 vorgenommen, die zwischen den Platten 214 und 215 angeordnet ist und vorzugsweise eine Einstellschraube od.dgl. aufweist. Wie Fig. 5 zeigt, kann hierbei eine Einstellschraube 384 vorgesehen sein, die mit einem T-förmigen, im Querschnitt ringförmigen Kopfstück in eine vertikale T-Nut 388 der Grundplatte 214 einfaßt. Die Einstellschraube 384 weist an ihrem äußeren Ende einen Schlüsselkopf 390 auf; sie ist im Bereich zwischen den Teilen 386 und 390 mit einem Gewinde versehen, mit dem sie in eine Gewindebohrung 392 eines Lagerblocks 394 eingeschraubt ist, der an der Unterlageplatte 215 mittels Schrauben 396 befestigt ist. Durch Drehen der Einstellschraube 384 kann somit die Werkzeugeinheit mit der Grundplatte 214 um die Achse 364 geschwenkt werden.
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Um die Werkzeugeinheit in der jeweiligen Winkeleinstellung festzulegen, ist eine besondere Feststellvorrichtung vorgesehen, die zweckmäßig aus einer Klemmvorrichtung besteht, mit der die Grundplatte 214 mit Klemmung gegenüber der Unterlageplatte 215 festgelegt werden kann. Dies erfolgt bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel mit Hilfe von Klemmorganen 398 und Klemmschrauben 400, die an der vorderen Stirnkante der Grundplatte angeordnet sind.
Der die Verbindung zwischen der Grundplatte 214 und der Unterlageplatte 215 herstellende Gelenkbolzen 370 ist das einzige Übertragungsorgan, welches beim Ziehvorgang die Ziehkräfte des Ziehstempels aufnimmt und auf die Unterlageplatte bzw. das Maschinengestell überträgt. Die Gelenkbolzenachse 364, die Achsen der zugeordneten Ziehringe und die Achse des entsprechenden Ziehstempels liegen, wie erwähnt, in einer gemeinsamen Vertikalebene, welche durch die Längsmittellinie 348 hindurchgeht.
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Claims (1)

  1. - 19 - 24 620 8B
    Ansprüche
    ι 1. Tiefziehpresse, insbesondere zum Herstellen von Dosenrümpfen, die im Maschinengestell mindestens einen hubbeweglichen Stempel und mindestens ein hierzu koaxial angeordnetes, im Hubweg des Stempels liegendes ringförmiges Werkzeug aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein ringförmiges Ziehwerkzeug (226, 228, 230) zwischen zwei im axialen Abstand angeordneten Werkzeughaltern (216, 218, 220, 222) verstellbar angeordnet ist, wobei in dem Werkzeugaufnahmeraum zwischen den Werkzeughaltern ein Paar das Werkzeug unterseitig an im Umfangsabstand liegenden Stellen abstützende Nockenorgane (264 bis 274, 322) angeordnet sind, welche jeweils mittels eines gesonderten Drehmechanismus gegenüber den Werkzeughaltern um Achsen drehbar sind, die zueinander und zu der Achse des ringförmigen Werkzeuges parallel verlaufen.
    2. Tiefziehpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeughalter (216, 218, 220, 222) aus Lagerblöcken bestehen.
    3. Tiefziehpresse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug (226, 228, 230) durch eine Federandruckvorrichtung (248 bis 262) gegen die Nocken (264 bis 274, 322) angepreßt 1st.
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    4. Tiefziehpresse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Federandruckvorrichtung an einer die Werkzeughalter und den Werkzeugaufnahmeraum überdeckenden Abdeckung (232) angeordnet ist und mindestens einen federbelasteten Stößel (254) od.dgl. aufweist.
    5. Tiefziehpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Nocken (264 bis 274, 322) an Nockenzapfen oder -wellen (276, 278, 312, 314) angeordnet sind und der Nocken-Drehmechanismus jeweils aus einem Zahntrieb besteht, der ein auf der Nockenwelle od.dgl. sitzendes Zahnrad (292, 338) und ein hiermit im Zahneingriff stehendes, auf einer Triebwelle (296, 332) angeordnetes Triebrad (300, 340) aufweist.
    5# Tiefziehpresse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Triebwellen (296, 332) der beiden das Werkzeug abstützenden Nocken mit ihren Betätigungsenden auf derselben Seite der Werkzeughalter angeordnet und jeweils mittels eines gesonderten Betätigungsorgans von Hand drehbar sind.
    7ο Tiefziehpresse, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 ,bis 6 oder einem der folgenden Ansprüche, die in ihrem Maschinengestell mindestens einen hubbeweglichen Stempel und mindestens ein hierzu koaxial angeordnetes, im Hubweg des Stempels liegendes ringförmiges Werkzeug aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung
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    für das Werkzeug (210, 212) eine zu der Werkzeugachse im wesentlichen parallele Grundplatte (214) aufweist, deren Achse in Richtung des Stempelhubes verläuft und die um eine im wesentlichen durch diese Achse (348) hindurchgehende, in Nähe ihres einen Endes angeordnete vertikale Achse (364) schwenkbar ist, wobei eine Feststellvorrichtung (398) zur lösbaren Feststellung der Grundplatte vorgesehen ist.
    8. Tiefziehpresse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die horizontale Grundplatte (214) eine parallele Unterlageplatte (215) od.dgl. überdeckt und mit dieser über einen vertikalen Schwenkbolzen (370) schwenkbar verbunden ist.
    9. Tiefziehpresse nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenklager (370) der Grundplatte (214) an dem dem Stempel (88) abgewandten Ende der Grundplatte angeordnet ist.
    10. Tiefziehpresse nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an dem der Schwenkachse der Grundplatte (214) gegenüberliegenden Ende eine, vorzugsweise aus einer Einstellschraube (384) bestehende Justiervorrichtung (382) zur Verschwenkung der Grundplatte (214) gegenüber der Unterlageplatte (215) ododgl..vorgesehen ist.
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    11. Tiefziehpresse nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Feststellvorrichtung (398) aus einer Klemmvorrichtung besteht.
    12. Tiefziehpresse nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeughalterung mindestens ein Paar auf der Grundplatte (214) aufrechtstehender, im axialen Abstand angeordneter und das Werkzeug (226, 228, 230) zwischen sich aufnehmender Halteglieder (216, 218, 220, 222) aufweist, die vorzugsweise aus Lagerblöcken bestehen und über eine Nut-Federverbindung (350, 356, 36O) mit der Grundplatte (214) verbunden sind.
    13. Tiefziehpresse nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß in den Haltegliedern (216, 218, 220, 222) die zur Werkzeugeinstellung dienenden Nocken (264 bis 274, 322) drehbar gelagert sind.
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