DE2441220A1 - Schlitzverschluss fuer eine fotografische kamera - Google Patents
Schlitzverschluss fuer eine fotografische kameraInfo
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- G03B—APPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
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Description
PATENTANWÄLTE
R RFIT7NER · DiPu-iNa. J. RICHTER
C? C;p| ΔΝΕΜΑΝΝ · DlPL-CHEM. DR. ES. KtI I ΛΙΝΕΓΛ
DIPL.-ING. K. OrLMIMtlviMniv HAMBURG
MDNCHtN .
2000 H AM B U RG 36, deiO εΊ'Λ *Ρ#η ^ 974-
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Telefon: (040) 3400 45 Telegramm-Adr.: Inventius Hamburg
ihr zeichen- Copal Company Limited
Tokyo-To / Japan
Patentanmeldung Schlitzverschluß für eine fotografische Kamera
Die Erfindung betrifft einen Schlitzverschluß für eine fotografische
Kamera, welcher aus zwei zum öffnen und Schließen einer in einer Grundplatte ausgebildeten Belichtungsöffnung
dienenden Verschlußlamellenplattengruppen aus jeweils mehreren lichtundurchlässigen, dünnen, an zwei, auf einer Seite
der Belichtungsöffnung an der Grundplatte verschwenkbaren Trägerarmpaaren drehbar gelagerten Platten besteht.
Bekannte Schlitzverschlüsse dieser Ausführungsform haben folgenden
Aufbau: Auf einer Grundplatte, in der sich eine Belichtungsöffnung befindet, sind auf einer Seite der Belichtungsöffnung
Basisabschnitte von Trägerarmen verschwenkbar gelagert. An den freien Enden der Trägerarme, welche bis zur
gegenüberliegenden Seite der Belichtungsöffnung reichen, ist jeweils wiederum eine dünne Platte drehbar gelagert, wobei
die Drehpunkte so zueinander ausgerichtet sind, daß die Verbindungslinien der Drehpunkte untereinander ein Parallelogramm
bilden. Die dünne Platte ist in ihren Abmessungen ausreichend bemessen, um die Belxchtungsöffnung voll abzudecken.
In dieser Weise ausgebildete Schlitzverschlüsse weisen bereits
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von der Konstruktion her und auch für die Herstellung mehrere Nachteile auf, welche darauf zurückzuführen sind, daß die
Trägerarme über die Belichtungsöffnung hinweggeführt sind und die dünne Platte an den freien Enden der Trägerarme zu
den Basisabschnitten der Trägerarme hin weisend drehbar in der Weise gelagert ist, daß sie die Belichtuhgsöffnung abdeckt.
Wenn die dünne Platte in mehrere wie z.B. drei Verschlußlamellen unterteilt wird und diese Verschlußlamellen in gleicher
Weise wie vorstehend beschrieben an den Trägerarmen angelenkt werden, bilden die zur Drehlagerung einer dünnen
Verschlußlamellenplatte dienenden Drehzapfen ein Hindernis für die Lagerung der anderen Verschlußlamellenplatten. Mehrere
Verschlußlamellenplatten müssen daher abwechselnd an beiden Trägerarmenden angelenkt sein. Hinzu kommt, daß derartige
Verschlußlamellenplatten an den Trägerarmabschnitten gelagert sein müssen, an denen der Verstellweg der Trägerarme
verhältnismäßig groß und insbesondere die Stellgeschwindigkeit hoch ist. Aus diesem Grunde müssen die Trägerarme aus
verhältnismäßig dickem Material hergestellt werden. Wenn die Verschlußlamellenplatten in der vorstehend beschriebenen Weise
abwechselnd an beiden Trägerarmenden angelenkt sind, ergibt sich außerdem die Gefahr, daß der Verschluß nicht einwandfrei
lichtdicht ist. Zur Lösung dieses Problems wurde bereits vorgeschlagen, bei Verschlußlamellenplattengruppen aus drei
dünnen Lamellenplatten die mittlere Lamellenplatte über Zwischenglieder mit den Trägerarmen zu verbinden. Das kompliziert
natürlich den Verschlußaufbau, und außerdem haben die eingefahrenen Lamellenplatten einen großen Platzbedarf,
da· die Zwischenglieder quer zu den Trägerarmen angeordnet sind. Folglich ergeben sich unnötigerweise große Abmessungen
für den ganzen Verschluß.
Bei diesen bekannten Schlitzverschlüssen sind zwei Verschluß-
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lamellenplattengruppen vorgesehen, welche jeweils aus mehreren
dünnen Platten bestehen, die in der vorstehend beschriebenen Weise jeweils an zwei Trägerarmen drehbar gelagert sind
und bei Ausführung einer fotografischen Belichtung die Belichtungsöffnung
wie folgt öffnen und wieder verschließen: Die eine Verschlußlamellenplattengruppe wird aus dem ausgefahrenen
Zustand in den eingefahrenen Zustand gebracht, während die andere Verschlußlamellenplattengruppe aus dem eingefahrenen
Zustand in den ausgefahrenen, d.h. fächerförmig ausgebreiteten
Zustand übergeführt wird. Folglich stößt die zeitlich etwas später betätigte Verschlußlamellenplattengruppe
aufgrund von Rückprall oder Flattern mit der zuerst betätigten Verschlußlamellenplattengruppe zusammen.
Zwecks Vermeidung derartiger Zusammenstöße weisen die den Belichtungsschlitz bildenden Hauptlamellenplatten in beiden
Verschlußlamellenplattengruppen jeweils abgewinkelte Abschnitte auf. Diese abgewinkelten Abschnitte bedingen nicht
nur eine höhere Reibung und höheren Verschleiß an den Lamellenplatten, sondern steigern auch die Gefahr eines Lichtdurchtritts
zu Ende des Belichtungsvorgangs. Daher müssen die Hauptlamellenplatten so groß gemacht werden, daß sie die
Belichtungsöffnung ganz abdecken. Das führt wiederum dazu, daß die Verschlußlamellen sehr groß sind und folglich der
ganze Verschlußmechanismus große Abmessungen aufweist.
Durch die Erfindung soll daher ein Schlitzverschluß der eingangs genannten Ausführung dahingehend verbessert werden,
daß bei äußerst kleinen Abmessungen und kompaktem Aufbau des gesamten Verschlusses die Gefahr eines Zusammentreffens von
Verschlußlamellen auch ohne spezielle Vorkehrungen an den Verschlußlamellenplatten selbst vollkommen ausgeschaltet ist.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgeschlagen,
daß die vermittels der beiden lichtundurchlässigen
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Verschlußlamellenplattengruppen zur Ausbildung eines Belichtungsschlitzes
dienenden beiden Hauptlamellenplatten in beiden Lamellengruppen an ihrem Endabschnitt jeweils vermittels
eines Endabschnitts der Trägerarme gelagert sind und die übrigen Verschlußlamellenplatten die entsprechenden
Hauptlamellenplatten überlagern, wobei die Endabschnitte der
übrigen Verschlußlamellenplatten durch die Trägerarme an näher an den Drehpunkten dieser Trägerarme liegenden Punkten
gehalten sind.
Die Hauptlamellenplatten in beiden Verschlußlamellenplattengruppen
sind somit an den freien Endabschnitten der beiden Trägerarme gelagert, wobei sich der in der Nähe des Trägerarmdrehpunkts
befindliche Endabschnitt der Hauptlamellenplatte unmittelbar am Trägerarm befindet. Die anderen Lamellenplatten
sind in der Weise an beiden Trägerarmen angelenkt, daß sie die Hauptlamellenplatte überlagern und ihre Endabschnitte
an näher an den Trägerarmdrehpunkten liegenden Stellen mit den Trägerarmen verbunden sind..
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung können die beiden Verschlußlamellenplattengruppen spiegelbildlich zueinander
angeordnet und die zur Lagerung der Verschlußlamellenplatten dienenden Trägerarme in in einem gegenseitigen
Abstand voneinander angeordneten Arbeitsebenen verschwenkbar gelagert sein.
Weiterhin können die beiden Verschlußlamellenplattengruppen
vermittels einer Zwischenplatte voneinander getrennt sein, welche eine mit der Belichtungsöffnung in der Grundplatte
ausgerichtete Durchbrechung aufweist. Dadurch wird verhindert, daß die beiden Verschlußlamellenplattengruppen zusammenstoßen
können. Außerdem können zwei sich gegenüberliegende Seiten der Durchbrechung in der Zwischenplatte in Form
eines flachen "V" nach außen ausgebaucht sein, wodurch die
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Verstellbarkeit der Verschlußlamellenplatten verbessert wird.
Auf beiden Seiten der Zwischenplatte kann ein Rückhalteplattenpaar
jeweils unter einem Winkel zur Zwischenplatte geneigt angeordnet sein und zusammen mit dieser zur Aufnahme
der freien Endabschnitte der beiden Verschlußlamellenplattengruppen dienende Zwischenräume bilden, welche jeweils an
den von den Hauptlamellenplatten im durch die ausgefahrenen Verschlußlamellenplatten verschlossenen Zustand der Belichtungsöffnung
eingenommenen Stellen enger und an den von den Hauptlamellenplatten im durch die eingefahrenen, sich gegenseitig
überlagernden Verschlußlamellenplatten geöffneten Zustand der Belichtungsöffnung breiter sind'. Aufgrund des
keilförmigen Zwischenraums zwischen Zwischenplatte und jeweiliger Rückhalteplatte ist eine einwandfreie Führung der
Verschlußlamellenplatten gewährleistet.
Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand des in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Fig. 1 ist eine Draufsicht mit teilweisen Wegbrechungen auf den Hauptteil eines Schlitzverschlusses
im gespannten Zustand nach der Erfindung.
Fig. 2 ist eine Fig. 1 ähnliche Draufsicht und zeigt den Verschluß im voll geöffneten
Zustand.
Fig. 3 ist eine Fig. 1 ähnliche Draufsicht und
zeigt den Verschluß im ungespannten Zustand.
Fig. 4 ist ein Querschnitt entlang der Linie IV-IV von Fig. 1.
Fig. 5 ist eine Hinteransicht von Fig. 1 und zeigt den Verschlußantriebsmechanismus.
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Bei der hier dargestellten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Schlitzverschlusses sind zwei Verschlußlamellenplattengruppen aus jeweils drei lichtundurchlässigen dünnen
Platten vorgesehen.
In sämtlichen Zeichnungsfiguren ist mit dem Bezugszeichen 1 eine Grundplatte bezeichnet, in der eine Belichtungsöffnung
1a ausgebildet ist. Eine Zwischenplatte 2 ist vermittels Pfosten C und D an der Grundplatte 1 befestigt, so daß ein
kleiner Zwischenraum zwischen Grundplatte I und Zwischenplatte 2 vorgegeben ist. Die Zwischenplatte 2 weist eine
Durchbrechung 2a von gleicher Größe wie die Belichtungsöffnung 1a auf, wobei jedoch die beiden sich gegenüberliegenden
längeren Seiten 2b und 2c der Durchbrechung 2a jeweils in Form eines flachen "V" nach außen ausgebaucht sind. Vermittels
der Pfosten A, B, C und D ist außerdem eine Abdeckplatte 3 an der Grundplatte 1 in einem kleinen Abstand von
der,Zwischenplatte 2 befestigt. In der Abdeckplatte 3 ist
eine Durchbrechung 3a von gleicher Größe und Gestalt wie die Belichtungsöffnung 1a ausgebildet. Die Grundplatte 1
und die Abdeckplatte 3 sind im wesentlichen gleich ausgebildet und der Abstand zwischen Grundplatte 1 und Zwischenplatte
2 ist gleich dem Abstand zwischen Zwischenplatte 2 und Abdeckplatte 3. Die Belichtungsöffnung 1a in der Grundplatte
1 ist zu den Durchbrechungen 2a und 3a ausgerichtet. Mit 4 und 5 sind zwei Trägerarme bezeichnet, welche jeweils
vermittels einer Welle 1b bzw. 1c an der Grundplatte 1 verschwenkbar gelagert und in der weiter unten beschriebenen
Weise im Uhrzeigersinn beaufschlagt sind. Mit 6 und 7 sind zwei weitere Trägerarme bezeichnet, welche jeweils vermittels
der Welle 1c bzw. 1d an der Grundplatte 1 drehbar gelagert und in der weiter unten beschriebenen Weise im Uhrzeigersinn
beaufschlagt sind. Lichtundurchlässige dünne Laraellenplatten 8, 9 und 10 aus Metall oder einem Hartkunststoff sind
jeweils vermittels drei Zapfenpaaren 8a und 8b, 9a und 9b und 10a und 10b an den Trägerarmen 4 und 5 drehbar gelagert.
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Lichtundurchlässige dünne Lamellenplatten 11, 12 und 13 aus
Metall oder einem Hartkunststoff sind jeweils vermittels
drei Zapfenpaaren 11a und 11b, 12a und 12b und 13a und 13b
an den Trägerarmen 6 und 7 drehbar gelagert. Wie aus den Zeichnungen ersichtlich, sind die Trägerarme 4 und 7 spiegelbildlich
zu den beiden anderen Trageranneη 5 und 6, d.h.
oben und unten miteinander vertauscht ausgebildet und angeordnet .
Die Trägerarme 4 und. 5 und 6 und 7 sind außerdem in zwei,
in einem gegenseitigen Abstand voneinander angeordneten Ebenen verstellbar. Die Wellen 1b, 1c und 1d liegen auf einer
geraden Linie, die parallel zu den kürzeren Seiten der Belichtungsöffnung
1a verläuft. Sämtliche Verschlußlamellenplatten 8, 9, 10 und 11, 12, 13 weisen eine im wesentlichen
rechteckige Formgebung und eine zum Schließen, d.h. Abdecken der Belichtungsöffnung 1a ausreichende Größe auf. Die zur
Drehlagerung der Verschlußlamellenplatten dienenden Zapfen 8a und 8b, 9a und 9b, 10a und 10b, 11a und 11b, 12a und-12b
und 13a und 13b an den beiden Trägerarmen sind sämtlich an
den Endabschnitten der Verschlußlamellenplatten angeordnet, welche den Wellen 1b, 1c und 1d für die Trägerarme zugewandt
sind. Die Verbindungslinien sämtlicher Zapfen sind außerdem gleich lang und bilden zusammen die Seiten eines
Parallelogramms. Die Verschlußlamellenplatten 8, 9 und 10 überlagern sich gegenseitig wie aus Fig. 4 ersichtlich. Die
zur Ausbildung des Belichtungsschlitzes dienende Hauptlamellenplatte 8 ist mit den freien Enden der Trägerarme 4
und 5 an der diesen Trägerarmen am weitesten benachbarten Seite verbunden. Die anderen beiden Verschlußlamellenplatten
9 und 10 in dieser Lamellenplattengruppe befinden sich unterhalb der Hauptlamellenplatte 8. Die gegenseitige Überlappung
der Lamellenplatten 8, 9 und 10 ist am größten in der in Fig. 1 dargestellten eingefahrenen Stellung/ und am
kl insten in der in Fig. 3 dargestellten ausgefahrenen Stellung. Die Lamellenplatten 8, 9 und 10 bilden somit die
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Schließ-Verschlußlamellenplatten S. Die Lamellenplatten 11, 12 und 13 sind an den Trägerarmen 6 und 7 spiegelbildlich
zu den Lamellenplatten 8, 9 und 10 gelagert. So ist die Hauptlamellenplatte 11 mit den freien Enden der Trägerarme
6 und 7 an der diesen am weitesten benachbarten Seite verbunden. Die anderen Lamellenplatten 12 und 13 überlagern
die Hauptlamellenplatte 11. Die Hauptlamellenplatte 11 dient
im Zusammenwirken mit der Hauptlamellenplatte 8 zur Ausbildung
des Belxchtungsschlitzes. Die gegenseitige Oberlagerung der Lamellenplatten 11, 12 und 13 ist am kleinsten in der
in Fig. 1 dargestellten ausgefahrenen Stellung, und am größten in der in Fig. 3 dargestellten eingefahrenen Stellung.
Somit bilden die Lamellenplatten 11, 12 und 13 die öffnungs-Verschlußlamellenplatten
O.
In dem Zwischenraum zwischen der Grundplatte 1 und der Zwischenplatte 2 ist wie insbesondere aus Fig. 4 ersichtlich
vermittels der Pfosten C und D eine unter einem Winkel zu den beiden genannten Platten verlaufende Rückhalteplatte 14
befestigt. In dem Zwischenraum zwischen der Zwischenplatte 2 und der Abdeckplatte 3 ist vermittels der Pfosten C und D
wie ebenfalls aus Fig. 4 ersichtlich eine Rückhalteplatte 15
unter einem Winkel zu den beiden vorgenannten Platten befestigt. Wie aus den Fig. 1-4 ersichtlich, sind die Rückhalteplatten
14 und 15 von gleicher Formgebung und auf einer Seite mit der kürzeren Seite der Belichtungsöffnung 1a ausgerichtet.
Die Rückhalteplatten 14 und 15 decken außerdem die freien Enden der Lamellenplatten 8, 9 und 10 und 11, 12
und 13 ab. Der durch die Rückhalteplatte 14 gebildete keilförmige Zwischenraum zur Zwischenplatte 2 (siehe Fig. 4) ist
enger an der Stelle, welche von der Hauptlamellenplatte 11 eingenommen wird, wenn sich die Öffnungs-Verschlußlamellenplatten
0 in der die Belichtungsöffnung 1a abdeckenden ausgefahrenen Stellung (siehe Fig. 1) befinden, und ist breiter
an der Stelle, an welcher sich die Hauptlamellenplatte 11
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befindet, wenn sich Jie öffnungs-Verschlußlaraellenplatten
im eingefahrenen Zustand (siehe Fig. 2 und 3) befinden/ in welcher sie von der Belichtungsöffnung 1a zurückgezogen sind.
Der durch die Zwischenplatte 2 und die Rückhalteplatte 15 gebildete keilförmige Zwischenraum (siehe Fig. 4) ist breiter
an der Stelle, welcher von der Hauptlamellenplatte 8 im eingefahrenen Zustand (Fig. 1 und 2) der Schließ-Verschlußlamellenplatten
S eingenommen wird, wenn diese von der Belichtungsöffnung 1a zurückgezogen sind, und ist enger an der
Stelle, welcher von der Hauptlamellenplatte 8 eingenommen
wird, wenn die Schließ-Verschlußlamellenplatten S die Belichtungsöffnung
1a in der ausgefahrenen Stellung (siehe Fig. 3) abdecken.
An der Rückseite der Grundplatte 1 ist vermittels der Welle
1b ein Spannhebel 16 drehbar gelagert und vermittels des Stifts 4a mit dem Trägerarm 4 gekoppelt. · Der Stift 4ä ist
zu diesem Zweck durch einen in der Grundplatte 1 ausgebildeten
Bogenschlitz 1e durchgeführt, und der Spannhebel 16
weist einen Hakenabschnitt 16a auf. Eine Feder 17 beaufschlagt den Spannhebel 16 in der i.n Fig. 5 dargestellten
Stellung gegen den Uhrzeigersinn. An der Rückseite der Grundplatte 1 ist ein Verriegelungshebel 18 drehbar gelagert
und weist einen abgewinkelten Abschnitt 18a'auf, der im gespannten Zustand des Verschlusses in Eingriff mit dem Hakenabschnitt
16a des Spannhebels 16 steht. An der Rückseite der Grundplatte 1 ist vermittels der Welle Id außerdem ein
Spannhebel 19 drehbar gelagert und vermittels eines Stifts 4a mit dem Trägerarm 7 gekoppelt. Der Stift 4a ist durch
einen in der Grundplatte 1 ausgebildeten Bogenschlitz 1f
durchgeführt, und der Spannhebel 19 weist einen Hakenabschnitt 19a.auf. Eine Feder 20 beaufschlagt den Spannhebel 19 in
der in Fig. 5 dargestellten Stellung gegen den Uhrzeigersinn.
Ein an der Rückseite der Grundplatte 1 drebar gelagerter Verriegelungshebel 21 weist einen abgewinkelten Abschnitt 21a
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auf, der im gespannten Zustand des Verschlusses in Eingriff steht mit dem Hakenabschnitt 19a des Spannhebels 19.
Die Arbeitsweise des erfindungsgemäßen Schlitzverschlusses
ist kurz wie folgt: Beim Übergang von dem in Fig. 1 dargestellten gespannten Zustand in den in Fig. 3 dargestellten
entspannten Zustand über den in Fig. 2 dargestellten voll geöffneten
Zustand ergeben sich folgende Arbeitsgänge. Der in Fig. 5 dargestellte Verriegelungshebel 21 wird zunächst durch
ein nicht dargestelltes Auslöseglied im Uhrzeigersinn verschwenkt, so daß sich die Trägerarme 6 und 7 vermittels der
Feder 20 aus der in Fig. 1 dargestellten Stellung im Uhrzeigersinn verschwenken. Da sich der Abstand zwischen den
Wellen 1c und 1d und auch der Abstand zwischen den Zapfen 11a
und 11b der Trägerarme 6 und 7 nicht verändert, verlagert
sich die Lamellenhauptplatte 11 entsprechend Fig. 1 nach
unten entlang eines Verstellweges, der durch die Zapfen 11a und 11b der Trägerarme 6 und 7 vorgegeben ist. Dabei behält
die Hauptlamellenplatte im wesentlichen ihre Lage im Raum bei und gibt die Belichtuhgsöffnung 1a und die Durchbrechungen
2a und 3a frei. Die Lamellenplatten 12 und 13 werden ebenfalls in gleicher Weise nach unten verstellt. Da jedoch
der Verstellweg der Lamellenplatten 12 und 13 kürzer ist als der der Hauptlamellenplatte 11, ist die Verstellgeschwindigkeit
dieser Lamellenplatten niedriger. Sobald die Hauptlamellenplatte 11 die Belichtungsöffnung 1a ganz freigegeben
hat, befinden sich die Lamellenplatten 11, 12 und 13 angenähert in der in Fig. 2 dargestellten gegenseitigen Oberlagerungsstellung.
Da die linksseitigen Endabschnitte der Lamellenplatten 11, 12 und 13 in der Weise angeordnet sind, daß
sie sich nicht im Verstellweg der Zapfen 12a und 12b und 13a und 13b befinden, können bei dieser Verstellbewegung die
Zapfen nicht mit den Lamellenplatten zusammenstoßen.
Sobald der Verriegelungshebel 18 aus der in Fig. 5 dargestell-
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ten Stellung im Uhrzeigersinn verschwenkt wird, was dann
der Fall ist nachdem die öffnungs-Verschlußlamellenplatten
O aus dem in Fig. 1 dargestellten Zustand in der vorstehend beschriebenen Weise in den Zustand von Fig. 2 gelangt
sind oder die Belichtungsöffnung 1a noch teilweise abdecken, werden die Trägerarme 4 und 5.vermittels der Feder 17 aus
der in Fig. 1 dargestellten Lage im Uhrzeigersinn verschwenkt, wobei die Schließ-Verschlußlamellenplatten S nunmehr
anstelle der öffnungs-Verschlußlameilenplatten O die
Belichtungsöffnung 1a verschließen (Fdg. 3), so daß ein Belichtungsvorgang
abgeschlossen ist. Wie aus den vorstehenden Erläuterungen ersichtlich, wird ein Belichtungsschlitz
durch den oberen Rand der HauptlameIlenplatte 11 und den
unteren Rand der Hauptlamellenplatte 8 gebildet, wenn die Verstellung der Schließ-Verschlußlamellenplatten S in einem
Zeitpunkt erfolgt, an dem die öffnungs-Verschlußramellenplatten
O die Belichtungsöffnung 1a noch teilweise überdecken.
Die Belichtungszeit wird dabei durch die Zeitspanne zwischen dem Beginn der Verstellung der öffnungs-Verschlußlamellenplatten
O und dem Verstellbeginn der Schließ-Verschlußlamellenplatten
S vorgegeben. Sobald der untere Rand der Hauptlamellenplatte 8 zu Ende der Verstellung der Schließ-Verschlußlamellenplatten
S an der V-förmig ausgebauchten Seite 2c der Zwischenplatte 2 vorbeigeführt wird, gelangen zunächst
die beiden Endabschnitte des V-förmigen Randes 2c in Eingriff
mit dem unteren Lamellenplattenrand. Die Berührungspunkte verlagern sich dann zur Spitze der V-förmigen Ausbauchung
hin und treffen schließlich am Scheitel des "V" zusammen. Daher kann es zu keinem Verklemmen der Hauptlamellenplatte 8
mit der Zwischenplatte 2 kommen, und der Schließvorgang der Schließverschlußlamellenplatten S erfolgt unbehindert.
Außerdem ist die Hauptlamellenplatte 8 der Schließ-Verschlußlamellenplatten
S gegenüber der Zwischenplatte 2 durch die Lamellenplatten 9 und 10 getrennt, und das freie Ende der
Hauptlamellenplatte 8 befindet sich im breiteren Endabschnitt
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des keilförmigen Zwischenraums zwischen Rückhalteplatte 15
und Zwischenplatte 2. Nach Verstellbeginn verlagern sich die Lainellenplatten 8, 9 und 10 zum engeren Endabschnitt
des keilförmigen Zwischenraums hin, wobei sich die gegenseitige überlagerung der Lamellenplatten verringert. Die
Hauptlamellenplatte 8 verlagert sich dabei zum schmaleren
Ende des keilförmigen Zwischenraums hin. Die Lamellenplatten 8, 9 und 10 werden bei ihrer Verstellung innerhalb
des keilförmigen Zwischenraums geführt, wobei es nicht zu einem Flattern in einer zur Verstellrichtung senkrechten
Richtung kommen kann. Dadurch ist auch ein Streulichtdurchtritt in der Überdeckungsstellung der Belichtungsöffnung 1a
durch die Verschlußlamellenplatten ausgeschaltet. Die gleichen Vorteile ergeben sich selbstverständlich auch für
die Öffnungs-Verschlußlamellenplatten O.
Zum Spannen des Verschlusses werden die Spannhebel 16 und gleichzeitig vermittels einer hier nicht dargestellten Spannvorrichtung
entsprechend Fig. 5 im Uhrzeigersinn verschwenkt, wobei zu Ende dieser Schwenkbewegung der Spannhebel 16 durch
den Verriegelungshebel 18, und der Spannhebel 19 durch den Verriegelungshebel 21 in der gespannten Stellung verriegelt
wird. Gleichzeitig werden die Trägerarme 4,5, 6 und 7 aus der in Fig. 3 dargestellten Stellung gegen den Uhrzeigersinn
verschwenkt, wodurch die Hauptlamellenplatten 8 und 11 unter Beibehaltung einer vorbestimmten gegenseitigen Überlappung
verlagert werden. Folglich wird die Belichtungsöffnung 1a nicht freigegeben. Dabei kann sich der obere Rand der Hauptlamellenplatte
11 aufgrund des flach V-förmig ausgebauchten
Randes 2b ohne Klemmung gegen die Zwischenplatte 2 verstellen, so daß die Hauptlamellenplatte in den keilförmigen Zwischenraum
zwischen Zwischenplatte 2 und Rückhalteplatte 14 gelangt.
Dadurch kommt der Verschluß wiederum in den in Fig. 1 dargestellten Zustand, wobei jeder Streulichtdurchtritt einwandfrei vermieden ist.
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Bei der vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schlitzverschlusses bestehen
die öffnungs-Verschlußlamellenplatten O und die Schließ-Verschlußlamellenplatten
S jeweils aus drei lichtundurchlässigen dünnen Platten. Jede Verschlußlamellenplattengruppe
kann jedoch stattdessen auch aus beispielsweise zwei oder vier Lamellenplatten bestehen.
- Patentansprüche: 509813/0775
Claims (7)
- Patentansprüche1y Schlitzverschluß für eine fotografische Kamera, bestehend aus. zwei zum öffnen und Schließen einer in einer Grundplatte ausgebildeten Belichtungsöffnung dienenden Verschlußlamellenplattengrupp.en aus jev/eils mehreren lichtundurchlässigen, dünnen, an zwei, auf einer Seite der Belichtungsöffnung an der Grundplatte verschwenkbaren Trägerarmpaaren drehbar gelagerten Platten, dadurch gekennzeichnet , daß die vermittels der beiden lichtundurchlässigen Verschlußlamellenplattengruppen (8, 9, 10; 11, 12, 13) zur Ausbildung eines Belichtungsschlitzes dienenden beiden Hauptlamellenplatten (8, 11) in beiden Lamellenplattengruppen an ihrem Endabschnitt jeweils vermittels eines Endabschnitts der Trägerarme (4r 5; 6, 7) drehbar gelagert sind und die übrigen Verschlußlamellenplatten (9, 10; 12, 13) die entsprechenden Hauptlamellenplatten überlagern, wobei die Endabschnitte der übrigen Verschlußlamellenplatten durch die Trägerarme an näher an den Drehpunkten dieser Trägerarme liegenden Punkten gehalten sind.
- 2. Schlitzverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Verschlußlamellenplattengruppen spiegelbildlich zueinander angeordnet und die zur Lagerung der Verschlußlamellenplatten dienenden Trägerarme in in einem gegenseitigen Abstand voneinander angeordneten Arbeitsebenen verschwenkbar gelagert sind.
- 3. Schlitzverschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn-' zeichnet, daß die beiden Verschlußlamellenplattengruppen vermittels einer Zwischenplatte (2) voneinander getrennt sind, welche eine mit der Belichtungsöffnung (1a) in der Grundplatte (1) ausgerichtete Durchbrechung (2a) aufweist.509813/0775
- 4. Schlitzverschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwei sich gey. uüberliegende Seiten (2b, 2c) der Durchbrechung in der Zwischenplatte (2) in Form eines flachrm "V" nach außen ausgebaucht sind.
- 5. Schlitzverschluß nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf beiden Seiten der Zwischenplatte (2) ein Rückhalteplattenpaar (14, 15) jeweils unter einem Winkel zur Zwischenplatte geneigt angeordnet ist und zusammen mit dieser zur Aufnahme der freien Endabschnitte der beiden Verschlußlamellenplattengruppen dienende Zwischenräume bildet, welche jeweils an den von den Hauptlamellenplatten (8, 11) im durch die ausgefahrenen Verschlußlamellenplatten verschlossenen Zustand der Belichtungsöffnung eingenommenen Stellen enger und an den von den Hauptlamellenplatten im durch die eingefahrenen, sich gegenseitig überlagernden Verschlußlamellenplatten geöffneten Zustand der Belichtungsöffnung breiter sind.
- 6. Schlitzverschluß nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die die beiden Verschlußlamellenplattengruppen bildenden lichtundurchlässigen dünnen Platten aus Metall bestehen.
- 7. Schlitzverschluß nach einem der Ansprüche 1 - 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Belichtungsschlitz parallel zu den längeren Seiten der Belichtungsöffnung (1a) ausbildbar ist. ·50981 3/0775Leerseite
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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|---|---|---|---|
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