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DE2321271C3 - Buckelabtragvorrichtung, insbesondere für ein Skipistenfahrzeug - Google Patents

Buckelabtragvorrichtung, insbesondere für ein Skipistenfahrzeug

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Publication number
DE2321271C3
DE2321271C3 DE19732321271 DE2321271A DE2321271C3 DE 2321271 C3 DE2321271 C3 DE 2321271C3 DE 19732321271 DE19732321271 DE 19732321271 DE 2321271 A DE2321271 A DE 2321271A DE 2321271 C3 DE2321271 C3 DE 2321271C3
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
snow
boom
vehicle
blade
smoothing roller
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19732321271
Other languages
English (en)
Other versions
DE2321271B2 (de
DE2321271A1 (de
Inventor
Anmelder Gleich
Original Assignee
Ausscheidung in: 23 65 796 Fendt, Christian, 8240 Berchtesgaden
Filing date
Publication date
Application filed by Ausscheidung in: 23 65 796 Fendt, Christian, 8240 Berchtesgaden filed Critical Ausscheidung in: 23 65 796 Fendt, Christian, 8240 Berchtesgaden
Priority to DE19732365796 priority Critical patent/DE2365796C3/de
Priority to DE19732321271 priority patent/DE2321271C3/de
Priority to AT299074A priority patent/AT340990B/de
Priority to FR7415641A priority patent/FR2236534B1/fr
Priority to CH561874A priority patent/CH588875A5/xx
Priority to IT2203774A priority patent/IT1010202B/it
Publication of DE2321271A1 publication Critical patent/DE2321271A1/de
Publication of DE2321271B2 publication Critical patent/DE2321271B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2321271C3 publication Critical patent/DE2321271C3/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine Buckelabtragvorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Es ist bereits eine Vorrichtung der erwähnten Art nach dem DT-Gbm 68 06 564 bekannt, bei welcher das Buckclschneidgerät aus einer quer zur Fahrtrichtung angeordneten Gruppe keilförmiger Schneidsegmente besteht, die unmittelbar miteinander verbunden sind. Ein derartiges Buckelschneidgerät kann sich in Gegensatz zu einem Hobelschild, welcher ebenfalls schon in Verbindung mit einer Buckelabtragvorrichtung verwendet wurde, nicht so leicht im Schnee festfressen, selbst wenn bei ungünstigen Verhältnissen momentan ein verhältnismäßig tiefes »Eintauchen« in den Schnee erfolgt. Indessen wird durch das Buckelschneidgerät allein eine Abtragung eines Buckels nicht bewirkt, sondern erst in Verbindung mit der nachlaufenden Schneeglättungswalze. In der überwiegenden Anzahl aller Fälle sind jedoch weniger stark vereiste Schpeebuckel einzuebnen. In diesen Fällen ist ein Hobelschild grundsätzlich günstiger, sofern sichergestellt wird, daß auf dessen untere Kante beim Fahrbetrieb keine größeren Vertikalbewegungen übertragen werden.
Es ist auch, wie vorangehend bereits beiläufig erwähnt wurde, eine Buckelabtragvorrichtung ähnlich derjenigen nach dem DT-Gbm 68 06 564 bekannt, bei welcher das Buckelschneidgerät als Hobelschild ausgebildet ist. Nun werden aber über das Fahrzeugheck auf den Auslegerarm starke vertikale Schwankungen übertragen, welche über den Auslegerarm entsprechend dem jeweiligen Hebelarmverhältnis auch den Hobelschild beeinflussen, so daß ein glattes Einebnen von Schneebuckeln kaum möglich ist, weil sich die Auf- und Abbewegungen des Fahrzeughecks auf der vom Hobelschild abgetragenen Fläche »widerspiegeln«. Deshalb ist bei derartigen Buckelabtragvorrichtungen der Auslegerarm als verhältnismäßig langer deichselartiger Rahmen ausgebildet, an dessen rückwärtigem Ende die durch ihr Eigengewicht pressende Schneeglättungswalze gelagert ist. Das vordere Ende des deichselartigen Rahmens ist mit dem Fahrzeugheck
ft5 über eine Anhängerkupplung zu verbinden. Da hierbei der Hobelschild vom Fahrzeugheck einen verhältnismäßig großen Abstand und von der Glättungswalze nur einen verhältnismäßig geringen Abstand aufweist.
werden die Vertikalbewegungen des Fahrzeughecks nur in verhältnismäßig geringem Umfang auf den Hobel-.schild übertragen. Jedoch beeinträchtigt der lange deichselartige Rahmen die Manövrierbarkeit des Fahrzeuges insgesamt und kann deshalb nicht bei allen Arten von Einsätzen an dem Fahrzeug verbleiben, so daß je nach dem geforderten -Einsatz die Buckelabtrag vorrichtung angekuppelt oder abgebaut werden muß.
Es ist ferner auch noch eine Schneepreßvorrichtung bekannt, welche ein Paar am Fahrzeugheck i-ngelenkte, verhältnismäßig kurze heb- und senkbare li'ckwärtige Auslciearme umfaßt, an der quer zur Fahrtrichtung nachlaufend eine pressende Glättungswalze gelagert ist Eine derartige Vorrichtung ist jedoch nur bei weichem völlig unvereisten Schnee anwendbar und gibt gleichwohl keine so gute Einebnungsqualität von Buckeln wie eine Buckelabtragvorrichtung.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer gegenüber dem Stand der Technik verbesserten Buckelabtragvorrichtung, bei welcher einerseits der Abstand zwischen dem Fahrzeugheck und der Schneeglättungswalze bzw. zwischen dem Fahrzeugheck und dem zwischen Fahrzeugheck und Schneeglättungswalze angeordneten Buckelschneidgerät verhältnismäßig gering gehalten ist, um eine gute Manövrierbarkeit des Fahrzeuges zu gewährleisten, während andererseits eine Übertragung der vertikalen Schwankungsbewegungen des Fahrzeughecks auf das Buckelschneidgerät weitausgeschaltet wird. Erreicht wird dies durch die Merkmale des Kennzeichnungsteils des Patentanspruchs 1.
Durch den Erfindungsgedanken wird erreicht, daß die Abweichungen von der vorgegebenen durchschnittlichen Absenkhöhe der unteren Kante des Hobelschildes durch die vertikalen .Schwingbewegungen bestinimt werden, welche auf unebenem Gelände von der Fahr zeugmiue ausgeführt werden, wobei diese Bewegungen in der I-ahrzeugmitte bekanntlich am geringsten sind. Selbst diese geringen vertikalen Schwingbewegungen der Fahrzeugmitte werden lediglich in einem reduzierten Verhältnis auf den Hobelschild übertragen, ent sprechend der Gesamtlänge des Nachläufer-Auslegers zum Abstand des Hobelschildes von der Fahrzeugmitte. Es ergibt sich also mit anderen Worten eine stärkere Reduzierung der Abweichungen der Unterkante des Hobelschildes von der vorgegebenen durchschnittlichen Absenkhöhe als bei einer eingangs an zweiler Stelle erwähnten Buckclabtrageinrichtung mit Hobelschild, bei welcher die Länge des dcichselartigen Rahmens in Fahrtrichtung etwa der Länge des erfindungsgemäß vorgesehenen Nachläufer-Auslegers entsprich!, weil bei der erfindungsgemäßen Einrichtung der Nachläufer-Ausleger in der Fahrzeugmitte gelagert ist. während der deichselartige Rahmen bei der bekannten Buckelabtrageinrichtung am Fahrzeugheck angekoppelt ist, und weil andererseits bei der erfindungsgemäßcn Einrichtung die gesamte Fahi/euglänge einschließlich Buckelabtrageinrichtung durch den Nachläufer-Tragkörper nur sehr geringfügig erhöht wird.
Obgleich die Manövrierbarkeit des Fahrzeuges bei in Betriebstellung befindlicher Buckelabtragvorrichtung verhältnismäßig gut ist. wird durch eine Abhebung des Nachläiifer-Tragkörpers von der Schneeoberflache gemäß dem Patentanspruch 2 eine noch bessere Manövrierbarkeit des Fahrzeuges erzielt, wenn dieses für andere Aufgaben eingesetzt werden soll. (15
Durch das Merkmal des Patentanspruchs 3 wird eine optimale Einstellung der Unterkante des Hobelschildes gegenüber den einzuebnenden Buckeln je nach den herrschenden Geländeverhältnissen vom Fahrzeug aus ermöglicht. Eint weitere Ausgestaltung ergibt sich durch die Merkmale des Patentanspruchs 4, wobei es möglich wird, den Hobelschild über solchen Bodenflächenbereichen in eine völlige Außerbetriebsstellung zu bewegen, bei denen die Buckel bereits eingeebnet wurden oder Buckel nicht vorliegen.
Durch die Merkmale des Patentanspruchs 5 wird in Analogie zu denjenigen des Patentanspruchs 3 eine Einstellung des Hobelschildes von Hand ermöglicht.
Durch die Merkmale des Patentanspruchs 6 wird erreicht, daß der Nachläufer-Tragkörper nicht allzu tief in deii Schnee einsinkt, was eine wesentliche Voraussetzung für eine einwandfreie Wirksamkeit der Vorrichtung darstellt, und daß darüber hinaus jedoch der Fahrtwiderstand nicht allzu groß wird.
Durch die Merkmale des Patentanspruchs 7 ergibt sich eine vorteilhafte Ausbalancierung aller wesentlichen Teile der Buckelabtragvorrichtung unter sich und auch gegenüber dem Fahrzeug.
Durch die Merkmale der Patentansprüche 8—10 wird erreicht, daß in verhältnismäßig einfacher Weise sowohl die Auslegerarme als auch der Nachläufer-Ausleger in eine Außerbetriebsstellung gebracht werden können, ohne daß sich Bauelemente gegenseitig stören.
Durch die Merkmale des Patentanspruchs Il wird eine besonders stabile Führung des Hobelschildes erreicht. Die Merkmale des Patentanspruchs 12 stellen eine weitere Ausgestaltung hiervon dar.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 '-in Ausführungsbeispiel eines Skipistenfahrzeuges nebst einer daran angebrachten erfi^r!„,,ebgemäßen Buckclabtrageinrichtung in Seitenansicht,
F i g. 2 das Fahrzeugheck des in F i g. 1 veranschaulichten Skipistenfahrzeuges zusammen mit der erfindungsgemäßen Buckelabtrageinrichtung in perspektivischer Draufsicht schräg von oben sowie in einer gegenüber F i g. 1 vergrößerten Darstellung.
Gemäß F i g. 1 weist ein Skipistenfahrzeug 1 am vorderen Ende einer Fahrzeugbrücke 2 eine Fahrerkabine 3 auf und ist mit einer linksseitigen Raupe 4a sowie einer rechtsseitigen Raupe 4Z> (letztere nur aus Fig.2 ersichtlich) ausgestattet, wobei, wie sich aus Fig. 2 ergibt, beide Raupen 4a, Ab so breit sind, daß sie beidseitig über die Fahrzeugbrücke hinausstehen, während die Innenkanten der beiden Raupen 4a, Ab in der Nähe der Fahrzeuglängsachse einen gewissen lichten Abstand voneinander aufweisen. Die Raupen 4a, 46 laufen in üblicher Weise auf gummibeschichteten und abgefederten Tragrädern 5.
Am Fahrzeugheck bzw. am rückwärtigen Ende der Fahrzeugbrücke 2 ist ein Walzenstellglied 6 fest angebracht, welches zur Betätigung eines Paares verhältnismäßig kurzer heb- und senkbarer rückwärtiger Auslegerarme 7a, Tb eingerichtet ist. Die rückwärtigen Enden der Auslegerarme 7a, Tb sinr1 mit dem mittleren Teil eines Bügelsteges 8 eines die Breite einer nachlaufenden Schneeglättungswalze 9 etwas übersteigenden U-förmigen Lagerbügels 10 fest verbunden, wobei von dem oberhalb des Scheitels der Walze 9 verlaufenden Bügelsteg 8 an beiden Enden Schenkel 11a. Wb nach unten verlaufen, welche die Walze 9 lagern --
Miuels des Walzenstellgliedes 6 kann auf die beiden Auslegerarme Ta, Tb ein normalerweise nach unten gerichtetes Drehmoment ausgeübt werden, so daß die Walze 9 mit voreeeebener Kraft eesen die Schneenher-
fläche gepreßt werden kann. Wahlweise können jedoch auch die Auslegerarme 7 a, 7 b angehoben werden, wobei die Walze 9 von dem Boden abhebt, wenn das Skipistenfahrzeug 1 für Aufgaben eingesetzt werden soll, bei denen die Walze 9 keine Funktion zu erfüllen braucht. Die vorangehend beschriebenen Bauelemente sind sämtlich Bestandteile eines zum Stand der Technik gehörenden Skipistenfahrzeuges und stellen keinen Teil der vorliegenden Erfindung dar.
Mittels zweier Lagerböcke 12a, 126, die etwa in der Fahrzeugmitte angeordnet sind, ist ein Nachläufer-Ausleger 13 auf- und abwärts schwenkbar gelagert, welcher oberhalb der beiden Auslegerarme 7a, 7b, oberhalb eines nachfolgend noch näher beschriebenen Hobelschildes 14 sowie oberhalb der Walze 9 bzw. deren Lagerbügel 10 verläuft. An einem im wesentlichen nach unten gerichteten rückwärtigen Endteil 15 ist der Nachlauf er-Ausleger 13 mit einem hinter der Walze 9 auf der Schneeoberfläche gleitenden Nachläufer-Tragkörper 16 ausgestattet. Etwa oberhalb des Hobelschildes 14 ist an den Nachläufer-Ausleger 13 ein Einstellglied 17 angelenkt, an dessen unterem Ende der Hobelschild 14 hängend gehalten ist.
Der Hobelschild 14 umfaßt, wie aus F i g. 2 ergibt, eine Kastenprofilschiene 18 von quadratischem Querschnitt, an deren beiden Enden je ein Längslenker 19a, 19έ> befestigt ist. Die beiden Schenkel 11a, Ub des U-förmigen Lagerbügels 10 sind über die beiden Lagerstellen der Walze 9 hinaus nach unten verlängert und an ihren unteren Enden mit Lagern 20 für die beiden Längslenker 19a, 196 des Hobelschildes versehen. Die Kastenprofilschiene 18 und damit der obere Teil des Hobelschildes 14 verlaufen auf einer Höhe, die etwa dem Scheitel der Walze 9 entspricht, so daß die Längslenker 19a, 196 von der Walze 9 ausgehend in Fahrtrichtung leicht schräg nach oben verlaufen. Dies hat zur Folge, daß sich der Hobelschild 14 nicht in den Schnee einpressen kann, sondern vielmehr beim Auftreten größerer Widerstände unter Hochschwenkung der Längslenker 19a, 19b nach oben gedruckt wird.
Wie sich am besten aus Fig. 1 und 2 ergibt, wird der Hobelschild 14 über das Einstellglied 17 an einem mittleren Teil des Nachläufer-Auslegers 13 hängend geführt, wobei die durchschnittliche Absenkhöhe des Hobelschildes 14 an dem Einstellglied 17 justierbar ist Das Einstellglied 17 kann gemäß einem Ausführungsbeispiel über ein (nicht veranschaulichtes) entferntes Bedienungselement zu betätigen sein, wobei z. B. das Einstellglied 17 als Hydraulikstellglied ausgebildet ist. Hierbei kann das Einstellglied 17 im Sinne einer vollen Abhebung des Hobelschildes 14 von der Schneeoberfläche bei auf dem Schnee gleitendem Nachläufer-Tragkörper 16 zu betätigen sein.
Gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel kann wahlweise das Einstellglied 17 auch spannschloßartig ausgebildet und von Hand justierbar sowie feststellbar sein.
ίο Vorzugsweise ist der Nachläufer-Ausleger 13 mittels eines (in der Zeichnung nicht veranschaulichten) Stellgliedes unter Abhebung des Nachläufer-Tragkörpers 16 von der Schneeoberfläche nach oben verschwenkbar. Dies bewirkt gleichzeitig eine völlige Abhebung des Hobelschildes 14 von der Schneeoberfläche, wobei jedoch das Ausmaß der nach oben gerichteten Verschwenkung des Nachläufer-Auslegers 13 so dosiert wird, daß der Hobelschild 14 mit seinem oberen Teil nicht an den Auslegerarmen 7a, 7b anschlägt.
Der Nachläufer-Tragkörper 16 ist als längliche Tragkufe mit allseitig topfartig aufgebogenem umlaufenden Rand ausgebildet, wobei dieses letztere Merkmal auch eine gewisse seitliche Auslenkbarkeit des Nachläufer-Tragkörpers 16 auf der Schneeoberfläche ermöglicht. Wie sich aus F i g. 2 ergibt, erstreckt sich der Nachläufer-Ausleger 13 in jeder Schwenkstellung innerhalb einer die Fahrzeuglängsachse enthaltenden Vertikalebene, was auch für den Nachläufer-Tragkörper 16 zutrifft, so daß eine weitgehende Freiheit von Seitenkräften beim Betrieb des Skipistenfahrzeuges 1 erzielt wird. '
An der Oberseite des Bügelsteges 8 des U-förmigen Lagerbügels 10 ist eine nach oben offene U-förmige Seitenführungsgabel 22 zur Aufnahme und seitenstabilen Führung des Nachläufer-Auslegers 13 vorgesehen. Die Seitenführungsgabel 22 weist zwei Schenkel 23a, 236 auf, welche in ihrem oberen Teil etwas nach außen divergieren (vgl. insbesondere Fig.2). Die beiden Schenkel 23a, 236 der Seitenführungsgabel 22 sind mit einem Paar fluchtender Querbohrungen 24a, 24b versehen, in welche ein (nicht veranschaulichter) Rastbolzen einzuschieben ist, der zur Auflagerung des Nachläufer-Auslegers 13 dient, wenn dieser in seine Außerbetriebsstellung geschwenkt ist, in welcher der Nachläufer-Tragkörper 16 von der Schneeoberfläche abgehoben ist.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (12)

Patentansprüche:
1. Buckelabtragvorrichtung, insbesondere für ein Skipistenfahrzeug, mit einer am Fahrzeugheck über zumindest einen heb- und senkbarer· Auslegerarm angelenkten, nachlaufenden Schneeglättungswalze und einem eine nach unten gerichtete Vorspannung des Auslegerarmes bewirkenden Walzenstellglied sowie mit einem am Auslegerarm zwischen dem Fahrzeugheck und der Schneeglättungswalze angeordneten, sich über die Walzenbreite erstreckenden Buckelschneidgerät, welches durch ein Einstellglied gegenüber der Schneeglättungswalze heb- und senkbar, ist, dadurch gekennzeichnet, daß etwa in Fahrzeugmitte zumindest ein Nachläufer-Ausleger (13) auf- und abwärtsschwenkbar gelagert ist, welcher sich oberhalb der Auslegerarme des als Hobelschild (14) ausgebildeten Buckelschneidgeräts sowie der Schneeglättungswalze (9) erstreckt und hinter der Schneeglättungswalze einen nach unten gerichteten Endteil (15) mit einem auf der Schneeoberfläche gleitenden Nachläufer-Tragkörper (16) aufweist, und daß das Einstellglied (17) des Hobelschildes (14) im mittleren Bereich des Nachläufer-Auslegers (13) hängend angelenkt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennleichnet, daß der Nachläufer-Ausleger (13) mittels eines Stellgliedes unter Abhebung des Nachläufer-Tragkörpers (16) von der Schneeoberfläche nach oben abhebbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Einstellglied (17) übi*r ein entferntes Bedienungselement zu betätigen ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Einstellglied (17) im Sinne einer vollen Abhebung des Hobelschildes (14) von der Schneeoberfläche bei auf dieser gleitendem Nachläufer-Tragkörper (16) zu betätigen ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1,2 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Einstellglied (17) tpannschloßartig ausgebildet und von Hand justierbar sowie feststellbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5. dadurch gekennzeichnet, daß der Nachläufer-Tragkörper (16) als längliche Tragkufe mit allseitig topfartig aufgebogenem umlaufenden Rand ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Nachläufer-Ausleger (13) in jeder Schwenkstellung innerhalb einer die Fahrzeuglängsachse enthaltenden Vertikalebene erstreckt und daß das Einstellglied (17) mit einem Ende an die Mitte des oberen Randes des Hobelschildes (14) angelenkt ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneeglättungswalze (9) an den nach unten verlaufenden Schenkeln
«(lla, 116) eines jich über diese erstreckenden U-förmigen Lagerbügels (10) gelagert ist, und daß in der Mitte des Bügelsteges (8) eine nach oben offene U-förmige Seitenführungsgabel (22) für den Nachläufer-Ausleger (13) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schenkel (23a, 236) der Seitenführungsgabel (22) in ihrem oberen Teil etwas divergieren.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden SQhenkel (23a, 236) der Seitenführungsgabel (22) fluchtende Querbohrungen (24a, 246) zum Einschieben eines Rastbolzens aufweisen.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Hobelschild (14) über je einen an jeder Seite vorgesehenen Längslenker (19a, 196) an je einen zugehörigen Schenkel (Ha, 116) des Lagerbügels (10) angelenkt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (lla, 116) des Lagerbügels (10) über die Lagerstellen der Schneeglättungswalze (9) hinaus nach unten verlängert sind und an ihren unteren Enden die Lager (20) für die beiden Längslenker (19a, 196) des Hobelschildes (14) aufweisen und daß die Längslenker mit dem oberen Teil des Hobelschildes verbunden sind, dessen Höhe etwa dem Scheitel der Schneeglättungswalze entspricht.
DE19732321271 1973-04-27 1973-04-27 Buckelabtragvorrichtung, insbesondere für ein Skipistenfahrzeug Expired DE2321271C3 (de)

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AT299074A AT340990B (de) 1973-04-27 1974-04-10 Buckelabtragvorrichtung fur ein skipistenfahrzeug
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CH561874A CH588875A5 (de) 1973-04-27 1974-04-24
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