DE2362826A1 - Magnetische transportvorrichtung - Google Patents
Magnetische transportvorrichtungInfo
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Description
PHB-32.300
17. Dez. 1973
17. Dez. 1973
Magnetische Transportvorrichtung
Die Erfindung bezieht sich auf eine magnetische Transportvorrichtung,
insbesondere eine magnetische Transportvorrichtung der Art (nachstehend als "die betreffende Art"
bezeichnet), die aus einer ortsfesten Platte bzw. einem ortsfesten Streifen aus nicht-magnetisierbarem Material
zur Aufnahme des Transportgutes und aus einer Anzahl Dauermagnete besteht, die über eine Strecke parallel zu und nahe
bei der freien Seite der Platte bzw. des Streifens bewegbar
sind, um das Transportgut über die Oberfläche der Platte bzw. des Streifens zu ziehen.
Bei derartigen Transportvorrichtungen sind die Hagnete meistens
an endlosen Ketten angeordnet. Dadurch wird die Kon-
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' - 409825/09 2'5
.struktionsgröße der Vorrichtungen nach unten begrenzt,
weil, je kleiner die Abmessungen im Querschnitt der
Transportvorrichtung werden, umso kleinere Magnete verwendet werden müssen, die zwangsläufig weniger Kraftfluß
liefern? je kleiner der Abstand zwischen den Magneten
und den Ketten wird, umso größer ist der Teil des verfügbaren Kraftflusses, der über die Ketten verlorengeht. Der
Nutzeffekt der Transportvorrichtung nimmt auf diese Weise schnell ab, je kleiner ihr Querschnitt wird.
Die Erfindung bezweckt nun, eine Konstruktion zu schaffen, die es ermöglicht, eine Transportvorrichtung der betreffenden
Art mit kleineren Abmessungen zu bauen, die beispielsweise klein genug ist, um tragbar zu sein oder in kleinen
Räumen verwendet zu werden, ohne einen zu großen Verlust an Nutzeffekt.
Eine magnetische Transportvorrichtung der betreffenden Art ist nach der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Magnete
auf einem endlosen Zahnriemen aus nicht-magnetisierbarem
Material angeordnet sind, der mit einem antreibbaren Zahnrad aus nicht-magnetisierbarem Material zusammenarbeitet,
Da der Riemen mit den Magneten aus nicht-magnetisierbarem Material besteht, bildet er für den magnetischen Kraftfluß
keinen Kurzschluß, so daß der Nutzeffekt der Vorrichtung nur abhängig von der Größe der verwendeten Magnete ist.
In einer Ausführungsform der Erfindung sind der Riemen mit
den Magneten und das Zahnrad in einem Gehäuse mit zwei parallelen Seitenwänden aus nicht-magnetisierbarem Material
und mit einer ununterbrochenen Wand untergebracht, die aus einem Streifen bzw. einer länglichen Platte aus nicht-magnetisierbarem
Material besteht, der bzw. die um die Seiten-
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wände herumgelegt und an den Rändern derselben "befestigt
ist und deren Enden miteinander verbunden sind, wobei diese ununterbrochene Wand einen flachen Teil hat, auf
den das Transportgut gelegt werden kann.
Vorzugsweise ist das Gehäuse länglich ausgebildet und haben seine Seitenwände halbkreisförmige Enden, wobei.der
Riemen über zwei Zahnräder läuft, die je an einem Ende des
Gehäuses vorgesehen und um Achsen drehbar sind, die sich durch die Krümmungsmitten der- benachbarten Enden der Seitenwände
des Gehäuses erstrecken, wobei Mittel vorhanden sind, den Riemen zwischen den Zahnrädern zu unterstützen,
so daß die Magnete mit geringer Reibung die Innenoberfläche wenigstens des genannten flachen Teils der ununterbrochenen
Wand des Gehäuses berühren.
Die Mittel, den Riemen zwischen den an den Enden befindlichen Rollen zu unterstützen, können aus gezahnten, nicht
angetriebenen Rollen aus nicht-magnetisierbarem Material bestehen. Sie können jedoch auch aus einem elastischen
länglichen Riemenführungselement aus nicht-magnetisierbarem Material bestehen, das an einer der Seitenwände des Gehäuses
befestigt ist.
Die Antriebsmittel für die Zahnräder können aus einem Elektromotor
bestehen, der an der Außenseite einer der Seitenwände des Gehäuses angeordnet ist.
Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform der Erfindung,
die sich insbesondere zum Entfernen von ferromagneti-
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schem Material aus einer damit verunreinigten Flüssigkeit
'eignet, .
Pig. 2 eine Draufsicht der Transportvorrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 eine detaillierte Seitenansicht des Gehäuses der Transportvorrichtung nach den Fig. 1 und 2 im größeren Maßstab,
wobei ein Teil der Seitenwand des Gehäuses entfernt ist,
Fig. 4 eine Seitenansicht eines Schnittes durch einen Teil der Transportvorrichtung in einem größeren Maßstab als in
den Fig. 1 und 2 gemäß der Linie 17-IV in Fig. 5,
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V in Fig. 4,
Fig. 6 eine Seitenansicht eines Schnittes gemäß der Linie VI-VI aus Fig. 7 durch eine Abwandlung der Konstruktion
nach den Fig. 4 und 5,
Fig. 7 einen Schnitt längs der Linie VII-VII der Fig. 6.
Die in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Transportvorrichtung hat ein längliches Gehäuse 1 mit zwei parallelen Seitenwänden
2 aus nicht-magnetisierbarem Material, beispielsweise rostfreiem Stahl. Ein Streifen bzw. eine längliche Platte
aus demselben Material ist um die Seitenwände 2, die halbkreisförmige Enden aufweisen, herumgelegt und an am Rande
der Seitenwände befindlichen Flanschen 3 befestigt und bildet auf diese Weise eine ununterbrochene Wand 4, wobei die
Enden des Streifens bzw. der Platte derart miteinander verbunden sind, daß sie wenigstens an der Innenseite der Wand
eine ebene Fläche bilden. Wenn der Streifen aus rostfreiem Stahl besteht, kann er durch Schweißen an den Flanschen 3
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"befestigt sein, während zum Verbinden der Enden des Streifens
miteinander nach außen gebogene Plansche 19 (!"ig. 1
und 3) vorgesehen sind, die entlang ihren äußeren Rändern und an ihren Enden miteinander verschweißt sein können, wie
dies in Fig. 3 bei 19b bzw. 19a angegeben ist. Im Gehäuse 1 befindet sich ein endloser Riemen 5» auf dessen Innenoberfläche
Zähne gebildet sind und der über zwei Zahnräder 7 läuft, die an je einem Ende des Gehäuses 1 angeordnet sind.
Jeder. Zahn des Riemens erstreckt sich über seine ganze Breite. Der Riemen sowie die Räder bestehen aus nicht-magnetisierbarem
Material, beispielsweise der Riemen aus Naturkautschuk,. Synthesekautschuk, wie Neopren oder Kunstharz,
und die Zahnräder aus Aluminium oder Kunstharz. Eines der Räder 7 ist in Fig. 4 und 5 sichtbar. Es ist mit Lagerbuchsen
10 versehen und um eine Achse 8 drehbar, die an ihren
Enden mittels Schrauben 9 an den Seitenwänden 2 des Gehäuses 1 befestigt ist. Das andere nicht dargestellte Zahnrad
wird von einem Elektromotor 11 (Fig. 1 und 2) angetrieben,
der an der Außenseite an einer der Seitenwände 2 angeordnet ist, wobei die Antriebskraft über ein Untersetzungsgetriebe
übertragen wird. Das Zahnrad kann mit "Vorteil auf der Ausgangswelle
dieses Getriebes angeordnet sein. Die beiden Zahnräder und die sie tragenden Achsen sind derart angeordnet,
daß ihre Drehungsachsen durch die Krümmungsmitten der benachbarten Enden der Seitenwände 2 gehen. Zwischen den
beiden Zahnrädern ist der Riemen 5 zusammen mit verzahnten, nicht angetriebenen· Rollen 12 wirksam, die zwischen dem gezogenen
und dem losen Truram des Riemens liegen und aus ähnlichem
Material bestehen, wie die Antriebsräder. Da das gezogene und das lose Trumm des Riemens 5 mit derselben Geschwindigkeit
in entgegengesetzten Richtungen laufen, werden die nicht angetriebenen Rollen 12 sich nicht in Längsrichtung
des Gehäuses 1 bewegen und brauchen daher nicht auf Achsen angeordnet zu sein.
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. An der Außenoberfläche des Riemens 5 sind Dauermagnete 13
befestigt, die in gleichen Abständen voneinander liegen und sich je praktisch über die ganze Breite des Riemens
erstrecken. Die Magnete sind Stabmagnete, die an' den Enden etwas aufwärts gerichtet sind, so daß sie die Form einer
Rinne bilden, wie dies in Fig. 5 dargestellt ist. Jeder Magnet ist durch zwei Bolzen 14, die mittels kappenförmiger,
je einen Zahn des Riemens umfassender Muttern 15 am Riemen angeordnet sind, befestigt. Um zu vermeiden, daß
diese Muttern 15 gegen die Rollen bzw. Zahnräder stoßen, hat jede Rolle zwei Nuten 16 im Umfang, in die die Muttern
15 aufgenommen werden können.
Im Betrieb der Transportvorrichtung bewegt der Riemen 5
die Magnete 13 hintereinander über eine Strecke parallel zur ununterbrochenen Wand 4 des Gehäuses 1, wobei die Richtung dieser Bewegung in Fig. 4 durch den Pfeil A angegeben
ist. Wenn ferromagnetisch.es Material oder aus einem derartigen Material bestehende Körper auf die obere Fläche des
flachen oberen Teils der Wand 4 gelangt bzw. gelangen, wird dieses bzw. werden diese durch die Magnete 13 über diese
Oberfläche von links nach rechts in Fig. 1,2 und 4 gezogen.
Obwohl in der Zeichnung die Magnete 13 mit geringem Spielraum
frei von der Wand 4 des Gehäuses 1 liegen, werden sie in der Praxis mit geringer Reibung an der Wand 4 anliegen,
so daß das zu transportierende Material möglichst dicht an den Magneten und auf diese Weise im Gebiet der größten magnetischen
Feldstärke liegt. Die Magnete werden den oberen Teil der Wand 4 berühren, und zwar infolge der Unterstützung
des gezogenen Trumms des Riemens 5 durch die nicht angetriebenen Rollen 12. Nötigenfalls könnten diese Rollen auf schwebenden
Achsen angeordnet sein, die durch Federn nach oben gedruckt werden, so daß die Magnete mit Kraft gegen die
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untere Seite des oberen !Dells der Wand 4 gedruckt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist, daß statt der nicht angetriebenen Rollen 12 ein elastischer Riemenführer verwendet wird,
wie dies in Pig. 6 und 7 dargestellt ist. Dieser Riemenführer 17 besteht aus einem im wesentlichen rinnenförmigen .
Element aus nicht-magnetisierbarem Plattenmaterial, beispielsweise rostfreiem Stahl, das zwei elastische Flansche 17a und
17b hat, die mit geringer Kraft gegen die Innenseite des gezogenen
bzw. losen Trumms des- Riemens 5 drücken, so daß die Magnete 13 gegen die inneren Oberflächen des oberen und unteren
Teils der Wand 4 gedrückt werden. Die Plansche 17a und 17b sind mittels eines Steges 17c miteinander verbunden, der an
einer der Seitenwände 2 des Gehäuses 1 befestigt ist. Der Riemenführer hat einen derartigen Querschnitt, daß die Muttern
bei ihrer Bewegung mit dem Riemen 5 frei von den Flanschen 17a
und 17b bleiben. Bei der dargestellten Ausführungsform hat
der Riemenführer 17 einen etwa V-förmigen Querschnitt.
Damit die Reibung zwischen den Magneten I3 und der Wand 4
des Gehäuses 1 verringert wird, kann das Gehäuse Schmieröl enthalten. Das Öl muß von einem Typ sein, der das Material
des Riemens 5 nicht angreift, oder umgekehrt, der Riemen muß aus einem Material bestehen, das beständig ist gegen das
verwendete Öl. Es ist auch, möglich, ein Trockenschmiermittel zu verwenden, beispielsweise Molybdändisulfid oder Graphit,
oder die Magnete können mit PTFE (Teflon) verkleidet sein. Die vorderen Ränder der die Wand 4 berührenden Teile der
Magnete sind vorzugsweise abgerundet, wie es bei 13a in
Pig. 4 und 6 angegeben ist, damit verhindert wird, daß sie an den Enden des Gehäuses 1 in die gebogenen Teile der Wand
schneiden.
Nötigenfalls kann der Riemen 5 in Längsrichtung durch Päden,
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vorzugsweise aus nicht-magnetisierbarem Material, wie "beispielsweise Glasfasern, verstärkt sein. Wie I1Ig. 6
und 7 zeigen, können die Zahnräder 7 mit Planschen 18 versehen sein, damit ein seitliches Verschieben des Riemens
auf den Rädern vermieden wird.
Ein Riemen von dem bei Zraftwagenmotoren zum Antreiben der Nockenwelle verwendeten Typ hat sich bewährt zum Gebrauch
als endloser Zahnriemen.
Es ist nicht unbedingt notwendig, daß das nicht vom Motor 11 angetriebene Rad, d.h. das in den Pig. 4, 5, 6 und 7
dargestellte Rad verzahnt ist; nur das vom Motor angetriebene Rad muß verzahnt sein, damit die Antriebskraft auf den
Riemen 5 übertragen wird. Das nicht angetriebene Rad kann glatt sein oder sogar durch ein festes gebogenes Führungselement
ersetzt werden. Dieses Element kann einen Teil des Riemenführers 17 in der Ausführungsform nach Fig. 6 und 7
bilden.
Eine geeignete Verwendung der beschriebenen Transportvorrichtung ist das Trennen von ferromagnetischem Material
aus einer mit einem derartigen Material verunreinigten Flüssigkeit, beispielsweise Kühlmittel für eine Werkzeugmaschine.
Dabei wird die Vorrichtung in einem bestimmten Winkel in einen offenen Behälter gestellt, dem die verunreinigte
Flüssigkeit zugeführt wird. Das Ende der Vorrichtung, an dem der Motor 11 angeordnet ist, ruht auf dem
oberen Rand des Behälters, während das andere Ende in der Flüssigkeit steckt. Im Betrieb der Vorrichtung werden ferromagnetische
Verunreinigungen in der Flüssigkeit durch die Magnete 13 zunächst an die Außenoberflache der ununterbrochener.
Wand 4 des Gehäuses der Vorrichtung gezogen und dann über diese Oberfläche durch die Magnete weiter befördert. Wenn die
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Verunreinigungen das obere Ende des GeMuses 1 erreicht
haben, d.h. das aus dem Behälter herausragende Ende, und um den gebogenen Teil der Wand 4 an diesem Ende des Gehäuses
gelangt sind, werden sie von einem Querteil festgehalten, der mit Vorteil durch die Flansche 19 auf der
Wand 4 gebildet wird, wozu die Stelle dieser Plansche geeignet
gewählt ist. Die Verunreinigungen häufen sich am Querteil an, bis letzten Endes ihr Eigengewicht sie von
der Wand 4 in einen nicht dargestellten Sammelbehälter fallen läßt.
Patentansprüche; - 10 -
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Claims (6)
1. / Magnetische Transportvorrichtung, die aus einer ortsrten
Platte bzw. einem ortsfesten Streifen aus nichtmagnetisierbarem Material zur Aufnahme des Transportgutes und
aus einer Anzahl Dauermagnete besteht, die über eine Strecke parallel zu und nahe bei der freien Seite der Platte bzw. des
Streifens bewegbar sind, um das Transportgut über die Oberfläche der Platte bzw. des Streifens zu ziehen, dadurch gekennzeichnet,
daß die Magnete auf einem endlosen Zahnriemen aus nichtmagnetisierbarem Material angeordnet sind, der mit einem antreibbaren
Zahnrad aus nicht-magnetisierbarem Material zusammenarbeitet.
2. Magnetische Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Riemen und die Magnete sowie das Zahnrad in einem Gehäuse mit zwei parallelen Seitenwänden aus
nicht-magnetisierbarem Material und mit einer ununterbrochenen Wand in Form eines Streifens bzw. einer länglichen Platte
aus nicht-magnetisierbarem Material angeordnet sind, der bzw. die um die Seitenwände herumgelegt und an den Rändern derselben
befestigt ist und deren Enden miteinander verbunden sind, wobei diese ununterbrochene Wand einen flachen Teil hat, auf dem das
Transportgut ruhen kann.
3. Magnetische Transportvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse eine längliche Form hat
und seine Seitenwände halbkreisförmige Enden haben, wobei der Riemen über zwei Zahnräder läuft, die an Je einem Ende des Gehäuses
angeordnet und um Achsen drehbar sind, die sich durch die Krümmungsmitten der benachbarten Enden der Seitenwände
des Gehäuses erstrecken, wobei Mittel vorhanden sind, den Riemen zwischen den Zahnrädern zu unterstützen, damit die Magnete
- 11 -
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mit geringer Reibung die Innenoberfläche wenigstens des flachen Teils der ununterbrochenen Wand des Gehäuses berühren. '
4. Magnetische Transportvorrichtung nach Anspruch 3»
dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Unterstützung des Riemens zwischen den Zahnrädern aus gezahnten, nicht angetriebenen
Rollen aus nicht-magnetisierbarem Material bestehen.
5. Magnetische Transportvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Unterstützung des
Riemens zwischen den Endzahnrädern aus einem elastischen länglichen Riemenführer aus nicht-magnetisierbarem Material bestehen,
der an einer der Seitenwände des Gehäuses befestigt ist.
6. Magnetische Transportvorrichtung nach Anspruch 2, 3,4
oder 5» dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsmittel für die Zahnräder aus einem Elektromotor bestehen, der an der Außenseite
einer der Seitenwände des Gehäuses angeordnet ist.
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