DE2222013B2 - Zweikomponenten-klebepatrone - Google Patents
Zweikomponenten-klebepatroneInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Zweikomponenten-Klebepatrone,
die insbesondere zum Versetzen in Porenbeton, Hohlblocksteinen u.dgl. dient und mit einer im
Innenbereich angeordneten Binderkomponente und diese mantelförmig umschließender, außen mit einer
Schutzschicht umgebender Härterkomponente versehen ist.
Man kennt bereits Zweikomponenten-Klebepatronen, bei denen ein Rohr, das aus härterhaltiger Masse
gebildet ist, in ihrem Innenbereich eine Binderkomponente mantelförmig umschließt, wobei dieses Rohr auch
außen mit einem Lack als Schutzschicht umgeben sein kann (vgl. DT-AS 1 536 024). Derartige Zweikomponenten-Klebepatronen
sind in der Praxis wenig brauchbar. Die in der Rohrwand untergebrachte Härterkomponente
stellt dort einen vergleichsweise geringen Volumenteil dar und es besteht die Gefahr einer schlechten
Ausmischung zwischen Härter- und Binderkomponente. Außerdem ist ein solches Rohr verhältnismäßig spröde.
Insbesondere beim Versetzen in nicht durchgehend massiven Werkstoffen wie z. B. Loch- und Kammersteinen,
aber auch bei ungleichmäßigen bohrlöchern im Gestein können auch größere Abschnitte dieses Rohres
ausbrechen und in eine Höhlung hineinfallen. Dann fehlt nicht nur der in diesem Rohrteil enthaltene Anteil an
Härterkomponente, sondern die gewöhnlich dünnflüssige Binderkomponente kann an einer solchen Stelle
leicht entweichen, so daß sich die für die Befestigungsstelle zur Verfügung stehende Binder- und Härterkomponentenmenge
in unkontrollierbarer Weise verändern kann.
Es ist auch nicht mehr neu, bei einer Zweikomponenten-Klebepatrone
die Binder- und die Härter-Komponente in zwei verschiedenen Ampullen unterzubringen,
wobei sich die eine Ampulle innerhalb der anderen befindet, so daß die äußere Ampulle gewissermaßen die
Schutzschicht für Binder und Härter bildet (vgl. GB-PS 953 056). Bei dieser Zweikomponenten-Klebepatrone
befindet sich jedoch der Härter in der inneren Patrone, die erheblich kleiner und kurzer ist als die äußere
Patrone, so daß sie ihre Lage innerhalb dieser äußeren Patrone erheblich verändern kann. Dementsprechend
kann die den Härter enthaltende Patrone einem in die äußere Patrone eindringenden, diese zerstörenden
Zuganker in erheblichem Ausmaß ausweichen, ehe sie selbst zerstört wird und dadurch den Mischungsvorgang
freigibt; deshalb kann es leicht zu einer ungleichmäßigen Vermischung von Härter- und Binder-Komponente
kommen.
ferner ist auch bereits Härter in Pastenform bekannt.
Außerdem ist nicht mehr neu, derartige Ampullen aus Glas anzufertigen und man kennt auch bereits eine
Zweikomponenten-Klebepatrone, bei welcher die Härterkomponente in Form eines Stabes derart in einer die
Binderkomponente einschließenden rohrartigen Hülle angeordnet ist, daß der Härterstab sich axial nicht
erheblich gegenüber dieser Hülle verschieben kann (vgl. DT-PS 1 536 024). Bei der letztgenannten vorbekannten
Ausführung liegt die Härterkomponente bezüglich des Querschnittes der gesamten Ampulle zentral, mitten in
der Binder-Komponente eingebettet, ohne daß jedoch eine sichere Trennwand zwischen diesen Komponenten
vorgesehen ist (vgl. DT-PS 1 536 024). Eine längere, sichere Aufbewahrung solcher Patronen ist nicht
gewährleistet, da die beiden Kleberkomponenten unbeabsichtigt in Reaktion miteinander treten können.
Auch ist die im wesentlichen zentrale Unterbringung der Härterkomponente innerhalb der Kleberkomponente
für eine gute Vermischung unvorteilhaft.
Es besteht daher die Aufgabe, eine Zweikomponenten-Klebepatrone zu schaffen, die eine möglichst
vollständige, gleichmäßige Vermischung der Binder- mit der Härterkomponente ermöglicht, und zwar insbesondere
auch dann, wenn die Klebepatrone in Porenbeton, Hohlblocksteinen u.dgl. versetzt wird. Außerdem soll
die Klebepatrone gut lagerfähig sein.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung bei einer Zweikomponenten-Klebepatrone der eingangs
erwähnten Art vor, daß die Binder und Härter umschließende Schutzschicht als an sich bekannte
Ampulle ausgebildet ist, daß der Binder und der Härter durch eine den Binder enthaltende innere Ampulle
getrennt sind und der Härter im Mantelbereich zwischen den beiden Ampullen in an sich bekannter
Pastenform vorgesehen ist.
Bei einer solchen Klebepatrone sind die beiden Komponenten durch die beiden Ampullen völlig
voneinander getrennt, so daß keine unerwünschten, vorzeitigen Reaktionen erfolgen können; außerdem
bildet die äußere Ampulle einen sicheren Abschluß, so daß eine gute Lagerfähigkeit gewährleistet ist. Dabei
kann aber auch die Binderkomponente die zu dieser in
der Regel mit vergleichsweise geringem Volumen versehene Härterkomponente wegen deren pastenförmiger
Anordnung im Mantelbereich zwischen den beiden Ampullen gut gleichmäßig beaufschlagen, wenn
der Zuganker in den Bereich der Klebepatrone eindringt Ein Entweichen größerer Teile von Binder-
und/oder Härterkomponente wird vermieden oder wei testgehend erschwert, selbst wenn sich die Klebepatrone
in Porenbeton, Hohlblockstein od. dgl. befindet.
Zweckmäßigerweise ist der Härter auf der inneren Mantelfläche der äußeren Ampulle in Streifenform,
vorzugsweise wendelförmig, aufgetragen. Die streifenförmige Anordnung des Härters auf der inneren
Mantelfläche der äußeren Ampulle ermöglicht nicht nur ein verhältnismäßig einfaches Aufbringen, sondern gibt
auch bei vorgegebenem Härter-Volumen die Möglichkeit einer gleichmäßigen Verteilung über die gesamte
Längs- und Umfangserstreckung z.B. der inneren
Ampulle. Außerdem begünstigt die Streifenform, die in wendelförmiger Anordnung besonders leicht und mit
einfachen Mitteln aufgetragen werden kann, eine gute und gleichmäßige Durchmischung von Binder und
Härter.
Eine vorteilhafte Weiterbildung besteht darin, daß die äußere Ampulle unter Berücksichtigung der radialen
Erstreckung der Härter-Paste etwa spielfrei über die innere Ampulle gesetzt ist Bei einer solchen Anordnung
kann die innere Ampulle beim Eindringen des Zugankers bzw. beim dadurch hervorgerufenen Vermischungsvorgang
in radialer Richtung nicht oder nur unwesentlich ausweichen, wodurch die gleichmäßige
Vermischung begünstigt wird.
Nach einer besonderen Ausführungsform kann wenigstens eine Ampulle an ihrer Mantelfläche
gleichmäßig verteilte Vertiefungen zur Aufnahme der Härter-Paste aufweisen. Dadurch ist deren Verteilung
noch genauer vorgegeben und wird auch beim Lagern unter sehr ungünstigen Bedingungen in der ursprünglichen
Form aufrecht erhalten.
Zweckmäßigerweise besteht wenigstens eine, vorzugsweise bestehen beide Ampullen in an sich
bekannter Weise aus Glas. Dies hat sich nicht nur zum Trennen und Aufbewahren der Binder- und Härterkomponente,
sondern gleichzeitig auch als geeigneter Füllstoff erwiesen; ferner kann man gut wendeiförmige
Härterpaste in die äußere Ampulle einlegen und dann die innere Ampulle einbringen.
Eine vorteilhafte Weiterbildung besteht darin, daß etwa der für die Klebung vorgesehene Mantelbereich
der Patrone von einer an siel, bekannten, mit
zahlreichen etwa gleichmäßig verteilten Lochungen versehenen Hülse umschlossen ist. Durch diese Hülse
wird die Gefahr, daß größere Abschnitte der Klebepatrone ausbrechen und zum Beispel in Höhlungen von
Hohlblocksteinen hineinfallen, ferner, daß sich als Folge davon eine ungünstigere Vermischung von Binder- und
Härterkomponente ergibt, noch besser und sicherer vermieden. Da sich Binder- und Härterkomponente
beim Eintreiben des Zugankers durch die Lochung°n der Hülse (11) drängen müssen, wird das Vermischen
dieser Komponenten durch diese Hülse begünstigt, die im übrigen auch bei der Lagerung der Klebepatronen
für diese einen gewissen Schutz bietet.
Es ist zwar bereits die Verwendung eines netz- bzw. gitterförmig durchbrochenen rohrartigen Körpers, der
von zwei im Querschnitt etwa halbkreisförmigen Schenkeln eines U-förmigen Lochblechstreifens gebildet
ist und dessen U-Steg die innere Stirnseite des Körpers nahezu verschließt, als Schutzhülse beim an
sich bekannten Einkleben eines Befestigungselementes in ein Loch von Leichtbaustoffen mittels zerstörbarer
Mörtelpatronen vorgeschlagen worden (vgl. DT-PS 2 061 025). Eine derartige Verwendung einer Schutzhülse
ist nicht Gegenstand des vorliegenden Schutzrechtes.
Nachstehend wird die Erfindung an zwei Ausführungsbeispielen an Hand der Zeichnung noch näher
erläutert und beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine teilweise im Schnitt gehaltene Seitenansicht einer Zweikomponenten-Klebepatrone und
F i g. 2 eine gegenüber F i g. 1 etwas abgewandelte Zweikomponenten-Klebepatrone in einem im Längsschnitt
gezeichneten Bohrloch.
Fig. 1 zeigt eine Zweikomponenten-Klebepatrone 1, hier auch kurz »Klebepatrone 1« genannt Sie weist eine
äußere Ampulle 2 auf, die aus Glas besteht und deren Wandung durch eine durchgezogene Linie dargestellt
ist Ferner gehört zur Klebepatrone 1 eine innere Ampulle 3 die ebenfalls aus Glas besteht und deren
Wandung im sichtbaren Bereich als durchgezogene, im »unsichtbaren« Bereich als gestrichelte Linie dargestellt
is;. In dieser inneren Ampulle 3 befindet sich, wie in ihrem Ausschnitt 4 sichtbar gemacht, die Binderkomponente
5 . Auf der Innenwand der äußeren Ampulle 2 ist die Härterkomponente in Pastenform, nachfolgend
auch kurz »Härter-Paste 6« genannt, in einem wendeiförmigen Streifen aufgetragen. Die im Vergleich
zur Härterkomponente 6 wesentlich voluminösere Binderkomponente 5 befindet sich also im inneren
Bereich der Klebepatrone 1 und wird beim Eintreiben eines Zugankers 13 in ein Bohrloch 8 (vgl. F i g. 2) von
diesem die Klebepatrone 1 zerstörenden Zuganker 13 zwangsläufig von innen nach außen verdrängt. Sie
durchdringt dabei die die Binderkomponente 5 rnantelförmig einschließende, gleichmäßig über den Vermischungsbereich
sich erstreckende Härter-Paste 6, wobei die Zwischenräume 7 zwischen den einzelnen wendeiförmigen Streifen der Härter-Paste 6 ein gutes
Vermischen begünstigen.
In F i g. 2 ist eine etwas abgewandelte Klebepatrone la dargestellt, die ebenfalls eine äußere Ampulle 2 sowie
eine innere Ampulle 3 aufweist, die beide aus Glas bestehen. In der inneren Ampulle 3 befindet sich die
Binderkomponente 5, während die Härter-Paste 6 in einer wendeiförmigen Vertiefung 12 untergebracht ist,
die sich in der inneren Glaswand der äusseren Ampulle 2 befindet. Bei einer solchen Anordnung wird die
Härter-Paste 6 auch dann nicht erheblich verformt, wenn die Klebepatrone la Stoßen ausgesetzt wird, zu
Boden fällt od. dgl. ungünstigen Einflüssen unterworfen wird. Die Vertiefungen 12 können auch an der
Mantelfläche der inneren Ampulle 3 angeordnet sein.
Fig.2 zeigt ein in eine Wand W eingebrachtes
Bohrloch 8, das die Klebepatrone la enthält. Man erkennt dort den Zuganker 13, der mittels eines nur
teilweise nur angedeuteten Verlegewerkzeuges 10 eingetrieben wird. Ferner ist dort eine mit Lochungen
versehene Hülse 11 vorgesehen, wobei diese Lochungen siebartig gleichmäßig am Mantel dieser Hülse 11 verteilt
sind, so daß der für die Klebung vorgesehene Mantelbereich der Patrone 1 von der gelochten Hülse
11 umschlossen ist. Dadurch wird die gleichmäßige Verteilung der Binderkomponente 5 und Härter-Paste
6, aber auch deren Durchmischung noch begünstigt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Zweikomponenten-Klebepatrone, insbesondere zum Versetzen in Porenbeton, Hohlblocksteinen
u. dgl, mit im Innenbereich angeordneter Biriderkomponente
und diese mantelförmig umschließender, außen mit einer Schutzschicht umgebener Härterkomponente, dadurch gekennzeichnet,
daß die Binder (5) und Härter (6) umschließende Schutzschicht als an sich bekannte Ampulle (2)
ausgebildet ist daß der Binder und der Härter durch eine den Binder (5) enthaltende innere Ampulle (3)
getrennt sind und der Härter (6) im Mantelbereich zwischen den beiden Ampullen (2,3) in an sich
bekannter Pastenform vorgesehen ist *
2. Patrone nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Härterpaste (6) auf der inneren
Mantelfläche der äußeren Ampulle (2) in Streifenform, vorzugsweise wendelförmig aufgetragen ist
3. Patrone nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Ampulle (2) unter
Berücksichtigung der radialen Erstreckung der Härterpaste (6) etwa spielfrei über die innere
Ampulle (3) gesetzt ist
4. Patrone nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Ampulle (2)
bzw. (3) an ihrer Mantelfläche gleichmäßig verteilte Vertiefungen (12) zur Aufnahme der Härterpaste (6)
aufweist.
5. Patrone nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine, vorzugsweise
beide Ampullen (2 bzw. 3), in an sich bekannter Weise aus Glas besteht (bestehen).
6. Patrone nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß etwa der für die Klebung
vorgesehene Mantelbereich der Patrone (1) von einer an sich bekannten, mit zahlreichen etwa
gleichmäßig verteilten Lochungen versehenen Hülse (II) umschlossen ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
| E77 | Valid patent as to the heymanns-index 1977 | ||
| EGA | New person/name/address of the applicant |