DE2265215B2 - Stichgruppen-naehmaschine - Google Patents
Stichgruppen-naehmaschineInfo
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Classifications
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- D05—SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
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Description
Die Erfindung betrifft eine Stichgruppen-Nähmaschine mit einem Nähguttragarm und einer zu der durch den
Nähguttragarm bestimmten vertikalen Mittelebene der Nähmaschine schiefwinklig bewegbaren Nähgutklemme,
die ein Klemmenoberteil und ein Klemmenunterteil mit einer Nähguttragplatte aufweist.
Stichgruppen-Nähmaschinen, wie beispielsweise Knopflochnähmaschinen, werden sowohl in Einzel- als
auch in sogenannter Mehrfachanordnung verwendet. Bei der Mehrfachanordnung, die insbesondere zur
gleichzeitigen Herstellung von mehreren im Abstand zueinander anzuordnenden Knopflöchern Verwendung
findet, ergibt sich häufig die Notwendigkeit, an ein- und demselben Werkstück gleichzeitig kantenparallele und
kantensenkrechte Knopflöcher herzustellen.
Zu diesem Zweck wurde eine Stichgruppen-Nähmaschine (vgl. DT-OS 14 85 196) geschaffen, bei welcher
die Nähgutvorschubrichtung schiefwinklig vorzugsweise unter einem Winkel von 45° zu der durch den
Stofftragarm bestimmten vertikalen Mittelebene der Nähmaschine ausgerichtet ist. Bei dieser Gattung von
Nähmaschinen verläuft die Maschinenhauptwelle schiefwinklig zur Nähgutvorschubrichtung, so daß die
von der Maschinenhauptwelle abgeleiteten und parallel zu ihr verlaufenden Bewegungen in die
Nähgutvorschubrichtung umgelenkt werden müssen. Die Umlenkung der Antriebsbewegung der Nähgutklemme
ist insbesondere bei der Mehrfachanordnung dieser Nähmaschine schwierig, da ihr Mittenabstand
den Mittenabstand der herzustellenden Knopflöcher nicht überschreiten darf. Aus diesem Grund wurde bei
der Einrichtung nach der genannten DT-OS für eine bestimmte Maschinengruppe jeweils ein gemeinsames
Vorschubgetriebe bzw. ein gemeinsamer Nähguteinspannrahmen vorgesehen. So ist beispielsweise zum
gleichzeitigen Nähen von sogenannten Längs- und Querknopflöchern an ein und demselben Werkstück für
die die Längsknopflöcher herstellenden Nähmaschinen ein diesen Maschinen gemeinsames Vorschubgetriebe
mit Nähguteinspannrahmen vorgesehen, während die zum Herstellen des Querknopfloches dienende Maschine
ein eigenes Vorschubgetriebe mit eigenem Nähguteinspannrahmen aufweist. Dies hat den Nachteil, daß
diese Maschinen nicht ohne weiteres als Einzelmaschinen verwendet werden können bzw. Einzelmaschinen
nur nach entsprechendem Umbau in einer zwischenraumlosen Mehrfachanordnung eingesetzt werden
können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Antrieb für die Nähgutklemme zu schaffen, der es
gestattet, die zur Mittelebene der Nähmaschine parallel gerichtete Antriebsbewegung auf engstem Raum in eine
zur Maschinenmittelebene schiefwinklig verlaufende Vorschubbewegung umzulenken.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebene Erfindung gelöst.
Eine sichere Parallelführung für die Nähguttragplatte ergibt sich dadurch, daß diese eine zur Schrägführung
der Grundplatte parallel verlaufende Führung für eine von der Grundplatte getragene Führungsrolle aufweist.
Während des Nähvorgangs muß die gegenüber der Grundplatte eine Relativbewegung ausführende Nähguttragplatte
den erforderlichen Schließdruck der Nähgutklemme aufnehmen. Eine sichere Abstützung
der Nähguttragplatte, die gleichzeitig eine nur geringe Reibung gewährleistet, ergibt sich dadurch, daß seitlich
der Führung von der Grundplatte aufgenommene Stützrollen für die Nähguttragplatte angeordnet sind,
deren Achse in einer zur Achse der Führungsrolle senkrechten Ebene verläuft.
Die Erfindung wird nun anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher
erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Gesamtdarstellung einer Nähmaschine mit der Nähgutklemme;
Fig.2 eine schaubildliche Darstellung des Unterteils der Nähgutklemme;
Fig.2 eine schaubildliche Darstellung des Unterteils der Nähgutklemme;
Fig.3 eine Draufsicht auf das Unterteil der Nähgutklemme und das Grundteil der Nähmaschine;
F i g. 4 einen Schnitt nach Linie IV-IV der F i g. 3.
In den Zeichnungen ist als Ausführungsbeispiel der
F i g. 4 einen Schnitt nach Linie IV-IV der F i g. 3.
In den Zeichnungen ist als Ausführungsbeispiel der
so Erfindung eine als Knopflochnähmaschine ausgebildete Stichgruppen-Nähmaschine gezeigt, die ein feststehendes
Grundteil 1 und einen daran angelenkten Arm 2 aufweist, der auf einem im Grundteil 1 befestigten
Zapfen 3 gelagert ist. Zum Bewegen des Armes 2 von seiner Näh- in seine von der Stichbildestelle abgekehrte
Ruhestellung ist der Arm seitlich des Zapfens 3 mit dem Anker eines doppelseitig wirkenden Elektromagneten 4
verbunden, der in seinen beiden Endstellungen arretiert ist, so daß damit sowohl die Näh- als auch die
Ruhestellung des Armes 2 bestimmt ist.
Im Grundteil 1 der Nähmaschine ist eine Hauptwelle 5 gelagert, die ein von einem nicht dargestellten
Stopmotor angetriebenes Riemenrad 6 trägt. An dem noch freien Ende der Hauptwelle 5 ist eine Kurbel 7
b5 angeordnet, die über einen Lenker 8 und ein
Zwischenglied 9, die eine fadenführende Nadel 10 tragende Nadelstange 11 antreibt. Die Nadel 10
durchsticht somit das Nähgut von unten nach oben und
arbeitet mit einem Umlaufgreifer 12 zusammen, der an der Stirnseite des Armes 2 gelagert ist.
Auf der Hauptwelle 5 ist zum Antrieb des Greifers 12 ein Riemenrad 13 befestigt, welches über einen
Zahnriemen 14 und ein Gegenrad 15 :ine im Arm 2 gelagerte Welle 16 antreibt, die ihrerseits über ein
Kegelradpaar 17 eine vertikal angeordnete Welle 18 in Drehbewegung versetzt. Die Welle 18 ist über ein
weiteres Kegelradpaar 19 mit der Welle 20 des Greifers 12 in Antriebsverbindung, der damit über den
beschriebsnen Getriebezug im Verhältnis 2:1 zur Nadelbewegung angetrieben wird.
Zur Aufnahme des Nähgutes dient eine Nähgutklemme 21, die im wesentlichen von einem Klemmenoberteil
22 und einem Klemmenunterteil 23 gebildet ist.
Das Klemmenoberteil 22 ist von einem am Klemmenunterteil 23 befestigten Lagerbock 24 aufgenommen
und um eine horizontal und schräg zur Maschinenhauptwelle 5 verlaufende Achse 25 schwenkbar. Am vorderen
Ende des Klemmenoberteils 22 ist in an .sich bekannter Weise ein das Nähgut gegen das Klemmenunterteil 23
drückender Spannrahmen 26 gelagert, der zum Durchtritt der Nadel 10 und eines nicht dargestellten
Knopflochmessers eine Aussparung 27 aufweist. Das vordere Ende des Klemmenoberteils 22 ist ferner mit
einer zur Nähgutvorschubrichtung parallel verlaufenden Druckschiene 28 versehen, auf der eine Druckrolle
29 abrollt. Die Druckrolle 29 ist am unteren Ende einer dort gabelförmig ausgebildeten Führungsstange 30 frei
drehbar gelagert, die innerhalb eines Angusses 31 des Armes 2 verschiebbar aufgenommen ist. An ihrem
unteren Ende ist die Führungsstange 30 mit einem die Druckschiene 28 untergreifenden Mitnehmer 32 ausgestattet.
Die Führungsstange 30 trägt einen zu ihrer Längsachse senkrecht verlaufenden Stift 35, der
innerhalb eines zu ihrer Längsachse parallel verlaufenden Langloches 34 des Angusses 31 gleitet und die
Längsbeweglichkeit der Führungsstange 30 begrenzt. Eine zwischen dem Anguß 31 und dem unteren Ende der
Führungsstange 30 angeordnete Feder 37 hält das Klemmenoberteil 22 stets in seiner unteren Lage.
Das Klemmenunterteil 23 wird, wie am besten aus Fig.2 hervorgeht, von einer Abdeckplatte 38, einer
eigentlichen Nähguttragplatte 39, einer Zwischenplatte
40 und einer Grundplatte 41 gebildet. Die Grundplatte
41 ist mittels eines Zapfens 42 am Grundteil 1 schwenkbar gelagert und stützt sich im Bereich der
Stichbildestelle gegen eine im Grundteil 1 verschiebbar angeordnete Gegenlage 43 (F i g. 1 und 4). Ein die
Gegenlage 43 bildender Bolzen 44 ist dazu von einer Feder 45 umgeben, die innerhalb einer topfförmigen
Aussparung 46 des Grundteils 1 verschiebbar ist. Eine am unteren Ende des Bolzens 44 vorgesehene Mutter
begrenzt die Beweglichkeit des Bolzens 44 nach: oben.
Die Grundplatte 41 des Klemmenunterteils 23 ist mit zwei zur senkrechten Mittelebene der Nähmaschine und
somit zur Maschinenhauptwelle 5 parallel verlaufenden Führungen 47, 48 versehen, in denen eine Rolle 49 und
ein Gleitstück 50 verschiebbar angeordnet sind. Sowohl das Gleitstück 50 als auch die um einen senkrechten
Zapfen 51 drehbare Rolle 49 sind mit der Zwischenplatte 40 des Klemmenunterteils 23 fest verbunden, die
damit in der Grundplatte 41 geführt ist. Die Zwischenplatte 40 weist eine schiefwinklig zu den Führungen 47,
48 verlaufende Schrägführung 52 auf, durch die ein Führungszapfen 53 hindurchgreift, der an der Nähguttragplatte
39 befestigt ist. Das untere Ende des Führungszapfens 53 ragt in eine zur Nähgutvorschubrichtung,
die schiefwinklig zur senkrechten Mittelebene gerichtet ist, parallel verlaufende Schrägführung 54 der
Grundplatte 41. Durch diese Anordnung der beiden Schrägführungen 52,54 in der Zwischenplatte 40 bzw. in
der Grundplatte 41 wird der Führungszapfen 53 bei einer entlang den Führungen 47, 48 erfolgenden
Schiebebewegung der Zwischenplatte 40 innerhalb der Schrägführung 54 der Grundplatte 41 verschoben, so
daß die am oberen Ende des Führungszapfens 53 befestigte Nähguttragplatte 39 parallel zur Schrägführung
54 der Grundplatte 41 und somit in Nähgutvorschubrichtung bewegt wird. Um ein Abheben der
Nähguttragplatte 39 bzw. des Führungszapfens 53 zu vermeiden, ist dieser an seinem unteren Ende mit einem
seitlichen Flansch versehen, der innerhalb eines Einschnittes 55 der Schrägführung 54 der Grundplatte
41 gleitet. Zur genauen Parallelführung der Nähguttragplatte 39 ist im Bereich des vorderen Endes der
Grundplatte 41 eine Führungsrolle 56 auf einem in der Grundplatte 41 befestigten Zapfen 57 angeordnet, die in
einen zur Schrägführung 54 der Grundplatte 41 parallel verlaufende Führung 58 der Nähguttragplatte 39 ragt.
Beim gezeigten Ausführungsbeispiel sind zur Erzielung einer möglichst genauen Parallelführung der
Nähguttragplatte 39 zwei in relativ großem Abstand zueinander angeordnete Führungsmittel (Führungszapfen
53 und Führungsrolle 56) angeordnet. Es ist selbstverständlich denkbar, den Führungszapfen 53 an
seinem in die Schrägführung 54 ragenden Ende in an sich bekannter Weise als Gleitstein auszubilden, der mit
der Schrägführung 54 eine Kulissenführung bildend eine Parallelführung der Nähgutklemme sicherstellt.
Die Nähguttragplatte 39 ist zur Aufnahme des Nähgutes mit der Abdeckplatte 38 fest verbunden. Zu
ihrer Abstützung sind im Bereich des vorderen Endes der Grundplatte 41 zwei um je eine horizontale Achse
59 drehbare Stützrollen 60 vorgesehen, wobei sich die Nähguttragplatte 39 direkt auf der einen Stützrolle 60
und über die Abdeckplatte 38 auf der anderen Stützrolle 60 abstützt. Die Grundplatte 41 ist, wie ebenfalls aus
F i g. 2 hervorgeht, im Bereich ihres vorderen Endes mit einem als Stichplatte 61 anzusprechenden Einsatz
versehen, der einen Längsschlitz 62 für ein nicht gezeigtes Knopflochmesser und ein Stichloch 63 zum
Durchtritt der Nadel 10 aufweist und in eine Aussparung
64 der die Nähguttragplatte 39 überdeckenden Abdeckplatte 38 ragt.
Das an der Zwischenplatte 40 befestigte Gleitstück 50, das einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt
so mit nach außen abgebogenen, die Grundplatte 41 untergreifenden Schenkeln aufweist, dient zur Aufnahme
eines Formstückes 65, das einen Teil einer zwischen dem Schrittschaltwerk 66 und der Nähgutklemme 21
aneordneten Kupplung 67 bildet. Das auf einem vom Gleitstück 50 aufgenommenen Zapfen 68 schwenkbar
gelagerte Formstück 65 wird von einem eine entsprechende Aussparung 69 aufweisenden Gegenstück 70 der
Kupplung 67 umgriffen, welches mit einer Stange 71 fest verbunden ist. Die zur Maschinenhauptwelle 5 im
wesentlichen parallel angeordnete Stange 71 ist im Innern einer als Hohlwelle ausgebildeten Gewindespindel
72 aufgenommen und an ihrem noch freien Ende mit eimern einstellbaren Widerlager 73 für eine zwischen
dem Widerlager 73 und dem Ende der Gewindespindel
b5 72 angeordnete Feder 74 versehen, die das Formstück
65 in kraftschlüssigem Eingriff mit dem Gegenstück 70 hält. Damit liegt das Gleitstück 50 kraftschlüssig an
einem winkelförmigen Träger 75 an, der mit der
Gewindespindel 72 verbunden ist, die ihrerseits von einer im Grundteil 1 drehbar angeordneten, axial jedoch
festgelegten Gewindemutter 76 umgeben ist, und wird entsprechend der Drehrichtung der Gewindemutter 76
hin- und herbewegt. Auf der Gewindemutter 76 ist ein Riemenrad 77 befestigt, das über einen über ein
Umlenkrad 78 geführten Zahnriemen 79 mit dem Schrittschaltwerk 66 zusammenwirkt. Das Schrittschaltwerk
66 umfaßt ferner zwei auf der unteren Hauptwelle 5 angeordnete Exzenter 80, 81, die einer Riemenzange
82 sowohl eine Vorschubbewegung als auch eine Spreizbzw. Klemmbewegung erteilen, wodurch die von dem
Vorschubexzenter 80 abgeleitete Bewegung über den Zahnriemen 79 als intermittierende Drehbewegung auf
die Gewindemutter 76 übertragen wird.
Die Wirkungsweise der Nähmaschine ist wie folgt:
Es sei davon ausgegangen, daß der Arm 2 seine von der Stichbildestelle abgekehrte Ruhestellung einnimmt
und das Nähgut auf die Abdeckplatte 38 des Klemmenunterteils 23 aufgelegt wird. Da der Spannrahmen
26 des Klemmenoberteils 22 nur um einen geringen Betrag vom Klemmenunterteil 23 abgehoben ist, ist das
Einlegen und insbesondere das Ausrichten des Nähgutes vergleichsweise einfach. Das Klemmenunterteil 23
nimmt während des Einlegevorganges eine nahezu horizontale Lage ein, wobei die Grundplatte 41 auf der
von dem Bolzen 44 gebildeten Gegenlage 43 aufliegt und die Feder 45 praktisch entspannt ist. Der am
unteren Ende der Führungsstange 30 vorgesehene Mitnehmer 32 untergreift die Druckschiene 28, wobei
der Stift 35 bei entspannter Feder 37 am unteren Ende des Langloches 34 anliegt und damit das Klemmenoberteil
22 in seiner angehobenen Lage gehalten ist.
Zum Überführen des Armes 2 von seiner Ruhestellung in die Nähstellung wird der Magnet 4 erregt, so daß
der Arm 2 eine um den Zapfen 3 erfolgende Schwenkbewegung ausführt. Das Klemmenoberteil 22
bewegt sich synchron mit dem Arm nach abwärts und schwenkt dabei um die Achse 25. Sobald der
Spannrahmen 26 auf dem Nähgut aufliegt, wird, da die Feder 37 eine flachere Charakteristik als die Feder 45
aufweist, der Arm 2 relativ zur Führungsstange 30 verschoben, wobei die Druckrolle 29 auf der Druckschiene
28 aufliegt und die Feder 37 zusammengedrückt wird. Die Führungsstange 30 bewegt sich im Anguß 31
so weit nach aufwärts, bis der sie gegen Verdrehung sichernde Stift 35 den oberen Bereich des Langloches 36
erreicht hat. Arm 2 und Klemmenoberteil 22 bilden jetzt eine starre Einheit, so daß während des weiteren
Verlaufes der Absenkbewegung des Armes 2 die Feder 45 so weit zusammengedrückt wird, bis der Arm seine
durch die Endstellung des Magneten 4 fixierte Nähstellung erreicht hat. Während der Schwenkbewegung
des Armes wurde das Klemmenunterteil 23 um einen entsprechenden Winkclbetrag um den Zapfen 42
geschwenkt. Da der Zapfen 42 aber verhältnismäßig weit von der Stichbildestelle entfernt ist, ist der
Winkelbetrag der Schwenkbewegung verhältnismäßig gering, so daß das Klemmenunterteil 23 nach der
Schwenkbewegung noch eine nahezu horizontale Lage einnimmt. Nachdem der Arm in seiner Nähstellung
fixiert ist, ist die gegenseitige Zuordnung von Nadel 10 bzw. Nadelhub und Greifer 12 gesichert.
Zum Bilden der Naht, beispielsweise eines Knopfloches,
werden die das Nähgut von unten nach oben durchdringende Nadel 10 und der Greifer 12 über die
gezeigten Antriebsmittel angetrieben. Die Druckrolle 29 rollt auf der Druckschiene 28 ab, so daß zwischen
dem Klemmenoberteil 22 und dem Klemmenunterteil 23 der von der zusammengedrückten Feder 45
aufgebrachte Spanndruck herrscht. Von den beiden Exzentern 80, 81 des Schrittschaltwerkes wird über die
Riemenzange 82 und den Zahnriemen 79 eine intermittierende Drehbewegung auf das mit der
Gewindemutter 76 fest verbundene Riemenrad 77 übertragen. Die drehfest angeordnete Gewindespindel
72 verschiebt sich in der der Drehrichtung der
ίο Gewindemutter 76 entsprechenden Richtung und
bewegt den mit ihr verbundenen Träger 75 parallel zu ihrer Achse. Der Träger 75 liegt dabei an der Stirnseite
des Gleitstückes 50 an und erteilt diesem eine Längsbewegung. Die in den Führungen 47,48 mit Hilfe
der Führungsrolle 49 bzw. dem Gleitstück 50 geführte Zwischenplatte 40 führt dabei eine zur senkrechten
Mittelebene der Nähmaschine parallel gerichtete Längsbewegung aus, wobei der Zapfen 53 innerhalb der
Schrägführung 52 der Zwischenplatte 40 verschoben wird und sich dabei gleichzeitig entlang der in der
Grundplatte 41 vorgesehenen Schrägführung 54 bewegt. Da die Nähguttragplatte fest mit dem Zapfen 53
verbunden ist, führt sie eine durch die Lage dieser Schrägführung 54 vorgegebene Schiebebewegung aus
und wird dabei zusätzlich durch die in ihre Führung 58 ragende, von der Grundplatte 41 getragene Führungsrolle
56 geführt.
Nach dem Nähen der ersten Knopflochraupe und der entsprechenden Überstiche wird die von der Riemenzange
82 auf den Zahnriemen 79 zu übertragende Bewegung durch nicht näher dargestellte Mittel
umgekehrt, so daß die Gewindemutter 76 entgegen ihrer ursprünglichen Drehrichtung angetrieben wird. Da
das Gleitstück 50 über das an ihm schwenkbar gelagerte Formstück 65 und das unter dem Einfluß der Feder 74
stehende Gegenstück 70 kraftschlüssig an dem mit der Gewindespindel 72 fest verbundenen Träger 75 anliegt,
erfolgt der Wechsel der Bewegungsrichtung der Nähgutklemme 21 vollkommen spielfrei.
Am Ende des Nähvorganges wird die Nähmaschine bei sich in Tiefstellung befindender Nadel 10 stillgesetzt
und der Arm 2 durch den erneut zu erregenden Elektromagneten 4 von der Nähstellung in die
Ruhestellung überführt. Bei sich nach aufwärts bewegendem Arm 2 entspannt sich zunächst die den
Spanndruck zwischen Klemmenober- und Klemmenunterteil aufbringende Feder 45, wodurch die Nähgutklemme
21 eine Schwenkbewegung um den Zapfen 42 ausführt und das Klemmenuriterteil 23 von seiner
Nähstellung in die etwas oberhalb der Horizontalen liegende Beschickungsstelle überführt wird. Nachdem
die Feder 45 entspannt ist, entspannt sich im weiteren Verlauf der Schwenkbewegung des Armes die Feder 37.
Dies bewirkt, daß das Klemmenoberteil 22 bei sich weiter nach aufwärts bewegendem Arm so lange auf
dem Nähgut aufliegen bleibt, bis sich der Stift 35 der Führungsstange 30 im Bereich des unteren Endes des im
Anguß 31 vorgesehenen Langloches 36 befindet. Erst am Ende dieser Relativbewegung zwischen Ann 2 und
wi Klemmenoberteil 22 — die durch den Leerhub der
Antriebsverbindung zwischen Arm und Nähgutklemme 21 erreicht wird — nimmt die sich in ihrer unteren
Stellung befindende Führungsstange 30 über den die Druckschiene 28 untergreifenden Mitnehmer 32 das
Klemmenoberteil 22 nach aufwärts mit. Der Arm 2 setzt seine um den Zapfen 3 erfolgende Schwenkbewegung
bis zum Erreichen seiner Ruhestellung fort, das Klemmenoberteil 22 führt dabei eine Schwenkbewe-
gung um die Achse 25 aus und wird in der Ruhestellung
des Armes 2 durch den die Druckschienen 28 untergreifenden Mitnehmer 32 gehalten.
Soll bei sich in Ruhestellung befindendem Ann die Nadel 10 zum Einfädeln oder Auswechseln freigelegt
werden, so kann die Nähgutklemme 21 unabhängig vom Arm 2 um den Zapfen 42 geschwenkt werden. Das mit
der Zwischenplatte 40 fest verbundene Gleitstück 50 nimmt dabei an der Schwenkbewegung teil, während
das mit der Stange 71 verbundene Gegenstück 70 seine Lage beibehält. Während der Relativbewegung zwi-
sehen Gleitstück 50 und Gegenstück 70 führt das auf dem Zapfen 68 gelagerte Formstück 65 eine Schwenkbewegung
um diesen Zapfen aus und ändert dabei seine Relativlage zur Aussparung 69 des Gegenstückes 70. Da
aber das Gegenstück 70 durch die Feder 74 in kraftschlüssigem Eingriff mit dem Formstück 65
gehalten wird, ist die Antriebsverbindung zwischen dem Schrittschaltwerk 66 und der Nähgutklemme 21,
nachdem diese wieder ihre Ausgangslage erreicht hat, in unveränderter und vollkommen spielfreier Weise
wieder hergestellt.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Stichgruppen-Nähmaschine mil einem Nähguttragarm und einer zu der durch den Nähguttragarm
bestimmten vertikalen Mittelebene der Nähmaschine schiefwinklig bewegbaren Nähgutklemme, die ein
Klemmenoberteil und ein Klemmenunterteil mit einer Nähguttragplatte aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Nähguttragplatte (39) und einer ortsfesten Grundplatte (41) des
Klemmenunterteils (23) eine in Richtung der Mittelebene bewegbare Zwischenplatte (40) angeordnet
ist und die Grundplatte (41) eine zur Nähgutvorschubrichtung parallel verlaufende
Schrägführung (54) für ein von der Nähguttragplatte (39) aufgenommenes Führungsmittel (53) aufweist,
das durch eine in der Zwischenplatte (40) vorgesehene Schrägführung (52) hindurchragt, die schiefwinklig
zur Schrägführung (54) der Grundplatte (41) verläuft.
2. Stichgruppen-Nähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nähguttragplatte
(39) eine zur Schrägführung (54) der Grundplatte (41) parallel verlaufende Führung (58) für eine von
der Grundplatte (41) getragene Führungsrolle (56) aufweist.
3. Stichgruppen-Nähmaschine nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß seitlich der
Führung (58) von der Grundplatte (41) aufgenommene Stützrollen (60) für die Nähguttragplatte (39)
angeordnet sind, deren Achse (59) in einer zur Achse der Führungsrolle (56) senkrechten Ebene verläuft.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19722265215 DE2265215C3 (de) | 1972-05-06 | 1972-05-06 | Stichgruppen-Nähmaschine |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19722222294 DE2222294C3 (de) | 1972-05-06 | Nähmaschine | |
| DE19722265215 DE2265215C3 (de) | 1972-05-06 | 1972-05-06 | Stichgruppen-Nähmaschine |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2265215A1 DE2265215A1 (de) | 1977-03-03 |
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| DE2265215C3 DE2265215C3 (de) | 1978-09-14 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19722265215 Expired DE2265215C3 (de) | 1972-05-06 | 1972-05-06 | Stichgruppen-Nähmaschine |
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1972
- 1972-05-06 DE DE19722265215 patent/DE2265215C3/de not_active Expired
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE2265215C3 (de) | 1978-09-14 |
| DE2265215A1 (de) | 1977-03-03 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) |