DE2264344C3 - Zusammenfaltbares Gestell für eine Kindersportkarre, Puppenkarre o.dgl - Google Patents
Zusammenfaltbares Gestell für eine Kindersportkarre, Puppenkarre o.dglInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein zusammenfaltbares Gestell für eine Kindersportkarre, Puppenkarre od. dgl, mit
vorderen und hinteren Radträgern, von denen jeder an seinem unteren Ende ein Rad trägt, in der Nähe seines
unseren Endes über je eine Schwinge an einem am unteren Ende eines hochragenden Zentralträgers fest
angebrachten unteren Beschlagteil angelenkt und an seinem oberen Ende mit einem auf dem Zentralträger
verschiebbaren oberen Beschlagteil derart verbunden
ist, daß alle Radträger durch Verschiebung des oberen
Beschlagteils auf dem Zentralträger aus einer von dem Zentralträger entfernten Gebrauchssteilung in eine so
weit wie möglich am Zentralträger anliegende Faltstel-Iung bewegbar sind.
Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art (DE-GM 69 07 399) sind drei Radträger vorgesehen, von denen
die beiden vorderen im aufgeklappten Zustand zwischen sich einen spitzen Winkel und jeweils mit dem
hinteren Radträger einen stumpfen Winkel einschlie-
Ben. Es entsteht auf diese Weise ein asymmetrisches
Dreibein, von dessen Schnittpunkt der schräg nach hinten geneigte Zentralträger aufragt An der Vorderseite des Zentralträgers ist der im übrigen nicht
abgestützte Sitz befestigt Die bekarnte Karre ist zwar
einfach in der Konstruktion und in der Handhabung, läßt sich jedoch, was ihre Stabilität anbelangt, nicht mit
vierrädrigen Karren vergleichen.
Letztere bieten die Möglichkeit, den Sitz etwa im Schnittpunkt der Diagonalen des vierrädrigen Fahrge
stells anzuordnen, wodurch ein Optimum an Stabilität
und Fahrsicherheit erzielt wird. Auch bei vierrädrigen Karren kennt man zusammenlegbare Systeme (US-PS
29 89 318, DE-GM 19 47 820), jedoch sind diese ungewöhnlich kompliziert nicht nur im Aufbau, sondern
sofern die Vorderräder relativ zu den Hinterrädern nach oben geschwenkt werden müssen, auch in der
Handhabung.
Ausgehend von der eingangs genannten Vorrichtung liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, unter
Beibehaltung der einfachen Handhabung und einer vergleichsweise übersichtlichen Konstruktion die Stabilität durch Verwirklichung eines vierrädrigen Systems
zu erhöhen.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist das erfindungsgemäße
μ Gestell dadurch gekennzeichnet, daß zwei hintere
Radträger jeweils direkt an dem verschiebbaren oberen Beschlagteil angelenkt sind, während zwei vordere
Radträger jeweils über einen am Radträger und an einem mittleren Beschlagteil, das unterhalb des
verschiebbaren oberen ßeschlagteils am Zentralträger befestigt ist, angelenkten Gelenkarm und über einen an
diesem Gelenkarm sowie an dem oberen Beschlagteil angelenkten Schwenkarm mit dem verschiebbaren
oberen Beschlagteil verbunden sind.
Durch die Kombination des oberen Beschlagteils mit dem mittleren, festen Beschlagteil und dem System
Gelenkarm/Scnwenkarm entsteht in aufgefaltetem Zustand ein annähernd kastenförmiger, sehr stabiler
Rahmen, der von den vier weitgehend aufrechten Radträgern gebildet wird. Die Radträger schneiden sich
nicht mehr in einem gemeinsamen Punkt, sondern die vorderen Radträger werden vielmehr von den Gelenkarmen
im Absiand zu dem Zentralträger gehalten. In dem kastenförmigen Rahmen kann der Sitz so befestigt
werden, daß er die Idealbedingungen erfüllt, d. h„ daß der Schwerpunkt bei der Benutzung Ober dem
Schnittpunkt der Diagonalen des vierrädrigen Fahrgestells liegt
Die erzielte Konstruktion ist einfach und läßt sich,
ebenso wie die eingangs genannte Vorrichtung, lediglich durch Verschieben des oberen Beschlagteils handhaben.
Die Realtivbewegung zwischen dem oberen und dem mittleren Beschlag kann dadurch erzielt werden, daß
man mit jeder Hand einen der Beschlfge erfaßt und sie
aufeinander zu oder voneinander fort bewegt. Vorteilhafter ist es jedoch, daß am oberen BescWagteil ein
Handgriff angelenkt ist, der mit dem sanieren Beschlagteil über einen beiderseits angelenkten Lenker
verbunden ist, so daß beim Verschwenken des Handgriffs gegenüber dem Zentralträger die beiden
Beschlagteile zum Aufrichten des Gestells zusammengeschoben oder zum Zusammenfalten des Gestells
auseinandergezogen werden.
Nach einem bevorzugten Merkmal ist dieser Handgriff als Schiebegriff für die Kindersportkarre ausgebildet.
Dies bietet neben einer Vereinfachung der Konstruktion auch besonders günstige Hebelverhältnisse
für das Auffalten und Zusammenfalten des Gestells. Dabei ist der Schiebegriff vorteilhafterweise so
ausgebildet, daß er in aufgerichteter Stellung gegenüber dem Zentralträger mittels eines schwenkbaren Bügelverschlusses
fixierbar ist und in heruntergeklappter Stellung am Zentralträger anliegt. Dadurch wird
während des Betriebes die erforderliche Sicherheit gewährleistet, während sich in zusammengefaltetem
Zustand die Gesamtlänge des Gestells weiter verringert.
Um die Öffnungsbewegung zu begrenzen und das Gestell im geöffneten Zustand zu verstärken, kann es
günstig sein, zwischen den unteren Enden der vorderen Radträger eine faltbare Gelenkverbindung vorzusehen.
Dabei ist es vorteilhaft, daß der mittlere Teil der faltbaren Gelenkverbindung mit dem unteren Ende des
Zentralträgers mittels eines flexiblen Bügels verbunden ist. Dieser Bügel wird in Öffnungsstellung gespannt und
trägt so zur Starrheit des Gestells bei. Außerdem hindert er die Gelenkverbindung an einem Durchschwenken
durch die Mittellage.
Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal besteht darin, daß der Zentralträger unten L-förmig abgebogen ist, an
seinem nach vorn weisenden unteren Schenkel in der Nähe des vorderen Endes das untere Beschlagteil trägt,
an dem die vier an den unteren Enden der Radträger &o angreifenden ι chwingen angelenkt sind, und unmittel»
bar oberhalb seiner Abwinkelungsstelle ein fest angebrachtes viertes Beschlagteil aufweist, an dem die
unleren Enden der hinteren Radträger mittels Schwenkarmen zusätzlich angelenkt sind. Dies ergibt besonders
zweckmäßige Raumv<?rhältnisse.
Vorzugsweise erfolgt die Befestigung der Schwenkarme an dem vierten Beschlagteil mittels Universalgelenken,
bei denen jeweils in zwei Laschen angebrachte, einander gegenüberliegende Bohrungen zwischen sich
eine an dsm Ende der Schwinge angeordnete Kugt.1
umklammert halten. Bei guter Führung der hinteren Schwenkarme wird auf diese Weise deren freie
Bewegbarkeit sichergestellt.
Nach einem weiteren vorteilhaften Merkmal trägt das Gestell in an sich bekannter Weise einen
zusammenfaltbaren Sitz aus einem Textilgewebe. Letzterer muß vor dem Zusammenfalten nicht vom
Gestell gelöst werden.
Die vier Beschläge, die zur Befestigung der angelenkten Elemente mit Flügeln oder Ansätzen
versehen sind, können aus Kunstharz hergestellt sein. Für das Gestell kommt Aluminium in Frage, wobei die
Träger rohrförmig ausgebildet sind, während die Arme aus paarweise verbundenen Streben bestehen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Vorderansicht der aufgeklappten
gebrauchsfertigen Kindersportkarre,
F i g. 2 eine entsprechende Rückansicht,
F i g. 3 eine Seitenansicht der teilweise zusammengefalteten Kindersportkarre und
Fi g. 4 eine Rückansicht der völlig zusammengefalteten
Kindersportkarre.
Die dargestellte Kindersportkarre weist ein Gestell mit rohrförmigen vorderen Radträgern 5 auf, die zu;·
Bildung von Armlehnen durchgekropft sind, und rohrförmige hintere Radträger 6; die Radträger sind alle
in ihren unteren Enden mit von durch zwei Platten gebildeten Radgabeln 8 getragenen Rädern 7 zum
Fahren auf dem Boden versehen.
Alle vorderen und hinteren Radträger 5 und 6 sind mit einem L-förmig gebogenen Zentralträger 9 verbunden.
An ihren oberen Enden sind die vorderen Radträger 5 durch einen doppelstrebigen Gelenkarm 10 mit einem
entsprechenden vorspringenden Ansatz eines aus Kunststoff bestehenden Beschlagteiles 11 verbunden,
das an dem Zentralträger 9 befestigt ist. Jeder der doppelstrebigen Gelenkarme 10 ist durch je einen
zusätzlichen doppelstrebigen Schwenkarm 12 mit einem entsprechenden Ansatz eines zweiten, aus Kunststoff
bestehenden Beschlagteiles 13 verbunden, das auf dem Zentralträger 9 verschiebbar angeordnet ist Jeder der
hinteren Radträger 6 ist an seinem oberen Ende direkt an einem entsprechenden Ansatz des Beschlagteiles 13
angelenkt.
Der untere Teil jedes der vorderen Radträger 5 ist mittels einer doppeistrebigen Schwinge 14 mit dem
entsprechenden Ansatz IS eines aus Kunststoff bestehenden dritten Beschlagteiles 16 verbunden, das
sich £..1 dem horizontalen Schenkel des L-förmigen Zentralträgers 9 befindet. Auch jeder der hinteren
Radträger 6 ist mit einem entsprechenden Ansatz des dritten Beschlagteiles 16 mittels einer doppelstrebigen
Schwinge 17 verbünden. Zusätzlich ist das untere Ende jedes hinteren Radträgers 6 mitteis je eines einstrebigen
Schwenkarmes 18 abgestützt, dessen freies Ende mittels UniversaUKugelgelenk mit einem knapp über der
Abwinkelungsstelle des Zentralträgers 9 befestigten, aus Kunststoff bestehenden vierten Beschlagteil 29
verbunden ist. Jedes Universalgelenk besteht aus einer an dem Schwenkarm 18 angebrachten Kugel, die
zwischen in zwei sich gegenüberliegenden Laschen des vierten Beschlagteiles 19 befindlichen Bohrungen
klammernd gehalten ist. Die unteren Enden der
vorderen Radträger 5 sind zusätzlich abgestützt und verbunden mittels einer kettenartigen Gelenkverbindung
20, die mit Fußrasten 21 versehen und in ihrem Mittelbereich mittels eines biegsamen Bügels 22 mit
dem vorderen Ende des Zentralträgers 9 verbunden ist.
Ein Handgriff 23 zum Schieben der Kindersportkarre ist mit seinem unteren Ende an dem zweiten
Beschlagteil 13 und mittels eines doppelstrebigen Lenkers 24 an dem ersten Beschlagteil 11 angelenkt.
Der Handgriff 23 trägt einen Bügelverschluß 25, mittels dessen er mit dem oberen Ende des Zentralträgers 9 für
die Fahr- und Schiebestellung verriegelt werden kann.
Ein biegsamer Sitz 26 aus Gewebe ist mittels Schlaufen 27 an den vorderen Radträgern 5 befestigt. In
üblicher Weise kann der Sitz auch mit einem Haltegurt 28 versehen sein.
Eines der hinteren Räder 7 ist mit einer Bremse 29 versehen, die durch einen Bremsgriff 30 betätigt werden
kann (siehe F i g. 2).
in dem in F i g. i und 2 gezeigten Fahrzustand ist das Gestell der Kindersportkarre durch den Bügelverschluß
25 verriegelt. Um ihn zusammenzufalten, wird der Bügelverschluß 25 gelöst und der Handgriff 23
gegenüber dem Zentralträger 9 nach hinten und unten geschwenkt. Diese Bewegung bewirkt in Verbindung
mit der Reaktion des Lenkers 24 unter Mitnahme der oberen Enden der vorderen und hinteren Radträger 5
und 6 ein Verschieben des zweiten Beschlagteiles 13 au] dem Zentralträger 9 relativ zu dem ersten Beschlagtei
11. Als Folge davon schwenken die Schwingen 14 und 1/
um den dritten Beschlagteil 16 nach oben, und die Radträger 5 und 6 bewegen sich dicht an der
Zentralträger 9 heran, wobei sich ihre Räder 7 dichl zusammenschieben (siehe Fig.4). Bei vollständiger
Zusammenfaltung schnappt das Ende des Handgriffes 23 hinter einen Haken 31 (siehe Fig.2). Zurr
Aufklappen der Kindersportkarre wird entgegengesetzl verfahren.
Beim Zusammenfalten des Gestells bewegt sich das Mittelteil der Gelenkverbindung 20 nach unten
während die inneren Enden der die Fußrasten 21
π tragenden Teile um ihre Gelenke an den Radgabeln 8
nach unten schwenken. Die Gelenkverbindung 20 faltel sich immer nach unten (und nicht nach oben) zusammen,
weil sie im aufgefalteten Zustand durch von den inneren Enden der die Fußrasten 21 tragenden Teile gebildete,
an den Ünterkanten des nach unten kanalförmigen Mittelteils anliegende Anschläge unter dem Totpunkt
gehalten sind.
Der Bügel 22 steht im aufgerichteten Zustand des Gestells unter Spannung, hält die Teile der Gelenkverbindung
20 fest mit ihren Anschlägen gegeneinander und trägt so maßgeblich zu der Festigkeit und Starrheit
des Gestells bei.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (9)
- Patentansprüche;1, Zusammenfaltbares Gestell für eine Kindersportkarre, Puppenkarre od. dgl„ mit vorderen und hinteren Radträgern, von denen jeder an seinem unteren Ende ein Rad trägt, in der Nähe seines unteren Endes über je eine Schwinge an einem am unteren Ende eines hochragenden Zentralträgers fest angebrachten unteren Beschlagteil angelenkt und an seinem oberen Ende mit einem auf dem Zentralträger verschiebbaren oberen Beschlagteil derart verbunden ist, daß alle Radträger durch Verschiebung des oberen Beschlagteils auf dem Zentralträger aus einer von dem Zentralträger entfernten Gebrauchsstellung in eine soweit wie möglich am Zentralträger anliegende Faltstellung bewegbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß zwei hintere Radträger (6) jeweils direkt an dem verschiebbaren oberen Beschlagteil (13) angelenkt sind, während zwei vordere Radträger (5) jeweils über einen am Radträger (5) und an einem mittleren Beschlagteil (11), das unterhalb des verschiebbaren oberen Betohlagteils (13) am Zentralträger (9) befestigt ist, angelenkten Gelenkarm (10) und über einen an diesem Gelenkarm (10) sowie an dem oberen Beschlagteil (13) angelenkten Schwenkarm(12) mit dem verschiebbaren oberen Beschlagteil(13) verbunden sind.
- 2. Gestell nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Beschlagteil (13) ein Handgriff (23) angelenkt ist, der mit dem mittleren Beschlagteil (11) über einen beidseits angelenkten Lenker (24) verbunden ist, so ds 3 bein; Verschwenken des Handgriffs (23) gegenüber dem Zentralträger (9) die beiden Beschlagteile (11 und 13} ium Aufrichten des Gestells zusammengeschoben oder zum Zusammenfalten des Gestells auseinandergezogen werden.
- 3. Gestell nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (23) als Schiebegriff für die Kindersportkarre ausgebildet ist
- 4. Gestell nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schiebegriff (23) so ausgebildet ist, daß er in aufgerichteter Stellung gegenüber dem Zentralträger (9) mittels eines schwenkbaren Bügelverschlusses (25) fixierbar ist und in heruntergeklappter Stellung am Zentralträger (9) anliegt.
- 5. Gestell nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den unteren Enden der vorderen Radträger (5) eine faltbare Gelenkverbindung (20) vorgesehen ist
- 6. Gestell nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Teil der faltbaren Gelenkverbindung (20) mit dem unteren Ende des Zentralträgers (9) mittels eines flexiblen Bügels (22) verbunden ist.
- 7. Gestell nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentralträger (9) unten L-förmig abgebogen ist, an seinem nach vorn weisenden unteren Schenkel in der Nähe des vorderen Endes das untere Beschlagteil (16) trägt, an dem die vier an den unteren Enden der Radträger (5 und 6) angreifenden Schwingen (14 und 17) angelenkt sind, und unmittelbar oberhalb seiner Abwinkelungsstelle ein fest angebrachtes viertes Beschlagteil (19) aufweist, an dem die unteren Enden der hinteren Radträger (6) mittels Schwenkarmen (18) zusätzlich angelenkt sind.
- 8. Gestell nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung der Schwenkarme (18) an dem vierten Beschlagteil (19) mittels Universalgelenken erfolgt, bei denen jeweils in zwei Laschen angebrachte einander gegenüberliegende Bohrungen zwischen sich eine an dem Ende der Schwinge (18) angeordnete Kugel umklammert halten.
- 9. Gestell nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es in an sich bekannter Weise einen zusammenfaltbaren Sitz (26) aus einem Textilgewebe trägt
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| E77 | Valid patent as to the heymanns-index 1977 | ||
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
| EHJ | Ceased/non-payment of the annual fee |