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A-n o r d n u n g z u m Z a p f e n v- n fl @ e e t r ä n k
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Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Zapfen von Getränken, insbesondere
Bier, für ein Lokal mit Selbstbedienung.
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Es sind Selbstverkäufer zur Abgabe von Getränken bekannt. Bei diesen
wird jeweils nach Einwurf eines bestimmten Geldbetrages eine zugemessene Menge des
Getränkes in einen selbsttätig oder vom Benutzer unter eine Zapfstelle abgestellten
Becher abgegeben.
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Derartige Selbstverkäufer sind für Kantinen oder Gaststättenbetriebe
mit typischer Selbstbedienungsatmosphäre, z.B. die sogenannten Schnellgaststätten,
durchaus geeignet. Insbesondere wegen ihrer Sachlichkeit und Nüchternheit kommen
sie jedoch nicht für solche Lokale in Frage, die individueller wie Lokale mit üblicher
Bedienung betrieben werden sollen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zum Zapfen
von Getränken, insbesondere Bi-er, zu schaffen, die eine Selbstbedienung beim Ausschank
der Getränke mit der entsprechenden Einsparung an Bedienungsaufwand und- personal
in Lokalen erlaubt,
ohne daß dadurch in diesen die Atmosphäre und
der Eindruck typischer Selbstbedienungslokale entsteht.
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Eine diese Aufgabe lösende Anordnung zum Zapfen von Getränken ist
erfindungsgemäß d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t daß an mehreren, jeweils
einigen Gastplätzen zugeordneten Stellen im Lokal Zapfhähne für das Getränk vorgesehen
sind, denen jeweils ein Zähler für die Menge des über den jeweiligen Zapfhahn entnommenen
Getränkes zugeordnet ist, daß mit jedem Zähler an den Zapfhähnen jeweils ein an
einem gemeinsamen Kassierplatz vorgesehener gleichartiger Zähler gekoppelt ist,
und daß vom Kassierplatz aus jeder Zapfhahn einzeln sperrbar und jeder Zähler an
den Zapfhähnen einzeln rückstellbar ist.
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Bei der erfindungsgemäßen Anordnung findet jeder Gast bzw. jede Gruppe
von Gästen an seinem bzw. ihrem Platz einen eigenen Zapfhahn für das Getränk, typischerweise
für Bier vor. Uber diesen können die Gäste mittels bereitgestellter Gläser selber
soviel von dem Getränk entnehmen, wie es ihnen beliebt. Jeder Gast bzw.
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jede Gruppe von Gästen kann dabei den eigenen Konsum mittels des dem
Zapfhahn zugeordneten Zählers überwachen. Gleichzeitig wird der Konsum mittels des
zweiten Zählers zu einem zentralen, beispielsweise am Ausgang vorgesehenen Kassierplatz
gemeldet, an welchem die Gäste erst beim Verlassen des Lokales ihre Zeche bezahlen.
Nach dem Bezahlen wird der betreffende Zähler am Zapfhahn vom Kassierplatz aus zurückgestellt,
damit der Konsum des nächsten Gastes in gleicher Weise genau erfaßt werden kann.
Die Möglichkeit, die Zapfhähne einzeln vom Kassierplatz aus zu sperren, beugt der
unkontrollierten Entnahme von Getränk durch Gäste vor. Dies kann z.B. in der Weise
gehandhabt werden, daß die Gäste beim Betreten des Lokals am Kassierplatz einen
bestimmten, z.B. durch eine Nummerierung festgelegten Zapfhahn zugewiesen bekommen,
der dann für diese Gäste vom Kassierplatz aus freigegeben wird. Die erfindungsgemäße
Anordnung hat den Vorteil, daß sie bezüglich Binrichtung und Gestaltung der Lokale
keinerlei Beschränkungen auferlegt,
da die Zapfhähne an beliebigen
Stellen angebracht werden können, wobei es leicht ißt, die zugehörigen Installationen
unsichtbar zu verlegen. Da die Gäste zum Nachschenken des Getränkes ihre Plätze
nicht zu verlassen brauchen und insbesondere aber nicht jedes neue Getränk einzeln
durch Münzeinwurf kaufen müssen, wie es bei der Aufstellung von Selbstverkäufern
der Fall wäre, ist der ungemütliche Eindruck typischer Selbstbedienungslokale vollkommen
vermieden. Im Gegenteil befriedigt die Möglichkeit, das Getränk am eigenen Platz
ohne Mühe selbst zu zapfen, den natürlichen Spieltrieb der Gäste und schafft dadurch
einen besonderen, mit Selbstverkäufern oder in üblichen Lokalen mit Bedienung nicht
zu erzielenden Anreiz zum Besuch und Konsum. Trotzdem werden durch die erfindungsgemäße
Anordnung die Vorteile eines Lokale mit Selbstbedienung bezüglich des Betriebsablaufes
und der Ersparnis an Bedienungspersonal vollkommen erreicht. Es ist lediglich Personal
für den Kassierplatz und das Auswechseln der Gläser erforderlich. Da die erfindungsgemäße
Anordnung relativ einfach aufgebaut sein kann, ist der Investitionsaufwand niedrig
und dadurch der erzielbare Rationalisierungseffekt hoch. Die erfindungsgemäße Anordnung
ist in erster Linie für Lokale gedacht, die nicht auf die schnelle Abfertigung einer
hohen Gästezahl, sondern au9 das längere Verweilen der Gäste mit einem entsprechend
hohen Konsum pro Gast abgestellt sind.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung
ist zusammen mit jedem Zähler an den Zapfhähnen jeweils auch der mit ihm gekoppelte
Zähler am Kassierplatz rückstellbar.
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Dies erleichtert dem Bedienungspersonal am Kassierplatz die Feststellung
des jeweils mit den Gästen abzurechnenden Konsums.
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Es ist dann aber vorteilhaft, daß mit jedem Zähler am Kassierplatz
jeweils ein weiterer, nicht rückstellbarer Zähler gekoppelt ist.
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Dieser gibt ohne Beeinflussungsmbglichkeit durch das Bedienungspersonal
die Gesamtmenge des am zugeordneten Zapfhahn entnommen Getränkes an und unterbindet
dadurch Betrugsmöglichkeiten des Bedienungspersonals gegenüber der Geschäftsführung
bei der Abrechnung durch Unterschlagung einer Teilmenge des ausgeschenkten Getränkes.
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Die Menge des an einem Zapfhahn entnommenen Getränkes kann an sich
in jeder beliebigen Weise, z.B. durch einen in die Zuleitung zum Zapfhahn eingefügten
Mengenzähler, festgestellt werden. Als besonders einfach hat sich aber bei einer
Anordnung, bei welcher in den Zuleitungen zu allen Zapfhähnen der gleiche und zeitlich
konstante Druck herrscht, eine Erfassung der Menge durch Zähler erwiesen, die während
des Öffnens der Zapfhähne eingeschaltete elektrische Betriebszeitzähler sind. Hierbei
wird davon ausgegangen, daß die entnommene Getränke-Menge wegen des konstanten Druckes
zeitproportional ist. Da die Betriebszeitzähler mit dem Getränk nicht in Berührung
kommen, kann allen lebensmittelrechtlichen Vorschriften ohne weiteres genügt werden.
Der gleiche und zeitlich konstante Druck in den Zuleitungen zu allen Zapfhähnen
kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß alle Zapfhähne über ein gemeinsames
Druckminderventil an einen gemeinsamen Getränkevorrat, z.B. ein Bierfaß angeschlossen
sind.
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Als elektrische Betriebszeit-Zähler finden im einfachsten Fall netzfrequenzgesteuerte
Synchronuhren mit elektromechanischer Rgckstellung Verwendung. Solche Synchronuhren
sind sehr robust, arbeiten genau und können unmittelbar aus dem Netz gespeist werden.
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Die elektromechanische Rückstellung erlaubt eine einfache Rilckstellung
vom Kassierplatz durch Betätigung von z.B. einem Momentschalter. Natürlich können
auch andere Betriebszeit-Zähler, z.B.
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in Halbleitertechnik aufgebaute Digitalzähler verwendet werden, die
während des Öffnens der Zapfhähne mit einer Impuls serie konstanter Frequenz gespeist
werden und durch Beaufschlagung mit einem besonderen Impuls auf Null rückstellbar
sind.
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Die Zapfhähne können die üblichen, durch mechanische Bewegung öffnenden
und sperrenden Zapfhähne sein, die jedoch gegebenenfalle mit einem Schalter zum
Ein- und Ausschalten der elektrischen Betriebszeit-Zähler versehen sind. Eleganter,
betriebssicherer und hygienischer ist es jedoch, wenn das Öffnen und Sperren durch
ein Magnetventil geschieht, das der Gast durch Betätigung eines
elektrischen
Schalters ein- und ausschaltet. Dabei wird man wegen der dann relativ kurzen Einschaitzeiten
das Öffnen dem eingeschalteten Zustand zuordnen. Es können z.B. die in den bekannten
Selbstverkäufern für Getränke angewendeten Magnetventile eingesetzt werden. Der
elektrische Schalter kann mehrfach nicht nur zum Ein- und Ausschalten des jeweiligen
Magnetventils, sondern auch zum Ein- und Ausschalten der zugeordneten Betriebæseit-Zähler
genutzt werden. Damit für den Gast bei der zuletzt genannten Ausbildung der Anschein
des üblichen Zapfhahnes nicht verloren geht, hat der elektrische Schalter zweckmäßiger
Weise die Form eines solchen üblichen Zapfhahnes. Die Schalterkontakte werden also
z.B. durch Schwenken des Handgriffes des imitierten Zapfhahnes betätigt, während
das Getränk bei geöffnetem Magnetventil durch den imitierten Zapfhahn hindurch ausläuft.
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Alternativ oder zusätzlich kann der elektrische Schalter des Zapfhahnes
als Schlüsselschalter ausgebildet sein. Den Schlüssel dazu erhält der Gast beim
Betreten des Lokales am Kassierplatz.
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Wenn er später seinen Platz verläßt, um z.B. am Kassierplatz zu bezahlen,
nimmt der Gast den Schlüssel wieder mit und verhindert dadurch eine unbefugte Entnahme
von Getränk durch andere Gäste in der Zeit zwischen dem Verlassen seines Platzes
und dem Bezahlen oder der Rückkehr zum Platz.
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Wenn die Zapfhähne jeweils ein Magnetventil umfassen, geschieht die
Sperrung vom Kassierplatz aus in einfachster Weise durch Abschaltung der Stromzufuhr
zum Magnetventil, sodaß dieses durch Betätigung des Schalters am Zapfhahn nicht
mehr geöffnet werden kann. In besonders einfacher Weise ist dabei die Anordnung
eo ausgebildet, daß sämtliche einem Zapfhahn zugeordneten Zähler sowie dessen Magnetventil
parallel geschaltet und in Serie mit einem Sperrschalter am Kassierplatz und dem
Schalter des Zapfhahnes an eine Spannungsquelle, z.B. an das Netz, angeschlossen
sind. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß sowohl die Zähler als auch das Magnetventil
mit der gleichen Stromart gespeist werden können.
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Wo dies nicht der Fall ist, z.B. weil die Zähler impulsgespeiste
elektronische
Digitalzähler sind, während das Magnetventil Gleichspannung erfordert, kann in Serie
mit dem Sperrschalter am Kassierplatz und dem Schalter des Zapfhahnes ein Relais
an eine Spannungsquelle angeschlossen sein, das Einschaltkontakte für die Zähler
und das Magnetventil aufweist. Dann besteht eine größere Freiheit bei der Speisespannungswahl
für die Zähler und die Magnetventile. I-lch können die Relais im Interesse der Sicherheit
der Gäste leicht mit einer ungefährlichen Niederspannung betrieben werden. Natürlich
läßt sich das elektromechanische Relais ohne weiteres auch durch einen rein elektronischen
Schalter, z.B. durch einen Transistorschalter ersetzen.
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Ii folgenden ist die Erfindung mit weiteren vorteilhaften Einzelheiten
an Hand eines in der einzigen Figur mit seinem Schaltbild schematisch dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Die ale Ausführungsbeispiel dargestellte Anordnung dient zum Zapfen
von Bier in einem Lokal mit Selbstbedienung. Im Lokal sind an mehreren, jeweils
einigen Gastplätzen zugeordneten Stellen untereinander gleiche Zapfhähne 1 angeordnet,
von denen in der Figur der Ubersichtlichkeit halber nur zwei dargestellt sind. Die
Anzahl der Zapfhähne richtet sich nach der Größe des Lokals und danach, wie vielen
Gastplätzen jeweils ein Zapfhahn zugeordnet werden soll. Man wird beispielsweise
für jeweils vier Gastplätze einen Zapfhahn vorsehen.
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Jeder Zapfhahn 1 umfaßt ein Magnetventil 2, dessen Schieber 3 in einer
nicht weiter dargestellten Zuleitung 4 für das Bier angeordnet ist, sowie einen
elektrischen Schalter 5, der die äußere Form eines üblichen Zapfhahnes hat. Sein
Schalt"rkontakt 6 ist durch Schwenken des Handgriffes des imitierten Zapfhahnes
betätigbar. Die Zuleitungen 4 aller Zapfhähne sind an jeweils ein Bierfaß angeschlossen.
Mittels Druckminderventilen ist dafür gesorgt, daß in allen Zuleitungen der gleiche
und zeitlich konstante Druck herrscht.
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Neben jedem Zapfhahn ist ein Zähler in Form einer digitalanzeigenden
Synchronuhr 7 mit elektromechanischer Rückstellung auf Null so angebracht, daß sie
für die GMste sichtbar ist. Entfernt von den Zapfhähnen an einem gemeinsamen, z,B.
in der Nähe des Ausgangs des Lokale vorgesehenen Kassierplatz 8 sind zu jedejmZapfhahn
1 zwei weitere Zähler in Form von Synchronuhren 9 und 10 vorgesehen, die der Synchronuhr
7 gleichen, von denen jedoch die Synchronuhr 9 nicht rückstellbar ist.
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Die Erregerepule 11 des Magnetventiles 2 jedes Zapfhahnes 1 und die
jedem Zapfhahn zugeordneten drei Synchronuhren 7, 9 und 10 sind jeweils elektrisch
parallel geschaltet. Die Parallelschaltung ist am Zapfhahn über den Schalterkontakt
6 mit Masse und am Kassierplatz 8 über einen Schalterkontakt 12 eines Sperr- und
Rückstellschalters 13 mit dem einen Pol einer Wechselspannungsquelle 14 mit Netzfrequenz*
deren anderer Pol an Masse liegt und die beispielsweise durch einen nicht dargestellten
Niederspannungstransformator gebildet ist. Die beiden rückstellbaren Synchronuhren
7 und 10 besitzen Rückstellanschlüsse, die parallel einerseits mit ein weiteren
Schalterkontakt 15 des Sperr- und RUckstellschalters andererseits mit Masse verbunden
sind.
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*verbunden Der Sperr- und Rückstellschalter 13 ist so ausgebildet,
daß er in der unbetätigten Sperrstellung keinerlei Kontakt gibt. Durch Betätigung
kann einerseits mit Momentwirkung die Verbindung zwischen der Netzspannungsquelle
14 und dem Schalterkontakt 15 und andererseits mit Dauerwirkung die Verbindung zwischen
der Netsspannungsquelle 14 und dem Schalterkontakt 12 hergestellt werden.
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Im ersten Fall werden die Synchronuhren 7 und 10 auf Null rUckgestellt,
während im zweiten Fall der zugeordnete Zapfhahn 1 entsperrt wird. Wird dann durch
Betätigung des Schalters 5 durch den Gast der Einschaltkontakt 6 geschlossen, erhalten
sämtliche Synchronuhren 7. 9 und 10 sowie die Erregerspule 11 des Magnetventiles
2 gleichzeitig Strom. Der Schieber 3 des Magnetventiles öffnet, sodaß das Bier aus
dem imitierten Zapfhahn austritt, während die Menge des austretenden Bieres zeitproportional
durch
die gleichzeitig laufenden Synchronuhren erfaßt wird.
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Wenn der Schalterkontakt 12 des Sperr- und Rücketellechaltere 13 geöffnet
ist, hat das Schließen des Schalterkontaktes 6 am Zapfhahn 1 keine. Wirkung.
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Patentansprüche: