DE2131961A1 - Verfahren zum Herstellen von Verbindungen zwischen elektrischen Leitungen - Google Patents
Verfahren zum Herstellen von Verbindungen zwischen elektrischen LeitungenInfo
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Classifications
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- H02—GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
- H02G—INSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
- H02G15/00—Cable fittings
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Landscapes
- Lining Or Joining Of Plastics Or The Like (AREA)
- Processing Of Terminals (AREA)
- Connections Effected By Soldering, Adhesion, Or Permanent Deformation (AREA)
Description
PIRELLI GENERAL CABLE WORKS LIMITED, 343/5 Euston Road,
LONDON, N.W. 1 (England)
Verfahren zum Herstellen von Verbindungen zwischen elektrischen Leitungen (Zusatz zu P 20 60 817.7)
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Verbindungen zwischen elektrischen, insbesondere
zwei elektrischen Leitungen, deren Leiter im erforderlichen Umfang von der Isolierung befreit und miteinander
bzw. mit Anschlußklemmen verbunden wurden, bei dem zumindest um das abisolierte Leitungsstück eine
Kabelmuffe bzw. Kabelendmuffe oder zeitweilig eine Form herum gelegt wird, in die eine Füllmasse eingefüllt
wird, welche fest wird und die Leitungen zumindest im eingeschlossenen Bereich einkapselt, bei dem
gemäß DOS 2 060 817 so verfahren wird, daß die Füllmasse aus einer Menge eines verschäumbaren Kunststoffes
und einer Menge eines Füllstoffes zusammengesetzt ist, von denen der Kunststoff nach dem Einfüllen in die
Kabelmuffe bzw. Kabelendmuffe oder in die Form aufschäumt, sich ausdehnt, wobei die Leitungen zumindest
im eingeschlossenen Bereich eingekapselt werden, und
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schließlich nach dem Ausschäumen abbindet; und daß der Füllstoff eine wesentlich höhere Wärmeleitfähigkeit
besitzt als der ausgeschäumte und abgebundene Kunststoff an sich*
Der innerhalb der gesamten Anmeldung ständig benutzte ■ Ausdruck "Verbindung" schließt in sich alle um die
Kabel, deren Leiter zuvor miteinander verbunden wurden, herum angehäuften Materialien und Komponenten ein.
Die einseinen Leiter dieser Kabel und die Endabschnitte der Kabel selbst sind zuvor von ihren diversen Isoliermaterial-Lagen
befreit worden, die einzelnen Leiterenden miteinander verbunden, die verbundenen Leiter
gegen die Nachbarleiter einzeln isoliert worden, so daß wieder eine isolierende und schützende Hülle um
die Kabelenden herumliegt.
Es sind bereits andere Kabelverbindungen vorgeschlagen, bei denen eine Kabelmuffe über die Verbindungsstelle
gestülpt und mit einem isolierenden Füllmedium gefüllt ist, welches gewöhnlich durch kleine Öffnungen
an jeder Endkappe der Verbindung oder der Kabelmuffe selbst eingefüllt werden kann. Diese Einfüllöffnungen
reichen zwar aus, um derartige Kabelmuffen mit den üblicherweise meist verwendeten Filiimedien gleichmäßig
und vollständig zu füllen, bereiten jedoch große Schwierigkeiten, wenn eine derartige Kabelmuffe in
oben beschriebener Weise mit einem verschäumbaren Kunststoff und darin verteiltem körnigem Füllstoff gefüllt
werden soll. Füllt oder spritzt man die fertige Mischung aus Granulat und verschäumbarem Kunststoff durch
die schmalen Öffnungen ein, so muß auch sichergestellt werden, daß die Füllung gleichmäßig verteilt ist und
das körnige Isoliermaterial gleichmäßig in der gesamten Füllmasse verteilt ist. Es besteht ferner die Gefahr,
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daß die innerhalb der Verbindung vereinigten Leiter der Kabel verlagert werden, wenn die Füllstoffkörner
durch den expandierenden Schaum durch die Höhlung hindurchgetrieben werden. Es muß jedoch sichergestellt
werden, daß die einzelnen verbundenen Leiter nicht zu dicht beeinander bzw. an der umgebenden Kabelmuffe gelagert
werden. Eine andere Möglichkeit wäre, die Verbindung zunächst durch die Eintüllöffnungen mit Granulat
zu füllen und anschließend den verschäumbaren Kunststoff durch die gleichen Öffnungen in die Verbindung
einzufüllen, jedoch hat sich diese Methode als sehr schwieriq und zeitraubend erwiesen, weil besonders
das anfängliche Einfüllen des Granulates in den Muffeninnenraum Schwierigkeiten bereitet.
Die Erfindung hat daher die Aufgabe, ein Verfahren zu benennen, mit dem eine die Kabelverbindungsstelle umschließende
Muffe einfach, schnell und zuverlässig mit einem isolierenden Füllmedium auszufüllen, welches aus
einem mit körnigem Isoliermaterial vermengten und an Ort und Stelle ausgeschäumten Kunststoff besteht.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß
ein rohrförmiger Behälter mit einem Längsschlitz in seiner Oberseite um die Kabelverbindungsstelle herum
geformt, eine äußere Verbindungsmuffe über den Behälter geschoben, danach eine Menge eines körnigen Isoliermaterials
durch den Längsschlitz in den Behälter eingefüllt, und schließlich der verschäumbare Kunststoff
in den Behälter eingefüllt wird, so daß der Kunststoff sich beim Aufschäumen mit dem körnigen Isoliermaterial
vermengt, die gesamte Verbindung ausfüllt und aus dem Längsschlitz herausquillt.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile des Verfahrens können der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles
der Erfindung in Verbindung mit einer einzigen Zeichnung entnommen werden.
Die Zeichnung zeigt eine Verbindung 10 von zwei Kabeln la und Ib, und zwar in einem dem erfindunqsgemäßen Verfahren
entsprechenden Zwischenstadium ihrer Herstellung. Im dargestellten Stadium sind die einzelnen Leiter der
beiden Kabel la und Ib (deren Einzelheiten der einfachen Darstellung halber in der Zeichnung fortgelassen
wurden) bereits auf eine geeignete übliche Weise miteinander verbunden wurden, und ein für das Füllen der
Verbindung 10 erforderlicher Behälter 12 ist um die Verbindungszone der Kabel herum geformt worden. Der
Behälter 12 besteht aus zwei runden Stützelementen, von denen in der Zeichnung nur der vordere dargestellt
ist und die jeweils auf eines der beiden Kabel la und Ib aufgeschoben sind, und aus einem die Verbindungszone
der Kabel umschließenden und mit seinen beiden Enden auf je einem der Stützelemente 14 aufliegenden geformten
Rohrstück 16. Die Stirnwände der beiden Stützelemente 14, durch welche die Kabel la und Ib hindurchragen,
können zum Zwecke der Abdichtung mit geeigneten Dichtungen abgeschlossen sein. Auf der Oberseite des
Behälters 12 besitzt das Rohrstück 16 einen in Längsrichtung der Verbindung 10 verlaufenden und durchgehenden
Schlitz 18. Das Rohrstück 16 kann beispielsweise aus einem um die beiden Stützelemente 14 herumgewickelten
und den Schlitz 18 freilassenden Stück eines flexiblen Werkstoffes wie Kunststoffgewebe hergestellt sein,
welches mit Hilfe von einigen herumgewickelten Fäden od. dgl. (hier nicht dargestellt) befestigt und gestützt
wird. Es besteht andererseits aber auch die Möglichkeit, ein derartiges vorgefertigtes geschlitztes
Rohrstück 16 aus einem geeigneten flexiblen Flachmaterial
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herzustellen, vor dem Verbinden der beiden Kabel la und Ib auf eines der Kabel aufzuschieben, nach dem Zusammenfügen
der Kabelleiter und dem Anbringen der Stützelemente 14 so über die Kabelverbindungsstelle und die
Stützelemente hinwegzuschieben, daß es sich beidseitig auf den beiden Stützelementen 14 abstützt und mit dem
Stütz 18 nach oben liegt.
Nach Fertigstellung des Behälters 12 wird dieser mit einem körnigen Isoliermaterial 20, beispielsweise mit
einem hochdichten Polyäthylen oder einem anderen geeigneten Isoliermaterial, gefüllt. Schließlich wird eine
aus Metall bestehende Muffe 22, deren Innendurchmesser
ι eng anliegend und schwergängig über die Stützelemente '
14 mit dem Rohrstück 16 hinwegschiebbar ist, auf das Rohrstück 16 geschoben. In der Zeichnung deuten zwei
Pfeile A die Bewegungsrichtung an, in der die Muffe 22 bei der Herstellung der Verbindung 10 aufgeschoben
wird.
Das Rohrstück 16 sollte uas einem genügend steifen Material hergestellt sein, damit es sich beim Füllvorgang
unter dem Gewicht des körnigen Isoliermaterials nicht sonderlich verformen kann. Sollte dennoch eine
Verformung stattgefunden haben, so wird sie beim Aufschieben
der Muffe 22 in ihre in der Zeichnung darge- * stellte Lage korrigiert, und überschüssige Isolierkörner
werden dabei oben aus dem Schlitz 18 ausgeworfen. Die Massenweite des Gewebematerials, aus dem das Rohrstück
16 vorzugsweise besteht, ist so gewählt, daß die Körner des Isoliermaterials 20 nicht hindurchfallen
können.
Nach dem Aufschieben der Muffe 22 wird verschäumbarer Kunststoff, d.h. ein mit einem Treibmittel versetzter
flüssiger Kunststoff, beispielsweise durch Einspritzen
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in die Verbindung 10 eingefüllt, und zwar durch eine Öffnung entweder in einem der Stützelemente 14 oder
in der Muffe 22. Der verschäumbare Kunststoff schäumt
auf und expandiert innerhalb des gesamten Behälters 12, durchdringt die Fugen zwischen den einzelnen Isolierkörnern
und quillt auch durch die Maschen des aus Gewebe bestehenden Rohrstückes 16, so daß die gesamte
Verbindung 10 bis an die Innenwand der Manschette 22 heran mit ausgeschäumtem Kunststoff ausgefüllt wird,
welcher mit dem körnigen Isoliermaterial 20 durchsetzt ist. Eine zweite nicht dargestellte Öffnung, die sich
entweder in dem anderen Stützelement 14 oder in der Manschette 22 befinden kann, wirkt während des Aufschäumprozesses
als Entlüftung.
Die thermische Leitfähigkeit des körnigen Isoliermaterials
20 ist wesentlich größer als die des umgebenden Kunststoffes an sich, wenn dieser ausgeschäumt und abgebunden
hat» Dadurch wird sichergestellt, daß die fertige Füllmasse, welche die gesamte Verbindung 10 ausfüllt,
eine genügend hohe thermische Leitfähigkeit besitzt.
Es besteht andererseits auch die Möglichkeit, dem verschäumbaren Kunststoff vor dem Einspritzen in die Verbindung
10 bereits ein weiteres körniges Isoliermaterial zuzusetzen, dessen Korngröße kleiner ist als die Korngröße
das zuvor in die Verbindung 10 lose eingefüllten körnigen Isoliermaterials 20, dessen thermische Leitfähigkeit
aber ebenfalls größer als die des verschäumbaren Kunststoffes an sich ist, wenn dieser ausgeschäumt
und abgebunden hat.
Das zuvor beschriebene erfindungsgemäße Verfahren zum
Ausfüllen der Verbindung 10 mit dem körnigen Isoliermaterial ist einfach und schnell anwendbar, und es bietet
ausreichende Sicherheit, daß in der schließlich entstehenden Füllmasse die Isolierkörner gleichmäig und genügend
dicht verteilt sind.
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Claims (9)
1. Verfahren zum Herstellen von Verbindungen zwischen elektrischen, insbesondere zwei elektrischen Leitungen,
deren Leiter im erforderlichen Umfang von der Isolierung
befreit und miteinander bzw. mit Anschlußklemmen verbunden wurden, bei dem zumindest um das abisolierte
Leitungsstück eine Kabelmuffe bzw. Kabelendmuffe oder zeitweilig eine Form herumgelegt wird, in die eine
Füllmasse eingefüllt wird, welche fest wird und die Leitungen zumindest im eingeschlossenen Bereich einkapselt,
welches gemäß DOS 2 060 817 so angewendet wird, daß die Füllmasse aus einer Menge eines verschäumbaren
Kunststoffes und einer Menge eines Füllstoffes zusammengesetzt ist, von denen der Kunststoff nach dem
Einfüllen in die Kabelmuffe bzw. Kabelendmuffe oder in die Form aufschäumt, sich ausdehnt, wobei die Leitungen
zumindest im eingeschlossenen Bereich eingekapselt werden, und schließlich nach dem Ausschäumen abbindet;
und daß der Füllstoff eine wesentlich höhere Wärmeleitfähigkeit
besitzt als der ausgeschäumte und abgebundene Kunststoff an sich, dadurch gekennzeichnet, daß
ein rohrförmiger Behälter (12) mit einem Längsschlitz
(18) in seiner Oberseite um die Kabelverbindungsstelle (10) herum geformt, eine äußere Verbindungsmuffe (22)
über den Behälter geschoben, danach eine Menge eines körnigen Isoliermaterials (20) durch den Längsschlitz
in den Behälter eingefüllt, und schließlich ein verschäumbarer Kunststoff in den Behälter eingefüllt wird,
so daß der Kunststoff sich beim Aufschäumen mit dem körnigen Isoliermaterial vermengt, die gesamte Verbin-:
dungsstelle ausfüllt und aus dem Längsschlitz herausquillt.
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2. Verfahren nach Anspruch 1, diacfunrcfa gekennzeichnet,
daß zur Herstellung des Behälters Cl2); zunächst ete
rundes Stützelement C14 5 auf jedes Ka&el Cla,, Ib) geschoben
und dann ein Rohrstück (ΐ&ί geformt wird,
dessen beiderseitige Enden die feeidlen- Stützelemente
umschließen .
3. Verfahren nach Anspruch 1 ader 21 dadurch; gekennzeichnet,
daß zur Formung des RohrStückes ClSI eine
Schicht aus einem flexiblen Material so ura die Stütz—
elemente (14) gewickelt wirdj daß ein den I*arigsschiitz
(18) bildender Spalt verbleibt; und daß die Schicht in dieser Lage befestigt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrstück fl6) aus einer Schicht
eines flexiblen Materials vorgeformt und danach über
die Kabelverbindungsstelle (10) geschoben wird.
5. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht aus
einem Kunststoff-Geflecht besteht.
6. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als körn.iqes
Isoliermaterial (20) hochdichtes Polyäthylen verwendet wird.
7. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Verbindungsmuffe
(22) aus Metall besteht.
8. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Verbindungsmuffe
(22) schwergängig über die Stützelemente (14) und das Rohrstück (16) aufgeschoben wird.
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9. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem verschäumbaren Kunststoff vor dessen Einfüllen in den Behälter (12) eine bestimmte Henge eines körnigen Isoliermaterials beigemengt wird, dessen Korn— bzw» Partikelgröße kleiner als die des separat eingefüllten körnigen Isoliermaterials, dessen Wärmeleitfähigkeit jedoch ebenfalls wesentlich höher als die des ausgeschaumten und abgebundenen Kunststoffes an sich ist.
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem verschäumbaren Kunststoff vor dessen Einfüllen in den Behälter (12) eine bestimmte Henge eines körnigen Isoliermaterials beigemengt wird, dessen Korn— bzw» Partikelgröße kleiner als die des separat eingefüllten körnigen Isoliermaterials, dessen Wärmeleitfähigkeit jedoch ebenfalls wesentlich höher als die des ausgeschaumten und abgebundenen Kunststoffes an sich ist.
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