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Die Erfindung betrifft eine Aufbewahrungseinrichtung, insbesondere für wenigstens eine Münze, nach Oberbegriff des Anspruchs 1, eine Einheit bestehend aus einer solchen Aufbewahrungseinrichtung und wenigstens einem in dieser Aufbewahrungseinrichtung angeordneten Gegenstand nach Anspruch 44 sowie eine Anordnung bestehend aus einer solchen Einheit und einer Leuchte nach Anspruch 47.
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Münzen, insbesondere für Münzsammler, werden häufig verschweißt oder in einer Aufbewahrungseinrichtung verkauft und auch so aufbewahrt. Dies hat insbesondere den Sinn, die jeweilige Münze (oder die Münzen) vor Umwelteiflüssen, insbesondere vor Handschweiß, zu schützen. Das Einschweißen in Folie bietet natürlich grundsätzlich den besten und dauerhaftesten Schutz, hat jedoch den Nachteil, dass die betreffende Münze nie unmittelbar (also ohne die Kunststoffumhüllung) betrachtet werden kann.
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Eine gattungsgemäße Aufbewahrungseinrichtung, in welcher wenigstens eine Münze (meistens genau eine Münze) aufgenommen ist, ist eine Art Dose und weist zwei sich parallel zueinander erstreckende Stirnwände und eine diese beiden Stirnwände verbindende Verbindungswand auf, so dass ein Gehäuse gebildet ist, welches einen Hohlraum vollständig umschließt. In diesem Hohlraum ist die Münze aufgenommen. Das Öffnen und Schließen des Gehäuses kann beispielsweise dadurch geschehen, dass eine der Stirnwände auf die Seitenwand aufgeschraubt ist.
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Ein Nachteil an einer solchen Aufbewahrungseinrichtung ist, dass es praktisch nur unter Verwendung eines Handschuhs möglich ist, die betreffende Münze in der Aufbewahrungseinrichtung anzuordnen und wieder aus dieser herauszuholen, wenn man einen direkten Kontakt der Münze mit der Haut vermeiden möchte.
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Hiervon ausgehend stellt sich die vorliegende Erfindung die Aufgabe, eine gattungsgemäße Aufbewahrungseinrichtung dahingehend weiterzubilden, dass eine berührungslose Handhabung der Münze oder auch eines anderen Gegenstandes vereinfacht wird.
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Diese Aufgabe wird durch eine Aufbewahrungseinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Eine Einheit bestehend aus einer solchen Aufbewahrungseinrichtung und wenigstens einem in dieser Aufbewahrungseinrichtung angeordneten Gegenstand ist in Anspruch 44 angegeben, eine Anordnung bestehend aus einer solchen Einheit und einer Leuchte ist in Anspruch 47 angegeben.
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Erfindungsgemäß weist die Verbindungswand des Gehäuses eine Öffnung auf und es ist zusätzlich wenigstens ein Einschubelement mit einem im Hohlraum aufnehmbaren Halteabschnitt vorgesehen.
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Da die wichtigste Anwendung der vorliegenden Erfindung die Aufbewahrung von Münzen ist, wird im Folgenden hierauf in erster Linie Bezug genommen. In diesem Fall ist der Halteabschnitt des Einschubelements ein Münzhalteabschnitt. Hierdurch kann die Münze immer vom Münzhalteabschnitt gehalten sein und sich wahlweise innerhalb des Gehäuses oder außerhalb des Gehäuses befinden. Im Gehäuse ist sie wie gewohnt sehr gut von Umwelteinflüssen geschützt und außerhalb des Gehäuses können zumindest ihre beiden Hauptoberflächen ungestört betrachtet werden. Das Einschieben und Herausnehmen der Münze aus dem Gehäuse kann problemlos ohne ein Berühren der Münze erfolgen.
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In der Regel ist die Münze klemmend im Münzhalteabschnitt gehalten. Hierbei ist es natürlich bevorzugt, dass eine gute Klemmwirkung zwischen Münze und Halteabschnitt erzeugt wird.
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In einer ersten bevorzugten Ausführungsform ist der Halteabschnitt deshalb zangenartig ausgebildet und weist zwei Haltearme auf, welche ein kreissegmentförmiges Loch umgreifen. Hierbei ist der Durchmesser des Kreises dieses Loches im „Ruhezustand“ - also ohne eingelegte Münze - etwas kleiner als der maximale Durchmesser der zur haltenden Münze, damit eine hinreichende Klemmwirkung erzielt wird. Hierdurch reicht es aus, die Münze an ihrer Mantelfläche zu klemmen, sodass beide Oberflächen ungestört betrachtet werden können, wenn sich der Münzhalteabschnitt nicht innerhalb des Gehäuses befindet. Weiterhin kann eine auf einer Oberfläche liegende Münze in den Münzhalteabschnitt eingeclipst werden, indem der Münzhalteabschnitt von oben auf die Münze gedrückt wird. Auch hierbei muss die Münze nicht berührt werden. Bei den meisten Münzen sind die beiden Hauptoberflächen Kreisscheiben, allerdings können auch Münzen, deren Hauptoberflächen Polygone sind, in einem Münzhalteabschnitt mit einem kreissegmentförmigen Loch aufgenommen werden. Natürlich ist es in diesem Fall auch möglich, dass das Loch nicht kreissegmentförmig ist und der Form der Münze folgt. Im Falle einer rechteckigen Form, also beispielsweise wenn der zu haltende Gegenstand keine Münze, sondern zum Beispiel ein Edelmetall-Barren ist, ist ein kreissegmentförmiges Loch eher ungeeignet. Das Konzept eines an einer Seite offenen Loches, welches von zwei Haltearmen umgriffen wird, sollte jedoch auch hier beibehalten werden, in manchen Fällen mag es jedoch auch möglich sein, das Loch allseitig berandet auszuführen. In diesem Fall ist jedoch meist eine sehr hohe Maßhaltigkeit notwendig, um die notwendigen Klemmkräfte zu erzielen. Sofern es nicht gefordert ist, dass der Gegenstand (meist die Münze) vom Halteabschnitt entfernt werden kann, ist es beispielsweise auch möglich, eine Münzkapsel an den Halteabschnitt anzukleben.
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In einer zweiten bevorzugten Ausführungsform weist der Halteabschnitt ein vollständig berandetes, also geschlossenes, Loch auf und vom Rand dieses Loches erstrecken sich Klemmschenkel, sodass eine hinreichende Klemmwirkung zwischen Münze und Halteabschnitt erzeugt wird.
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In einer dritten bevorzugten Ausführungsform ist der der Halteabschnitt dreilagig mit zwei Deckschichten du einer Mittelschicht ausgebildet. Hierbei ist die Mittelschicht leichter dehnbar als die Deckschichten, sodass die Münze in gewisser Wiese zwischen die Deckschichten eingerastet werden kann. Auch hier erstreckt sich ein vorzugsweise vollständig berandetes Loch durch den Halteabschnitt, wobei das Loch im Bereich der Mittelschicht vorzugsweise etwas größer als in den Bereichen der Deckschichten ist. Im Falle eines kreisförmigen Loches bedeutet dies, dass sein Durchmesser im Bereich der Mittelschicht vergrößert ist. In den beiden Deckschichten ist das Loch deckungsgleich und konzentrisch.
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Vorzugsweise ist der Durchmesser der Münze, welche in einem solchen Halteabschnitt gehalten ist, etwas größer als der Durchmesser des Loches in den Bereichen der Deckschichten und die Dicke der Münze entspricht vorzugsweise im Wesentlichen der Dicke der Mittelschicht. Somit befindet sich die gehaltene Münze vollständig innerhalb des Halteabschnittes, wodurch es auch ausgeschlossen wird, dass eine der Oberflächen der Münze mit einer Innenseite des Gehäuses in Berührung kommt.
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Ein bevorzugtes Material zur Herstellung des Einschubelements, oder zumindest seiner Deckschichten, ist Kunststoff, eine Herstellung aus stabiler Pappe ist jedoch in manchen Ausführungsbeispielen auch möglich und hat den Vorteil, dass diese durch den Benutzer leicht individuell beschriftbar ist.
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Um die Münze auch innerhalb des Gehäuses sehen zu können, ist wenigstens eine Stirnwand vorzugsweise zumindest abschnittsweise durchsichtig. Da man natürlich gerne die Münze, auch wenn sie sich im Gehäuse befindet, von beiden Seiten sehen können möchte, gilt dies vorzugsweise natürlich für beide Stirnwände.
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Um das optische Erscheinungsbild zu verbessern, ist im Falle einer kreisförmigen Münze jeweils nur ein kreisförmiger Bereich einer Stirnwand durchsichtig, wobei dieser Kreis vorzugsweise im Wesentlichen genau so groß ist, wie die im Gehäuse aufzunehmende Münze, deren Größe wiederum durch die Geometrie des Münzhalteabschnitts, insbesondere dessen kreissegmentsförmigen Loches, definiert ist. Der verbleibende undurchsichtige Rand eignet sich besonders zur Anbringung einer Beschriftung, insbesondere einer Lasergravur. Diese kann natürlich auf personalisiert sein.
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Vorzugsweise ist die Aufbewahrungseinrichtung insgesamt im Wesentlichen spiegelsymmetrisch ausgebildet.
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Um sicherzustellen, dass das Einschubelement nicht unbeabsichtigt aus dem Gehäuse herausfällt, ist vorzugsweise eine zwischen der Verbindungswand und dem Halteabschnitt wirkende Klemm- oder Arretiereinrichtung vorgesehen, welche einen oder mehrere elastische Arme aufweisen kann, welche sich von der Verbindungswand nach innen in Richtung des Hohlraums erstrecken. Es ist möglich, wenigstens einen dieser Arme in Form eines Widerhakens auszubilden, welcher beim erstmaligen Herausziehen des Einschubelements bricht, so dass ich eine Art irreversible Versiegelung ergibt.
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Um die Münze dann, wenn sie sich nicht innerhalb des Gehäuses befindet, besser präsentieren zu können, kann in einer der Stirnwände des Gehäuses eine Ausnehmung vorgesehen sein, in welche eine Ausstülpung des Einschubelements einsteckbar ist, so dass das Gehäuseelement am Gehäuse aufgestellt werden kann. Diese Ausstülpung kann auch als Griff dienen.
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In einer anderen Ausführungsform ist das obere Ende des Gehäuses U-förmig ausgebildet, sodass eine Nut gebildet ist und Das Einschubelement weist einen oberen Abschluss auf, welcher klemmend in der Nut aufgenommen werden kann. Hierdurch wird sowohl das in das Gehäuse eingeschobene Einschubelement sicher um im Wesentlichen dicht im Gehäuse gehalten und weiterhin ergibt sich hieraus ebenfalls eine Aufständerungsmöglichkeit.
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Das Gehäuse kann genau einen Hohlraum für genau einen Einschub umschlie-ßen, oder das Gehäuse kann mehrere Hohlräume umschließen, so dass es mehrere Einschübe und somit mehrere Münzen aufnehmen kann. In diesem Fall befindet sich zwischen zwei Hohlräumen in der Regel ein Mittelabschnitt der Verbindungswand.
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Um zu verhindern, dass die Münze in Kontakt mit einer der Stirnwände kommt und das Einschubelement die durchsichtigen Bereiche der Stirnwände zerkratzt, ist die Verbindungswand vorzugsweise gestuft ausgebildet, so dass sich Führungsflächen für das Einschubelement ergeben, welche von den Stirnwänden beabstandet sind.
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Die Aufbewahrungseinrichtung kann in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ausschließlich aus flachen Zuschnitten gleichmäßiger Stärke hergestellt sein. Dies macht es möglich, die gesamte Aufbewahrungseinrichtung herzustellen, ohne hierfür ein Spritzgusswerkzeug zu benötigen. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ergibt sich für das Gehäuse hierdurch ein fünflagiger Sandwichaufbau. Es ist natürlich auch möglich, nur das Gehäuse derartig herzustellen du das Einschubelement in einem anderen Verfahren herzustellen.
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Wenn man das Gehäuse, insbesondere die Zwischenwand, zumindest teilweise aus einem durchsichtigen Material fertigt, ergibt sich eine effektvolle Möglichkeit der Beleuchtung.
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Weitere bevorzugte Ausführungsformen ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.
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Die Erfindung wird nun anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die Figuren näher erläutert. Hierbei zeigen:
- 1 sämtliche Einzelteile, aus denen ein erstes Ausführungsbeispiel der Aufbewahrungseinrichtung hergestellt wird,
- 2 eine Platte für eine Stirnwand aus der 1 in einer Draufsicht von oben,
- 2a das in 2 Gezeigte in einer seitlichen Draufsicht aus Richtung R,
- 3 das in 2 Gezeigte, nachdem ein Verbindungswand-Zwischenelement auf der Platte angeordnet und mit dieser verklebt wurde,
- 3a das in 3 Gezeigte in einer der 2a entsprechenden Darstellung,
- 4 das in 3 Gezeigte, nachdem das Verbindungswand-Hauptelement auf dem Verbindungswand-Zwischenelement angeordnet und mit diesem verklebt wurde,
- 4a das in 4 Gezeigte in einer der 3a entsprechenden Darstellung,
- 5 das in 4 Gezeigte, nachdem das zweite Verbindungswand-Zwischenelement auf dem Verbindungswand-Hauptelement angeordnet und mit diesem verklebt wurde,
- 5a das in 5 Gezeigte in einer der 4a entsprechenden Darstellung,
- 6 das in 5 Gezeigte, nachdem die erste Stirnwand auf dem zweiten Verbindungswand-Zwischenelement angeordnet und mit diesem verklebt wurde, so dass die Herstellung des Gehäuses abgeschlossen ist,
- 6a das in 6 Gezeigte in einer der 5a entsprechenden Darstellung,
- 7 das Einschubelement der 1, in dessen Münzhalteabschnitt eine Münze eingeklemmt ist, in einer gegenüber der 1 vergrößerten Darstellung,
- 8 das in 7 Gezeigte, während es in das Gehäuse eingeschoben wird, wobei das Gehäuse aufgeschnitten dargestellt ist, wobei die Schnittebene durch das Verbindungswand-Hauptelement verläuft,
- 9 eine Einheit bestehend aus einer Aufbewahrungseinrichtung wie sie eben beschrieben wurde und einer im Gehäuse der Aufbewahrungseinrichtung aufgenommen Münze,
- 10 eine alternative Ausgestaltung der in 9 gezeigten Einheit,
- 11 ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer der 8 entsprechenden Darstellung.
- 12a ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer Draufsicht entsprechend der 9, wobei das Einschubelement jedoch noch nicht in das Gehäuse eingesteckt ist,
- 12b das in 12a Gezeigte in einer Draufsicht aus Richtung R2 in 12a,
- 13 das in 12a Gezeigte, nachdem das Einschubelement in das Gehäuse eingesteckt wurde,
- 14 eine Leuchte in einer Draufsicht von oben,
- 15 die Leuchte aus 14 in einer seitlichen Draufsicht sowie eine auf der oberen Stirnseite der Leuchte positionierte Einheit,
- 16 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Halteabschnitts in einer Draufsicht,
- 17 einen Schnitt entlang der Ebene A-A in 16,
- 17a das in 17 Gezeigte und einen Teil einer Münze und
- 18 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Halteabschnitts in einer Draufsicht.
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Die Aufbewahrungseinrichtung, welche nachfolgend beschrieben wird, ist ausschließlich aus flachen Zuschnitten (insbesondere Kunststoffzuschnitten) hergestellt, welche jeweils eine konstante Dicke aufweisen. Dies macht die Herstellung sehr einfach, insbesondere da hierzu kein Spritzgusswerkzeug notwendig ist. Es ist jedoch zu betonen, dass andere Herstellungsweisen grundsätzlich möglich, jedoch in der Regel aufwendiger sind.
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Die 1 zeigt alle Einzelteile, aus denen die beschriebene Aufbewahrungseinrichtung besteht. Diese sind: Eine erste Stirnwand 12, eine zweite Stirnwand 14, zwei Verbindungswand-Zwischenelemente 25, 26, ein Verbindungswand-Hauptelement 21 und ein Einschubelement 30. Im fertig montierten Gehäuse bilden der U-förmige Randabschnitt des Verbindungswand-Hauptelements und die beiden Verbindungswand-Zwischenelemente die Verbindungswand, nämlich deren Hauptabschnitt und deren Zwischenabschnitte.
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Die beiden Stirnwände sind im gezeigten Ausführungsbeispiel im Wesentlichen flache Quader. Sie haben einen zentralen durchsichtigen Bereich 12b, 14b und einen umlaufenden undurchsichtigen Bereich 12a, 14a. Beispielsweise können die Stirnwände jeweils aus einem durchsichtigen Kunststoff bestehen und die undurchsichtigen Bereiche sind eingefärbt oder lackiert. Die hierdurch gegebenen farblichen Gestaltungsmöglichkeiten können zur Individualisierung genutzt werden. Weiterhin können in diesen Bereichen Beschriftungen vorgenommen werden. Bei Verwendung eines durchsichtigen Kunststoffmaterials kann sich die Beschriftung auf von Innenseite befinden (bezogen auf den fertig montierten Zustand des Gehäuses) und somit geschützt sein. „Beschriftung“ ist hier allgemein zu verstehen und beinhaltet auch Logos und dergleichen. Die zweite Stirnwand 14 weist zusätzlich eine Ausnehmung 16 in Form einer Durchbrechung auf. Die durchsichtigen Bereiche 12b, 14b sind in Form von Kreisscheiben ausgebildet. Bis auf die Ausnehmung 16 sind die beiden Stirnwände kongruent und auch zueinander spiegelsymmetrisch.
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Die beiden Verbindungswand-Zwischenelemente 25, 26 sind identisch aufgebaut und sind jeweils U-förmig. Ihre Länge und Breite entspricht der Länge und Breite der Stirnwände 12, 14 und der Abstand der Seitenschenkel entspricht im Wesentlichen dem Durchmesser der durchsichtigen Bereiche 12b, 14b.
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Auch das Verbindungswand-Hauptelement 21 ist im Wesentlichen U-förmig ausgebildet. Die Form ist hier etwas komplexer als die Form der Verbindungswand-Zwischenelemente, da sich von den seitlichen Schenkeln 23 elastische Arme 24 nach innen erstrecken. Gemäß den in dieser Anmeldung getroffenen Definitionen gehören die elastischen Arme nicht zur Verbindungswand. Das Verbindungswand-Hauptelement 21 besteht vorzugsweise aus einem durchsichtigen Kunststoff.
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Das Einschubelement 30 weist einen Halteabschnitt 32, hier einen Münzhalteabschnitt 32, und eine Ausstülpung 34 auf. Der Münzhalteabschnitt 32 hat zwei Haltearme 32a, 32b, welche ein kreissegmentförmiges Loch L umgreifen. Die Breite des Einschubelementes 30 ist etwas größer als der minimale Abstand zweier sich gegenüberliegender Haltearme 24. Die Dicke des Einschubelementes 30 entspricht im Wesentlichen der Dicke des Verbindungswand-Hauptelementes oder ist geringfügig kleiner.
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Die 2 bis 6a zeigen nun, wie aus den eben beschriebenen Bauteilen (bis auf das Einschubelement 30) das Gehäuse der Aufbewahrungseinrichtung (insbesondere durch Verkleben) zusammengesetzt wird. Zunächst wird eine Stirnwand, hier die zweite Stirnwand 14, bereitgestellt und anschließend wird ein Verbindungswand-Zwischenelement 25 an diesem derart befestigt, dass die Außenkanten zueinander fluchten. Nun wird hierauf das Verbindungswand-Hauptelement 21 ebenfalls in fluchtender Art und Weise angeordnet. Hierauf wird dann wieder ein Verbindungswand-Zwischenelement 26 und hierauf wieder eine Stirnwand, nämlich die erste Stirnwand 12 angeordnet, so dass sich ein insgesamt fünflagiges Sandwich ergibt, dessen mittlere drei Lagen gemeinsam die Zwischenwand 20 bilden. Somit umschließt das Gehäuse einen Hohlraum, welcher an einer Seite eine Öffnung O aufweist (dies folgt aus der U-Form der Verbindungswand). Die Verbindung der Einzelteile kann insbesondere durch Kleben erfolgen.
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Die 7 zeigt das Einschubelement 30, in welchem eine Münze M aufgenommen ist. Der Durchmesser dieser Münze M ist geringfügig größer als der freie Durchmesser des Loches L des Münzhalteabschnittes 32 des Einschubelementes 30, so dass die Münze radial geklemmt ist. Die Münze kann somit berührungslos in das Gehäuse 10 eingeschoben werden. Dies ist in 8 dargestellt. Aufgrund der gestuften Form der Verbindungswand (die Schenkel der Verbindungswand-Zwischenelemente 25, 26 sind breiter als die Schenkel des Verbindungswand-Hauptelements 21 und überragen auch die elastischen Arme 24 nach innen) kann das Einschubelement die Innenseiten der Stirnwände 12, 14 (und somit auch die durchsichtigen Bereiche) nicht zerkratzen. Somit dienen die Verbindungswand-Zwischenelemente 25, 26 als Abstandshalter und die abschnittsweise als Gleitflächen.
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9 zeigt den Zustand, in welchem die Münze vollständig innerhalb des Gehäuses 10 angeordnet ist und durch die durchsichtigen Bereiche 12b, 14b hindurch gesehen werden kann. In diesem Zustand ragt im Wesentlichen nur noch die Ausstülpung 34 aus dem Gehäuse 10 heraus. Im herausgenommenen Zustand kann diese Ausstülpung 34 in die Ausnehmung 16 eingesteckt werden, so dass das Einschubelement 30 und eine von diesem gehaltene Münze aufgestellt werden kann.
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Wie man 10 entnimmt, kann das Einschubelement auch so ausgestaltet sein, dass dessen obere Kante nach vollständigem Einschieben in das Gehäuse bündig mit dessen oberer Kante ist. In diesem Fall ist ein Aufständern am Gehäuse nicht möglich.
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Andere geometrische Formen als die dargestellten sind selbstverständlich möglich, beispielsweise könnte das Gehäuse auch eine im Wesentlichen runde kreisscheibenförmige Form haben. Weiterhin ist es möglich, dass das Gehäuse mehrere Hohlräume aufweist, in welche jeweils ein Einschubelement einschiebbar ist. Dies ist in 11 dargestellt.
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Die 12a bis 13 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung. Hier ist ein oberer Endbereich des Gehäuses 10 als Nut 18 ausgestaltet, welche sich über die gesamte Dicke und über einen wesentlichen Teil der Breite des Gehäuses erstreckt und seitlich von zwei Seitenarmen 17a, 17b berandet wird. In der Draufsicht der 12a ist der obere Endabschnitt des Gehäuses somit U-förmig. Insbesondere ist die Länge I dieser Nut 18 mindestens so groß wie der Druckmesser des durchsichtigen Bereiches 14b. Die Öffnung O befindet sich im Boden dieser Nut 18 (in den Figuren nicht zu sehen).
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Das Einschubelement 20 weist hier zusätzlich zum Münzhalteabschnitt 32 einen oberen Abschluss 36 auf, dessen Abmessungen im Wesentlichen den Abmessungen der Nut 18 entsprechen. Somit ist dieser obere Abschluss 36 insbesondere auch dicker als der Münzhalteabschnitt 32, wie man dies in der 12b gut sehen kann. Der Münzhalteabschnitt 32 ist hier mit einem vollständig berandeten Loch ausgestaltet, könnte aber beispielsweise wie in 1 dargestellt ausgebildet sein.
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Im Übrigen können Gehäuse und Einschubelement wie zuvor beschrieben ausgebildet sein, wobei es in diesem Ausführungsbeispiel nicht zwingend notwendig ist, dass das Gehäuse elastische Arme aufweist. Diese können jedoch grundsätzlich auch zusätzlich vorhanden sein.
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Wird das Einschubelement 30 in das Gehäuse 10 eingeschoben, so füllt der obere Abschluss 36 im Wesentlichen die ganze Nut 18 aus, wodurch sich durch seitliche Klemmung zwischen oberem Abschluss 36 und Seitenarmen 17a, 17b eine Klemmung ergibt und wodurch weiterhin die Öffnung relativ dicht verschlossen wird, was ein Eindringen von Staub und dergleichen verhindert. Mittels dieses Klemm-Mechanismus kann das Einschubelement auch am Gehäuse aufgeständert werden.
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Wie dies oben bereits erwähnt wurde, besteht ein Teil des Gehäuses (dies gilt für alle Ausführungsbeispiele), insbesondere ein Teil der Verbindungswand (insbesondere das Verbindungswand-Hauptelement 21), aus einem durchsichtigen Material, insbesondere aus einem durchsichtigen Kunststoff. Hierdurch ergibt sich eine Möglichkeit zur effektvollen Beleuchtung des in dem Gehäuse 10 aufgenommenen und vom Halteabschnitt 32 des Einschubelements 30 gehaltenen Gegenstandes (beispielweise einer Münze). Eine hierzu geeignete Leuchte ist schematisch in den 14 und 15 dargestellt. Diese Leuchte 40 weist einen überwiegend lichtdichten Körper 42 auf, in dessen Innerem wenigstens ein Leuchtmittel aufgenommen ist. Eine obere Stirnseite 42a des Körpers 42 weist hierbei einen lichtdurchlässigen Bereich 44 auf, dessen Abmessung im Wesentlichen der Abmessung einer Kante, insbesondere der Unterkante, des Gehäuses 10 entspricht. Wird die Einheit so auf der oberen Stirnseite 42a des Körpers 42 positioniert, dass die Unterkante des Gehäuses 10, auf welcher das Gehäuse 10 steht, im Wesentlichen bündig mit dem lichtdurchlässigen Bereich 44 ist, so wird der aufgenommene Gegenstand (hier die Münze) effektvoll beleuchtet, da Licht über die Verbindungswand bis zur Münze gelangt.
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Die 16 und 17 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel des Halteabschnitts. Dieser ist dreilagig ausgebildet und weist zwei Deckschichten 33a und eine Mittelschicht 33b auf. Hierbei besteht die Mittelschicht aus einem stärker dehnbaren Material als die Deckschichten. Ein besonders geeignetes Material für die Mittelschicht ist Moosgummi, es ist jedoch auch der Einsatz von anderen geschäumten Kunststoffmaterialien möglich. Ein bevorzugter Werkstoff für die Deckschichten ist Polyester. Die Mittelschicht ist wesentlich dicker als Deckschichten. Sie sollte im Wesentlichen die Dicke der aufzunehmenden Münze haben. Typischerweise beträgt die Dicke ca. 3 mm. Die Deckschichten bestehen in der Regel aus einer Folie mit einer Dicke von deutlich unter einem Millimeter, typischerweise mit einer Dicke von 250 µm. Ein vollständig berandetes Loch L erstreckt sich durch den Halteabschnitt 32, welches insbesondere durch Laserschneiden erzeugt sein kann. Hierdurch ergibt sich, wie man in den 16 und 17 sieht, dass das Loch im Bereich der der Mittelschicht etwas größer ist als im Bereich der Deckschichte (in 16 gestrichelt dargestellt). Hierdurch kann eine Münze, deren Durchmesser etwas größer als der Durchmesser des Loches im Bereich der Deckschichten 33a ist, zwischen die Deckschichten „eingeclipst“ werden. Dies ist schematisch in 17a dargestellt.
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Ein besonderer Vorteil dieses Ausführungsbeispiels liegt darin, dass die beiden Oberflächen der Münze hinter den Deckschichten liegen, so dass die Münze die Innenseiten (insbesondre deren durchsichtige Bereiche) der Stirnwände des Gehäuses nicht zerkratzen kann,
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Die 18 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Halteabschnitts 32, welcher ebenfalls ein vollständig berandetes Loch L aufweist. Zur Erzielung einer hinreichenden Klemmwirkung erstrecken sich die Klemmschenkel 35 (im gezeigten Ausführungsbeispiel vier Stück) vom Rand des Loches L. Es sind jeweils beide Enden der Klemmschenkel 35 mit dem Rand des Loches verbunden, sodass sich jeweils eine Durchbrechung D zwischen Klemmschenkel 35 und Rand ergibt, wodurch sich eine hinreichende Elastizität der Klemmschenkel ergibt. Die Klemmschenkel 35 sind integral mit dem übrigen Halteabschnitt 32 ausgeführt, welcher in diesem Fall vorzugsweise aus Kunststoff besteht.
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Sowohl im Ausführungsbeispiel der 16 und 17 als auch im Ausführungsbeispiel der 18 können die oberen Endabschnitte der Einschubelemente wie in den 7, 10, oder 12a gezeigt ausgeführt sein, das heißt, insbesondere auch in Form eines oberen Abschlusses zur Aufnahme in einer Nut des Gehäuses.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Gehäuse
- 12
- erste Stirnwand
- 12a
- undurchsichtiger Bereich
- 12
- durchsichtiger Bereich
- 14
- zweite Stirnwand
- 14a
- undurchsichtiger Bereich
- 14b
- durchsichtiger Bereich
- 16
- Ausnehmung
- 17a, 17b
- Seitenarme
- 18
- Nut
- 20
- Verbindungswand
- 21
- Verbindungswand-Hauptelement
- 22
- Basis
- 23
- seitliche Schenkel
- 24
- elastischer Arme
- 25
- erstes Verbindungswand-Zwischenelement (erster Abstandshalter)
- 26
- zweites Verbindungswand-Zwischenelement (zweiter Abstandshalter)
- 28
- Mittelabschnitt
- 30
- Einschubelement
- 32
- Halteabschnitt
- 32a, b
- Haltearm
- 34
- Ausstülpung
- 36
- oberer Abschluss
- 40
- Leuchte
- 42
- Gehäuse
- 44
- lichtdurchlässiger Bereich
- L
- Loch
- M
- Münze
- O
- Öffnung