DE29716772U1 - Universal-Chiphalter - Google Patents
Universal-ChiphalterInfo
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- A44—HABERDASHERY; JEWELLERY
- A44B—BUTTONS, PINS, BUCKLES, SLIDE FASTENERS, OR THE LIKE
- A44B15/00—Key-rings
- A44B15/005—Fobs
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- G07D—HANDLING OF COINS OR VALUABLE PAPERS, e.g. TESTING, SORTING BY DENOMINATIONS, COUNTING, DISPENSING, CHANGING OR DEPOSITING
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Description
Augsburg, den 10. September 1997 Anw.Aktenz.: SG.4020
Günter Groß
Ammerseestraße 8b
86163 Augsburg
Universal-Chiphalter
Die Erfindung betrifft einen Universal-Chiphalter, insbesondere
als Schlüsselanhänger.
Chiphalter zur Aufnahme einer Münze oder eines Münzersatz chips zum Auslösen von Pfandschlössern an Einkaufswagen,
Schließfächern oder ähnlichen Einrichtungen gibt es zwischenzeitlich
in zahlreichen Varianten. Sie dienen meist zur HaI-terung eines einzigen Chips entsprechend einer bestimmten
Münzgröße, z.B. eines 1-DM-Stücks. Manche bereits bekannten Chiphalter weisen auch zwei Chipaufnahmen zur Aufnahme zweier
verschiedener Chips unterschiedlicher Größe entsprechend zweier verschiedener Geldmünzen auf, beispielsweise eines 1-DM-Stücks
und eines 2-DM-Stücks oder einer deutschen und einer ausländischen Münze. Diese Chiphalter sind aber aufgrund
von zwei Chipaufnahmen entweder ziemlich dick oder flächenmäßig groß und damit als Schlüsselanhänger sperrig und
unangenehm, und sie haben dennoch den Nachteil, entweder hinsichtlich der Münzgröße wiederum festgelegt zu sein, also
eine davon abweichende Münzgröße nicht aufnehmen zu können, oder aber hinsichtlich des Herausnehmens der Chips oder Münzen
schlecht und umständlich handhabbar.
Die Erfindung legt die Aufgabe zugrunde, einen Universal-Chiphalter
zu schaffen, der eine Chipaufnahme für einen Chip bzw. eine Münze aufweist, die eine große Variationsbreite von
Münzdurchmessern und Münzdicken zuläßt, den betreffenden Chip
bzw. die Münze unabhängig vom jeweiligen Durchmesser bzw. der jeweiligen Dicke sicher haltert, leicht handhabbar ist und
überdies als Werbeträger vorteilhaft ist.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die im Schutzanspruch
1 angegebene und nach den Unteransprüchen weiter ausgestaltete Konstruktion und Anordnung gelöst.
Wesentlich für die erfindungsgemäße Konstruktion ist die Ausbildung
aus einem Gehäuseteil, das eine Aufnahmetasche für den Chip bildet, und aus einem in dem Gehäuseteil angeordneten
und relativ dazu verschiebbaren Schieber, an dem eine Mehrzahl elastischer Klemmzangen unterschiedlicher Größe angeordnet
ist.
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Die näheren Einzelheiten der erfindungsgemäßen Konstruktion
werden aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen deutlich.
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In den Zeichnungen zeigt:
Fig. 1 das Gehäuseteil des erfindungsgemäßen Universal-Chiphalters,
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Fig. 2 das Schieberteil des erfindungs
gemäßen Universal-Chiphalters,
Fig. 3 das Gehäuseteil (geschnitten)
mit eingeschobenem Schieberteil,
Fig. 4 das Gehäuseteil (geschnitten)
mit ausgezogenem Schieberteil,
Fig. 5 das im Gehäuse (geschnitten)
eingeschobene Schieberteil mit einem ergriffenen Chip kleinen Durchmessers,
Fig. 6 das im Gehäuseteil (geschnitten)
eingeschobene Schieberteil mit einem ergriffenen Chip großen Durchmessers,
Fig. 7 den Chiphalter mit zum Lösen
eines ergriffenen Chips kleinen Durchmessers aus dem Gehäuseteil (geschnitten) ausgezogenem
Schieberteil,
Fig. 8 den Chiphalter mit zum Lösen
eines ergriffenen Chips großen Durchmessers aus dem Gehäuseteil (geschnitten) ausgezogenem
Schieberteil,
Fig. 9 das Schieberteil im Längsschnitt
{Schnittlinie 9-9 in Fig. 2), 20
Fig. 10 das Gehäuseteil im Längsschnitt
(Schnittlinie 10-10 in Fig. 1),
Fig. 11 den Chiphalter mit im Gehäuse-
teil eingeschobenem Schieberteil
im Längsschnitt, und
Fig. 12 den Chiphalter mit aus dem Gehäuseteil ausgezogenem Schieberteil
im Längsschnitt.
Wie die Zeichnungen zeigen, besteht der erfindungsgemäße
Chiphalter aus einem Gehäuseteil 10 und einem Schieberteil 20. Das Gehäuseteil 10 ist in Fig. 1 in Frontansicht und
in Fig. 10 im Längsschnitt längs der Schnittlinie 10-10 in Fig. 1 gezeigt, und das Schieberteil 20 ist in Fig. 2 in
Frontansicht und in Fig. 9 im Längsschnitt längs der Schnittlinien 9-9 in Fig. 2 dargestellt.
Das Gehäuseteil 10 hat die Form eines flachen Kastens mit einer Frontwand 11, einer Rückwand 12 und zwei Seitenwänden
13 und ist unten und oben offen. Zwischen Frontwand 11 und Rückwand 12 verläuft im oberen Bereich in der Längsmittelachse
ein Steg 14 (oder auch ein Zapfen). Seine Position ist aus Fig. 1 deutlich ersichtlich. Dieser Steg, der
hier als mit Frontwand 11 und Rückwand 12 verbunden dargestellt ist, kann auch nur als rippenartiger Steg an Frontwand
oder Rückwand ohne Verbindung mit der jeweils anderen Wand ausgebildet sein. Die Frontwand 11 weist oben einen mittigen
ausgerundeten Einschnitt 15 auf, und beiderseits des Einschnitts 15 weist der obere Endbereich der Frontwand 11, wie
aus Fig. 10 deutlich ersichtlich ist, jeweils einen nach innen vorspringenden Haken 16 auf. Die beiden Seitenwände
weisen an ihren oberen Enden, wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, jeweils einen nach innen vorspringenden Vorsprung 17 auf.
Das Schieberteil 20 hat am oberen Ende eine Öse 21, die zum Anhängen an einen Schlüsselring oder dgl. dient. Weiter weist
das Schieberteil 20 eine Schieberplatte 22, deren Dicke der lichten Tiefe des Gehäuseteils 10 entspricht, und einen die
Schieberplatte 22 oben begrenzenden verdickten Randteil 23 auf, der als Anschlag mit den Oberkanten von Frontwand 11 und
Rückwand 12 des Gehäuseteils 10 beim Einschieben zusammenwirkt. Entlang ihrer Längsmittelachse weist die Schieberplatte
22 einen sie von unten her gabelnden Schlitz 24 auf, dessen Länge und Breite der Länge und Dicke des Stegs 14 des
Gehäuseteils 10 entsprechen. Im mittleren oberen Bereich weist die Schieberplatte 22, wie aus Fig. 2 ersichtlich, eine
Aussparung 25 auf. In diese Aussparung 25 hinein ragt eine Federlasche 26 in Form eines gegenüber der übrigen Schieberplatte
22 dünneren, schräg nach vorne geneigten Plattenelements, in welches sich der Schlitz 24 fortsetzt und das an
seinem oberen Endbereich einen runden, nach vorne vorspringenden Knopf 27 aufweist. Querschnittsform und Verlauf dieser
Federlasche 26 mit dem Knopf 27 ist aus dem Längsschnitt in Fig. 9 gut erkennbar. Am Übergang zwischen der Federlasche
und der übrigen Schieberplatte 22 ist, wie ebenfalls aus
Fig. 9 im einzelnen ersichtlich ist, ein von der Frontseite aus zurückspringender Absatz 28 gebildet.
Unten weist die Schieberplatte 22 zwei jeweils zangenartige Fortsatzpaare auf, nämlich ein Paar innenliegender kleinerer
elastischer Zangenarme 31 und ein Paar äußerer größerer elastischer Zangenarme 32 auf. An den Übergangsbereichen
zwischen der Schieberplatte 22 und den äußeren Zangenarmen ist außenseitig jeweils eine seitwärts vorspringende
Anschlagnase 33 gebildet.
Die Fig. 3 und 4 zeigen zunächst ohne eingesetzten Chip nur den Chiphalter, bestehend aus dem Gehäuseteil 10 mit dem eingesetzten
Schieberteil 20, wobei das Gehäuseteil jeweils geschnitten ist. In Fig. 3 ist das Schieberteil 20 ganz in das
Gehäuseteil 10 eingeschoben. Der Randteil 23 der Schieberplatte 22 liegt an den Oberkanten von Frontwand 11 und Rückwand
12 des Gehäuseteils an, und der Schlitz 24 der Schieberplatte 22 umgreift den Steg 14 des Gehäuseteils. In dieser
eingeschobenen Position ist das Schieberteil im Gehäuseteil verriegelt, und zwar dadurch, daß (was in den Zeichnungen
nicht sichtbar ist} die am oberen Ende der Frontwand 11 des Gehäuseteils gebildeten, einwärts vorspringenden Haken 16
beiderseits des Knopfes 27 des Schieberteils über der Oberkante 29 der Federlasche 26 eingerastet sind.
In Fig. 4 ist das Schieberteil 20 aus dem Gehäuseteil 10 ausgeschoben.
Das Ausschieben wird bewirkt, indem der Benutzer mit dem Daumen den Knopf 27 der Federlasche 26 einwärts
drückt, wodurch sich die elastische Federlasche 26 zurückbiegt, bis die Rastverriegelung der Oberkante 29 der Federlasche
26 mit den Haken 16 der Frontwand 11 des Gehäuseteils gelöst ist. Das Schieberteil 20 läßt sich dann bis zu der in
Fig. 4 gezeigten Anschlagposition aus dem Gehäuseteil ausschieben. In dieser Anschlagposition stoßen die Nasen 33 der
äußeren Zangenarme 32 an den oberen Vorsprüngen 17 der Seitenwände 13 des Gehäuseteils an, und, wie in Fig. 12 sichtbar
ist, stoßen nun die Haken 16 der Frontwand 11 des Gehäuse-
an dem Absatz 28 der Schieberplatte 22 an. Der Steg 14 des Gehäuseteils greift in dieser Position nur noch um eine
geringe Distanz in den Schlitz 24 der Schieberplatte 22.
Die Fig. 5 bis 8 zeigen nun die Funktion des Chiphalters bei der Aufnahme und Freigabe eines Chips variablen Durchmessers.
Fig. 5 zeigt den Chiphalter mit in das Gehäuseteil eingeschobenem Schieberteil beim Halten eines Chips Cl kleinen Durchmessers
(beispielsweise einer englischen Pfundmünze). Fig. 6 zeigt den Chiphalter in gleicher Position beim Halten eines
Chips C2 großen Durchmessers, beispielsweise entsprechend einem schweizerischen 2-Franken-Stück. Wie man aus den Fig. 5
und 6 leicht erkennt, wirken die beiden inneren und äußeren Zangenarmpaare 31 und 32 so miteinander zusammen, daß innerhalb
eines kleinsten bis größten Durchmesserbereichs eines Chips bzw. einer entsprechenden Geldmünze der Chip bzw. die
Geldmünze sicher festgehalten wird.
Die Fig. 7 und 8 zeigen das Freigeben der Chips durch Ausschieben des Schieberteils aus dem Gehäuseteil. Dabei ist in
Fig. 7 der Chiphalter wieder mit einem Chip Cl kleinen Durchmessers und in Fig. 8 mit einem Chip C2 großen Durchmessers
dargestellt. Der Steg 14 des Gehäuseteils 10 dient beim Ausschieben des Schieberteils als Ausstoßer für den Chip, denn
der Steg, gegen dessen untere Kante der Chip Cl bzw. C2 beim Ausschieben des Schieberteils stößt, hindert den Chip daran,
die Ausschiebebewegung des Schieberteils mitzumachen, so daß er während der Bewegung des Schieberteils von dem Steg 14 aus
der Umfassung durch die Zangenarmpaare 31, 32 ausgestoßen wird und nach unten aus dem Gehäuseteil herausfällt, wobei
dieses Herausfallen durch die sich elastisch zusammenbiegenden äußeren Zangenarme 3 2 beschleunigt wird, die im Zusammenwirken
mit der oberen Rundung des Chips diesen aktiv aus dem Gehäuseteil herausdrücken.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel hat der Chiphalter
die Form eines stilisierten Hauses. Es versteht sich von
selbst, daß der Chiphalter aber auch eine andere beliebige Gestaltung haben kann.
Beide Teile, also Gehäuseteil 10 und Schieberteil 20, des erfindungsgemäßen Chiphalters sind vorzugsweise aus Kunststoff
in Spritzgußtechnik ausgeführt.
Die Montage von Schieberteil 20 und Gehäuseteil 10 kann dann leicht erfolgen, indem das Schieberteil 20 oben in das Gehäuseteil
eingesteckt und eingeschoben wird, wobei die Rastnasen 33, die unten mit entsprechenden Einführschlägen (siehe
Fig. 2} versehen sind, über die Anschlagbereiche 17 im Gehäuse schnappen und dann das Schieberteil 20 auszugsbegrenzt
im Gehäuseteil 10 sitzt.
Claims (8)
1. Universal-Chiphalter zur Aufnahme eines Münzersatzchxps oder eines entsprechenden Geldstücks variabler Größe, bestehend
aus einem flachen Gehäuse (10) mit vier Seitenwänden (11, 12, 13), das unten und oben offen ist, und aus einem
in dem Gehäuse zwischen einer eingeschobenen Stellung (Fig. 3) und einer teilweise ausgezogenen Stellung {Fig. 4) verschiebbaren
Schieber (20) mit einer Schieberplatte (22), die in der oberen Gehäuseöffnung verschiebbar ist und unten in
zwei elastischen Zangenarmpaaren (31, 32) endigt, die in Form eines Paars innerer kleinerer Zangenarme (31) und eines Paars
mit Radialabstand hiervon um diese herum verlaufender äußerer größerer Zangenarme (32) ausgebildet sind, weiter mit einem
im oberen Teil des Gehäuses etwa in dessen Längsmittelachse angeordneten Steg (14) oder Zapfen, der mit der Frontwand
(11) und/oder der Rückwand (12) des Gehäuses verbunden ist und sich mindestens über einen Teil der Gehäusetiefe erstreckt
sowie in einen in der Schieberplatte (22) gebildeten Schlitz (24) eingreift, der etwa mittig zwischen den inneren
Zangenarmpaar (31) ausmündet, wobei der Steg oder Zapfen so positioniert ist, das er bei in das Gehäuse eingeschobenem
Schieber im wesentlichen ganz in dem Schlitz (24) der Schieberplatte
(22) aufgenommen ist und beim Ausziehen des Schiebers aus dem Gehäuse als feststehender Anschlag mit einem von
den Zangenarmen (31, 32) umgriffenen Münzersatzchip oder Geldstück zusammenwirkt, und mit Einschub und Auszug des
Schiebers in das bzw. aus dem Gehäuse begrenzenden Anschlagelementen (17, 23, 33).
2. Universal-Chiphalter nach Anspruch 1, mit einem an der Schieberplatte (22) angeordneten elastischen Rastelement (26,
27), das im Zusammenwirken mit Gegenelementen (16) im Gehäuse eine lösbare Rastverriegelung des Schiebers in seinem in das
Gehäuse eingeschobenem Zustand ermöglicht.
3. Universal-Chiphalter nach Anspruch 2, wobei das Rastelement eine im mittigen oberen Bereich der Schieberplatte
(22) angeordnet, mit einem fingerbetätigbaren Druckknopf (27) versehene und elastisch etwas zurückbiegbare
Rastlasche (26) ist, die im eingeschobenen Zustand des Schiebers mit ihrer Oberkante (29) unter hakenartigen Rastnasen
(16) der Frontwand (11) des Gehäuses einrastet.
4. Universal-Chiphalter nach Anspruch 3, wobei der Schlitz (24) der Schieberplatte (22) sich nach oben in die Rastlasche
(26) fortsetzt.
5. Universal-Chiphalter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Schieber einen verdickten Oberkantenbereich (23) der
Schieberplatte (22) aufweist, der mit dem Gehäuseoberkanten als Anschlag zur Einschubbegrenzung des Schiebers in das Gehäuse
zusammenwirkt.
6. Universal-Chiphalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die äußeren Zangenarme (32) jeweils an der Außenseite
ihres oberen Bereichs eine Rastnase (33) aufweisen, die mit einem im Gehäuse gebildeten Anschlag (17) zur Auszugsbegrenzung
des Schiebers zusammenwirkt.
7. Universal-Chiphalter nach Anspruch 3, wobei die hakenförmigen
Rastnasen (16) am Gehäuse, die bei eingeschobenem
Schieber die Rastlasche verriegeln, im Zusammenwirken mit einer am Schieber gebildeten Absatzkante (28) im Verbindungsbereich
von Schieberplatte und Rastlasche auch als Auszugsbegrenzungsanschläge wirken.
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8. Universal-Chiphalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei
der Schieber an seinem oberen Endbereich mit einer Öse (21) um Anhängen an einen Schlüsselring versehen ist.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE29716772U DE29716772U1 (de) | 1997-09-18 | 1997-09-18 | Universal-Chiphalter |
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29716772U DE29716772U1 (de) | 1997-09-18 | 1997-09-18 | Universal-Chiphalter |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29716772U1 true DE29716772U1 (de) | 1997-12-11 |
Family
ID=8046178
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29716772U Expired - Lifetime DE29716772U1 (de) | 1997-09-18 | 1997-09-18 | Universal-Chiphalter |
| DE29801450U Expired - Lifetime DE29801450U1 (de) | 1997-09-18 | 1998-01-29 | Universal-Chiphalter |
Family Applications After (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29801450U Expired - Lifetime DE29801450U1 (de) | 1997-09-18 | 1998-01-29 | Universal-Chiphalter |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE29716772U1 (de) |
Families Citing this family (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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| DE202019104391U1 (de) * | 2019-01-30 | 2019-09-09 | Apograph Badge Gmbh | Aufbewahrungseinrichtung, insbesondere für wenigstens eine Münze, Einheit mit einer solchen Aufbewahrungseinrichtung und Anordnung bestehend aus einer solchen Einheit und einer Leuchte |
-
1997
- 1997-09-18 DE DE29716772U patent/DE29716772U1/de not_active Expired - Lifetime
-
1998
- 1998-01-29 DE DE29801450U patent/DE29801450U1/de not_active Expired - Lifetime
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE29801450U1 (de) | 1998-06-04 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19980129 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20010601 |