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Die
Erfindung betrifft kollektive Spiele, insbesondere die Ausspielung
von Geldgewinnen mit Hilfe von Lotterie-Realisator-Terminals, und
kann verwendet werden bei der Durchführung von Lotterien, Totospielen
und anderen Spielen.
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Bekannt
sind Terminals für
den Verkauf von Lotteriescheinen mit der Möglichkeit der Auszahlung des
Gewinns (Lotterieautomat Magic Bingo, Modell MB-01 Cash Line).
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Als
Mangel dieser Konstruktion erweisen sich eingeschränkte funktionale
Möglichkeiten.
Der von einem Teilnehmer der Ausspielung erworbene Lotterieschein
enthält
bereits eine bestimmte Spielkombination. Das heißt, dass es bei der angegebenen
Konstruktion keine technischen Möglichkeiten gibt,
die es dem Spieler gestatten, selbständig seine Spielkombination
zu wählen,
was das Interesse an der Lotterie beträchtlich vermindert.
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Bekannt
sind auch Lotterie-Terminals, die eine Einrichtung für die Entgegennahme
von Zahlungsmitteln und die Ausgabe von Lotteriescheinen, ein Mittel
zur Identifikation des Lotteriescheins und eine Einrichtung zur
Auszahlung der Gewinnsumme beinhalten (Gebrauchsmuster RF 69288,
2007).
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Als
Mangel ähnlicher
bekannter Konstruktionen erweist sich ihre Autonomität, d. h.
das Fehlen einer Verbindung mit anderen analogen Terminals, die mit
einem einheitlichen Processing-Center verbunden sind, sowie das
Fehlen der Funktion des Auslesens von Spielscheinen.
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Bekannt
ist eine Vorrichtung zur Durchführung
einer Lotterie, die Terminals zur Einlösung von Lotteriescheinen einschließt (Gebrauchsmuster
RF 61912, 2006).
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Als
Mangel der bekannten technischen Lösung erweist sich die Kompliziertheit
der Konstruktion eines einzelnen Terminals.
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Als
technisches Ergebnis der angemeldeten Erfindung erweist sich die
Vereinfachung der Konstruktion und die Erweiterung der funktionellen
Möglichkeiten.
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Dieses
technische Ergebnis wird dadurch erreicht, dass der Terminal des
Lotteriesystems ein Gehäuse,
einen Systemblock, der innerhalb des Gehäuses angeordnet ist und mit
der Möglichkeit
seiner zweiseitigen Verbindung mit dem Processing-Center des Lotteriesystems
versehen ist, eine Einrichtung zur Entgegennahme von Zahlungsmitteln
mit einer Funktion zur Überprüfung der
Echtzeit der Zahlungsmittel, eine Einrichtung zur Auszahlung von
Zahlungsmitteln, einen Drucker eines Kassenbons, einen Drucker von
Lotteriescheinen mit der Funktion der Ausgabe von Lotteriescheinen
und ein Mittel zur Eingabe/Ausgabe von Informationen beinhaltet,
wobei das Mittel zur Eingabe/Ausgabe von Informationen einen Sensor-Schirm
sowie eine Einrichtung zur Entgegennahme und Überprüfung der Echtheit von Spielscheinen
und Lotteriescheinen mit der Funktion der Identifikation der Spielscheine
und Lotteriescheine beinhaltet.
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Der
vorgeschlagene Terminal zeichnet sich durch die Einfachheit seiner
Konstruktion aus, da er nur für
das Sammeln und die Weitergabe von Informationen an das Processing-Center
der Lotterie bestimmt ist. Jedoch sind trotz der Einfachheit seiner Konstruktion
seine funktionellen Möglichkeiten
umfangreicher als bei anderen bekannten Konstruktionen.
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Ein
Vorteil der angemeldeten Konstruktion besteht in der Möglichkeit
der Eingabe von Informationen sowohl mit Hilfe eines Sensor-Schirms,
als auch mit Hilfe einer Vorrichtung, die Informationen von Papierträgern (Spielscheinen,
Lotteriescheinen) abliest.
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Der
angemeldete Terminal stellt eine Selbstbedienungs-Vorrichtung dar,
die keine Anwesenheit einer Bedienungsperson erfordert.
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In 1 ist
eine schematische Darstellung des Inneren einer Vorrichtung eines
Selbstbedienungs-Lotterie-Terminals gezeigt, als allgemeine Ansicht;
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In 2 der
Lotterie-Terminal (als Außenansicht).
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Der
Lotterie-Terminal ist in Form eines Gehäuses 1 ausgeführt, mit
einem Systemblock 2, der innerhalb des Gehäuses angeordnet
ist und die Möglichkeit
seiner zweiseitigen Verbindung mit einem zentralen Server (in der
Zeichnung nicht gezeigt) des Lotteriesystems aufweist. Das Gehäuse ist
mit einem Sensor-Schirm 3 ausgestattet. In der bevorzugten Ausführungsform
kann der Terminal zusätzlich
mit einem Monitor ausgerüstet
sein, der der Wiedergabe von Informations- und Reklamematerialien
dient. Die Konstruktion ist mit einer Vorrichtung 4 zur
Entgegennahme von Zahlungsmitteln in Form von Papierscheinen (Scheinannehmer)
und einer Vorrichtung 5 zur Annahme von Zahlungsmitteln
in Münzenform (Münzannehmer) versehen.
Außerdem
ist die Möglichkeit
vorgesehen, die Vorrichtung für
die Annahme von anderen Zahlungsmitteln auszugestalten, wie beispielsweise
von Bank-Magnet- und/oder Chipkarten und ähnlichem. Die Vorrichtungen
zur Annahme von Zahlungsmitteln sind ausgerüstet mit Einrichtungen zur Überprüfung der
Echtheit der Zahlungsmittel. Der Terminal ist mit einer Vorrichtung 6 ausgerüstet, die
zur Annahme von Spielscheinen und Lotteriescheinen dient, die mit
einer Einrichtung zur Überprüfung von
deren Echtheit ausgerüstet
ist. Am Gehäuse 1 ist
ferner ein Ausgabefach 7 zur Ausgabe von Lotteriescheinen
vorhanden. Die Lotteriescheine werden mit Hilfe eines Druckers 8 gedruckt.
Zusätzlich
ist ein Drucker zum Drucken von Kassenbons vorhanden. Der Terminal
ist mit Einrichtungen 10, 11 zur Abgabe von Zahlungsmitteln
durch das Ausgabefach 12 versehen. Diese Einrichtungen
dienen sowohl zur Herausgabe von Wechselgeld als auch zur Auszahlung
von Gewinnen.
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Die
Arbeit des Lotteriesystem-Terminals erfolgt wie folgt.
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Der
Lotterie-Terminal ist Teil eines Lotteriesystems und ist mit einem
zentralen Server (dem Processing-Center der Lotterie) über Kommunikationsmittel
verbunden.
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Die
Spielscheine werden kostenlos verteilt. Der Teilnehmer der Lotterie
füllt seinen
Spielschein entsprechend seiner Prognose aus und gibt den ausgefüllten Spielschein
in die Einrichtung 6 des Lotterie-Terminals an Punkten
der Annahme von Zahlungen und der Ausgabe von Lotteriescheinen.
Der ausgefüllte
Spielschein, der durch die Einrichtung 6 läuft, wird
gescannt. Die Daten werden zur Verarbeitung an den Systemblock 2 übertragen,
durch den sie anschließend
in elektronischer Form zum Processing-Center der Lotterie für die weitere
Verarbeitung geschickt werden. Die Information vom Spielschein wird über den
Schirm des Terminals angezeigt. Dabei sollen die Prognosen auf dem
Schirm des Terminals den Prognosen entsprechen, die auf dem Spielschein
eingetragen sind. Die Regeln für
das Ausfüllen
des Spielfelds des Spielscheins sind auf der Rückseite des Spielscheins abgedruckt.
Da der Terminal mit einem Sensor-Schirm ausgerüstet ist, der es ermöglicht,
Informationen einzugeben, hat der Lotterieteilnehmer die Möglichkeit,
seine Prognose unmittelbar am Schirm einzugeben. Nach der Eingabe
der Informationen, die die Prognose betreffen, erscheint auf dem
Schirm der für
den Lotterieschein zu zahlende Betrag, der abhängt vom Nennbetrag der Kombinationen
auf allen ausgewählten
Spielfeldern des Spielscheins. Danach wird über den Bildschirm die Eingabe
von Zahlungsmitteln erbeten. Geld-Zahlungsmittel werden in die Vorrichtungen
für ihre
Einzahlung eingeführt,
d. h. die Scheinannahme 4 bzw. die Münzenannahme 5. Es
sind Varianten der Konstruktion mit Vorrichtungen zur Einführung von
Magnet-Zahlungskarten oder von anderen Zahlungsmitteln möglich. Anschließend wird
die Information über den
Lotterieschein in das Processing-Center der Lotterie geschickt,
wo dem Lotterieschein eine Nummer zugeordnet wird und ein Strichcode
für seine
spätere Identifikation.
Der Drucker 8 druckt auf Spezialpapier den Lotterieschein
unter Angabe der Prognosen, seines Betrages und anderer notwendiger
Informationen. Wenn die Summe der zugeführten Bargeldmittel den Betrag
auf dem Lotterieschein überschreitet,
erhält
der Lotterieteilnehmer das Rückgeld
als Bargeldmittel durch das Ausgabefach 12 mit Hilfe der
Einrichtungen 10, 12 zur Abgabe von Zahlungsmitteln (Scheinen
bzw. Münzen).
Der Rückgabe
des Lotteriescheins an den Lotterieteilnehmer bestätigt die Tatsache
des Verkaufs des Lotteriescheins. Um einen Gewinn zu erhalten, ist
es notwendig, dass der Lotterieschein, der an der Ausspielung teilnimmt,
in die Vorrichtung 6 des Terminals eingegeben wird.
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Die
Vorrichtung 6 besitzt eine Funktion zur Überprüfung der
Echtheit des Lotteriescheins, und liest ferner die darauf befindlichen
Identifikationsmerkmale ab, sendet diese zum Systemblock für die anschließende Weiterleitung
in das Processing-Center der Lotterie zur Verarbeitung. Wenn sich
der Schein nicht als Gewinnschein erweist, gibt die Vorrichtung 6 den
Schein in die Verfügungsgewalt
des Lotterieteilnehmers zurück,
während
im Falle eines Gewinns auf dem Schirm die Summe des Gewinns erscheint,
und wenn diese Summe eine festgelegte Größe nicht überschreitet, öffnet sich
am Schirm des Monitors ein Dialogfenster mit der Frage: ”Wünschen Sie
den Gewinn sofort zu erhalten”.
Bei der Antwort: ”Ja” zieht
der Scanner des Terminals den Gewinn-Lotterieschein ein und/oder
versieht ihn mit einer Kennzeichnung seiner Auszahlung, und die
Vorrichtung 10, 11 für die Auszahlung von vorhandenen Geldmitteln
gibt über
das Ausgabefach 12 diejenige Summe an Geldmitteln aus,
die der Höhe
des Gewinns entspricht, und der Drucker 9 für Kassenbon druckt
einen Kassenbon, der die Tatsache der Auszahlung des Gewinns auf
den Lotterieschein bestätigt.
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Nach
dem Ausdrucken des Kassenbons und der Abgabe der Geldmittel durch
die Vorrichtungen zur Abgabe Bargeldmitteln in einer Summe, die
der Größe des Gewinns
entspricht, ist der Prozess der Ausgabe des Gewinns beendet.
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Ein
Vorteil des angemeldeten Terminals gegenüber bekannten Konstruktionen
besteht darin, dass er nicht nur den Verkauf von Lotteriescheinen ermöglicht,
mit einer Funktion zur Herausgabe von Wechselgeld und Gewinnen,
sondern dass er es auch gestattet, die Attraktivität der Lotterie
zu erhöhen,
und zwar aufgrund zusätzlicher
Funktionen – d. h.
der Annahme und der Überprüfung von
Spielscheins mit Prognosen bezüglich
des Ausgangs der Ziehungen der Lotterie. Das heißt, der Lotterie-Teilnehmer erwirbt
nicht nur einen Lotterieschein mit einer bestimmten Spielkombination,
sondern er selbst hat die Möglichkeit,
diese Kombination festzulegen, was das Interesse an der Lotterie
erheblich erhöht, und
was folglich zu einer Vergrößerung der
Zahl ihrer Teilnehmer führt.
Die Konstruktion des Terminals ist im Vergleich mit Konstruktionen
bekannter Terminals beträchtlich
vereinfacht, da die Mehrzahl der Funktionen des Lotteriesystems,
zu dem jeder Terminal gehört,
von dem Processing-Center übernommen
wird. Die Verbindung des Terminals mit einem zentralen Server (dem
Processing-Center) gewährleistet
die ordnungsgemäße Verarbeitung
der Informationen, insbesondere solcher, die vorausgehende, laufende und
nachfolgender Ziehungen betreffen, die Bereitstellung von Informationen über Ergebnisse
von Ausspielungen und Ziehungen, und die Überprüfung der Echtheit und die Identifikation
von Spielscheinen und Lotteriescheinen.
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Entsprechend
den Erläuterungen
kann die Erfindung wirksam im Lotteriegeschäft genutzt werden.