DE2117791A1 - Verfahren und Einrichtung zum Heben eines Gleises - Google Patents
Verfahren und Einrichtung zum Heben eines GleisesInfo
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Description
A 3895/70
PRANZ PLASSER
in V/ i e η
in V/ i e η
Verfahren und Einrichtung zum Heben eines Gleises
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Anheben
eines Gleises während der Fahrt einer Gleisir.-standhaltungsmaschine,
wobei jeder Gleisstrang von mindestens einem an der Maschin« vorgesehenen Hebewerkzeug
ergriffen und hochgehoben sowie bei nicht möglichem völligem Angriff dieses Hebewerkzeuges, ins
besondere' wegen des Überfahrens eines Schienenstoßes,
jeder Gleisstrang von mindestens einem anderen.Hebewerkzeug gehalten wird. Weiters bezieht sich die Erfindung
auf eine Einrichtung zur Durchführung dieses
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Verfahrens.
Es sind Verfahren der genannten Art "bekannt, "bei denen
das Anheben jedes Gleisstrariges durch mindestens zwei Hebewerkzeuge derart erfolgt, daß im normalen
Schienenverlauf alle Hebewerkzeuge die Kraft zum Heben
des Stranges aufbringen, wobei bei nicht möglichem völligem Angriff eines Werkzeuges das Halten
des Stranges durch die in der selben Höhe verbleibenden anderen Werkzeuge gesichert ist. Bei einem Teil
der für diese Verfahren brauchbaren Einrichtungen wird bei Auftreten, eines Schienenstoßes das zu diesem
Stoß kommende Werkzeug durch die Stoßlasche weggedrückt, bei anderen Einrichtungen sind vor den Hebewerkzeugen
Fühler vorgesehen, die einen Schienenstoß anzeigen und über entsprechende Steuerorgane das Wegbewegen,
z.B. die Verschwenkung der Werkzeuge von der Schiene weg veranlassen.
Wie eingehende Untersuchungen ergeben haben, wird die Schiene bei den bekannten Verfahren verhältnismäßig
stark beansprucht. Die Erfindung hat es sich daher vor allem zum Ziel gesetzt, ein Verfahren zu schaffen,
durch das die Beanspruchung des Gleises bei dessen Anheben vermindert wird. Erreicht wird dieses Ziel
bei einem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch, daß in jenem Zeitpunkt, in dem das eine Hebe-
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ORIGINAL INSPECTED
■- - 3 -
werkzeug die nicht völlig angreifbare Stelle des Gleisstranges erreicht oder sich dieser nähert, der
Gleisstrang von dem oder den anderen Hebewerkzeug(en)
so weit gehoben wird, daß der Gleisstrang an der Angriffsstelle des einen Hebewerkzeuges etwa in der
selben Höhe verbleibt.
Durch das erfindungsgemaße Verfahren wird daher erreicht,
daß der Gleisstrang an der Angriffsstelle des einen Hebewerkzeuges immer in derselben Höhe verbleibt,
wodurch Beanspruchungen, die durch das Absinken des
Stranges entstehen, vermieden v/erden. Auch· können Schwierigkeiten beim Wiederangriff des Hebewerkzeuges
nicht auftreten, die bisher dadurch entstanden sind, daß sich das wieder angreifende Hebewerkzeug und der
Gleisstrang nicht in derselben Höhe befanden.
Wie sich weiters gezeigt hat, ist die Beanspruchung der Schiene dann am geringsten, wenn, nach einem weiteren
Merkmal der Erfindung, die Hubkraft für jeden Gleisstrang jeweils nur von einem Hebewerkzeug aufgebracht
wird. Wird .nämlich die Schiene immer nur an einer Stelle gehoben, verformt sie sich nach dem Idealbieg elinienverlauf.
Bei der Schaffung einer Einrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens wurde ausgegangen von einer Einrichtung mit einem jedem Gleisstrang
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zugeordneten ersten und mindestens einem zweiten Hebewerkzeug, wobei' jedes der Hebewerkzeuge von der Schiene
weg und zu dieser hin bewegbar angeordnet ist. Eine derartige Einrichtung zeichnet sich aus durch
Steuermittel, die bei Erreichen oder Annäherung des ersten Hebewerkzeuges an die nicht völlig ergreifbare
Stelle des Gleisstranges eine Hubbewegung der anderen Hebewerkzeuge einleiten. Diese Steuermittel
könnten z.B. Fühler od.dgl. umfassen, die das Erreichen eines Hindernisses, z.B. einer Stoßlasche, einer
elektrischen Stoßüberbrückung od.dgl. anzeigen und
eine Hubbewegung der anderen Hebewerkzeuge oder des anderen Hebewerkzeuges veranlassen, zweckmäßig gleichzeitig
mit der V/egbewegung des ersten Hebewerkzeuges von der Schiene. Besonders vorteilhaft hat es sich
jedoch im Rahmen der Erfindung erwiesen, wenn die Steuermittel durch die Bewegung des ersten Hebewerkzeuges
auslösbar sind und bei Bewegung des ersten Hebewerkzeuges von der Schiene weg die Hubvorrichtung
des zweiten Hebewerkzeuges im Hubsinne, bei Bewegung zur Schiene hin im Senksinne steuern.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind nachstehend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispieles näher erläutert, wobei die Erfindung jedoch keineswegs auf dieses Ausführungsbeispiel beschränkt ist.
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In Fig.l ist schematisch eine Maschine zur Aufnahme "bzw. Reinigung des Bettungsschotters von Eisenbahngleisen
dargestellt, die mit einer erfindungsgemäßen Einrichtung ausgestattet ist; die Fig.2 zeigt in gegenüber
der Fig.l stark vergrößertem Maßstab ein an der Schiene angreifendes Hebewerkzeug; die Fig.3 und
4 stellen schematisch in Ansicht bzw. Draufsicht die Einrichtung zum Heben des Gleises als Ganzes dar.
Gemäß Fig.l ruht der Rahmen 1 der.Maschine auf den
beiden Drehgestellen 2, die auf den Schienen 3 laufen. Die Schienen sind auf Querschwellen 4 befestigt, die
im Bettungsschotter 5 lagern. Die zum Aufnehmen des Bettungsschotters 5 dienende Aushubkette 6 ist im gezeichneten
Beispiel im Dreieck über zwei untere Umlenkrollen sowie über eine obere, mit einem Antrieb
versehene Umlenkrolle 7 geführt.
Der durch die Aushubkette 6 aufgenommene und nach oben geförderte Schotter gelangt in ein Schwingsieb 8, wird
dort von dem durch die Maschen durchfallenden Schmutz,
Sand und dgl. befreit und der Abraum wird entweder über das Förderband 9 nach hinten oder über das Förderband
10 und das kurze Band 11 nach vorne in V/aggons verladen. Der gereinigte und in seiner Stückgröße entsprechende
Schotter wird über zv/ei in Querrichtung streuende Förderbänder 12 in die leeren Schwellen-
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fächer verfüllt. Während des Aushubes des Schotterbettes wird jeder Gleisstrang von einer Hebeeinrichtung
13 gehoben.
Jede Hebeeinrichtung besitzt im gezeichneten bevorzugten Ausführungsbeispiel zwei Hebewerkzeuge 14, deren
jedes eine Heberolle 15 und eine Gegenrolle 16 aufweist (Fig.2). Jede der Heberollen ist etwa parallel
zur Gleisebene drehbar und besitzt einen Kranz 17, mit dem sie den Kopf 18 der Schiene 3 untergreift und
anhebt. Jede der zugehörigen Heberolle gegenüberliegend
angeordnete Gegenrolle 16 besitzt einen Kranz 19, der den Kopf 18 der Schiene 3 übergreift, sodaß der
Schienenkopf 18 zwischen den beiden Kränzen 17 und gehalten ist. Die seitliche Lauffläche der Gegenrolle
16 ist verhältnismäßig stark konisch ausgebildet, um z.B. bei elektrischen Stoßüberbrückungen darüber hinweg
rollen zu können.
Wie aus den Fig.3 und 4 ersichtlich ist, ist jede
Heberolle an einem Arm 20, jede Gegenrolle an einem Arm 21 befestigt. Der Arm 20 ist mit dem Zylinder 22
einer hydraulischen Hubvorrichtung starr verbunden. Der zugehörige Kolben 23, um den der Zylinder schwenkbar
ist, besitzt nach beiden Seiten ragende Kolbenstangen 24, die ihrerseits mit einem Balken 26 fest
verbunden sind. Der Zylinder 22 weist überdies seitliche Ansätze 25 auf, zwischen denen der Arm 21 der
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Gegenrolle 16 schwenkbar gelagert ist.
An "beiden Enden eines Balkens 26 ist je ein aus Heberolle
15 und Gegenrolle 16 bestehendes Hebewerkzeug angeordnet, wobei jedem Gleisstrang ein Balken 26 zugeordnet
ist. Die beiden Balken sind über Kolbenstangen 27 und Führungsstangen 28 mit einem Träger 29 verbunden,
die Kolbenstangen 27 sind an Kolben 30 befestigt, die in am Träger 29 angeordneten Zylindern 31 verschiebbar
sind. Der Träger 29 ist mittels eines am Fahrgestellrahmen 1 angreifenden hydraulischen Hubwerkes 32
anheb- bzw. absenkbar. In jedem Balken 26 ist überdies etwa mittig eine mit einem Spurkranz 33 versehene
Richtrolle 34 drehbar (.siehe auch Fig.2), deren Spurkranz
seitlich am Schienenkopf 18 angreift.
Die Arme 20 und 21 jedes Hebewerkzeuges sind mittels eines Hydraulikzylinders 35 in veränderbarem Abstand
miteinander verbunden. Ebenso ist ein Hydraulikzylinder
36 zwischen den Armen 20 zweier gegenüberliegend an je einem Gleisstrang angreifender Heberollen 15 vorgesehen.
Die Arme 21 zweier gegenüberliegender Gegenrollen
16 sind durch ein mit einem Spannschloß 37 versehenes Seil 38 miteinander verbunden. Am Arm 20 greift
überdies eine Steuerstange 39 an, die einen Steuerschieber 40 betätigt, der in nachfolgend beschriebener
Weise, insbesondere bei Auftreten einer Stoßlasche 41
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die Hubvorrichtung 22,23 des nächsten Hebewerkzeuges steuert.
Wie aus Fig.3 ersichtlich ist, sind im Bereich der Zylinder
22 in die Balken 26 Schrauben 42 eingeschraubt, die als verstellbare Anschläge für die Bewegung, der
Zylinder 22 dienen. Zur Begrenzung der Schwenkbewegung der Arme 21 sind überdies ebenfalls zweckmäßig
verstellbare Anschläge 43 (Fig.4) angeordnet.
Zur Erläuterung der Wirkungsweise sind in Fig.4 verschiedene
Stellungen der Hebewerkzeuge 15,16 eingezeichnet. Das links oben gezeichnete Werkzeug überfährt
gerade eine Stoßlasche 41, wobei durch Betätigen des (nur bei diesem Werkzeug dargestellten) Steuerschiebers
40 die Hubvorrichtung 22,23 des in Fahrtrichtung dahinter liegenden, in der Zeichnung rechten
oberen Hebewerkzeuges betätigt wird. Das linke untere Werkzeug ist in Normalstellung und das rechte untere
in einer nach innen geschwenkten Stellung dargestellt, in die die Werkzeuge bei Überstellungsfahrten gebracht
werden, um innerhalb der zulässigen Begrenzung zu verbleiben.
Es sei vorerst angenommen, daß keine Stoßlasche den völligen Angriff des ersten Hebewerkzeuges stört,
dann untergreifen die in Fahrtrichtung ersten Heberollen 15 den Schienenkopf 18 in der in Fig.2 gezeig-
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ten Weise (in Fig.4 linke untere Stellung), wobei von
diesen Hebewerkzeugen auch allein die Hubkraft für
das Heben der Gleisstränge aufgebracht wird. Bei dem in Fahrtrichtung folgenden Hebewerkzeug, in den Fig.
3 und 4 bei dem rechten Werkzeug, wird in dieser sogenannten Schwimmstellung ständig ein geringer Druck
nach unten ausgeübt, derart, daß die Heberollen 15 in Eingriffshöhe verbleiben. Die Schiene verformt sich
dabei etwa nach einer Biegelinie, wie sie in Fig.3 durch die strichlierte Biegelinie 18' für den Schienenkopf
wiedergegeben ist. Die zugehörige Lage der Heberollen ist ebenfalls strichliert und mit 15' bezeichnet
.
Gelangt nun die vordere Heberolle 15 zu einer Stoßlasche 41 oder einem sonstigen Hindernis, wird die
Rolle entgegen dem in den Zylindern 35 und 36 herrschenden Pumpendruck weggedrückt. Dadurch wird über
die Steuerstange 39 der Steuerschieber 40 betätigt, der ein Öffnen der Gegenrolle 16, insbesondere aber
eine Beaufschlagung des Hubzylinders 22 des in Fahrtrichtung
nächsten Hebewerkzeuges im Hubsinne einleitet. Der Zylinder 22 wird dabei bis zum Anstoßen an den
oberen Anschlag 42 gehoben, der so eingestellt ist, daß die Schiene beim vorderen Hebewerkzeug mindestens
annähernd in der selben Höhe verbleibt. Diese Stellung der Hebewerkzeuge und der zugehörige Biegelinienver-
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lauf ist in Fig.3 mit vollen Linien dargestellt.
Ist die Stoßlasche 41 zu Ende, sodaß die vordere Heberolle
15 den Schienenkopf 18 wieder voll untergreifen kann, wird über den Steuerschieber 40 wieder das Absenken
des hinteren Hebewerkzeuges veranlaßt.
Während des Hebens der Gleisstränge wird zweckmäßig deren Richten mittels der über die Kolben 30 gesteuerten
Richtrollen 34 durchgeführt. Dabei ist es ohne weiteres möglich, den Abstand der Balken 26, z.B.
durch teleskopartiges Verschieben der Kolbenstangen 27, einstellbar zu machen, um sich verschiedenen
Spurweiten anpassen zu können.
Im Rahmen der Erfindung sind noch zahlreiche Abänderungen möglich. Insbesondere kann, wie schon angedeutet
wurde, die Steuerung der in Fahrtrichtung jeweils hinteren Hebewerkzeuge auch durch Fühler gesteuert
werden, die das bereits bearbeitende Gleis abtasten. Auch müssen die Steuermittel bzw. die Huborgane nicht
hydraulischer Art sein, sondern können z.B. auch elektrisch oder mechanisch betätigt sein. Es ist auch ohne
weiteres möglich, statt Heberollen andere, z.B. stangenartige Organe zu verwenden.
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Claims (15)
- PatentansprücheT l.j Verfahren zum Anheben eines Gleises während der Fahrt einer Gleisinstandhaltungsmaschine, wobei jeder Gleisstrang von mindestens einem an der Maschine vorgesehenen Hebewerkzeug ergriffen und hochgehoben sowie bei nicht möglichem völligem Angriff dieses Hebewerkzeuges, insbesondere wegen des Überfahrens eines Schienenstoßes, jeder Gleisstrang von mindestens einem anderen Hebewerkzeug gehalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß in jenem Zeitpunkt, in dem das eine Hebewerkzeug die nicht völlig angreifbare Stelle des Gleisstranges erreicht oder sich dieser nähert, der Gleisstrang von dem oder den anderen Hebewerkzeug(en) so weit gehoben wird, daß der Gleisstrang an der Angriffsstelle des einen Hebewerkzeuges etwa in der selben Höhe verbleibt.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubkraft für jeden Gleisstrang jeweils nur von einem Hebewerkzeug aufgebracht und demnach der Strang entsprechend seinem Idealbiegelinienverlauf gehoben wird.109847/0209
- 3. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2 an einer fahrbaren Gleisinstandhaltungsmaschine, mit einem jedem Gleisstrang zugeordneten ersten und mindestens einem zweiten Hebewerkzeug, wobei jedes der Hebewerkzeuge von der Schiene weg und-zu dieser hin bewegbar angeordnet ist, gekennzeichnet durch Steuermittel, die bei Erreichen oder Annäherung des ersten Hebewerkzeuges an die nicht völlig ergreifbare Stelle des Gleisstranges eine Hubbewegung der anderen Hebewerkzeuge einleiten.
- 4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuermittel durch die Bewegung des ersten Hebewerkzeuges auslösbar sind und bei Bewegung des ersten Hebewerkzeuges von der Schiene weg die Hubvorrichtung des zweiten Hebewerkzeuges im Hubsinne, bei Bewegung zur Schiene hin im Senksinne steuern.
- 5. Einrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebewerkzeuge eine etwa parallel zur Gleisebene drehbare, den Schienenkopf mittels eines Kranzes untergreifende Heberolle aufweisen.
- 6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jede Heberolle an der Maschine min-109847/0209destens annähernd parallel zur Gleisebene schwenkbar angeordnet ist.
- 7. Einrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß vier Heberollen vorgesehen sind und jeder Heberolle mindestens eine an der Schiene gegenüberliegend vorgesehene Gegenrolle zugeordnet ist, die mit einem den Schienenkopf übergreifenden Kranz ausgestattet ist.
- 8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß auch die Gegenrolle mindestens annähernd parallel zur Gleisebene schwenkbar an der Maschine angeordnet ist.
- 9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuermittel einen hydraulischen Steuerkreis umfassen, der einen die als hydraulisches Zylinder-Kolben-Aggregat ausgebildete Hubvorrichtung des zweiten Hebewerkzeuges steuernden Steuerschieber aufweist, der mit dem ersten Hebewerkzeug verbunden ist.
- 10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß Hebe- und Gegenrollen vorzugsweise mittels eines Hydraulikzylinders in ver- · änderbarem Abstand miteinander verbunden sind, wobei109847/0209der Abstand mittels der vom ersten Hebewerkzeug auslösbaren Steuermittel wahlweise veränderbar ist.
- 11. Einrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebewerkzeuge mit den Zylindern ihrer zugehörigen Zylinder-Kolbenaggregate starr verbunden und mit den Zylindern schwenkbar sind.
- 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß alle Hubvorrichtungen der Hebewerkzeuge in einem gemeinsamen Träger gelagert sind, der mittels eines Hubwerkes anhebbar ist.
- 13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebewerkzeuge vorzugsweise mittels hydraulischer äylinder-Kolbenaggregate querverschieblich an dem gemeinsamen Träger gelagert sind, wobei am Träger mindestens ein mit nach beiden Seiten ragenden Kolbenstangen versehener Zylinder angeordnet ist und die Kolbenstangen je an einem die beiden Hebewerkzeuge eines Gleisstranges verbindenden Balken angreifen, der vorzugsweise zwischen den Hebewerkzeugen ein Richtwerkzeug, insbesondere eine Richtrolle trägt.
- 14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die109847/0209Hubvorrichtung des zweiten Hebewerkzeuges mit einem vorzugsweise einstellbaren Hubbegrenzungsanschlag versehen ist, bis zu dem bei Auslösung der Steuermittel das zweite Hebewerkzeug gehoben wird.
- 15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleisinstandhaltungsmaschine eine Maschine zur Aufnahme bzw. Reinigung des Bettungsschotters von Eisenbahngleisen ist, und vier Hebewerkzeuge zwischen deren Drehgestellen und im Bereich einer zum Aufnehmen des Bettungsschotters dienenden Aushubkette angeordnet sind.109847/0209
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| AT389570A AT316619B (de) | 1970-04-28 | 1970-04-28 | Verfahren und Einrichtung zum Heben eines Gleises |
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| DE2117791C3 DE2117791C3 (de) | 1978-12-07 |
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- 1971-04-21 GB GB1034571A patent/GB1350436A/en not_active Expired
- 1971-04-23 FR FR7114612A patent/FR2090661A5/fr not_active Expired
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| PL71121B1 (de) | 1974-04-30 |
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