DE20320005U1 - Kalender, insbesondere Adventskalender - Google Patents
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Abstract
Kalender, insbesondere Adventskalender, dadurch gekennzeichnet,
– dass die Innenseite der Tagesklappe als Gutschein, insbesondere Wert-, Waren-, oder Rabattgutschein ausgestaltet ist,
– dass die Tagesklappe mittels einer Perforation abreißbar mit der Kalendervorderseite verbunden ist.
– dass die Innenseite der Tagesklappe als Gutschein, insbesondere Wert-, Waren-, oder Rabattgutschein ausgestaltet ist,
– dass die Tagesklappe mittels einer Perforation abreißbar mit der Kalendervorderseite verbunden ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Kalender, insbesondere einen Adventskalender mit dem sich Unternehmen, Händlergemeinschaften, Kommunen oder ähnliche ansprechend repräsentieren können, in dem der Adventskalender mit Gutscheinen der beteiligten Firmen, Händlergemeinschaften, Kommunen u.ä. versehen wird und sich dadurch die Eigenschaften eines Kalenders, insbesondere eines Adventskalenders mit denen eines Gutscheins verbinden und als Werbemittel genutzt werden können.
- Es ist bereits eine Vielzahl von Kalendern, die als Adventskalender verwendet werden können, bekannt. Beispielsweise sind Konstruktionen bekannt, bei den hinter (in der Regel 24) aufklappbaren Türchen Fächer vorgesehen sind, in denen beispielsweise Figuren oder kleine Süßwaren enthalten sind.
-
DE 00 200 14 306 offenbart beispielsweise einen Adventskalender, der einen sich hinter einer frontseitigen Pappwand erstreckendes Trägerelement aufweist, in dem entnehmbare Teile ausgebildet sind. Diese Teile können nach dem Öffnen von Türchen, die sich in der frontseitigen Pappwand befinden, aus dem Trägerelement herausgelöst werden. Die frontseitige Pappwand kann mit einem graphischen Motiv versehen werden, in die die Türchen integriert sind. Die gestalterischen Möglichkeiten sind jedoch damit, abgesehen von der Gestaltung der entnehmbaren Teile, im wesentlichen auf diese frontseitige Pappwand beschränkt. Der inDE 00 200 14 306 vorgeschlagene Adventskalender ist konstruktionsbedingt tafelförmig. - Die Haupteigenschaft solcher Kalenders ist es, den Beschenkten eine Freude zu bereiten und die Wartezeit auf das am Ende des Kalenders anstehende Ereignis angenehm zu verkürzen. Beim Öffnen der Klappen wird also jedes Mal der Spiel-oder Naschtrieb des Benutzers befriedigt.
- Bekannt ist aus
DE 00 198 00 271 ein Schwangerschaftskalender, welcher kleine Geschenke von bestimmten Unternehmen, welche im Bereich Schwangerschaftsprodukte tätig sind, enthält und damit für deren Produkte werben soll. Hierbei sind die Geschenke jedoch durch den Hersteller vorgegeben und nicht frei wählbar. Die Aufmachung des Kalenders beschränkt gleichzeitig den Kreis der werbenden Unternehmen auf Hersteller aus dem Bereich Schwangerschaftsprodukte. Es ist daher nicht möglich, den Kalender gleichzeitig für eine Vielzahl von werbenden Unternehmen aus verschiedenen Branchen zu nutzen. Sinnvoll ist es daher, einen Kalender, insbesondere einen Adventskalender so zu gestalten, dass er die typischen Eigenschaften eines Adventskalenders behält, aber auch als flexibles Werbemittel für eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen, Händlergemeinschaften, Kommunen u.ä. dienen kann. - Die vorliegende Erfindung löst die Aufgabe dadurch, dass sie einen Kalender, insbesondere einen Adventskalender bekannter Art nutzt und ihn erfindungsgemäß so verändert, dass er gleichzeitig als Träger von Gutscheinen dient. Die Gutscheine werden so mit dem Kalender verbunden, dass sie einfach und beschädigungsfrei von diesem abgetrennt und bei den Werbenden eingelöst werden können.
- Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindungen ergeben sich aus den Merkmalen der Ansprüche 2 bis 5.
- Die Lösung dieses Problems gelingt durch einen Kalender, insbesondere einen Adventskalender der eingangs genannten Art, der dadurch gekennzeichnet ist,
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- – dass die Innenseite der Tagesklappe als Gutschein, insbesondere Wert-, Waren-, oder Rabattgutschein ausgestaltet ist,
- – dass die Tagesklappe mittels einer Perforation abreißbar mit der Kalendervorderseite verbunden ist.
- Mit der Erfindung wird erreicht, dass die Tagesklappe sowohl ihrer ursprünglichen Eigenschaft zur Verdeckung einer sich im Kalender befindenden Überraschung dient und gleichzeitig einen Gutschein darstellt, der bei einer der beteiligten Unternehmen eingelöst werden kann. Der Inhalt des Gutscheins bleibt als Überraschung bis zum Öffnen der Klappe verdeckt. Die technische Verbindung des Gutscheins mittels einer Perforation ermöglicht hier das einfache Ablösen des Gutscheins und seine selbständige Verwendung.
- Damit können sich die beteiligten Firmen auf hervorragende Weise präsentieren und die positiven Eigenschaften eines Adventskalenders in Verbindung mit denen eines Gutscheins nutzen. Weiterhin wir dadurch erreicht, dass die Gutscheine sinnvoll als eine Gesamtheit angeordnet werden und damit gleichzeitig, entweder das einzelne Unternehmen oder die Händlergemeinschaft, Einzelhandelsverein, Kommune o.ä. repräsentieren. Für die grafische Darstellung der Innenseite der Klappe und damit des Gutscheins ist eine Vielzahl von Möglichkeiten denkbar. Dabei ist zweckmäßig den Inhalt des Gutscheins und den gutscheinausstellenden Werbenden aufzuführen, damit der vom Kalender gelöste Gutschein dem Werbenden eindeutig zugeordnet werden kann.
- Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist in Schutzanspruch 2 gegeben. Hiernach werden die beteiligten Werbenden auf der Rückseite des Kalenders aufgeführt. Die Weiterbildung nach Anspruch 1 ermöglicht es, dass auch die Rückseite sinnvoll genutzt werden kann und die auf den Gutscheinen repräsentierten Firmen auf der Rückseite des Kalenders näher beschrieben werden können. Beispielsweise kann hier eine Darstellung mit dem Unternehmenslogo erfolgen.
- Weiterhin werden gemäß Schutzanspruch 3 die Nummern der Klappen, beziehungsweise der Gutscheine und damit der Tageszahlen, den einzelnen Unternehmen zugeordnet. Dies erleichtert die Auffindbarkeit der Werbenden auf der Rückseite des Kalenders.
- Als vorteilhaft hat es sich ebenfalls herausgestellt, dass die Rückseite entsprechend Schutzanspruch 4 beispielsweise einen Stadt-, Lage- oder Regionalplan als Grafik aufweist, in welchem die beteiligten Werbenden eingezeichnet sind. Dadurch wird gleichzeitig die örtliche Lage der Werbenden beschrieben und ein Auffinden der Örtlichkeiten, bei denen die Gutscheine eingelöst werden können, erleichtert.
- Eine weitere Ausgestaltung zeigt sich darin, dass die Vorderseite mit einer Abbildung mit regionalen Bezügen, beispielsweise einer markanten Stadtansicht, versehen ist, die ein verbindendes Element zwischen den Werbenden darstellt. Dies kann auch alternativ beispielsweise eine Darstellung oder ein Kennzeichen eines einzelnen Unternehmens sein. Hier ist eine Vielzahl von Möglichkeiten denkbar.
- Verschiedene Ausführungsbeispiele werden anhand der Zeichnungen in
1 und2 erläutert. Es ist dabei zu beachten, dass die Abbildungen nicht maßstabsgerecht sind. Die Darstellungen sind auf die wesentlichen Informationen beschränkt. Es zeigen: -
1 einen Adventskalender bekannter Art, dessen Tagesklappe bereits als Gutschein ausgebildet ist. -
2 die beispielhafte Rückansicht des Adventskalenders. - Das in
1 dargestellte Ausführungsbeispiel stellt in perspektivischer Zeichnung der Vorderseite (11 ) eines Adventskalender bekannter Art (1 ) dar. Dabei lassen sich die geschlossenen Tagesklappen (2 ) mit ihren Nummerierungen (21 ) erkennen. Deutlich wird auch, dass sich hierbei noch nicht erkennen lässt, welchen Inhalt der Gutschein hat. Weiterhin wird ein geöffnetes Feld (3 ) gezeigt. Dabei wird eine beispielhafte Ausgestaltung des Tagesklappeninnenseite und damit des Gutscheins gezeigt (31 ). Eine sinnvolle Ausgestaltung ist, dass auf der Innenseite des Gutscheins die entsprechende Nummer der Tagesklappe, welche auch der auf der Rückseite des Kalenders dem entsprechenden Werbenden zugeordnet werden kann, nochmals eingezeichnet ist (32 ). Erkennbar wird auch die Perforation (33 ), die das Abreißen des Gutscheins erleichtert und eine Beschädigung desselben beim Abreißen verhindert. Die Abbildung zeigt ebenfalls den weiteren Inhalt einer Tagesklappe, der hier beispielhaft als Schokoladenstückchen (4 ) dargestellt ist. -
2 stellt die beispielhafte Rückansicht des Kalenders dar. Dabei ist die vorteilhafte Ausgestaltung durch Einzeichnung eines Stadtplans erkennbar (5 ). Hierbei kann auch eine Detailvergrößerung eingezeichnet sein (61 ). Weiterhin sind das Aufführen der einzelnen Gutscheinaussteller (7 ) mit möglicherweise ihrer Firma und Adresse zu erkennen. Sinnvollerweise erscheint hier wieder die Zahl auf der Tagesklappe der Vorderseite (32 ) neben dem Gutscheinaussteller (7 ). Dabei ist diese Zahl (8 ) über eine Linie (9 ) mit einem Lokalisationspunkt (91 ) im beispielhaften Stadtplan (5 ) verbunden.
Claims (5)
- Kalender, insbesondere Adventskalender, dadurch gekennzeichnet, – dass die Innenseite der Tagesklappe als Gutschein, insbesondere Wert-, Waren-, oder Rabattgutschein ausgestaltet ist, – dass die Tagesklappe mittels einer Perforation abreißbar mit der Kalendervorderseite verbunden ist.
- Kalender nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, – dass die den Gutschein ausstellenden Beteiligten auf der Rückseite des Kalenders aufgeführt werden und die Nummern der Tagesklappen und damit auch die Gutscheine den auf der Rückseite aufgeführten Beteiligten zugeordnet werden.
- Kalender nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, – dass die Rückseite einen Stadt-, oder Lageplan aufweist, in dem die Beteiligten eingezeichnet sind.
- Kalender nach einem der Schutzansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, – dass die Vorderseite mit einer Abbildung oder grafischen Motiven versehen sind, die regionale Bezüge, insbesondere prägnante Stadtansichten aufweisen.
- Kalender nach einem der Schutzansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, – dass die Vorderseite mit einer Abbildung, grafischen Motiven oder einem Unternehmenskennzeichen versehen ist, welches die gutscheinausgebenden Unternehmen repräsentieren.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20320005U DE20320005U1 (de) | 2003-12-22 | 2003-12-22 | Kalender, insbesondere Adventskalender |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE20320005U DE20320005U1 (de) | 2003-12-22 | 2003-12-22 | Kalender, insbesondere Adventskalender |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20320005U1 true DE20320005U1 (de) | 2004-05-13 |
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ID=32319242
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20320005U Expired - Lifetime DE20320005U1 (de) | 2003-12-22 | 2003-12-22 | Kalender, insbesondere Adventskalender |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20320005U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2008014754A1 (de) * | 2006-08-01 | 2008-02-07 | KMB Beteiligungsgesellschaft für Handel und Marketing mbH | Adventskalender |
| EP1681177A3 (de) * | 2005-01-17 | 2008-05-14 | Hagen Dipl.-Ing. Sczepanski | Terminkalender mit verschliessbaren Türchen |
| DE202011106993U1 (de) | 2011-10-21 | 2011-12-09 | Die Etagen Gmbh | Adventskalender mit "Augmented-Reality-Elementen" zur Darstellung auf mobilen Endgeräten |
-
2003
- 2003-12-22 DE DE20320005U patent/DE20320005U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1681177A3 (de) * | 2005-01-17 | 2008-05-14 | Hagen Dipl.-Ing. Sczepanski | Terminkalender mit verschliessbaren Türchen |
| WO2008014754A1 (de) * | 2006-08-01 | 2008-02-07 | KMB Beteiligungsgesellschaft für Handel und Marketing mbH | Adventskalender |
| DE202011106993U1 (de) | 2011-10-21 | 2011-12-09 | Die Etagen Gmbh | Adventskalender mit "Augmented-Reality-Elementen" zur Darstellung auf mobilen Endgeräten |
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