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DE202004020376U1 - Kunststoffkarte - Google Patents

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DE202004020376U1
DE202004020376U1 DE202004020376U DE202004020376U DE202004020376U1 DE 202004020376 U1 DE202004020376 U1 DE 202004020376U1 DE 202004020376 U DE202004020376 U DE 202004020376U DE 202004020376 U DE202004020376 U DE 202004020376U DE 202004020376 U1 DE202004020376 U1 DE 202004020376U1
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Germany
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card
plastic card
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card according
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DE202004020376U
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English (en)
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Bruestle Ralf
Original Assignee
Bruestle Ralf
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Publication date
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D15/00Printed matter of special format or style not otherwise provided for
    • B42D15/02Postcards; Greeting, menu, business or like cards; Letter cards or letter-sheets

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  • Credit Cards Or The Like (AREA)

Abstract

Kunststoffkarte (1), dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei miteinander verbundene Lagen (3, 4) aufweist, wobei eine der Lagen (3, 4) einen Öffnungsbereich (2) aufweist, an dem die Lage (3, 4) geöffnet werden kann, wodurch eine Information im Inneren der Karte (1) freigegeben wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kunststoffkarte.
  • Um die Aufmerksamkeit der Kunden und Verbraucher anzuziehen, wird ein immer größerer Werbeaufwand betrieben. So gibt es beispielsweise zahlreiche Gewinnspiele, um den Kunden auf ein Unternehmen oder ein bestimmtes Produkt aufmerksam zu machen. Ziel ist es, den Kunden an sich zu binden. Der Nachteil dieser Strategien besteht jedoch darin, dass der Kunde oftmals nicht den Aufwand betreiben möchte an einem Gewinnspiel teilzunehmen, so beispielsweise eine Teilnahmekarte auszufüllen oder sich ein Los zu besorgen. Die Bereitschaft dazu hängt auch stark von der jeweiligen Zielgruppe ab und ist gerade bei anspruchsvollen Kunden gering. Hinzu kommt, dass diese üblichen Mechanismen aufgrund ihrer starken Verbreitung oftmals keinen hohen Stellenwert beim Kunden genießen; sie werden nicht mehr als etwas Besonders wahrgenommen. Dies ist kontraproduktiv zu dem gewünschten Effekt, nämlich den Kunden durch eine besondere Werbemaßnahme an sich zu binden.
  • Der Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, ein neues Werbemittel bereitzustellen.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Mit der Erfindung wird eine besonders ausgestaltete Karte aus Kunststoff zur Verfügung gestellt. Diese besteht aus wenigstens zwei miteinander verbundenen Lagen, wobei eine der Lagen, vorzugsweise die Obere, einen Öffnungsbereich aufweist. An diesem kann die Lage geöffnet werden, wodurch eine sich im Inneren der Karte befindende Information freigegeben wird. Dabei ist es von Vorteil, dass nur eine Lage einen Öffnungsbereich 2 aufweist. Dadurch wird eine ansprechende Optik erzielt, da die Karte nicht einfach auseinander gerissen wird, sondern aufschwenkend ausgebildet werden kann, was eine Hochwertigkeit vermittelt.
  • Der Einsatz einer Kunststoffkarte hat Vorteile, da diese bereits in Form von beispielsweise Kreditkarten, Kundenkarten, Karten für Bonusprogramme, Telefonkarten oder Hotelschlüsselkarten im Verkehr vielfältig eingesetzt werden. Je nach Funktion der Karte kann diese daher auch einen Chip oder einen Magnetstreifen aufweisen. Diese sich im Verkehr befindenden funktionsgebundenen Karten können erfindungsgemäß ausgestaltet werden, um den Kunden mit gezielten Werbemaßnahmen zu erreichen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit auf separate Werbemittel wie eine Teilnahmekarte oder ähnliches zurückgreifen zu müssen. Der Kunde muss daher nicht erst aktiv werden, um an der Werbeaktion teilzunehmen, da dies durch den Erwerb bzw. Erhalt der funktionsgebundenen Kunststoffkarte automatisch erfolgt. Die Kunststoffkarten werden durch die Erfindung auch nicht in ihrer Funktion verändert, so dass keine Änderung der Systeme erforderlich sind.
  • Die Information kann je nach gewünschter Werbemaßnahme vielfältig ausgestaltet sein. Sie kann beispielsweise aus einer Nummer oder einem Gutschein bestehen. So kann sich im Inneren einer Hotelschlüsselkarte beispielsweise ein Gutschein für ein Abendessen oder einen kostenlosen Wochenendaufenthalt befinden. Bei Kundenkarten oder Karten für Bonusprogramme können als Werbemaßnahme beispielsweise Rabattscheine, Zusatzpunkte oder kostenlose Mitgliedschaften vorgesehen sein. Der Kunde kann zielgruppengerecht angesprochen werden.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Information auf der Oberseite der unteren Lage aufgebracht. Dies kann beispielsweise durch Aufdruck oder Einstanzen erfolgen. Gemäß einer anderen Variante ist ein Informationsträger zwischen der oberen und der unteren Lage der Kunststoffkarte angeordnet. Dies kann beispielsweise ein Gutschein oder ein Los sein, das als Blatt oder Kärtchen aus Papier oder Kunststoff ausgestaltet ist. Durch die ihn umschließenden Kunststofflagen ist dieser gut geschützt. Der Informationsträger kann auf der Oberseite der unteren Lage fixiert, beispielsweise aufgeklebt werden. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Klebeverbindung lösbar ist, also entweder nur punktuell erfolgt oder ein leicht ablösbarer Klebstoff eingesetzt wird. Zur Aufnahme des Informationsträgers kann die untere Lage eine Aussparung aufweisen, die vorzugsweise an die Dimensionen des einzusetzenden Informationsträgers angepasst ist. Dies hat den Vorteil, dass die Dicke der Kunststoffkarte selbst bei Einsatz eines größeren Informationsträgers beibehalten werden kann und keine Umstellung des bisherigen Kartensystems erforderlich ist.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist der Öffnungsbereich als Sollbruchstelle ausgebildet. Dies kann beispielsweise in Form einer Perforation sein, bei der die zu separierenden Bereiche der Lage durch dünne Stege miteinander verbunden sind. Sie kann auch als schwächerer Materialbereich ausgebildet sein. Durch gezielte Krafteinwirkung kann die Lage geöffnet werden, um die Information freizulegen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Karte nicht versehentlich zerstört wird, sondern erst, wenn sie nicht mehr gebraucht wird, beispielsweise nach Ablauf der Funktion der Karte.
  • Insbesondere bevorzugt ist der Öffnungsbereich derart angeordnet und ausgebildet, daß ein Öffnen durch starkes Biegen der Kunststoffkarte erreicht wird. So kann die Kunststoffkarte den üblichen Biegebelastung widerstehend ausgebildet werden und gleichzeitig eine durch eine bewusst angelegte Belastung (starkes Biegen) herbeigeführte Freigabe der Information erlauben.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist der Öffnungsbereich wieder verschließbar ausgestaltet, beispielsweise als Schnapp- Kleb- oder Magnetverschluss. So kann beispielsweise entlang der Ränder des Öffnungsbereichs eine Klebeschicht oder ineinander greifende Laschen und Haltezungen vorgesehen sein. Diese wieder verschließbare Variante ist von Vorteil, wenn die Kunststoffkarten mehrfach eingesetzt werden sollen. So beispielsweise bei Eventveranstaltungen, wo an die besonderen Gäste VIP-Karten verteilt werden. Die Karten können durch Biegen geöffnet werden, wodurch die veranstaltungsbezogene Information – ein Los, ein Gutschein o.ä. – sichtbar wird. Hierbei ist es von Vorteil, wenn ein separater Informationsträger eingesetzt wird, da dieser an die jeweilige Veranstaltung angepasst werden kann. Die Karte kann nach der Veranstaltung wieder eingesammelt, mit neuen Informationsträgern bestückt und verschlossen werden, was einen mehrfachen Einsatz ermöglicht.
  • Die obere und die untere Lage sind vorzugsweise an zwei einander gegenüberliegenden Kantenbereichen miteinander verbunden. Im Falle einer rechteckigen Karte beispielsweise entlang der kürzeren Kantenbereiche. Um eine Schwenkbewegung zu erleichtern, können die obere und die untere Lage scharnierartig miteinander verbunden sein. Diese Ausgestaltung ist besonders dafür geeignet, ein Öffnen durch anlegen einer starken Biegung hervorzurufen. Durch ein entsprechendes Biegen wird die eine Lage gedehnt, wodurch eine Belastung in dieser Lage vorgesehenen Öffnungsbereichs und damit ein Öffnen herbeigeführt werden kann.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform sind die obere und die untere Lage in den entsprechenden Kantenbereichen fest miteinander verbunden; sie können hier auch einstückig vorliegen. Durch das Biegen der Karte kann die den Öffnungsbereich aufweisende Lage gegen den Widerstand der Verbindungsbereiche geöffnet werden, wodurch die Innen liegende Information preisgegeben wird. Sobald die Biegekraft jedoch nicht länger aufgewendet wird, federt die geöffnete Lage aufgrund der Verbindungsbereiche automatisch wieder in die geschlossene Lage zurück. Diese Variante ist besonders vorteilhaft, wenn ein wieder verschließbarer Öffnungsbereich vorgesehen ist.
  • Die Karte kann verschiedenste Formen (bspw. rund, dreieckig, rechteckig) aufweisen, wobei die rechteckige Form in Anlehnung an die im Markt befindlichen Kredit- und Kundenkarten bevorzugt ist.
  • Die Erfindung soll anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert werden. Dabei zeigen:
  • 1 die erfindungsgemäße Kunststoffkarte in einer Draufsicht,
  • 2 die erfindungsgemäße Kunststoffkarte in einer seitlichen Ansicht und
  • 3 die erfindungsgemäße Kunststoffkarte im geöffneten Zustand.
  • 1 zeigt die erfindungsgemäße Kunststoffkarte 1, hier am Beispiel einer typischen Hotelschlüsselkarte. Der Öffnungsbereich 2 ist mittig auf der oberen Lage der Kunststoffkarte 1 angeordnet. Der Aufbau der Kunststoffkarte ist in 2 erkennbar, wo die obere Lage 3 und die untere Lage 4 gezeigt sind. Die Lagen sind an den äußeren Kanten 6 und 7 miteinander verbunden. Der Öffnungsbereich 2 ist als Sollbruchstelle ausgestaltet, hier in Form eines Materialbereiches mit geringerer Dicke 5. Durch Biegen der Karte 1 wird die obere Lage 3 entlang der Sollbruchstelle aufgebrochen, was möglich ist, da die Lagen aus Kunststoff sind und somit einen gewissen Widerstand entgegensetzen, der ein unkontrolliertes Reißen außerhalb des Öffnungsbereichs verhindert. Die Öffnungssituation ist in 3 gezeigt. Die Karte 1 kann durch Auseinanderklappen oder Aufbiegen der oberen Lage 3 geöffnet werden. Durch das Öffnen der Kunststoffkarte 1 wird die Information im Inneren der Kunststoffkarte 1 sichtbar. Diese ist als blattartiger Informationsträger 8 ausgestaltet, der auf der Oberseite der unteren Lage 4 angeordnet ist und die gewünschte Werbebotschaft enthält. Sobald die Biegekraft nicht länger ausgeübt wird, federn die separierten Teile der oberen Lage wieder zusammen.

Claims (11)

  1. Kunststoffkarte (1), dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei miteinander verbundene Lagen (3, 4) aufweist, wobei eine der Lagen (3, 4) einen Öffnungsbereich (2) aufweist, an dem die Lage (3, 4) geöffnet werden kann, wodurch eine Information im Inneren der Karte (1) freigegeben wird.
  2. Kunststoffkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungsbereich (2) mittig der oberen Lage (3) angeordnet ist.
  3. Kunststoffkarte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungsbereich (2) als Sollbruchstelle ausgebildet ist.
  4. Kunststoffkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Lagen (3, 4) schwenkbar miteinander verbunden sind.
  5. Kunststoffkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberseite der unteren Lage (4) eine Information aufgebracht, vorzugsweise aufgedruckt ist.
  6. Kunststoffkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der oberen und der unteren Lage (3, 4) ein Informationsträger (8) angeordnet ist.
  7. Kunststoffkarte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger (8) blattartig ist.
  8. Kunststoffkarte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Lage (4) eine Aussparung aufweist.
  9. Kunststoffkarte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Chip oder einen Magnetstreifen aufweist.
  10. Kunststoffkarte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungsbereich (2) wieder verschließbar ist.
  11. Kunststoffkarte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungsbereich als Kleb-, Schnapp- oder Magnetverschluss ausgestaltet ist.
DE202004020376U 2004-08-21 2004-08-21 Kunststoffkarte Expired - Lifetime DE202004020376U1 (de)

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