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Die
Erfindung betrifft eine Kunststoffkarte.
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Um
die Aufmerksamkeit der Kunden und Verbraucher anzuziehen, wird ein
immer größerer Werbeaufwand
betrieben. So gibt es beispielsweise zahlreiche Gewinnspiele, um
den Kunden auf ein Unternehmen oder ein bestimmtes Produkt aufmerksam zu
machen. Ziel ist es, den Kunden an sich zu binden. Der Nachteil
dieser Strategien besteht jedoch darin, dass der Kunde oftmals nicht
den Aufwand betreiben möchte
an einem Gewinnspiel teilzunehmen, so beispielsweise eine Teilnahmekarte
auszufüllen oder
sich ein Los zu besorgen. Die Bereitschaft dazu hängt auch
stark von der jeweiligen Zielgruppe ab und ist gerade bei anspruchsvollen
Kunden gering. Hinzu kommt, dass diese üblichen Mechanismen aufgrund
ihrer starken Verbreitung oftmals keinen hohen Stellenwert beim
Kunden genießen;
sie werden nicht mehr als etwas Besonders wahrgenommen. Dies ist
kontraproduktiv zu dem gewünschten
Effekt, nämlich
den Kunden durch eine besondere Werbemaßnahme an sich zu binden.
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Der
Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, ein neues Werbemittel
bereitzustellen.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruchs 1. Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Mit
der Erfindung wird eine besonders ausgestaltete Karte aus Kunststoff
zur Verfügung
gestellt. Diese besteht aus wenigstens zwei miteinander verbundenen
Lagen, wobei eine der Lagen, vorzugsweise die Obere, einen Öffnungsbereich
aufweist. An diesem kann die Lage geöffnet werden, wodurch eine
sich im Inneren der Karte befindende Information freigegeben wird.
Dabei ist es von Vorteil, dass nur eine Lage einen Öffnungsbereich 2 aufweist.
Dadurch wird eine ansprechende Optik erzielt, da die Karte nicht
einfach auseinander gerissen wird, sondern aufschwenkend ausgebildet
werden kann, was eine Hochwertigkeit vermittelt.
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Der
Einsatz einer Kunststoffkarte hat Vorteile, da diese bereits in
Form von beispielsweise Kreditkarten, Kundenkarten, Karten für Bonusprogramme,
Telefonkarten oder Hotelschlüsselkarten
im Verkehr vielfältig
eingesetzt werden. Je nach Funktion der Karte kann diese daher auch
einen Chip oder einen Magnetstreifen aufweisen. Diese sich im Verkehr befindenden
funktionsgebundenen Karten können erfindungsgemäß ausgestaltet
werden, um den Kunden mit gezielten Werbemaßnahmen zu erreichen. Dadurch
entfällt
die Notwendigkeit auf separate Werbemittel wie eine Teilnahmekarte
oder ähnliches
zurückgreifen
zu müssen.
Der Kunde muss daher nicht erst aktiv werden, um an der Werbeaktion
teilzunehmen, da dies durch den Erwerb bzw. Erhalt der funktionsgebundenen
Kunststoffkarte automatisch erfolgt. Die Kunststoffkarten werden
durch die Erfindung auch nicht in ihrer Funktion verändert, so
dass keine Änderung
der Systeme erforderlich sind.
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Die
Information kann je nach gewünschter Werbemaßnahme vielfältig ausgestaltet
sein. Sie kann beispielsweise aus einer Nummer oder einem Gutschein
bestehen. So kann sich im Inneren einer Hotelschlüsselkarte
beispielsweise ein Gutschein für ein
Abendessen oder einen kostenlosen Wochenendaufenthalt befinden.
Bei Kundenkarten oder Karten für
Bonusprogramme können
als Werbemaßnahme
beispielsweise Rabattscheine, Zusatzpunkte oder kostenlose Mitgliedschaften
vorgesehen sein. Der Kunde kann zielgruppengerecht angesprochen werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist die Information auf der Oberseite der unteren Lage aufgebracht.
Dies kann beispielsweise durch Aufdruck oder Einstanzen erfolgen.
Gemäß einer
anderen Variante ist ein Informationsträger zwischen der oberen und
der unteren Lage der Kunststoffkarte angeordnet. Dies kann beispielsweise
ein Gutschein oder ein Los sein, das als Blatt oder Kärtchen aus
Papier oder Kunststoff ausgestaltet ist. Durch die ihn umschließenden Kunststofflagen
ist dieser gut geschützt.
Der Informationsträger
kann auf der Oberseite der unteren Lage fixiert, beispielsweise
aufgeklebt werden. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Klebeverbindung lösbar ist,
also entweder nur punktuell erfolgt oder ein leicht ablösbarer Klebstoff
eingesetzt wird. Zur Aufnahme des Informationsträgers kann die untere Lage eine
Aussparung aufweisen, die vorzugsweise an die Dimensionen des einzusetzenden
Informationsträgers
angepasst ist. Dies hat den Vorteil, dass die Dicke der Kunststoffkarte
selbst bei Einsatz eines größeren Informationsträgers beibehalten
werden kann und keine Umstellung des bisherigen Kartensystems erforderlich
ist.
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Gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung ist der Öffnungsbereich als Sollbruchstelle
ausgebildet. Dies kann beispielsweise in Form einer Perforation
sein, bei der die zu separierenden Bereiche der Lage durch dünne Stege
miteinander verbunden sind. Sie kann auch als schwächerer Materialbereich ausgebildet
sein. Durch gezielte Krafteinwirkung kann die Lage geöffnet werden,
um die Information freizulegen. Dadurch wird sichergestellt, dass
die Karte nicht versehentlich zerstört wird, sondern erst, wenn
sie nicht mehr gebraucht wird, beispielsweise nach Ablauf der Funktion
der Karte.
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Insbesondere
bevorzugt ist der Öffnungsbereich
derart angeordnet und ausgebildet, daß ein Öffnen durch starkes Biegen
der Kunststoffkarte erreicht wird. So kann die Kunststoffkarte den üblichen
Biegebelastung widerstehend ausgebildet werden und gleichzeitig
eine durch eine bewusst angelegte Belastung (starkes Biegen) herbeigeführte Freigabe
der Information erlauben.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung ist der Öffnungsbereich
wieder verschließbar
ausgestaltet, beispielsweise als Schnapp- Kleb- oder Magnetverschluss.
So kann beispielsweise entlang der Ränder des Öffnungsbereichs eine Klebeschicht oder
ineinander greifende Laschen und Haltezungen vorgesehen sein. Diese
wieder verschließbare
Variante ist von Vorteil, wenn die Kunststoffkarten mehrfach eingesetzt
werden sollen. So beispielsweise bei Eventveranstaltungen, wo an
die besonderen Gäste VIP-Karten
verteilt werden. Die Karten können
durch Biegen geöffnet
werden, wodurch die veranstaltungsbezogene Information – ein Los,
ein Gutschein o.ä. – sichtbar
wird. Hierbei ist es von Vorteil, wenn ein separater Informationsträger eingesetzt
wird, da dieser an die jeweilige Veranstaltung angepasst werden
kann. Die Karte kann nach der Veranstaltung wieder eingesammelt,
mit neuen Informationsträgern bestückt und
verschlossen werden, was einen mehrfachen Einsatz ermöglicht.
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Die
obere und die untere Lage sind vorzugsweise an zwei einander gegenüberliegenden
Kantenbereichen miteinander verbunden. Im Falle einer rechteckigen
Karte beispielsweise entlang der kürzeren Kantenbereiche. Um eine
Schwenkbewegung zu erleichtern, können die obere und die untere
Lage scharnierartig miteinander verbunden sein. Diese Ausgestaltung
ist besonders dafür
geeignet, ein Öffnen
durch anlegen einer starken Biegung hervorzurufen. Durch ein entsprechendes
Biegen wird die eine Lage gedehnt, wodurch eine Belastung in dieser Lage
vorgesehenen Öffnungsbereichs
und damit ein Öffnen
herbeigeführt
werden kann.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
sind die obere und die untere Lage in den entsprechenden Kantenbereichen
fest miteinander verbunden; sie können hier auch einstückig vorliegen.
Durch das Biegen der Karte kann die den Öffnungsbereich aufweisende
Lage gegen den Widerstand der Verbindungsbereiche geöffnet werden,
wodurch die Innen liegende Information preisgegeben wird. Sobald
die Biegekraft jedoch nicht länger
aufgewendet wird, federt die geöffnete
Lage aufgrund der Verbindungsbereiche automatisch wieder in die
geschlossene Lage zurück.
Diese Variante ist besonders vorteilhaft, wenn ein wieder verschließbarer Öffnungsbereich vorgesehen
ist.
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Die
Karte kann verschiedenste Formen (bspw. rund, dreieckig, rechteckig)
aufweisen, wobei die rechteckige Form in Anlehnung an die im Markt befindlichen
Kredit- und Kundenkarten
bevorzugt ist.
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Die
Erfindung soll anhand eines Ausführungsbeispiels
erläutert
werden. Dabei zeigen:
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1 die
erfindungsgemäße Kunststoffkarte in
einer Draufsicht,
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2 die
erfindungsgemäße Kunststoffkarte in
einer seitlichen Ansicht und
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3 die
erfindungsgemäße Kunststoffkarte im
geöffneten
Zustand.
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1 zeigt
die erfindungsgemäße Kunststoffkarte 1,
hier am Beispiel einer typischen Hotelschlüsselkarte. Der Öffnungsbereich 2 ist
mittig auf der oberen Lage der Kunststoffkarte 1 angeordnet. Der
Aufbau der Kunststoffkarte ist in 2 erkennbar,
wo die obere Lage 3 und die untere Lage 4 gezeigt
sind. Die Lagen sind an den äußeren Kanten 6 und 7 miteinander
verbunden. Der Öffnungsbereich 2 ist
als Sollbruchstelle ausgestaltet, hier in Form eines Materialbereiches
mit geringerer Dicke 5. Durch Biegen der Karte 1 wird
die obere Lage 3 entlang der Sollbruchstelle aufgebrochen,
was möglich
ist, da die Lagen aus Kunststoff sind und somit einen gewissen Widerstand
entgegensetzen, der ein unkontrolliertes Reißen außerhalb des Öffnungsbereichs
verhindert. Die Öffnungssituation
ist in 3 gezeigt. Die Karte 1 kann durch Auseinanderklappen
oder Aufbiegen der oberen Lage 3 geöffnet werden. Durch das Öffnen der
Kunststoffkarte 1 wird die Information im Inneren der Kunststoffkarte 1 sichtbar.
Diese ist als blattartiger Informationsträger 8 ausgestaltet,
der auf der Oberseite der unteren Lage 4 angeordnet ist
und die gewünschte
Werbebotschaft enthält.
Sobald die Biegekraft nicht länger
ausgeübt
wird, federn die separierten Teile der oberen Lage wieder zusammen.