DE20002480U1 - Postkarte mit aufklappbarer Zusatzfläche - Google Patents
Postkarte mit aufklappbarer ZusatzflächeInfo
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Description
Patentanwaltskanzlei Kreutzer, Essen . .. K04G01-B-DE
*: ·..' :":***: '."V;**: Beschreibung
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Sven Krause, 45130 Essen, DE
Postkarte mit aufklappbarer Zusatzfläche
Die Erfindung betrifft Postkarten mit zwei Grundflächen.
Solche Postkarten sind seit langem bekannt und insbesondere als Ansichts- oder Kunst- oder Glückwunschkarten, bei denen eine der beiden Grundflächen bedruckt, die andere individuell beschreibbar ist, beliebt.
Allerdings besteht bei den bekannten Postkarten das Problem, daß zum einen der zum Beschreiben, aber auch der zum Bedrucken zur Verfügung stehende Raum sehr begrenzt ist und daß zum anderen ein geschriebener Text für alle Personen, die die Postkarten berechtigter- oder unberechtigterweise in Besitz nehmen, offen lesbar ist.
Zur partiellen Lösung dieser Probleme ist z.B. aus der DE 74 24 156 111 oder der FR 2 728 828 A1 eine Postkarte mit zwei Grundflächen, einer Falzlinie und einem Klebestreifen bekannt. Dabei ist in der Regel auf einer Seite (Ansichtsseite) ein Druck, z.B. die Wiedergabe eines Werkes der bildenden Kunst, aufgebracht, während die andere Seite in zwei Felder, nämlich ein Anschriftenfeld und ein Textfeld unterteilt ist. Durch Falzen der Karte entlang der Falzlinie kann ein Teil der Ansichtsseite derart umgeklappt werden, daß das Textfeld verdeckt, das Anschriftenfeld aber weiter lesbar ist. In dieser umgeklappten Position kann der umgefalzte Teil der Ansichtsseite dann mittels des Klebestreifens fixiert werden.
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Diese bekannte Postkarte mit Falzlinie löst aber das Problem des begrenzten für Texte u. dgl. zur Verfügung stehenden Raumes nicht. Zudem wird notwendigerweise ein nicht unwesentlicher Teil des Ansichtsfeldes umgefalzt, so daß solche Motiven, die eine gesamte Grundfläche der Karte einnehmen, im gefalzten Zustand nicht zur Gänze sichtbar sind. Im nicht-umgefalzten Zustand stört dagegen zumindest nach einmaligen Falzen deutlich sichtbare Falzlinie, entlang deren sich zudem meist Risse im Druck bilden, die Ansicht des Motivs.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Postkarte mit zwei Grundflächen anzugeben, bei welcher die z.B. zum Beschreiben oder zum Bedrucken zur Verfügung stehende Fläche vergrößert ist.
Die Aufgabe wird gelöst von einer Postkarte mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Dabei wird hier unter dem Begriff "aufklappbare Zusatzfläche" diejenige Fläche verstanden, die erst durch Aufklappen eines Teils der Postkarte zugänglich wird und die sich auf der im zugeklappten Zustand verdeckten Seite des aufklappbaren Postkartenteils befindet.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Größe einer Grundfläche durch Zuklappen der Zusätzfläche nicht verkleinert wird. Damit wird es, anders als bei der oben beschriebenen, aus dem Stand der Technik bekannten Postkarte mit Falzlinie, erstmals möglich, sowohl Texte oder Motive teilweise gegen unbefugte Blicke zu schützen ("Schwiegermutter- und postbotensicher" zu machen) und gleichzeitig die volle Größe einer Grundfläche zu erhalten, so daß auch z.B. ungewöhnlich lange Bilder, Zeichnungen oder Fotographien, z.B. Fotographien von Wolkenkratzern oder Brücken, unbeeinträchtigt wiedergegeben werden können.
Bevorzugt besteht die Postkarte aus zwei partiell miteinander verleimten Grundelementen. Dabei kann aus Stabilitätsgründen wenigstens eines der beiden Grundelemente die Größe und Form der Grundflächen besitzen. Es ist
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aber auch möglich, die Postkarte aus zwei gegeneinander versetzten Grundelementen zu bilden, so daß die durch Verbinden der beiden Grundelemente zwei Grundflächen entstehen, deren Gesamtfläche größer ist, als die Oberflächen eines einzelnen Grundelements, so daß sich der Materialbedarf insgesamt verringert und die Postkarte leichter ist. Die Erfindung erlaubt es dem Fachmann vorteilhaft, die für den jeweiligen Einsatzzweck optimale Lösung anzuwenden.
Zur Bildung der Zusatzflächen kann wenigstens eines der beiden Grundelemente mit wenigstens einem Einschnitt, wenigstens einer Stanzung oder wenigstens einer Perforation versehen sein. Der Einschnitt, die Stanzung oder die Perforation kann dann zusammen mit einer Falzkante eine geschlossene Umrißlinie bilden, die die Form einer aufklappbaren Zusatzfläche definiert.
Die wenigstens eine aufklappbare Zusatzfläche kann temporär verschlossen sein, z.B. derart, daß zum Aufklappen der wenigstens einen Zusatzfläche eine Perforationslinie durchtrennt werden muß. Eine solche Ausgestaltung der Postkarte bietet sich immer dann an, wenn der Versender der Postkarte nicht selbst die Zusatzfläche beschreiben will, also z.B. bei Adventskalenderpostkarten, bei denen unter einer Vielzahl von Türchen Bildmotive verborgen sind, oder bei sog. Mailingaktionen, bei denen ein Produkt vorgestellt und/oder beworben werden soll. So ist es z.B. möglich, auf der Zusatzfläche einen Duftlack aufzubringen und damit z.B. für neue Parfüms zu werben, wobei die Empfänger einer solchen Karte dann ein z.B. wie die das Parfüm enthaltende Flasche geformtes "Türchen" aufklappen können, worauf sich der Duft entfaltet.
Der Duftlack kann z.B. derart ausgebildet sein, daß er durch Reiben zu stärkerer Duftabsonderung anregbar ist. Auch ist es möglich, den Duftlack beschreibbar auszubilden, so daß der Versender der Karte selbst noch einen Text über dem
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Duftlack anbringen kann. Es können vorteilhaft auch Duftlacke mit mehreren unterschiedlichen Duftnoten auf einer Postkarte aufgebracht werden, und der oder die Duftlack/-Iacke können transparent sein, so daß z.B. ein darunter aufgebrachter Druck, z.B. ein Text oder ein Bildmotiv, sichtbar bleibt. 5
Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind Haltemittel zum Halten wenigstens einer aufklappbaren Zusatzfläche in der zugeklappten Position vorgesehen. Diese Haltemittel können z.B. wenigstens eine vorzugsweise an der Zusatzfläche angeformte Zunge umfassen, die dann in einen entsprechenden Spalt, Schlitz oder in eine zwischen den beiden partiell miteinander verleimten Grundelementen gebildete Aufnahme geschoben werden kann.
Als besonders vorteilhaft hat es sich jedoch erwiesen, wenn die Haltemittel wenigstens eine Klebefläche umfassen. Auf dieser Klebefläche kann ein Klebemittel aufgebracht sein, das rückstandsfrei von der im zugeklappten Zustand der Klebefläche gegenüberliegenden Fläche ablösbar ist.
Die Klebefläche kann von einem Adhäsionsstreifen gebildet werden. Insbesondere mit solchen Adhäsionsstreifen und mit rückstandsfrei ablösbaren Klebmitteln können die Haltemittel derart ausgebildet werden, daß die Zusatzfläche auch bei wiederholtem Zuklappen in der zugeklappten Position gehalten wird.
Dabei ist es problemlos möglich, die Haltemittel derart auszubilden, daß die zumindest zum ersten Öffnen der zugeklappten Zusatzfläche aufzubringenden Kräfte so hoch sind, daß sie die Anforderungen der entsprechenden deutschen postalischen Norm an solche Kräfte erfüllen. Erfüllt die Postkarte zusätzlich die weiteren entsprechenden postalischen Normen und hat z.B. das Format "C5/6-Postkarte", kann sie so ausgebildet werden, daß sie gemäß den Kriterien der deutschen Bundespost beim Postversand als Postkarte zu frankieren ist und damit vorteilhaft besonders preisgünstig versandt werden kann.
Patentanwaltskanzlei Kreutzer, Essen .- ., iv i4 Si. ^ K04G01-B-DE *l *..· I :· : f*;;": Beschreibung
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den rein beispielhaft und nicht beschränkend einige Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Postkarte zeigenden, selbsterklärenden Abbildungen, bei denen jeweils durch eine gestrichelte Linie die Falzlinie der jeweiligen Zusatzfläche angedeutet ist und bei denen die Abb. 1 bis 22 jeweils entweder die Kartenvorder- oder Kartenrückseite in Draufsicht, die Abb. 23 und 24 zwei Kartenrückseiten (die Seiten mit Anschriftenfeld) in perspektivischer Darstellung zeigen.
Im Rahmen des Erfindungsgedankens sind zahlreiche Abwandlungen und Weiterbildungen möglich, die sich zum Beispiel auf die Gestaltung der Umrißlinien der Zusätzflächen beziehen. So kann beispielsweise die gemeinsame Umrißlinie mehrerer Zusatzflächen eine Form besitzen, die an die Umrißlinie eines belebten oder unbelebten Gegenstandes, eines Tieres oder einer Person erinnert. Auch ist es möglich, auf jeder der beiden Flachseiten wenigstens eine aufklappbare Zusatzfläche vorzusehen.
Claims (28)
1. Postkarte mit zwei Grundflächen, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine aufklappbare Zusatzfläche vorgesehen ist.
2. Postkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe einer Grundfläche durch Zuklappen der Zusatzfläche nicht verkleinert wird.
3. Postkarte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Postkarte aus zwei partiell miteinander verleimten Grundelementen besteht.
4. Postkarte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der beiden Grundelemente die Größe und Form der Grundflächen besitzt.
5. Postkarte nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der beiden Grundelemente mit wenigstens einem Einschnitt, wenigstens einer Stanzung oder wenigstens einer Perforation versehen ist.
6. Postkarte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschnitt, die Stanzung oder die Perforation zusammen mit einer Falzkante eine geschlossene Umrißlinie bildet, die die Form einer aufklappbaren Zusatzfläche definiert.
7. Postkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine aufklappbare Zusatzfläche temporär verschlossen ist.
8. Postkarte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zum Aufklappen wenigstens einer Zusatzfläche eine Perforationslinie durchtrennt werden muß.
9. Postkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß Haltemittel zum Halten wenigstens einer aufklappbaren Zusatzfläche in der zugeklappten Position vorgesehen sind.
10. Postkarte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel wenigstens eine vorzugsweise an der Zusatzfläche angeformte Zunge umfassen.
11. Postkarte nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel wenigstens eine Klebfläche umfassen.
12. Postkarte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Klebfläche ein Klebmittel aufgebracht ist, das rückstandsfrei von der im zugeklappten Zustand der Klebfläche gegenüberliegenden Fläche ablösbar ist.
13. Postkarte nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebfläche von einem Adhäsionsstreifen gebildet wird.
14. Postkarte nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel derart ausgebildet sind, daß die Zusatzfläche auch bei wiederholtem Zuklappen in der zugeklappten Position gehalten wird.
15. Postkarte nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel derart ausgebildet sind, daß die zumindest zum ersten Öffnen der zugeklappten Zusatzfläche aufzubringenden Kräfte so hoch sind, daß sie die Anforderungen der entsprechenden deutschen postalischen Norm an solche Kräfte erfüllen.
16. Postkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß auf wenigstens einer der Flächen der Postkarte, vorzugsweise auf einer im zugeklappten Zustand von einer Zusatzfläche geschützten Fläche ein Duftlack aufgebracht ist.
17. Postkarte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Duftlack derart ausgebildet ist, daß er durch Reiben zu stärkerer Duftabsonderung anregbar ist.
18. Postkarte nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Duftlack beschreibbar ausgebildet ist.
19. Postkarte nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß Duftlacke mit mehreren unterschiedlichen Duftnoten auf die Postkarte aufgebracht sind.
20. Postkarte nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Duftlack transparent ist.
21. Postkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß auf zumindest einer Zusatzfläche ein Bild aufgebracht ist.
22. Postkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß auf zumindest einer Zusatzfläche ein Text vorgesehen ist.
23. Postkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Zusatzflächen vorgesehen sind.
24. Postkarte nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß 24 einzeln aufklappbare Zusatzflächen vorgesehen sind.
25. Postkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Umrißlinie wenigstens einer Zusatzfläche oder die gemeinsame Umrißlinie mehrerer Zusatzflächen eine Form besitzt, die an die Umrißlinie eines belebten oder unbelebten Gegenstandes, eines Tieres oder einer Person erinnert.
26. Postkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß auf jeder der beiden Flachseiten wenigstens eine aufklappbare Zusatzfläche vorgesehen ist.
27. Postkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Postkarte das Format "C5/6-Postkarte" gemäß der entsprechenden deutschen postalischen Norm hat.
28. Postkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß sie derart bemessen und ausgebildet ist, daß sie gemäß den Kriterien der deutschen Bundespost beim Postversand als Postkarte zu frankieren ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
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Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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ID=8069237
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20002480U Expired - Lifetime DE20002480U1 (de) | 1999-02-11 | 2000-02-11 | Postkarte mit aufklappbarer Zusatzfläche |
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2000
- 2000-02-11 DE DE20002480U patent/DE20002480U1/de not_active Expired - Lifetime
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