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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Verkaufshilfe in Form eines
bedruckten Faltblattes, und insbesondere eine Verkaufshilfe für Anzeigen
in Printmedien, Internet oder dergleichen.
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Beim
Anbieten von Dienstleistungen und Waren, insbesondere beim Anbieten
von Anzeigen in Printmedien, Internet oder dergleichen, ist es für den Dienstanbieter
bzw. Verkäufer
erforderlich, sein Angebot an den jeweiligen Kunden möglichst
optimal angepasst zu präsentieren.
Bei einer derartigen Präsentation
ist es häufig
nicht nur wünschenswert,
den (potentiellen) Kunden von einem Angebot zu überzeugen, sondern auch eine
für den
Kunden möglichst optimierte
Lösung
zu finden. Hierzu ist es in der Regel erforderlich, dass die Lösung erst
während
des Kundengespräches
in seiner endgültigen
Form erarbeitet wird. Dies stellt in einer effizienten Weise sicher,
dass letztendlich dem Kunden ein maßgeschneidertes Angebot unterbreitet
werden kann.
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Allerdings
ist bei der Erarbeitung einer kundenspezifischen Lösung während des
Kundengespräches
zu berücksichtigen,
dass einerseits die für den
Dienstanbieter bzw. Verkäufer
erforderlichen Kundendaten dem Dienstanbieter und dem Kunden in
transparenter Weise zur Verfügung
stehen, und dass andererseits in einer übersichtlichen und für den Kunden
nachvollziehbaren Art und Weise ein kundenspezifisches Angebot erarbeitet
wird. Häufig
ist es bei einem solchem Kundengespräch erforderlich, den Kunden
dahin gehend zu überzeugen,
dass beispielsweise die angebotene Dienstleistung in der Regel wirtschaftliche
Erfolge versprechen wird.
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Andererseits
ist zu berücksichtigen,
dass beim Kundengespräch
dem Verkäufer
oder dem Dienstanbieter jeweils nur eine eingeschränkte Zeit zur
Verfügung
steht, um sein Konzept dem Kunden darzulegen. Demnach ist es erforderlich,
dass dem Kunden in kurzer Zeit dieses Konzept möglichst optimal übermittelt
wird.
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Um
eine Dienstleistung an einen bestimmten Kunden spezifisch anpassen
zu können,
sind kundenspezifische Daten, wie etwa die Umsatzhöhe des Kunden,
der Marktanteil des Kunden, die Anzahl der Mitarbeiter des Kunden
etc, erforderlich. Diese Information liegt dem Verkäufer in
der Regel vor dem Kundengespräch
in Form von Karteikarten vor.
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Allerdings
ist es für
den Verkäufer
oftmals nicht sicher, dass diese Daten dem aktuellen Stand entsprechen.
Von daher werden in der Regel am Anfang eines jeden Verkaufsgesprächs die
Kundendaten mit dem Kunden durchgesprochen. Damit eine Transparenz
zwischen dem Verkäufer
und dem Kunden gegeben ist, ist es dann notwendig, die Kundendaten
beispielsweise auf einem ausgedruckten Papierbogen vorzulegen.
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Des
weiteren ist es erforderlich, am Beginn des Gesprächs kurz
den Kunden über
die Vorteile der angebotenen Dienstleistung bzw. Ware des Verkäufers zu
informieren. Hierzu werden üblicherweise Handouts
oder ähnliche
Informationsblätter
verwendet, die den Kunden präsentiert
und anschließend übergeben
werden. Oftmals präsentiert
der Verkäufer
bei einem Kundengespräch
ferner einen (mehr oder weniger an den Kunden bereits angepassten) Vorschlag,
in welchem beispielsweise die angebotene Dienstleistung des Verkäufers berücksichtigt
wurde. Solch ein Vorschlag ist oftmals ebenfalls in Form eines Handouts
von dem Verkäufer
vorbereitet und wird bei dem Kundengespräch an den Kunden übergeben.
Auf der Basis eines solchen Vorschlages wird in der Regel dann die
eigentliche kundenangepasste Lösung
während
des Verkaufgespräches
erarbeitet.
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Demnach
dienen üblicherweise
eine Vielzahl von verschiedenen Handouts als Verkaufshilfe, in denen
während
eines Verkaufsgespräches
die Vorteile der angebotenen Dienstleistung bzw. der angebotenen
Ware präsentiert
werden. Des weiteren wird häufig
ein weiteres zusätzliches
Handout verwendet, mit welchem dem Kunden ein Vorschlag unterbreitet wird,
wobei in diesem Vorschlag die angebotene Dienstleistung bzw. Ware
integriert ist. Ferner ist oftmals ein drittes Handout vorgesehen,
in dem mit dem Kunden während
des Kundengesprächs
die eigentliche kundenspezifische Lösung erarbeitet wird. Insgesamt
sind also eine Vielzahl von Handouts, Informationsblätter etc
vorhanden, die während
eines solchen Verkaufsgespräches
von dem Verkäufer
und dem Käufer
durchgesprochen werden.
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Der
Nachteil bei dieser herkömmlichen
Lösung
ist insbesondere darin zu sehen, dass der Käufer bzw. Kunde oftmals im
Laufe des Verkaufgesprächs
den Uberblck über
den Nutzen und Vorteil der angebotenen Dienstleistung bzw. Ware
verliert. Anders ausgedrückt
bedeutet dies, dass von dem Verkäufer
seine Dienstleistung bzw. Ware nicht in effektiver Weise präsentiert
werden kann. Ebenso spielt die in der Regel nur begrenzt vorhandene
Zeit während
eines Verkaufsgespräches
eine wesentliche Rolle. In dieser Zeit ist es für den Verkäufer erforderlich, in einer
möglich
transparenten Art und Weise die Vorteile seiner Ware oder Dienstleistung
gegenüber dem
Kunden zu präsentieren
und gleichzeitig eine für den
Kunden möglichst
optimale Lösung
bereitzustellen.
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Ausgehend
von diesen Anforderungen liegt der vorliegenden Erfindung nun die
Aufgabe zugrunde, eine Verkaufshilfe in Form eines bedruckten Faltblattes
der eingangs genannten Art derart weiter zu entwickeln, dass in
einer möglichst
effizienten Art und Weise dem Käufer
in kürzester
Zeit ein Überblick über den
Vorteil und den Nutzen der angebotenen Dienstleistung bzw. Ware
für sein
Unternehmen dargelegt werden kann.
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Diese
Aufgabe wird mit einer Verkaufshilfe in Form eines bedruckten Faltblattes
erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass: a) die Vorderseite und die Rückseite des Faltblattes mit
vorbestimmten Informationen bedruckt sind; b) das Faltblatt einen
mittig angeordneten und in Längsrichtung
des Faltblattes verlaufenden faltbaren Bereich und einen mittig
angeordneten und in Querrichtung des Faltblattes verlaufenden faltbaren
Bereich aufweist, wodurch auf der Vorderseite und der Rückseite
des Faltblattes jeweils vier Informationsfelder ausgebildet werden;
c) auf jedem Informationsfeld eine vorbestimmte Einzelinformation
aufgedruckt ist, wobei die Leserichtung auf der Vorderseite und
der Rückseite
des Faltblattes jeweils die gleiche Ausrichtung aufweisen; und dass d)
die Verkaufshilfe ferner zumindest einen Zusatzbogen aufweist, auf
dessen Vorderseite und Rückseite
Zusatzinformationsfelder mit aufgedruckten vorbestimmten Zusatzinformationen
ausgebildet sind, wobei der zumindest eine Zusatzbogen derart mit
dem Faltblatt verbunden ist, dass der Zusatzbogen zwischen einer
ersten Position, in welcher die Rückseite des Zusatzbogens aufgedeckt
ist, und einer zweiten Position, in welcher die Vorderseite des
Zusatzbogens aufgedeckt ist, umklappbar ist. wobei der zumindest
eine Zusatzbogen eine Seitenkante mit wenigstens einem Befestigungsabschnitt
aufweist, und wobei der Zusatzbogen mit Hilfe des Befestigungsabschnitts
derart mit dem Faltblatt verbunden ist, dass der Zusatzbogen zwischen
einer ersten Position, in welcher die Rückseite des Zusatzbogens aufgedeckt
ist, und einer zweiten Position, in welcher die Vorderseite des
Zusatzbogens aufgedeckt ist, umklappbar ist.
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Die
erfindungsgemäße Lösung weist
eine Reihe wesentlicher Vorteile gegenüber den herkömmlichen
während
eines Verkaufsgespräches
verwendeten Layouts auf. Dadurch, dass als Verkaufshilfe ein bedrucktes
Faltblatt verwendet wird, das mit Hilfe eines mittig angeordneten
und in Längsrichtung des
Faltblattes verlaufenden faltbaren Bereichs, wie beispielsweise
mit Hilfe einer Längsfaltung,
und das mit Hilfe eines mittig angeordneten und in Querrichtung
des Faltblattes verlaufenden faltbaren Bereichs, wie beispielsweise
mit Hilfe einer Querfaltung, in insgesamt acht Informationsfelder
einteilbar ist, ist es für den
Verkäufer
möglich,
vorab die für
das Verkaufsgespräch
notwendige Information in einer strategischen Art und Weise auf
den einzelnen Informationsfeldern zu verteilen. Die mit dem zumindest
einen Zusatzbogen bereitgestellten weiteren Zusatz-Informationsfelder
erweitern die Verkaufshilfe im Hinblick auf die für das Verkaufsgespräch vorbereitete
und bereitgestellte Informationsmenge. Bei der Verteilung der für das Verkaufsgespräch notwendigen
Information auf den einzelnen Informationsfeldern bzw. Zusatz-Informationsfeldern
in einer möglichst
strategischen Art und Weise ist insbesondere der geplante Verlauf
des Kunden- bzw. Verkaufsgespräches
maßgeblich.
So ist es beispielsweise sinnvoll, auf den Informationsfeldern bzw.
Zusatz-Informationsfeldern, die am Anfang des Gespräches aufgedeckt
sind, jene Information zu platzieren, die bei der Besprechung der
Kundendaten (des Kundenprofils) notwendig sind. Während des
Gespräches
kann dann das Faltblatt aufgefaltet oder der zumindest eine Zusatzbogen
umgeklappt werden, so dass dem Verkäufer und dem Käufer die
für den
Ablauf des Verkaufsgesprächs
notwendige Information grundsätzlich
passend parat ist.
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Andererseits
entfällt
bei der erfindungsgemäßen Lösung die
Notwendigkeit, eine Vielzahl von Einzel-Handouts vorzubereiten und
an den Kunden zu übergeben,
da bei der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe
die für
das gesamte Verkaufsgespräch
notwendigen, vorbestimmten Einzelinformationen auf einem (einzigen)
Faltblatt enthalten sind, an dem zusätzlich der zumindest eine Zusatzbogen
als Erweiterung angebracht ist. Bei den vorbestimmten Einzelinformationen,
die auf jedem Informationsfeld bzw. Zusatz-Informationsfeld aufgedruckt sind, handelt
es sich beispielsweise um Informationen über das Unternehmen des Verkäufers (Dienstanbieter);
Informationen über
den Kunden, die während
des Verkaufsgesprächs
von dem Verkäufer
und dem Käufer
beispielsweise durchgegangen und ggf. aktualisiert werden können; Informationen über den
Status-quo-Zustand,
d.h. den Zustand vor Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistung
bzw. vor Erwerb der angebotenen Ware; einen Vorschlag, wie dieser
Status-quo-Zustand geändert
werden kann, wenn die Dienstleistung bzw. die Ware von dem Käufer erworben
wird; sowie allgemeine Information über die im Verkaufsgespräch angebotenen
Dienstleistung bzw. allgemeine Information über die im Verkaufsgespräch angebotenen
Ware. Wie eingangs erwähnt war
es bisher notwendig, eine Vielzahl von Einzel-Handouts vorzubereiten
und diese während
des Kundengespräches
zu präsentieren,
um mit Hilfe dieser Information den Kunden hinsichtlich des angebotenen
Produkts überzeugen
zu können.
Dies entfällt nun
mit der erfindungsgemäßen Lösung.
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Damit
während
des Verkaufsgespräches
die erfindungsgemäße Verkaufshilfe
nicht gedreht werden muss, wenn angenommen wird, dass sich der Verkäufer (Dienstanbieter)
und der Käufer
bzw. Kunde gegenübersitzen,
ist es in vorteilhafter Weise vorgesehen, dass die vorbestimmte
Einzelinformationen jeweils auf dem Faltblatt und dem an dem Faltblatt angeordneten
zumindest einen Zusatzbogen jeweils so aufgedruckt sind, dass die
Leserichtung auf der Vorderseite und der Rückseite der Verkaufshilfe jeweils
die gleiche Ausrichtung aufweisen. Damit kann unter anderem erreicht
werden, dass (bei geeigneter Anordnung der Einzelinformationen auf
den einzelnen Informationsfeldern bzw. Zusatz-Informationsfeldern) jeweils die für den Verkäufer erforderlichen
Informationen und die für
den Kunden erforderlichen Informationen in Leserichtung des Verkäufers bzw. des
Kunden entsprechend ausgerichtet sind, wenn (wie bereits erwähnt) vorausgesetzt
ist, dass sich der Verkäufer
und der Käufer
gegenübersitzen,
was bei einem Verkaufsgespräch üblicherweise
der Fall ist.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe ist darin
zu sehen, dass der zumindest eine Zusatzbogen mit Hilfe des an einer
Seitenkante des Zusatzbogens vorgesehenen Befestigungsabschnitts
derart mit dem Faltblatt verbunden ist, dass der Zusatzbogen zwischen
einer ersten Position, in welcher die Rückseite des Zusatzbogens aufgedeckt ist,
und einer zweiten Position, in welcher die Vorderseite des Zusatzbogens
aufgedeckt ist, umklappbar ist. Dieses Merkmal liefert im Hinblick
auf die einem Verkaufsgespräch
zugrunde liegende und von dem Verkäufer üblicherweise vorab durchdachte
Strategie und im Hinblick auf die Flexibilität des Verkäufers, in bestimmten Situationen
während
des Verkaufsgesprächs „neue" Informationen, die
beispielsweise auf der Vorderseite des Zusatzbogens aufgedruckt
ist, aufzudecken und so das Verkaufsgespräch in eine von dem Verkäufer gewünschte Richtung
zu lenken. Durch das Umklappen des Zusatzbogens zwischen der ersten
und der zweiten Position ist es nämlich möglich, in geeigneten Situationen
während
des Verkaufsgespräches
zusätzliche
Information aufzudecken und somit dem Käufer zu präsentieren.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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So
ist es beispielsweise in einer ersten bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe
vorgesehen, dass die Seitenkante des Zusatzbogens, die den wenigstens
einen Befestigungsabschnitt aufweist, längs des mittig angeordneten
und in Längsrichtung
des Faltblattes verlaufenden faltbaren Bereichs des Faltblattes
angeordnet ist.
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In
einer vorteilhaften Realisierung der ersten bevorzugten Ausführungsform
ist ferner vorgesehen, dass der Zusatzbogen mit Hilfe des an der
Seitenkante des Zusatzbogens vorgesehenen Befestigungsabschnitts
derart längs
des mittig angeordneten und sich in Längsrichtung des Faltblattes
erstreckenden faltbaren Bereiches des Faltblattes angeordnet ist,
dass in der ersten Position des Zusatzbogens ein auf der Rückseite
oder der Vorderseite des Faltblattes ausgebildetes Informationsfeld
zumindest teilweise mit dem Zusatzbogen abgedeckt wird, während in
der zweiten Position des Zusatzbogens das neben dem in der ersten
Position des Zusatzbogens abgedeckten Informationsfeld liegende
Informationsfeld zumindest teilweise mit dem Zusatzbogen abgedeckt
wird.
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Der
Vorteil der ersten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe
liegt auf der Hand: durch die Anordnung des Zusatzbogens hinsichtlich der
auf dem Faltblatt ausgebildeten Informationsfelder ist es somit
beispielsweise möglich,
im Verkaufsgespräch
das auf der Rückseite
oder der Vorderseite des Faltblattes ausgebildete eine Informationsfeld mit
dem Zusatzbogen abzudecken, und dem Kunden bzw. potentiellen Käufer die
auf der aufgedeckten Rückseite
des Zusatzbogens aufgedruckte Zusatzinformation zu präsentieren.
Nach dieser Präsentation kann
mit der erfindungsgemäßen Ausführungsform der
Zusatzbogen umgeklappt und in seine zweite Position gesetzt werden,
infolgedessen die auf der Vorderseite des Zusatzbogens aufgedruckte
Zusatzinformation aufgedeckt ist, und infolgedessen zeitgleich das
zuvor abgedeckte Informationsfeld des Faltblattes aufgedeckt wird.
Auf diesen dann aufgedeckten Informationsfeldern bzw. Zusatz-Informationsfeldern
können
jene Informationen aufgedruckt sein, die zu dem späteren Zeitpunkt
während
des Verkaufsgespräches
dem Kunden präsentiert
werden sollen. Damit kann unter anderem ein Überraschungseffekt bei dem
potentiellen Käufer
bewirkt werden, insbesondere kann der Präsentationsablauf während des
Verkaufsgespräches
vorab strategisch festgelegt werden, um so das Verkaufsgespräch in eine
bestimmte Richtung zu lenken.
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Denkbar
wäre hierbei,
dass das Format des Zusatzbogens beispielsweise identisch mit dem
Format des in der ersten Position des Zusatzbogens abgedeckten Informationsfelds des
Faltblattes ist, so dass beim Umklappen des Zusatzbogens von der ersten
Position in die zweite Position das gesamte auf dem Faltblatt vorgesehene
Informationsfeld abgedeckt bzw. freigelegt wird. Selbstverständlich ist hier
aber auch denkbar, das Format des Zusatzbogens kleiner auszustatten,
um die auf dem Faltblatt ausgebildeten Informationsfelder entsprechend
nur teilweise abzudecken.
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In
einer zweiten ebenfalls vorteilhaften Weiterentwicklung der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe (zweite
Ausführungsform)
ist vorgesehen, dass die Seitenkante des zumindest einen Zusatzbogens,
die den wenigstens einen Befestigungsabschnitt aufweist, längs des
mittig angeordneten und in Querrichtung verlaufenden faltbaren Bereichs
des Faltblattes angeordnet ist.
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In
einer besonders bevorzugten Realisierung dieser zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe
kann hierbei vorgesehen sein, dass der Zusatzbogen mit Hilfe des
an der Seitenkante des Zusatzbogens vorgesehenen Befestigungsabschnitts
derart längs
des mittig angeordneten und in Querrichtung des Faltblattes verlaufenden faltbaren
Bereiches des Faltblattes angeordnet ist, dass in der ersten Position
des Zusatzbogens ein auf der Rückseite
oder Vorderseite des Faltblattes ausgebildetes Informationsfeld
zumindest teilweise mit dem Zusatzbogen abgedeckt wird, während in
der zweiten Position des Zusatzbogens das unter- oder oberhalb dem
in der ersten Position des Zusatzbogens abgedeckten Informationsfeld
liegende Informationsfeld zumindest teilweise mit dem Zusatzbogen
abgedeckt wird. Auch hier können
die bereits im Zusammenhang mit der ersten bevorzugten Ausführungsform
der Verkaufshilfe genannten Vorteile erzielt werden.
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Es
sei allerdings an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Verkaufshilfe mehrere
Zusatzbögen
aufweisen kann, wobei beispielsweise einer der Zusatzbögen gemäß der ersten Ausführungsform,
also längs
des mittig angeordneten und in Längsrichtung
des Faltblattes verlaufenden faltbaren Bereiches des Faltblattes
angeordnet ist, während
ein anderer Zusatzbogen gemäß der zweiten
bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe,
also längs
des mittig angeordneten und in Querrichtung des Faltblattes verlaufenden
faltbaren Bereiches angeordnet ist.
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Bei
einer dritten bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe
ist vorgesehen, dass die Seitenkanten des Zusatzbogens, die den
wenigstens einen Befestigungsabschnitt aufweist, auf einem der auf
der Vorderseite oder der Rückseite
des Faltblattes ausgebildeten Informationsfeld parallel zu dem mittig
angeordneten und sich in Längsrichtung
des Faltblattes erstreckenden faltbaren Bereichs oder parallel zu
dem mittig angeordneten und sich in Querrichtung des Faltblattes
erstreckenden faltbaren Bereiches des Faltblattes derart angeordnet
ist, dass in der ersten Position des Zusatzbogens ein erster Teilbereich
des einen auf der Vorderseite oder der Rückseite des Faltblattes ausgebildeten
Informationsfeldes mit dem Zusatzbogen abgedeckt wird, während in
der zweiten Position des Zusatzbogens ein zweiter Teilbereich des
einen Informationsfeldes mit dem Zusatzbogen abgedeckt wird. Bei
dieser dritten bevorzugten Ausführungsform
betreffend die Anordnung der Seitenkante des Zusatzbogens, die den
wenigstens einen Befestigungsabschnitt aufweist, wird dem Verkäufer mit
der Verkaufshilfe wieder ein besonders effektives und dabei leicht
zu realisierendes Werkzeug bereitgestellt, mit dem die Lenkung des
Verkaufsgespräches
in einer vorab festgelegten Strategie auf einfache Weise und insbesondere
ohne besondere Qualifikation des Verkäufers erreicht werden kann.
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Auch
hier gilt das bereits im Zusammenhang mit der zweiten Ausführungsform
Gesagte, wonach die erfindungsgemäße Verkaufshilfe mehrere Zusatzbögen aufweisen
kann, wobei die einzelnen Zusatzbögen jeweils gemäß einer
der genannten bevorzugten Ausführungsformen
hinsichtlich der Ausrichtung der Seitenkante des Zusatzbogens, die
den wenigstens einen Befestigungsabschnitt aufweist, im Bezug auf
das Faltblatt angeordnet werden kann.
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In
einer vierten bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Seitenkante des Zusatzbogens, die den wenigstens
einen Befestigungsabschnitt aufweist, zumindest teilweise längs einer Aussenkante
des Faltblattes angeordnet ist. In einer besonders bevorzugten Realisierung
der vierten Ausführungsform
ist der Zusatzbogen mit Hilfe des an der Seitenkante des Zusatzbogens
vorgesehene Befestigungsabschnitts derart längs der einen Aussenkante des
Faltblattes angeordnet, dass in der ersten Position des Zusatzbogens
ein auf der Rückseite oder
der Vorderseite des Faltblattes ausgebildetes Informationsfeld zumindest
teilweise abgedeckt ist, während
in der zweiten Position des Zusatzbogens kein Informationsfeld der
auf dem Faltblatt ausgebildeten Informationsfelder mit dem Zusatzbogen
abgedeckt wird. Auch hier sind die in Zusammenhang mit den zuvor
genannten Ausführungsformen
genannten Vorteile erzielbar. Selbstverständlich ist auch hier wieder
denkbar, dass die erfindungsgemäße Verkaufshilfe
mehrere Zusatzbögen
aufweist, wobei jeder der Zusatzbögen gemäß einer der genannten Ausführungsformen
am Faltblatt befestigt ist.
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In
einer vorteilhaften Weiterentwicklung der zuletzt genannten vierten
Ausführungsform
sind zumindest zwei Zusatzbögen
vorgesehen, wobei die beiden Aussenkanten des Faltblattes, an denen
die an den jeweiligen Seitenkanten vorgesehenen Befestigungsabschnitte
der beiden Zusatzbögen
angeordnet sind, einander gegenüber
liegen.
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Denkbar
hierbei wäre,
dass der mittig angeordnete faltbare Bereich, der sich zwischen
den beiden auf der Vorderseite oder Rückseite des Faltblattes ausgebildeten
Informationsfeldern erstreckt, an deren jeweiligen Aussenkanten
jeweils einer der beiden Zusatzbögen
angeordnet ist, als Einschnitt ausgebildet ist. Dies hat im Hinblick
auf die Fertigung der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe wesentliche
Vorteile. So ist es beispielsweise denkbar, die Verkaufshilfe aus
drei Papierbögen
des gleichen Formates herzustellen. Die drei Papierbögen, die
beispielsweise in einem DIN A2-Format vorliegen, werden vorab beispielsweise
digital im A4-Format bedruckt und vorgefaltet. Damit werden auf
den einzelnen Papierbögen
Informationsfelder im A4-Format ausgebildet. Möglich wäre dabei, zwei der drei Papierbögen in Längsrichtung
nebeneinander zu legen und diese über den dritten Papierbogen,
der an der Längsrichtung
der nebeneinander gelegenen beiden Bögen angrenzt, zu verbinden.
Selbstverständlich
sind hier aber auch andere Techniken zum Herstellen der Verkaufshilfe
denkbar.
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Besonders
bevorzugt ist, das die erfindungsgemäße Verkaufshilfe gemäß den zuvor
genannten Ausführungsformen
derart ausgeführt
ist, dass auf zumindest einem der auf dem Faltblatt ausgebildeten Informationsfelder
und/oder auf zumindest einem der Zusatz-Informationsfelder des zumindest einen
Zusatzbogens ein Notizfeld mit aufgedruckten Einzelinformationen
vorgesehen ist, wobei die Leserichtung der im Notizfeld aufgedruckten
Einzelinformation im Hinblick auf die Leserichtung der Vorderseite und/oder
der Rückseite
des Faltblattes um 180° gedreht
ausgerichtet ist. Diese Weiterentwicklung stellt insbesondere im
Hinblick auf den Verkäufer
wesentliche Vorteile bereit, da mit diesem Merkmal die Bedienbarkeit
der Verkaufshilfe erleichtert wird. So ist es beispielsweise denkbar,
dass die im Notizfeld aufgedruckte Einzelinformation als eine Art „Spickzettel" für den Verkäufer dient,
d.h. mit Informationen bedruckt ist, die dem Verkäufer während des
Verkaufsgespräches
als Erinnerungshilfen dienen. Beispielsweise könne in dem Notizfeld Schlagwörter aufgedruckt
sein, die der Verkäufer
vorab im Hinblick auf den potentiellen Kunden gesammelt hat, um
während
des Verkaufsgespräches
wichtige kundenspezifischen Daten jederzeit bereit zu haben, die
der Verkäufer
in das Verkaufsgespräch
einfließen
lassen kann, um somit das Verkaufsgespräch in eine gewünschte Richtung
zu lenken. Selbstverständlich können hier
aber auch andere Informationen aufgedruckt sein.
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Damit
während
des Kundengespräches
von dem Verkäufer
Aufzeichnungen auf das Faltblatt bzw. den zumindest einen Zusatzbogen
eingetragen werden können,
ist in einer besonders bevorzugten Weiterentwicklung der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe es
vorgesehen, dass zumindest eines der auf dem Faltblatt ausgebildeten
Informationsfelder und/oder eines der auf dem zumindest einen Zusatzbogen ausgebildeten
Zusatz-Informationsfelder
als beschreibbares Notizfeld ausgebildet ist. Somit können in
dieses beschreibbare Notizfeld wichtige Informationen beispielsweise
handschriftlich eingetragen werden, was insbesondere dann von Interesse
ist, wenn während
des Verkaufsgesprächs
eine kundenspezifische Lösung
erarbeitet wird.
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Denkbar
wäre des
weiteren, dass auf einem der auf dem Faltblatt ausgebildeten Informationsfelder
und/oder auf einem der auf dem Zusatzbogen ausgebildeten Zusatz-Informationsfelder
ein Durchschlagpapier, insbesondere ein 3M-Action-Papier, lösbar befestigt
ist.
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In
einer besonders bevorzugten Realisierung der zuletzt genannten Weiterentwicklung
ist in vorteilhafter Weise vorgesehen, dass das Informationsfeld, auf
dem das Durchschlagpapier lösbar
befestigt ist, als ein beschreibbares Notizfeld ausgebildet ist.
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Das
Vorsehen eines derartigen Durchschlagpapiers hat den Vorteil, dass
die üblicherweise
am Ende eines Verkaufsgespräches
erarbeitete kundenspezifische Lösung
automatisch in zweifacher Ausführung
vorliegt, wobei beispielsweise eine Ausführung für den Kunden und eine für den Verkäufer bestimmt
ist. Durch die Verwendung eines Durchschlagpapiers entfällt die
Notwendigkeit, eine gemeinsam erarbeitete Lösung beispielsweise zu fotokopieren.
Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn dem Kunden ein identisches
Arbeitsexemplar ausgehändigt
werden soll, während
gleichzeitig der Verkäufer
ein solches Arbeitsexemplar für
die weitere Bearbeitung behält.
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Besonders
bevorzugt ist vorgesehen, dass der mittig angeordnete und sich in
Längsrichtung
des Faltblattes erstreckende faltbare Bereich und/oder der mittig
angeordnete und sich in Querrichtung des Faltblattes verlaufende
faltbare Bereich mittels eines durchgehenden Klebestreifens gebildet
ist. Dies hat insbesondere fertigungstechnische Vorteile. Insbesondere
sollte der Klebestreifen so ausgeführt sein, dass er von Hand,
d.h. ohne zur Hilfenahme einer Schere oder eines ähnliches
Schneidinstruments, zerreißbar
ist, um somit die Funktion des faltbaren Bereiches bei Bedarf zu
zerstören.
Denkbar wäre
es beispielsweise, dass am Ende des Verkaufsgespräches das
Faltblatt entlang des mittels des durchgehenden Klebestreifens gebildeten
faltbaren Bereichs aufgetrennt wird, wobei ein Teil der Verkaufshilfe beim
Kunden verbleibt, während
der andere Teil der Verkaufshilfe von dem Verkäufer für seine Unterlagen mitgenommen
wird. Denkbar sind hier allerdings auch andere Realisierungen des
faltbaren Bereiches. Beispielsweise kann der faltbare Bereich auch
als Perforation ausgebildet sein.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen,
dass der zumindest eine Befestigungsabschnitt, mit dem der Zusatzbogen
am Faltblatt befestigt wird, als ein Klebestreifen oder als ein Falzbereich
ausgebildet ist. Auch hier ist wiederum denkbar, dass der Klebestreifen
von Hand lösbar bzw.
entlang seiner Längsausrichtung
zerreißbar
ist, um ein möglichst
einfaches Abtrennen des Zusatzbogens (bei Bedarf) zu erreichen.
Aus fertigungstechnischer Hinsicht kann es allerdings auch sinnvoll
sein, den Befestigungsabschnitt als ein Falzbereich auszubilden.
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Dadurch,
dass als Verkaufshilfe ein bedrucktes Faltblatt verwendet wird,
dass mit Hilfe einer mittig angeordneten Längsfaltung und mit Hilfe einer mittig
angeordneten Querfaltung in insgesamt acht Informationsfelder einteilbar
ist, ist es möglich,
vorab die für
das Verkaufsgespräch
notwendige Information in einer strategischen Art und Weise auf
den einzelnen Informationsfeldern zu verteilen. Des weiteren stehen
mit dem Einlageblatt an einer Seitenkante, insbesondere an einer
Außenkante
eines der Informationsfelder des Faltblattes, weitere Informationsfelder
zur Verfügung.
Dadurch, dass der beispielsweise als Einlageblatt ausgebildete Zusatzbogen
aus einer Abdeckposition, in welcher es das eine Informationsfeld
zumindest teilweise abdeckt, in eine Aufklappposition, in welcher
es das eine Informationsfeld freigibt, bewegbar bzw. klappbar ist,
kann in einer noch flexibleren Weise die für das Verkaufsgespräch notwendige
Information in einer strategischen Art und Weise auf den einzelnen
Informationsfeldern verteilt werden. Dabei ist bei der Verteilung
der Information auf die einzelnen Informationsfelder insbesondere
der geplante Verlauf des Kunden- bzw. Verkaufsgespräches maßgeblich.
So ist es beispielsweise sinnvoll, auf den Informationsfeldern,
die am Anfang des Gespräches
aufgedeckt sind, jene Information zu platzieren, die bei der Besprechung
der Kundendaten (des Kundenprofils) notwendig sind. Während des
Gespräches
wird dann das Faltblatt aufgefaltet, so dass dem Verkäufer und
dem Käufer
die für den
Ablauf des Verkaufsgesprächs
notwendige Information grundsätzlich
passend parat ist. Insbesondere kann das Einlageblatt in einem hinsichtlich
des Verkaufsgespräches
günstigen
Zeitpunkt aufgeklappt werden, um somit das ursprünglich von dem Einlageblatt
verdeckte Informationsfeld freizugeben.
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Andererseits
entfällt
bei der erfindungsgemäßen Lösung die
Notwendigkeit, eine Vielzahl von Einzel-Handouts vorzubereiten und
an den Kunden zu übergeben,
da bei der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe
die für
das gesamte Verkaufsgespräch
notwendigen, vorbestimmten Einzelinformationen auf einem (einzigen)
Faltblatt enthalten sind. Bei den vorbestimmten Einzelinformationen,
die auf jedem Informationsfeld aufgedruckt sind, handelt es sich
beispielsweise um: Information über
das Unternehmen des Verkäufers
(Dienstanbieter); Information über den
Kunden, die während
des Verkaufsgesprächs von
dem Verkäufer
und dem Käufer
durchgegangen und gegebenenfalls aktualisiert werden; Information über den
Status-quo- Zustand, d.h. den Zustand vor Inanspruchnahme der angebotenen
Dienstleistung bzw. vor Erwerb der angebotenen Ware; einen Vorschlag,
wie dieser Status-quo- Zustand verändert werden kann, wenn die
Dienstleistung bzw. die Ware von dem Käufer erworben wird; sowie um
allgemeine Information über
die angebotene Dienstleistung und die Ware. Wie eingangs erwähnt, war
es üblicherweise
notwendig, eine Vielzahl von Einzel-Handouts vorzubereiten und diese
während
des Kundengespräches
zu präsentieren,
um mit Hilfe dieser Information den Kunden hinsichtlich des angebotenen
Produktes überzeugen
zu können.
Dies entfällt
nun mit der erfindungsgemäßen Lösung.
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Damit
während
des Kaufgespräches
das erfindungsgemäße Faltblatt
nicht gedreht werden muss, ist es in vorteilhafter Weise vorgesehen,
dass die vorbestimmten Einzelinformationen jeweils so aufgedruckt
sind, dass die Leserichtung auf der Vorderseite und der Rückseite
jeweils die gleiche Ausrichtung aufweisen. Damit kann erreicht werden, dass
(bei einer geeigneten Anordnung der Einzelinformation auf den einzelnen
Informationsfeldern) jeweils die für den Verkäufer erforderlichen Informationen
und die für
den Kunden erforderlichen Informationen in Leserichtung des Verkäufers bzw.
des Kunden entsprechend ausgerichtet sind, wenn vorausgesetzt ist,
dass sich – wie
es bei einem Verkaufsgespräch üblich ist – der Verkäufer und
der Käufer
gegenübersitzen.
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Damit
bei der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe
während
des Verkaufsgespräches
eine kundenspezifische Lösung
erarbeitet und auf dem Faltblatt skizziert werden kann, ist in vorteilhafter
Weise das zumindest eine Einlageblatt an einer Seitenkante, insbesondere
an einer Außenkante
eines der Informationsfelder des Faltblattes derart angebracht, dass
das Einlageblatt aus einer Abdeckposition, in welcher es das eine
Informationsfeld zumindest teilweise abdeckt, in eine Aufklappposition,
in welcher es das eine Informationsfeld freigibt, bewegbar bzw. klappbar
ist. Auf dem Einlageblatt sind auf der Vorderseite und Rückseite
jeweils ein Informationsfeld vorgesehen, in welches die während des
Verkaufsgespräches
erarbeitete kundenspezifische Lösung von
dem Verkäufer
eingearbeitet wer den kann. Selbstverständlich ist dabei denkbar, dass
auf einem der Informationsfelder des Faltblattes oder des Einlageblattes
ein Durchschlagpapier, insbesondere ein 3M-Action-Papier lösbar befestigt
ist, so dass die während
des Verkaufsgesprächs
auf das Informationsfeld skizzierte kundenspezifische Lösung in
zweifacher Ausführung
vorliegt, wobei beispielsweise eine Ausführung für den Kunden und eine für den Verkäufer bestimmt
ist. Hierzu ist auf der Rückseite des
für das
Eintragen der kundenspezifischen Lösung vorgesehenen Informationsfeldes
das Durchschlagpapier insbesondere lösbar befestigt. Durch die Verwendung
eines derartigen Durchschlagpapiers in Verbindung mit den zusätzlichen
Informationsfeldern, die durch das zumindest eine Einlageblatt zur
Verfügung
gestellt werden, entfällt
die Notwendigkeit, die gemeinsam erarbeitete Lösung beispielsweise zu fotokopieren.
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Im
Hinblick auf das Einlageblatt ist in besonders vorteilhafter Weise
die Vorderseite und/oder die Rückseite
des zumindest einen Einlageblattes mit vorbestimmten Informationen
bedruckt, wobei die Leserichtung auf der Vorderseite und der Rückseite
des Einlageblattes jeweils mit der Leserichtung auf der Vorderseite
und der Rückseite
des Faltblattes übereinstimmt.
Durch diese Wahl der Leserichtung der auf der Vorder- und Rückseite
des Einlageblattes vorbestimmten Information entfällt die
Notwendigkeit, dass der Verkäufer
während
des Verkaufsgespräches
die Verkaufshilfe um 180° drehen
muss, da grundsätzlich
die Leserichtung auf den Informationsfeldern des Faltblattes und
den Informationsfeldern des Einlageblattes im Hinblick auf den Käufer entsprechend
ausgerichtet sind. Denkbar wäre
beispielsweise auf der Vorderseite oder Rückseite des Einlageblattes
weitere Marketing-Information abzubilden, die in der Abdeckposition
des Einlageblattes ein Informationsfeld des Faltblattes zunächst abdeckt,
wobei, wenn das Einlageblatt in die Aufklappposition bewegt ist,
nun die auf das zuvor abgedeckte Informationsfeld aufgedruckte vorbestimmte
Einzelinformation freigegeben wird. Bei dieser Einzelinformation
kann es sich beispielsweise um den Entwurf einer überarbeiteten
und verbesserten Anzeigen einem Telefonbuch handeln, so dass der
Käufer
zum Schluss des Verkaufsgespräches
die überarbeitete Präsentation
präsentiert
bekommt.
-
Damit
das Einlageblatt, auf dem beispielsweise während dem Verkaufsgespräches eine
für den
Kunden maßgeschneiderte
Lösung
skizziert wurde, nach dem Verkaufsgespräch von dem Faltblatt abgetrennt
werden kann, ist in vorteilhafter Weise es vorgesehen, dass das
zumindest eine Einlageblatt an der einen Seitenkante des einen Informationsfeldes
des Faltblattes lösbar
befestigt ist, wobei entlang der Seitenkante des einen Informationsfeldes,
an welcher das zumindest eine Einlageblatt befestigt ist, eine Querfaltung
gebildet ist. Bei dieser Querfaltung kann es sich um eine mittels
eines Klebestreifen, insbesondere eines unidirektional gereckten
Klebestreifens, handeln.
-
Wie
bereits erwähnt,
ist es ferner denkbar, dass auf zumindest einem der Informationsfelder
des Faltblattes und/oder auf zumindest einem der Informationsfelder
des zumindest einen Einlageblattes ein Durchschlagpapier insbesondere
ein 3M-Action-Papier, lösbar
befestigt ist. Hiermit kann erreicht werden, dass die üblicherweise
am Ende eines Verkaufsgespräches
erarbeitete kundenspezifische Lösung
in zweifacher Ausführung
vorliegt, wobei eine Ausführung
für den
Kunden oder einen für
den Verkäufer
bestimmt ist. Das 3M-Action-Papier ist dabei lösbar befestigt.
-
Ferner
ist es beispielsweise vorgesehen, dass zumindest zwei Informationsfelder
der insgesamt acht Informationsfelder des Faltblattes als Notizfelder
ausgebildet sind, in die nachträglich,
d.h. während
des Kundengespräches,
Aufzeichnungen eingetragen werden können, wobei jeweils ein Notizfeld
in einem Informationsfeld der Vorderseite des Faltblattes und in
einem Informationsfeld der Rückseite
des Faltblattes derart vorgesehen sind, dass sie im zusammengefaltetem
Zustand des Faltblattes übereinander
liegen. Damit kann etwa gegen Ende des Verkaufgespräches, also
dann, wenn die kundenspezifische Lösung erarbeitet wird, hierzu
wichtige Information in das Notizfeld auf der Rückseite des Faltblattes beispielsweise
handschriftlich eingetragen werden, wobei diese Information gleichzeitig
auf das weitere Notizfeld, welches auf der Rückseite des Faltblattes vorgesehen
ist, mit Hilfe des Durchschlagpapiers übertragen wird.
-
Zusätzlich zu
der zuletzt genannten Ausführungsform
oder alternativ hierzu wäre
es ferner denkbar, dass das zumindest eine Informationsfeld des zumindest
einen Einlageblattes als Notizfeld ausgebildet ist, in das nachträglich Aufzeichnungen
eingetragen werden kann.
-
Besonders
bevorzugt ist, dass die Notizfelder jeweils transparent aufgedruckte
Einzelinformationen aufweisen. Derartige transparent aufgedruckte Einzelinformationen
können
als eine Basis für
die Erarbeitung einer kundenspezifischen Lösung dienen. Damit hierfür allerdings
im Notizfeld möglichst
viel Platz zum Beschreiben vorhanden ist, ist die Einzelinformation
auf den Notizfeldern nur transparent aufgedruckt.
-
In
einer vorteilhaften Weiterentwicklung der zuletzt genannten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die transparent aufgedruckten Einzelinformationen
auf den zumindest beiden Notizfeldern identisch sind. Damit kann
erreicht werden, dass die beiden Notiz felder, die eine zweifache
Ausfertigung der während
des Kundengesprächs
erarbeiteten kundenspezifischen Lösung darstellen, vollkommen
identisch sind. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn dem
Kunden ein identisches Arbeitsexemplar ausgehändigt werden soll, während gleichzeitig
der Verkäufer
ein solches Arbeitsexemplar für
die weitere Bearbeitung behält.
Selbstverständlich
ist aber auch denkbar, dass die jeweils auf den Notizfeldern aufgedruckten
Einzelinformationen verschieden voneinander sind.
-
In
einer besonders vorteilhaften Realisierung der zuletzt genannten
Ausführungsformen
betreffend der transparent aufgedruckten Einzelinformationen auf
den Notizfeldern ist vorgesehen, dass die Leserichtung der transparent
aufgedruckten Einzelinformation auf dem Notizfeld der Vorderseite
des Faltblattes die gleiche Ausrichtung aufweist, wie die Leserichtung
der in den übrigen
Informationsfeldern der Vorderseite des Faltblattes aufgedruckten
Einzelinformation. Weil üblicherweise
der Verkäufer
während des
Kundengespräches
Notizen macht, hat dies den Vorteil, dass dann die Leserichtung
der transparent aufgedruckten Einzelinformationen auf dem Notizfeld entsprechend
dem Verkäufer
ausgerichtet ist.
-
Besonders
bevorzugt ist vorgesehen, dass das Durchschlagpapier auf dem Informationsfeld
der Rückseite
mittels Klebestreifen befestigt ist, wobei die Außenkante
des Durchschlagpapiers, die an die Außenkante der Längsseite
des Faltblattes anstößt, mit
Hilfe eines durchgehenden Klebestreifens befestigt ist, und wobei
die an die Außenkante
des Durchschlagpapiers angrenzenden Kanten des Durchschlagpapiers
mit unterbrochenen Klebestreifen befestigt sind. Damit kann erreicht
werden, dass das Durchschlagpapier auf dem Informationsfeld der Rückseite
bei Bedarf auf einfache Weise von dem Faltblatt gelöst werden
kann. Die Klebestreifen sind in vorteilhafter Weise wieder verwendbar
ausgeführt, so
dass das Durchschlagpapier nach einem einmaligen Lösen wieder
auf der Rückseite
des Faltblattes angeklebt werden kann.
-
Um
ein möglichst
einfaches Abtrennen des auch als Notizfeld ausgebildeten Durchschlagpapiers zu
erreichen, ist vorgesehen, dass das Durchschlagpapier an seinen
Außenkanten
Aussparungsbereiche aufweist, die nicht zur Befestigung des Durchschlagpapiers
auf dem Informationsfeld der Rückseite
des Faltblattes dienen. Diese Aussparungsbereiche erleichtern das
Ablösen
des Durchschlagpapiers von dem Faltblatt.
-
In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen,
dass das Durchschlagpapier auf dem unteren Informationsfeld der
Rückseite
des Faltblattes derart lösbar
befestigt ist, dass eine Tasche ausgebildet wird. Diese Tasche kann
bei Bedarf dafür dienen, dass
Handouts des Kunden, die während
des Verkaufsgespräches
von dem Kunden an den Verkäufer übergeben
werden, darin untergebracht werden. Damit entfällt die Notwendigkeit, solche
Informationen, wie etwa Visitenkarten des Kunden, in einem separaten
Umschlag aufzubewahren. Dadurch, dass diese von dem Kunden übergebene
Information in der mit Hilfe des Durchschlagpapiers und der Rückseite
des Faltblattes ausgebildeten Tasche gelagert wird, kann vermieden
werden, dass diese Information verloren geht.
-
Bei
Bedarf ist es ferner denkbar, dass zwischen den Durchschlagpapier
und der Rückseite
des Faltblattes ein weiteres Notizfeld in Form eines separaten Bogens
vorgesehen ist. Dies ist dann erforderlich, wenn während eines
Verkaufsgespräches
eine weitere Dienstleistung oder ein weiteres Produkt angesprochen
und möglicherweise
von dem Kunden gefordert wird. Auch hier ist es wieder denkbar,
dass zwischen dem weiteren Notizfeld (dem separatem Bogen) und der
Rückseite
des Faltblattes ein weiteres Durchschlagpapier vorgesehen ist. Hiermit
kann wiederum sichergestellt werden, dass zwei Ausführungen
der während
des Verkaufsgesprächs
ausgearbeiteten Lösung
am Ende des Verkaufsgespräches vorliegen.
-
In
einer besonders bevorzugten Realisierung der Erfindung der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe ist
vorgesehen, dass die mittig angeordnete Querfaltung als Perforation
ausgebildet ist. Hiermit ist es möglich, dass am Ende des Verkaufsgespräches das Faltblatt
längs dieser
Perforation geteilt wird, wobei jener Teil des Faltblattes, der
die Informationsfelder, die für
den Kunden von Interesse sind, enthält, dem Kunden überlassen
werden.
-
In
einer bevorzugten Weiterentwicklung der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe
ist ferner vorgesehen, dass zumindest ein Informationsfeld der Informationsfelder
des Faltblattes und/oder der Zusatzinformationsfelder des zumindest
einen Zusatzbogens bzw. Einlageblattes als ein Notizfeld ausgebildet
ist, in das nachträglich
Aufzeichnungen eingetragen werden kann, wobei auf dem Notizfeld
eine Vielzahl von Punkten in einem bestimmten Punktmuster derart aufgedruckt
ist, dass die Position eines jeden Punktes eine eindeutige Koordinate
auf dem Notizfeld darstellt. In einer bevorzugten Realisierung ist
dabei vorgesehen, dass das Eintragen der nachträglichen Aufzeichnung in das
Notizfeld mit Hilfe eines Schreibgerätes erfolgt, wobei in dem Schreibgerät ferner
eine Leseeinrichtung vorgesehen ist, die während des Eintragens der nachträglichen
Aufzeichnung in das Notizfeld das auf dem Notizfeld aufgedruckte
transparente Punktmuster zumindest teilweise ausliest und anhand
der ausgelesenen Punkte die eingetragene Aufzeichnung erkennt. Denkbar
wäre ferner, dass
das Schreibgerät
zusätzlich
eine Kommunikationseinrichtung aufweist, um die anhand der ausgelesenen
Punkte erkannte, eingetragene Aufzeichnung in digitaler Form an
ein externes Gerät
zu übertragen. Damit
ist es möglich,
dass die während
des Verkaufsgespräches
in das Faltblatt eingetragenen Daten automatisch beispielsweise
an den Verlag des Verkäufers übertragen
werden
-
Im
folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen erläutert.
-
Es
zeigen:
-
1a – e einen
Ablauf einer möglichen
Verwendung einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe
zum Anbieten von Werbeanzeigen in einem Printmedium;
-
2a eine
Ansicht der Vorderseite der bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe
im vollständig
aufgeklappten Zustand;
-
2b eine
Ansicht der Rückseite
der bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe
im vollständig
aufgeklappten Zustand;
-
3 eine
perspektivische Ansicht einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe;
-
4 eine
perspektivische Ansicht einer noch weiteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe;
-
5a – h einen
Ablauf einer möglichen
Verwendung einer weitere bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe
zum Anbieten von Werbeanzeigen in einem Printmedium; und
-
6a,
b die Vorder- und Rückseite
der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe
gemäß 5a – h.
-
Im
Nachfolgenden wird eine vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe anhand
eines Beispiels näher
beschrieben. Bei diesem Beispiel bietet ein Dienstleister einem
Kunden die Aufmachung und Ausgestaltung von Werbeanzeigen in gedruckten
Medien (beispielsweise Telefonbüchern)
an. Dieses Beispiel dient nur zur Veranschaulichung der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe und
soll in keinerlei Hinsicht als einschränkend betrachtet werden. Selbstverständlich ist
die Verkaufshilfe nicht nur für
das Anbieten von Dienstleistungen sondern auch für das Anbieten von Waren geeignet. Auch
soll die nachfolgend dargestellte Verteilung der einzelnen Informationen
auf den Informationsfeldern des Faltblattes oder den Zusatz-Informationsfeldern der
Zusatzbögen
nur der Anschauung dienen.
-
Die
erfindungsgemäße Verkaufshilfe
ist ein bedrucktes Faltblatt 100. Das Faltblatt 100 weist
einen mittig angeordneten und in Längsrichtung des Faltblattes 100 verlaufenden
faltbaren Bereich 103 und einen mittig angeordneten und
in Querrichtung des Faltblattes 100 verlaufenden faltbaren
Bereich 104 aufweist, wodurch auf der Vorderseite 101 und der
Rückseite 102 des
Faltblattes 100 jeweils vier Informationsfelder 1 bis 8 ausgebildet
werden. Auf der Vorderseite 101 und auf der Rückseite 102 sind
in den jeweils vier verschiedenen Informationsfeldern 1, 3, 5, 7 und 2, 4, 6, 8 bestimmte
Informationen I1 bis I8 aufgedruckt sind (vgl. 2a und 2b).
Diese Einzelinformationen sind zum Teil kundenspezifische Informationen
oder aber auch Informationen über den
Dienstanbieter.
-
Des
weiteren weist die besondere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe
gemäß 1 und 2 zwei
Zusatzbögen 200, 200' auf, auf deren
Vorderseite und Rückseite
Zusatz-Informationsfelder 9 bis 12 ausgebildet
sind, die mit vorbestimmten Zusatzinformationen I9 bis I12 bedruckt
sind. Auch hier handelt es sich zum Teil um kundenspezifische Informationen
oder aber auch um Informationen über
den Dienstanbieter. Die Zusatzbögen 200, 200' weisen jeweils
eine Seitenkante mit wenigstens einem Befestigungsabschnitt 203, 203' auf, wobei
die Zusatzbögen 200, 200' mit Hilfe des
jeweiligen Befestigungsabschnitts 203, 203' derart mit dem
Faltblatt 100 verbunden ist, dass die Zusatzbögen 200, 200' zwischen einer
ersten Position, in welcher die Rückseiten 202, 202' der Zusatzbögen 200, 200' aufgedeckt
sind, und einer zweiten Position, in welcher die Vorderseiten 201, 201' der Zusatzbögen 200, 200' aufgedeckt
sind, umklappbar sind.
-
In
der dargestellten bevorzugten Ausführungsform der Verkaufshilfe
sind die beiden Zusatzbögen 200, 200' jeweils mit
Hilfe eines an einer Seitenkante des jeweiligen Zusatzbogens vorgesehenen
Befestigungsabschnitt 203, 203' längs einer Aussenkante des Faltblattes 100 angeordnet.
-
Im
Einzelnen dient das Informationsfeld 8 der Vorderseite 101 des
Faltblattes 100 als Deckblatt der Verkaufshilfe im zusammengefalteten
Zustand. Auf diesem Informationsfeld I8 können allgemeine Informationen
des Dienstanbieters angegeben sein. Denkbar wäre aber auch, bereits auf dem
Deckblatt (Informationsfeld 8) kundenspezifische Informationen,
wie etwa das Datum des Kundengespräches und den Namen des Kunden
oder andere Informationen, aufzudrucken.
-
In
den Informationsfeldern 6 und 8 der Vorderseite 101 des
Faltblattes 100 sind Informationen I6, I8 über den
Kunden aufgedruckt. Beispielsweise wäre es denkbar, im Informationsfeld 8 einen
Lageplan, wo beispielsweise der Kunde seinen Firmensitz hat, sowie
andere kundenspezifische Daten oder aber auch Statistiken, die im
Zusammenhang mit dem Kunden stehen, anzuzeigen. Im Informationsfeld 6 ist
bei einer bevorzugten Ausführungsform
es vorgesehen, dass diese kundenspezifischen Daten während des
Verkaufsgespräches
von dem Verkäufer
ergänzt
werden können.
Aus diesem Grund kann im Informationsfeld 6 ein entsprechendes
Freifeld vorgesehen sein.
-
Auf
der in 2b gezeigten Rückseite 102 des
Faltblattes 100 sind im Informationsfeld 1 kundenspezifische
Statistiken aufgetragen. Beispielsweise könne hier Statistiken aufgetragen
sein, inwieweit und wie umfangreich der Kunde zur Zeit auf einem
bestimmten Marktsektor verbreitet ist. Selbstverständlich können auf
dem Informationsfeld 1 der Rückseite auch bereits solche
Daten aufgetragen sein, die anzeigen, welches Potential aus Sicht
des Verkäufers
bzw. Dienstanliegers für
den potentiellen Kunden vorliegen, um beispielsweise seinen Marktanteil
entsprechend zu vergrößern.
-
Im
Zusatz-Informationsfeld 9 der Rückseite 201' des Zusatzbogens 200' sind ebenfalls
kundenspezifische Daten aufgetragen. Bei der in 2b dargestellten
bevorzugten Ausführungsform
handelt es sich hierbei um den Internet-Auftritt des Kunden, der
mit Hilfe der Dienstleitung des Verkäufers entsprechend modifiziert
werden kann. So ist beispielsweise hier der Auszug einer Internetseite
des Kunden abgedruckt, in welcher die von dem Dienstanbieter vorgeschlagenen
Modifikationen bereits berücksichtigt
wurden.
-
Des
weiteren können
im Zusatz-Informationsfeld 3 der Rückseite 201' des Zusatzbogens 200' und im Informationsfeld 1 der
Rückseite 102 des
Faltblattes 100 auch zusätzliche Daten und Statistiken aufgeführt sein,
um den Kunden während
des Kundengespräches
hinsichtlich der Notwendigkeit der von dem Verkäufer angebotenen Dienstleistung überzeugen
zu können.
-
Im
Informationsfeld 5 der Rückseite 102 des Faltblattes 100 ist
der Status-quo-Zustand abgedruckt. Im vorliegenden Fall handelt
es sich hierbei um den Auszug eines Telefonbuchs, in welchem der Kunde
zur Zeit inseriert hat. Im benachbarten Informationsfeld 7 ist
ausgehend von dem im Informationsfeld 5 dargestellten Status-quo-Zustand
eine überarbeitete
Seite des Telefonbuchs abgedruckt, in welcher der Verkäufer vorab,
d.h. vor dem eigentlichen Verkaufsgespräch, einen (ersten) Vorschlag
für eine
verbesserte und überarbeitete
Aufmachung der Anzeige des Kunden eingearbeitet hat.
-
Auf
dem Zusatz-Informationsfeld 11 der Rückseite 201 des Zusatzbogens 200 ist
die verbesserte und überarbeitete
Aufmachung der Anzeige des Kunden in separater Form dargestellt.
Des weiteren sind in dem Zusatz-Informationsfeld 11 der Rückseite 201 des
Zusatzbogens 200 zumindest ein beschreibbares Notizfeld 205 vorgesehen.
Das Zusatz-Informationsfeld 11 dient
dazu, während
des Kundengespräches
eine gemeinsame Lösung
hinsichtlich einer überarbeiteten
Aufmachung der Anzeige zu dokumentieren.
-
Auf
dem Zusatz-Informationsfeld 10 der Vorderseite 202' des Zusatzbogens 200' (vgl. 2a) sind
weitere Vorschläge
des Verkäufers
hinsichtlich beispielsweise der in der Anzeige des Kunden zu verwendenden
Textblöcke
und Schlagwörter
aufgeführt. Hier
kann vorab eine Auswahl von Suchwörtern aufgeführt sein,
die beispielsweise bereits von der Konkurrenz des Kunden verwendet
werden, und die dem Kunden während
des Verkaufsgespräches
von dem Verkäufer
vorgeschlagen werden, um diese in eine überarbeiteten Anzeige zu übernehmen.
-
Des
weiteren kann im Zusatz-Informationsfeld 10 ein Notizfeld
mit aufgedruckten Einzelinformationen vorgesehen, wobei die Leserichtung
der im Notizfeld aufgedruckten Einzelinformation im Hinblick auf
die Leserichtung der Vorderseite 101 und der Rückseite 102 des
Faltblattes 100 um 180° gedreht
ausgerichtet ist. Bei dieser in dem Notizfeld aufgedruckten Einzelinformation
handelt es sich um eine Art „Spickzettel" für den Verkäufer, wobei
zur Vorbereitung des Verkaufsgespräches der Verkäufer darin
kundenspezifische Information abgelegt hat, um diese bei Bedarf
in das Verkaufsgespräch
einzuführen
und derart das Verkaufsgespräch
zu lenken.
-
Diese
Einzelinformation kann mittels eines speziellen Analyseprogramms
erstellt werden. Beispielsweise kommt ein Präsentations-Optimierungs-Programm
(POP – Presentation
Optimization Program) in Frage. Mit einem derartigen Programm können beispielsweise
persönliche
Anregungen des Kunden, psychologische Charakteristika des Kunden und andere
kundenspezifische Daten zusammengeführt und entsprechend aufbereitet
werden. Demnach handelt es sich bei den in dem Notizfeld aufgedruckten
Einzelinformationen um Informationen, die für den Verkäufer während des Verkaufsgespräches äußerst nützlich sein
können,
um eine optimierte und kundenspezifische Lösung zu erarbeiten. Das Präsentations-Optimierungs-Programm
wird in einer am 20. Oktober 2005 beim Deutschen Patent- und Markenamt
eingereichten Patentanmeldung der Anmelderin beschrieben, auf die
hiermit verwiesen wird.
-
Es
wird nun auf die 1a bis 1f Bezug genommen.
Wie bereits angedeutet, ist in den 1a und 1b ein
Zustand dargestellt, wie er beim Beginn des Kundengespräches vorliegt.
In diesem Fall sitzt der Kunde dem Verkäufer gegenüber, wobei die Verkaufshilfe
im zusammengefalteten Zustand zwischen dem Kunden und dem Verkäufer liegt.
-
Wie
angedeutet, ist die Leseausrichtung der auf der Vorderseite (Informationsfelder 6, 8)
des zusammengefalteten Faltblattes 100 dem Kunden gegenüber ausgerichtet.
Selbstverständlich
ist aber auch eine andere Anordnung von Kunde und Verkäufer denkbar.
-
Während der
Einleitung des Verkaufsgespräches öffnet der
Verkäufer
das Faltblatt 10, indem er das Deckblatt wie ein Buch aufklappt.
In diesem Zustand, wie er in 1c gezeigt
ist, sind die Informationsfelder 2 und 4 der Vorderseite 101 des
Faltblattes 100 (vgl. 2a) aufgeschlagen.
Die Informationsfelder 2 und 4 weisen, wie es
zuvor erläutert
wurde, jene Informationen I2, I4 auf, die der Verkäufer vorab aus
beispielsweise seiner Kundenkartei über den Kunden kennt. Dieses
Kundenprofil ist für
den Verkäufer
von Interesse und sollte in vorteilhafter Weise am Anfang des Kundengespräches von
dem Verkäufer
und dem Kunden durchgesprochen und ggf. aktualisiert werden. Die
auf den Informationsfeldern 2 und 4 vorbestimmten
Informationen I2 und I4 sind bei Bedarf handschriftlich zu ergänzen; aus
diesem Grund weist das Informationsfeld 4 ein entsprechendes
Notizfeld 105 auf. Selbstverständlich ist es aber auch denkbar,
auf dem Informationsfeld 2 ein entsprechendes Notizfeld
vorzusehen.
-
Nachdem
das Kundenprofil (etc.) durchgesprochen wurde, beginnt das eigentliche
Kundengespräch.
Hierfür
klappt der Verkäufer
das Faltblatt weiter aus, so dass, wie es in
-
1d dargestellt
ist, nun die Rückseite 102 des
Faltblattes 100 (vgl. 2b) dem
Käufer
bzw. Kunden präsentiert
wird. Dabei ist zu beachten, dass die an den Seitenkanten der Informationsfelder 1 und 3 bzw. 6 und 8 angeordneten
Zusatzbögen 200, 200' in ihren zweiten
Positionen vorliegen, so dass die Vorderseite 202, 202' der Zusatzbögen 200, 200' aufgedeckt
sind. Ferner ist zu beachten, dass in dem in 1d gezeigten
Zustand die Leseausrichtung auf den aufgedeckten Informationsfeldern 5 und 7 des Faltblattes 100 und
die Leserichtung auf den aufgedeckten Zusatz-Informationsfeldern 10, 12 der
beiden Zusatzbögen 200, 200' hinsichtlich
des Kunden ausgerichtet sind.
-
Ebenso
ist der 1d zu entnehmen, dass in dem
dargestellten Zustand, in welchem das Faltblatt 100 also
aufgeklappt ist, und in welchem die an den Seitenkanten des Faltblattes 100 angeordneten Zusatzbögen 200, 200' jeweils in
ihrer zweiten Position vorliegen, in welcher die jeweilige Vorderseite der
Zusatzbögen
aufgedeckt ist, die Informationsfelder 1 und 3 der
Rückseite 102 des
Faltblattes 100 abgedeckt werden. In der dargestellten
bevorzugten Ausführungsform
erfolgt eine vollständige
Abdeckung der jeweiligen Informationsfelder 1 und 3.
-
In
dem in 1d gezeigten Zustand der Verkaufshilfe
liegen nun Folgende Informationsfelder und Zusatz-Informationsfelder
dem Käufer
in Leseausrichtung vor:
- – Oben links liegt das Zusatz-Informationsfeld 10 vor,
auf welchem in Leseausrichtung hinsichtlich des Käufers die
von dem Verkäufer
vorab ausgearbeiteten und möglichen
Schlagwörter
für eine überarbeitete
Anzeige des Kunden aufgeführt sind.
Die Schlagwörter
kann der Käufer
durchsehen und ggf. seine Zustimmung oder anders lautende Anweisungen
diesbezüglich
geben kann. Des weiteren ist im Zusatz-Informationsfeld 10 ein Notizfeld
vorgesehen, in welchem die Leseausrichtung der darin aufgedruckten
Information dem Verkäufer
ausgerichtet. Dieses Notizfeld dient, wie bereits zuvor beschrieben,
als „Spickzettel" für den Verkäufer, so
dass dieser während
des gesamten Verkaufsgespräches
wichtige Daten vorliegen hat.
- – Unten
links liegt das Informationsfeld 5 vor, auf welchem in
Leseausrichtung hinsichtlich des Käufers der Status-quo-Zustand
seiner Anzeige dargestellt ist.
- – Unten
rechts, also benachbart zum Informationsfeld 5, liegt das
Informationsfeld 7 vor, in welchem ein erster Vorschlag
des Verkäufers
dargestellt ist, wie beispielsweise die Anzeige des Kunden optimiert
werden kann.
- – Oben
rechts liegt im Zusatz-Informationsfeld 12 die im Informationsfeld 7 vorgeschlagene
optimierte Anzeige des Kunden in separater Aufmachung vor. Das Zusatz-Informationsfeld 12 des Zusatzbogens 200 weist
des weiteren ein Notizfeld 205 auf, in das während des
Verkaufsgespräches
handschriftliche Anmerkungen eingetragen werden können. So
ist es beispielsweise denkbar, dass der Käufer mit der von dem Verkäufer vorgeschlagenen
Lösung
bis auf einige geringere Anderungen einverstanden ist. Diese kleinere Änderungen
werden dann handschriftlich im Zusatz-Informationsfeld 205 eingetragen.
-
Sollte
allerdings der Käufer
mit dem im Informationsfeld 7 dargestellten optimierten
Vorschlag nicht einverstanden sein, so bietet die erfindungsgemäße Verkaufshilfe
dem Verkäufer
die Möglichkeit, durch
das Umklappen der Zusatzbögen 200, 200' in ihre erste
Position einen weiteren, vorab ausgearbeiteten Vorschlag dem Käufer zu
präsentieren.
Dieser Zustand ist in 1e gezeigt.
-
Durch
das Aufklappen der beiden Zusatzbögen 200, 200' in ihre jeweilige
ersten Position werden das Zusatz-Informationsfeld 9 und
das Zusatz-Informationsfeld 11, die auf den jeweiligen
Rückseiten 201, 201' der Zusatzbögen 200, 200' aufgedruckt sind,
aufgedeckt. Gleichzeitig werden die Informationsfelder 1 und 3 des
Faltblattes 100 freigelegt.
-
Auf
dem Informationsfeld 1 des Faltblattes können beispielsweise
wieder kundenspezifische Statistiken oder andere Daten aufgedruckt
sein. Auf dem Informationsfeld 3 hingegen ist in vorteilhafter Weise
ein zweiter vorab ausgearbeiteten Vorschlag einer Anzeige dargestellt.
Dieser zweite Vorschlag wird nun dem Käufer präsentiert.
-
In
dem in 1e gezeigten Zustand ist – wie bereits
gesagt – auch
das Zusatz-Informationsfeld 11 aufgedeckt,
welches angrenzend an dem Informationsfeld 3 liegt, wo
der zweite Vorschlag des Verkäufers
aufgedruckt ist. Im Zusatz-Informationsfeld 11 ist der
zweite Vorschlag in separater Form aufgedruckt. Ebenfalls ist im
Zusatz-Informationsfeld 11 ein
Bereich 205 vorgesehen, in dem wiederum Anmerkungen und Änderungen
handschriftlich eingetragen werden.
-
Nach
Beendigung des Verkaufsgespräches wird
die Verkaufshilfe entlang der mittig angeordneten und in Querrichtung
des Faltblatt verlaufenden faltbaren Bereiches 104 aufgetrennt.
Der untere Bereich der Verkaufshilfe ist dabei für den Kunden bestimmt. Hier
sind sämtliche
Daten aufgeführt,
die für ihn
von Interesse sind. Andererseits verbleibt der obere Teil der Verkaufshilfe
beim Verkäufer
und dient als Vorlage zur Ausarbeitung der endgültig erarbeiteten Lösung.
-
Aus
fertigungstechnischer Sicht ist es beispielsweise denkbar, drei
DIN A2-Blätter
digital in A4-Format zu bedrucken und vorzufalten. Das dritte DIN
A2-Blatt wird an jeweils eine A4-Seite der beiden anderen Bögen aufgeklebt,
wobei dies entweder mit sehr weichem Soft-Tape erfolgt, dass sich
entlang der Verklebung aufreißen
lässt,
oder mit einem Klebeband, das auf einer Seite eine wieder verwendbare Klebeschicht
aufgetragen bekommt. Bei einem zertrennbaren Soft-Tape kann somit
das dritte Blatt nach der Bearbeitung und dem Kundengespräch für den Kunden
abgetrennt werden. Die beiden anderen losen Blätter werden – wie bereits
angedeutet – zusammen
mit anderen Kundendokumenten zusammengeheftet und verbleiben beim
Verkäufer.
-
Auf
den Innenseiten der Verkaufshilfe sind in vorteilhafter Weise alle
kundenspezifischen Text und Graphiken aufgedruckt. Des weiteren
sind dort die dem Verkäufer
zugewandten Verkaufsablaufinstruktionen (POP) vorhanden, die trotz
Aufklappung immer verfügbar
bleiben. Die Informationsfelder und Zusatz-Informationsfelder, die
bei der Präsentation
erst einmal abgedeckt bleiben, enthalten einen alternativen Vorschlag,
der beispielsweise auf ein geringeres Budget abstellt, und der nur
dann eingesetzt wird, wenn der erste Vorschlag beispielsweise aus
Kostengründen
nicht durchgeht, oder wenn ggf. weitere Anzeigen in anderen Rubriken
gestreut werden sollen.
-
Die
erfindungsgemäße Verkaufshilfe
ermöglicht
auf eine besonders effektive und dabei sehr einfache Weise einen
Verkaufsablauf, der genau auf die Strategie des Verkäufers ausgerichtet
ist. Insbesondere kann der Überraschungseffekt
des Kunden beim Aufklappen der Zusatzbögen voll ausgenutzt werden.
-
3 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Verkaufshilfe.
Bei dieser Ausführungsform
ist ein Zusatzbogen 200 vorgesehen, der mit Hilfe des an
der Seitenkante des Zusatzbogens vorgesehenen Befestigungsabschnitts 203 derart
längs des
mittig angeordneten und sich Längsrichtung
des Faltblattes 100 erstreckenden faltbaren Bereiches 103 angeordnet
ist, dass in der ersten Position des Zusatzbogens 200 ein
auf der Rückseite des
Faltblattes 100 ausgebildetes Informationsfeld 3 zumindest
teilweise mit dem Zusatzbogen 200 abgedeckt wird, während in
der zweiten Position des Zusatzbogens 200 das neben dem
in der ersten Position des Zusatzbogens abgedeckten Informationsfeld 3 liegende
Informationsfeld 1 zumindest teilweise mit dem Zusatzbogen 200 abgedeckt
ist.
-
Selbstverständlich ist
aber auch denkbar, den Zusatzbogen 200 längs des
mittig angeordneten und sich in Querrichtung des Faltblattes 100 erstreckenden
faltbaren Bereiches 104 entsprechend anzuordnen.
-
4 zeigt
noch eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe.
Hierbei ist vorgesehen, dass die Seitenkante des Zusatzbogens 200,
die den wenigstens einen Befestigungsabschnitt 203 aufweist,
auf einem auf der Rückseite
des Faltblattes 100 ausgebildeten Informationsfeld 3 parallel
zu dem mittig angeordneten und sich in Längsrichtung des Faltblattes 100 erstreckenden
faltbaren Bereichs 103 derart angeordnet ist, dass in der
ersten Position des Zusatzbogens 200 ein erster Teilbereich
des auf der Rückseite
des Faltblattes 100 ausgebildeten Informationsfeldes 3 mit dem
Zusatzbogen 200 abgedeckt wird, während in der zweiten Position
des Zusatzbogens 200 ein zweiter Teilbereich des Informationsfeldes 3 mit
dem Zusatzbogen 200 abgedeckt wird.
-
Selbstverständlich ist
auch hier wieder denkbar, dass der Zusatzbogen 200 nicht
parallel zu dem mittig angeordneten und sich in Längsrichtung
des Faltblattes 100 erstreckenden faltbaren Bereichs 103 sondern
parallel zu dem mittig angeordneten und sich in Querrichtung des
Faltblattes 100 erstreckenden faltbaren Bereiches 104 des
Faltblattes 100 erstreckt.
-
Des
weiteren ist denkbar, bei der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe auf zumindest
einem Informationsfeld oder Zusatz-Informationsfeld ein Durchschlagpapier
anzuordnen.
-
In
dem als „Spickzettel" ausgebildeten Notizfeld
wird ein genaues Vorgehen markiert, das durch ein Software Programm
unter Verwendung der vorab eingegebenen Profilzahlen erarbeitet
wird. Hier werden vorab vom Verlag zusammen mit SII-Regeln definiert,
die eine Optimierung des Verkaufsablaufes definieren und den Verkäufer durch
das Verhandlungsgespräch
führen.
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Die
Zusatzbögen
decken bewusst andere Textseiten ab, die unterschiedliche zusätzliche
Produkt-Serviceleistungen des Verlages anbieten. Dies kann zusätzlich unterschiedliche
Anzeigengrößen/Gestaltungen
beinhalten sowie nicht druckbezogene Leistungen wie Internet-Telefonbücher sowie Internet
spezifische Angebote einschließlich
Webdesign. Diese Angebotsseite sollte deshalb verdeckt bleiben,
weil in dem vorher beschriebenen Verkaufsgespräch entsprechend der Seiten
2 bis 3 erst einmal zur Klärung
kommen soll, ob überhaupt
an diesen Leistungen/Produkten Interesse besteht. (Sollte dies nicht
der Fall sein, ist es weit besser, diese Seite verdeckt zu halten,
als den Kunden mit zusätzlichen
Angeboten zu „irritieren".) Im nachfolgenden
wird eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe
anhand der 5 und 6 näher beschrieben.
Bei diesem Beispiel bietet ein Dienstleister einem Kunden die Aufmachung
und Ausgestaltung von Werbeanzeigen in gedruckten Medien an. Dieses
Beispiel dient nur zur Veranschaulichung der erfindungsgemäßen Verkaufshilfe und
soll in keinerlei Hinsicht als einschränkend betrachtet werden. Selbstverständlich ist
die Verkaufshilfe nicht nur für
das Anbieten von Dienstleistungen sondern auch für das Anbieten von Waren geeignet.
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Die
erfindungsgemäße Verkaufshilfe
ist ein bedrucktes Faltblatt 100, wobei auf der Vorderseite 101 (siehe 2a)
und auf der Rückseite 102 (siehe 2b)
jeweils in vier verschiedenen Informationsfeldern 2, 4, 6, 8 und 1, 3, 5, 7 bestimmte
Informationen I2, I4, I6, I8 und I1, I3, I5, I7 aufgedruckt sind. Diese
Einzelinformationen sind zum Teil kundenspezifische Informationen
oder aber auch Informationen über
den Dienstanbieters. Des weiteren ist zum Ausbilden von weiteren
Informationsfeldern 9, 10 zumindest ein als Einlageblatt
ausgebildeter Zusatzbogen 200 an einer Seitenkante angebracht.
In der dargestellten Ausführungsform
ist der als Einlageblatt ausgebildete Zusatzbogen 200 (nachfolgend
kurz „Einlageblatt" genannt) an der
Außenkante
des Informationsfeldes 2 bzw. 3 klappbar angebracht.
Selbstverständlich
wäre es
aber auch denkbar mehrere Einlageblätter bzw. Zusatzbögen an anderen
Stellen am Faltblatt anzuordnen, ggf. auch übereinander, so dass die auf
den Einlageblättern
aufgedruckten Informationen I9 und I10 in der Art eines „Daumenkinos" präsentiert
werden können.
Die Abdeckposition des Einlageblattes 200 ist in 5c und
die Aufklappposition in beispielsweise den 5e, 5f und 6a, 6b gezeigt.
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Im
Einzelnen dient das Informationsfeld 4 der Vorderseite 101 des
Faltblattes 100 als Deckblatt der Verkaufshilfe im zusammenfalteten
Zustand. Auf diesem Informationsfeld 4 sind im wesentlichen
allgemeine Informationen des Dienstanbieters angegeben. Denkbar
wäre aber
auch, bereits auf dem Deckblatt (Informationsfeld 4) kundenspezifische
Informationen, wie etwa das Datum des Kundengespräches oder
den Namen des Kunden, aufzudrucken.
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In
den Informationsfeldern 6 und 8 der Vorderseite 101 des
Faltblattes 100 und in dem Zusatzinformationsfeld 12 des
Einlageblattes 200 sind Informationen über den Kunden bzw. Marketing-Informationen
aufgedruckt. Beispielsweise wäre
es denkbar, im Informationsfeld 8 einen Lageplan, wo beispielsweise
der Kunde seinen Firmensitz hat, sowie andere kundenspezifische
Daten und Statistiken anzuzeigen. Im Informationsfeld 6 ist
bei der bevorzugten Ausführungsform
vorgesehen, dass diese kundenspezifischen Daten während des
Verkaufsgespräches
von den Verkäufer
ergänzt
werden können.
Aus diesem Grund kann im Informationsfeld 6 ein Freifeld vorgesehen
sein.
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Das
Informationsfeld 2 der Vorderseite 101 des Faltblattes 100 kann
als ein Notizfeld ausgeführt sein.
Allerdings ist in der dargestellten Ausführungsform das Informationsfeld 11 der
Rückseite
des Einlageblattes 200 als ein solches Notizfeld ausgeführt. Auf
diesem Notizfeld wird im Laufe des Kundengespräches eine kundenspezifische
Lösung
erarbeitet.
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Auf
der in 6b gezeigten Rückseite 102 des
Faltblattes 100 ist im Informationsfeld 1 der
Status-quo-Zustand abgedruckt. Im vorliegendem Fall handelt es sich
hierbei um den Auszug eines Telefonbuches, in welchem der Kunde
zur Zeit inseriert hat. Im benachbarten Informationsfeld 3 ist
ausgehend von dem im Informationsfeld 1 dargestellten Status-quo-Zustand
eine überarbeitete
Seite des Telefonbuchs abgedruckt, in welchem der Verkäufer vorab
einen Vorschlag für
eine verbesserte und überarbeitete
Aufmachung der Anzeige des Kundens eingearbeitet hat. Dieses Informationsfeld 1 wird
in der Abdeckposition des Einlageblattes 200 (vgl. 5c) von
dem Einlageblatt 200 abgedeckt, so dass das Informationsfeld 12 des
Einlageblattes dem Käufer sichtbar
ist. Wie gesagt, ist auf dem Informationsfeld 12 beispielsweise
Marketing-Information aufgedruckt.
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Im
Informationsfeld 5 ist Information über den Verkäufer bzw.
den Dienstanbieter abgedruckt, die für den Kunden bestimmt ist,
und anhand derer der Kunde rasch einen Überblick über die Strategie und den Erfolg
der angebotenen Dienstleistung erhält. Im Informationsfeld 7,
welches in Analogie zum Informationsfeld 2 der Vorderseite 10 des
Faltblattes 100 ausgebildet sein kann, kann optional ein
weiters Notizfeld vorgesehen sein. Denkbar wäre es, auf diesem Notizfeld
ein Durchschlagpapier 30, welches in vorteilhafter Weise
ein 3M-Action-Papier ist, lösbar zu
befestigen.
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Die
in 6a gezeigte Vorderseite 101 des Faltblattes 100 und
die in 6b dargestellte Rückseite 102 des
Faltblattes 100 können
so zueinander ausgelegt sein, dass im zusammengefalteten Zustand
des Faltblattes das Informationsfeld 2 mit dem darin ausgebildeten
Notizfeld über
dem Informationsfeld 7 mit dem ebenfalls darin ausgebildeten
Notizfeld liegt. Der zusammengefaltete Zustand des Faltblattes ist
in 5a dargestellt.
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Es
wird nun auf die 5a bis 5h Bezug genommen.
Wie bereits angedeutet, ist in 5a ein Zustand
dargestellt, wie er beim Beginn des Kundengespräches vorliegt. In diesem Fall
sitzt der Kunde dem Verkäufer
gegenüber,
wobei die Verkaufshilfe bzw. das Faltblatt 100 im zusammengefalteten
Zustand zwischen dem Kunden und dem Verkäufer liegt.
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Wie
in der 5a angedeutet, ist die Leseausrichtung
der auf der Vorderseite 101 (Informationsfeld 4)
des zusammengefalteten Faltblattes 100 dem Kunden gegenüber ausgerichtet.
Selbstverständlich
ist aber auch eine andere Anordnung von Kunde und Verkäufer denkbar.
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Während der
Einleitung des Verkaufsgespräches öffnet der
Verkäufer
das Faltblatt 100, indem das Deckblatt wie ein Buch aufgeklappt
wird. In diesem Zustand, wie ex in 5b gezeigt
ist, sind die Informationsfelder 6 und 8 (vergleiche 6a)
aufgeschlagen. Die Informationsfelder 6 und 8 weisen, wie
es zuvor erläutert
wurde, jene Information auf, die der Verkäufer vorab aus beispielsweise
seiner Kundenkartei über
den Kunden kennt. Dieses Kundenprofil ist für den Verkäufer von Interesse und sollte
in vorteilhafter Weise am Anfang des Kundengespräches von dem Verkäufer und
dem Kunden durchgesprochen und aktualisiert werden. Aus diesem Grund sind
die auf den Informationsfeldern 6 und 8 vorbestimmten
Informationen I6 und I8 bei Bedarf handschriftlich zu ergänzen.
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Nachdem
das Kundenprofil etc. durchgesprochen wurde, beginnt das eigentliche
Kundengespräch.
Hierfür
klappt der Verkäufer
das Faltblatt weiter aus, so dass, wie es in 1c dargestellt
ist, nun die gesamte Rückseite 102 des
Faltblattes 100 (vgl. 6b) dem
Käufer
bzw. Kunden präsentiert
wird. Dabei ist zu beachten, dass die Leseausrichtung auf den Informationsfeldern 1, 3, 5 und 7 hinsichtlich
des Kunden ausgerichtet sind. Dies ist in 5c dargelegt.
Ferner ist der Figur zu entnehmen, dass nun dem Käufer das
Einlageblatt 200 in seiner Abdeckposition präsentiert
wird. Dem Käufer
bzw. Kunden ist somit das Informationsfeld 3 des Faltblattes
verborgen, vielmehr wird ihm das Informationsfeld 12 des Einlageblattes 200 präsentiert.
Auf diesem Informationsfeld kann beispielsweise Marketing-Information als
Information I12 aufgedruckt sein.
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Als
nächstes
klappt der Verkäufer
das Einlageblatt entlang der Kante 14 auseinander (5d). Anders
ausgedrückt
bedeutet dies, dass das Einlageblatt 200 wie eine Seite
in einem Buch aufgeklappt wird. Die Aufklappposition des Einlageblattes
ist in 5e dargestellt.
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Hier
wird dem Käufer
nun das zuvor verdeckt gehaltene Informationsfeld 3 des
Faltblattes 100 präsentiert.
Wie zuvor angedeutet, ist in dem Informationsfeld 3 als
Information I3 ausgehend von dem im Informationsfeld 1 dargestellten
Status-quo-Zustand eine überarbeitete
Seite des Telefonbuchs abgedruckt, in welchem der Verkäufer vorab
einen Vorschlag für
eine verbesserte und überarbeitete
Aufmachung der Anzeige des Kunden eingearbeitet hat. Diese Information
I3 wird beispielsweise dem Kunden am Ende des Verkaufsgespräches dargeboten, nachdem
er über
die Vorteile und den Hintergrund der angebotenen Dienstleistung
mit Hilfe der bis dahin präsentierten
Informationen I1, I3, I5, I7 und I12 informiert wurde.
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Wie
bereits angedeutet ist in der vorteilhaften Ausführungsform im Informationsfeld 1 als
vorbestimmte Information I1 der Status-quo-Zustand der Werbeanzeige
des Kunden in dem Telefonbuch dargestellt. Auf dem benachbarten
Informationsfeld 3 ist als vorgegebene Information I3 ein
Vorschlag des Verkäufers
abgedruckt, bei dem die Anzeige des Kunden entsprechend überarbeitet
wurde. Anhand dieser Präsentation
und anhand des direkten Vergleiches zwischen dem Status-quo-Zustand
(Informationsfeld 1) und einer möglichen, vorgeschlagenen Überarbeitung
(Informationsfeld 3) kann der Kunde direkt die Auswirkung
und den Vorteil der Inanspruchnahme der Dienstleistung des Verkäufers bzw.
der Überarbeitung
seiner Werbeanzeige erkennen.
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Wie
der 5e des weiteren zu entnehmen ist, liegt in der
aufgeklappten Position des Einlageblattes 200 nunmehr die
Rückseite
des Einlageblattes 200 frei. Auf der Rückseite des Einlageblattes 200 ist
das Informationsfeld 11 vorgesehen, das hier als ein Notizfeld
ausgeführt
ist. Auf dem Notizfeld werden Änderungs-
und Ergänzungswünsche des
Kunden eingetragen, die sich aus dem direkten Vergleich zwischen
dem Status-quo-Zustand (Informationsfeld 1) und der möglichen,
vorgeschlagenen Überarbeitung
(Informationsfeld 3) ergeben. Da die auf dem Notizfeld
während
des Verkaufsgespräches
eingetragene (handschriftliche) Information als Ausgangsinformation
für die Überarbeitung
bzw. Weiterverarbeitung der Werbeanzeige dient, ist das Einlageblatt 200 lösbar an
dem Faltblatt 100 befestigt. Nachdem das Informationsfeld 11 bzw.
Notizfeld des Einlageblattes 200 während des Gespräches ausgefüllt wurde,
wird das Einlageblatt 200 von dem Faltblatt 100 getrennt. Hierzu
ist die Faltung 14 lösbar
befestigt. Das Trennen des Einlageblattes 200 von dem Faltblatt 100 ist in 5f gezeigt.
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Damit
die während
des Verkaufsgespräches in
das auf dem Einlageblatt 200 vorgesehene Notizfeld eingetragene
Information in mehrfacher Ausführung
(beispielsweise für
den Kunden und den Verkäufer)
vorliegt, ohne das das Einlageblatt kopiert werden muss, kann optional
noch ein geeignet angebrachtes Durchschlagpapier an auf der Rückseite des
Notizfeldes vorgesehen sein, so dass die in das Notizfeld handschriftlich
eingetragene Zusatzinformation direkt mit Hilfe des Durchschlagpapiers
auf ein zusätzlich
vorgesehe nes Duplikat-Notizfeld übertragen
wird. In 5d ist beispielsweise das optional vorgesehene
Durchschlagpapier auf dem Informationsfeld 12 des Einlageblattes 12 angedeutet.
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Auf
dem Informationsfeld 5, das in dem in 5d und 5e dargestellten
Zustand ebenfalls dem Kunden gleichzeitig präsentiert wird, sind in vorteilhafter
Weise bestimmte Eckdaten des Verkäufers bzw. des Dienstanbieters
aufgedruckt. Im vorliegenden Fall ist hier als Statistik aufgetragen,
wie eine im Informationsfeld 3 dargestellte Überarbeitung
der Werbeanzeige des Kunden bei den angesprochenen Verkehrskreisen
ankommen wird. Selbstverständlich ist
aber auch denkbar, in dem Informationsfeld 5 noch weitere
bzw. andere Informationen anzugeben.
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In
dem in 5e dargestellten Zustand liegt demnach
während
des Verkaufsgespräches
sämtliche
für den
Kunden wichtige Information, die vorab von dem Verkäufer ausgearbeitet
wurde, als eine Einheit vor. Anhand dieser Information ist es nun möglich, eine
kundenspezifische Lösung
zu finden. Dies ist insbesondere dann von Nöten, wenn der in Informationsfeld 3 dargelegte
Vorschlag des Verkäufers
nur bedingt auf Zustimmung des Kunden stößt.
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In
vorteilhafter Weise ist ferner vorgesehen, dass auf dem Informationsfeld 11 die
im Informationsfeld 1 dargestellte bisherige Werbeanzeige
des Kunden oder die im Informationsfeld 3 dargestellte vorgeschlagene
neue (überarbeitete)
Werbeanzeige des Kunden transparent aufgedruckt ist. Dies dient zur
Orientierung und zur Vereinfachung der Auftragung der Änderungswünsche des
Kunden. So genügt
es beispielsweise lediglich mit einem Pfeil das bisher verwendete
Logo des Nutzers an eine neue Position in der geplanten, neuen Werbeanzeige
zu verschieben.
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Nachdem
in dem Informationsfeld 11 des Einlageblattes 200 die
kundenspezifische Lösung handschriftlich
eingetragen und vermerkt wurde, trennt der Verkäufer das Einlageblatt 200 von
Faltblatt 100 längs
der Faltung 14, die in vorteilhafter Weise als Perforation
oder als ein besonderes Klebeband ausgebildet ist.
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Der
erste Teil der nunmehr geteilten Verkaufshilfe weist das Faltblatt 100 mit
den Informationsfeldern 1, 3, 5 und 7 der
Rückseite 100 und
den Informationsfelder 2, 4, 6 und 8 der
Vorderseite 10 auf. Dieses erste Teil der Verkaufshilfe
ist für
den Kunden bestimmt, da sie sämtliche
Information enthält,
die für
den Kunden von Interesse ist.
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Der
zweite Teil der geteilten Verkaufshilfe weist das Einlageblatt 200 mit
den Informationsfeldern 11 und 12 auf und ist
für den
Verkäufer
bestimmt. Insbesondere ist in dem Informationsfeld 11 die
während
des Kundengespräches
erarbeitete Lösung
dokumentiert. Wie bereits angedeutet, kann mit Hilfe der Verwendung
eines optional vorgesehenen Durchschlagpapiers eine Abschrift der
in dem Informationsfeld 11 während des Kundengespräches erarbeiteten
Lösung
auch dem Kunden übergeben werden.
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In
vorteilhafter Weise ist ferner die mittig angeordnete Querfaltung
des Faltblattes ebenfalls – wie auch
die Faltung 14 – als
Perforation oder mit Hilfe eines geeigneten Klebebandes ausgeführt. Demnach kann
das Faltblatt in eine obere und untere Hälfte getrennt werden, wobei
insbesondere die untere Hälfte des
so getrennten Faltblattes für
den Verkäufer
bestimmt ist, und wobei die obere Hälfte mit den Marketing-Informationen
für den
Kunden bestimmt ist. Auf dem Informationsfeld 11 der unteren
Hälfte
des derart getrennten Faltblattes 1 ist, wie bereits zuvor
erläutert,
die aktualisierten und besprochenen Kundendaten (das Profil des
Kunden) aufgeführt.
Diese Informationen sind für
den Verkäufer
von Interesse.
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Denkbar
wäre es
ferner, dass unter dem auf den Informationsfeld 7 der Rückseite 100 des
Faltblattes 1 angeordneten Durchschlagpapier 30 ein weiteres
Notizfeld in Form eines Bogens vorliegt, auf dem beispielsweise
zusätzliche
oder ergänzende Dienstleistungen
des Dienstanbieters oder Verkäufers
mit dem Kunden durchgesprochen und bearbeitet werden können.
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In
einer vorteilhaften Weise ist das auf dem Informationsfeld 12 der
Rückseite
des Einlageblattes 200 optional vorgesehene Durchschlagpapier
mittels eines Klebestreifens lösbar
befestigt. Dabei ist denkbar, dass das Durchschlagpapier Aussparungsbereiche
aufweist, um das Ablösen
des Durchschlagpapiers von dem Informationsfeld 12 der
Rückseite
des Einlageblattes 200 zu erleichtern. Diese Aussparungsbereiche
weisen in vorteilhafter Weise keine Klebestreifen auf.
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Auch
ist es denkbar, das Durchschlagpapier nicht mit allen vier Umfangskanten
vollständig
auf den Informationsfeld 12 zu befestigen, sondern eine Seite
offen zu lassen, so dass derart eine Tasche ausgebildet wird, in
die beispielsweise die Visitenkarte des Kunden oder auch andere
Handouts, die während
des Kundengespräches
an den Verkäufer übergeben
werden, dorthinein gesteckt werden können.
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Das
abgetrennte Einlageblatt 200, welches für den Verkäufer bestimmt ist, kann nun
so gefaltet werden, dass es direkt beispielsweise per Post von einem
Außenmitarbeiter
des Dienstanbieters an die Zentrale des Dienstanbieters zur weiteren
Verarbeitung bzw. Bearbeitung versand werden kann. Denkbar wäre dabei,
das Informationsfeld 11 oder 12 vorab mit der
Adresse des Dienstanbieters zu bedrucken, und den unteren Teil des
abgetrennten Faltblattes als Umschlag zu falten, wobei die auf dem
Informationsfeld 11 oder 12 aufgedruckte Information
die Außenseite
des Umschlages bildet.
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Zusammenfassend
ist die Besonderheit der Verkaufshilfe die extrem benutzerfreundliche
Faltung, die jeweils den Text verkäufer- bzw. kundengerichtet
anbietet. Die anderen Benutzungsmerkmale die Möglichkeit der Seitenverdeckung,
Kopierung mit Hilfe eines Durchschlagpapiers, etc. optimiert den Präsentationsprozess.