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DE20320604U1 - Vorrichtung zum Abfüllen von pulvrigem Füllgut - Google Patents

Vorrichtung zum Abfüllen von pulvrigem Füllgut Download PDF

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DE20320604U1
DE20320604U1 DE2003220604 DE20320604U DE20320604U1 DE 20320604 U1 DE20320604 U1 DE 20320604U1 DE 2003220604 DE2003220604 DE 2003220604 DE 20320604 U DE20320604 U DE 20320604U DE 20320604 U1 DE20320604 U1 DE 20320604U1
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metering roller
gas
line
piston
filling
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DE2003220604
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Harro Hofliger Verpackungsmaschinen GmbH
Original Assignee
Harro Hofliger Verpackungsmaschinen GmbH
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Abstract

Vorrichtung (10,10.2,10.3) zum Abfüllen von jeweils vorbestimmt großen Mengen (36.1) an pulvrigem Füllgut (36),
– mit einer zumindest eine Dosierkammer (54, 54.3) enthaltenden, rotierbar antreibbaren Dosierwalze (16,16.2,16.3),
– mit einem pulvriges Füllgut (36) vorrätig haltenden Materialspeicher (34, 34.3),
– mit einem Gehäuse (12,12.3), das einen konkaven Oberflächenbereich (14) besitzt, der der konvexen Oberflächenform (18) der Dosierwalze (16, 16.2,16.3) so angepasst ist, dass die Dosierwalze bei ihrer rotativen Bewegung (86, 90) an dem konkaven Oberflächenbereich (14) des Gehäuses dicht anliegt,
– mit einer Einrichtung zum Einleiten von Gas (46) in den Materialspeicher (34, 34.3) hinein,
– mit einer Einrichtung zum Erzeugen eines Gasüberdruckes oder eines Gasunterdruckes in der Dosierkammer (54, 54.3),
– dadurch gekennzeichnet, dass
– zumindest eine Seitenleitung (24,124,124.1) in der Dosierwalze (16,16.2, 16.3) vorhanden ist, die mit der Dosierkammer (54, 54.3) leitungsmäßig nicht verbunden ist und deren zumindest beide Leitungsenden auf der...

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abfüllen von jeweils vorbestimmten Mengen an pulvrigem Füllgut. Die jeweiligen Abfüllmengen sollen möglichst konstant groß sein. Das jeweils abzufüllende Füllgut wird dabei in eine Dosierkammer eingebracht und von derselben zu einem jeweils zu befüllenden Behältnis hintransportiert. Anschließend wird das in der Dosierkammer vorhandene Füllgut in ein solches bereitstehendes Behältnis hinein entleert.
  • Derartige Abfülleinrichtungen können als sogenannte Dosierröhrchen oder als Dosierwalze ausgebildet sein. Während ein Dosierröhrchen zum Befüllen in ein in Ruhe befindliches Schüttgutbett von oben hineingesteckt wird, werden die am äußeren Umfang einer Dosierwalze zu mehreren verteilt vorhandenen Dosierkammern nacheinander unter der Bodenöffnung eines Füllgut vorrätig haltenden Materialspeichers während ihres jeweiligen Befüllvorganges positioniert.
  • STAND DER TECHNIK
  • Aus der US 5.826.633 ist eine Dosierwalze mit mehreren Dosierkammern bekannt, die seitlich versetzt, oberhalb der Bodenöffnung eines sich nach unten verjüngenden, Füllgut aufnehmenden Materialspeichers positioniert sind. In der Bodenöffnung dieses Materialspeichers endet eine Gasleitung, durch die ein gasförmiges Medium von unten in den Materialspeicher hineingeleitet und so das in dem Materialspeicher vorhandene Füllgut fluidisiert werden kann. Die in den Bereich des Materialspeichers seitlich einmündende Dosierkammer wird in ihrem rückwärtigen Boden durch einen für Gas durchlässigen, für das Füllgut undurchlässigen Filter begrenzt. Je nach Rotationsstellung der Dosierwalze und damit der Stellung ihrer Dosierkammern kann durch entsprechendes Anlegen eines Überdruckes oder Unterdruckes durch den Filter hindurch Füllgut aus dem Materialspeicher in die Dosierkammer hineingesaugt oder das in der Dosierkammer eingesaugte Füllgut aus der Dosierkammer in ein unterhalb der Dosierkammer bereitstehendes Behältnis hineingeblasen werden. Aufgrund der oberhalb der Bodenöffnung des trichterförmigen Materialspeichers positionierten Dosierwalze ist es nicht möglich, das in dem Bodenbereich des Materialspeichers vorhandene Füllgut restlos aus dem Materialspeicher zu entfernen; zwischen der Bodenöffnung des Materialspeichers und der darüber positionierten Dosierkammer bleibt stets eine nicht nutzbare Restmenge an Füllgut im unteren trichterförmigen Bodenbereich des Materialspeichers zurück. Da nicht sichergestellt werden kann, ob und wann diese Restmenge in die Dosierkammern zurückgesaugt wird, stellt diese Restmenge eine schwer oder gar nicht nutzbare Füllgutmenge dar. Eine Nutzung dieser Restmenge ist regelmäßig auch nicht gewünscht, da insbesondere bei abzufüllenden Medikamenten ein zeitnahes Abfüllen erforderlich ist, um ein Zersetzen oder ein sonstiges sich negatives Verändern des medikamentösen Pulvers beim längeren Verweilen desselben im Materialspeicher unbedingt vermieden werden muss.
  • Aus der DE 19713 057 sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verfüllen von Pulver bekannt, um vorzugsweise Sinterkörper herzustellen. Dabei wird Gas durch eine Vielzahl von Löchern hindurch in einen Pulverbehälter eingeleitet, damit sich die einzelnen Pulverteilchen in dem Pulverbehälter relativ zueinander bewegen können. Danach wird der Pulverbehälter zusammen mit dem in ihm vorhandenen fluidisierten Pulver über einem zu befüllenden Hohlraum positioniert und das Pulver aufgrund seiner Schwerkraft durch Saug- oder Druckkraft in den Hohlraum verbracht. Nachteilig ist die oszillierende Bewegung des Pulverbehälters, wodurch keine großen Abfüllleistungen erreicht werden. Insbesondere erweist sich aber die Anordnung der sehr zahlreichen Gaseinleitungsröhrchen im Pulverbehälter als konstruktiv nachteilig.
  • Auch die aus der WO 01 /56726 bekannte Pulverfüllvorrichtung dient bevorzugt zum Herstellen von Sinterkörpern. Ihr Materialspeicher weist poröse Wände zum Einleiten des zum Fluidisieren zu verwendenden Gases aus. Besonders nachteilig erweisen sich die porösen Wände, da bei der Verarbeitung von sehr schonend zu handhabenden Füllgütern, wie insbesondere pharmazeutischen Pulvern, sich dieselben, wenn sie feinkörnig genug sind, in den porösen Wandungen einnisten können. Dies hat zur Folge, dass keine hygienische Abfüllung mehr garantiert werden kann.
  • Aus der DE 36 25 034 ist eine Vorrichtung zum automatischen Abfüllen eines fließfähigen, pulverförmigen Produkts in Behälter bekannt. Diese Vorrichtung besteht im Wesentlichen aus einer vertikal angeordneten, röhrchenförmigen Messkammer, die als oberes Begrenzungselement einen Filter aufweist. In die Messkammer wird die abzufüllende Pulvermenge jeweils eingebracht. In der Wand der Messkammer ist eine ständig offene Mündung, die mittels einer Verbindungsleitung mit einem seitlich zur Messkammer angeordneten Pulverspeicher verbunden ist. Die Messkammer besteht teilweise aus einem elastischen Schlauch, der durch Abquetschen den vorzeitigen Materialfluss von Pulver aus den Messröhrchen heraus in ein Behältnis verhindert. Durch den oben auf der Messkammer vorhandenen Filter wird Gas in die Messkammer eingeleitet, das bei abgequetschten Schlauch direkt in den Pulverspeicher geleitet werden und damit zum Fluidisieren des in dem Pulverspeicher vorhandenen Füllgutes dienen kann. Durch Anlegen eines Vakuums an den Filter kann fluidisiertes Füllgut aus dem Pulverspeicher durch die Verbindungsleitung hindurch in die Messkammer hinein bis in den Bereich des Filters nach oben eingesaugt werden. Bei diesem Befüllen der Messkammer mit Pulver ist die Messleitung unterhalb der Verbindungsleitung abgequetscht. Um die in der Messkammer enthaltene Menge an Pulver an ein Behältnis zu übergeben, wird der abgequetschte Schlauchquerschnitt freigegeben und durch den Filter hindurch ein Druckluftstoß in die Messkammer hinein erzeugt, der die Pulvermenge aus der Messkammer nach unten herausdrückt, wobei das im Verbindungsstück vorhandene Pulver gegenüber der durch den Druckstoß ausgetriebenen Pulvermenge seitlich abgeschert wird. Bei der anschließenden erneuten Fluidisierung wird die in dem Verbindungsstück zurückgebliebene Pulvermenge in den Pulverspeicher zurückgefördert. Problematisch ist der nicht zu vermeidende Effekt, dass durch den Abschervorgang keine exakte Abgrenzung der jeweiligen Pulvermengen voneinander erfolgt. Dies führt zu relativ großen Schwankungen der jeweils abzufüllenden Pulvermengen, was beispielsweise beim Abfüllen von Medikamenten nicht erwünscht ist. Auch können sich durch die beim Abquetschvorgang bewirkten Walkbewegungen der Schlauchwandung und der dadurch eintretenden verstärkten Materialermüdung des Schlauches Partikel von demselben lösen, die dann mit abgefüllt werden; ein beim Abfüllen eines Medikamentes nicht akzeptabler Vorgang.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zum Abfüllen von pulvrigem Füllgut anzugeben, mit der möglichst konstant große Mengen an pulvrigem Füllgut mit einer möglichst einfachen und kompakten Abfüllvorrichtung abgefüllt werden können, wobei sich diese Abfüllvorrichtung im Betrieb einfach handhaben lassen soll. Trotzdem soll sich das Abfüllen mit einer solchen Abfüllvorrichtung möglichst wirtschaftlich günstig durchführen lassen.
  • Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Gegenstand von sich anschließenden weiteren Ansprüchen.
  • Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Dosierwalze selber auch als eine Art Schließventil für die zum Fluidisieren des in dem Materialspeicher vorhandenen Füllguts dienenden Gasleitung fungiert, indem in Abhängigkeit von der jeweiligen Rotationsstellung der Dosierwalze diese Gasleitung durch die Dosierwalze verschlossen beziehungsweise nicht verschlossen wird. Die Zeitdauer für die einzelnen Abfüllzyklen hängt damit nicht von irgendwelchen Ventilanordnungen zum Öffnen und Verschließen einer solchen Gasleitung ab. Solche nicht vorhandenen Ventilanordnungen vermindern darüber hinaus auch den Reinigungsaufwand für die erfindungsgemäße Abfüllvorrichtung.
  • Die Dosierwalze kann je nach Art der vorhandenen Dosiervorrichtung beim nacheinander Befüllen und Entleeren ihrer zumindest einen Dosierkammer in derselben Rotationsrichtung oder in oszillierenden Rotationsbewegungen gedreht werden. Nähere verfahrensmäßige Ausführungen sind im Zusammenhang mit den nachstehend näher beschriebenen Ausführungsformen für erfindungsgemäße Abfüllvorrichtungen mit erwähnt.
  • Eine erste Art von erfindungsgemäßer Abfüllvorrichtung besitzt eine Dosierwalze, in der zumindest eine Seitenleitung vorhanden ist. Diese zumindest eine Seitenleitung steht mit der Dosierkammer nicht in leitungsmäßiger Verbindung. Je nach Rotationsstellung der Dosierkammer kann über diese Seitenleitung eine leitungsmäßige Verbindung zwischen dem das pulvrige Füllgut vorrätig haltenden Materialspeicher und der das zum Fluidisieren des im Materialspeicher vorrätig gehaltenen Füllgutes dienenden Gasleitung hergestellt oder nicht hergestellt werden. Dadurch kann innerhalb eines relativ langen Zeitraumes eines jeden Abfülltaktes der Materialspeicher mit fluidisierendem Gas beaufschlagt werden. Dies erlaubt sehr kurze Arbeitstakte.
  • In der Dosierwalze kann als Dosierkammer eine Filterkolbenvorrichtung angeordnet sein, wie sie in der prioritätsmäßig in Anspruch genommenen deutschen Gebrauchsmusteranmeldung 203 09 279.1 näher beschrieben ist. Auf diese Filterkolbenvorrichtung wird diesbezüglich ausdrücklich vollumfänglich Bezug genommen.
  • Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkmalen sowie den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine ausschnittsweise Darstellung einer ersten Abfüllvorrichtung nach der Erfindung in einer ersten Rotationsstellung ihrer Dosierwalze mit einer in ihr angeordneten Filterkolbenvorrichtung,
  • 2 eine Darstellung ähnlich der von 1 mit einer Zwischenstellung der Dosierwalze und der mit Füllgut gefüllten Dosierkammer ihrer Filterkolbenvorrichtung,
  • 3 eine Darstellung dieser Abfüllvorrichtung in ihrer Entleerstellung,
  • 4 eine Darstellung ähnlich der von 3, mit entleerter Dosierkammer,
  • 5 eine ausschnittsweise Darstellung einer zweiten Abfüllvor richtung nach der Erfindung mit einer gegenüber der ersten Abfüllvorrichtung etwas abgewandelten Filterkolbenvorrichtung in der Dosierwalze,
  • 6 bis 14 ausschnittsweise Darstellungen einer dritten Abfüllvorrichtung nach der Erfindung in verschiedenen Rotationsstellungen.
  • WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
  • Eine in den 1 bis 4 dargestellte erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abfüllvorrichtung 10 besitzt ein blockartiges Gehäuse 12. Das Gehäuse 12 besitzt einen konkaven Oberflächenbereich 14. Eine im Wesentlichen kreiszylindrische Dosierwalze 16 schmiegt sich mit ihrem konvexen Oberflächenbereich 18 dicht den konkaven Oberflächenbereich 14 des Gehäuses 12 an.
  • Durch das Gehäuse 12 ragen ein erster und zweiter Durchgangskanal 20, 22 hindurch, die in dem konkaven Oberflächenbereich 14 des Gehäuses 12 enden.
  • In der Dosierwalze 16 ist in einem Oberflächenbereich eine Einformung, die eine Seitenleitung 24 darstellt. In der in den 3 und 4 dargestellten, sogenannten zweiten Rotationsstellung der Dosierwalze 16 stellt diese Seitenleitung 24 eine Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Durchgangskanal 20, 22 dar. Bei der in 1 dargestellten, sogenannten ersten Rotationsstellung der Dosierwalze 16 ist der zweite Durchgangskanal 22 nicht mit dem ersten Durchgangskanal 20 verbunden; der konvexe Oberflächenbereich 18 der Dosierwalze 16 verschließt den im konkaven Oberflächenbereich 14 des Gehäuses 12 endenden zweiten Durchgangskanal 22.
  • Der erste Durchgangskanal 20 erweitert sich an seinem in 1 rechten Ende in einer Aufnahmebohrung 25. Der Durchmesser der Aufnahmebohrung 25 ist relativ zum Durchmesser 30 des ersten Durchgangskanals 20 derart, dass der Innendurchmesser 28 eines Schlauches 26 dem Durchmesser 30 des ersten Durchgangskanals 20 entspricht, so dass im Übergangsbereich von Schlauch 26 und erstem Durchgangskanal 20 ein möglichst geringer Strömungswiderstand auftritt: Statt des flexiblen Schlauches 26 könnte auch ein steifes Rohr verwendet werden.
  • Der Schlauch 26 endet an der Auslauföffnung 32 eines Materialspeichers 34, in dem pulvriges Füllgut 36 vorrätig gehalten wird. Der Schlauch 26 ist im Bereich der Auslauföffnung 32 strömungsgünstig für das Füllgut 36 an dem Materialspeicher 34 angeschlossen, Der Materialspeicher 34 besitzt einen sich nach unten verjüngenden Trichter 38. Die Neigung der Trichterwand ist derart, dass beim Materialfluss des Füllgutes 36 aus dem Materialspeicher 34 heraus ein sogenannter Massenfluss eintritt; das bedeutet, dass in allen Bereichen des Materialspeichers 34 das Füllgut 36 sich in gleichem Maße zur Auslauföffnung 32 hin bewegt, um Entmischungen des Füllgutes 36 zu vermeiden.
  • Der Materialspeicher 34 ist im vorliegenden Beispielsfall aus Verschmutzungsgründen durch einen abnehmbaren Deckel, der in der Zeichnung nicht dargestellt ist, verschlossen. Dieser Deckel lässt beim Fluidisieren des Füllgutes 36, was nachstehend noch näher beschrieben wird, das Fluidisierungsgas nach außen entweichen. Dieses Fluidisierungsgas kann außerhalb des Materialspeichers 34 gesammelt werden.
  • Der zwischen dem Materialspeicher 34 und dem ersten Durchgangskanal 20 vorhandene Schlauch 26 besitzt keine den Fluss des Füllgutes 36 in nennenswerter Weise strömungsbehindernde Knicke oder Schlauch-Abknickungen. Im vorliegenden Fall ist der Schlauch 26 ein Silikon-Schlauch.
  • Der zweite Durchgangskanal 22 weitet sich an seinem – in 1 – rechten Ende in eine Aufnahmebohrung 40 auf. In dieser Aufnahmebohrung 40 sitzt ein Gasschlauch 42 gasdicht an diesem zweiten Durchgangskanal 22 an. Der Gasschlauch 42 mit dem zweiten Durchgangskanal 22 stellen eine Gasleitung 44 dar.
  • In der in 4 dargestellten, zweiten Rotationsstellung ist die Gasleitung 44 über die Seitenleitung 24 mit dem ersten Durchgangskanal 20 und damit mit dem Materialspeicher 34 verbunden. Von außen in die Gasleitung 44 eingeleitetes gasförmiges Medium 46 kann dadurch über die Seitenleitung 24 durch den Schlauch 26 und die Auslauföffnung 32 hindurch in das Innere des Trichters 38 strömen. Bei dieser Gasströmung wird das in dem ersten Durchgangskanal 20 und in dem Schlauch 26 befindliche Füllgut in den Trichter 38 zurück gefördert und im Trichter 38 zusammen mit dem pulvrigen Füllgut 36 fluidisiert. Bei diesem Fluidisieren wird der von dem Füllgut 36 in dem Trichter 38 ausgeübte statische Druck praktisch vollständig überwunden. Die Porosität der Füllgut-Schüttung in dem Trichter 38 ist dann so groß, dass die einzelnen Partikel des Füllgutes 36 gegenseitig vollständig beweglich sind. Insbesondere Pulver mit adhärenten kleinen Teilchen weisen ein ausgeprägtes Fluidisierungsverhalten auf, indem sich der freie Strömungsquerschnitt des Füllgutes stark verringert. Damit steigt der Fluidisierungseffekt beim Auslaufen derartiger Materialteilchen. Insgesamt tritt eine homogene Fluidisierung des gesamten pulvrigen Füllgutes 36 ein, was sich besonders positiv auf die Dosiergenauigkeit auswirkt.
  • Derartige gut fluidisierbaren Pulver mit adhärentem Feinanteil sind zum Beispiel sogenannte Pulverinhalate, bei denen mikronisierte Wirkstoffe durch interpartikuläre Kräfte gebunden sind. Solche interaktiven Mischungen werden zu therapeutischen Zwecken als Arzneimittel mittels eines Inhaliergerätes als Luft-Pulver-Gemisch (Aerosol) von Patienten inhaliert. Bei diesem Vorgang trennt sich der mikronisierte Wirkstoff, der in der Regel zwischen 5 μm (Mikrometer) und 0,5 μm groß ist, vom Trägerstoff, so dass therapeutisch gewollt nur der mikronisierte Wirkstoff zu therapeutischen Zwecken bis in eine menschliche Lunge gelangt.
  • Neben Arzneimitteln können auch andere Pulver, wie beispielsweise Kaffeepulver mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung besonders produktschonend dann abgefüllt werden, wenn als gasförmiges Medium 46, und damit als Fluidisierungsmedium, ein Schutzgas verwendet wird. Bei der Verwendung eines Schutzgases kann beim Abfüllvorgang kein Sauerstoff an das Kaffeepulver gelangen, so dass das Kaffeearoma durch das Fluidisierungsmedium nicht beeinträchtigt werden kann.
  • Die Fluidisierung in dem Materialspeicher 34 bewirkt außerdem, dass die dynamische Viskosität des durch die Fluidisierung erzeugten Gas-Feststoff-Gemisches erheblich reduziert wird. Dadurch weist das fluidisierte Füllgut 36 erheblich verbesserte Fließeigenschaften auf, wodurch erst eine Förderung durch enge Querschnitte hindurch bis in die Dosierkammer der Dosierwalze 16 hinein möglich wird.
  • In der Dosierwalze 16 ist eine Filterkolbenvorrichtung 50 vorhanden, die innerhalb einer kreiszylindrischen Bohrung 52 der Dosierwalze 16 einsitzt. Eine solche Filterkolbenvorrichtung 50 ist in der prioritätsmäßig in Anspruch genommenen deutschen Patentanmeldung 203 09 279.1 in ihren Einzelteilen und in ihrer Funktionsweise näher beschrieben. Auf diesen Offenbarungsgehalt wird ausdrücklich und voll inhaltlich Bezug genommen.
  • In der kreiszylindrischen Bohrung 52, die zum Ausbilden einer Dosierkammer 54 vorhanden ist, sitzt ein hohlzylindrischer Kolben 56. Dieser Kolben ist im vorliegenden Beispielsfall aus einem Stück Rohr mit im vorliegenden Beispielsfall kreisförmigem Querschnitt hergestellt. An seinem in 1 rechten Ende ist die Rohrwandung dieses Kolbens 56 konisch angeschrägt, so dass sich der Innenraum des einstückigen Rohres und damit auch der des Kolbens 56 zum – in 4-unteren Ende hin infolge einer dort vorhandenen konischen Verbreiterung 58 aufweitet. Der Mündungsrand 60 des Kolbens 56 ist scharfkantig.
  • Im Übergang von der konischen Verbreiterung 58 zum konstant dicken Mantelbereich des Kolbens 56 steckt in einem dort vorhandenen einseitig offenen Querschlitz 62 ein Filter 64. Der Querschlitz 62, der im vorliegenden Fall senkrecht zur Längsachse 66 des Kolbens 56 ausgerichtet ist, schneidet den Querschnitt des Kolbens 56 hälftig auf. Der konstant dicke Mantel des Kolbens 56 ist also durch den Querschlitz 62 an seinem halben Umfang aufgeschnitten. In dem nicht aufgeschnittenen Querschnittsbereich des Kolbenmantels verlängert sich der Querschlitz 62 in eine in dem Kolbenmantel ausgeformte Innennut 68. Im Bereich dieser Innennut 68 ist der Kolbenmantel dünner als im jeweils anschließenden Mantelbereich.
  • Der Kolben 56 ist mittels eines O-Ringes 70, der in einer umlaufenden Nut 72 einsitzt, gegen die kreiszylindrische Bohrung 52 abgedichtet.
  • Das rückseitige – in 4 obere – Ende des Kolbens 56 und damit der Filterkolbenvorrichtung 50 ist mittels eines Gasschlauches 76 an ein Zweiwegeventil 74 angeschlossen. Von dem Zweiwegeventil 74 geht eine Leitung zu einer nicht näher dargestellten Unterdruck- oder Überdruck-Gasquelle. Bei den in den 1, 2 und 4 dargestellten Stellungen dieses Ventils 74 ist der Gasschlauch 76 an eine Unterdruck-Gasquelle (Pfeil 78) angeschlossen. In dieser Stellung kann in der Dosierkammer 54, die zwischen dem Filter 64 und der Mündung 80 der kreiszylindrischen Bohrung 52 ausgebildet ist, ein Unterdruck erzeugt werden. In der in 3 dargestellten Stellung des Ventils 74 ist der Gasschlauch 76 an eine Überdruck-Gasquelle (Pfeil 82) angeschlossen. Dadurch kann in der Dosierkammer 54 ein Gasüberdruck hergestellt werden.
  • In der ersten Rotationsstellung (1) der Dosierwalze 16 wird in der Dosierkammer 54 ein Unterdruck erzeugt und dadurch aus dem Materialspeicher 34 durch den Schlauch 26 hindurch pulvriges, bereits fluidisiert vorhandenes ( 4) Füllgut 36 in die Dosierkammer 54 eingesaugt. In dieser ersten Rotationsstellung kann über die Gasleitung 44 kein Fluidisierungsgas in den Materialspeicher 34 hineingeleitet werden, da die Dosierwalze 16 die Gasleitung 44 verschließt.
  • Aus ihrer ersten Rotationsstellung wird die Dosierwalze 16 im Uhrzeigersinn 86 über die in 2 dargestellte Zwischenstellung in ihre in 3 dargestellte zweite Rotationsstellung – im vorliegenden Fall um insgesamt 90° (Altgrad) – gedreht. Der Unterdruck in der Dosierkammer 54 wird dabei aufrechterhalten.
  • Bei dieser Drehung gelangt die in der Dosierwalze 16 vorhandene Seitenleitung 24 in Leitungsverbindung mit dem ersten und zweiten Durchgangskanal 20, 22.
  • In ihrer zweiten Rotationsstellung (3) kann dann durch Umschalten des Zweiwegeventils 74 ein Überdruck in der Dosierkammer 54 erzeugt werden. Gleichzeitig kann über die Seitenleitung 24 das in dem Materialspeicher 34 vorhandene Füllgut 36 fluidisiert werden.
  • Die in der Dosierkammer 54 vorhandene Pulvermenge 36.1 wird durch diesen Überdruck aus der Dosierkammer heraus und in ein unterhalb der Mündung 80 bereitstehendes Behältnis 88 von oben hinein entleert.
  • Durch axiale Verschiebung des Kolbens 56 in der kreiszylindrischen Bohrung 52 kann die Dosierkammer 54 größer oder kleiner ausgebildet werden. Durch völliges Herausziehen des Kolbens 56 aus der kreiszylindrischen Bohrung 52 kann der Filter 64 quer aus dem Kolben 56 herausgezogen und beispielsweise ausgewechselt werden. Gleichzeitig kann dann auch der Kolben 56 auf einfache Weise gereinigt werden.
  • Nach Ausstoßen der Pulvermenge 36.1 in der zweiten Rotationsstellung der Dosierwalze 16, die in 3 dargestellt ist, stellt sich die in 4 dargestellte Situation wieder ein, in der die Dosierkammer 54 wieder leer vorhanden ist und das Füllgut 36 weiterhin über die Seitenleitung 24 fluidisiert wird. Durch anschließendes Verdrehen der Dosierwalze im Gegenuhrzeigersinn 90 gelangt die Dosierwalze 16 wieder in ihre in 1 dargestellte erste Rotationsstellung. Die Dosierkammer 54 kann dann in einem zweiten Füllvorgang wieder mit fluidisiertem Füllgut gefüllt werden, so wie das im Zusammenhang mit 1 bereits beschrieben ist. Im vorliegenden Fall oszilliert die Dosierwalze 16 zwischen ihren beiden in 1 und 4 dargestellten ersten und zweiten Rotationsstellungen.
  • Um den Spalt zwischen der Dosierwalze 16 und dem Gehäuse 12 so klein wie möglich zu gestalten, und um dadurch Fehl- und Falsch-Luftströmungen zu vermeiden, liegt das Gehäuse 12 über Druckfedern 92 drückend an der Dosierwalze 16 an.
  • Die in 5 dargestellte Abfüllvorrichtung 10.2 unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen Abfüllvorrichtung 10 durch ihre Dosierwalze 16.2 und der in dieser einsitzenden Filterkolbenvorrichtung 50.2.
  • Der Kolben 56 sitzt im Bereich seiner Dosierkammer 54 und seines ihn umgebenden O-Ringes 70 nicht unmittelbar in einer kreiszylindrischen Bohrung der Dosierwalze sondern in einer Hülse 100. Diese Hülse 100 sitzt ihrerseits in einer Aufnahmebohrung 102 der Dosierwalze 16.2. Diese Aufnahmebohrung 102 geht aber nicht vollständig durch die Dosierwalze 16.2 hindurch. An ihrem zu der Dosierkammer 54 entgegengesetzten Ende schließt die Aufnahmebohrung 102 an die kreiszylindrische Bohrung 52 der Dosierwalze 16.2 an. Diese kreiszylindrische Bohrung 52 entspricht der der Dosierwalze 16.
  • Die Hülse 100 besitzt eine der Mündung 80 entsprechend konvex geformte Stirnfläche 104. Diese Stirnfläche 104 dient als Rakel, um beim Verdrehen der Dosierwalze 16.2 aus ihrer 1 vergleichbaren ersten Rotationsstellung in ihre 4 vergleichbare zweite Rotationsstellung die in ihr eingesaugte Pulvermenge 36.1 von der im ersten Durchgangskanal 20 vorhandenen Pulvermenge 36.2 exakt zu trennen.
  • Zwischen dem in 5 linken Ende der Hülse 100 und einem endseitig der Aufnahmebohrung 102 angeordneten federelastischen Ring, der im vorliegenden Fall als O-Ring 106 ausgebildet ist, ist eine ringförmige Gleitplatte 108 positioniert, die im vorliegenden Fall aus Teflon besteht. Ohne diese Gleitplatte 108 würde die Reibung zwischen dem O-Ring 106 und der Hülse 100 zu groß werden, um die beim Rakel-Vorgang erfolgende elastische Form-Anschmiegbarkeit der Stirnkante der Stirnfläche 104 dieser Hülse 100 sicherzustellen.
  • Beim Einbau des O-Ringes 106, der Gleitplatte 108 und der Hülse 100 in die Dosierwalze 16.2 hinein steht die Hülse 100 leicht über das in 5 rechte Ende der Dosierwalze über. Beim Aneinanderfügen der Dosierwalze 16.2 und des Gehäuses 12 wird die Hülse 100 in axialer Richtung gegen den O-Ring 106 gedrückt, so dass die Hülse 100 aufgrund der federnden Wirkung des O-Ringes 106 mit einer gewissen Normalkraft gegen das Gehäuse 12 fortwährend gedrückt wird. Dadurch ist eine ständige optimale Abdichtung zwischen der Hülse 100 und dem Gehäuse 12, auch bei der Drehbewegung der Dosierwalze 16.2, sichergestellt. Dadurch, dass die Hülse 100 ständig Kontakt mit dem Gehäuse 12 hat, wird ihre exakte Rakelfunktion bei der Rotationsbewegung der Dosierwalze 16.2 erreicht.
  • In der Dosierwalze 16.2 endet ein Luftkanal 110, durch den die Hülse 100 gleichsam luftdruckunterstützt gelagert wird. Die Luftdruckunterstützung bewirkt, dass in den die Hülse 100 außen umgebenden Ringspalt 112 und in den zwischen der Hülse 100 und dem Kolben 56 ausgebildeten weiteren Ringspalt 114 eingedrungenes pulvriges Füllgut 36 in Richtung aus der Dosierkammer 54 und damit aus der Filterkolbenvorrichtung 50.2 herausgeblasen wird. In entgegengesetzter – bezogen auf die 5 linker – Richtung kann solches Pulver nicht aus der Filterkolbenvorrichtung 50.2 herausgeblasen werden infolge der dort vorhandenen beiden O-Ringe 70,106.
  • Bei der in den 6 und folgende dargestellten Abfüllvorrichtung 10.3 ist eine Dosierwalze 16.3 mit im vorliegenden Fall einer Dosierkammer 54.3 vorhanden. Die Dosierwalze 16.3 ist um eine Rotationsachse 120 beispielsweise im Uhrzeigersinn 86 drehbar gelagert. Die Dosierkammer 54.3 stellt eine Bohrung in der Oberfläche der Dosierwalze 16.3 dar. Der Boden dieser Dosierkammer 54.3 wird durch ein gasdurchlässiges, das pulvrige Füllgut nicht durchlassendes Filterrohr 122 verschlossen, das von innen an einem festen Rohr 123 anliegt. Im Inneren der Dosierwalze 16.3 kann ein Überdruck oder ein Unterdruck erzeugt werden, so dass Pulver in die Dosierkammer 54.3 von außen herein gesaugt oder aus derselben nach außer, hinaus gedrückt werden kann. Dies ist prinzipiell im Stand der Technik bekannt.
  • Auf der Außenseite der Dosierwalze 16.3, einander etwa gegenüberliegend, sind zwei wannen- oder nutartige Einformungen vorhanden, die eine erste und zweite Seitenleitung 124,124.1 darstellen, so wie dies prinzipiell mit der Seitenleitung 24 der Abfüllvorrichtung 10 der Fall ist. In die in 6 linke Seitenleitung 124 mündet eine erste Gasleitung 126 ein, durch die so wie durch die vorstehend beschriebene Gasleitung 44 ein gasförmiges Medium in den Bereich der ersten Seitenleitung 124 eingeleitet werden kann. In vergleichbarer Weise ist die zweite Seitenleitung 124.1 mit einer in dem Gehäuse 12.3, in dem die Dosierwalze 16.3 rotierbar gelagert ist, endenden zweiten Gasleitung 126.1 leitungsmäßig verbunden. Dadurch kann auch in die zweite Seitenleitung 124.1 Gas durch die zweite Gasleitung 126.1 hindurch eingeleitet werden.
  • Die beiden Gasleitungen 126,126.1 haben keine Verbindung miteinander. An ihrem einen Ende werden die beiden Seitenleitungen 124,124.1 durch einen Rohrbereich 130 der Dosierkammer 54.3 gegenseitig abgetrennt. An dem anderen Ende der beiden Seitenleitungen 124,124.1 befindet sich die Dosierkammer 54.3. Der die Dosierkammer 54.3 umgebende Rohrbereich 132 bildet nicht nur den hülsenförmigen Körper für die Dosierkammer 54.3 sondern, separiert auch die beiden Seitenleitungen 124,124.1 in diesem Bereich der Dosierkammer 54.3 voneinander.
  • In 6 ist der Zustand dargestellt, bei dem durch Aufbauen eines Überdruckes im Inneren der Dosierwalze 16.3 die in der Dosierkammer 54.3 vorhandene Pulvermenge 36.1 nach unten in ein bereitstehendes Behältnis 88 hineingedrückt wird. Während dieses Entleeren der Dosierkammer 54.3 wird durch die erste Gasleitung 126 und über die erste Seitenleitung 124 Gas in den oberhalb der Dosierwalze 16.3 vorhandenen Materialspeicher 34.3 eingeleitet. Der Materialspeicher 34.3 ist ebenso wie der Materialspeicher 34 trichterförmig, sich nach unten verjüngend, ausgebildet. Er besteht im vorliegenden Fall aus einer entsprechenden Aussparung in dem Gehäuse 12.3. Der untere Öffnungsrand 134 des Materialspeichers 34.3 besitzt eine konkave Form, die der konvexen Außenform der Dosierwalze 16.3 entspricht.
  • Bei der in 6 dargestellten Rotationsstellung kann lediglich durch die erste Seitenleitung 124 hindurch das in dem Materialspeicher 34.3 vorhandene pulvrige Füllgut 36 fluidisiert werden. Die zweite Gasleitung 126.1 hat bei dieser Rotationsstellung keine Leitungsverbindung in den Materialspeicher 34.3 hinein. Die zweite Gasleitung 126.1 hat im vorliegenden Beispielsfall auch keine Leitungsverbindung aus dem Bereich der Dosierwalze 16.3 nach unten und aus dem Gehäuse 12.3 heraus.
  • Damit kann in gleicher Weise wie bei der in 3 dargestellten Abfüllvorrichtung während des Entleerens der jeweiligen Dosierkammer gleichzeitig das in dem Materialspeicher vorhandene pulvrige Füllgut fluidisiert werden.
  • Während bei den Vorrichtungen 10,10.2 die Dosierwalze 16,16.2 oszillierend hin und her gedreht wird, kann bei der in den 6 und folgende dargestellten Vorrichtung 10.3 die Dosierwalze 16.3 in derselben Richtung (Uhrzeigersinn 86) gedreht werden.
  • Im Anschluss an ihre in 6 dargestellte Entleerstellung dreht sich die Dosierwalze 16.3 in ihre in 7 dargestellte Rotationsstellung. In dieser Stellung wird das Füllgut 36 über die erste Gasleitung 126 und die erste Seitenleitung 124 fluidisiert. Über die zweite Gasleitung 126.1 ist eine Fluidisierung nach wie vor nicht möglich.
  • Durch diese zweite Gasleitung 126.1 könnte Gas in den Bereich der zweiten Seitenleitung 124.1 eingeleitet werden, das unten aus derselben aus dem Bereich der Dosierkammer 54.3 heraustreten würde. Sofern solches unerwünscht wäre, könnte der Gasdurchfluss in die zweite Gasleitung 126.1 und damit in den Bereich der zweiten Seitenleitung 124.1 auch unterbrochen werden.
  • Beim Weiterdrehen der Dosierwalze 16.3 gelangt dieselbe in ihre in 8 dargestellte Rotationsstellung. In dieser Stellung kann durch beide Gasleitungen 126,126.1 Gas über die beiden Seitenleitungen 124,124.1 in den Materialspeicher 34.3 und damit das in demselben gelagerte pulvrige Füllgut 36 fluidisiert werden.
  • Beim Weiterdrehen der Dosierwalze 16.3 in die in 9 dargestellte Stellung verschließt der Rohrbereich 132 der Dosierwalze 16.3 die erste Gasleitung 126, so dass über dieselbe kein Gas in die erste Seitenleitung 124 eingeleitet werden kann. Nunmehr steht aber diese erste Seitenleitung 124 in leitender Verbindung mit der zweiten Gasleitung 126.1, so dass über dieselbe das Füllgut 36 nach wie vor fluidisiert werden kann.
  • Beim Weiterdrehen der Dosierwalze 16.3 in ihre in 10 dargestellte Rotationsstellung gelangt die Dosierkammer 54.3 in den unmittelbaren Einflussbereich der ersten Gasleitung 126. Nunmehr könnte durch Aufbauen eines Überdruckes im Inneren der Dosierwalze 16.3 und/oder durch Anlegen eines Unterdruckes in der ersten Gasleitung 126 restliches, beim Entleeren nicht vollständig aus der Dosierkammer 54.3 entferntes pulvriges Füllgut aus der Dosierkammer 54.3 heraus- und in die Gasleitung 126 hineingeblasen werden. Solches in die erste Gasleitung 126 hineingelangtes pulvriges Füllgut könnte dann, wenn durch die erste Gasleitung 126 hindurch wieder das Füllgut 3b in dem Materialspeicher 34.3 fluidisiert wird, zurück in diesen Materialspeicher 34.3 geblasen und damit die Gasleitung 126 wieder gereinigt werden.
  • Über die zweite Gasleitung 126.1 und die nunmehr erste Seitenleitung 124 kann nach wie vor das in dem Materialspeicher 34.3 vorhandene pulvrige Füllgut 36 fluidisiert werden.
  • Bei der in 11 dargestellten Rotationsstellung der Dosierwalze 16.3 ist ihre Dosierkammer 54.3 in vom Öffnungsrand 134 des Materialspeichers 34.3 umschlossenen Bodenbereich dieses Speichers 34.3 gelangt. Nunmehr kann durch Anlegen eines Unterdruckes im Inneren der Dosierwalze 16.3 pulvriges, fluidisiertes Füllgut 36 aus dem Materialspeicher 34.3 in die bereitstehende Dosierkammer 54.3 eingesaugt werden. Während dieses Befüllvorganges der Dosierkammer 54.3 haben die beiden Seitenleitungen 124,124.1 keine Leitungsverbindung mit dem Materialspeicher 34.3.
  • Beim Weiterdrehen der Dosierwalze 16.3 in ihre in 12 dargestellte Rotationsstellung gelangt die eine Seitenleitung 124.1 wieder in Leitungsverbindung mit dem Materialspeicher 34.3. Nunmehr kann durch die erste Gasleitung 126 und über die zweite Seitenleitung 124.1 hindurch Gas wieder in den Materialspeicher 34.3 eingeleitet und das dort vorhandene Füllgut 36 fluidisiert werden. In dieser Stellung befindet sich die mit Füllgut gefüllte Dosierkammer 54.3 im unmittelbaren Einflussbereich der zweiten Gasleitung 126.1. An dieser zweiten Gasleitung 126.1 darf weder ein Unterdruck noch ein Überdruck anliegen, um das in der Dosierkammer 54.3 eingefüllte Füllgut nicht zu beeinflussen. Im Inneren der Dosierwalze 16.3 liegt in diesem Fall ein Unterdruck an, um das Füllgut während der Drehbewegung der Dosierwalze in der Dosierkammer 54.3 eingefüllt zu halten.
  • In der in 13 dargestellten, anschließenden Rotationsstellung kann über die zweite Gasleitung 126.1 und die zweite Seitenleitung 124.1 das im Inneren des Materialspeichers 34.3 vorhandene Füllgut 36 wieder fluidisiert werden. Eine Fluidisierung über die erste Gasleitung 126 ist nicht möglich. Dies verhindert der Rohrbereich 130, der den Materialspeicher 34.3 im Bereich der Dosierwalze 16.3 von der ersten Seitenleitung 124 leitungsmäßig abtrennt. Im Inneren der Dosierwalze 16.3 liegf immer noch ein Unterdruck an.
  • Beim Weiterdrehen der Dosierwalze 16.3 in ihre in 14 dargestellte Stellung, in der ebenfalls im Inneren der Dosierwalze,16.3 noch ein Unterdruck anliegt, ist lediglich noch eine abgeschwächte Fluidisierung des Füllgutes 36 möglich. Weitgehend hat nämlich bereits schon der Rohrbereich 130 die untere Öffnung des Materialspeichers 34.3 verschlossen.
  • Anschließend wird die Dosierwalze 16.3 wieder in ihre in 6 dargestellte Stellung weitergedreht und das in ihrer Dosierkammer 54.3 vorhandene Füllgut 36 durch Anlegen eines Überdruckes im Inneren der Dosierwalze 16.3 in ein weiteres, nachgerücktes Behältnis 88.1 eingefüllt. Die Behältnisse 88, 88.1 und so weiter werden auf einem Transportband 140 stehend an der unteren Öffnung des Gehäuses 12.3 vorbeigeführt.
  • Der Öffnungsrand 134 des Materialspeichers 34.3 (11) wirkt als Rakelkante, um ein exaktes Abscheren des in einer Dosierkammer 54.3 eingefüllten Füllguts von dem im Materialspeicher 34.3 vorhandenen restlichen Füllgut bei der Rotationsbewegung der Dosierwalze 16.3 und damit beim Vorbeibewegen der Dosierwalze 16.3 am Öffnungsrand 134 des Materialspeichers 34.3 (11) sauber zu separieren.
  • Aus dem Vorstehenden wird deutlich, dass das in dem Materialspeicher vorhandene Füllgut 36 aus einer oder aus zwei Gasleitungen 126,126.1 mit Gas beaufschlagt werden kann. Um ein gleichmäßiges Fluidisieren zu erhalten, kann es empfehlenswert sein, eine Gas-Volumenstrom-Regeleinrichtung vorzusehen, mit der das Gas in die beiden Gasleitungen 126, 126.1 so eingeleitet wird, dass immer eine gleiche Gasmenge in den Materialspeicher 34.3 hineinströmt. Eine gleichmäßige Gasmenge erzeugt eine harmonische Wirbelschicht des Füllguts 36 im Materialspeicher 34.3, welche wiederum für gleiche Druck- und Strömungsverhältnisse des in dem Materialspeicher 34.3 vorhandenen Füllgutes sorgt. In diesem Zusammenhang bietet es sich ferner an, die beiden Gasleitungen 126, 126.1 beispielsweise außerhalb des Gehäuses 12.3 in einer gemeinsamen Leitung zu vereinigen, so dass nur eine einzige Volumenstromregelung vorgesehen werden müsste.
  • Bei dem vorstehend beschriebenen Fluidisierungsvorgang kann das gesamte in dem Materialspeicher 34.3 vorhandene Füllgut fluidisiert werden. Das Fluidisieren erfolgt parallel zu anderen Arbeitsabläufen. Dadurch kann eine große Abfüllleistung mit kleiner Schwankung der abgefüllten Menge gewährleistet werden.
  • Statt der einen können auch mehrere Dosierkammern mit entsprechend mehreren Seitenleitungen und Gasleitungen vorgesehen werden.
  • In den vorliegenden Beispielsfällen besitzen die Filterkolbenvorrichtungen jeweils kreisförmige Querschnittsformen. Filterkolbenvorrichtungen könnten auch von Kreisquerschnitten unterschiedliche Querschnittsformen aufweisen. Die kreisförmige Bohrung 52 müsste dann durch einen Kanal mit einer des jeweiligen Kolbens angepasster Querschnittsform ersetzt werden.

Claims (17)

  1. Vorrichtung (10,10.2,10.3) zum Abfüllen von jeweils vorbestimmt großen Mengen (36.1) an pulvrigem Füllgut (36), – mit einer zumindest eine Dosierkammer (54, 54.3) enthaltenden, rotierbar antreibbaren Dosierwalze (16,16.2,16.3), – mit einem pulvriges Füllgut (36) vorrätig haltenden Materialspeicher (34, 34.3), – mit einem Gehäuse (12,12.3), das einen konkaven Oberflächenbereich (14) besitzt, der der konvexen Oberflächenform (18) der Dosierwalze (16, 16.2,16.3) so angepasst ist, dass die Dosierwalze bei ihrer rotativen Bewegung (86, 90) an dem konkaven Oberflächenbereich (14) des Gehäuses dicht anliegt, – mit einer Einrichtung zum Einleiten von Gas (46) in den Materialspeicher (34, 34.3) hinein, – mit einer Einrichtung zum Erzeugen eines Gasüberdruckes oder eines Gasunterdruckes in der Dosierkammer (54, 54.3), – dadurch gekennzeichnet, dass – zumindest eine Seitenleitung (24,124,124.1) in der Dosierwalze (16,16.2, 16.3) vorhanden ist, die mit der Dosierkammer (54, 54.3) leitungsmäßig nicht verbunden ist und deren zumindest beide Leitungsenden auf der Oberfläche der Dosierwalze enden, – eine Gasleitung (44,126, 126.1) in das Gehäuse (12,12.3) hineingeführt ist und im konkaven Oberflächenbereich (14) aus dem Gehäuse wieder austritt, durch die Gas (46) in Abhängigkeit von der jeweiligen Rotationsstellung der Dosierwalze über die Seitenleitung (24,124,124.1) in den Materialspeicher (34, 34.3) einleitbar ist, – in einer ersten Rotationsstellung der Dosierwalze ihre zumindest eine Dosierkammer (54, 54.3) in Leitungsverbindung mit dem Materialspeicher (34, 34.3) steht und in dieser Stellung jede der vorhandenen Seitenleitungen gleichzeitig weder mit der Gasleitung (44,126,126.1) noch mit dem Materialspeicher (34, 34.3) leitungsmäßig verbunden ist, so dass die Gasleitung nicht mit dem Materialspeicher leitungsmäßig verbunden ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, – dadurch gekennzeichnet, dass – in einer zweiten Rotationsstellung der Dosierwalze (16,16.2,16.3) ihre zumindest eine Dosierkammer (54, 54.3) sich vor der Öffnung eines zu befüllenden Behältnisses (88, 88.1) befindet und in dieser Stellung kein Gas aus der Gasleitung (44,126,126.1) heraus über Seitenleitungen (24, 124,124.1) hindurch aus dieser Öffnung herausströmbar ist, – in dieser zweiten Rotationsstellung der Dosierwalze (16, 16.2, 16.3) Gas über die Seitenleitung (24, 124,124.1) in den Materialspeicher (34, 34.3) einleitbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, – dadurch gekennzeichnet, dass – das pulvrige Füllgut (36) medikamentöses Pulver oder Lebensmittel-Pulver oder Genussmittel-Pulver ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – jede Gasleitung (44,126,126.1) an eine Druckluftquelle oder an eine Druck-Schutzgasquelle anschließbar ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – in dem Gehäuse (12) zumindest ein erster Durchgangskanal (20) vorhanden ist, der mit seinem einen Ende in einem ersten Bereich des konkaven Oberflächenbereiches (14) endet und der mit seinem anderen Ende an den Materialspeicher (34) anschließbar ist, –in dem Gehäuse (12) zumindest ein zweiter Durchgangskanal (22) vorhanden ist, der mit seinem einen Ende in einem zweiten Bereich des konkaven Oberflächenbereiches (14) endet und der mit seinem anderen Ende an eine Druckluftquelle oder Druck-Schutzgasquelle anschließbar ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, – dadurch gekennzeichnet, dass – der erste und zweite Durchgangskanal (20, 22) jeweils als Durchgangsbohrung hergestellt ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5, – dadurch gekennzeichnet, dass – das andere Ende des ersten Durchgangskanals (20) in eine Aufnahmebohrung (25) mit einem vergleichbar größeren Bohrungsquerschnitt einmündet, – der Bohrungsquerschnitt der Aufnahmebohrung (25) und der Querschnitt des ersten Durchgangskanals (20) dem Innen- und Außenquerschnitt eines in die Aufnahmebohrung einsteckbaren Verbindungsschlauches (26) so angepasst ist, dass der Verbindungsschlauch (26) kraftschlüssig in der Aufnahmebohrung (25) haltbar ist und dass im Übergangsbereich von Verbindungsschlauch (26) und erstem Durchgangskanal (20) ein praktisch vernachlässigbarer, kleiner Strömungswiderstand vorhanden ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, – dadurch gekennzeichnet, dass – an das andere Ende des zweiten Durchgangskanals (22) ein Gasschlauch (42) anschließbar wie insbesondere einsteckbar ist, der an die Druckluftquelle oder Druck-Schutzgasquelle jeweils anschließbar ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, – dadurch gekennzeichnet, dass – das andere Ende des zweiten Durchgangskanals (22) in eine Aufnahmebohrung (40) mit einem vergleichbar größeren Bohrungsquerschnitt einmündet.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, – dadurch gekennzeichnet, dass – der Verbindungsschlauch (26) ein Silikonschlauch ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – in der Dosierwalze (16) ein in einer kreiszylindrischen Bohrung (52) angeordneter hohlzylindrischer Kolben (56) als Teil einer Filterkolbenvorrichtung (50, 50.2) vorhanden ist, – die Filterkolbenvorrichtung (5a, 50.2) eine den Innenraum des hohlzylindrischen Kolbens (56) verschließende Kolbenplatte aufweist, die als ein für gasförmiges Medium durchlässiger und für das Füllgut (36) undurchlässiger Filter (64) ausgebildet ist, – die Filterkolbenvorrichtung (50, 50.2) eine jeweils ein vorbestimmt großes Volumen (36.1) an Füllgut (36) aufnehmende Dosierkammer (54) aufweist, die teilweise im Endbereich der kreiszylindrischen Bohrung (52) vorhanden ist und deren Boden durch den Filter (64) des Kolbens (56) gebildet wird, – die Dosierkammer (54) durch den Filter (64) hindurch an eine Überdruck- oder Unterdruck-Gasquelle anschließbar ist, – die Wandung des Kolbens (56) einen Querschlitz (62) und eine dem Querschlitz (62) radial gegenüberliegende Innennut (68) derart besitzt, dass – der Filter (64) von außen in den Querschlitz (62) einschiebbar ist und in seinem im Kolben (56) einsitzenden Zustand an seinem umlaufenden Rand in axialer Richtung des Kolbens (56) beidseitig haltbar ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – der Materialspeicher (34, 34.3) einen sich zu seiner Auslauföffnung (32,134) hin verjüngenden Trichter (38) besitzt, – die Neigung der Trichterwand in Anpassung an das jeweilige Füllgut (36) so groß ist, dass das aus allen Bereichen des Trichters auslaufende Füllgut (36) in gleichem Maße sich zur Auslauföffnung (32,134) hinbewegt.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, – dadurch gekennzeichnet, dass – der Materialspeicher (34, 34.3) durch einen für Füllgut (36) undurchlässigen, für Gas durchlässigen Deckel verschließbar ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, – dadurch gekennzeichnet, dass – der Trichter (38) ein seine Auslauföffnung (32) bildendes Rohrstück besitzt, in das der zum ersten Durchgangskanal (20) führende Verbindungsschlauch (26) kraftschlüssig so einsteckbar ist, dass – der Innendurchmesser des Rohrstückes dem Innendurchmesser sowohl des Verbindungsschlauches (26) als auch des ersten Durchgangskanals (20) entspricht.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Auslauföffnung (134) des Materialspeichers (34.3) einen Öffnungsrand (134) mit einer der konvexen Form der Dosierwalze (16.3) entsprechenden, konkaven Form besitzt, so dass Öffnungsrand (134) anschmiegsam an der Dosierwalze (16.3) anliegt.
  16. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Dosierwalze (16.3) einen festen Rohrmantel (123) besitzt, – innerhalb des Rohrmantels (123) die zumindest eine Dosierkammer (54.3) ausgebildet ist, – auf der Innenseite des Rohrmantels (123) ein für das Füllgut (36) undurchlässiger, für das Gas durchlässiger Filter (122) vorhanden ist, der im Bereich der Dosierkammer (54.3) deren Boden bildet, – der Innenraum der Dosierwalze (16.3) an eine Überdruck- oder Unterdruck-Gasquelle anschließbar ist, – die zumindest eine Seitenleitung (124,124.1) als wannen- oder nutartige Einformung in der Oberfläche der Dosierwalze (16.3) vorhanden ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, – dadurch gekennzeichnet, dass –zwei Seitenleitungen (124,124.1) vorhanden sind, – zwischen den einen beiden Enden dieser Seitenleitungen die nicht mit diesen Seitenleitungen verbundene Dosierkammer (54.3) in einem ersten Rohrbereich (130) der Dosierwalze (16.3) vorhanden ist, – zwischen den anderen beiden Enden dieser Seitenleitungen (124, 124.1) ein zweiter Rohrbereich (132) der Dosierwalze (16.3) vorhanden ist, – durch die beiden Rohrbereiche (130,132) diese beiden Seitenleitungen (124,124.1) zumindest im Bereich der Oberfläche der Dosierwalze (16.3) voneinander getrennt sind.
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