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DE20309279U1 - Filterkolbenvorrichtung zum Abfüllen von pulvrigem Schüttgut - Google Patents

Filterkolbenvorrichtung zum Abfüllen von pulvrigem Schüttgut Download PDF

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DE20309279U1
DE20309279U1 DE20309279U DE20309279U DE20309279U1 DE 20309279 U1 DE20309279 U1 DE 20309279U1 DE 20309279 U DE20309279 U DE 20309279U DE 20309279 U DE20309279 U DE 20309279U DE 20309279 U1 DE20309279 U1 DE 20309279U1
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piston
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Harro Hofliger Verpackungsmaschinen GmbH
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Abstract

Filterkolbenvorrichtung (10) zum Abfüllen von jeweils vorbestimmt großen Volumen an pulvrigem Schüttgut (50),
– mit einem in einer kreiszylindrischen Bohrung (12) angeordneten hohlzylindrischen Kolben (14),
– mit einer den. Innenraum des hohlzylindrischen Kolbens (14) verschließenden Kolbenplatte, die als ein für Gas durchlässiger und für das Schüttgut undurchlässiger Filter (52) ausgebildet ist,
– mit einer jeweils ein vorbestimmt großes Volumen an Schüttgut (50) aufnehmenden Dosierkammer (13), die in der kreiszylindrischen Bohrung (12) endseitig vorhanden ist und deren Boden durch den Filter (52) des Kolbens (14) gebildet wird,
– wobei die Dosierkammer (13) durch den Filter (52) hindurch an eine Überdruck- oder Unterdruck-Gasquelle anschließbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
– die Wandung des Kolbens (14) einen Querschlitz (22) und eine dem Querschlitz (22) radial gegenüberliegende Innennut (32) derart besitzt, dass
– der Filter (52) von außen in den Schlitz (22) einschiebbar ist und in seinem...

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft eine Filterkolbenvorrichtung zum Abfüllen von pulvrigem Schüttgut. Die jeweiligen Abfüllmengen haben ein vorbestimmtes, möglichst konstant großes Volumen. Mittels der Filterkolbenvorrichtung wird das jeweils abzufüllende Volumen an pulvrigem Schüttgut in eine Dosierkammer eingebracht und dort während des Transportes der Filterkolbenvorrichtung zu einem jeweils zu befüllenden Behältnis kraftschlüssig gehalten. Das in der Dosierkammer vorhandene pulvrige Schüttgut wird dann anschließend durch die Filterkolbenvorrichtung in das entsprechend bereitstehende Behältnis hinein entleert. Zum Befüllen der Dosierkammer wird pulvriges Schüttgut in die Dosierkammer eingesaugt und beim Entleeren derselben aus der Dosierkammer herausgeblasen. Dazu kann im Inneren der Dosierkammer ein Luftunterdruck oder -überdruck erzeugt werden.
  • Derartige Filterkolbenvorrichtungen können als sogenannte Dosierröhrchen oder Dosierwalzen ausgebildet sein. Während ein Dosierröhrchen zum Befüllen in ein in Ruhe befindliches Schüttgutbett von oben hineingesteckt wird, werden die am äußeren Umfang einer Dosierwalze zu mehreren verteilt vorhandenen Dosierkammern nacheinander unter der Bodenöffnung eines Schüttgutbehälters während ihres jeweiligen Befüllvorganges positioniert. Nähere Einzelheiten zu den jeweiligen Bauformen der unterschiedlichen Filterkolbenvorrichtungen sind der Figurenbeschreibung zu entnehmen.
  • STAND DER TECHNIK
  • Aus der GB 1 420 364 ist eine Filterkolbenvorrichtung in Art eines Dosierröhrchens bekannt. Die den Boden der Dosierkammer bildende Filterplatte ist als Membrane ausgebildet. Die Membrane ist umfangsseitig an der Stirnfläche eines hohlzylindrischen Körpers angeschweißt. Dieser Hohlkörper besitzt an seinem der Filterplatte entgegengesetzten Ende eine klauenartige Ausformung, die mit einer klauenartigen Ausformung eines weiteren Hohlkörpers in Art einer Kupplung so zusammenpasst, dass die beiden Hohlkörper aneinandergesteckt werden können. Die an der Stirnfläche des Hohlkörpers anliegende Membrane besitzt infolge ihrer Randauflage an der Stirnfläche des Hohlkörpers eine das Schüttgut berührende Kreisfläche, die größer ist als die beim Ausblasen des Schüttgutes vom Luftüberdruck beaufschlagte (rückseitige) Membranfläche. Dadurch kann das gegen die Membrane beim Einfüllen angesaugte Schüttgut nicht restlos ausgeblasen werden. Insbesondere bei Schüttgütern in Form von feinkörnigen Pulvern mit einer Korngröße unter 100 Mikrometern tritt regelmäßig der Effekt ein, dass sich in den Bodenecken der Dosierkammer Materialnester bilden, die beim Ausblasen und damit beim Entleeren der Dosierkammer nicht vollständig mit aus der Dosierkammer herausgeblasen werden. Dies beeinträchtigt die Dosiergenauigkeit dieser Abfüllvorrichtung.
  • Eine weitere Filterkolbenvorrichtung in Art eines Dosierröhrchens ist aus der EP 0 029 186 B1 bekannt. Diese Vorrichtung dient zum Abfüllen von feinkörnigen, mikronisierten Pulvern in Kleinstmengen. Die zylindrische Wand und der Boden der Dosierkammer des Dosierröhrchens sind luftdurchlässig ausgebildet. Auch bei einem solchen Filter ist eine gleichmäßige Beaufschlagung seiner gesamten Filterfläche beim Einsaugen von Pulver einerseits und beim Ausblasen des Pulvers andererseits nicht gewährleistet. Außerdem ist der als Hohlkörper ausgebildete Filter schlecht zugänglich und damit nur sehr aufwändig beispielsweise zu Reinigungszwecken aus- und einzubauen.
  • Bei der aus der DE 30 40 659 A1 bekannten Filterkolbenvorrichtung in Art einer Dosierwalze besteht der jeweilige Boden der umfangsseitig in der Walze vorhandenen Dosierkammern aus einem luftdurchlässigen Filter. Dieser Filter ist über die Stirnfläche eines Hohlzylinders gespannt. Dadurch ist wie bei den vorstehend erwähnten Dosierröhrchen die vom angesaugten Schüttgut bedeckte Filterfläche größer als die beim Ausblasen mit Luft beaufschlagte (rückseitige) Filterfläche. Somit können sich im Bodenrand der Filterkammer Materialnester bilden, die beim Ausblasen nicht vollständig mit ausgeblasen werden. Diese Problematik ist auch bei der aus der DE 31 15 589 A1 bekannten Dosierwalze vorhanden.
  • Die Filtereinheit bei der aus der US 4,709,837 bekannten Dosierwalze ist ähnlich wie bei der bereits erwähnten GB 1 420 364 ausgebildet. Auch hier ist ein eine Filterplatte enthaltendes hohlzylindrisches Filterelement ansteckbar an einem weiteren Hohlkörper vorhanden. Die Filterplatte ist unlösbar zwischen zwei ineinander gesteckten hohlzylindrischen Formteilen des Filterelementes gehalten. Beide hohlzylindrischen Formteile besitzen einen gelochten Boden. Zwischen den beiden gelochten Böden ist besagte Filterplatte fest positioniert. Bei diesem Filter kann damit das jeweils abzufüllende pulvrige Schüttgut auch in diejenigen Bereiche der Filterplatte gelangen, die sich zwischen in axialer Richtung benachbarten Lochwänden der beiden hohlzylindrischen Formteilen befinden. Ob und wieviel pulvriges Schüttgut in diese Lochwand-Ringbereiche hineingesaugt und wieder herausgeblasen wird, lässt sich praktisch nicht steuern, so dass Beeinträchtigungen bezüglich der Exaktheit der jeweiligen Abfüllmengen unvermeidlich sind.
  • Bei der WO 83/02434 sind die in der Dosierwalze ausgebildeten Dosierkammern durch einen Filterboden verschlossen, der an einer zentralen Stange verschiebbar in einem Hohlzylinder gehalten ist. Durch die zentrale Stange besitzt die mit pulvrigem Schüttgut beaufschlagte Filterfläche eine größere Fläche als die dazu gegenüberliegende, rückseitige Filterfläche. Dadurch lässt sich das in den Filter eingesaugte Schüttgut nicht über die gesamte Filteroberfläche hinweg gleichmäßig mit Luft beaufschlagen und dadurch aus der Filterkammer gleichmäßig herausblasen; ein der Stange gegenüberliegender, zentraler Bodenbereich wird nämlich undefiniert mit Luft beaufschlagt.
  • Das aus der EP 0 172 642 B1 bekannte Filtermedium einer Filterkolbenvorrichtung ist ein gesinterter Körper, der zerstörungsfrei nicht lösbar mit einem den Boden der Dosierkammer bildenden Kolben verbunden ist. Ohne wirtschaftlich größeren Aufwand lässt sich dieser bekannte Filter nicht ausbauen und reinigen.
  • Bei der aus der US 2,540,059 bekannten Dosierwalze besitzt jede Dosierkammer einen Filter, der auf der Stirnfläche eines den Boden bildenden Rohres befestigt ist und der das Rohr endseitig luft- beziehungsweise gasdurchlässig verschließt. Die Stirnfläche dieses Rohres bewirkt wiederum, dass die axial gegenüberliegenden nutzbaren Filterflächen ungleich groß sind, was wiederum zu den bereits erwähnten Abfüllungenauigkeiten führt.
  • Schließlich ist aus der DE 33 28 820 C2 eine Abfüllvorrichtung der gattungsgemäßen Art für körniges Material bekannt. Diese Abfüllvorrichtung ist als Walzendosierer ausgebildet. In der die jeweilige Dosierkammer definierenden Stirnbohrung der Dosierwalze sitzt ein mehrteiliger hohlzylindrischer, formmäßig stark strukturierter Körper. Zwischen zwei der in axialer Richtung aneinandergefügten hohlzylindrischen Körpern ist ein plattenförmiger Filter platziert. Der Filter ist zwar lösbar und damit demontierbar vorhanden, allerdings ist der Montageaufwand infolge der Vielzahl der zu montierenden Teile sehr aufwändig.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Filterkolbenvorrichtung zum Abfüllen von pulvrigem Schüttgut anzugeben, mit der möglichst konstant große Mengen an pulvrigem Schüttgut abgefüllt werden können. Trotzdem soll diese Filterkolbenvorrichtung möglichst wirtschaftlich günstig betrieben werden können.
  • Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich daran anschließenden weiteren Ansprüchen.
  • Die erfindungsgemäße Filterkolbenvorrichtung besitzt vergleichsweise wenige und einfach gestaltete Bauteile. Durch unterschiedlich weites Einstecken des Kolbens in die für ihn vorgesehenekreiszylindrische Bohrung lässt sich die Größe der Dosierkammer auf sehr einfache Weise variabel einstellen. Auch lässt sich der Filter sehr einfach und damit wirtschaftlich günstig in den hohlzylindrischen Kolben von der Seite her einschieben beziehungsweise aus dem dafür vorgesehenen Schlitz wieder seitlich herausziehen. Das Reinigen oder Ersetzen eines nicht mehr brauchbaren Filters gestaltet sich dadurch wünschenswert einfach.
  • Die Schlitzausführung des hohlzylindrischen Kolbens ermöglicht einen einteiligen Kolbenmantel.
  • Die Wandung der Dosierkammer umschließt innerhalb des hohlzylindrischen Kolbens einen kegelstumpfförmigen Innenraum, der sich zur Stirnfläche des Kolbens querschnittsmäßig vergrößert. Dadurch kann das an den Filter angesaugte pulvrige Schüttgut restlos aus dem Bereich des hohlzylindrischen Kolbens ausgeblasen werden. Dabei ist ein möglichst scharfkantiger Endbereich des hohlzylindrischen Kolbens und damit der Wandung der Dosierkammer innerhalb des Kolbens vorteilhaft. Der hohlzylindrische Kolben kann mittels einer Dichtung, die insbesondere als O-Ring ausgebildet sein kann, in der kreiszylindrischen Bohrung der jeweiligen Filterkolbenvorrichtung abgedichtet einsitzen. Diese kreiszylindrische Bohrung kann sowohl in einem Dosierröhrchen als auch in dem Körper einer Dosierwalze oder ähnlichen Bauteilen derartiger sogenannter Vakuum-Füllsysteme vorhanden sein.
  • Insbesondere wird die als O-Ring ausgebildete Kolbendichtung in einer umlaufenden Quernut des Kolbens einsitzen. Ausformungen in der kreiszylindrischen Bohrung des Dosierröhrchens oder der Dosierwalze werden dadurch entbehrlich. Bis auf eine solche gegebenenfalls vorhandene Quernut kann der Kolben eine glatte, nicht strukturierte Oberfläche besitzen.
  • Der Filter besitzt dadurch, dass er sich in die Innennut des Kolbens von innen her einschieben lässt, zumindest in einem Teilbereich grundrissmäßig eine Teilkreisfläche, deren Radius nicht größer ist als der Innenradius des Kolbens im Bereich des Nutgrundes. Der Filter kann grundrissmäßig insgesamt eine Kreisfläche aufweisen. In diesem Falle schließt er im Bereich des Schlitzes nicht bündig mit der Kolbenaußenseite ab, sondern sitzt im Bereich des Schlitzes versenkt in demselben. Es ist auch möglich, den Filter mit der Außenseite des Kolbens bündig abzuschließen oder sogar aus dem Lichtraumprofil des Kolbens etwas herausstehen zu lassen. Der herausstehende Bereich des Filters kann dann zum (teilweisen) Abdichten des Spaltes zwischen dem hohlzylindrischen Kolben und der kreiszylindrischen Bohrung, in der der Kolben einsitzt, beitragen. Zumindest in diesem Fall ist der Filter grundrissmäßig aus zumindest zwei Teilkreisflächen zusammengesetzt, deren Radien derart unterschiedlich groß sind, dass der Filter mit seiner kleineren Teilkreisfläche – nach wie vor – in die Innennut des Kolbens eingeschoben werden kann.
  • Um ein sicheres vollständiges Einschieben des Filters in den Schlitz zu gewährleisten, ist es vorteilhaft, den Radius der Teilkreisfläche des Filters, der in die Innennut eingeschoben wird, gleich dem Innenradius des Nutgrundes zu wählen. Der exakte Sitz des Filters in dem Kolben kann dann nämlich leicht festgestellt werden; der Filter ist nämlich erst dann vollständig in den Schlitz eingeschoben, wenn er an dem Nutgrund anstößt.
  • Der Filter kann aus einem nicht elastischen Material wie insbesondere Sinterglas oder Sintermetall bestehen.
  • Die Dicke des Filters wird sinnvollerweise der axialen Höhe des Querschlitzes und der Quernut derart angepasst sein, dass der Filter mit Gleit-Sitz in den Querschlitz und in die Quernut des Kolbens ein- und ausschiebbar ist.
  • Der Filter kann auch in Art eines Gerüstträgers mit anhängendem Filtermedium ausgebildet sein. Das Filtermedium kann dabei aus nicht elastischem Material wie insbesondere aus Sinterglas oder Sintermetall bestehen. Das Filtermedium oder der Filter insgesamt können aus mehreren unterschiedlich durchlässigen Filterschichten bestehen. In diesem Fall ist die feinporigste der vorhandenen Filterschichten dem Innenraum der Dosierkammer zugewandt.
  • Der Filter oder sein Filtermedium können auch elastisch zusammendrückbar sein. Die Dicke des Filters beziehungsweise des mit dem Filtermedium ausgestatteten Filters ist dabei vorteilhafterweise so, dass der Filter mit Gleit-Sitz in den Querschlitz und in die Quernut einschiebbar ist.
  • Der Filter oder nur sein Filtermedium können aus Filzmaterial bestehen oder solches enthalten. Statt des Filzmaterials kann auch ein Nylongewebe verwendet werden.
  • Um die Verformungen von in axialer Richtung elastischen Filtermedien möglichst gering zu halten, kann ein das betreffende Filtermedium haltender Gerüstträger möglichst formstabilisierend für das Filtermedium ausgebildet werden. Nähere Einzelheiten dazu sind den Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
  • Um zu verhindern, dass durch den den Kolben umgebenden Ringspalt pulvriges Schüttgut von außen in den Filter eindringen kann, bietet es sich an, die radiale Außenfläche des Filters undurchlässig für das Schüttgut, insbesondere luftundurchlässig auszubilden. Diese Undurchlässigkeit kann durch eine entsprechende Beschichtung des Filters erzielt werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, was in einem Ausführungsbeispiel zusätzlich dargestellt ist, ein für das Schüttgut undurchlässiges Dichtelement, beispielsweise in Form eines Ringabschnittes, zusätzlich zum Filter in den Querschlitz des Kolbens einzuführen. Dieser Ringabschnitt ist im Querschnittsbereich der Kolbenwandung vorhanden und verkleinert die Durchgangsöffnung des Kolbens und damit die beidseitigen wirksamen Filterflächen des Filters nicht. Ein solches Dichtelement kann das seitliche, radiale Eindringen von Schüttgut in das Filtermedium hinein wirkungsvoll verhindern.
  • Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkmalen sowie den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine ausschnittsweise Darstellung einer Filterkolbenvorrichtung nach der Erfindung,
  • 2 eine Explosionsdarstellung des bei der Filterkolbenvorrichtung nach 1 vorhandenen hohlzylindrischen Körpers und seiner zusätzlichen Teile, nämlich seines äußeren O-Ringes und seines inneren Filters,
  • 3 eine schematisierte Darstellung einer Dosierwalze mit einer Filterkolbenvorrichtung nach der Erfindung,
  • 4 eine schematisierte Darstellung eines Dosierröhrchens mit einer Filterkolbenvorrichtung nach der Erfindung,
  • 5 einen ausschnittsweisen Längsschnitt durch den hohlzylindrischen Körper nach 2,
  • 6 einen Schnitt durch den Filter gemäß 2,
  • 7 einen Schnitt längs der Linie 7 – 7 in 5,
  • 8 eine Draufsicht auf den Filter nach 6,
  • 9 einen mit seiner Dosierkammer nach unten ausgerichteten Dosierkolben gemäß 2, mit einsitzendem Filter und mit bis zur Rückseite des Filters in den Kolben eingeführtem Luftschlauch,
  • 10 eine Darstellung ähnlich der von 9, mit einem durch einen Boden verschlossenen Kolben, durch dessen Bodenöffnung ein Luftschlauch hindurchragt „
  • 11 einen ausschnittsweisen Längsschnitt durch einen anderen hohlzylindrischen Körper, in dessen Querschlitz ein mehrschichtiger Filter einsitzt,
  • 12 einen Schnitt durch den mehrschichtigen Filter gemäß 11,
  • 13 einen Schnitt längs der Linie 13 – 13 in 12,
  • 14 eine Draufsicht auf eine erste Schicht des Filters nach 11, 12,
  • 15 eine Draufsicht auf eine zweite Schicht des Filters nach 11, 12,
  • 16 eine nochmals abgewandelte Darstellung eines Kolbens im Bereich seines Schlitzes und seiner Quernut, ähnlich der von 7, für einen mehrschichtigen Filter,
  • 17 eine Draufsicht auf eine erste Schicht eines weiteren Filters,
  • 18 eine Draufsicht auf eine zweite Schicht des weiteren Filters,
  • 19 eine nochmalige Abwandlung des Querschlitzes und der Quernut für einen weiteren Kolben einer Filterkolbenvorrichtung nach der Erfindung,
  • 20 und 21 zwei weitere unterschiedliche Schichten eines mehrschichtigen, weiteren Filters nach der Erfindung,
  • 22 einen ausschnittsweisen Längsschnitt durch einen weiteren hohlzylindrischen Körper, in dessem Querschlitz ein Filter und zusätzlich ein Dichtelement einsitzt,
  • 23 einen Schnitt durch den Filter und durch das Dichtelement gemäß 22,
  • 24 einen Schnitt längs der Linie 24–24 in 23,
  • 25 eine Draufsicht auf den Filter nach 22, 23,
  • 26 eine Draufsicht auf das Dichtelement nach 23.
  • WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
  • Eine Filterkolbenvorrichtung 10, die in Art einer Dosierwalze (3) oder in Art eines Dosierröhrchens (4) ausgebildet sein kann, besitzt eine oder mehrere kreiszylindrische Bohrungen 12, innerhalb der jeweils eine Dosierkammer 13 ausgebildet ist (1). Innerhalb der Dosierkammer 13 wird pulvriges Schüttgut durch Unterdruck angesaugt und mittels Überdruck in ein bereitstehendes Behältnis hinein ausgeblasen. Diese Arbeitsweise von sogenannten Vakuum-Füllsystemen mit Filterkolbenvorrichtungen ist grundsätzlich bekannt.
  • In jeder kreiszylindrischen Bohrung 12, die zum Ausbilden einer Dosierkammer 13 vorhanden ist, sitzt ein hohlzylindrischer Kolben 14. Dieser Kolben ist aus einem Stück Rohr mit in den vorliegenden Beispielsfällen kreisförmigem Querschnitt hergestellt. An einem Ende 16 des Rohres ist die Rohr-Wandung konisch angeschrägt, so dass sich der Innenraum des einstückigen Rohres und damit auch des Kolbens 14 zum Ende 16 hin infolge einer konischen Verbreiterung 18 aufweitet. Der Mündungsrand 20 des Kolbens 14 an seinem Ende 16 ist scharfkantig.
  • Als weiterer Unterschied zu einem üblichen Rohr besitzt der Kolben 14 am Ende der konischen Verbreiterung 18 einen Querschlitz 22, der im vorliegenden Fall senkrecht zur Längsachse 24 von außen her das Rohr beziehungsweise den Kolben 14 hälftig aufschneidet (5, 7). Der konstant dicke Mantel 26 des Kolbens 14 ist also durch den Querschlitz 22 aufgeschnitten. Im vorliegenden Beispielsfall ist der Mantel 26 an seinem halben Umfang aufgeschnitten. In der nicht aufgeschnittenen Hälfte 30 des Mantels 26 verlängert sich der Querschlitz 22 in eine in dem Mantel 26 ausgeformte Innennut 32. Im Bereich der Innennut 32 ist der Mantel 26 um die Nuttiefe 34 (5) dünner als im übrigen Bereich des Mantels 26, mit Ausnahme des Endes 16 mit der konischen Verbreiterung 18 des Kolben-Innenraumes.
  • Als weiteren Unterschied zu einem Rohrstück besitzt der Kolben 14 eine umlaufende Quernut 36, die außen um den Mantel 26 herumläuft zur Aufnahme eines O-Ringes 40. Mittels des O-Ringes 40 wird der Spalt 42 abgedichtet, der zwischen dem Kolben 14 und der Bohrung 12 vorhanden ist.
  • Ein solcher Kolben 14 sitzt im vorliegenden Beispielsfall in vier umfangsmäßig verteilten kreiszylindrischen Bohrungen 12 einer Dosierwalze 44, die Teil der Filterkolbenvorrichtung 10 gemäß 3 ist.
  • Die Dosierwalze 44 ist um ihre zentrale Drehachse 46 in Drehrichtung 47 rotierbar antreibbar. Die Dosierwalze 44 berührt mit einem Teil ihres Umfangs den Bodenbereich eines Speichers 48 für pulvriges Schüttgut 50. In ihrer Zwölf-Uhr-Stellung einer zylindrischen Bohrung 12 kann aus dem Speicher 48 pulvriges Schüttgut 50 von oben in die unter ihrer Bodenöffnung positionierte-zylindrische Bohrung 12 und in den Kolben 14 bis zu dem in dem Querschlitz 22 und der Innennut 32 einsitzenden Filter 52 hineinfließen. Dieses Hineinfließen wird durch ein im Speicher 48 rotierend antreibbares Rührwerk 56 unterstützt. Außerdem wird durch den Filter 52 hindurch ein Unterdruck zumindest im Bereich der konischen Verbreiterung 18 erzeugt und dadurch Schüttgut aus dem Speicher 48 nach unten bis in den Bereich des Filters 52 angesaugt.
  • Der Raum innerhalb des Kolbens 14 zwischen dem Mündungsrand 58 einer Bohrung 12 und dem Filter 52 stellt die Dosierkammer 13 dar. Das Volumen der Dosierkammer 13 entspricht der jeweils portionsweise abzufüllenden Schüttgutmenge. Das Entleeren des Inhalts der Dosierkammer 13 in ein Behältnis 62 hinein erfolgt durch Drehen der gefüllten Dosierkammer beziehungsweise der entsprechenden kreiszylindrischen Bohrung 12 und damit der Dosierwalze 44 um 180 Grad (Altgrad) in Drehrichtung 47; die aus ihrer Zwölf-Uhr-Stellung in ihre Sechs-Uhr-Stellung gedrehte Dosierwalze 44 mit ihrer entsprechenden kreiszylindrischen Bohrung 12 und ihrem Kolben 14 ermöglicht durch Anlegen eines Überdruckes auf der zur Dosierkammer 13 anderen Seite des Filters 52 ein Ausstoßen des in der Dosierkammer 13 durch Saugkraft gehaltenen Schüttgut-Pfropfens in das darunter bereitstehende Behältnis 62 hinein. Durch anschließendes weiteres Drehen in Drehrichtung 47 können dann die in den anderen Bohrungen 12 ausgebildeten Dosierkammern 13 nacheinander mit Schüttgut 50 gefüllt und ihre entsprechenden Schüttgut-Pfropfen dann in bereitstehende Behältnisse 62 nacheinander hinein entleert werden.
  • Das in 4 dargestellte Dosierröhrchen 70 ist in Art einer Röhrchenpipette ausgebildet. Das Dosierröhrchen 70 besitzt einen kreiszylindrischen Innenraum 72 in dem der Kolben 14 einsitzt, so wie das in 4 prinzipiell dargestellt ist. Der Innenraum 72 zwischen dem in dem Kolben 14 einsitzenden Filter 52 und dem Mündungsrand 58 der Bohrung 12 des Dosierröhrchens 70 begrenzt die Dosierkammer 13 unten und oben. Seitlich wird die Dosierkammer 13 und damit der Innenraum 72 einerseits durch das Ende 16 des Kolbens 14 mit seiner konischen Verbreiterung 18 und durch die sich anschließende Innenseite 74 der Mantelwand des Dosierröhrchens 70 begrenzt.
  • Zum Befüllen wird das Dosierröhrchen 70 von oben in ein Schüttgutbett 76 hineingetaucht, das in einem bereitstehenden Speicher 78 eingelagert ist. Aus dem Schüttgutbett 76 wird dann Schüttgut 50 in den Innenraum 72 bis zum Filter 52 angesaugt. Das Dosierröhrchen 70 wird dann aus dem Schüttgutbett 76 nach oben herausgezogen und über einem Behältnis 62 positioniert. Anschließend wird dann durch Ausblasen, das heißt durch Anlegen eines Überdruckes im Bereich des Innenraums 72 der dort eingesaugte Schüttgut-Pfropfen in das Behältnis 62 hinein ausgeblasen. Vor dem Herausziehen des Dosierröhrchens 70 aus dem Schüttgutbett 76 kann das Dosierröhrchen 70 zunächst einmal in dem Schüttgutbett 76 seitlich verschoben werden, um an seinem Mündungsrand 58 anhaftendes Schüttgut 50 zu entfernen, das heißt, überschüssiges Schüttgut von dem eingesaugten Schüttgut-(Pfropfen) abzuscheren und damit zu entfernen.
  • Sowohl bei der Dosierwalze 44 als auch bei dem Dosierröhrchen 70 wird Schüttgut in die jeweilige Dosierkammer 13 eingebracht, von dem vorrätig gehaltenen Schüttgut abgegrenzt, zu dem zu befüllenden Behältnis transportiert und in das Behältnis hinein übergeben.
  • Die Abfüllprozesse derartiger Filterkolbensysteme bereiten verschiedene Schwierigkeiten. Feinkörnige Pulver mit einem Korndurchmesser insbesondere unter 100 Mikrometern neigen aufgrund von interpartikulären Haftkräften, die wesentlich größer als die gewichtsbedingten Gravitationskräfte sind, dazu, sich an Oberflächen festzusetzen. Daher muss angestrebt werden, die gesamte beim Ausstoßen des Schüttgut-Pfropfens vorhandene, auf Schub zu beanspruchende Pfropfenfläche durch den Luftdruck zu beaufschlagen, um ein konstantes Beschleunigen der in dem Pfropfen vorhandenen Pulverteilchen aus der Dosierkammer heraus zu ermöglichen. Nur dann werden keine Materialnester in der Dosierkammer zurückbleiben, welche die Genauigkeit des Abfüllsystems stark beeinträchtigen würden.
  • Schüttgüter in Form von feinkörnigen Produkten, wie sie bei pharmazeutischen Schüttgütern in Form von insbesondere Pulverinhalaten auftreten, besitzen Korngrößen kleiner 5 Mikrometer. Solche geringen Korngrößen sind insbesondere bei Pulverinhalaten erforderlich, damit diese Pharmazeutika beispielsweise beim Inhalieren die therapeutisch wichtigen Bereiche einer Lunge erreichen können. Aus hygienisch medizinischen Gründen müssen daher Filterkolben beziehungsweise deren Filterelemente, die unmittelbar produktberührend sind, regelmäßig gereinigt oder ausgetauscht werden. Daher sollten derartige Filterkolbensysteme extrem reinigungsfreundlich sein. Sofern ein Reinigen nicht möglich ist, müssen die Systeme leicht montier- beziehungsweise demontierbar sein, was entsprechend preiswerte Systemteile erforderlich macht.
  • Im Hinblick auf eine hohe Arbeitsleistung einer Filterkolbenvorrichtung ist insbesondere bei Dosierwalzen-Konstruktionen die Vakuum-Aufbauzeit und die Überdruck-Aufbauzeit und damit die Zeitspanne, die zum Einsaugen von Schüttgut und zum Ausblasen von Schüttgut benötigt wird, von besonderem Interesse. Die Dosierwalzen rotieren nämlich vorzugsweise mit kontinuierlicher Geschwindigkeit. Die Drehgeschwindigkeit wird in ihrer Größe begrenzt durch die Zeitspanne, die zum Befüllen der an der Bodenöffnung des Speichers vorbeiwandernden Dosierkammer benötigt wird. Entsprechendes gilt für die am zu befüllenden Behältnis vorbeiwandernde, befüllte Dosierkammer. Daher sollte der in dem Kolben 14 vorhandene Filter einen genügend großen Luftbeziehungsweise Gasdurchfluss erlauben. Dabei muss die effektive Porenweite des Filters allerdings kleiner sein als die Korngröße des abzufüllenden Schüttgutes.
  • Die Filtermaschenweite könnte allerdings dann größer als die Korngrößen der kleinsten Teilchen des Schüttgutes 50 gewählt werden, wenn der Feinanteil in dem Schüttgut sich an größeren Partikeln des Schüttgutes anlagert oder solche Teile untereinander agglomerieren, so dass die einzelnen Feinanteile nicht für sich alleine in den Filter gelangen können.
  • Der in 6 und 8 dargestellte Filter 52 besteht aus einem mehrlagig zusammengefügten Metallgewebe. Das Gewebe besteht aus mehreren Schichten 52.1, 52.2, 52.3. Die Porenweite dieser drei Schichten nimmt von grob (52.1) bis sehr fein (52.3) ab, wobei die feinporigste Schicht 52.3 der konischen Verbreiterung 18 zugewandt ist und damit die produktberührende Seite des Filters 52 mit dem Schüttgut 50 darstellt. Dieser Filter 52 besitzt eine derartige Dicke 80, dass er in den Querschlitz 22 und in die Innennut 32 des Kolbens 14 eingeschoben und ausreichend fest in dem Kolben 14 einsitzen kann.
  • Aufgrund der Form des Querschlitzes 22 und der Innennut 32 besitzt der Filter 52 eine Grundfläche, die sich aus zwei Teilkreisen zusammensetzt. Die in 8 dargestellte rechte, größere Teilkreisfläche 52a hat einen Radius 82, der im vorliegenden Beispielsfall dem Außenradius 84 des Kolbens 14 entspricht. Die in 8 linke Teilkreisfläche 52b hat einen Radius 86, der dem Innenradius 88 der Innennut 32 entspricht. Beide Teilkreisflächen 52a, 52b stellen grundrissmäßig Halbkreise dar, so dass im eingesetzten Zustand, der in den 9 und 10 dargestellt ist, der Filter 52 bündig mit der Außenseite des Kolbens 14 beziehungsweise 14.2 abschließt und dabei voll in der Innennut 32 und in dem Querschlitz 22 einsitzt. Die in 7 nicht schraffiert dargestellte Querschnittsfläche des Mantels 26 wird durch den. Filter 52 in seinem in dem Kolben 14, 14.2 einsitzenden Zustand voll abgedeckt. Gleichzeitig wird auch der Innenraum 90 des Kolbens 14, 14.2 durch den Filter 52 luft- beziehungsweise gasdurchlässig, dagegen pulverundurchlässig verschlossen.
  • In seinem in dem Kolben 14 einsitzenden Zustand wird der Filter 52, und das gilt für alle nachstehend erwähnten Filterausführungsformen, sowohl im Bereich des Querschlitzes 22 als auch im Bereich der Innennut 32 in axialer Richtung, das heißt in Richtung der Längsachse 24, von beiden Seiten her an seinem Umfangsrand durch Teile des Mantels 26 gleich weit abgedeckt. Wie beispielsweise 10 verdeutlicht, ist die der konischen Verbreiterung 18 zugewandte kreisförmige Filterfläche 52A gleich groß wie die rückwärtige Kreisfläche 52B des Filters 52. Dadurch kann das an der Filterfläche 52A angesaugte Schüttgut beim Ausblasen gleichmäßig mit Luft beaufschlagt und damit beim Entleeren der Dosierkammer die gesamte Fläche 52A von angesaugtem Schüttgut freigeblasen werden. Das Festsetzen von Pulvernestern im Randbereich 92 des Filters 52 wird vermieden. Das vollständige Herausblasen des vor dem Filter 52 angesaugten Schüttgut-Pfropfens wird durch die konische Verbreiterung 18 und durch den scharfkantigen Mündungsrand des Kolbens 14.2 (10) unterstützt.
  • Während bei dem in 10 dargestellten Kolben 14.2 dieser auf der Rückseite des Filters 52 durch einen Kolbenboden 94 verschlossen ist, ist der Kolben 14 in diesem rückwärtigen Bereich vollständig offen (9). Durch den Kolbenboden 94 ragt ein Gasschlauch 96 hindurch, der im axialen Abstand vom Filter 52 im Inneren des Kolbens 14.2 endet. Durch diesen Gasschlauch 96 hindurch kann der beim Einsaugen von Schüttgut erforderliche Unterdruck und der zum Ausblasen von Schüttgut erforderliche Überdruck in der Dosierkammer erzeugt werden.
  • Bei dem in 9 dargestellten Kolben 14 ragt ein solcher Gasschlauch 96 bis zum Filter 52. Auf diese Weise ist einerseits der Kolben 14 sehr einfach aus einem Stück Rohr herzustellen und andererseits lässt sich der Gasschlauch 96, der im Allgemeinen eine gewisse elastische Verformung in seiner Querrichtung zulässt, durch leichtes Zusammendrücken ausreichend fest an der Innenwandung des Mantels 26 befestigen. Im vorliegenden Fall ist der Gasschlauch 96 bis zum Filter 52 vorgezogen. Er kann dadurch die feste in axialer Richtung unverrückbare Anlage des Filters 52 in dem Querschlitz 22 und in der Innennut 32 unterstützen. Im Hinblick darauf, dass der Filter 52 eine relativ starke Dicke 80 und der Gasschlauch 96 eine Schlauchwandung 98 von relativ geringer Dicke 99 aufweist, kann vernachlässigt werden, dass die rückseitige Filterfläche durch das Vorhandensein der Schlauchwandung 98 geringfügig kleiner ist als seine Vorderseite. Gegebenenfalls könnte der Gasschlauch 96 auch im geringen axialen Abstand zum Filter 52 in dem Kolben 14 enden.
  • Bei dem in 11 und 12 dargestellten Kolben 14.3 sind der Querschlitz 22.3 und seine Innennut 32.3 in axialer Richtung, das heißt in Richtung der Längsachse 24, so groß, dass ein zweischichtiger Filter 52.11 in vergleichbarer Weise wie der Filter 52 in den Querschlitz und in die Innennut eingeschoben werden kann. Der Filter 52.11 besitzt ein Filtermedium 52.12 und einen Stützkörper 52.13. Das Filtermedium 52.12 kann in gleicher Weise wie der Filter 52 aufgebaut sein. Es ist allerdings auch möglich, hier eine einteilige Schicht (im Unterschied zum Filter 52) zu wählen, die aus einem elastisch verformbaren und damit zusammendrückbaren Schichtmaterial besteht. Ein solches Schichtmaterial kann Filzmaterial, Nylongewebe oder dergleichen sein. Der Stützkörper 52.13 könnte in diesem Falle unelastisch ausgebildet sein und relativ großporig beziehungsweise gitterförmig konstruiert sein, denn nur das Filtermedium 52.12, das die schüttgutberührende Seite des Filters 52.11 darstellt, bräuchte ausreichend produktundurchlässig zu sein. So könnte der Stützkörper 52.13 beispielsweise in Form eines Ringes mit einer zentralen Öffnung 53 ausgebildet sein (15). Der Durchmesser 100 dieser Öffnung 53 würde dem Innendurchmesser 102 des Kolbens 14.3 im Bereich des Querschlitzes 22.3 entsprechen. Der Durchmesser 100 könnte auch etwas größer aber nicht kleiner als der Innendurchmesser 102 sein, um den freien Innenquerschnitt des Kolbens 14.3 nicht zu verkleinern.
  • Das Filtermedium 52.12 hat in diesem Beispielsfall wiederum die aus 8 ersichtliche Grundrissform, die aus zwei Teilkreisflächen 52a, 52b, mit einer größeren und einer kleineren Halbkreisfläche, besteht.
  • Bei der in 16, 17 und 18 dargestellten Konfiguration ist in einem Kolben 14.16 ein Filter 52.16 vorhanden, der aus zwei Schichten eines Filtermediums 52.17 und 52.18 besteht. Die Filtermediumschicht 52.17 stellt die produktberührende Seite des Filters 52.16 dar und ist feinporiger als die andere, zweite Filtermediumschicht 52.18. Beide Schichten übereinandergelegt ergeben den Filter 52.16. Die Grundrissfläche der Filtermediumschicht 52.17 ist eine Kreisfläche mit dem Radius 104, der dem Innenradius 106 der Innennut 32.16 entspricht. Die zweite Filtermedium-schicht 52.18 besitzt die aus den 2, 8 und 14 bekannte Form aus zwei Teilkreisflächen. Der Radius 108 der größeren Teilkreisfläche (Halbkreis) entspricht wiederum dem Außenradius 84 des Kolbens 14, während der Radius 110 der kleineren Teilkreisfläche (Halbkreis) dem Innenradius 88 der vorhandenen Innennut 32.16 entspricht. Der Innendurchmesser 102.1 des Kolbens 14.16 ist vergleichsweise kleiner als der Innendurchmesser 102 des Kolbens 14.3 (13).
  • Bei dem in 19 dargestellten Kolben 14.19 kann in seinen Querschlitz 22.19 und in seine Innennut 32.19 ein Filter eingeschoben werden, der aus beispielsweise im vorliegenden Fall drei Schichten bestehen kann. Eine mit Bezug auf 19 unterste Schicht eines solchen Filters kann aus einem Stützkörper 52.21 (21) bestehen. Darüber kann eine untere Filtermediumschicht 52.20 (20) vorhanden sein, die dann als mittlere von drei Schichten vorhanden wäre. Diese Filtermediumschicht 52.20 besitzt relativ große Poren 116, so dass diese Filtermediumschicht 52.20 eine grobporige Filterschicht bildet. Darüber könnte eine feinporige Filtermediumschicht beispielsweise in der Ausgestaltung der Filtermediumschicht 52.12 der 14 vorhanden sein. Die beiden Filtermediumschichten 52.20 und 52.21 sind umrissmäßig gleich ausgebildet.
  • Selbstverständlich könnten statt der drei Schichten auch weniger oder mehr als drei Schichten übereinandergestapelt als gemeinsamer Filter in einem Querschlitz und in einer Innennut eines Kolbens platziert werden. Die mehreren Schichten eines Filters könnten als zusammenhängende Filterkonstruktion und damit bezogen auf ihre Handhabbarkeit als einteiliges Stück vorhanden sein. Es wäre aber auch möglich, die Filterschichten separat und einzeln zu handhaben und damit einzeln in einen Kolben einzuschieben, um, entsprechend dem jeweiligen Schüttgut, den unterschiedlichen Filterbedingungen besser Rechnung tragen zu können. So kann ein weniger feinkörniges Schüttgut den Einsatz gröberer Filter ermöglichen, als es bei demgegenüber feinkörnigeren Schüttgütern der Fall wäre. Da die Abfüllgeschwindigkeit mit von der Menge des Luftdurchsatzes durch den Filter hindurch abhängt, könnte auf diese Weise die Arbeitsgeschwindigkeit beim Abfüllen von gröberen Schüttgütern vergleichsweise höher ermöglicht werden als bei vergleichsweise feinkörnigeren Schüttgütern.
  • Materialmäßig könnten die Filter beziehungsweise einzelne Filterschichten auch aus Sintermetall oder Sinterglas bestehen.
  • In den dargestellten Beispielsfällen ist die Filtermediumschicht beziehungsweise der Filter in der jeweiligen Filterschicht durchgehend gleich ausgebildet. Es wäre auch möglich, den von der Mantelwandung des Kolbens jeweils abgedeckten umlaufenden Randbereich des Filters beziehungsweise der Filtermediumschicht luftundurchlässig auszubilden. Dadurch könnte verhindert werden, dass Schüttgut in diese, Randbereiche des Filters beziehungsweise der Filterschichten eindringen kann, die relativ unkontrollierbare Dosierkammerbereiche darstellen und damit die Abfüllgenauigkeit der Filterkolbenvorrichtung beeinträchtigen könnten.
  • In 22 und folgenden ist ein Kolben 14.4 dargestellt, bei dem die radiale, äußere Stirnfläche seines Filters 52.22 gegen die Außenseite des Kolbens 14.4 abgedichtet ist. Diese Abdichtung erfolgt mittels eines Dichtelementes 120.
  • Der Kolben 14.4 besitzt ebenfalls wie die vorstehend beschriebenen Kolben einen Querschlitz 22.4, in den ein Filter 52.22 von außerhalb des Kolbens 14.4, aus Richtung senkrecht zur Längsachse 24, vollständig eingeschoben werden kann. Der Querschlitz 22.4 entspricht in der linken Querschnittshälfte, das heißt in der zur Längsachse 24 linken Hälfte 121, einer Ausbildung, die den vorstehend beschriebenen Querschlitzen entspricht. So ist in dem Mantel 26.4 des Kolbens 14.4, im Bereich 121, eine Nut 32.4 eingeformt vorhanden, in der der Filter 52.22 in seinem eingeschobenen Zustand dicht einsitzt. In der bezogen auf die Längsachse 24 rechten Querschnittshälfte 122 weitet sich der Querschlitz in Richtung der Längsachse 24 auf. In diesem rechten Querschnittsbereich 122 ist dadurch Platz einerseits für den Filter 52.22 und des Weiteren für das Dichtelement 120.
  • Das Dichtelement 120 ist im Querschnitt winkelförmig ausgebildet. Es erstreckt sich längs eines halben Kreisringes, wie 26 verdeutlicht. So schließt sich an eine umfangsmäßig halbe Kreisringscheibe 130, deren Breite 132 der Dicke 134 des Mantels 26.4 entspricht und die eine axiale Höhe 135 besitzt, eine halbe Kreisringscheibe 136 mit einer Breite 138 und einer axialen Höhe 140 an. Die axiale Gesamthöhe 142 des Dichtelementes 120 setzt sich also aus der Höhe 135 der Kreisringscheibe 130 und der Höhe 140 der Kreisringscheibe 136 zusammen. Dabei entspricht die Höhe 140 der Dicke 144 des Filters 52.22 im einsitzenden Zustand. Der Rücksprung 146 der halben Kreisringscheibe 136 gegenüber der halben Kreisringscheibe 130 entspricht im vorliegenden Beispielsfall der Nuttiefe 34, mit der der Filter 52.22 in der Innennut 32.4 einsitzt. Der Radius 104 des Filters 52.22 entspricht damit größenmäßig dem Radius des ersten Filtermediums 52.17 der 17. Dementsprechend entspricht der Innenradius 88 der Innennut 32.4 dem entsprechenden Innenradius des in 16 dargestellten Kolbens 14.16. Der Innendurchmesser 102 des Kolbens 14.4 entspricht dem dem Dichtelement 120 zugrundeliegenden Innendurchmesser. Der vom Dichtelement 120 halbkreisförmig eingerahmte Innenraum entspricht damit dem Innenraum des Kolbens 14.4.
  • Mit dem Dichtelement 120 lässt sich der außerhalb des Kolbens 14.4 vorhandene Ringspalt wirksam verschließen, so dass extrem feinkörniges Schüttgut (Pulver) durch den Ringspalt von außen nicht in den Filter 52.22 – beispielsweise beim Anlegen eines Vakuums zwecks Einsaugen des Pulvers in die Dosierkammer – eingesaugt wird. Ansonsten könnte der Filter 52.22 seitlich verstopfen, beziehungsweise könnte die Dichtwirkung des Filters sich verringern. Mit Hilfe des Dichtelementes wird eine ausreichende Abdichtung des Filters auf dessen radialer Außenseite im Bereich des Querschlitzes erreicht.

Claims (24)

  1. Filterkolbenvorrichtung (10) zum Abfüllen von jeweils vorbestimmt großen Volumen an pulvrigem Schüttgut (50), – mit einem in einer kreiszylindrischen Bohrung (12) angeordneten hohlzylindrischen Kolben (14), – mit einer den. Innenraum des hohlzylindrischen Kolbens (14) verschließenden Kolbenplatte, die als ein für Gas durchlässiger und für das Schüttgut undurchlässiger Filter (52) ausgebildet ist, – mit einer jeweils ein vorbestimmt großes Volumen an Schüttgut (50) aufnehmenden Dosierkammer (13), die in der kreiszylindrischen Bohrung (12) endseitig vorhanden ist und deren Boden durch den Filter (52) des Kolbens (14) gebildet wird, – wobei die Dosierkammer (13) durch den Filter (52) hindurch an eine Überdruck- oder Unterdruck-Gasquelle anschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass – die Wandung des Kolbens (14) einen Querschlitz (22) und eine dem Querschlitz (22) radial gegenüberliegende Innennut (32) derart besitzt, dass – der Filter (52) von außen in den Schlitz (22) einschiebbar ist und in seinem in dem Kolben (14) einsitzenden Zustand an seinem Rand in axialer Richtung (24) des Kolbens (14) beidseitig haltbar ist.
  2. Filterkolbenvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – der Filter (52) in axialer Richtung (24) beidseitig durch die Wandung (26) des Kolbens (14) haltbar ist.
  3. Filterkolbenvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass – die Wandung (26) des Kolbens (14) in axialer Richtung (24) beidseitig des Filters (52) einteilig miteinander verbunden ist.
  4. Filterkolbenvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Wandung (26) der Dosierkammer (13) innerhalb des Kolbens (14) eine kegelstumpfförmige, konische Verbreiterung besitzt, die vom Mündungsrand (20) zum Filter (52) des Kolbens (14) hin querschnittsmäßig zunimmt.
  5. Filterkolbenvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – zwischen dem Kolben (14) und der kreiszylindrischen Bohrung (12) eine für das Schüttgut dichte Dichtung vorhanden ist, die insbesondere als ein O-Ring (40) ausgebildet ist.
  6. Filterkolbenvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass – der O-Ring (40) in einer umlaufenden Quernut (36) des Kolbens (14) einsitzt.
  7. Filterkolbenvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – der Filter (52) grundrissmäßig zumindest in einem Teilbereich querschnittsmäßig eine Teilkreisfläche (52b) besitzt, deren Radius (104, 110) nicht größer als der Innenradius des Kolbens (14) im Bereich des Nutgrundes (32, 32.3, 32.16, 32.19) ist.
  8. Filterkolbenvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – der Filter (52) grundrissmäßig aus zumindest zwei Teilkreisflächen zusammengesetzt ist, deren Radien derart unterschiedlich groß sind, dass – der Filter (52) mit seiner kleineren Teilkreisfläche (52b) in die Innennut (32, 32.3, 32.16, 32.19) einschiebbar ist.
  9. Filterkolbenvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass – der Umfangswinkel der kleineren Teilkreisfläche (52b) kleiner oder gleich 180 Grad beträgt.
  10. Filterkolbenvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass – der Radius (82) der größeren Teilkreisfläche (52a) gleich dem Außenradius (84) des Kolbens (14) ist.
  11. Filterkolbenvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass – der Radius (86) der kleineren Teilkreisfläche (52b) gleich dem Innenradius (88) des Nutgrundes (32) ist.
  12. Filterkolbenvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass – der Filter (52.17) den Grundriss eines Kreises hat, dessen Radius (104) nicht größer als der Innenradius (86) des Kolbens (14) im Bereich des Nutgrundes (32.16) ist.
  13. Filterkolbenvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – der Filter (52) aus einem nicht elastischen Material wie insbesondere aus Sinterglas oder Sintermetall besteht.
  14. Filterkolbenvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass – die Dicke (80) des Filters (52) der axialen Höhe des Querschlitzes (22) und der Quernut (32) derart angepasst ist, dass er mit Press-Sitz in den Querschlitz und die Quernut des Kolbens ein- und ausschiebbar ist.
  15. Filterkolbenvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – der Filter (52) in Art eines Gerüstträgers mit anhängendem Filtermedium ausgebildet ist.
  16. Filterkolbenvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass – das Filtermedium aus einem nicht elastischen Material wie insbesondere aus Sinterglas oder Sintermetall besteht.
  17. Filterkolbenvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – der Filter (52) oder das Filtermedium aus mehreren unterschiedlich durchlässigen Filterschichten (52.1, 52.2, 52.3) besteht, – die feinporigste (52.3) der vorhandenen Filterschichten dem Innenraum der Dosierkammer (13) zugewandt ist.
  18. Filterkolbenvorrichtung nach nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – der Filter (52) oder das Filtermedium elastisch zusammendrückbar ist, – die Dicke des Filters oder des mit dem Filtermedium ausgestatteten Filters so ist, dass er mit Press-Sitz in den Querschlitz und die Quernut einschiebbar ist.
  19. Filterkolbenvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – der Filter oder das Filtermedium aus Filzmaterial besteht oder Filzmaterial enthält.
  20. Filterkolbenvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – der Filter oder das Filtermedium aus Nylongewebe besteht oder Nylongewebe enthält.
  21. Filterkolbenvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass – der das Filtermedium (52.12, 52.20) haltende Gerüstträger (52.13, 52.21) so ausgebildet ist, dass er für das Filtermedium formstabilisierend ist.
  22. Filterkolbenvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die radiale Außenfläche des Filters (52.22) zumindest im Bereich des Querschlitzes (22.4) für Schüttgut (50) undurchlässig ist.
  23. Filterkolbenvorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass – ein für Schüttgut (50) undurchlässiges Dichtelement (120) die radiale Außenfläche des Filters (52.22) zumindest im Bereich des Querschlitzes (22.4) umgibt.
  24. Filterkolbenvorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass – das Dichtelement (120) im Querschnitt winkelförmig ist, mit einem Kreisringabschnitt (136), der an der radialen Außenfläche des Filters (52.22) anlegbar ist, und mit einem an dem Kreisringabschnitt (136) fest vorhandenen, nach innen auskragenden Kreisringabschnitt (130), dessen radiale Ausdehnung nicht größer ist als die Dicke (134) des Mantels (26.4) vom Kolben (14.4).
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