DE20320569U1 - Vorrichtung zur Zubereitung eines konsumierbaren Getränks mit einer feinblasigen Schaumschicht - Google Patents
Vorrichtung zur Zubereitung eines konsumierbaren Getränks mit einer feinblasigen Schaumschicht Download PDFInfo
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Abstract
Eine
Vorrichtung zur Zubereitung eines konsumierbaren Getränks mit
einer feinblasigen Schaumschicht, wie Kaffee oder Milch mit einer
feinblasigen Schaumschicht, die Folgendes umfasst: eine Getränkeeinheit
zur Abgabe des Getränks
unter Druck und wenigstens eine Düse, die flüssigkeitsleitend mit der Getränkeeinheit
zur Erzeugung eines Getränkestrahl
mittels der Düse
verbunden ist und eine Auffangeinheit, in welche der Strahl spritzt,
um das Getränk
mit der feinblasigen Schaumschicht zu erhalten, und die dadurch
charakterisiert ist, dass die Auffangeinheit eine Kammer mit wenigstens
einer Ausflussöffnung
zur Abgabe des Getränks
mit der feinblasigen Schaumschicht und ein in der Kammer enthaltendes
Strahlauftreffelement mit einem Oberteil, das von einer Innenwand
der Kammer frei liegt, umfasst, wobei die Düse und das Strahlauftreffelement
so relativ zueinander angeordnet sind, dass der Strahl wenigstens
gegen einen Teil des Oberteils des Strahlauftreffelements spritzt, wobei
das Getränk
nach dem Auftreffen auf dem Strahlauftreffelement die Kammer über die
wenigstens eine Ausflussöffnung
als das Getränk
mit der...
Description
- Diese Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Zubereitung eines konsumierbaren Getränks mit einer feinblasigen Schaumschicht, wie Kaffee oder Milch mit einer feinblasigen Schaumschicht, die Folgendes umfasst: eine Getränkeeinheit zur Abgabe des Getränks unter Druck und wenigstens eine Düse, die flüssigkeitsleitend mit der Getränkeeinheit zur Erzeugung eines Getränkestrahl mittels der Düse verbunden ist und eine Auffangeinheit, in welche der Strahl spritzt, um eine Getränk mit der feinblasigen Schaumschicht zu erhalten.
- Die Erfindung bezieht sich ebenso auf ein Verfahren zur Zubereitung eines konsumierbaren Getränks mit einer feinblasigen Schaumschicht, wie Kaffee oder Milch, wobei ein Flüssigkeitsstrahl, der das Getränk aufweist, erzeugt wird und wobei der Flüssigkeitsstrahl einer Auffangeinheit so zugeführt wird, dass der Strahl in die Auffangeinheit spritzt, um ein Getränk mit der feinblasigen Schaumschicht zu erhalten.
- Die Erfindung bezieht sich ferner auf ein Gerät, das solch eine Auffangeinheit und ein Behälter zur Aufnahme eines Pads aufweist, wobei das Pad eine Hülle aus Filterpapier aufweist und mit einem Produkt gefüllt ist, das extrahiert werden soll, wie beispielsweise gemahlener Kaffee.
- Die Erfindung bezieht sich auch auf ein solches Gerät und solch ein Pad, das vom Behälter des Gerätes aufgenommen wird.
- Solch eine Vorrichtung und ein solches Verfahren sind anhand einer möglichen Ausgestaltung einer Vorrichtung aus der europäischen Patentanmeldung Nr. 0 878 158 bekannt.
- Bei der bekannten Vorrichtung umfasst das Auffangmittel einen Puffertank, der in diesem Beispiel einen Boden mit senkrechten Seitenwänden aufweist. Im Betrieb spritzt der Strahl in den Puffertank, der auf diese Weise mit dem zu verarbeitenden Getränk gefüllt wird. Es wird so eine Flüssigkeitsoberfläche im Puffertank ausgebildet. Der Flüssigkeitsstrahl spritzt auf die Flüssigkeitsoberfläche, wobei Luft so unter das Getränk geschlagen wird, dass eine feinblasige Schaumschicht gebildet wird. Der Puffertank weist ferner einen Abflussweg zur Entfernung des Getränkes mit dem feinblasigen Schaum aus dem Puffertank.
- Nach einiger Zeit wird das Spritzen des Getränkes in den Puffertank beendet. Der Puffertank entleert sich dann in diesem Beispiel. Der Puffertank kann zu diesem Zweck mit einer entsprechend angeordneten Ausflussöffnung im Boden des Puffertanks versehen sein.
- Obwohl beim bekannten System eine erwünschte Qualität des Getränks mit feinblasiger Schaumschicht erhalten wird, ist es ein Nachteil, dass es einige Zeit dauert, bis der Puffertank sich vollständig entleert hat. Insbesondere das damit verbundene Nachtropfen kann eine vergleichsweise lange Zeit dauern. Wenn beispielsweise mit der bekannten Vorrichtung und gemäß dem bekannten Verfahren eine Tasse Kaffee zubereitet wird, kann das Entleeren des Puffertanks und das Nachtropfen eine halbe Minute dauern. Das Nachtropfen an sich kann 20 Sekunden dauern. Des Weiteren hat das bekannte System beachtliche Ausmaße.
- Die Erfindung beabsichtigt, eine Vorrichtung und ein Verfahren bereitzustellen, mit dem das angesprochene Problem, falls erwünscht, gelöst werden kann.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist demgemäß dadurch charakterisiert, dass die Auffangeinheit eine Kammer mit wenigstens einer Ausflussöffnung zur Abgabe des Getränks mit der feinblasigen Schaumschicht und ein in der Kammer enthaltendes Strahlauftreffelement mit einem Oberteil, das von einer Innenwand der Kammer frei liegt, umfasst, wobei die Düse und das Strahlauftreffelement so relativ zueinander angeordnet sind, dass der Strahl wenigstens gegen einen Teil des Oberteils des Strahlauftreffelements spritzt, wobei das Getränk nach dem Auftreffen auf dem Strahlauftreffelement die Kammer über die wenigstens eine Ausflussöffnung als das Getränk mit der feinblasigen Schaumschicht verlässt. Überraschenderweise wurde festgestellt, dass in der Kammer Luft unter das Getränk geschlagen wird.
- Da bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung kein Flüssigkeitsstand in der Kammer erreicht werden muss, kann diese Kammer, nachdem das Spritzen des Strahls in die Kammer gestoppt wurde, falls gewünscht, vergleichsweise schnell entleert werden, wobei das Nachtropfen vergleichsweise kurz ausfällt. Um das Nachtropfen vergleichsweise zu verkürzen, ist es lediglich notwendig, dass die wenigstens eine Ausflussöffnung der Kammer ausreichend groß ist. Da die Ausflussöffnung keine funktionelle Bedeutung hat, kann diese Öffnung, falls gewünscht, ausreichend groß sein, um das Nachtropfen zu verkürzen. Ferner kann eine solche Vorrichtung vergleichsweise klein gehalten werden.
- Insbesondere ist vorgesehen, dass die Kammer ferner mit wenigstens einer Luftzuführöffnung versehen ist, um so eine effiziente Luftzufuhr in die Kammer zu ermöglichen. Bevorzugt ist vorgesehen, dass das Oberteil des Strahlauftreffelements zwischen der Luftzuführöffnung und der wenigstens einen Ausflussöffnung angeordnet ist. Es ist insbesondere ferner vorgesehen, dass das Oberteil wenigstens im Wesentlichen zur Düse ausgerichtet ist. Das Auftreffen des Strahls auf das Oberteil kann vergleichsweise so heftig sein, dass das Getränk nach dem Auftreffen sehr fein zerstäubt ist. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Kammer ferner mit einer Produktzuführöffnung zur Zuführung des Strahls in die Kammer versehen ist. In dieser Hinsicht ist bevorzugt vorgesehen, dass das Oberteil des Strahlauftreffelements zwischen der Produktzuführöffnung und der Ausflussöffnung angeordnet ist. Bevorzugt ist ferner vorgesehen, dass das Oberteil des Strahlauftreffelements wenigstens im Wesentlichen zur Produktzuführöffnung ausgerichtet ist. Insbesondere ist ferner vorgesehen, dass die Luftzuführ- und die Produktzuführöffnung zusammenfallen. Die Luftzufuhr verhindert so, dass Nebelpartikel sich so nah an die Düse heranbewegen, dass diese Partikel den Strahl behindern.
- Insbesondere ist vorgesehen, dass eine Oberfläche auf dem Oberteil konvex oder flach ausgestaltet ist. Es wurde herausgefunden, dass, wenn die Oberfläche des Oberteils konvex geformt ist, ein Nebel aus Tröpfchen erhalten wird, der hinsichtlich des Durchmessers der Teilchen sehr homogen ist. Es wurde festgestellt, dass dies für den Erhalt einer homogenen, feinblasigen Schaumschicht förderlich ist.
- Bevorzugt ist vorgesehen, dass eine Senkrechte von der Oberfläche des Oberteils an der Stelle, an der der Strahl auf das Oberteil aufschlägt, wenigstens im Wesentlichen parallel zum Strahl ausgerichtet ist. Der Strahl schlägt daher so senkrecht auf die Oberfläche auf, dass die Wechselwirkung zwischen Strahl und Oberfläche am heftigsten ist. Mit anderen Worten: die Geschwindigkeitskomponente des Strahls in Richtung der Senkrechten ist gleich der Geschwindigkeit des Strahls selbst und somit maximal.
- Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch charakterisiert, dass die Auffangeinheit eine Kammer mit wenigstens einer Ausflussöffnung zur Abgabe des Getränks mit der feinblasigen Schaumschicht und ein in der Kammer enthaltendes Strahlauftreffelement mit einem Oberteil, das von einer Innenwand der Kammer frei liegt, umfasst, wobei der Strahl so ausgerichtet ist, dass der Strahl gegen einen Teil des Oberteils des Strahlauftreffelements spritzt, wobei das Getränk nach dem Auftreffen auf dem Strahlauftreffelement die Kammer dann über die wenigstens eine Ausflussöffnung als das Getränk mit der feinblasigen Schaumschicht verlässt.
- Das erfindungsgemäße Gerät weist eine Auffangeinheit, eine Düse und ein Behälter zur Aufnahme eines Pads auf, wobei das Pad eine Hülle aus Filterpapier aufweist und mit einem Produkt, wie gemahlener Kaffee, gefüllt ist, das extrahiert werden soll, wobei der Behälter und die Auffangeinheit mechanisch miteinander verbunden sind und wobei der Behälter wenigstens einen Auslass aufweist, der flüssigkeitsleitend mit einem Einlass der Düse verbunden ist.
- Die erfindungsgemäße Anordnung weist solch ein Gerät und ein Pad auf, das eine Hülle aus Filterpapier aufweist und mit einem Produkt, wie gemahlener Kaffee, gefüllt ist, das extrahiert werden soll, wobei das Pad von dem Behälter aufgenommen wird und sich entlang des Bodens des Behälters bis zu den senkrechten Seitenwänden des Behälters erstreckt.
- Die Erfindung wird im Folgenden detaillierter anhand der Zeichnungen beschrieben.
- Zu den Figuren:
-
1 zeigt eine erste Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Zubereitung eines konsumierbaren Getränks mit einer feinblasigen Schaumschicht; -
2 zeigt eine zweite Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Zubereitung eines konsumierbaren Getränks mit einer feinblasigen Schaumschicht; -
3a zeigt eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, eines erfindungsgemäßen Geräts, welches ein Behälter, eine Düse und eine Auffangeinheit aufweist sowie einer erfindungsgemäßen Anordnung, die ein Gerät umfasst, wobei ein Pad in dem Behälter des Geräts aufgenommen ist; -
3b zeigt eine Ansicht von unten der Vorrichtung aus3a ; -
4a stellt eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, eines erfindungsgemäßen Gerät und einer erfindungsgemäßen Anordnung dar; -
4b zeigt eine Ansicht von unten der Vorrichtung aus4a ; -
5 zeigt eine erste alternative Ausführungsform eines Strahlauftreffelements, das in den Vorrichtungen der1 ,2 und7 verwendet werden kann; -
6 zeigt eine zweite alternative Ausführungsform eines Strahlauftreffelements, das in den Vorrichtungen der1 ,2 und7 verwendet werden kann; -
7 zeigt eine dritte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Zubereitung eines konsumierbaren Getränks mit einer feinblasigen Schaumschicht; -
8a zeigt eine Ansicht von oben einer möglichen Ausgestaltung einer Düse; und -
8b zeigt einen Querschnitt der Düse aus8a . - In
1 bezeichnet die Ziffer1 eine Vorrichtung zur Zubereitung eines konsumierbaren Getränks mit einer feinblasigen Schaumschicht, wie Kaffee oder Milch mit einer feinblasigen Schaumschicht. Die Vorrichtung1 umfasst eine Getränkeinheit2 zur Abgabe eines konsumierbaren Getränkes unter Druck; in diesem Beispiel ist das Kaffee. Die Vorrichtung1 ist ferner mit einer Düse4 versehen. Ein Auslass6 der Getränkeinheit2 ist mittels eines Schlauches8 mit einem Einlass10 der Düse4 verbunden. Die Düse4 steht damit in flüssigkeitsleitender Verbindung mit der Getränkeeinheit2 , um das Getränk der Düse4 zuzuführen. Somit wird mittels der Düse4 ein Strahl12 des Getränkes erzeugt. Die Vorrichtung1 umfasst ferner eine Auffangeinheit14 , in welche der Strahl12 spritzt, um ein Getränk mit einer feinblasigen Schaumschicht zu erhalten. Die Auffangeinheit14 umfasst eine Kammer16 , die mit wenigstens einer Ausflussöffnung18 zur Abgabe des Getränkes mit der feinblasigen Schaumschicht versehen ist. Die Auffangeinheit14 weist ferner ein Strahlauftreffelement20 auf, das in der Kammer16 enthalten ist. Das Strahlauftreffelement20 ist mit einem Oberteil22 versehen, das frei von einer Innenwand24 der Kammer liegt. Die Düse4 und das Strahlauftreffelement20 sind so relativ zueinander angeordnet, dass der Strahl12 wenigstens gegen einen Teil des Oberteils22 des Strahlauftreffelements20 spritzt, wobei das Getränk nach dem Auftreffen auf dem Strahlauftreffelement die Kammer über die wenigstens eine Ausflussöffnung als das Getränk mit der feinblasigen Schaumschicht verlässt. Überraschenderweise ist in der Kammer16 Luft unter das Getränk geschlagen worden und dies auf solche An und Weise, dass ein Getränk mit einer feinblasigen Schaumschicht erhalten wird. - Bei diesem Beispiel wird beim Auftreffen auf das Oberteil
22 des Strahlauftreffelements20 der Strahl12 einen Nebel und / oder eine Turbulenz des Getränks erzeugen, der bzw. die gegen und / oder entlang der Innenwand24 der Kammer16 fliegt und dann die Kammer über die Ausflussöffnung18 als das Getränk mit der feinblasigen Schaumschicht verlässt. Dass beim Auftreffen auf das Oberteil22 des Strahlauftreffelements20 der Strahl12 einen Nebel und / oder eine Turbulenz des Getränks erzeugt, der bzw. die gegen und / oder entlang der Innenwand24 der Kammer16 fliegt, wird dadurch erreicht, dass die Stärke des Strahls und die Größe der Kammer aufeinander abgestimmt werden. Der Strahl sollte ausreichend stark und / oder die Kammer sollte ausreichend klein sein. - Sobald die Getränkeeinheit
2 die Abgabe des Getränks durch die Düse4 unter Druck beendet, wird die Ausbildung von Getränkenebel in der Kammer16 gestoppt. Die Kammer16 kann dann schnell über die Ausflussöffnung18 entleert werden. Bei diesem Beispiel hat die Ausflussöffnung einen Durchmesser von 5mm, wodurch sich die Kammer16 innerhalb weniger Sekunden entleert. Verlängertes Entleeren (für mehrere Dekaden Sekunden) der Kammer16 einschließlich Nachtropfen ist hier außer Frage. - Bei diesem Beispiel umfasst die Auffangeinheit
14 einen Kanal28 mit einer Einlassöffnung30 und einer Austrittsöffnung32 . Die Austrittsöffnung32 stellt in diesem Beispiel eine Produktzuführöffnung der Kammer16 zur Zuführung des Strahls12 in die Kammer16 dar. Die Düse ist in diesem Beispiel mit etwas Abstand zur Einlassöffnung30 des Kanals28 angeordnet. Dadurch wird auch Luft34 im Betrieb durch den Strahl12 über die Einlassöffnung30 des Kanals28 in die Kammer16 gesaugt. Die Produktzuführöffnung32 der Kammer16 fungiert hierbei auch als eine Luftzuführöffnung32' . - Da eine Strahlkombination aus Getränk und Luft der Kammer
16 zugeführt wird, kann Luft in Verbindung mit dem erzeugten Strom aus Nebelpartikeln unter die Flüssigkeit geschlagen werden, wobei überraschenderweise ein Getränk mit einer feinblasigen Schaumschicht erhalten wird. Durch den Luftstrom aus der Einlassöffnung30 in die Kammer16 wird sichergestellt, dass Nebelpartikel die Kammer16 über die Einlassöffnung30 nicht verlassen können. Der Luftstrom stellt so, wie er ist, eine Abdichtung der Einlassöffnung30 gegenüber den Nebelpartikeln in der Kammer16 dar. Die Nebelpartikel werden daher darin gehindert, sich zur Düse4 zu bewegen und den Strahl zu behindern. Im Betrieb werden die Nebelpartikel durch Auftreffen des Strahls12 auf einen Teil des Oberteils22 erzeugt. Zuerst nach dem Auftreffen auf das Oberteil22 werden sich diese Nebelpartikel nach oben und seitwärts bewegen. Somit bildet sich eine laminare und / oder turbulente Strömung aus Nebelpartikeln in der Kammer aus, deren Nebelpartikel ferner gegen und / oder entlang der Innenwand24 fliegen können. Aufgrund der Schwerkraft werden die Nebelpartikel dann wieder abwärts fliegen. Nachfolgend bilden die Nebelpartikel wieder ein flüssiges Getränk, wobei Luft so unter das Getränk geschlagen wurde, dass eine feinblasige Schaumschicht ausgebildet wird, und dieses Getränk die Kammer16 über die Ausflussöffnung18 die Kammer16 verlassen kann. Das Getränk ist dann fertig zum Konsum. - Bei diesem Beispiel ist vorgesehen, dass das Oberteil
22 des Strahlauftreffelements20 zwischen der Luftzuführöffnung32' und der Ausflussöffnung18 angeordnet ist. Es ist ferner vorgesehen, dass das Oberteil22 in Richtung der Düse3 ausgerichtet ist. Bei diesem Beispiel ist auch vorgesehen, dass das Oberteil22 zwischen der Produktzuführöffnung32 und der Ausflussöffnung18 angeordnet ist. Insbesondere ist hierbei vorgesehen, dass das Oberteil22 in Richtung der Produktzuführöffnung32 ausgerichtet ist. Bei diesem Beispiel ist vorgesehen, dass eine Oberfläche des Oberteils22 konvex gestaltet ist. Es wurde herausgefunden, dass in diesem Fall im ersten Moment die nach dem Auftreffen gebildeten Nebelpartikel sich nach oben bewegen, während sie über einen Raumwinkel Ω versprüht werden. - Bei diesem Beispiel ist vorgesehen, dass eine Senkrechte
38 von der Oberfläche36 des Oberteils22 an einer Stelle, wo der Strahl12 auf das Oberteil22 auftrifft, wenigstens im Wesentlichen parallel zum Strahl12 verläuft. Es ist ferner vorgesehen, dass eine Senkrechte38 in der Mitte der Oberfläche36 des Oberteils22 wenigstens im Wesentlichen zur Düse4 ausgerichtet ist. Des Weiteren ist vorgesehen, dass eine Senkrechte38 von der Oberfläche36 des Oberteils22 an der Stelle, an der der Strahl12 auftrifft, in Richtung der Produktzuführöffnung32 ausgerichtet ist. Es ist ferner vorgesehen, dass das Oberteil22 in einer Mitte der Kammer16 angeordnet ist. Bei diesem Beispiel ist die Innenwand24 der Kammer16 wenigstens im Wesentlichen rotationssymmetrisch um eine Rotationssymmetrieachse40 gestaltet. Die erwähnte Mitte ist in diesem Beispiel ein Punkt dieser Rotationssymmetrieachse40 . Bei diesem Beispiel ist das Strahlauftreffelement20 in einem unteren Bereich der Kammer16 angeordnet. Das Strahlauftreffelement20 ist in diesem Beispiel pfahlförmig gestaltet. Eine axiale Richtung des pfahlförmigen Elements erstreckt sich in Längsrichtung der Kammer16 . Die oben erwähnte Rotationssymmetrieachse40 erstreckt sich durch das Oberteil22 . Bei diesem Beispiel wird somit um die Rotationssymmetrieachse40 eine rotationssymmetrische Auffangeinheit14 erhalten. - Bei diesem Beispiel ist der Abstand H1 von der Produktzuführöffnung
32 zum Oberteil22 größer als der Abstand H2 vom Oberteil22 zur Ausflussöffnung18 der Kammer16 . Bei diesem Beispiel ist auch vorgesehen, dass H2 größer als null ist. Da die Nebelströmung insbesondere in der Kammer16 zwischen dem Oberteil22 und der Produktzuführöffnung32 ausgebildet wird, kann somit ein großer Bereich der Kammer16 für die erwähnten laminaren und / oder turbulenten Strömungen des Nebels verwendet werden. - In
1 ist vorgesehen, dass ein Querschnitt der Kammer16 hauptsächlich herzförmig gestaltet ist, aber dies ist nicht wesentlich. Dies ist beispielsweise aus2 ersichtlich. - In
2 sind die Teile, die denen aus1 entsprechen, mit demselben Bezugszeichen versehen. In2 ist nun vorgesehen, dass eine Innenwand24 der Kammer16 wenigstens im Wesentlichen zylindrisch gestaltet ist. Es ist ferner in diesem Beispiel vorgesehen, dass die Oberfläche36 der Oberteils22 flach ist. - In
3 ist eine alternative Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Die Vorrichtung umfasst ein Gerät42 , das mit einer Auffangeinheit14 versehen ist. Teile der Auffangeinheit14 , die mit denen aus den1 und2 korrespondieren, sind mit den gleichen Bezugszeichen wie in den1 und2 versehen. Die Einheit42 umfasst ferner eine Düse4 . Zusätzlich weist das Gerät42 ein Behälter44 zur Aufnahme eines Pads46 auf, welches mit einem zu extrahierenden Produkt, wie gemahlener Kaffee, gefüllt ist. Der Behälter44 und das Pad46 können von dem Typ sein, wie er im europäischen Patent 0 904 717 beschrieben ist. Der Behälter44 ist mit einem tassenförmigen Boden48 , der von einer senkrechten Seitenwand50 begrenzt ist, versehen. Die senkrechte Seitenwand erstreckt sich um den Boden. Der Boden und die senkrechte Seitenwand begrenzen so einen tassenförmigen Innenraum des Behälters, der im Betrieb das Pad aufnimmt. Das Pad46 erstreckt sich über den Boden48 bis zur senkrechten Seitenwand50 . Im Boden48 ist eine Ausflussöffnung vorgesehen, die in diesem Beispiel durch die Düse4 gebildet wird. Diese Ausflussöffnung bildet einen Auslass für den Behälter. Bei diesem Beispiel steht der Einlass10 der Düse in flüssigkeitsleitender Verbindung mit dem Auslass des Behälters, da der Einlass10 und ein Auslass11 der Düse den Auslass des Behälters bilden. Es sind auch Rinnen im Boden des Behälters vorgesehen. Die Vorrichtung1 umfasst ferner eine Abdeckung52 , mit der der Behälter geschlossen werden kann. Die Vorrichtung1 umfasst ferner eine Heißwassereinheit54 zur Zuführung von heißem Wasser unter Druck zu einem Innenraum des Deckels52 . Der Deckel52 ist an seiner Unterseite mit einer Anzahl von Ausflussöffnungen56 versehen. Im Betrieb wird heißes Wasser über die Ausflussöffnungen56 einer Oberseite des Behälters44 zugeführt. Der Behälter44 und die Heißwassereinheit54 bilden in Kombination die Getränkeeinheit2 aus den1 und2 . Bei diesem Beispiel ist ferner vorgesehen, dass die Auffangeinheit14 und der Behälter44 mechanisch miteinander verbunden sind. Bei diesem Beispiel ist ferner vorgesehen, dass die Düse4 mechanisch mit dem Behälter44 verbunden ist. Die Düse4 , der Behälter44 und die Auffangeinheit14 bilden somit eine mechanische Einheit. Bei diesem Beispiel ist vorgesehen, dass im Kanal28 eine Lufteinströmöffnung58 vorgesehen ist. Die Lufteinströmöffnung58 ist zwischen der Düse4 und dem Oberteil22 des Strahlauftreffelements20 angeordnet. Die Luft strömt wieder über die Produktzuführöffnung32 in die Kammer16 . Die Produktzuführöffnung fungiert daher auch als eine Luftzuführöffnung32' der Kammer16 . Das Strahlauftreffelement20 ist bei diesem Beispiel mit der Kammer16 mittels dreier Querträger60 verbunden. - Das Pad
46 erstreckt sich über den Boden48 des Behälters44 zu den senkrechten Seitenwänden50 des Behälters. Die Anordnung aus Pad46 und Gerät42 bildet auch ein Teil der Erfindung. - Die Vorrichtung aus
3 arbeitet wie folgt. Mittels der Heißwassereinheit54 wird heißes Wasser unter Druck dem Innenraum des Deckels52 zugeführt. Dieses heiße Wasser verlässt den Deckel52 unter Druck über die Ausflussöffnungen56 des Deckels52 . Heißes Wasser wird somit der Oberseite des Behälters44 zugeführt. Dieses Wasser wird durch das Pad46 gepresst, das in diesem Beispiel mit gemahlenem Kaffee gefüllt ist. Dabei wird ein Kaffeeextrakt erzeugt, dass den Behälter44 durch die Düse4 verlässt. Da der Kaffeeextrakt der Düse4 unter Druck zugeführt wird, wird so ein Getränkestrahl erzeugt. Dieser Strahl12 trifft auf der Oberseite des Oberteils22 des Strahlauftreffelements20 auf, wie in Bezug auf die1 und2 diskutiert wurde. Das Getränk mit der feinblasigen Schaumschicht, in diesem Beispiel der Kaffeeextrakt mit der feinblasigen Schaumschicht, verlässt die Kammer16 über die Ausflussöffnung18 . Bei diesem Beispiel wird die Ausflussöffnung18 durch Öffnungen gebildet, die zwischen den Querträgern60 ausgebildet sind. - Schließlich zeigt
4 eine erfindungsgemäße Anordnung, die ein erfindungsgemäßes Gerät42 und ein Pad46 umfasst. Das erfindungsgemäße Gerät42 ist ebenso mit einem Behälter44 versehen, wie in Bezug auf3 diskutiert wurde. Ein Unterschied zu3 besteht darin, dass die Vorrichtung1 nun mit zwei Luftzuführöffnungen58.1 und58.2 versehen ist, die auch in den Kanal28 hinein austreten. - Die Erfindung ist in keinerlei Hinsicht auf die oben beschriebenen, exemplarischen Ausgestaltungen beschränkt. Somit können die Lufteinlassöffnungen nicht nur in den Kanal hinein austreten, sondern auch in die Kammer
16 selbst hinein. Dies kann beispielsweise in der Nähe der Oberseite der Kammer16 vorgesehen sein. Es sind jedoch auch andere Stellen innerhalb der Kammer16 denkbar. - Es ist ferner denkbar, dass anstatt eines Strahls eine Vielzahl Strahlen auf das Strahlauftreffelement
20 auftreffen. In diesem Zusammenhang kann eine Vielzahl Düsen4 verwendet werden, die jede einen Strahl auf das Strahlauftreffelement20 richten. Daneben ist es möglich, dass die Düse4 mit einer Vielzahl von Auslässen zur Erzeugung einer Vielzahl von Strahlen versehen ist. Die Vielzahl Strahlen kann auch auf eine Vielzahl von Strahlauftreffelementen auftreffen, die in der Kammer16 enthalten sind. Es ist auch denkbar, dass die Kammer mit einer Vielzahl von Strahlauftreffelementen20 , von denen jedes von wenigstens einem Strahl, der zum Beispiel aus einer Vielzahl von Düsen stammt, getroffen wird. Bei der Vorrichtung der3 und4 ist es auch möglich, dass zwischen dem Auslass des Behälters und dem Einlass der Düse eine flüssigkeitsleitende Verbindung zum Beispiel in Form eines Schlauches vorgesehen ist. Das Strahlauftreffelement kann, wie erwähnt, die Form einer flachen Platte haben. Das Oberteil22 kann konvex gestaltet werden, wie in1 dargestellt, wobei 23 Löcher, die sich von oben nach unten am Oberteil22 erstrecken, in der Nähe einer Kante vorgesehen sind. Das Oberteil22 kann auch konkav hergestellt sein (siehe5 ). Ferner kann das Oberteil22 im Bereich des äußeren Umfangs konkav und mit einer Spitze in der Mitte ausgestaltet sein (siehe6 ). Die Auffangeinheit14 kann auch, wie in7 dargestellt, ausgestaltet sein. Des Weiteren kann zum Beispiel in der Vorrichtung gemäß den1 –4 ,7 das Strahlauftreffelement durch einen Zylinder oder eine Röhre ersetzt werden, welcher bzw. welche sich in der Zeichnung in horizontaler Richtung zwischen den Wänden24 der Kammer erstreckt. Der Teil einer Außenseite des Zylinders oder der Röhre, auf die der Strahl auftrifft, bildet dann das Oberteil des Strahlauftreffelements, welches von den Wänden24 freiliegt. Der Durchmesser des Zylinders oder der Röhre kann zum Beispiel gleich dem Durchmesser des Oberteils aus den1 –7 sein. - Die Düse kann zum Beispiel auch durch eine Düse gebildet werden, wie sie in der
EP 1 092 377 beschrieben ist. Ferner kann die Düse durch eine Platte100 mit einer Öffnung102 , wie in den8a und8b dargestellt, ausgebildet sein. Die Stärke b der Platte beträgt zum Beispiel 0,1 – 0,5 mm, bevorzugt 0,2 – 0,4 mm. - In
7 ist zum Beispiel vorgesehen, dass d1<d3 ist. - Des Weiteren ist bei jeder Ausgestaltung vorgesehen, dass d3<d2 ist (siehe zum Beispiel die
2 und7 ). Im Allgemeinen ist ferner das Folgende vorgesehen. - Der Durchmesser des Strahls beim Verlassen der Düse kann zum Beispiel im Bereich von 0,2 – 1,6 mm variieren, insbesondere im Bereich von 0,4 – 1,4 mm, bevorzugt im Bereich von 0,6 – 1 mm und noch bevorzugter im Bereich von 0,7 – 0,9 mm. In diesem Beispiel beträgt dieser Durchmesser etwa 0,8 mm.
- Der Durchmesser des Oberteils (zum Beispiel d3 in
7 ) kann zum Beispiel im Bereich von 1,4 – 10 mm variieren, insbesondere im Bereich von 1,5 – 8 mm, bevorzugt im Bereich von 1,75 – 5 mm und noch bevorzugter im Bereich von 1,75 – 3,0 mm. In diesem Beispiel beträgt dieser Durchmesser etwa 2 mm. - Der Durchmesser der Kammer am Oberteil (siehe zum Beispiel d2 in den
2 und7 ) dividiert durch den Durchmesser des Oberteils (siehe zum Beispiel d3 in den2 und7 ) ist zum Beispiel größer als 1,1, bevorzugt größer als 1,2 und noch bevorzugter größer als 2. Das erwähnte Verhältnis beträgt bevorzugt ungefähr 2,5. - Es ist ferner zum Beispiel bezüglich dieses Verhältnisses vorgesehen, dass dieses zum Beispiel kleiner als 5 ist. Es ist ebenso zum Beispiel bezüglich dieses Verhältnisses vorgesehen, dass dieses im Bereich von 1,1 – 5 variieren kann, bevorzugt im Bereich von 1,5 - 4, noch bevorzugter im Bereich von 1,75 – 3. Das Oberteil des Auftreffelements kann zum Beispiel aus Polyoxymethylen (POM), Polypropylen (PP), Acrylnitril-Butatien-Styrol (ABS) oder Metall hergestellt sein.
- Der Durchmesser d4 der Öffnung (Einlass)
10 der Düse kann zum Beispiel im Bereich 0,3 – 1,5 mm variieren, noch bevorzugter im Bereich 0,6 – 1,0 mm und sogar noch bevorzugter im Bereich 0,7 – 0,9 mm. - Ein größter Durchmesser d5 der Kammer kann zum Beispiel 1 bis 4 mal und bevorzugt 1 bis 3 mal größer als der Durchmesser d2 der Kammer am Oberteil (siehe zum Beispiel
1 ). Ein Durchmesser der Ausflussöffnung18 der Kammer kann zum Beispiel im Bereich von 3 bis 15 mm variieren, bevorzugter im Bereich von 2,5 bis 8 mm und sogar noch bevorzugter im Bereich von 4 bis 6 mm. - Die Ausrichtung der Vorrichtung der
1 –8 ist nicht relevant. Somit kann die Vorrichtung aus3 geneigt werden oder verkehrt herum angeordnet werden. Getränk, das der Düse zugeführt wird, kann auch so verstanden werden, dass es ein Konzentrat bedeutet, welches, nachdem es von der Vorrichtung abgegeben wurde, immer noch mit Wasser zu verdünnen ist. Das konsumierbare Getränk ist dann ein Konzentrat, das immer noch zu verdünnen ist. - Solche Varianten werden als unter den Schutzbereich der Erfindung fallend erachtet.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann in den möglichen Ausgestaltungen zur Durchführung der folgenden Verfahren verwendet werden.
- Ein Verfahren zur Zubereitung eines konsumierbaren Getränks mit einer feinblasigen Schaumschicht, wie Kaffee oder Milch, wobei ein Flüssigkeitsstrahl, der das Getränk aufweist, erzeugt wird und wobei der Flüssigkeitsstrahl einer Auffangeinheit so zugeführt wird, dass der Strahl in die Auffangeinheit spritzt, um das Getränk mit der feinblasigen Schaumschicht zu erhalten, das dadurch gekennzeichnet ist, dass die Auffangeinheit eine Kammer mit wenigstens einer Ausflussöffnung zur Abgabe des Getränks mit der feinblasigen Schaumschicht und ein in der Kammer enthaltendes Strahlauftreffelement mit einem Oberteil, das von einer Innenwand der Kammer frei liegt, umfasst, wobei der Strahl so ausgerichtet ist, dass der Strahl gegen einen Teil des Oberteils des Strahlauftreffelements spritzt, wobei das Getränk nach dem Auftreffen auf dem Strahlauftreffelement die Kammer über die wenigstens eine Ausflussöffnung als das Getränk mit der feinblasigen Schaumschicht verlässt.
- Ferner kann Luft der Kammer zugeführt werden. In einer weiteren Ausgestaltung weist die Auffangeinheit wenigstens eine Luftzuführöffnung zur Zuführung von Luft in die Kammer auf.
- Der Strahl ist bei einer Ausgestaltung auf die Oberseite des Oberteils ausgerichtet. Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist der Strahl so ausgerichtet, dass eine Senkrechte von der Oberfläche des Oberteils an der Stelle, an der der Strahl auf das Oberteil aufschlägt, wenigstens im Wesentlichen parallel zur Richtung des Strahls an der Oberseite ist.
- Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass eine Senkrechte in der Mitte der Oberfläche des Oberteils wenigstens im Wesentlichen parallel zum Strahl ausgerichtet ist.
- Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass der Getränkestrahl dadurch erzeugt wird, dass das Getränk unter Druck einer Düse zugeführt wird.
- Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass die Luftzuführöffnung zwischen der Düse und dem Oberteils des Strahlauftreffelements angeordnet ist.
- Gemäß einer weiteren Ausführungsform erzeugt der Strahl nach dem Auftreffen auf das Strahlauftreffelement einen Nebel des Getränks, der gegen und / oder entlang der Innenwand der Kammer fliegt und dann die Kammer über die wenigstens eine Ausflussöffnung als das Getränk mit einer feinblasigen Schaumschicht verlässt.
Claims (25)
- Eine Vorrichtung zur Zubereitung eines konsumierbaren Getränks mit einer feinblasigen Schaumschicht, wie Kaffee oder Milch mit einer feinblasigen Schaumschicht, die Folgendes umfasst: eine Getränkeeinheit zur Abgabe des Getränks unter Druck und wenigstens eine Düse, die flüssigkeitsleitend mit der Getränkeeinheit zur Erzeugung eines Getränkestrahl mittels der Düse verbunden ist und eine Auffangeinheit, in welche der Strahl spritzt, um das Getränk mit der feinblasigen Schaumschicht zu erhalten, und die dadurch charakterisiert ist, dass die Auffangeinheit eine Kammer mit wenigstens einer Ausflussöffnung zur Abgabe des Getränks mit der feinblasigen Schaumschicht und ein in der Kammer enthaltendes Strahlauftreffelement mit einem Oberteil, das von einer Innenwand der Kammer frei liegt, umfasst, wobei die Düse und das Strahlauftreffelement so relativ zueinander angeordnet sind, dass der Strahl wenigstens gegen einen Teil des Oberteils des Strahlauftreffelements spritzt, wobei das Getränk nach dem Auftreffen auf dem Strahlauftreffelement die Kammer über die wenigstens eine Ausflussöffnung als das Getränk mit der feinblasigen Schaumschicht verlässt.
- Eine Vorrichtung gemäß Anspruch 1, die dadurch charakterisiert ist, dass die Kammer ferner mit wenigstens einer Luftzuführöffnung zur Zuführung von Luft in die Kammer versehen ist.
- Eine Vorrichtung gemäß Anspruch 2, die dadurch charakterisiert ist, dass das Oberteil des Strahlauftreffelements zwischen der Luftzuführöffnung und der wenigstens einen Ausflussöffnung angeordnet ist.
- Eine Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die dadurch charakterisiert ist, dass das Oberteil zur Düse ausgerichtet ist.
- Eine Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die dadurch charakterisiert ist, dass die Kammer ferner mit einer Produktzuführöffnung zur Zuführung des Strahls in die Kammer versehen ist.
- Eine Vorrichtung gemäß der Ansprüche 2 und 5, die dadurch charakterisiert ist, dass die Luftzuführöffnung und die Produktzuführöffnung zusammenfallen.
- Eine Vorrichtung gemäß dem Anspruch 5 oder 6, die dadurch charakterisiert ist, dass das Oberteil des Strahlauftreffelements zwischen der Produktzuführöffnung und der Ausflussöffnung angeordnet ist.
- Eine Vorrichtung gemäß dem Anspruch 6 oder 7, die dadurch charakterisiert ist, dass das Oberteil des Strahlauftreffelements zur Produktzuführöffnung ausgerichtet ist.
- Eine Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die dadurch charakterisiert ist, dass eine Oberfläche des Oberteils konvex oder flach ausgestaltet ist.
- Eine Vorrichtung gemäß der Ansprüche 6 und 9, die dadurch charakterisiert ist, dass eine Senkrechte in der Mitte der Oberfläche des Oberteils wenigstens im Wesentlichen zur Produktzuführöffnung ausgerichtet ist.
- Eine Vorrichtung gemäß Anspruch 9, die dadurch charakterisiert ist, dass eine Senkrechte in der Mitte der Oberfläche des Oberteils wenigstens im Wesentlichen in einer Längsrichtung der Kammer ausgerichtet ist.
- Eine Vorrichtung gemäß Anspruch 9, die dadurch charakterisiert ist, dass eine Senkrechte in der Mitte der Oberfläche des Oberteils wenigstens im Wesentlichen zur Düse ausgerichtet ist.
- Eine Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die dadurch charakterisiert ist, dass eine Senkrechte von einer Oberfläche des Oberteils an der Stelle, an der der Strahl auf das Oberteil aufschlägt, wenigstens im Wesentlichen parallel zum Strahl ausgerichtet ist.
- Eine Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die dadurch charakterisiert ist, dass eine Senkrechte von einer Oberfläche des Oberteils an der Stelle, an der der Strahl auf das Oberteil aufschlägt, wenigstens im Wesentlichen zur Düse ausgerichtet ist.
- Eine Vorrichtung gemäß Anspruch 6, die dadurch charakterisiert ist, dass eine Senkrechte von einer Oberfläche des Oberteils an der Stelle, an der der Strahl auf das Oberteil aufschlägt, wenigstens im Wesentlichen zur Produktzuführöffnung ausgerichtet ist.
- Eine Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die dadurch charakterisiert ist, dass das Oberteil in einer Mitte der Kammer angeordnet ist. 17. Eine Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die dadurch charakterisiert ist, dass eine Axialrichtung des Strahlauftreffelements sich in einer Längsrichtung der Kammer erstreckt.
- Eine Vorrichtung gemäß Anspruch 17, die dadurch charakterisiert ist, dass das Strahlauftreffelement über wenigstens einen Querträger mit der Kammer verbunden ist.
- Eine Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die dadurch charakterisiert ist, dass die Innenwand der Kammer wenigstens im Wesentlichen rotationssymmetrisch ausgestaltet ist.
- Eine Vorrichtung gemäß Anspruch 19, die dadurch charakterisiert ist, dass die Innenwand der Kammer wenigstens im Wesentlichen rotationssymmetrisch um eine Rotationsachse, die sich in der Längsrichtung der Kammer erstreckt, ausgestaltet ist.
- Eine Vorrichtung gemäß Anspruch 20, die dadurch charakterisiert ist, dass die Rotationsachse sich durch das Oberteil erstreckt.
- Eine Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 19 – 21, die dadurch charakterisiert ist, dass die Innenwand der Kammer wenigstens teilweise zylindrisch ausgestaltet ist.
- Eine Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die dadurch charakterisiert ist, dass der Strahl nach dem Auftreffen auf das Strahlauftreffelement einen Nebel des Getränks erzeugt, der gegen und / oder entlang der Innenwand der Kammer fliegt und dann die Kammer über die wenigstens eine Ausflussöffnung als das Getränk mit einer feinblasigen Schaumschicht verlässt.
- Ein Gerät, welches umfasst: eine Auffangeinheit und eine Düse der Vorrichtung gemäß einer der Ansprüche 1 – 23 und einen Behälter zur Aufnahme eines Pads, welches eine Hülle aus Filterpapier aufweist und welches beispielsweise mit einem zu extrahierenden Produkt, wie gemahlener Kaffee, gefüllt ist, wobei der Behälter und die Auffangeinheit mechanisch miteinander verbunden sind und wobei der Behälter wenigstens einen Auslass aufweist, der in flüssigkeitsleitender Verbindung mit einem Einlass der Düse steht.
- Ein Gerät gemäß Anspruch 24, das dadurch charakterisiert ist, dass der Behälter einen Boden aufweist und eine senkrechte Seitenwand, die sich um den Boden erstreckt.
- Eine Anordnung aus einem Gerät gemäß dem Anspruch 24 oder 25 und einem Pad, welches eine Hülle aus Filterpapier aufweist und welches beispielsweise mit einem zu extrahierenden Produkt, wie gemahlener Kaffee, gefüllt ist, wobei das Pad von dem Behälter aufgenommen wird und sich dabei über einen Boden des Behälters bis zu den senkrechten Seitenwänden des Behälters erstreckt.
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