-
Die
Erfindung betrifft ein als versenkt in einer Ausnehmung in der Innenseite
der Wandung eines im Montagebereich aus dünnwandigem Metall gebildeten
Türflügels eines
Möbelstücks montierbarer,
als Einstecktopf ausgebildetes Scharniergehäuse mit einem aus Metall hergestellten
Topfteil, von dessen oberem Rand einstückig ein in der bestimmungsgemäß am Türflügel montierten
Lage den an die Ausnehmung im Türflügel anschließenden Bereich
der Innenseite des Türflügels überdeckender
Befestigungsflansch vortritt und mit einer zwischen dem Befestigungsflansch
und der Türflügel-Innenseite
angeordneten im Bereich der Ausnehmung im Türflügel eine entsprechenden Ausnehmung
für den
Durchtritt des Topfteils aufweisenden und zusammen mit dem Scharniergehäuse auf
der Innenseite des Türflügels befestigbaren
Futterplatte.
-
Die
Ausbildung von als Türflügel-Anschlagteil
dienenden, versenkt in einer Aussparung in der Innenseite eines
Türflügels aus
Holzwerkstoff eines Schranks befestigbaren Scharniergehäuse moderner Mehrgelenk-Möbelscharniere
der hier in Frage stehenden Art, d.h. als aus einem aus Metall hergestellten
Topfteil mit einem Befestigungsflansch und einem nach der Befestigung
am bzw. im Türflügel praktisch nicht
sichtbaren Futterteil aus Kunststoff zusammengesetzen Scharniergehäuse hat
sich in neuerer Zeit zunehmend durchgesetzt. Der entweder aus Metallblech
im Stanz-Press-Verfahren oder im Druckgussverfahren aus einer Metalllegierung
hergestellte Metallteil bestimmt also einerseits das Aussehen des Scharniergehäuses und
gewährleistet
andererseits die erforderliche hohe Beanspruchbarkeit, während der
in montiertem Zustand nicht oder fast nicht sichtbare Kunststoff-Futterteil
die genaue Ausrichtung des Metallteils in der Aussparung im Türflügel sicher stellt.
Die Befestigung des Scharniergehäuses
am Türflügel erfolgt
dabei in der Regel durch ein oder zwei Befestigungsschrauben, welche
angesenkte Befestigungsbohrungen im Befestigungsflansch des Metallteils
und Aussparungen in dem darunter liegenden Teil des Kunststoff-Futterteils
durchsetzt bzw. durchsetzen und entweder direkt in den Türflügel eingeschraubt
sind oder in am Futterteil vorgesehene Befestigungszapfen eingreifen,
welche ihrerseits mit Abstand von der Aussparung für den Topfteil
in das Holzmaterial des Türflügels eingebohrten
Befestigungsbohrungen gehalten sind. Diese vorzugsweise einstückig an
dem Futterteil angespritzten Befestigungszapfen sind mit Übermaß gegenüber dem
lichten Durchmesser der Befestigungsbohrung im Türflügel bemessen, so dass sie das
montierte Scharniergehäuse
fest mit dem Türflügel verbinden.
Durch Ausbildung der Befestigungszapfen nach Art von Spreizdübeln, welche
durch die eingeschraubte Befestigungsschrauben aufspreizbar sind,
kann der feste Sitz des Scharniergehäuses am bzw. im Türflügel noch
erhöht
werden. Eine Demontage der Scharniergehäuse vom Türflügel ist aber durch Herausschrauben
der Befestigungsschraube(n) möglich,
da dann die Verbindung des Metallteils mit dem Futterteil ge löst wird.
Allerdings ist dieser Schraubvorgang arbeitsaufwändig und bei mehrfachem Lösen und
Wiederverbinden des Metallteils mit dem Futterteil können sich
die Gewindegänge
der Befestigungsschrauben in den Befestigungszapfen oder – wo diese
fehlen – in
den Wandungen der Befestigungsbohrungen im Türflügel aus -arbeiten, so dass
der feste Sitz und sichere Halt des Scharniergehäuses am Türflügel leidet. Als Beispiel für die bekannten
Scharniergehäuse sei
auf das aus der
DE
26 36 767 C2 bekannte Einschlaggehäuse hingewiesen.
-
Neben
Möbeln
aus Holzwerkstoffen setzen sich für spezielle Fälle in neuerer
Zeit – z.B.
im Bürobereich – zunehmend
auch aus Metallblech hergestellte Möbel durch, wobei die Türflügel aus äthetischen
Gründen
und zur Versteifung häufig
zumindest im Randbereich doppelwandig ausgeführt sind. Auch unter Verwendung
von metallischen Hohlkammerprofilen aufgebaute Türflügel gewinnen zunehmend an Interesse.
Scharniere mit den bekannten, für
die Befestigung an hölzernen
Türflügel bestimmten Scharniergehäusen sind
an solchen Metall-Türflügeln nicht
anbringbar.
-
Die
Befestigung von Scharniergehäusen
an solchen Metalltüren
ermöglicht
ein Scharniergehäuse
der eingangs erwähnten
Art (
DE 41 42 988 A1 ), bei
welchem zwischen dem Befestigungsflansch des Metallteils und der
Außenseite
der Wandung des Türflügels aus
Metallblech eine dünne
Futterplatte angeordnet und in einer zugehörigen Durchgangsöffnung in
der Wandung des Türflügels befestigt
wird. Zur Verbindung des metallischen Topfteils mit der Futterplatte
sind dann Drehverriegelungen vorgesehen, welche den metallischen
Topfteil nach dem Einführen in
die Durchgangsöffnung
in der vormontierten Futterplatte durch Verdrehen nach Art eines
Bajonettverschlusses verriegeln. Festzuhalten ist jedenfalls, dass
die Montage des Scharniertopfs am Türflügel einer Verdrehbewegung des
Topfteils in der vormontierten Futterplatte erfordert, was nur dann
möglich ist,
wenn der Korpus-Anschlagteil des mit dem bekannten Scharniertopf
verse henen Scharniers noch nicht am Korpus des Möbelstücks angeschlagen ist.
-
Der
Erfindung liegt demgegenüber
die Aufgabe zugrunde, ein Scharniergehäuse der hier in Frage stehenden
Art zu schaffen, welches eine Abnahme des Türflügels auch bei am Schrankkorpus vormontiertem
Scharnier ermöglicht,
ohne dass das Scharnier zuvor von der Tragwand des Korpus abgenommen
werden muss. Darüber
hinaus soll der erfindungsgemäße Scharniertopf
auch in solchen Fällen einsetzbar
sein, in denen die im Innern des Türflügels unterhalb der metallischen
Innenwandung zur Verfügung
stehende Aufnahmeraum für
den Topfteil des Scharniergehäuses
nur eine sehr geringe Tiefe hat, so dass der Topfteil also entsprechend
niedrig ausgebildet werden muss.
-
Ausgehend
von einem Scharniergehäuse der
eingangs erwähnten
Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
dass die Futterplatte im Randbereich ihrer der Ausnehmung in der Wandung
des Türflügels entsprechenden
Ausnehmung in die Ausnehmung im Türflügel vorspringende elastische
Rastzungen aufweist, welche in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung
der Futterplatte auf der Wandungs-Innenseite den Randbereich der
Ausnehmung im Türflügel rastend
umgreifen, dass in der Futterplatte wenigstens zwei voneinander
beabstandete mit Durchgangsöffnungen
in Ausrichtung zur jeweils zugeordneten durchgehenden Öffnung in
der Wandung des Türflügels vorgesehen
sind, dass fluchtend zu den Durchgangsöffnungen in der Futterplatte
und der Wandung des Türflügels Durchgangsöffnungen
im Befestigungsflansch vorgesehen sind, durch welche die Schäfte von
Befestigungsschrauben hindurchgeführt sind, deren dem Schraubenkopf
abgewandte, mit Gewinde versehene Endbereiche jeweils in ein komplementäres Gegengewinde
in einer Spannplatte eingeschraubt sind, deren äußere Begrenzung im Wesentlichen
der äußeren Begrenzung
der Öffnung
in der Wandung des Türflügels entspricht,
und dass zwischen die der Wandung des Tür flügels zugewandten Flachseite
der Futterplatte und den diesen zugewandten Begrenzungsflächen der
Spannplatten jeweils ein vom Schaft der Befestigungsschraube durchsetzter
elastisch verformbarer Befestigungskörper angeordnet ist, welche
in unverformtem Zustand eine den Begrenzungen der Öffnungen
in der Wandung des Türflügels sowie
der Spannplatte im Wesentlichen entsprechende äußere Begrenzung aufweisen.
Die Befestigung des Scharniergehäuses
an bzw. im Türteil erfolgt
dann so, dass der Topfteil des Einstecktopfs mit der zuvor an der
Unterseite des Befestigungsflanschs angeordneten Futterplatte in
die Ausnehmung des Türflügels eingeführt wird.
Gleichzeitig werden die von den voneinander beabstandeten Befestigungsschrauben
mit jeweils aufgesetztem und durch eine Spannplatte auf deren Schaft
gehaltenen elastischen Befestigungskörper gebildeten Befestigungszapfen
durch die zugeordneten Öffnungen
in der Türflügel-Wandung
eingeführt.
Die an der Futterplatte vorgesehenen elastischen Rastzungen sichern den
Scharniertopf dann nach erfolgter Anlage der Unterseite der Futterplatte
auf der Wandung des Türflügels gegen
ungewolltes Zurückziehen,
wobei aber eine Demontage durch verstärkten Zug auf den Scharniertopf
in Richtung aus der Ausnehmung in der Türflügel-Wandung heraus möglich ist.
Die feste und hoch belastbare Fixierung des Scharniertopfs in der
Ausnehmung der Wandung des Türflügels erfolgt dann
dadurch, dass die Befestigungsschrauben im Sinne eines Hineinschraubens
in die Spannplatte verdreht werden. Dabei wird der Abstand zwischen dem
auf der Oberseite des Befestigungsflanschs liegenden Köpfen der
Befestigungsschrauben und den Spannplatten verringert, wodurch die
elastisch verformbaren Befestigungskörper zusammengedrückt und
dadurch zwangsläufig
im Durchmesser aufgeweitet werden. Die im Durchmesser vergrößerten Befestigungskörper können dann
nicht mehr durch die Öffnungen
in der Türflügel-Wandung
zurückgezogen werden
und gewährleisten
den sicheren Halt des Scharniertopfs in der montierten Position.
-
In
zweckmäßiger Weiterbildung
der Erfindung verlaufen die Durchgangsöffnungen in der Futterplatte
mittig durch von der Wandung des Türflügels zugewandten Flachseite
der Futterplatte vortretende Zentrierzapfen, deren äußere Begrenzungen jeweils
komplementär
zu den Begrenzungen der jeweils zugeordneten durchgehenden Öffnungen
in der Türflügel-Wandung
entsprechen und deren Länge höchstens
gleich der Wandstärke
der Wandung ist. Diese Zentrierzapfen stellen sicher, dass der Scharniertopf
bei seiner Montage am bzw. im Türflügel in der
erforderlichen exakt ausgerichteten Drehstellung montiert wird,
wobei durch die gewählte
Länge der Zentrierzapfen
aber gewährleistet
ist, dass die sich beim Anziehen der Befestigungsschrauben im Durchmesser
vergrößernden
elastischen Befestigungskörper
die Innenseite der Wandung im Türflügel hintergreifen,
so dass also axiales Spiel des montierten Scharniertopfs in der
Ausnehmung im Türflügel nicht
auftreten kann.
-
In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung sind eine Vielzahl von von
der Unterseite der Futterplatte über
den Umfang von deren Ausnehmung verteilt die Ausnehmung in der Türflügel-Wandung
in der bestimmungsgemäßen Montagestellung
rastend umgreifende elastische Rastzungen vorgesehen. Dadurch ist
gewährleistet,
dass bereits bei der Vormontage des Scharniertopfs ohne angezogene
Befestigungsschrauben die Unterseite der Futterplatte und somit
der die Futterplatte überdeckende
Befestigungsflansch des Scharniergehäuses spielfrei in Anlage an
die Außenseite
der Wandung des Türflügels gezogen
werden. Ein zusätzliches
Andrücken
des Scharniertopfs an die Türflügel-Wandung
beim eigentlichen Befestigungsvorgang durch Einschrauben der Befestigungsschrauben
ist dann also nicht erforderlich.
-
Der
in der bestimmungsgemäßen Montagestellung
in der Ausnehmung in der Türflügel-Wandung
befindliche Topfteil des Gehäuses
weist in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung eine an zwei gegenüberliegenden
Bereichen seitlich abge flachte Form auf, wobei die Unterseite des
Bodens und die Außenseiten
der Abflachung des Topfteils von einem im Querschnitt U-förmigen dünnwandigen
Gelenkträger
aus Metall umgriffen werden, welcher relativ zum Topfteil parallel
zu dessen Abflachung und zum Boden verschieblich ist und in welchem
Aufnahmebohrungen für
die Lagerzapfen von verschwenkbar im Scharniergehäuse anzulenkenden
Gelenkhebeln vorgesehen sind. Die Endbereiche der U-Schenkel des
Gelenkträgers
sind dabei durch in dessen Verschiebungsrichtung verlaufende Schlitze
im Befestigungsflansch hindurchgeführt und stehen von der Oberseite
des Befestigungsflanschs vor, wobei die Aufnahmebohrungen für wenigstens
einen der verschwenkbar anzulenkenden Gelenkhebeln in den vom Befestigungsflansch
vortretenden Endbereichen der U-Schenkel
des Gelenkträgers
ausgebildet und Mittel zur Festlegung des Gelenkträgers in
wählbaren
Verschiebungsstellungen relativ zum Topfteil vorgesehen sind. Durch
Anbringung der Aufnahmebohrungen für die Lagerstifte der Gelenkhebel
eines zugehörigen
Scharniers am Gelenkträger
und dessen Verschiebbarkeit relativ zum im Türflügel unverschieblich gehalterten
Scharniertopf wird erreicht, dass der Türflügel relativ zum Korpus horizontal
verstellbar ist. D.h. eine Veränderung
des Aufschlagmaßes
eines aufliegenden Türflügels bzw.
des Spalts zwischen der senkrechten Randkante des Türflügels und
der senkrechten Innenfläche
der Korpus-Tragwand bei einliegenden Türflügeln ist türflügelseitig möglich.
-
Die
Aufnahmebohrungen für
wenigstens einen weiteren verschwenkbar am Scharniergehäuse anzulenkenden
Gelenkhebel sind andererseits bevorzugt in die Außenseiten
des Topfteils umgreifenden unterhalb des Befestigungsflanschs liegenden Bereichen
der U-Schenkel des Gelenkträgers
vorgesehen, wobei dann in den abgeflachten Wandungsbereichen des
Topfteils in Ausrichtung zu den Aufnahmebohrungen in den U-Schenkeln des Gelenkträgers ausgerichtete,
in Verschiebungsrichtung des Gelenkträgers verlaufende durchgehende langlochartige
Schlitze vorgesehen sind, deren Breite im Wesentlichen gleich dem
Durchmesser der zugehörigen
Aufnahmebohrung im Gelenkträger
entspricht. Die langlochartigen Schlitze in den abgeflachten Wandungsbereichen
des Topfteils werden beim montierten Lagerzapfen für den zugehörigen anzulenkenden
Gelenkhebel vom Lagerzapfen durchsetzt, wobei über den Gelenkhebel in den
Scharniertopf einwirkende Beanspruchung über die Ränder der langlochartigen Schlitze
im Topfteil auf den Topfteil abgetragen werden.
-
Zumindest
ein Teil der in der bestimmungsgemäßen Montagestellung im Bereich
der seitlichen Abflachung des Topfteils angeordneten Rastzungen weist
in deren freiem Endbereich einen in Richtung zu den Abflachungen
vortretenden verdickten Kopfabschnitt auf, die jeweils bis in Anlage
an die topfteilabgewandten äußeren Flachseiten
der U-Schenkel des Gelenkträgers
geführt
sind. Die U-Schenkel des Gelenkträgers sind also nicht nur an
ihren Innenseiten an den Abflachungen der Wandungen des Topfteils
sondern zusätzlich
auch auf der gegenüberliegenden
Außenseite
durch die verdickten Kopfabschnitte der Rastzungen geführt.
-
Die
Mittel zur Festlegung des Gelenkträgers in wählbaren Verschiebungsstellungen
sind vorzugsweise so ausgebildet, dass in einer Lagerbohrung des
unter dem Boden des Topfteils verlaufenden Stegabschnitts des Gelenkträgers ein
Zapfen drehbar gelagert ist, der von der Unterseite eines im Durchmesser
vergrößerten und
bezüglich
der Drehachse des Zapfens exzentrisch versetzten Exzenterabschnitts
vorsteht, dessen Umfangsfläche
an den gegenüberliegenden
Längsrändern einen
langlochartigen Querschlitzes im Boden des Topfteils abgestützt ist.
Zweckmäßig ist
das im Topfteilinnern liegende Ende des Exzenterabschnitts dann
mit einem im Durchmesser vergrößerten schraubenkopfartigen Betätigungskopf
versehen. Beim Drehen des schraubenkopfartigen Betätigungskopfs
mittels eines geeigneten Werkzeugs, z.B. einem Schraubendreher,
wird dann die Exzenterbewegung des Exzen terabschnitts über die
gegenüberliegenden
Ränder
des langlochartigen Querschlitzes im Boden des Topfteils abgestützt und
dementsprechend über
den im Stegabschnitt des Gelenkträgers gelagerten Zapfen in eine Verschiebungsbewegung
des Gelenkträgers
umgesetzt.
-
Die
Erfindung ist in der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert, und zwar zeigt bzw. zeigen:
-
1 eine
isometrische Ansicht eines in der erfindungsgemäßen Weise ausgebildeten Scharniergehäuses in
der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung
auf der Wandung eines – nur
in einem Teilausschnitt dargestellten – Türflügels, der im Befestigungsbereich
als dünnwandiges
Hohlprofil ausgeführt
ist;
-
2 und 3 jeweils
isometrische Explosionsdarstellungen des Scharniergehäuses und
des zugehörigen
Abschnitts des Türflügels aus
unterschiedlichen Blickrichtungen;
-
4 eine
Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 4–4 in 1;
-
5 eine
Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 5–5 in 1;
und
-
6 eine
Teilschnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 6–6 in 1.
-
Das
in den Zeichnungsfiguren gezeigte, in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichnete
Scharniergehäuse
setzt sich aus einem aus Metall hergestellten und nachstehend insbesondere
in Verbindung mit den 2 und 3 noch näher erläuterten
Topfteil 12 und einer Futterplatte 14 aus Kunststoff
zusammen. Das Scharniergehäuse 10 bildet
den Türflügel-Anschlagteil
eines – im Übrigen nicht
gezeigten – Gelenkscharniers,
und zwar im speziellen Fall eines Viergelenkscharniers, mit welchem
ein Türflügel 16 aus
Metallblech verschwenkbar an einem Schrankkorpus angelenkt wird.
-
Das
Scharniergehäuse 10 ist
für die
versenkte Befestigung in einem doppelwandigen Randbereich des Türflügels 16 bestimmt,
wobei mit 16a die bei geschlossenem Türflügel korpusinnere Wandung und
mit 16b die äußere Wandung
bezeichnet ist, welche durch die die seitliche Begrenzung des Türflügels bildende
Stirnwand 16c in relativ geringem vorgegebenem Abstand
gehalten sind, so dass zwischen der Wandung 16a und 16b ein
relativ flacher Hohlraum besteht.
-
Für die Befestigung
des Scharniergehäuses 10 sind
in der Wandung 16a die insbesondere in den 2 und 3 veranschaulichten
eingestanzten oder eingebohrten durchgehenden Öffnungen vorgesehen, und zwar
eine kreisförmig
begrenzte Ausnehmung 18 in unmittelbarer Nähe der Stirnwand 16c des
Türflügels und – in größerem Abstand
von der Stirnwand 16c – zwei
kreisförmige
durchgehende Öffnungen 20 geringeren
Durchmessers. Die durchgehenden Öffnungen 20 geringeren
Durchmessers liegen symmetrisch zu der rechtwinklig zur Begrenzungskante
des Türflügels verlaufenden
Mittellinie der Ausnehmung 18.
-
Der
aus Metall bestehende Topfteil 12 weist an seinem oberen
Rand eine in der bestimmungsgemäßen Montageposition
am Türflügel 16 die
an die Ausnehmung 18 anschließenden Bereiche der Wandung 16a überdeckenden
Befestigungsflansch 22 auf. Der dabei durch die Ausnehmung 18 ins
Innere des Türflügels 16 eingeführte, d.h.
im Innern des Türflügels versenkt
positionierte Topfteil hat die Form einer seitlich abgeflachten
Wanne.
-
Die
in ihrer äußeren Begrenzung
im Wesentlichen der Form des Befestigungsflanschs 22 entsprechend
geformte dünne
ebenflächige
Futterplatte 14 aus Kunststoff weist eine der Ausnehmung 18 in der
Wandung 16a des Türflügels entsprechende Ausnehmung 24 auf.
Im Randbereich dieser Ausnehmung 24 springen von der dem
Befestigungsflansch 22 gegenüberliegenden Flachseite der
Futterplatte 14 integral angespritzte elastisch verbiegbare
Rastzungen 26 vor, die an ihren freien Enden mit jeweils radial
nach außen
gerichtete Rastköpfen 28 versehen
sind, welche in der bestimmungsgemäßen Montageposition des Scharniergehäuses in
der Ausnehmung 18 die Innenseite der Wandung 16a rastend hintergreifen.
-
Die
Futterplatte 14 weist zwei voneinander beabstandete Durchgangsöffnungen 30 auf,
deren Mittellinie in der Montageposition mit der Mittellinie der
jeweils zugeordneten durchgehenden Öffnung 20 in der Wandung 16a fluchtet.
Auch im Befestigungsflansch 22 sind zu den Durchgangsöffnungen 30 der Futterplatte
und den durchgehenden Öffnungen 20 der
Wandung 16a fluchtende Durchgangsöffnungen 32 vorgesehen,
die im dargestellten Fall (6) angesenkt
sind und zur Aufnahme des Senkkopfs 34a jeweils einer Befestigungsschraube 34 dienen,
deren mit Gewinde versehener Schaft 34b jeweils in ein komplementäres Gegengewinde 36b einer
Spannplatte 36 eingeschraubt ist. Von der der Wandung 16a des
Türflügels zugewandten
Flachseite der Futterplatte 14 treten kurze Zentrierzapfen 38 vor,
welche die Durchgangsöffnungen 30 in
der Futterplatte 14 konzentrisch einschließen und
deren Außendurchmesser
im Wesentlichen gleich dem Durchmesser der durchgehenden Öffnungen 20 in
der Wandung 16a entspricht. Die Zentrierzapfen 38 sind in
ihrer Länge
etwas kürzer
als die Wandstärke
der Wandung 16a bemessen, so dass sie also in der bestimmungsgemäßen Montagestellung
der Futterplatte auf der Wandung 16a nicht in den Hohlraum
des Türflügels vortreten.
-
Zwischen
den freien Stirnflächen
der Zentrierzapfen 38 der Futterplatte 14 und
den Spannplatten 36 ist jeweils ein vom Schaft der Befestigungsschraube 34 durchsetzter
gummielastisch verformbarer Befestigungskörper 40 angeordnet,
welcher in unverformtem Zustand einen ebenfalls dem Durchmesser
der durchgehenden Öffnungen 20 in
der Wandung 16a entsprechenden Durchmesser aufweist. Wie
insbesondere in 6 erkennbar ist, bilden die
jeweils in eine der zugehörigen
durchgehenden Öffnungen 20 einsetzbaren
Zentrierzapfen, der anschließende
elastisch verformbare Befestigungskörper 40 und die auf
das freie Ende des mit Gewinde versehenen Schafts 34b aufgeschraubte
Spannplatte 36 insgesamt jeweils einen Befestigungszapfen, welcher
in dem in 6 dargestellten Ausgangszustand
passend durch die durchgehenden Öffnungen 20 in
der Wandung 16a ins Innere des Türflügels 16 einführbar sind.
Wenn dann in der bestimmungsgemäßen Anlagestellung
der Futterplatte auf der Wandung 16a der Kopf 34a der
Befestigungsschraube 34 im Sinne eines Hineinschraubens
des Gewindeschafts 34b in das Gewinde 36b der
Spannplatte 36 gedreht wird, schraubt sich die Spannplatte 36 auf dem
Schaft 34 in Richtung der Innenfläche der Wandung 16a.
Dabei wird der gummielastische Befestigungskörper 40 zusammengedrückt, der
sich dabei zwangsläufig
unter Durchmesservergrößerung nach außen wölbt. Je
nach dem Grad der Verwölbung
hintergreift der elastische Befestigungskörper dann die an die durchgehenden Öffnungen 20 anschließenden Randbereiche
der Innenseite der Wandung 16a, wodurch eine formschlüssige, durch
die elastische Eigenschaften des Befestigungskörpers 40 in gewissem
Umfang stoßabsorbierende
Befestigung des Befestigungsflanschs auf der Wandung 16a des
Türflügels erhalten
wird.
-
Durch
Drehen des Kopfs 34a der Befestigungsschraube 34 in
entgegengesetzter Richtung schraubt sich die Spannplatte 36 wieder
in Richtung auf das freie Ende des Schafts 34b, wodurch
der elastische Befestigungskörper 40 sich
verlängert und seine
Verwölbung
wieder so weit zurückgebildet
wird, dass er die ursprüngliche
zylindrische Form annimmt. In diesem Zustand können die von den Zentrierzapfen 38 der
Futterplatte 14 dem elastischen Befestigungskörper 40 und
der Spannplatte 36 im Zusammenwirken mit der Befestigungsschraube 34 gebildeten
Befestigungszapfen also kräftefrei
aus der durchgehenden Öffnung 20 in
der Wandung 16a des Türflügels 16 herausgezogen
und das Scharniergehäuse
demontiert werden.
-
Der
Topfteil 12 des Scharniergehäuses 10 ist – wie bereits
erwähnt – als an
gegenüberliegenden Seiten
abgeflachte Wanne ausgebildet. Die Unterseite des Bodens 12a dieses
Topfteils und die Außenseiten
der Abflachungen 12b des Topfteils 12 sind von
einem im Querschnitt U-förmigen
dünnwandigen Gelenkträger 44 aus
Metall umgriffen, welcher relativ zum Topfteil 12 parallel
zu und auf dessen seitlichen Abflachungen 12b und der Unterseite
seines Bodens 12a verschieblich ist. In diesem Gelenkträger sind Lagerbohrungen 46a, 46b für die Lagerzapfen
von scharniergehäuseseitig
verschwenkbar im oder am Scharniergehäuse anzulenkenden (nicht gezeigten) Gelenkhebeln
vorgesehen. Der im Querschnitt U-förmige Gelenkträger 44 weist
einen den Boden 12a des Topfteils 12 anliegend
untergreifenden Stegabschnitt 44a auf, von dessen im Bereich
der Abflachungen 12b liegenden Randbegrenzungen jeweils ein
U-Schenkel 44b im Wesentlichen rechtwinklig umgekantet
ist. Die U-Schenkel 44b sind im Falle des vorstehend beschriebenen
und in den Zeichnungen gezeigten Scharniergehäuses länger als die rechtwinklig zur
Wandung 16a gemessene Höhe
der seitlichen Abflachungen 12b des Topfteils. Im Befestigungsflansch 22 sind
deshalb in Verschiebungsrichtung des Gelenkträgers 44 verlaufende
Schlitze 48 vorgesehen, durch welche die oberen Endbereich der
U-Schenkel 44b hindurchgeführt sind. In den über den
Befestigungsflansch 22 nach oben vortretenden Endbereichen
der U-Schenkel 44b des Gelenkträgers 44 sind die Aufnahmebohrungen 46a für wenigstens
einen der verschwenkbar anzu lenkenden Gelenkhebel vorgesehen. Weitere
Aufnahmebohrungen 46b für
wenigstens einen weiteren verschwenkbar im Scharniergehäuse anzulenkenden
Gelenkhebel sind in den die Außenseiten
des Topfteils 12 umgreifenden, unterhalb des Befestigungsflanschs 22 liegenden
Bereichen der U-Schenkel 44b des Gelenkträgers 44 vorgesehen.
Damit der in diesen Aufnahmebohrungen 46b zu halternde
Lagerstift mit seinen Enden in den U-Schenkeln montiert werden kann,
sind zusätzlich
in den seitlich abgeflachten Bereichen 12b des Topfteils 12 in
Ausrichtung zu den Aufnahmebohrungen 46b in den U-Schenkeln 44b ausgerichtete
langlochartige Schlitze 50 (4) vorgesehen,
die in Verschiebungsrichtung des Gelenkträgers verlaufen und in ihrer
Breite im Wesentlichen gleich dem Durchmesser der zugehörigen Aufnahmebohrung 46b entsprechend
bemessen sind. Es ist klar, dass einerseits die Länge der
den Befestigungflansch 22 durchsetzenden Schlitze 48 und
andererseits die Länge
der langlochartigen Schlitze 50 in den seitlich abgeflachten
Wandungsbereichen 12b des Topfteils zumindest entsprechend
dem gewünschten
Verschiebungsweg des Gelenkträgers 44 relativ
zum Topfteil 12 bemessen sein müssen.
-
Insbesondere
in den 2 und 3 ist erkennbar, dass im Wesentlichen über den
gesamten Umfang der Ausnehmung 24 Rastzungen 26 integral angesetzt
sind, von deren äußeren Enden
die die Wandung 16a im Innern rastend umgreifende Rastvorsprünge 28 vortreten.
Weiter ist erkennbar, dass ein Teil der in der bestimmungsgemäßen Montagestellung
im Bereich der seitlichen Abflachungen 12b des Topfteils 12 angeordneten
Rastzungen 26 in ihrem freien Endbereich einen in Richtung
zu den Abflachungen 12b vortretenden verdickten Kopfabschnitt 28a weist,
welche bis in Anlage an die topfteilabgewandten äußeren Flachseiten der U-Schenkel 44b des
Gelenkträgers 44 geführt sind.
Im Bereich der Kopfteile 28a werden die U-Schenkel 44b des Gelenkträgers 44 also
beidseitig, nämlich
von den Abflachungen 12b des Topfteils 12 einerseits
und den anliegenden Flachseiten der Kopfteile 28a andererseits
in Verschiebungsrichtung geführt.
-
In
einer Lagerbohrung 52 des unter dem Boden 12a des
Topfteils 12 verlaufenden Stegabschnitts 44a des
Gelenkträgers 44 ist
ein Zapfen 54 drehbar gelagert, der von der Unterseite
eines im Durchmesser vergrößerten und
bezüglich
der Drehachse des Zapfens 54 exzentrisch versetzten kreisförmig begrenzten
Exzenterabschnitts 56 vortritt, dessen Umfangsfläche an den
gegenüberliegenden Längsrändern eines
langlochartigen Querschlitzes 58 im Boden 12a abgestützt ist.
Im Innern des Topfteils 12 ist der Exzenterabschnitt 56 mit
einem im Durchmesser vergrößerten schraubenkopfartigen Betätigungskopf 60 versehen,
der beispielsweise mit der in 1 und – strichpunktiert – in 4 dargestellten
Werkzeug-Ansetzausnehmung für
einen Kreuzschlitz-Schraubendreher versehen ist. Durch Drehen des
Betätigungskopfs 60 mit
einem Kreuzschlitz-Schraubendrehers ist der Gelenkträger 44 also
stufenlos um den vorgegebenen Verschiebungsweg verschiebbar. Durch
entsprechende Ausgestaltung kann die so geschaffene Verstellmöglichkeit
des Gelenkträgers
durch die Exzenterverstellung selbsthemmend ausgebildet sein. Erforderlichenfalls
kann aber zusätzlich
durch in eine Gewindebohrung im Boden 12 eingeschraubte
und auf den Stegabschnitt 44a des Gelenkträgers 44 aufgedrückte, (nicht
gezeigten) Klemmschraube eine zusätzliche Klemmsicherung für eine getroffene
Einstellung des Gelenkträgers 44 geschaffen
werden.