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Die
Erfindung betrifft einen Beschlag zur Verbindung der Rückwand einer
Schublade mit einer anschließenden
Schubladen-Wand, insbesondere einer Schubladen-Seitenwand mit einem
im Verbindungsbereich an bzw. in der Schubladen-Wand befestigbaren
ersten Beschlagteil, welcher Verbindungsmittel aufweist, die mit
zugeordneten Verbindungsmitteln an bzw. in einem zweiten an der
Schubladen-Rückwand
befestigbaren Beschlagteil in formschlüssigen Eingriff bringbar sind,
wobei der zweite Beschlagteil einen die Schubladen-Rückwand im Anschluss an deren
zugeordnete senkrechte Stirnfläche an
wenigstens einer ihrer Flachseite übergreifenden und auf dieser
Flachseite aufliegenden senkrechten streifenförmigen Wandabschnitt und einen
im Wesentlichen rechtwinklig zu diesem verlaufenden und in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung auf
der zugeordneten senkrechten Stirnfläche der Schubladen-Rückwand aufliegenden
streifenförmige Wandabschnitt
sowie einen von diesen im Wesentlichen parallel beabstandeten, mit
den Verbindungsmitteln für
die Verbindung mit den Verbindungsmitteln des ersten Beschlagteils
versehenen weiteren streifenförmigen
Wandab schnitt aufweist.
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Gesonderte
Beschläge
zur Verbindung der Rückwand
mit den Seitenwänden
einer Schublade werden im modernen Möbelbau zunehmend, und zwar
insbesondere dann verwendet, wenn die Seitenwände als Hohlkammerprofile aus
Kunststoff oder Metall ausgebildet sind (
EP 00 12 030 B1 ;
DE 39 42 897 A1 ,
5). Auch bei solchen Schubladen,
bei denen die aus Holzmaterial bestehende Rückwand mit von metallischen
Hohlkammerprofilen gebildeten Seitenwänden verbunden werden soll,
sind Eck-Verbindungsbeschläge
aus Kunststoff bekannt (
DE
40 12 650 C2 ,
8).
Bei hochwertigen modernen Schubladen-Schränken wird aus optisch ästhetischen
Gründen
angestrebt, die Verbindung der metallischen Seitenwände mit
der hölzernen
Rückwand möglichst
ohne sichtbaren Verbindungsteil aus Kunststoff herzustellen, wobei
die Montage möglichst schnell
und einfach erfolgen soll. Dies ist mit einem Beschlag der eingangs
erwähnten
Art (
EP 0 664 982 B1 )
angestrebt, bei welchem nur der im Innern der hohlen metallischen
Seitenwände
vorzusehende und daher nach der Montage der Schubladen nicht sichtbare
Beschlagteil ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen kann, während der
an den senkrechten Stirnflächen
der hölzernen
Rückwand
zu befestigende zweite Beschlagteil ein aus Metallblech hergestellter
Bauteil ist, dessen bei geöffneter,
d.h. teilweise oder ganz ausgezogener Schublade, sichtbare Flächen ebenflächig und
ununterbrochen sind. Der an der Rückwand zu montierende zweite
Beschlagteil weist dabei einen in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung
an der Rückwand-Stirnfläche anliegenden
senkrechten Wandabschnitt auf, von dessen korpusinnerer senkrechter
Begrenzung ein ebenfalls ebenflächiger
senkrechter streifenförmiger Befestigungsabschnitt
umgekantet ist, welcher auf der Außenseite der Schubladen-Rückwand anliegend
mit Befestigungsschrauben an der Schubladen-Rückwand befestigt wird. Die
von der schubladeninneren senkrechten Begrenzungskante des an der
senkrechten Stirnfläche
der Rückwand
befestigten streifenförmigen
Wandabschnitt rechtwinklig in Richtung zur Seitenwand umgekantete
und ins Innere der Seitenwand eingreifende Fläche des zweiten Beschlagteils
ist dabei so positioniert, dass sie – ebenso wie die obere horizontale
Abschlusswand – jeweils
bündig
zu den anschließenden
Flächen
der Schubladen-Rückwand
ausgerichtet sind. Damit hier kein das Aussehen beeinträchtigende
unregelmäßiger Spalt
zwischen den sichtbaren Flächen
des Beschlagteils und der Rückwand
entsteht, muss die senkrechte Stirnfläche der Rückwand vor der Montage des
Beschlagteils exakt ebenflächig
hergestellt und geschliffen werden, wobei insbesondere dafür Sorge
getragen werden muss, dass die sichtbaren Begrenzungskanten scharfkantig
ausgebildet sind und ohne Unterbrechungen durchlaufen.
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Der
Erfindung liegt demgegenüber
die Aufgabe zugrunde, einen Beschlag für die Verbindung der als Hohlkammerprofile
ausgebildeten Seitenwände
von Schubladen mit der zugehörigen
Rückwand anzugeben,
welcher nicht nur eine einfache und schnelle Verbindung der Rückwand mit
der jeweils zugeordneten Seitenwand ermöglicht, sondern darüber hinaus
auch einen optisch einwandfreien Übergang zwischen den sichtbaren
Beschlagflächen
und den anschließenden
Flächen
der Rückwand
gewährleistet,
ohne dass hierfür
eine arbeisaufwändige,
besonders sorgfältige
Bearbeitung der senkrechten Stirnfläche der jeweiligen Rückwand erforderlich
ist.
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Ausgehend
von einem Beschlag der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe
erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass der die Schubladen-Rückwand
im Anschluss an die senkrechte Stirnfläche übergreifende streifenförmige Wandabschnitt
des zweiten Beschlagteils so positioniert ist, dass er in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung
die schubladeninnere Flachseite der Rückwand übergreift und an seiner horizontalen
oberen Begrenzungskante ein rechtwinklig in Richtung zur schubladenäusseren
Flachseite der Rückwand umgebogener
Materialabschnitt vorgesehen ist, welcher in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung
die obere horizontale Begrenzungsfläche der Schubladen-Rückwand übergreift,
und dass an dem in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung an
der zugeordneten senkrechten Stirnfläche der Schubladen-Rückwand aufliegende senkrechte Wandabschnitt
durch die Stirnfläche
der Rückwand hindurch
in das Material der Rückwand
eingreifende Befestigungsmittel vorgesehen sind. Der an der Rückwand befestigte
zweite Beschlagteil übergreift und
verdeckt also die Schnittkanten der senkrechten Stirnflächen der
Rückwand,
so dass eine gesonderte sorgfältige
Bearbeitung der sägerauen
Stirnflächen entfällt.
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Die
an dem in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung
an der senkrechten Stirnfläche der
Rückwand
aufliegenden streifenförmigen Wandabschnitt
vorgesehenen Befestigungsmittel weisen in bevorzugter Ausgestaltung
der Erfindung wenigstens eine Durchgangsöffnung im senkrechten Wandabschnitt
auf, durch welche jeweils der Schaft einer Befestigungsschraube
hindurch in das Material der Schubladen-Rückwand einschraubbar ist. Erforderlichenfalls
können
hier auch mehrere höhenversetzte
Durchgangsöffnungen
im senkrechten Wandabschnitt vorgesehen werden, durch welche dann
weitere Befestigungsschrauben in die Rückwand eingeschraubt werden.
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Alternativ
können
die an dem in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung
auf der senkrechten Stirnfläche
der Schubladen-Rückwand
aufliegenden streifenförmigen
Wandabschnitt vorgesehenen Befestigungsmittel wenigstens eine in
eine Vorbohrung in der Schubladen-Rückwand einführbaren und dort verankerbaren
Befestigungszapfen aufweisen, der bzw. die dann auch in an sich
bekannter Weise spreizdübelartig
aufweitbar ausgebildet sein kann bzw. können.
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Der
zweite Beschlagteil ist bevorzugt als integraler Stanz-Biegeteil aus Metallblech
ausgebildet.
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Eine
zusätzlich
zu den Befestigungsschrauben wirksame Hal terung des zweiten Beschlagteils an
der Rückwand
in Schubladen-Ausziehrichtung kann dadurch verwirklicht werden,
dass aus dem Material des auf der zugeordneten senkrechten Stirnfläche der
Rückwand
aufliegend befestigbaren streifenförmigen Wandabschnitts wenigstens
eine, vorzugsweise zwei in senkrechter Richtung voneinander beabstandete
Zungen freigestanzt und derart rechtwinklig aus dem Wandabschnitt
herausgebogen sind, dass sie in der bestimmungsgemäßen Befstigungsstellung
an der Schubladen-Rückwand
die schubladenäußere Flachseite
der Rückwand
aufliegend übergreift
bzw. übergreifen.
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Die
am ersten, an bzw. in der zugehörigen Schubladen-Wand
befestigbaren Beschlagteil vorgesehenen Verbindungsmittel weisen
zweckmäßig an sich
bekannte Befestigungsvorsprünge
auf, welche in zugeordnete durchgehende Öffnungen im weiteren streifenförmigen Wandabschnitt
des zweiten Beschlagteils einführ-
und gegen Zurückziehen
festlegbar ausgebildet sind.
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Diese
vorstehenden Befestigungsvorsprünge
sind dabei vorzugsweise als elastisch verformbare Rastvorsprünge ausgebildet,
wodurch die Montage der Rückwand
an der jeweils zugeordneten Seitenwand durch Aufrasten des an der
Rückwand
vormontierten zweiten Beschlagteils auf die Rastvorsprünge werkzeuglos
möglich
ist.
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Bei
Schubladen, bei welchen die niedrigen Seitenwände mit einer demgegenüber höheren Rückwand verbunden
werden sollen, wobei dann oberhalb der Seitenwand parallel zu dieser
zwischen der in der Höhe
der Rückwand
entsprechend bemessenen Frontblende und der Rückwand der Schublade jeweils
eine horizontale Relingstange vorgesehen sein kann, ist die Ausgestaltung
dann erfindungsgemäß so getroffen,
dass der zweite Beschlagteil entsprechend der Höhe der Schubladen-Rückwand bemessen und in dem
die Schubladen-Seitenwand überragenden
Bereich mit einer Halterung für
das rückwärtige Ende
der Reling-Stange versehen ist.
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Die
Erfindung ist in der folgenden Beschreibung in Verbindung mit der
Zeichnung näher
erläutert,
und zwar zeigt:
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1 eine isometrische Darstellung
einer Schubladen, deren als metallische Hohlkammerprofile ausgebildeten
Seitenwände
mit jeweils einem erfindungsgemäßen Beschlag
mit der zugehörigen
hölzernen
Rückwand
verbunden sind;
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2 eine Draufsicht auf die
Schublade, gesehen in Richtung des Pfeils 2 in 1;
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3 eine Schnittansicht durch
den Rückwandbereich
der Schublade, gesehen in Richtung der Pfeile 3–3 in 2;
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4 eine vergrößerte Teilansicht
des in 3 innerhalb des
strichpunktierten Kreises 4 liegenden Bereichs in vergrößertem Maßstab;
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5 die in 1 gezeigte Schublade ohne die zugehörige Frontblende
in einer isometrischen Explosionsdarstellung;
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6 die Rückwand mit den beiden an ihren senkrechten
Stirnflächen
befestigbaren Beschlagteilen in einer der 5 entsprechenden Explosionsdarstellung
in vergrößertem Maßstab;
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7 die in 6 gezeigte Rückwand mit der an ihren Stirnflächen anliegend
befestigten Beschlagteilen;
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8 ein als Vorstufe bei der
Herstellung eines erfindungsgemäßen zweiten
Beschlagteils im Stanz-Pressverfahren aus Metallblech ausgestanzter Zuschnitt,
aus welchem der Beschlagteil durch Umkanten entlang der strichpunktiert
dargestellten Biegekanten entsteht; und
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9 eine isometrische Darstellung
einer gegenüber 1 abgewandelten Schublade,
bei welcher die hölzerne
Rückwand
eine größere Höhe als die
mit ihr zu verbindenden Seitenwände
aufweist, wobei mit Abstand oberhalb der Seitenwände zusätzlich jeweils eine an der
Innenseite der Frontblende einerseits und im oberen Bereich des
Verbindungsbeschlags andererseits befestigte Relingstange vorgesehen
ist.
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In
den 1 bis 5 ist eine in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnete
Schublade gezeigt, deren als metallische Hohlkammerprofile ausgebildeten
Seitenwände 12 die
seitlichen Ränder
eines plattenförmigen
Schubladen-Bodens 14 umgreifen. Am korpusäußeren Ende
ist die Schublade 16 durch die übliche Frontblende 16 abgeschlossen,
während
der Schubladen-Innenraum am rückwärtigen Ende
durch eine Rückwand 18 abgeschlossen
ist, die – ebenso
wie der Boden 14 und die Frontblende 16 – aus Holzmaterial
bestehen möge.
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Die
Verbindung der gegenüberliegenden
Enden der Rückwand 18 mit
den Seitenwänden 12 erfolgt über einen
zweiteiligen Verbindungsbeschlag 20, von dem in den die
fertig montierte Schublade 10 zeigenden 1 und 2 jeweils
nur die an den Enden der Rückwand 18 befestigten
Beschlagteile 22 erkennbar sind, die nachfolgend als zweite
Beschlagteile bezeichnet werden. Die mit den Beschlagteilen 22 zusammenwirkenden,
im rückwärtigen Ende
der Seitenwände
montierten ersten Beschlagteile 24 sind dagegen in den 3 bis 5 erkennbar. Insbesondere in der Darstellung
der 4 ist erkennbar,
dass es sich beim ersten Beschlagteil um ein in seiner äußeren Form
an den Querschnitt der jeweils zugeordneten Schubladen-Seitenwand 12 angepassten
Kunststoff-Spritzgußteil handelt,
welcher in geeigneter Weise im rückwärtigen Ende
der jeweiligen Seitenwand 12 befestigt ist. Die ersten
Beschlagteile sind mit zwei in Höhenrichtung
zueinander versetzten federelastisch verbiegbaren Rastvorsprüngen 26 versehen,
deren freien Enden in einem rückwärtigen Ausschnitt 28 der
jeweiligen Schubladen-Wand 12 liegen und in Richtung zur
Rückwand 18 bzw.
den auf dem jeweiligen Ende der Rückwand 18 befestigten zweiten
Beschlagteil 22 vorstehen.
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Bei
fertig montierter Schublade greifen die zweiten Beschlagteile 22 passend
in die Ausschnitte 28 in den Seitenwänden 12 ein, so dass
die Ausschnitte in der in 1 und 2 erkennbaren Weise durch
den jeweiligen Beschlagteil 22 verschlossen sind.
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Die
gegenüber
dem Stand der Technik neuen und vorteilhaften Merkmale des Verbindungsbeschlags
sind insbesondere im zweiten Beschlagteil 22 verwirklicht,
während
die Anordnung eines mit vorstehenden Verbindungsvorsprüngen versehenen ersten
Beschlagteils innerhalb der rückwärtigen Endabschnitte
der Seitenwände
zumindest grundsätzlich
bekannt ist. Im Folgenden werden deshalb speziell die Ausgestaltung der
zweiten Beschlagteile 22 und die Art und Weise ihrer Anordnung
und Befestigung an der zugeordneten Rückwand 18 beschrieben,
wofür auf
die 6 bis 8 Bezug genommen wird.
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Die
in 6 von der Rückwand 18 getrennt und
in 7 mittels Befestigungsschrauben 30 auf den
senkrechten End- bzw.
Stirnflächen 32 aufgeschraubt
dargestellten zweiten Beschlagteile 22 sind im Stanz-/Biegeverfahren
aus ebenflächigem
Metallblech hergestellt, wobei in einem ersten Arbeitsschritt der
in 8 gezeigte, noch
ebenflächige
Zuschnitt 34 aus dem Blechmaterial ausgestanzt wird. Dieser Zuschnitt 34 setzt
sich aus an den strichpunktiert dargestellten senkrechten späteren Biegelinien 36, 38 und 40 aneinander
anschließenden
streifenförmigen Wandabschnitten 42, 44, 46 und 48 unterschiedlicher Breite
zusammen, wobei von dem in 8 links
außen
dargestellten breitesten streifenförmigen Wandabschnitt 42 in
einem oberen über
die oberen Begrenzungen der übrigen
Wandabschnitte 44, 46 und 48 hinaus verlängerten
Teilabschnitt ein durch eine horizontal verlaufende strichpunktierte
Biegelinie 50 begrenzter Materialabschnitt 52 vorgesehen ist.
Der zweite Beschlagteil 22 wird durch jeweils gleichsinniges
Biegen bzw. Kanten der aneinander anschließenden Wandabschnitte 42, 44, 46 und 48 entlang
der senkrechten Biegelinien 36, 38 und 40 um
jeweils etwa 90° und
zusätzlich
durch horizontales Umkanten des oberen Materialabschnitts 52 um die
Biegelinie 50 hergestellt.
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In
dem in 8 rechts außen dargestellten Wandabschnitt 48 sind
höhenversetzt
zueinander zwei Zungen 54 und 56 freigeschnitten
oder -gestanzt, welche beim Umkanten des Wandabschnitts 48 um
die Biegelinie 40 nicht mit umgebogen werden, so dass sie
also in der Ebene des anschließenden Wandabschnitts 46 verbleiben.
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Der
Wandabschnitt 48, welcher in der bestimmungsgemäßen Montagestellung
des zweiten Beschlagteils 22 in Anlage auf der zugeordneten End-
oder Stirnfläche 32 der
Rückwand 18 befestigt wird,
ist mit einer Durchgangsöffnung 58 versehen, durch
welche die jeweilige Befestigungsschraube 30 hindurch von
der senkrechten Stirnfläche 32 aus
ins Material der Rückwand 18 eingeschraubt
wird. Weitere Durchgangsöffnungen 58 können – erforderlichenfalls – versetzt
zu der dargestellten Durchgangsöffnung 58 vorgesehen
sein, durch welche zusätzliche
Befestigungsschrauben in die Rückwand 18 eingeschraubt
werden können.
Auch in der oberen Zunge 54 ist beim speziellen Ausführungsbeispiel
eine Durchgangsöffnung
eingestanzt, mit welcher erforderlichenfalls eine zusätzliche
Sicherung des Befestigungsbeschlag 22 durch Einschrauben
einer – nicht gezeigten – zusätzlichen
kürzeren
Befestigungsschraube von der korpusinneren Außenfläche der Schubladen-Wand 18 möglich ist.
In dem an den streifenförmigen
Wandabschnitt 42 anschließenden Wandabschnitt 44 sind
höhenversetzt
die dargestellten durchgehenden Öffnungen 62 eingestanzt,
durch welche bei der Montage der Rückwand 18 an den Seitenwänden 12 die
elastisch verformbaren Befestigungsvorsprünge 26 hindurchgesteckt
werden. Bei Erreichen der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung rasten
die als Rastvorsprünge
ausgebildeten Befestigungsvorsprünge 26 dann
in den Öffnungen 62 ein.
Die im Bereich zwischen den durchgehenden Öffnungen 62 dargestellte
kreisförmig
begrenzte Öffnung 64 ist
beim fertigen Beschlagteil 22 fluchtend zur Durchgangsöffnung 58 im
Wandabschnitt 48 ausgerichtet, so dass sie das Einführen der
Befestigungsschraube 30 und deren Einschrauben mittels eines
Schraubwerkzeugs bis in Anlage des Schraubenkopfs an die zugewandte
Flachseite des Wandabschnitts 48 ermöglicht.
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Aufgrund
der Bemessung der einzelnen Wandabschnitte 42, 44, 46 und 48 in
den jeweils erkennbaren Breiten liegt der in der Befestigungsstellung
an der Rückwand 18 an
deren Stirnfläche 32 anliegende
Wandabschnitt 48 zur freien Begren zungskante des Wandabschnitts 42 zurückversetzt,
so dass dieser nach der Montage von Rückwand und Seitenwand sichtbare
Wandabschnitt 42 – ebenso wie
der obere horizontale Wandabschnitt 52 – die Rückwand 18 die schubladeninnere
Flachseite sowie die obere langgestreckte horizontale Stirnfläche noch etwas übergreifen.
Zusätzlich
greifen die Zungen 54 und 56 über die gegenüberliegende,
d.h. ins Korpusinnere des zugehörigen
Schranks weisenden Flachseite der Rückwand 18. Insbesondere
bei einem Vergleich der 6 und 7 ist erkennbar, dass die
Beschlagteile 22 in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung an
der Rückwand 18 einen
optisch einwandfreien und zufriedenstellenden Anschluss an der Rückwand 18 herstellen.
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In 9 ist eine Schublade 10' dargestellt, welche
sich von der in den 1 und 2 gezeigten Schublade 10 dadurch
unterscheidet, dass ihre Frontblende 16 und ihre Rückwand 18 eine
deutlich größere Höhe als die
den Seitenwänden
der Schublade 10 entsprechenden Seitenwände 12 haben. Mit Abstand
oberhalb der Seitenwände 12 sind
deshalb zusätzlich
zwischen der Innenseite der Frontblende und der Rückwand horizontal
verlaufende sog. Reling-Stangen 70 vorgesehen, welche ein
seitliches Herausfallen von die Seitenwände 12 überragendem Schubladeninhalt
verhindern. Auch als äußere Halteschiene
für Hängeordner
können
solche Relingstangen vorgesehen sein. Das frontblendenseitige Vorderende
der Reling-Stange 70 ist durch jeweils einen in der Zeichnung
von der Frontblende verdeckten und daher nicht sichtbaren – jedoch
an sich bekannten – Reling-Halterungsbeschlag
befestigt, während
die Befestigung der rückwärtigen Enden
der Reling-Stange 70 jeweils in einer Halterung 72 erfolgt, welche
jeweils im Bereich des oberen Endes des in der Höhe entsprechend der größeren Höhe der Rückwand 18 im
vergleich zur Rückwand 18 der Schublade 10 vergrößerten zweiten
Beschlagteils 22 angeordnet ist.