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DE20319849U1 - Steckverbindervorrichtung für mehradrige Flachbandkabel - Google Patents

Steckverbindervorrichtung für mehradrige Flachbandkabel Download PDF

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DE20319849U1
DE20319849U1 DE20319849U DE20319849U DE20319849U1 DE 20319849 U1 DE20319849 U1 DE 20319849U1 DE 20319849 U DE20319849 U DE 20319849U DE 20319849 U DE20319849 U DE 20319849U DE 20319849 U1 DE20319849 U1 DE 20319849U1
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R12/00Structural associations of a plurality of mutually-insulated electrical connecting elements, specially adapted for printed circuits, e.g. printed circuit boards [PCB], flat or ribbon cables, or like generally planar structures, e.g. terminal strips, terminal blocks; Coupling devices specially adapted for printed circuits, flat or ribbon cables, or like generally planar structures; Terminals specially adapted for contact with, or insertion into, printed circuits, flat or ribbon cables, or like generally planar structures
    • H01R12/50Fixed connections
    • H01R12/59Fixed connections for flexible printed circuits, flat or ribbon cables or like structures
    • H01R12/65Fixed connections for flexible printed circuits, flat or ribbon cables or like structures characterised by the terminal
    • H01R12/67Fixed connections for flexible printed circuits, flat or ribbon cables or like structures characterised by the terminal insulation penetrating terminals
    • H01R12/675Fixed connections for flexible printed circuits, flat or ribbon cables or like structures characterised by the terminal insulation penetrating terminals with contacts having at least a slotted plate for penetration of cable insulation, e.g. insulation displacement contacts for round conductor flat cables

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Abstract

Steckverbindervorrichtung (10) für mehradrige Flachbandkabel (15), mit einem Stecker (11), mit dem ein Ende eines Flachbandkabels mechanisch fest verbindbar ist, mit einer Steckbuchse (12), die von dem Flachbandkabel (15) derart durchlaufen werden kann, dass mit ihren einen Kontaktenden (62) in den Stecker (11) eingreifende Kontaktelemente der Steckbuchse (12) an ihren anderen Kontaktenden (63) in IDC-Technik mit dem Flachbandkabel elektrisch leitend verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecker (11) mit Kontaktelementen (18) versehen ist, deren eine Kontaktenden (38) zum elektrischen Verbinden mit den einen Kontaktenden (62) der Kontaktelemente (19) der Steckbuchse (12) ausgebildet sind und deren andere Kontaktenden (36) zur Verbindung in IDC-Technik mit dem Flachbandkabel (15) ausgestaltet sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Steckverbindervorrichtung für mehradrige Flachbandkabel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Derartige Steckverbindervorrichtungen werden in Verbindung mit mehradrigen Flachbandkabeln beispielsweise in der Weise verwendet, dass im Freien ein Netz von Bauteilen, wie bspw. Detonatoren für zivile Sprenungen, ausgelegt wird, derart, dass diese Bauteile über die Flachbandkabel und die Steckverbindervorrichtungen sowohl örtlich als auch zeitlich gezielt angesteuert werden können. Hierzu müssen die Steckverbindervorrichtungen nicht nur robust, sondern auch dicht sein, so dass sie in jedem Falle die elektrische Verbindung bzw. Kontaktierung sicherstellen.
  • Bei einer bekannten Steckverbindervorrichtung dieser Art besitzt die Steckbuchse am Einsteckende ihrer zylindrischer Steckeraufnahme einen Zwischenboden, der mit aufrecht angeordneten Kontaktelementen bestückt ist, die einerseits unterhalb des Zwischenbodens in einen Flachbandkabelaufnahmeraum und andererseits in den Aufnahmeraum für den Stecker ragen. Dabei sind beide Enden der Kontaktelemente in IDC-Technik ausgeführt, was bedeutet, dass sie in dem Raum zwischen dem Zwischenboden und dem Hauptboden mit dem diesen Raum durchquerenden Flachbandkabel bzw. deren einzelnen Adern elektrisch verbunden sind. Dabei ist auch das andere Kontaktende in IDC-Technik ausgeführt. Der Stecker dieser bekannten Steckverbindervorrichtung besitzt einen zylindrischen Hohlraum, in dem das Flachbundkabel U-förmig eingelegt und an der Innenseite eines Bodens des Hohlraumes anliegt. Die mechanische Fixierung des betreffenden Endes des Flachbandkabels ist durch einen in den zylindrischen Hohlraum eingebrachten Halter gegeben. Von der Steckeraußenseite ist der Boden mit Ausnehmungen versehen, durch die die in IDC-Technik ausgeführten anderen Kontaktenden der Kontaktelemente der Steckbuchse dringen und auf diese Weise mit den Adern dieses eingelegten Endes des Flachbandkabels im Stecker kontaktieren können.
  • Nachteilig an dieser bekannten Steckverbindervorrichtung ist außer der mangelnden Dichtigkeit die Tatsache, dass die Zuverlässigkeit der Kontaktierung der Steckverbindervorrichtung zu wünschen übrig lässt, da die Zuordnung von Kontaktbohrungen im Stecker einerseits und die Ausgestaltung der IDC-Kontaktenden aufgrund der geringen Flexibilität und Elastizität der jeweiligen Kontaktflächen sehr genau sein muss.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine Steckverbindervorrichtung für mehradrige Flachbandkabel der eingangs genannten Art zu schaffen, die sowohl robust ist als auch eine hohe Kontaktierungszuverlässigkeit besitzt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einer Steckverbindervorrichtung für mehradrige Flachbandkabel der eingangs genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmmale vorgesehen.
  • Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist eine sichere Kontaktierung von Stecker und Steckbuchse aufgrund des Einsatzes von zusätzlichen Kontaktelementen im Stecker erreicht. Damit ist die IDC-Technik nur dort eingesetzt, wo nach der Montage des Flachbandkabels am Stecker bzw. Steckbuchse ein Überprüfung möglich ist, jedoch nicht zum Erreichen der Steckverbindung beim Auslegen eines entsprechenden Ansteuerungsnetzes für die betreffenden Geräte bzw. Detonatoren.
  • Zur einfachen Anpassungen der Kontaktelemente von Stecker und Steckbuchse an die unterschiedlichen Lagen der einzelnen Adern des Flachbandkabels sind in vorteilhafter Weise die Merkmale nach Anspruch 2 bzw. diejenigen nach Anspruch 5 vorgesehen. Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Kontaktelemente des Steckers sind zweckmäßigerweise die Merkmale nach Anspruch 3 und/oder 4 vorgesehen.
  • Eine einfache Herstellung der Kontaktelemente von Stecker bzw. Steckbuchse ergibt sich nach den Merkmalen des Anspruchs 6 und/oder 7.
  • Eine robuste und sichere Art der Kontaktgabe zwischen Stecker und Steckbuchse ist dann gegeben, wenn die Merkmale nach Anspruch 8 vorgesehen sind, zumal es sich dabei um eine bei anderen Steckverbindervorrichtungen bewährte Kontaktierung handelt.
  • Eine robuste und dichte Ausgestaltung des Steckers bzw. der Steckbuchse ergibt sich durch den konstruktiven Aufbau des jeweiligen Kunststoffgehäuses nach den Merkmalen des Anspruchs 9 bzw. denen des Anspruchs 13.
  • Dabei sind in weiterer Ausgestaltung des Stecker-Gehäuses die Merkmale nach Anspruch 10 und/oder 11 und/oder 12 und in weiterer Ausgestaltung des Steckbuchsen-Gehäuses die Merkmale nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 17 vorgesehen.
  • Dabei ist einerseits gewährleistet, dass die jeweiligen Kontaktelemente von einer Seite ins Gehäuse eingebracht werden können und dass andererseits das Flachbandkabel im Steckbuchsen-Gehäuse eine ausreichende Zugfestigkeit besitzt, sowie die Steckverbindung selbst insbesondere feuchtigkeitsdicht ist.
  • Für eine sichere mechanische Verbindung sind die Merkmale nach Anspruch 18 vorgesehen.
  • Durch die Möglichkeit, die Kontaktelemente von Stecker und Steckbuchse von einem Ende bzw. einer Seite des jeweiligen Gehäuses einzubringen, ist es gemäß den Merkmalen nach Anspruch 19 möglich, Stecker und Steckbuchse mit einer jeweils ausgewählten Belegung durch die Kontaktelemente zu versehen.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich ferner auf eine Einheit aus einer Steckverbindervorrichtung, mit den Merkmalen nach Anspruch 1 und ggf. mit den Merkmalen eines oder mehrerer der folgenden Ansprüche sowie aus einem mehradrigen Flachbandkabel, welche Einheit durch die Merkmale nach Anspruch 20 gekennzeichnet ist. Dies ermöglicht ein sehr einfaches und über eine nahezu beliebige Fläche auszulegendes Ansteuerungsnetz für bestimmte Geräte, wie bspw. Detonatoren.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert ist.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Steckverbindervorrichtung einschl. Flachbandkabel gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung, in auseinandergestecktem Zustand;
  • 2 die Steckverbindervorrichtung nach 1 in zusammengestecktem Zustand;
  • 3 einen Schnitt längs der Linie III–III der 2;
  • 4 einen Schnitt längs der Linie IV–IV der 1;
  • 5 in perspektivischer aufgebrochener Darstellung den Stecker der Steckverbindervorrichtung nach 1, jedoch in einem Zustand während der Montage der Kontaktelemente;
  • 6 in perspektivischer teilweise aufgebrochener Darstellung die Steckbuchse mit offen liegenden Kontaktelementen der Steckverbindervorrichtung nach 1;
  • 7 in perspektivischer Darstellung die Steckbuchse der Steckverbindervorrichtung nach der Montage von Kontaktelementen und Flachbandkabel, jedoch vor dem Aufbringen eines Deckelteils und
  • 8 eine der 7 ähnliche perspektivische Darstellung mit noch abgehobenen Deckenteil.
  • Die in der Zeichnung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dargestellte Steckverbindervorrichtung 10 besitzt einen Stecker 11 mit elektrischen Kontaktelementen 18, sowie eine Steckbuchse 12 mit elektrischen Kontaktelementen 19, die zur dichten, robusten und kontaktsicheren elektrischen Verbindung ausgestaltet sind. Der Stecker 11 ist mit einem Endabschnitt 14 eines mehradrigen, hier vieradrigen Flachbandkabels 15 mechanisch und elektrisch verbunden, während die Steckbuchse 12 das Flachbandkabel 15 in durchgeschleifter Anordnung aufnimmt, so dass sich gemäß den 1 und 2 eine Eingangsabschnitt 16 und ein Ausgangsabschnitt 17 sowie ein Kontaktabschnitt 20 ergeben. In nicht im einzelnen dargestellter Weise ist eine Einheit aus einer Steckverbindervorrichtung 10 in Form von voneinander getrennt angeordneten und nicht miteinander zu verbindenen Stecker 11 und Steckbuchse 12 und aus einem Flachbandkabel 15 derart aufgebaut, dass der in den Stecker 11 geführte Endabschnitt 14 über ein mehr oder weniger langes Stück Flachbandkabel 15 in den Eingangsabschnitt 16 einer Steckbuchse 12 übergeht, dann im Kontaktabschnitt 20 mit der Steckbuchse 12 verbunden ist und nach dem Ausgangsabschnitt 17 und einem weiteren mehr weniger langen Stück Flachbandkabel 15 zu einem anzusteuernden nicht dargestellten Gerät, wie beispielsweise einem Detonator führt. Mehrere solcher Einheiten sind zu einem Netz von anzusteuernden Geräten, beispielsweise Detonatoren, derart verbindbar, dass die Steckbuchse 12 einer ersten Einheit mit einem Stecker 11 einer zweiten Einheit zur Steckverbindervorrichtung 10 verbindbar ist, usw.
  • Der Stecker 11 besitzt ein Gehäuse 21 aus thermoplastischem Elastomer, welches Gehäuse einstückig aus einem Sockelteil 22 und einem Steckteil 23 aufgebaut ist. Das Stecker-Gehäuse 21 ist in Draufsicht etwa länglich rechteckförmig mit angerundeten Enden. Das Steckteil 23 ist gegenüber dem Sockelteil 22, das mit einem Boden 24 versehen ist, in der Grundfläche kleiner, d.h., es ist sowohl kürzer als auch schmaler. Das Steckteil 23 besitzt mehrere axial nebeneinander angeordnete außenumfangsseitig umlaufende Dichtrippen 25.
  • Das Sockelteil 22 ist von einer Schmalseite her mit einer etwa länglich ovalen Sacklochausnehmung 2b versehen, die parallel zum Boden 24 verläuft und vor dem gegenüberliegenden Ende des Sockelteils 22 endet. Der Querschnitt der Ausnehmung 26 entspricht etwa dem Querschnitt des Flachbandkabels 15, d.h., der Endabschnitt 14 des Flachbandkabels 15 wird in den Sockelteil 22 des Stecker-Gehäuses 21 bis zum Ende der Sacklochausnehmung 26 eingeschoben. Gemäß den 1 und 2 ist in nicht im einzelnen dargestellter Weise an das Sockelteil 22 eine Einführungstülle 27 angeformt, die zur Zugentlastung das eingeschobene Flachbandkabel 15 reibschlüssig halten kann.
  • Das Steckteil 23 ist an seiner dem Sockelteil 22 abgewandten freien Stirnfläche 28 mit mehreren in Längserstreckung nebeneinander angeordneten Aussparungen 29 versehen, die von der Stirnfläche 28 aus durch das Steckteil 23 bis in das Sockelteil 22 reichen und in die dortige Flachbandkabel-Sacklochausnehmung 26 münden. Die Aussparungen 29 sind im Bereich des Steckteils 23 rechteckförmig, nahezu quadratisch und gehen im Bereich des Sockelteils 22 in schmalere schlitzförmige Öffnungen über. Die Aussparungen 29 besitzen an einer Seite jeweils einen axial verlaufenden stegartigen Rücksprung 31, der wie die schlitzförmige Aussparungsverlängerung 31 jeweils einen Teil der Kontaktelemente 18 des Steckers 11 aufnimmt.
  • Die Kontaktelemente 18 des Steckers 11 besitzen ein erstes in IDC (Insulation Displacement Contact)-Technik ausgeführtes Kontaktende 36 zur elektrisch kontaktierenden Verbindung mit der betreffenden Ader 35 des Flachbandkabels 15 sowie ein diesem einen Kontaktende 36 abgewandtes zweites Kontaktende 38, das zur elektrisch kontaktierenden Verbindung mit dem betreffenden Teil des Kontaktelementes 19 der Steckbuchse 12 dient. Dieses im Steckteil 23 angeordnete zweite Kontaktende 38 ist als elastisch federnder Schleifkontakt ausgebildet.
  • Zwischen dem ersten Kontaktende 36 und dem zweiten Kontaktende 38 ist ein Verbindungsteil 37 oder 37' oder 37" usw. angeordnet, das je nach der Lage der Ader 35 des Flachbandkabels 15, die es zu kontaktieren gilt, eine bestimmte Breite besitzt. Mit anderen Worten, das Verbindungsteil 37, 37', 37" ist an und in Verlängerung einer Längskante mit dem axial abstehenden ersten Kontaktende 36 und an seiner gegenüberliegenden Längskante und diesem ersten Kontaktende 36 diametral abgewandten Bereich mit dem zweiten Kontaktende 38, das gegenüber der Ebene des Verbindungsteils 37 um 90° abgewinkelt ist, versehen. Jedes Kontaktelement 18 ist einstückig aus einem Metall gestanzt und geprägt. Das in IDC-Technik ausgebildete und in der Ebene des Verbindungsteils 37 liegende erste Kontaktende 36 hat die Form von zwei parallelen Zinken 39, die mit einer Schneidspitze versehen sind und zwischen sich einen Kontaktierungsschlitz 41 zur Aufnahme einer Ader 35 des Flachbandkabels 15 bilden. Je nach der Lage der Ader 35, 35', 35" usw. des Flachbandkabels 15 ist das Verbindungsteil 37, 37', 37" usw. entsprechend breit ausgebildet, d.h., dass die axial voneinander abgewandt gerichteten Kontaktenden 36 und 38 einen entsprechend gewählten Abstand in Quererstreckung des Kontaktelementes 18 besitzen.
  • Wie der 5 zu entnehmen ist, werden die einzelnen Kontaktelemente 18, 18', 18" usw. in die identisch ausgebildeten Aussparungen 29 des Stecker-Gehäuses 21 eingesetzt, bis sie auf der Isolation 34 des Flachbandkabels 15 aufliegen. Danach werden die Kontaktelemente weiter eingeschoben, derart, dass die IDC-Kontaktenden 36 durch vorbereitete Bohrungen in der Isolation 34 des Flachbandkabels 15 dringen und in ihren Kontaktschlitzen 41 die betreffende Ader 35, 35', 35" usw. elektrisch kontaktierend zwischen sich aufnehmen (4). In dieser montierten Position befinden sich die Schleifkontaktenden 38 in den Rücksprüngen 31 der Aussparungen 29. Wie den 4 und 5 außerdem zu entnehmen ist, besitzt mindestens eines der Kontaktelemente 18, 18', 18" in Verlängerung des zweiten Kontaktendes 38 und parallel zum ersten Kontaktende 36 einen als Einsteckanschlag dienenden Niederhalter 42, der in montiertem Zustand an einem Längsbereich des Flachbandkabels 15 auf dessen Isolation 34 aufsitzt.
  • Die Steckbuchse 12 besitzt ein zweiteiliges Gehäuse 46, dessen Hauptbauteil einstückig ein Steckeraufnahmeteil 47 und ein Durchführungsunterteil 48 zur Aufnahme des Flachbandkabels 15 bildet. Das zweite Bauelement ist durch einen Deckel 49 gebildet, der das Durchführungsoberteil bildet und der die Durchführung für das Flachbandkabel 15 überdeckt und durch Verschweißen mit dem Durchführungsunterteil 48 abdichtet.
  • In 6 ist das Hauptbauteil im Bereich des Steckeraufnahmeteils 47 aufgebrochen. Daraus ist zusammen mit den 1 und 8 ersichtlich, dass das Steckbuchsen-Gehäuse 46 ebenfalls insgesamt eine länglich rechteckige Form mit abgerundeten Enden aufweist und dass das Steckeraufnahmeteil 47 eine ovale Ausnehmung 50 zur Aufnahme des Steckteils 23 des Stecker-Gehäuses 21 und mittig in Längsrichtung nebeneinander angeordnete Steckvorsprünge 52 besitzt, die in die Aussparungen 29 im Steckteil 23 des Stecker-Gehäuses 21 passen. Die Steckvorsprünge 52 gehen vom Boden 53 des Steckeraufnahmeteils 47 aus, der den Steckeraufnahmeteil 47 vom Durchführungsunterteil 48 trennt. Das Durchführungsunterteil 48 besitzt eine Auflageebene 54, an die sich zu beiden Seiten eine Durchführungshalbschale 55 anschließt, die mit Zugentlastungsrippen 56 versehen ist. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist in der Auflageebene 54 ein senkrecht angeordneter Isolierzapfen 57 angeformt. Die Kontaktelemente 19 der Steckbuchse 12 besitzen einen flachen ebenen Kontaktsteg 61, 61', 61" usw. der an seinem im Bereich der Steckvorsprünge 52 angeordneten zweiten Kontaktende 62 zur Kontaktierung mit dem betreffenden Schleifkontaktende 38 der Kontaktelemente 18 des Steckers 11 dient. Das diesem zweiten Kontaktende 62 abgewandte Ende des Kontaktsteges 61, 61', 62" usw. ist mit einem ersten Kontaktende 63 in IDC-Technik ausgebildet. Dieses IDC-Kontaktende 63 erstreckt sich an einem Längskantenbereich des Kontaktsstegs 61 und senkrecht zu dessen Längsausrichtung. Der Kontaktsteg 61 ist einstückig ausgebildet, wobei das IDC-Kontaktende 63 rechtwinklig abgebogen ist. Wie der 6 zu entnehmen ist, sind die Kontaktstege 61, 61', 61" usw. derart angeordnet, dass die IDC-Kontaktenden 63 von der Auflageebene 54 des Durchführungsunterteils 48 senkrecht abstehen und, da die Kontaktstege 61, 61', 61" usw. entsprechend der Lage der zu kontaktierenden Adern 35 des Flachbandkabels 15 unterschiedlich lang sind, in unterschiedlichen parallelen Lagen auf der Auflageebene 54 vorgesehen sind. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel liegen beispielsweise die IDC-Kontaktenden 63 der ersten und vierten Kontaktstege 61 in einer Linie mit dem Isolierzapfen 57, während die IDC-Kontaktenden 63 der beiden Kontaktstegen 61' und 61" in unterschiedlichen dazu parallelen Linien liegen. In nicht im einzelnen dargestellter Weise sind die Steckvorsprünge 52 mit einem Kanal 51 und der Boden 53 des Steckbuchsen-Gehäuses 46 mit in die Kanäle 51 mündenden Schlitzen 64 versehen, durch die die Kontaktstege 61, 61', 61" von der Seite der Auflageebene 54 des Durchführungsunterteils 48 her eingeführt werden können, bis sie an ihren ersten leicht nach innen gebogenen Kontaktenden 62 in einem Rücksprung am Steckvorsprung 52 rasten, so dass sie die in 6 dargestellte Lage erreichen.
  • In der in 6 dargestellten Montageposition wird das Flachbandkabel 15 in der in 7 dargestellten Weise auf das Durchführungsunterteil 48 aufgelegt, wobei die IDC-Kontaktenden 63 durch vorbereitete Bohrungen in der Isolation 34 des Flachbandkabels 15 gedrückt werden und auf der anderen Flächenseite des Flachbandkabels 15 sichtbar sind. Entsprechendes gilt für den Isolierzapfen 57, der eine Bohrung im Flachbandkabel 15 durchdringt, wobei diese Bohrung die eine Ader 35" des Flachbandkabels 15 durchtrennt. Während die vierte Ader 35''' beim dargestellten Ausführungsbeispiel ohne Kontaktierung und ungetrennt durch die Steckbuchse 12 durchgeführt wird, sind die anderen Adern 35, 35', 35" in den IDC-Kontaktenden 63 elektrisch kontaktierend aufgenommen. Hierbei sind die IDC-Kontaktenden 63 mit V-förmigen Kontaktflächen zwischen zwei Zinken 65 versehen.
  • Nach diesem Montagevorgang wird gemäß 8 der Deckel bzw. das Durchführungsoberteil 49 auf das Durchführungsunterteil 48 aufgesetzt und rundum mit diesem und dem Steckeraufnahmeteil 47 verschweißt. Aufgrund der Durchführungen und aufgrund des im Quererstreckung außermittig angeordneten Isolierzapfens 57 ist eine Zugentlastung für das Flachbandkabel 15 und eine Unverwechselbarkeit des Einlegens des Flachbandkabels 15 gegeben.
  • Wie der 3 zu entnehmen ist, ist die Steckverbindung bei ineinandergestecktem Stecker 11 und Steckbuchse 12 nicht nur dicht aufgrund der Rippen 25 des thermoplastisch ausgebildeten Gehäuse 21, welche Rippen sich in entsprechender Weise dichtend an die Innenwandung der Ausnehmung 50 des Steckeraufnahmeteils 47 der Steckbuchse 12 anlegen, sondern bildet auch eine mechanische Verrastung aufgrund eines inneren umlaufenden Rücksprungs 66 innerhalb des Steckteils 23 des Steckers und eines entsprechenden Vorsprungs 67 an einem oder mehreren der Steckvorsprünge 52.
  • Wie sich aus der konstruktiven Ausgestaltung der Kontaktelemente 18 und 19 und derjenigen der diese Kontaktelemente 18 und 19 aufnehmen Aussparungen von Stecker-Gehäuse 21 und Steckbuchsen-Gehäuse 46 ergibt, können die zum Kontaktieren der ausgewählten Adern 35 des Flachbandkabels 15 benutzten Kontaktelemente 18 und 19 in beliebiger Weise ausgewählt und eingesetzt werden. Mit anderen Worten, Stecker und Steckbuchse 12 können je nach gewünschter Beschaltung der einzelnen Adern 35 des Flachbandkabels 15 in unterschiedlich verschiedener ausgewählter Weise bestückt werden. Es können also anders als beim Ausführungsbeispiel dargestellt, die Kontaktelemente 18 mit den unterschiedlich breiten Verbindungsteilen 37 und/oder die Kontaktelemente 19 mit ihren unterschiedlich langen Kontaktstegen 61 in beliebiger andersartiger hintereinander Anordnung im Stecker 11 bzw. in der Steckbuchse 12 in die betreffenden Gehäuse eingebracht werden.
  • Es versteht sich, dass die Steckverbindervorrichtung 10 auch für weniger oder mehr der hier dargestellten vier Adern 35 des Flachbundkabels 15 ausgebildet sein kann.

Claims (20)

  1. Steckverbindervorrichtung (10) für mehradrige Flachbandkabel (15), mit einem Stecker (11), mit dem ein Ende eines Flachbandkabels mechanisch fest verbindbar ist, mit einer Steckbuchse (12), die von dem Flachbandkabel (15) derart durchlaufen werden kann, dass mit ihren einen Kontaktenden (62) in den Stecker (11) eingreifende Kontaktelemente der Steckbuchse (12) an ihren anderen Kontaktenden (63) in IDC-Technik mit dem Flachbandkabel elektrisch leitend verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecker (11) mit Kontaktelementen (18) versehen ist, deren eine Kontaktenden (38) zum elektrischen Verbinden mit den einen Kontaktenden (62) der Kontaktelemente (19) der Steckbuchse (12) ausgebildet sind und deren andere Kontaktenden (36) zur Verbindung in IDC-Technik mit dem Flachbandkabel (15) ausgestaltet sind.
  2. Steckverbindervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei den Kontaktelementen (18) des Steckers (11) zwischen den einen Kontaktenden (38) und den anderen IDC-Kontaktenden (36), die in parallel zueinander in entgegengesetzte Richtungen weisen, ein Verbindungselement (37) unterschiedlich gewählter Breite angeordnet ist.
  3. Steckverbindervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Kontaktende (38) gegenüber dem Verbindungselement (37) abgewinkelt ist.
  4. Steckverbindervorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Kontaktelemente (18) des Steckers (11) mit einem in geradliniger Flucht mit dem einen Kontaktende (38) verlaufender ein Endhalter (42) versehen ist.
  5. Steckverbindervorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei den Kontaktelementen (19) der Steckbuchse (12) die einen Kontaktenden (62) und die anderen IDC-Kontaktenden (63) in zueinander senkrechte Richtungen weisen und dass zwischen den einen Kontaktenden (62) und den anderen IDC-Kontaktenden (63) unterschiedlich lang gewählte Verbindungselemente (61) vorgesehen sind.
  6. Steckverbindervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktelemente (18, 19) von Stecker (11) und/oder Steckbuchse (12) einstückig aus einem Blech gestanzt und gebogen sind.
  7. Steckverbindervorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die anderen IDC-Kontaktenden (36, 63) der Kontaktelemente (18, 19) von Stecker (11) und Steckbuchse (12) mit zwei Kontaktzinken (39, 65) versehen sind, zwischen denen parallele oder V-förmige Kontaktflächen gebildet sind.
  8. Steckverbindervorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die miteinander kontaktierenden einen Enden (38, 62) der Kontaktelemente (18, 19) von Stecker (11) und Steckbuchse (12) als Kontaktschleifer ausgebildet sind, wobei die Kontaktschleifer von Stecker und/oder Steckbuchse senkrecht zur Richtung der Kontaktierungsflächen federnd elastisch ausgebildet sind.
  9. Steckverbindervorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecker (11) ein einstückiges Elastomer-Gehäuse (21) aufweist, das einen Sockel (22) und ein demgegenüber schmaleres und/oder kürzeres Steckteil (23) besitzt und dass der Sockel (22) von seinem einen Ende (14) her eine Sacklochausnehmung (26) zum Einschieben eines Endes eines Flachbandkabels (15) und das Steckteil (23) mit zur Sacklochausnehmung im Sockel (22) senkrechten Einsetzaufnahmen (29) für die Kontaktelemente (18) aufweist.
  10. Steckverbindervorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsetzaufnahmen (29) im Steckteil (23) für die Kontaktelemente (18) von der Stirnfläche des Steckerteils (23)) ausgehen.
  11. Steckverbindervorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckteil (23) des Steckergehäuses (21) außenumfangsseitig mit umlaufenden Dichtrippen (25), versehen ist.
  12. Steckverbindervorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Stecker-Gehäuse (21) als weicher Formstoffkörper aus einem thermoplastischen Elastomer ausgebildet ist.
  13. Steckverbindervorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckbuchse (12) ein zweiteiliges Kunststoff-Gehäuse (46) aufweist, dessen Steckaufnahmeteil (47) und Durchführungsunterteil (48) für das Flachbandkabel (15) einstückig sind und dessen Durchführungsoberteil (49) auf das Durchführungsunterteil (48) nach Einlegen des Flachbandkabels (15) dicht und mechanisch fest aufbringbar, vorzugsweise schweißbar ist.
  14. Steckverbindervorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckaufnahmeteil (47) des Steckbuchsen-Gehäuses (46) im Bereich seiner Halter (52) für die Kontaktelemente (19) mit Ausnehmungen (51, 64) versehen ist, die einen Boden (53) des Steckaufnahmeteils (47) durchdringen und in bzw. auf das Durchführungsunterteil (48) münden.
  15. Steckverbindervorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Durchführungsunterteil (48) mit einem von seiner Kabelauflagefläche (54) senkrecht abstehenden und angeformten Stift (57) versehen ist.
  16. Steckverbindervorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Stift (57) außerhalb der Mittellinie des Flachbandkabels (15) angeordnet ist.
  17. Steckverbindervorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Durchführungsunterteil (48) und/oder das Durchführungsoberteil (49) mit Ein- bzw. Ausführungshalbschalen (55) mit gerippter Innenfläche versehen sind.
  18. Steckverbindervorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem oder den Haltern (52) für die Kontaktelemente (19) am Steckbuchsen-Gehäuse (46) und der Kontaktelementen-Aufnahmen (29) am Steckteil (23) des Stecker-Gehäuses (21) Rasthinterschneidungen (66) bzw. Rastvorsprünge (67) vorgesehen sind.
  19. Steckverbindervorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Belegung des Stecker-Gehäuses (21) und/oder des Steckbuchsen-Gehäuses (46) mit entsprechenden Kontaktelementen (18, 19) bezüglich der zu erreichenden Ader (35) des Flachbandkabels (15) wählbar ist.
  20. Einheit aus einer Steckverbindervorrichtung (10) nach Anspruch 1 und ggf. einem der folgenden Ansprüche und einem mehradrigen Flachbandkabel (15), gekennzeichnet durch einen an einem Ende des Flachbandkabels (15) angeordneten Stecker (11) der Steckverbindervorrichtung (10) und durch eine Steckbuchse (12) der Steckverbindervorrichtung (10) im Zuge des Flachbandkabels (15) sowie einem elektrisch anzusteuernden Bauteil, wie einem Detonator, am anderen Ende des Flachbandkabels (15).
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