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Die
Erfindung betrifft einen Steckverbinder der insbesondere aus mehreren
Isoliergehäusen gleicher
Ausbildung und einem Abdeckelement besteht, wobei die Isoliergehäuse in mehreren
Reihen übereinander
angeordnet sein können.
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Ein
solcher Steckverbinder ist in der
DE 197 38 352 A1 beschrieben und umfaßt mehrere
Isoliergehäuse
gleicher Ausbildung, die jeweils einen Basisplattenabschnitt aufweisen,
der ein erstes und ein zweites seitliches Ende besitzt. Jedes dieser
Isoliergehäuse
weist zueinander parallel verlaufende Trennwände auf, die von einer Fläche des
Basisplattenabschnitts in einer Richtung vorstehen und zusammen
mit diesem zwischen sich jeweils einen kanalartigen und vom Basisplattenabschnitt
weg offenen Anschlußklemmenaufnahmeraum
zur Aufnahme einer Anschlußklemme
durch die so geformte Öffnung
bilden. Der Anschlußlemmenraum
ist am ersten Ende offen und weist eine Austrittsöffnung zum
Austritt eines mit der Anschlussklemme verbundenen Kabels auf. Am
zweiten Ende ist in einer Stirnwand eine Einführöffnung für einen mit der Anschlußklemme
zu verbindenden Gegenkontakt gebildet. Ferner ist ein Abdeckelement
vorgesehen, welches die Öffnungen
der Anschlußklemmenaufnahmeräume des bzw.
eines der mehreren übereinander
angeordneten Isoliergehäuse
vollständig
abdeckt. Das Abdeckelement deckt jeweils die Öffnungen der Anschlußklemmenaufnahmeräume des
bei mehreren übereinander angeordneten
Isoliergehäusen
sich in der obersten Ebene befindlichen Isoliergehäuses ab.
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In
den letzten Jahren stieg in Übereinstimmung
mit dem Anstieg der Anzahl an elektrischen Geräten und Steuerschaltkreisen,
die an einem Fahrzeug montiert sind, die Anzahl von elektrischen
Kabeln, die in einem Kabelstrang, der an der Karosserie des Fahrzeugs
befestigt ist, aufgenommen ist, an. Bei solch einem Kabelstrang,
der viele elektrische Kabel aufzunehmen hat, werden allgemein zunehmend
Steckverbinder verwendet, die Einpreßanschlußklemmen, die hinsichtlich
des Verbindens der Endabschnitte der elektrischen Kabel sehr gut
handhabbar sind, aufnimmt und hält.
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Die
Einpreßanschlußklemme
ist derart ausgebildet, daß,
wenn ein isoliertes elektrisches Kabel durch Druck zwischen zwei
Einpreßschneiden,
die gegenüberliegend
angeordnet sind, eingeführt
wird, die Einpreßschneiden
die Isolierabdeckung des isolierten Leiters einschneiden und mit
dem inneren Leiter des isolierten Kabels in Kontakt treten und so
mit dem inneren Leiter des isolierten Kabels elektrisch verbunden
werden. Verglichen mit den herkömmlichen
Quetschcrimpanschlußklemmen
sind bei solch einer Einpreßanschlußklemme
ein Wegschälen
der Abdeckung vom Endabschnitt des elektrischen Kabels und ein Verquetschen
der Anschlußklemme
entbehrlich. Der Arbeitsaufwand beim Verbinden der elektrischen
Kabel kann daher stark verringert werden.
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Die
Anwendung von Einpressanschlussklemmen ist jedoch aufgrund ihrer
Ausbildung nur bei bestimmten elektrischen Kabeln, die mit dieser
verbunden werden können,
verwendbar. Beispielsweise ist die Einpreßanschlußklemme nicht geeignet für isolierte
Kabel, bei denen der Außendurchmesser des
inneren Leiters abmessungsmäßig nicht
an den vorbestimmten Bereich bezüglich
der Spaltgröße zwischen
den beiden Einpreßschneiden
angepaßt ist,
oder für
elektrische Abschirmkabel, bei denen eine Abschirmung auf dem äußeren Umfang
des inneren Leiters angeordnet ist, oder für elektrische Kabel, die eine
intensive Verbindung (Anpreßkraft)
benötigen.
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Ein
Kabelstrang für
ein Fahrzeug umfaßt
im allgemeinen verschiedene Arten von isolierten elektrischen Kabeln
und elektrischen Abschirmkabeln oder dergleichen Kabel, die sich
größenmäßig (durchmessermäßig) unterscheiden.
Es ist daher hinsichtlich der Produktivität notwendig, elektrische Kabel,
die mit den Einpreßanschlußklemmen
verbunden werden sollen, und elektrische Kabel, die mit den Crimpanschlußklemmen,
mit herkömmlichen
Verfahren verbunden werden sollen, wahlweise nach Eignung zu verwenden.
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Zur
gemischten Verwendung von Einpreßanschlußklemmen und Crimpanschlußklemmen
wird ein Steckverbinder vorgeschlagen, der derart ausgebildet ist,
daß eine
oder mehrere Reihen (Etagen) von Isoliergehäusen vorgesehen sind, wobei
jedes Isoliergehäuse
mit einheitlichen Anschlußklemmenaufnahmeräumen, die
eine Crimpanschlußklemme oder
eine Einpreßanschlußklemme
aufnehmen können,
versehen ist, wodurch die Crimpanschlußklemmen und die Einpreßanschlußklemmen
gemischt in dem Steckverbinder aufgenommen werden können.
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9 bis 11 zeigen ein Beispiel eines Steckverbindergehäuses gemäß dem Stand
der Technik, das Crimpanschlußklemmen
und Einpreßanschlußklemmen
gemischt aufnehmen kann.
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Ein
Steckverbinder
1, der in den Figuren dargestellt ist, ist
in der japanischen Patentoffenlegungsschrift Nr. 189117/1998 (=
US 6000967 A ) beschrieben,
und ist derart ausgebildet, daß einheitliche
Anschlußklemmenaufnahmeräume
8,
die sowohl Crimpanschlußklemmen
5 als
auch für
Einpreßanschlußklemmen
6 verwendbar
sind, in zwei Reihen übereinander;
d.h. in einer oberen und einer unteren Ebene, in einem Isoliergehäuse
3 angeordnet
sind.
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Die
Crimpanschlußklemmen 5 und
Einpreßanschlußklemmen 6 sind
Stanzbauteile, die aus einer Platte aus elektrisch leitendem Metall
hergestellt sind.
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Wie
in 10 gezeigt, sind
an dem rückwärtigen Endabschnitt
der Einpreßanschlußklemme 6 zwei
Paare von Einpreßschneiden 6a,
wobei die Einpreßschneiden 6a eines
jeden Paares die äußere Isolierung
eines isolierten elektrischen Kabels 13 einschneiden und
mit dem innen liegenden Leiter des elektrischen Kabels in Kontakt
gebracht werden, gegenüberliegend
angeordnet. An dem vorderen Endabschnitt der Anschlußklemme
ist ein Buchsenabschnitt 6c, in den ein Anschlußstecker
eines zugehörigen
Steckverbinders eingesteckt wird, vorgesehen.
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Wie
in 11 gezeigt, ist die
Crimpanschlußklemme 5 derart
ausgebildet, daß ein Leiterquetschabschnitt 5a zum
Herstellen eines Preßkontaktes
mit dem inneren Leiter eines isolierten elektrischen Kabels 12 und
ein Isolierungsquetschabschnitt 5c zum Andrücken an
die Isolierung des isolierten elektrischen Kabels 12 an
dem rückwärtigen Endabschnitt
der Anschlußklemme
angeordnet sind. Ein Buchsenabschnitt 5c, in den ein Anschlußstecker eines
zugehörigen
Steckverbinders eingesteckt wird, ist an dem vorderen Endabschnitt
der Anschlußklemme
angeordnet.
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Jeder
der einheitlichen Anschlußklemmenaufnahmeräume 8 zur
wahlweisen Aufnahme beider Arten von Anschlußklemmen ist an seinem rückwärtigen Abschnitt
mit einer Öffnung
versehen, die ermöglicht,
daß ein
isoliertes elektrisches Kabel 13 der Anschlußklemme
zwischen die zwei Einpreßschneiden 6a des
rückwärtigen Endabschnitts
eingedrückt wird
und in Kontakt tritt, nachdem die Einpreßanschlußklemme 6 in den Anschlußklemmenaufnahmeraum 8 eingeführt worden
ist. Abdeckungen 9, 10 zum Abdecken (Verschließen) der Öffnung sind
mit dem Isoliergehäuse 2 durch
dünnwandige
Scharniere 11 an der vorderen Seite der Öffnung jeweils
einstückig
verbunden.
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Der
vordere Abschnitt des einheitlichen Anschlußklemmenaufnahmeraums 8 nimmt
Buchsenabschnitte 5c, 6c der Crimpanschlußklemme 5 bzw. der
Einpreßanschlußklemme 6 auf
und weist eine elastische Zunge 3a und 3b zum
Eingriff mit der zugeordneten Anschlußklemme 5, 6 auf.
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Die
Einpreßanschlußklemme 6 bzw.
die Crimpanschlußklemme 5 werden
von dem rückwärtigen Ende
des einheitlichen Anschlußklemmenaufnahmeraumes 8 in
Richtung zu dem vorderen Ende des Isoliergehäuses 3, wie durch
die Pfeile A und B in den 10 und 11 gezeigt, eingeführt und
zunächst
mit der elastischen Zunge 3a bzw. 3b in dem Anschlußklemmenaufnahmeraum 8 in
Eingriff gebracht.
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Wie
in 10 gezeigt ist, werden
die isolierten elektrischen Kabel 13 mit den Einpreßschneiden 6a der
Einpreßanschlußklemmen 6 in
Richtung der Pfeile C, D durch Eindrücken zwischen diese in Kontakt
gebracht. Wie in 11 gezeigt,
werden die isolierten elektrischen Kabel 12 mit den Crimpanschlußklemmen 5 vor
der Mon tage durch Verquetschen in Kontakt gebracht.
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Danach
werden die zu öffnenden
und zu schließenden
Abdeckungen 9, 10 geschlossen, so daß die Crimpanschlußklemmen 5 und
die Einpreßanschlußklemmen 6 in
einem korrekten Eingriffszustand festgesetzt werden, wodurch verhindert
wird, daß sich
die Crimpanschlußklemmen 5 und
die Einpreßanschlußklemmen 6 aus
den Anschlußklemmenaufnahmeräumen 8 lösen können.
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Wie
in 9 gezeigt, sind die
zu öffnenden bzw.
zu schließenden
Abdeckungen 9, 10 im geschlossenen Zustand mit den Riegelabschnitten 3c, 3d,
die von den äußeren Seitenflächen des
Isoliergehäuses 3 vorragend
vorgesehen sind, in Eingriff und sind so im geschlossenen Zustand
verriegelt.
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Bei
dem oben beschriebenen Steckverbinder 1 gemäß dem Stand
der Technik werden die Anschlußklemmen
zur Befestigung im Isoliergehäuse 3 vom
rückwärtigen Ende
des Isoliergehäuses 3 aus
in die Anschlußklemmenaufnahmeräume 8 eingeführt.
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Beim
Einführen
der Anschlußklemmen 5, 6 in Richtung
ihrer Längsachse
besteht die Möglichkeit, daß die vorderen
Endabschnitte der Anschlußklemmen
mit den inneren Wandflächen
des zugehörigen Anschlußklemmenaufnahmeraumes 8 aufgrund
Vibration kollidieren, so daß das
Einführen
der Anschlußklemmen
nicht gleichmäßig ausgeführt werden
kann.
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Die
Einführrichtung
(die Richtung, die durch die Pfeile A, B in den 10, 11 gezeigt
ist) der Crimpanschlußklemmen 5 und
der Einpreßanschlußklemmen 6 bezüglich der
einheitlichen Anschlußklemmenaufnahmeräume 8 des
Isoliergehäuses 3 unterscheidet
sich ferner von der Richtung (die Richtungen, die durch die Pfeile
C, D in 10 dargestellt sind)
des Eindrückens
der isolierten elektrischen Kabel 13 bezüglich der
Einpreßanschlußklemmen 6.
Es ist daher schwierig, das Befestigen der Crimpanschlußklemmen 5 und
der Einpreßanschlußklemmen 6 in
dem Isoliergehäuse 3 und
ein Eindrücken
der isolierten elektrischen Kabel 13 bezüglich der
Einpre ßanschlußklemmen 6 zu
automatisieren, wodurch das Problem auftritt, daß die Arbeitsleistung bei der Montage
des Steckverbinders 1 gering ist.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, einen Steckverbinder vorzusehen, bei
dem die Isoliergehäuse einfach
herzustellen sind und ein leichtes Einführen der Anschlußklemmen
in die einheitlich gestalteten Anschlußklemmenaufnahmeräume ermöglicht,
um die Arbeitseffizienz bei der Montage des Steckverbinders zu verbessern
und somit die Kosten des Steckverbinders zu verringern.
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Gelöst wird
die oben genannte Aufgabe gemäß der Erfindung
durch einen Steckverbinder umfassend
- – ein Isoliergehäuse oder
mehrere Isoliergehäuse gleicher
Ausbildung,
– welche
jeweils einen Basisplattenabschnitt aufweisen, der ein erstes und
ein zweites seitliches Ende aufweist,
– welche zueinander parallel
verlaufende Trennwände
aufweisen, die von einer Fläche
des Basisplattenabschnitts in einer Richtung vorstehen und zusammen
mit diesem zwischen sich jeweils einen kanalartigen und zwischen
dem ersten und zweiten Ende vom Basisplattenabschnitt weg offenen
Anschlußklemmenaufnahmeraum
zur Aufnahme einer Anschlußklemme
durch die so geformte Öffnung
bildet, der am ersten Ende offen ist und eine Austrittsöffnung zum
Austritt eines mit der Anschlußklemme
verbundenen Kabels bildet und am zweiten Ende mittels einer Wand
zumindest einen Teil einer Einführöffnung für einen
mit der Anschlußklemme
zu verbindenden Gegenkontakt bildet,
– welche jeweils an einander
gegenüberliegenden und
dem jeweiligen Anschlußklemmenaufnahmeraum
zugewandten Fläche
der Trennwände
Eingriffsvorsprünge
aufweisen, welche in den Anschlußklemmenaufnahmeraum vorragen
und an welchen die Anschlußklemmen
durch Einführen durch
die Öffnung
mittels entsprechend ausgebildeter Eingriffsmittel unverrückbar festlegbar
sind,
- – ein
Abdeckelement,
– welches
die Öffnungen
der Anschlußklemmenaufnahmeräume des
einzigen Isoliergehäuses oder
eines der mehreren übereinander
angeordneten Isoliergehäuse
vollständig
abdeckt,
– welches
das/die Isoliergehäuse
hält,
– wobei,
wenn mehrere Isoliergehäuse übereinander
vorgesehen sind, die Basisplattenabschnitte der Isoliergehäuse, deren Öffnungen
nicht vollständig
von dem Abdeckelement abgedeckt sind, die Öffnungen solcher Isoliergehäuse zumindest teilweise
abdecken.
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Bei
der oben beschriebenen Ausbildung können sowohl Crimpanschlußklemmen
als auch alternativ Einpreßanschlußklemmen
durch die obere Öffnung
der Anschlußklemmenaufnahmeräume aus einfach
eingeführt
werden. Bei dem Steckverbinder gemäß der Erfindung ist die Größe der Öffnung so gewählt, daß die Anschlußklemmen über ihre
gesamte Länge
gleichzeitig einfach durch die Öffnungen
eingeführt
werden können.
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Die
Einführrichtung
der Crimpanschlußklemmen
bzw. der Einpreßanschlußklemmen
in die Anschlußklemmenaufnahmeräume entspricht
der Richtung des Einpressens der isolierten elektrischen Kabel in
die Einpreßanschlußklemmen.
Das Befestigen der jeweiligen Anschlußklemmen in dem Isoliergehäuse und
das Einpressen der isolierten elektrischen Kabel bezüglich der
Einpreßanschlußklemmen
kann aufgrund der Anordung der Eingriffsvorsprünge einfach automatisiert werden.
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In
Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Abschnitte der Öffnungen
der Anschlußklemmenaufnahmeräume, die
nicht von einem Basisplattenabschnitt abgedeckt sind, durch eine
Wand des Abdeckelementes abgedeckt sind. Vorzugsweise ist zur Festlegung
der Anschlußklemmen
an den Eingriffsvorsprüngen
vorgesehen, daß die
Anschlußklemmen als
Eingriffsmittel zwei jeweils einen der Eingriffsvorsprünge aufnehmende
Eingriffsöffnungen
und diesen jeweils zugeordnet ein elastisches Eingriffselement, das
den Eingriffsvorsprung in der zugehörigen Eingriffsöffnung festsetzt,
aufweisen. Hierdurch werden die Anschlußklemmen beim Eintreten durch
die oberen Öffnungen
in die Anschlußklemmenaufnahmeräume ausgerichtet
und positioniert.
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Es
wird ferner verhindert, daß sich
eine Anschlußklemme
lösen kann,
bevor alle Anschlußklemmen
durch das weitere Isoliergehäuse
oder das Abdeckelement, das auf das Isoliergehäuse aufgelegt ist, abgedeckt
sind.
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Eine
Zugkraft, die über
die isolierten elektrischen Kabel, die mit den Anschlußklemmen
verbunden sind, wirkt, kann durch das Verhaken der Eingriffsvorsprünge, die
an den Trennwänden
vorragend vorgesehen sind, mit und den Öffnungskanten der Eingriffsöffnungen,
in die die Eingriffsvorsprünge
eingreifen, günstig
aufgenommen werden.
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Zur
Verbindung des Abdeckelementes mit dem zugehörigen Isoliergehäuse ist
vorgesehen, daß dann,
wenn nur ein Isoliergehäuse
vorgesehen ist, dieses durch ineinander greifende Riegelabschnitte mit
dem Abdeckelement verbunden ist.
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Wenn
mehrere Isoliergehäuse
vorgesehen sind, sind diese durch Eingriffsabschnitte untereinander
verbunden. In Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen,
daß die
Anschlußklemmenaufnahmeräume zur
alternativen Aufnahme wenigstens zweier Arten von Anschlussklemmen,
nämlich
einer Crimpanschlußklemme
oder einer Einpreßanschlußklemme,
ausgebildet ist.
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In
den Zeichnungen sind zwei erfindungsgemäße Ausführungsformen und eine gemäß dem Stand
der Technik dargestellt.
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1 zeigt
eine perspektivische Explosionsdarstellung des Steckverbinders gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung;
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2 zeigt
eine perspektivische Ansicht des in 1 gezeigten
Steckverbinders im montierten Zustand;
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3A ist
eine perspektivische Ansicht einer Crimpanschlußklemme, die in 1 gezeigt
ist, und zwar von oben gesehen, und 3B ist
eine perspektivische Ansicht der Crimpanschlußklemme, die in 1 gezeigt
ist, und zwar von unten gesehen;
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4A ist
eine perspektivische Ansicht einer in 1 gezeigten
Einpreß-anschlußklemme, und
zwar von oben gesehen, und 4B ist
eine perspektivische Ansicht der Einpreßanschlußklemme, die in 1 gezeigt
ist, und zwar von unten gesehen;
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5 ist
ein Längsschnitt
eines Steckverbinders mit einheitlichen Anschlußklemmen-aufnahmeräumen, wobei
ein Abdeckelement an einem Isoliergehäuse, das in 1 gezeigt
ist, befestigt ist;
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Die 6A und 6B sind
Querschnitte von Hauptabschnitten zur Erklärung des Befestigens einer
Einpreßanschlußklemme
in einem der einheitlichen Anschlußklemmenaufnahmeräume des
Steckverbinders gemäß 1;
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7 ist
eine perspektivische Explosionsdarstellung der Bauteile des Steckverbinders
gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung im Längsschnitt;
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8 ist
ein Längsschnitt
der in 7 gezeigten Bauteile des Steckverbinders im montierten Zustand;
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9 ist
eine perspektivische Ansicht des Isoliergehäuses eines Steckverbinders
gemäß dem Stand
der Technik, in dem Crimp-anschlußklemmen und Einpreßanschlußklemmen
gemischt aufgenommen sind;
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10 ist
ein Längsschnitt
zur Erklärung
des Befestigens einer der Einpreß-anschlußklemmen in einem der einheitlichen
Anschlußklemmenaufnahmeräume des
in 9 gezeigten Isoliergehäuses;
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11 ist
ein Längsschnitt
zur Erklärung
des Befestigens einer der Crimpanschlußklemmen in einem der einheitlichen
Anschlußklemmenaufnahmeräume des
in 9 gezeigten Isoliergehäuses.
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Steckverbinder
gemäß zweier
Ausführungsformen
der Erfindung sind nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren
im Detail beschrieben.
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Der
Steckverbinder 21 gemäß der ersten Ausführungsform
ist für
einen Kabelstrang eines Fahrzeugs entwickelt und ist, wie in 1 und 2 dargestellt,
derart ausgebildet, daß zwei
Isoliergehäuse 23 in
zwei Ebenen übereinander
angeordnet sind, wobei alle Isoliergehäuse 23 mit einheitlichen Anschlußklemmenaufnahmeräumen 28 versehen sind,
die jeweils eine Crimpanschlußklemme 25 oder eine
Einpreßanschlußklemme 26 aufnehmen
können.
Die Crimpanschlußklemmen 25 und
die Einpreß-anschlußklemmen 26 können also
in dem Steckverbinder gemischt aufgenommen werden.
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Jede
Crimpanschlußklemme 25 und
jede Einpreßanschlußklemme 26 ist
aus einem Stanzteil, das aus einer Platte aus elektrisch leitendem
Metall ausgestanzt ist, gebogen.
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Wie
in den 3A und 3B gezeigt, weist
die Crimp-anschlußklemme 25 an
ihrem rückwärtigen Endabschnitt
einen Leiterquetschabschnitt 25a, der dazu dient, mit dem
inneren Leiter eines isolierten elektrischen Kabels 12 durch
Verquetschen in Kontakt gebracht zu werden, und einen Isolierungsquetschabschnitt 25b zum
Andrücken
an die äußere Abdeckung
des isolierten elektrischen Kabels 12 und an dem vorderen
Endabschnitt einen Buchsenabschnitt 25c, in den ein Anschlußstecker
eines zugehörigen
Steckverbinders eingeführt
wird, auf.
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Wie
in den 4A und 4B gezeigt, weist
die Einpreß-anschlußklemme 26 an
ihrem rückwärtigen Endabschnitt
zwei Paare Einpreßschneiden 26a auf,
in die die äußere Isolierung 13a eines
isolierten elektrischen Kabels 13 einschneiden und sich paarweise
gegenüberliegen
und mit dem inneren Leiter 13a des isolierten elektrischen
Kabels in Kontakt treten und an dem vorderen Endabschnitt einen Buchsenabschnitt 26c,
in den ein Anschlußstecker eines
zugehörigen
Steckverbinders einge führt
wird, auf.
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Bei
dem Isoliergehäuse 23 gemäß der ersten Ausführungsform
werden die einheitlich ausgebildeten Anschlußklemmenaufnahmeräume 28 durch Trennwände 29,
die mit einem vorbestimmten Abstand von einem länglichen Basisplattenabschnitt 27 vorstehen,
voneinander abgegrenzt. Jeweils eine Crimpanschlußklemme 25 oder
eine Einpreßanschlußklemme 26 werden
in einen der oben offen gestalteten Anschlußklemmenaufnahmeräume 28 von oben
her eingeführt.
D.h., alle Anschlußklemmen 25, 26 können in
die Anschlußklemmenaufnahmeräume 28 in
einer Richtung (von oben in 2) eingeführt werden,
die der Richtung des Einpressens des isolierten elektrischen Kabels 13 zwischen
Einpreßschneiden 26a der
Einpreßanschlußklemmen 26 entspricht,
eingeführt
werden.
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Das
Isoliergehäuse 23 ist
als Stangen- oder Bandmaterial gestaltet, wobei die Anschlußklemmenaufnahmeräume 28 parallel
hintereinander angeordnet sind. Es kann dann jeweils eine vorbestimmte
Länge entsprechend
einer benötigten
Anzahl an Polen abgetrennt werden. Eine vordere Wand 30,
die eine Anschlußklemmeneinführöffnung, durch
die ein Anschlußstecker
eines zugehörigen Steckverbinders
eingeführt
werden kann und durch diese geführt
wird, ist mit der vorderen Seite des Isoliergehäuses 23 einstückig ausgebildet.
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Die
oberen Öffnungen
der einheitlich gestalteten Anschlußklemmenaufnahmeräume 28 des
Isoliergehäuses 23 in
der unteren Ebene werden von dem Basisplattenabschnitt 27 des
Isoliergehäuses 23 in
der oberen Ebene abgedeckt, und die oberen Öffnungen der Anschlußklemmenaufnahmeräume 28 des
Isoliergehäuses 23 in
der oberen Ebene werden von dem Basiskörper 31a des darüber gelegten Abdeckelements 31 abgedeckt
und geschichtet zusammengehalten. Riegelabschnitte 32 sind
an den beiden Seitenkanten des Basiskörpers 31a des Abdeckelements 31 vorgesehen
und weisen in etwa eine rechteckige Form auf. Ein Riegelarm 34 zum
Befestigen an und Verriegeln mit einem zugehörigen Steckverbinder ist an
der oberen Fläche
des Basiskörpers 31a des
Abdeckelements 31 vorgesehen.
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Der
Steckverbinder 21 gemäß der ersten Ausführungsform
ist derart ausgebildet, daß die
beiden Isoliergehäuse 23 aufeinandergelegt
sind, so daß ein
Steckverbinder mit Anschlußklemmen-aufnahmeräumen 28 übereinander
bereitgestellt wird. Der Steckverbinder kann jedoch ein einziges
Isoliergehäuse 23 in
einer einzigen Ebene oder Isoliergehäuse 23 in drei oder
mehr Ebenen übereinander verbunden
aufweisen. Hierzu ist es nur notwendig, die Länge des Riegelabschnitts 32 des
Abdeckelements 21 entsprechend zu verändern. Die Isoliergehäuse 23 sind
allgemein verwendbar.
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An
jeder der beiden Flächen
jeder Trennwand 29, die die einheitlichen Anschlußklemmenaufnahmeräume 28 des
Isoliergehäuses 23 trennen,
ist ferner ein Eingriffsvorsprung 33, der als Anschlußklemmeneingriffsabschnitt
dient, vorragend vorgesehen. Dieser kann mit dem Gehäuseeingriffsabschnitt 31 einer
Crimpanschlußklemme 25 oder
einer Einpreßanschlußklemme 26,
die von der oberen Öffnung
des Anschlußklemmenaufnahmeraums 28 her eingeführt wird,
in Eingriff gebracht werden, um diese in Längsrichtung zu positionieren.
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Wie
in den 5 und 6 gezeigt, weist der Eingriffsvorsprung 33 eine
geneigte Führungsfläche 33a an
seiner vom Basisplattenabschnitt 27 des Isoliergehäuses 23 weg
weisenden Seite und auch zum Basisplattenabschnitt 27 hin
eine zu diesem parallel verlaufende horizontale Fläche 33b auf.
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Wie
in den 3 und 4 gezeigt,
sind an den zwei Anschlußklemmenseitenwänden 25d bzw. 26d, die
den Trennwänden 29 des
Isoliergehäuse 23 gegenüberliegen,
jeder Crimp-anschlußklemme 25 und der
Einpreßanschlußklemme 26 jeweils
ein Gehäuseeingriffsabschnitt
in Form einer Eingriffsöffnung 41a,
in die der Eingriffsvorsprung 33 eingeführt werden kann, und ein elastisches
Eingriffselement 43 vorgesehen. Das Eingriffselement 43 steht
von der Bodenwand 25e bzw. 26e der Anschlußklemme 25 bzw. 26 in
der Eingriffsöffnung 41a von
der Seitenwand 25d bzw. 26d vor.
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Wenn
die Einpreßanschlußklemme 26 von der
oberen Öffnung
eines Anschlußklemmenaufnahmeraums 28 des
Isoliergehäuses 23 her
eingeführt wird,
liegen zunächst,
wie in 6A gezeigt, die elastischen
Eingriffselemente 43 der Gehäuseeingriffsabschnitte 41 gegen
die geneigten Flächen 33a der
Eingriffsvorsprünge 33 an
und werden elastisch nach innen verlagert, so daß ermöglicht ist, daß die Eingriffsvorsprünge 33 in
die Eingriffsöffnungen 41a eingreifen
können.
Hierbei können,
da ferner eine geneigte Führungsfläche 43a an
jedem Anlageabschnitt der elastischen Eingriffselemente 43 ausgebildet
ist, die Einpreß-anschlußklemmen 26 gleichmäßig eingeführt werden.
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Wie
in 6B gezeigt, greifen, wenn die Einpreßanschlußklemme 26 weiter
in den Anschlußklemmenaufnahmeraum 28 eingeführt wird
und die elastischen Eingriffselemente 43 sich über die
Eingriffsvorsprünge 33 bewegen,
die elastischen Eingriffselemente 43 hinter die horizontalen
Flächen 33b der
Eingriffsvorsprünge 33 aufgrund
der elastischen Rückstellkraft.
Die Einpreßanschlußklemme 26 kann sich
daher nicht nach oben herausbewegen.
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Die
Eingriffsvorsprünge 33 greifen
hinter die der Bodenwand 25e der Anschlußklemme
nahen Kanten der Eingriffsöffnungen 41a,
so daß die
Einpreßanschlußklemme 26 in
Axialrichtung ausgerichtet ist.
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Obwohl
in Zusammenhand mit 6 ein Einführen einer
Einpreß-anschlußklemme 26 von
der oberen Öffnung
des Anschlußklemmen-aufnahmeraums 28 des
Isoliergehäuses 23 beschrieben
wurde, ist die Ausbildung des Gehäuseeingriffsabschnitt 41 bei
der Crimp-anschlußklemme 25 der
Einpreßanschlußklemme
gleich, so daß auch
diese in dazu vergleichbarer Weise aufgenommen und gehalten wird.
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D.h.,
bei dem Steckverbinder 21 gemäß der ersten Ausführungsform
werden Crimpanschlußklemmen 25 oder
Einpreßanschlußklemmen 26 von der
oberen Öffnung
der Anschlußklemmenaufnahmeräume 28 her
eingeführt.
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Verglichen
mit dem Steckverbinder 1 gemäß dem Stand der Technik, der
in den 10 und 11 gezeigt
ist und bei dem die Crimpanschlußklemme 5 oder die Einpreßanschlußklemme 8 von dem
rückwärtigen Ende
in Längsrichtung
eingeführt werden,
die Öffnung
so groß,
daß die
Anschlußklemmen 25, 26 durch
die Öffnungen
leicht parallel und quer zu ihrer Längserstreckung eingeführt werden können. Das
Einführen
der Anschlußklemmen
kann daher schneller ausgeführt
werden, und ohne daß die vorderen
Endabschnitte der Anschlußklemmen
an die Trennwände 29 bei
Vibration beim Einführen
anstoßen.
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Die
Einführrichtung
der Crimpanschlußklemmen 25 oder
der Einpreßanschlußklemmen 26 bezüglich der
einheitlich ausgestalteten Anschlußklemmenaufnahmeräume 28 stimmt
mit der Richtung des Eindrückens
eines isolierten elektrischen Kabels 13 in eine Einpreßanschlußklemme 26 überein.
Es ist daher einfach, das Befestigen der Anschlußklemmen 25, 26 an
dem Isoliergehäuse 23 und
das Einpressen der isolierten elektrischen Kabel 13 in
die Einpreßanschlußklemmen 26 zu
automatisieren.
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Bei
dem Steckverbinder 21 gemäß der ersten Ausführungsform
können
daher die Crimpanschlußklemmen 25 und
die Einpreß-anschlußklemmen 26 gemischt
aufgenommen werden. Das Einführen
der jeweiligen Anschlußklemmen 25, 26 in
die einheitlich ausgebildeten Anschlußklemmenaufnahmeräume 28 kann
so verbessert werden, daß die
Arbeitsleistung bei der Montage des Steckverbinders 21 verbessert
ist, wodurch die Kosten des Steckverbinders verringert werden.
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An
jeder der beiden Flächen
einer jeden der Trennwände 29,
die die Anschlußklemmenaufnahmeräume 28 des
Isoliergehäuses 23 voneinander trennen,
ist ferner ein Eingriffsvorsprung 33, der als Anschlußklemmeneingriffsabschnitt
dient, vorragend vorgesehen und greift zu dem Gehäuseeingriffsabschnitt 41 der
Crimpanschlußklemme 25 oder
der Einpreßanschlußklemme 26,
die von der oberen Öffnung
des Anschlußklemmenaufnahmeraums 28 her eingeführt sind,
ein, wodurch die Anschlußklemme
in Richtung der Mittelachse ausgerichtet wird.
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Nachdem
eine Einpreßanschlußklemme 26 in
einem der Anschlußklemmenaufnahmeräume 28 aufgenommen
ist, wird daher verhindert, daß sie
aus ihrer Position beim Eindrücken
des isolierten elektrischen Kabels 13 unter Druckbeaufschlagung zwischen
zwei Einpreßschneiden 26a an
ihrem rückwärtigen Endabschnitt
verlagert wird. Da die Gehäuseeingriffsabschnitte 41 mit
den Eingriffsvorsprüngen 33 in
Eingriff stehen, wird ferner verhindert, daß die Anschlußklemmen 25, 26,
die in den Anschlußklemmenaufnahmeräumen 28 aufgenommen
sind, austreten können,
bevor sie durch das Isoliergehäuse 23,
das sich darüber
in der oberen Ebene befindet, und durch das Abdeckelement 21,
das das Isoliergehäuse 23 der
unteren Ebene abschließt,
abgedeckt werden.
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Bei
dem Steckverbinder gemäß dem Stand der
Technik wird beispielsweise, um die aufgenommene Anschlußklemme
in dem Anschlußklemmenaufnahmeraum
festzulegen, die Eingriffszunge, die von der Anschlußklemme
vorsteht, mit einem Ausnehmungsabschnitt, der an der Innenwand des
Anschlußklemmenaufnahmeraums
des Isoliergehäuses
ausgebildet ist, in Eingriff gebracht. Die elastische Zunge, die
an der Innenwand des Anschlußklemmenaufnahmeraums
ausgebildet ist, wird mit der Öffnung,
die an der Anschlußklemme
ausgebildet ist, in Eingriff gebracht. Im Gegensatz hierzu, ist
an dem Isoliergehäuse 23 gemäß der Erfindung
nur ein kleiner und einfacher Eingriffsvorsprung 33 an
jeder Fläche
der Trennwände 29 vorragend
vorgesehen.
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Es
ist daher möglich,
den Abstand der einheitlich gestalteten Anschlußklemmenaufnahmeräume 28 durch
Verringerung der Dicke der Trennwände 29, die die Anschlußklemmenaufnahmeräume 28 begrenzen,
zu verkleinern. Es kann für
einen Steckverbinder mit mehreren Polen eine Verringerung der Baugröße erreicht
werden.
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Eine
Zugkraft, die über
die isolierten elektrischen Kabel 12, 13, die
mit den Anschlußklemmen 25, 26 verbunden
sind, übertragen
wird, kann daher durch das Verhaken zwischen den Eingriffsvorsprüngen 33,
die an den Trennwänden 29 vorragend
vorgesehen sind, und den Öffnungskanten
der Eingriffsöffnungen 41a,
in die die Eingriffsvorsprünge 33 eingreifen,
günstig
aufgenommen werden.
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Verglichen
mit der Eingriffszunge und der elastischen Zunge gemäß dem Stand
der Technik kann daher eine gute Haltekraft für die Anschlußklemmen
im Isoliergehäuse
sichergestellt werden. Die Aufnahme und das Halten der Anschlußklemmen 25, 26 in
den einheitlich gestalteten Anschlußklemmenaufnahmeräumen 28 ist
daher verbessert.
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Da
die elastischen Eingriffselemente 43 nicht nach außen über die
Seitenwände 25d bzw. 26d der Anschlußklemmen 25, 26 vorragen,
besteht ferner keine Möglichkeit,
daß sie
mit anderen Anschlußklemmen
oder anderen Bauelementen kollidieren und während des Transportes der Anschlußklemmen 25, 26 beschädigt werden.
Der Steckverbinder gemäß der Ausführungsform
kann daher einfach gehandhabt werden.
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Bei
dem Steckverbinder gemäß der Erfindung
sind die Ausbildung des Isoliergehäuses 23, der Crimpanschlußklemmen 25,
der Einpreßanschlußklemmen 26 und
des Abdeckungselements 31 nicht auf die oben beschriebene
Ausführungsform
begrenzt, und es können
natürlich
verschiedene Veränderungen,
die auf dem Erfindungsgedanken beruhen, vorgenommen werden.
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Die
Crimpanschlußklemme 25 oder
die Einpreßanschlußklemme 26 können alternativ
als Anschlußbuchsen
oder Anschlußstecker
gestaltet sein.
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7 ist
eine Explosionsdarstellung der Bauteile eines Steckverbinders gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung im Längsschnitt
und 8 ist ein Längsschnitt
des montierten Zustands desselben.
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Wie
der Steckverbinder 21 gemäß der ersten Ausführungsform
weist der Steckverbinder 51 gemäß der zweiten Ausführungsform,
der in den 7 und 8 gezeigt
ist, in zwei Ebenen angeordnete Isoliergehäuse 53 auf, wobei
alle Isoliergehäuse 53 einheitlich
gestaltete Anschlußklemmenaufnahmeräume 58 aufweisen,
die eine Crimpanschlußklemme 25 oder
eine Einpreß-anschlußklemme 26 aufnehmen
können,
wodurch Crimp-anschlußklemmen 25 und
Einpreßanschlußklemmen 26 gemischt
in dem Steckverbinder aufgenommen werden können. Bauteile, die denen des
Steckverbinders 21 der ersten Ausführungsform entsprechen, sind
mit den gleichen Bezugszeichen wie diese gekennzeichnet und eine detaillierte
Beschreibung derselben erfolgt nicht nochmals, sondern es wird auf
die vorangehende Beschreibung derselben im Zusammenhang mit der ersten
Ausführungsform
verwiesen.
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Bei
dem Isoliergehäuse 53 gemäß der zweiten
Ausführungsform
sind die einheitlich gestalteten Anschlußklemmenaufnahmeräume 58 durch
Trennwände 59,
die mit einem vorbestimmten Abstand von einem länglichen Basisplattenabschnitt 57 hochstehen,
voneinander getrennt ausgebildet und Crimpanschlußklemmen 25 oder
Einpreßanschlußklemmen 26 (nicht
dargestellt) können
von einer oberen Öffnung
(der offenen Seite) der Anschlußklemmenaufnahmeräume 58 aus
eingeführt
werden.
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An
jeder der beiden Flächen
jeder Trennwand 59 des Isoliergehäuses 53 ist ein Eingriffsvorsprung 33,
der als Anschlußklemmeneingriffsabschnitt
dient, vorragend vorgesehen und dient dazu, eine Anschlußklemme
in Richtung der Mittelachse zu positionieren. Ein konvexer Eingriffsabschnitt 59a steht
von dem rückwärtigen Endabschnitt
jeder Trennwand 59 des Isoliergehäuses 53 vor.
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Wie
auch das Isoliergehäuse 23 der
ersten Ausführungsform
werden die Isoliergehäuse 53 aneinanderhängend kontinuierlich
einstückig
gefertigt und danach auf eine vorbestimmte Länge entsprechend der Anzahl
der Pole geschnitten.
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Das
Abdeckelement 61 der zweiten Ausführungsform umfaßt nicht
nur keinen rechteckigen Basiskörper 31a,
der nur die oberen Öffnungen
der Anschlußklemmenaufnahmeräume 28 des
Isoliergehäuses 23 der
oberen Ebene, wie das Abdeckelement 31 der ersten Ausführungsform,
abdeckt, sondern ist als ein rohrförmiges Gehäuse 62 gestaltet, daß es die
Isoliergehäuse 53,
die aufeinandergestapelt sind, auf ihrem Umfang umschließt.
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D.h.,
wie in 7 gezeigt, umfaßt das Abdeckelement 61 das
rohrförmige
Gehäuse 62,
in das die Isoliergehäuse 53 von
einer Öffnung
am rückwärtigen Ende
(das rechte Ende in der Figur) aus eingeführt werden. Es umfaßt ferner
einen Riegelarm 34, der an der oberen Fläche des
rohrförmigen
Gehäuses 62 vorgesehen
ist. Eine Trennwand 63 legt die Isoliergehäuse 53,
die in dem rohrförmigen
Gehäuse aufgenommen
sind, in ihrer Höhenposition
darin fest.
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Die
Isoliergehäuse 53 werden
ausgehend von der unteren Ebene nacheinander in das rohrförmige Gehäuse 62 eingeführt.
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Wie
in 8 gezeigt, wird nach dem Einführen eines Isoliergehäuses 53 in
die untere Ebene des rohrförmigen
Gehäuses 62 die
rückwärtige Endkante des
Basisplattenabschnitts 57 dieses Isoliergehäuses 53 durch
den konvexen Eingriffsabschnitt 59a des nachfolgend eingeführten Isoliergehäuses 53, das
in die obere Ebene eingeführt
ist, festgesetzt. Hierdurch wird verhindert, daß sich das Isoliergehäuse der
unteren Ebene lösen
kann. Das Isoliergehäuse 53,
das in die obere Ebene eingeführt
ist, wird dann an der rückwärtigen Endkante
des Basisplattenabschnitts 57 mit einem Eingriffsvorsprung 64,
der an der oberen Kante einer Öffnung
des rückwärtigen Endes
des rohrförmigen
Gehäuses
vorragend vorgesehen ist, in Eingriff gebracht und so verhindert,
daß sich
das Isoliergehäuse
aus der oberen Ebene lösen kann.
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Bei
dem Steckverbinder 51 gemäß der zweiten Ausführungsform
werden daher die oberen Öffnungen
der Anschlußklemmenaufnahmeräume 58 des
Isoliergehäuses 53 in
der oberen Ebene des rohrförmigen
Gehäuses 62 des
Abdeckelements 61 eingeführt, durch den Basisplattenabschnitt 57 des Isoliergehäuses 53 der
unteren Ebene abgedeckt und die oberen Öffnungen der Anschlußklemmenaufnahmeräume 58 des
Isoliergehäuses 53 in
der unteren Ebene werden durch die Bodenwand 62a des rohrförmigen Gehäuses 62 abgedeckt.
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Wie
beim Steckverbinder 21 gemäß der ersten Ausführungsform
können
in dem Steckverbinder 51 gemäß der zweiten Ausführungsform
Crimpanschlußklemmen 25 und
Einpreßanschlußklemmen 26 gemischt
aufgenommen werden. Das Einführen der
Anschlußklemmen 25, 26 in
die einheitlich gestalteten Anschlußklemmenaufnahmeräume 58 ist
günstiger,
so daß die
Montage des Steckverbinders 51 vereinfacht und die Kostens
des Steckverbinders verringert sind.
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Der
Steckverbinder 51 gemäß der zweiten Ausführungsform
ist derart gestaltet, daß zwei
Isoliergehäuse 53 übereinander
in dem rohrförmigen Gehäuse 62 aufgenommen
sind, wodurch der Steckverbinder einheitlich gestaltete Anschlußklemmenaufnahmeräume 58 in
mehreren Ebenen übereinander
vorsieht. Der Steckverbinder kann alternativ so ausgebildet sein,
daß nur
ein einziges Isoliergehäuse 53 in
einer Ebene vorgesehen wird oder daß Isoliergehäuse 53 in
mehreren Ebenen (drei oder mehr Ebenen) übereinander angeordnet werden.