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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Vorrichtung für
den Transport und/oder die Aufbewahrung von Stückgut, mit an einem Grundaufbau
befestigten Führungsschienen,
die sich im wesentlichen parallel von einer vorderen Zugangsseite
des Grundaufbaus nach hinten erstrecken und an welchen die Enden
von Tragelementen geführt
sind, wobei an den Tragelementen Bahnen aus einem flexiblen Material
zur Aufnahme von Stückgütern aufgehängt sind.
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Eine derartige Vorrichtung ist z.B.
aus der europäischen
Patentschrift
EP 0
612 301 B1 bekannt.
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Schüttgüter und unempfindliche Stückgüter können in
Kisten, Kartons oder auf Ladeflächen
von Lkws aufeinandergeschüttet
bzw. gestapelt werden. Für
den Transport von empfindlichen Stückgütern besteht großer Bedarf
an einer Vielzahl von verschiedenen Transportbehältnissen, an die hinsichtlich
Belastbarkeit, Beständigkeit
und möglichst
geringes Gewicht äußerst hohe
Anforderungen gestellt werden. In der Industrie wird eine Vielzahl
von Fertigteilen und Halbfertigteilen gefertigt, die anschließend eines
Weitertransportes oder einer Zwischenlagerung bedürfen. Vor
allem in der Automobilbranche gibt es im Zuge der zunehmenden Spezialisierung
der Automobilhersteller auf die Montage der Fahrzeuge aus Einzelteilen,
die von Zulieferern zugestellt werden, großen Bedarf an Transportbehältnissen
in den verschiedensten Größen und
Formen. Diese Einzelteile umfassen z. B. Getriebeteile und Karosserieteile,
wie z.B. Türen,
Motorhauben und Heckklappen eines PKW, die oft in großer Entfernung
von dem Werk hergestellt werden, in dem die Schlußmontage
des Automobils erfolgt. Das Verpacken von stoß- und berührungsempfindlichen Stückgütern für den Transport über längere Strecken
erfolgt größtenteils
in Transportkisten oder – kartons,
in denen zum Teil speziell geformte Einsätze enthalten sind, bzw. eine
Schüttung
aus kleineren Polysterolchips, die das Transportgut in dem Transportbehälter fixieren
und vor Transportschäden
schützen
sollen. Auch das Entladen der herkömmlichen Transportbehältnisse
ist sehr umständlich
und die Verpackungen werden hierbei häufig beschädigt und sind daher für eine Wiederverwendung
nicht geeignet. Unbeschädigte
Verpackungen müssen
für eine
mögliche
Wiederverwendung zum Lieferanten zurück transportiert werden, was
einer Leertahrt eines entsprechenden Lkw oder Eisenbahnwaggons gleich
kommt. Der Verpackungsvorgang, der Auspackvorgang sowie der Leertransport sind
dementsprechend sehr zeitaufwendig, personalintensiv und dementsprechend
unwirtschaftlich.
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Daher sind Transport- und Aufbewahrungsvorrichtungen
entwickelt worden, bei denen das Stückgut in jeweils einer einzelnen
Tasche gelagert wird. Solche Taschen können aus flexiblem Material, wie
z. B. Kunststoff oder Textilgewebe bestehen. Diese Taschen können z.
B. an einer oder mehreren Tragestangen aufgehängt sein, wobei die Tragestangen selbst
in einer Aufhängevorrichtung
gelagert sind. Um an die einzelnen Taschen zum Be- und Entladen gelangen
zu können,
ist es gewünscht,
die Taschen nacheinander in eine Position zu bringen, in der ein problemloses
Be- und Entladen möglich
ist. Eine solche Position ist z. B. die Stirnseite eines Transportbehältnisses.
Hierbei stellt sich z. B. beim Entladevorgang das Problem, daß die entladene
Tasche die darauffolgende noch beladene Tasche verdeckt und so ein
effektives Entladen der Tasche behindert wird. Die vollständige Entnahme
der Transporttasche, gegebenenfalls mit der daran befestigten Tragestange, ist
zum einen sehr aufwendig und wirft zum anderen die Frage auf, wo
die Aufhängeeinrichtung
bestehend aus Tragestange und Tasche zwischengelagert werden kann.
Zudem ist es offensichtlich, daß die Rückführung der
Aufhängeeinrichtung
in das Transportbehältnis
einen weiteren zeitaufwendigen Arbeitsschritt darstellt.
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Daher besteht gegenüber diesem
Stand der Technik der Bedarf nach einer Vorrichtung für den Transport
und die Aufbewahrung von Stückgütern, die
ein effektives und platzsparendes Be- und Entladen mit Stückgütern ermöglicht.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es dementsprechend, eine solche
Vorrichtung bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit
den eingangs genannten Merkmalen gelöst, die dadurch gekennzeichnet
ist, daß am
vorderen Ende der Führungsschienen
jeweils ein zusätzlicher,
als Parkvorrichtung dienender Schienenabschnitt vorgesehen ist,
der gegenüber
den Führungsschienen
abgewinkelt ist und in welchen die in den Führungsschienen geführten Enden
von Tragelementen überführbar sind.
Die als Parkvorrichtung dienenden Schienenabschnitte können auch
gegenüber
den Führungsschienen
parallel versetzt sein, wobei es in der Regel zweckmäßig ist,
wenn durch einen abgewinkelten oder abgebogenen Schienenabschnitt
die Tragelemente von den Führungsschienen
in die Parkvorrichtung und zurück
direkt überführbar sind.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung
wird das Stückgut
einfach in Taschen eingehängt
oder eingelegt, die durch die von den Tragelementen herabhängenden
Bahnen gebildet werden. Große
Stückgüter, wie
z. B. Motorhauben, Türen
oder Heckklappen werden zweckmäßigerweise
an Schlaufen oder Ringen oder ähnlichem
aufgehängt.
Um zu vermeiden, daß sich
die Transportgüter
beim Transport gegenseitig beschädigen,
kann zwischen den Transportgütern gefüttertes
bzw. gepolstertes Material aufgehängt werden, so daß alternierend
Transportgut und Schutzmaterial aufgehängt sind. Kleinere Stückgüter können in
geeignete Bahnen aus z. B. Folien- oder Gewebematerial eingelegt
werden. Dabei ermöglicht die
Parkvorrichtung die sehr schnelle und einfache Zwischenlagerung
der unbeladenen Aufhängeeinrichtungen
(bestehend aus Kombinationen von Tragelementen und Bahnen), ohne
daß diese
dem Transportsystem entnommen und anschließend umständlich wieder zugeführt werden
müssen.
Statt dessen werden die Aufhängeeinrichtungen
direkt in einer auf der Vorrichtung angebrachten Parkvorrichtung
zwischengelagert. Besonders vorteilhaft ist hierbei, daß die Parkvorrichtung
funktionell eine Verlängerung
der Führungsschienen
darstellt. Dies ermöglicht
die problemlose Überführung der
Aufhängeeinrichtung
aus den Führungsschienen
in die Parkvorrichtung und ebenso die problemlose Rückführung. Besonders vorteilhaft
ist hierbei, daß die
Parkvorrichtung auf der Oberseite des Grundaufbaues angebracht ist.
Der Vorteil dieser Anordnung besteht insbesondere darin, daß der Bereich
der Ladezone um die Stirnseite des Grundaufbaus herum nicht unnötig durch
Transport- bzw. Verpackungsmaterial belastet wird. Je nach den räumlichen
Gegebenheiten sowohl der Transportfahrzeuge als auch der Ladebereiche
der Lieferanten und Empfänger
der Güter
kann die Parkvorrichtung entweder eher horizontal oder eher vertikal
raumgreifend angeordnet sein.
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In der Regel sind bei Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung die Aufhängepunkte der Aufhängeeinrichtungen
an zwei parallelen, am Grundaufbau befestigbaren Führungsschienen
angeordnet. Für
den Fall, daß die
Tragelemente als Tragestangen ausgeführt sind, ist zu berücksichtigen,
daß die
Länge der
Tragestangen in diesem Fall in etwa dem lichten Abstand zwischen
den Führungsschienen
entspricht, damit die Enden der Stange an den entlang der Führungsschienen
angeordneten Aufhängepunkten
aufhängbar
sind. Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, die sich dadurch kennzeichnet,
daß die
Führungsschienen
im Profil J-förmig
oder C-förmig
ausgebildet sind. Die erfindungsgemäßen Führungsschienen bilden ein Profil mit
einem Längsschlitz,
das sich in seinem Inneren hinter dem Schlitz erweitert. Die Führungsschienen weisen
mindestens in der Nähe
ihrer Enden vorzugsweise eine Verriegelung auf, welche den J- bzw. C-Querschnitt mindestens
teilweise verschließt.
Vorzugsweise stellen die Tragelemente die Enden von Tragestangen
dar, die als in den Führungsschienen aufnehmbare
Elemente verdickte Enden oder Einschnürungen in kurzem Abstand von
ihrem Ende oder stirnseitig angeordnete Rollen mit zur Tragestange
parallelen Achsen aufweisen. Neben der Aufhängevorrichtung, die aus zwei
parallel verlaufenden Führungsschienen
besteht, ist auch ein System denkbar, bei dem auf der Längsachse
des Grundaufbaues nur eine Führungsschiene
oder eine Stange in etwa in der Mitte des oberen Rahmens des Grundaufbaues
angebracht ist. An dieser Stange oder Schiene könnte eine Aufhängeeinrichtung
aufgehängt
und geführt
sein, die die Form eines Kleiderbügels aufweist, wobei die untere
Stange des Kleiderbügels
als die Tragestange zu betrachten ist.
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Vorzugsweise ist mindestens ein Ring
aus z. B. Metall und/oder mindestens eine Schlaufe aus z. B. Folien-
oder Gewebematerial und/oder mindestens eine Bahn aus z. B. Folien-
oder Gewebematerial, in die Stückgut
eingehängt
werden kann, mit den Tragelementen verbindbar. Im Falle von großen und schweren
Transportgütern
erscheint es zweckmäßig, das
Transportgut über
einen oder mehrere Ringe aus z. B. Kunststoff oder Metall an einer
Tragestange aufzuhängen.
Bei Materialien, die etwas empfindlichere Oberflächen aufweisen, erscheint es
sinnvoll, Schlaufen oder Bahnen aus z. B. Folien- oder Gewebematerial
zu verwenden. Transportgüter,
die nicht oder nur unzureichend an Ringen, Schlaufen oder Bahnen
eingehängt
werden können,
können
in Vorrichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung transportiert werden, die dadurch gekennzeichnet sind, daß auf der
Bahn oder den Bahnen aus z. B. Folien- oder Gewebematerial Taschen
oder Schlaufen sind, die entweder Stückgut in sich aufnehmen können oder
in die Stückgut
eingehängt
werden kann. Hierbei wird bevorzugt, daß die Taschen auf die Bahn
z. B. aufgeklebt oder aufgenäht
sind. Denkbar ist allerdings auch, daß die Bahnen z. B. aus thermoplastischen
Materialien so geformt werden, daß sie Ausstülpungen in Taschenform oder
Hakenform aufweisen, in die Stückgut
eingehängt
oder eingelegt werden kann. Eine weitere Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet,
daß eine
Bahn mit mindestens zwei Tragestangen verbindbar ist, so daß die Bahn
zwischen den Tragestangen eine Tasche, deren seitliche Öffnungen
gegebenenfalls durch vorzugsweise abnehmbare Faltbögen verschlossen
sind, bildet. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind die Bahnen durch Fertigung aus flexiblem
Material oder durch das Anbringen von scharnierartigen Elementen
zusammenlegbar. Dies gestattet das platzsparende Zusammenfalten
bzw. Zusammenlegen der Bahnen im entladenen Zustand. Werden als
Aufhängeeinrichtungen
große breite
Schlaufen verwendet, wird auch hier vorzugsweise flexibles Material
verwendet bzw. werden scharnierartige Elemente in die Schlaufen
integriert.
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Als Grundaufbau für die Anbringung der Führungsschienen
kann man zweckmäßigerweise
einen Lkw-Aufbau verwenden. Der Grundaufbau kann jedoch auch ein
im wesentlichen einen Quader aufspannender Rahmen sein, der an zwei
gegenüberliegenden
oberen Kanten bzw. in deren Nähe
die sich parallel erstreckenden Führungsschienen aufweist. Dabei
sollten die Außenmaße des aufgespannten Rahmens
einem Standardmaß entsprechen,
so daß einer
oder mehrere derartige Rahmen in entsprechend standardisierten größeren Behältern bzw. Containern
platzsparend aufgenommen werden können. Die Aufhängevorrichtung
kann auch unmittelbar in einem Wechselcontainer angeordnet sein,
der sowohl auf Lkw als auch auf Eisenbahnwaggons oder Schiffen transportiert
werden kann.
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Der erwähnte Rahmen sollte zumindest
an einer Stirnseite offen sein bzw. an einer Stirnseite zu öffnen sein,
damit von dieser Seite her die Aufhängeeinrichtungen zum einen
leicht in den Rahmen eingeschoben werden können und zum anderen mit Stückgütern be-
und entladen werden können.
Der Rahmen kann auch, abgesehen von etwaigen Verstärkungsstreben,
an seiner Oberseite offen sein, um es möglich zu machen, daß das Transportgut
auch von oben entnommen werden kann.
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Das Profil der Führungsschienen sollte zumindest
an einem Ende, vorzugsweise an beiden Enden bzw. in der Nähe der Enden
Verriegelungen aufweisen, welche den freien Querschnitt der Schienen mindestens
teilweise verschließen.
Sind nämlich
die verdickten Enden der Haltestangen oder aber entsprechend passende
Rollen in das Profil eingeschoben, so kann man sie durch Schließen der
Verriegelung in dem Profil sichern, damit sie während des Transportes nicht
stirnseitig aus den Schienen herausrutschen. Darüber hinaus können weitere
Verriegelungen entlang der Führungsschienen
vorgesehen sein, um die aufgehängten
Güter einzeln
oder gruppenweise gegen Verrutschen zu sichern.
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Der Rahmenaufbau wird zweckmäßigerweise
als eine zusammenklappbare Scherengitter- oder Fachwerkkonstruktion
gewählt.
Auf diese Weise wird beim Rücktransport
der entladenen Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung entsprechend Platz eingespart, der für den Transport anderer Gegenstände zur
Verfügung
steht. Eine derartige zusammenklappbare Konstruktion ist z.B. aus
der europäischen
Patentschrift
EP 0
612 301 B1 bekannt.
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Eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Parkvorrichtung im wesentlichen
U-förmig
verlängerte
Führungsschienen
umfaßt,
wobei die U-Form wahlweise eckig oder abgerundet ausgeführt sein
kann. Hierbei sieht die Anordnung der Parkvorrichtung so aus, daß ein U-Schenkel
eine gerade Verlängerung
der Führungsschienen
ist, daß der
U-Bogen eine gekrümmte Verlängerung
der Führungsschienen
auf die Oberseite des Grundaufbaus ist und daß der zweite U-Schenkel parallel
zu den ursprünglichen
Führungsschienen
auf der Oberseite des Grundaufbaus entlang läuft. Ein veranschaulichendes
Beispiel für eine
solche Ausführungsform
der Erfindung ist unter anderem in 1a dargestellt.
Die 180°-Kehre
der Parkvorrichtung kann zum einen abgerundet ausgeführt sein,
sie kann zum anderen aber auch eckig ausgeführt sein bzw. Übergangsformen
zwischen diesen beiden Extremen darstellen. Der besondere Vorteil
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
liegt darin, daß die
entladenen Aufhängeeinrichtungen über die
Parkvorrichtung auf die Oberseite der Transport- bzw. Lagervorrichtungen
gebracht werden können und
auf diese Weise nicht unnötig
Raum in der Ladezone beanspruchen. Sobald die Vorrichtung vollständig entladen
ist, können
die entladenen Aufhängeeinrichtungen über den
U-Bogen der Parkvorrichtung wieder in die Führungsschienen und damit in
den Innenraum der Transport- und Lagervorrichtung transportiert
werden.
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Um die Zunahme an Höhe der Transport- und
Lagervorrichtung durch die zusätzliche
Parkvorrichtung auf der Oberseite des Grundaufbaues möglichst
gering zu halten, liegen bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung die beiden Schenkel der Uförmigen Parkvorrichtung
unmittelbar aneinander und teilen gegebenenfalls eine gemeinsame
Wand auf der Innenseite der U-Form.
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Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
ist die Parkvorrichtung auf der Oberseite des Rahmens so weit in
Längsrichtung
des Rahmens ausgezogen, daß sie über ein
weiteres U-förmiges
Element mit dem anderen freien Ende der Führungsschienen so verbunden
ist, daß sich
ein im wesentlichen geschlossenes Aufhängesystem ergibt, in dem die
Aufhängeeinrichtungen
aus Tragelementen und Bahnen zirkulierend bewegbar sind. Eine solche
Ausführungsform
der Erfindung ist beispielhaft in 5 dargestellt.
Die Möglichkeit
des kontinuierlichen Transports der entladenen Aufhängeeinrichtungen über die
verlängerte
Parkvorrichtung auf der Oberseite des Grundaufbaus stellt eine große Erleichterung
des Verfahrens dar dadurch, daß die
leeren Aufhängeeinrichtungen
in einer Richtung weitertransportiert werden können und dennoch wieder in die
Führungsschienen
zurücktransportiert
werden. Zweckmäßigerweise
befindet sich an einer Stelle dieses geschlossenen Systems eine
Vorrichtung, die das Einbringen und die Entnahme von Aufhängeeinrichtungen,
wie z.B. den Tragestangen, ermöglicht.
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Eine weitere besonders bevorzugte
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Parkvorrichtung über scharnierartige
Elemente mit den Führungsschienen und/oder
dem Grundaufbau schwenkbar verbunden ist. Eine solche Parkvorrichtung
ist in der Weise angebracht, daß die
Längsachse
der Parkvorrichtung während
des Be- und Entladens im wesentlichen parallel zur Längsachse
der Führungsschienen
oder nach oben und hinten abgewinkelt verläuft und daß die Parkvorrichtung für den Transport über wenigstens
ein scharnierartiges Element zumindest an der Unterseite der Führungsschienen
in den Innenraum der besagten Vorrichtung klappbar ist, wobei die
freien Enden der Parkvorrichtung wahlweise über einen Steg miteinander
verbunden sind. Durch das Einklappen der Parkvorrichtung über die
scharnierartigen Elemente in den Innenraum der Transportvorrichtung
wird vermieden, daß sich
die Höhe
bzw. der Platzbedarf der erfindungsgemäßen Vorrichtung für den Transport
und/oder die Aufbewahrung von Stückgut
aufgrund der Parkvorrichtung vergrößert. Dies bedeutet zum einen
eine Platzersparnis gegenüber
dem nicht klappbaren Parkvorrichtungssystem und erleichtert zum
anderen die Stapelbarkeit der Vorrichtungen aufeinander. Die Verbindung
der beiden freien Enden der Parkvorrichtung über einen Steg ist fakultativ
und dient zum einen der Synchronisierung der Klappbewegung und zum
anderen zur Stabilisierung des beweglichen Systems. Beispiele für diese
Ausführungsform
der Erfindung sind in den 2 und 3 dargestellt.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung weist einen ebensolchen Verbindungssteg auf und ist des
weiteren dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse der Parkvorrichtung
während
des Be- und Entladens mit der Längsachse
der Führungsschienen
zur Oberseite des Grundaufbaus hin einen Winkel von bis zu etwa
90° bildet
und daß die
Parkvorrichtung für
den Transport über
wenigstens ein scharnierartiges Element zumindest an der Oberseite
der Führungsschienen
auf die Oberseite der besagten Vorrichtung klappbar ist, wobei die
freien Enden der Parkvorrichtung wahlweise über einen Steg miteinander
verbunden sind. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, daß durch
eine vertikal U-förmige
Verlängerung
der Aufhängevorrichtung
auf der Oberseite des Grundaufbaus eine Anordnung gewährleistet
ist, die es erlaubt, Aufhängeeinrichtungen wie
z.B. Bahnen an Tragelementen, im entladenen Zustand fixiert durch
den absteigenden Schenkel der U-förmigen Parkvorrichtung
auf der Oberseite des Grundaufbaus zu stapeln (4, links). Für den Transport einer solchen
Vorrichtung wird die Parkvorrichtung aus der vertikalen Position
in die horizontale Position gebracht und liegt dann auf der Oberseite des
Grundaufbaus auf (4,
rechts).
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Die zuletzt genannte Ausführungsform
mit einer klappbaren Parkvorrichtung kann so ausgeführt sein,
daß die
Parkvorrichtung nicht U-förmig
gebogen, sondern gerade gestreckt ist, und daß ihre Längsachse mit der Längsachse
den Führungsschienen
im Zustand des Be- und Entladens zur Oberseite des Grundaufbaus
hin einen Winkel von bis zu etwa 90° bildet, während die Parkvorrichtung zum
Beispiel während
des Transports auf die Oberseite des Grundaufbaus geklappt werden
kann, und die Längsachsen
der beiden Schienen somit im wesentlichen parallel verlaufen.
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Um die beweglichen Elemente der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in definierten Positionen stabilisieren zu können, sind bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Parkvorrichtung
durch z.B. Ketten, Riegel, Zapfen oder Gelenkstützen in verschiedenen Positionen
fixierbar ist. Diese für
die Fixierung verantwortlichen Elemente können an den unterschiedlichsten
Stellen angebracht sein und beliebig kombiniert werden.
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Vorzugsweise wird die erfindungsgemäße Vorrichtung
so ausgeführt,
daß die
Führungsschienen
und die Schienen der Parkvorrichtung Raststellen als Aufhängepunkte
aufweisen. Dies ermöglicht es,
z.B. Tragestangen in bestimmten Positionen, z.B. in aufsteigenden
Elementen, fixieren zu können.
Diese Rasten sollten so gefertigt sein, daß ihr Widerstand mit geringem
Kraftaufwand überwunden
werden kann und daß sie
dennoch genügend
Widerstand aufweisen, um die Aufhängeeinrichtungen in den gewünschten
Positionen halten zu können.
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Besonders bevorzugt sind Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, die so gefertigt sind, daß mehrere
solcher Vorrichtungen aufeinander stapelbar sind. Falls erforderlich
können
zweckmäßigerweise
auf der Oberseite des Grundaufbaus hierfür erhabene Stützelemente
angebracht sein. Diese Stützelemente
können
fakultativ angebracht werden und sind je nach Ausführungsform
für die
Stapelbarkeit des Systems gegebenenfalls nicht erforderlich.
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Um einer möglicherweise beim Transport auftretenden
Pendelbewegung der Transportgüter
in den Aufhängeeinrichtungen
entgegenzuwirken, liegt bei einer bevorzugten Ausführung der
vorliegenden Erfindung an der Unterseite des Grundaufbaus der Vorrichtung
innen mindestens eine weitere Schiene oder Stange vor, die sich
in Längsrichtung
des Grundaufbaus erstreckt. Über
Schlaufen, Bänder oder
Ringe und gegebenenfalls über
Rollen können Stückgüter, Bahnen
oder Taschen mit der Stange oder Schiene verbunden sein, womit einer
Pendelbewegung des Transportguts in Querrichtung zur Längsachse
des Grundaufbaus entgegengewirkt wird.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann nach einem
Verfahren be- und entladen werden, bei dem zum Beladen die in der
Parkvorrichtung in Parkposition befindlichen Tragelemente nacheinander zum
vorderen Ende der parallelen Führungsschienen an
der Stirnseite des Grundaufbaus transportiert werden, um dort mit
dem Transportgut bestückt
und anschließend
in den Innenraum des Grundaufbaus weitergeleitet zu werden. Die
Vorgehensweise beim Entladen der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß zum Entladen
die an der Stirnseite des Grundaufbaus entladenen Tragelemente über die
parallelen Führungsschienen
in die Parkvorrichtung bewegt werden.
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Weitere Vorteile, vorteilhafte Merkmale
und Anwendungsmöglichkeiten
der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der folgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
und der dazugehörigen
Figuren.
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Es zeigen:
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1a und b verschiedene Ansichten
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
für den
Transport von Stückgut
mit Führungsschienen
und Parkvorrichtung (a) und darin geführter Aufhängeeinrichtung (b),
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2a bis c erfindungsgemäße Vorrichtung mit klappbarer
Parkvorrichtung in verschiedenen Positionen,
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3 bis 5 verschiedene Ausführungsformen
erfindungsgemäßer Parkvorrichtungen,
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6a bis c verschiedene Ausführungsformen
flexibler Bahnen mit kleinen Taschen und
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7 Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit großen
Taschen.
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In 1a ist
ein Grundaufbau 1 dargestellt, der an der Stirnseite zusätzlich eine
Parkvorrichtung 5 für
die Aufhängeeinrichtungen
aufweist. Die Parkvorrichtung 5 stellt eine U-förmige Verlängerung
der Profilschienen 3 dar. Die Parkvorrichtung ist so angeordnet,
daß ein
U-Schenkel eine gerade Verlängerung
der Profilschienen ist, daß der
U-Bogen eine gekrümmte
Verlängerung
der Schiene auf die Oberseite des Grundaufbaus 1 ist und
daß der
zweite U-Schenkel parallel zur Führungsschiene
auf der Oberseite des Grundaufbaus 1 entlang läuft. Die
180°-Kehre der
Parkvorrichtung ist hier abgerundet. Sie kann zum anderen aber auch
eckig ausgeführt
sein bzw. Übergangsformen
zwischen diesen beiden Extremen darstellen. Die beiden Schenkel
der U-förmigen Parkvorrichtung
liegen unmittelbar aneinander und teilen hier eine gemeinsame Wand 6.
Am Ende des auf der Oberseite des Grundaufbaus 1 befindlichen U-Schenkels
ist die Schiene durch eine Verriegelung 7 begrenzt. Eine
ebensolche Verriegelung 7 befindet sich am weiteren offenen
Ende der Profilschiene 3 an der Rückseite des Grundaufbaus 1.
Diese Verriegelungen verhindern das Herausrutschen der Tragestangen
aus den Schienen. Des weiteren befindet sich am Ende des auf der
Oberseite des Grundaufbaus befindlichen U-Schenkels ein Steg 8,
der die beiden gegenüberliegenden
Enden der besagten U-Schenkel miteinander verbindet. Dieser Steg 8 bewirkt
eine Stabilisierung der Parkvorrichtung für den Fall, daß sie um
das scharnierartige Element 9 verschwenkt wird. Dieses
scharnierartige Element 9 ist bei der in 1a dargestellten Ausführungsform wahlweise vorhanden
aber nicht zwingend erforderlich. Ausführungsformen mit scharnierartigen
Elementen zum Verschwenken der Parkvorrichtung sind ausführlich in
den 2 bis 4 dargestellt.
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In 1b erkennt
man eine Ansicht von vorne auf die J-förmigen Profilschienen der Aufhängevorrichtung 3 sowie
die der darüber
befindlichen Parkvorrichtung 5. In den Profilschienen sind
die stirnseitig an eine Tragestange 10 als Tragelemente angebrachten
Rollen 2 zu erkennen. An der Tragestange 10 ist
eine Bahn aus flexiblem Material 4 befestigt, die zum einen
kleine Taschen 11 und zum anderen ein scharnierartiges
Element 12 aufweist. Dieses scharnierartige Element erlaubt
das platzsparende Zusammenfalten der Bahn.
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Die Abbildungen in den 2a bis 2c zeigen eine besonders bevorzugte Ausführungsform
mit einer Parkvorrichtung 5, die über ein scharnierartiges Element 9 an
der Unterseite der Profilschiene der Führungsschienen 3 in
den Innenraum 13 des Grundaufbaus 1 klappbar ist.
Hierbei sind die freien Enden der Parkvorrichtung 5 über einen
Steg 8 miteinander verbunden. Ein weiterer Steg 14 verbindet die
beiden gegenüberliegenden
Schienen 3 bzw. die oberen Längsrahmenrohre 15 und
dient als Ablagemöglichkeit
für die
Bahnen 4, der in der Parkvorrichtung 5 geparkten
Aufhängeeinrichtungen 10 mit 4. Diese
Aufhängeeinrichtungen
weisen in der hier dargestellten Ausführungsform ein System auf,
bei dem die Bahnen 4 über
scharnierartige Elemente 12 klappbar sind. Die vertikalen
Rahmenrohre 16 sind bei dieser Ausführungsform so verlängert, daß die erfindungsgemäßen Vorrichtungen
aufeinander stapelbar sind (2c).
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In 3 ist
eine weitere Ausführungsform mit
einer über
ein scharnierartiges Element 9 in den Innenraum 13 des
Grundaufbaus 1 klappbaren Parkvorrichtung 5. Hierbei
ist die Parkvorrichtung so angebracht, daß sie im nach oben geklappten
Zustand (Abbildung links) über
die Längsabmessung
des Grundaufbaus 1 hinausragt. Hierdurch können die Tragestangen 10 mit
den daran befindlichen Bahnen 4 über die Stirnseite des Rahmengestells
des Grundaufbaus 1 hinaus transportiert werden und so leichter be-
und entladen werden. Im nach unten geklappten Zustand (Abbildung
rechts) schließt
die Seite der Parkvorrichtung 5, die im nach oben geklappten
Zustand die Oberseite der Parkvorrichtung bildet, mit der Stirnseite
des Grundaufbaus 1 ab.
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In 4 ist
eine Ausführungsform
dargestellt, bei der die Längsachse
der Parkvorrichtung 5 im nach oben geklappten Zustand (Abbildung
links) mit der Längsachse
der Führungsschienen
zur Oberseite des Grundaufbaus 1 hin einen Winkel von etwa 90° bildet.
Die Parkvorrichtung 5 ist hierbei über ein scharnierartiges Element 9 an
der Oberseite der Profilschiene 3 der Führungsschienen befestigt. Über dieses
scharnierartige Element 9 ist die Parkvorrichtung 5 auf
die Oberseite des Grundaufbaus 1 klappbar. Auf der linken
Seite von 4 ist die
Vorrichtung im Zustand beim Be- und Entladen dargestellt. Hierbei
können
die Tragestangen 10 mit den daran befindlichen Bahnen 4 an
der Stirnseite des Grundaufbaus 1 in die Parkvorrichtung 5 nach
oben transportiert werden und im absteigenden Schenkel der Parkvorrichtung
geparkt werden. Die Bahnen 4 können in dieser Position auf
der Oberseite des Grundaufbaus 1 übereinandergeschichtet werden.
Auf der rechten Seite von 4 ist
der Zustand der Vorrichtung während
des Transports dargestellt. Hierbei ist die Parkvorrichtung 5 über das
Scharnier 9 auf die Oberseite des Grundaufbaus 1 geklappt.
Auf der Oberseite des Grundaufbaus sind bei dieser Ausführungsform
vorstehende Profile 17 angebracht, die es ermöglichen, die
Vorrichtungen aufeinanderzustapeln.
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In 5 ist
eine weitere bevorzugte Ausführungsform
dargestellt, bei der die Parkvorrichtung 5 auf der Oberseite
des Grundaufbaus 1 so weit in Längsrichtung des Rahmens ausgezogen
ist, daß sie über ein
weiteres U-förmiges
Element mit dem anderen freien Ende der Führungsschienen 3 so
verbunden ist, daß sich
ein im wesentlichen geschlossenes Aufhängesystem ergibt, in dem die
Tragestangen 10 mit den daran befindlichen Bahnen 4 zirkulierend
bewegbar sind. Zweckmäßigerweise
befindet sich an einer Stelle dieses geschlossenen Systems eine
Vorrichtung, die das Einbringen und die Entnahme von Tragestangen
bzw. anderen Aufhängeeinrichtungen ermöglicht.
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In 6a erkennt
man eine Vorderansicht einer Bahn 4 gemäß einer weiteren Ausführungsform der
Erfindung, bei welcher auf die Bahn 4 mehrere Reihen zusätzlicher,
kleiner Taschen 11 aufgenäht, aufgeklebt oder sonstwie
befestigt sind. 6b zeigt einen
Längsschnitt
entlang der Achse A–A
aus 6a. Hierbei erkennt
man, daß der
Abstand aufeinanderfolgender Taschenreihen auf derselben Seite einer
Bahn 4 jeweils größer ist
als die Höhe
der Taschen 11, was einerseits das Befüllen der Taschen erleichtert,
andererseits beim Zusammenschieben einer Reihe derartiger Bahnen
auch dazu führt,
daß die
Taschenreihen einer Bahn jeweils zwischen den Reihen von Taschen
auf der gegenüberliegenden Bahn
Platz finden. Es versteht sich, daß bei einer solchen mit Taschen
besetzten Bahn 4 nicht alle Taschen 11 gefüllt sein
müssen,
so daß auch
größere Stückgüter über mehrere
Taschen hinweg eingebracht werden können. An ihrem oberen Ende
ist die Bahn 4 ein Stück
zurückgeschlagen
und mit sich selbst vernäht,
so daß sich
eine Schlaufe 18 bildet, über die die Bahn an einer Tragestange 10 aufgehängt werden
kann. Bei einer in 6c dargestellten Ausführungsform
sind die Schlaufen 18 nachträglich auf die Bahn 4 aufgenäht bzw.
aufgeklebt oder sonstwie befestigt worden. Die Taschen 11 sind
auf der Bahn so angebracht, daß auch
längliche
Gegenstände,
wie z.B. Stoßstangen 19,
in ihnen gelagert und transportiert werden können.
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In 7 ist
zu erkennen, daß eine
durchgehende Bahn 4 aus flexiblem Material so über die
Tragestangen 10 gelegt ist, daß die Bahn nach unten hin große Taschen 20 ausbildet.
Unterhalb der Tragestangen 10 sind die nebeneinanderliegenden
Wände der
Taschen so miteinander verbunden bzw. zusammengeheftet, daß sich oberhalb
der Verbindungsstelle 21 Schlaufen 18 ergeben,
die die Tragestangen 10 umschließen. Diese Ausführungsform
der Erfindung wird zweckmäßigerweise
in Kombination mit einer Parkvorrichtung, wie sie in 3 dargestellt ist, ausgeführt. Dadurch,
daß bei
der Ausführungsform
von 3 die Parkvorrichtung
in der Position zum Be- und Entladen über die Stirnseite des Grundaufbaus herausragt,
können
die U-Schenkel der großen
Taschen 20 in einer Position vor der Stirnseite der Vorrichtung
weit geöffnet
werden und sind somit sowohl seitlich als auch von oben leicht zugängig, um
Stückgut
in sie einzulegen oder aus ihnen zu entnehmen.
-
- 1
- Rahmen – Grundaufbau
- 2
- Tragelemente
(z.B. Rollen)
- 3
- Führungsschiene
(z.B. Profilschiene)
- 4
- flexibles
Material – Bahn
- 5
- Parkvorrichtung
- 6
- gemeinsame
Wand
- 7
- Verriegelung
- 8
- Steg
(Parkvorrichtung)
- 9
- scharnierartiges
Element (Profilschiene)
- 10
- Tragestange
- 11
- kleine
Taschen
- 12
- scharnierartiges
Element (Bahn)
- 13
- Innenraum
(Grundaufbau)
- 14
- Steg
(Grundaufbau)
- 15
- Längsrahmenrohre
- 16
- vertikale
Rahmenrohre
- 17
- Profile
- 18
- Schlaufen
- 19
- Stoßstangen
- 20
- große Taschen
- 21
- Verbindungsstelle