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DE20317038U1 - Gassackanordnung für ein Beifahrerairbagmodul - Google Patents

Gassackanordnung für ein Beifahrerairbagmodul Download PDF

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DE20317038U1
DE20317038U1 DE20317038U DE20317038U DE20317038U1 DE 20317038 U1 DE20317038 U1 DE 20317038U1 DE 20317038 U DE20317038 U DE 20317038U DE 20317038 U DE20317038 U DE 20317038U DE 20317038 U1 DE20317038 U1 DE 20317038U1
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airbag arrangement
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Takata AG
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Takata Petri AG
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
    • B60R21/23Inflatable members
    • B60R21/231Inflatable members characterised by their shape, construction or spatial configuration
    • B60R21/233Inflatable members characterised by their shape, construction or spatial configuration comprising a plurality of individual compartments; comprising two or more bag-like members, one within the other

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Gassackanordnung für ein Beifahrerairbagmodul zum Schutz eines Insassen eines Kraftfahrzeugs, die hinter einer auf der Beifahrerseite eines Kraftfahrzeugs vorgesehenen Tafel angeordnet ist, mit
– einem aufblasbaren Gassack, der sich im aufgeblasenen Zustand vor der Tafel und neben einem Abschnitt der Längsseite der Karosserie des Fahrzeugs erstreckt
– mindestens einem im Inneren des Gassacks angeordneten Fangband, das die Ausdehnung des Gassacks im aufgeblasenen Zustand begrenzt, wobei sich das Fangband im aufgeblasenen Zustand des Gassacks von einem ersten Befestigungsbereich des Gassackes, der der Tafel zugewandt ist, zu einem zweiten Befestigungsbereich des Gassackes erstreckt, der der Tafel abgewandt ist und einen Aufprallbereich für einen Insassen bildet, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Fangband (2) im aufgeblasenen Zustand des Gassackes (1) geneigt zur Fahrzeug-Längsachse (X) erstreckt und dabei entlang der Strecke vom ersten (3) zum zweiten Befestigungsbereich (4) von dem Abschnitt der Längsseite (6) der Karosserie weg verläuft.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Gassackanordnung für ein Beifahrerairbagmodul nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine derartige Gassackanordnung für ein Beifahrerairbagmodul zum Schutz eines Insassen eines Kraftfahrzeuges weist eine auf der Beifahrerseite eines Kraftfahrzeuges verlaufende Tafel auf, die zum Beispiel als Armaturentafel ausgebildet sein kann. Weiterhin weist die Gassackanordnung einen aufblasbaren Gassack auf, der sich im aufgeblasenen Zustand vor der Tafel und neben einem Abschnitt der Längsseite der Karosserie des Fahrzeugs, insbesondere der Fahrzeugtür, erstreckt. Der Gassack weist mindestens ein im Innern des Gassacks angeordnetes Fangband auf, das die Ausdehnung des Gassacks im aufgeblasenen Zustand begrenzt, wobei sich das Fangband im aufgeblasenen Zustand des Gassacks von einem ersten Befestigungsbereich des Gassacks, der der Tafel zugewandt ist, zu einem zweiten Befestigungsbereich des Gassacks erstreckt, der der Tafel abgewandt ist und einen Aufprallbereich für einen Insassen bildet.
  • Gassäcke zum Schutz von Insassen eines Kraftfahrzeuges sind bekannt. Jedoch konnte beobachtet werden, dass in Fällen, in denen der Insasse den Gassack nicht mittig trifft, der Gassack aus seiner normalen Position verdrängt wird und der Insasse an diesem Gassack vorbeigleitet. Dadurch trifft der Insasse häufig auf der A-Säule des Fahrzeuges auf. Um diesem Problem Abhilfe zu schaffen, sind verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen worden.
  • So sind zum Beispiel aus der DE 197 07 997 Gassäcke bekannt, die über seitlich angeformte separat befüllbare Kissenteile verfügen. Nachteilig hierbei ist jedoch der hohe Aufwand bei der Herstellung dieser Gassäcke und den Einrichtungen zum Füllen derselben.
  • Weiterhin bekannt sind Gassäcke mit Fangbändern zur Beeinflussung der Entfaltung sowie der Form dieser Gassäcke. Ein solcher Gassack ist zum Beispiel in der US 3,879,057 beschrieben.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gassackanordnung zu schaffen, die kostengünstig herstellbar ist und auch im Falle eines Schrägaufpralls eines Insassen zuverlässigen Schutz bietet.
  • Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Danach erstreckt sich das Fangband im aufgeblasenen Zustand des Gassackes geneigt zur Fahrzeuglängsachse, also der X-Achse und verläuft dabei entlang der Strecke vom ersten zum zweiten Befestigungsbereich weg von der Längsseite der Karosserie, so dass der Abstand zwischen dem Fangband und dem Abschnitt der Längsseite der Karosserie vom ersten Befestigungsbereich ausgehend zum zweiten Befestigungsbereich hin größer wird.
  • Wie in der Fahrzeugindustrie üblich werden die Ausdehnungen eines Kraftfahrzeuges und der darin enthaltenen Komponenten mittels eines X-, Y-, Z-Koordinatensystems beschrieben. Dabei wird mit X, die Fahrzeug-Längsachse, also die Richtung des Fahrzeuges beim exakten Geradeausfahren beschrieben. Mit Y wird die Ausdehnung bezeichnet, die sich horizontal quer zur Fahrtrichtung erstreckt. Die Z-Richtung steht senkrecht auf den beiden anderen Achsen.
  • Der schräge Verlauf des Fangbandes bedingt eine bessere, stabilere Positionierung des Gassackes während der Entfaltung und nach der vollständigen Entfaltung. Durch das schräg verlaufende Fangband wird der Gassack wie mit einem Zügel vor der abgrenzenden Seitenstruktur, insbesondere der Beifahrertür und der A-Säule, gehalten. Dies führt zu einer erhöhten Sicherheit eines Insassen eines Kraftfahrzeuges bei den Unfallsituationen, bei denen der Insasse schräg in den Gassack eindringt.
  • Dabei ist auf einem der Tafel zugewandten Bereich des Gassackes eine Gaseintrittsöffnung vorgesehen und der gefaltete Gassack als Teil des Beifahrerairbagmoduls hinter der Tafel angeordnet, so dass er sich bei einem Unfall durch eine Öffnung in der Tafel hindurch entfalten kann.
  • Insbesondere ist von Vorteil, wenn der erste Befestigungsbereich neben dem der Längsseite der Karosserie zugewandten Randbereich der Gaseintrittsöffnung angeordnet ist. Somit befindet sich der erste Befestigungsbereich im aufgeblasenen Gassack zwischen der A-Säule des Fahrzeugs und der Gaseintrittsöffnung.
  • Ferner ist von Vorteil, wenn durch das Fangband am zweiten Befestigungsbereich eine Einbuchtung im Gassack ausgebildet wird. Diese Einbuchtung verhindert ein Abgleiten des Kopfes eines Insassen vom Gassack.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist der Gassack ein Mantelteil und zwei durch den Mantelteil verbundene Seitenteile auf. Der Gassack bildet also einen sogenannten 3-D-Gassack. Die beiden Seitenteile weisen im Wesentlichen die gleiche Form und Fläche auf. Der Mantelteil kann entweder den ersten und den zweiten Befestigungsbereich umfassen oder nur den zweiten Befestigungsbereich. Im letzteren Fall ist der erste Befestigungsbereich an einem der benachbarten Längsseite der Fahrzeug-Karosserie, insbesondere der A-Säule, zugewandten Seitenteil oder an mindestens einem Einbauteil hinter einer für die Entfaltung des Gassackes in der Tafel vorgesehene Öffnung ausgebildet.
  • Ebenso ist es vorteilhaft, wenn das der benachbarten Längsseite der Karosserie zugewandte Seitenteil in einem oberen, der Tafel abgewandten Bereich des Gassacks größer ist als der entsprechende Teil des der benachbarten Längsseite der Karosserie abgewandten Seitenteils. Damit wird zur Vermeidung des Abgleitens des Kopfes eines Insassen vom Gassack, sowie zur Vermeidung eines Kopfkontaktes mit der Längsseite der Karosserie ein größeres Gassackpolster bereitgestellt.
  • Wenn sich die Seitenteile im Wesentlichen parallel zu der Längsseite der Karosserie erstrecken, dann bildet der Mantelteil den Aufprallbereich für den Kopf eines Insassen und bevorzugt auch die Gaseintrittsöffnung. Dabei ist es von Vorteil, wenn jeweils ein Randbereich des Mantels mit dem Umfangsbereich eines Seitenteiles verbunden ist.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist im Gassack ein zweites Fangband angeordnet. Durch dieses Fangband wird die Ausdehnung des Gassackes quer zur Fahrzeuglängsachse begrenzt.
  • Von besonderem Vorteil ist es, wenn sich das zweite Fangband im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeug-Längsachse erstreckt und die gegenüberliegenden Enden des Fangbandes an je einem Seitenteil angeordnet sind.
  • Die Erfindung soll nachfolgend in einem Ausführungsbeispiel anhand von Zeichnungen näher erläutert werden.
  • Es zeigen:
  • 1: das Innere eines Kraftfahrzeuges mit einem aufgeblasenen Gassack in einer perspektivisch schrägen Seitenansicht;
  • 2: einen aufgeblasenen Gassack in einer perspektivischen Draufsicht;
  • 3: einen im Innern eines Kraftfahrzeuges aufgeblasenen Gassack in einer schematischen seitlichen Ansicht.
  • In 1 ist in einer perspektivisch schrägen Seitenansicht das Innere eines Kraftfahrzeuges dargestellt. Unterhalb der Windschutzscheibe W ist eine Tafel 5 in Form einer Instrumententafel angeordnet, die sich von einem die A-Säule und die Beifahrertür umfassenden Abschnitt der Längsseite der Karosserie 6 hin zur Fahrerseite erstreckt. Hinter der Tafel 5 ist ein Airbagmodul angeordnet, das einen mittels eines Gasgenerators aufblasbaren Gassack aufweist, der sich durch eine Öffnung in der Tafel 5 hindurch in Richtung auf einen zu schützenden Insassen (Beifahrer) entfalten kann. In dieser Öffnung ist ein Einblasmund des Gassacks 1 angeordnet, der eine Gaseintrittsöffnung 8 für den Gassack 1 bildet.
  • Gemäß den 1 bis 3 erstreckt sich der aufgeblasene und entfaltete Gassack 1 ins Innere des Kraftfahrzeuges. Der Gassack 1 ist hier als 3-D-Gassack ausgebildet, das heißt er verfügt über ein Mantelteil 10, sowie ein linkes Seitenteil 11 und ein rechtes Seitenteil 12, wobei sich die Seitenteile im Wesentlichen parallel zur Längsseite der Karosserie erstrecken und jeweils ein Randbereich des Mantelteils 10 mit dem Umfangsbereich eines Seitenteiles 11, 12 verbunden ist. Im Innern des Gassacks 1 ist ein erstes Fangband 2 vorgesehen, das sich von einem ersten Befestigungsbereich 3 zu einem zweiten Befestigungsbereich 4 des Mantels 10 erstreckt. Ein zweites Fangband 13 erstreckt sich von einem ersten Befestigungsbereich 15 eines Seitenteils 11 zu einem zweiten Befestigungsbereich 16 des anderen Seitenteils 12.
  • Wie insbesondere in der in 2 dargestellten Draufsicht auf den Gassack 1 erkennbar ist, erstreckt sich das erste Fangband 2 im aufgeblasenen Zustand des Gassackes geneigt zur Fahrzeuglängsachse X, wobei es entlang der Strecke vom ersten Befestigungsbereich 3 zum zweiten Befestigungsbereich 4 weg von der Längsseite der Karosserie 6 verläuft, so dass der Abstand zwischen dem Fangband und dem Abschnitt der Längsseite der Karosserie vom ersten Befestigungsbereich ausgehend zum zweiten Befestigungsbereich hin größer wird. Der zweite Befestigungsbereich 4 des Fangbandes 2 liegt im hier gezeigten Beispiel direkt auf einer parallel zur Fahrzeug-Längsachse verlaufenden Symmetrieachse A des Gassacks 1, während der erste Befestigungsbereich 3 bezüglich der Symmetrieachse A bzw. der Fahrzeug-Längsachse X zur Längsseite 6 der Fahrzeug-Karosserie hin versetzt ist.
  • Am zweiten Befestigungsbereich 4 wird durch das Fangband 2 eine Einbuchtung 7 erreicht, die gleichzeitig den Aufprallbereich 7 für den Kopf des Insassen 1 darstellt. Durch die Einbuchtung 7 wird ein mögliches Abgleiten des Kopfes des Insassen 1 vom Airbag 1 verhindert.
  • 3 zeigt den aufgeblasenen Gassack 1 in einer seitlichen Schnittansicht. Der Gassack 1 befand sich im (nicht dargestellten) gefalteten Zustand in einem hier schematisch angedeuteten Airbagmodul 14, das hinter der Tafel 5 liegt.
  • In dieser Darstellung wird deutlich, dass das erste Fangband 2, das sich von der Gaseintrittsöffnung 8 zum Aufprallbereich 7 erstreckt, eine Einbuchtung 7 an dem einem Insassen 1 zugewandten Teil des Gassackes 1 erzeugt. Eine zu starke Verformung des Gassackes 1 unter der Wirkung des ersten Fangbandes 2 oder der durch das Auftreffen des Insassen 1 auf den Gassack 1 wird dadurch verhindert, dass im Gassack 1 ein zweites Fangband 13 angeordnet ist, das die Ausdehnung des Gassacks 1 in eine Richtung Y quer zur Fahrzeuglängsachse X begrenzt.
  • Weiterhin ist in 3 durch eine gepunktete Linie eine weitere Ausführungsform L des Gassacks 1 dargestellt. Dabei ist das der benachbarten Längsseite 6 der Karosserie zugewandte Seitenteil 12 im Kopfbereich größer ausgeführt als das Seitenteil 11, so dass sich neben dem Kopf des Insassen 1 der Gassack 1 weiter in das Fahrzeuginnere erstreckt. Damit wird zur Vermeidung des Abgleitens des Kopfes des Insassen 1 vom Gassack 1, sowie zur Vermeidung eines Kopfkontaktes mit der Längsseite 6 der Karosserie, ein größeres Gassackpolster bereitgestellt.

Claims (17)

  1. Gassackanordnung für ein Beifahrerairbagmodul zum Schutz eines Insassen eines Kraftfahrzeugs, die hinter einer auf der Beifahrerseite eines Kraftfahrzeugs vorgesehenen Tafel angeordnet ist, mit – einem aufblasbaren Gassack, der sich im aufgeblasenen Zustand vor der Tafel und neben einem Abschnitt der Längsseite der Karosserie des Fahrzeugs erstreckt – mindestens einem im Inneren des Gassacks angeordneten Fangband, das die Ausdehnung des Gassacks im aufgeblasenen Zustand begrenzt, wobei sich das Fangband im aufgeblasenen Zustand des Gassacks von einem ersten Befestigungsbereich des Gassackes, der der Tafel zugewandt ist, zu einem zweiten Befestigungsbereich des Gassackes erstreckt, der der Tafel abgewandt ist und einen Aufprallbereich für einen Insassen bildet, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Fangband (2) im aufgeblasenen Zustand des Gassackes (1) geneigt zur Fahrzeug-Längsachse (X) erstreckt und dabei entlang der Strecke vom ersten (3) zum zweiten Befestigungsbereich (4) von dem Abschnitt der Längsseite (6) der Karosserie weg verläuft.
  2. Gassackanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einem der Tafel (5) zugewandten Bereich des Gassacks (1) eine Gaseintrittsöffnung (8) angeordnet ist.
  3. Gassackanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Befestigungsbereich (3) neben einem der Längsseite (6) der Karosserie zugewandten Randbereich der Gaseintrittsöffnung (8) angeordnet ist.
  4. Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch das Fangband (2) am zweiten Befestigungsbereich (4) eine Einbuchtung (7) im Gassack (1) ausgebildet ist.
  5. Gassackanordnung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (1) einen Mantelteil (10) und zwei durch den Mantelteil (10) verbundene Seitenteile (11, 12) aufweist.
  6. Gassackanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Seitenteile (11, 12) im Wesentlichen die gleiche Form und Fläche aufweisen.
  7. Gassackanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das der benachbarten Längsseite (6) der Karosserie zugewandte Seitenteil (12) in einem oberen, der Tafel (5) abgewandten Bereich (L) des Gassacks (1) größer ist als der entsprechende Teil des der benachbarten Längsseite (6) der Karosserie abgewandten Seitenteils (11).
  8. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Befestigungsbereich (3, 4) am Mantelteil (10) ausgebildet sind.
  9. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass nur der zweite Befestigungsbereich (3) am Mantelteil (10) ausgebildet ist.
  10. Gassackanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Mantelteil (10) den zweiten Befestigungsbereich (4) umfasst und der erste Befestigungsbereich (3) am Seitenteil (12) ausgebildet ist.
  11. Gassackanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Mantelteil (10) den zweiten Befestigungsbereich (4) umfasst und der erste Befestigungsbereich (3) an mindestens einem Einbauteil hinter einer für die Entfaltung des Gassackes (1) in der Tafel (5) vorgesehene Öffnung (8) ausgebildet ist.
  12. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich im aufgeblasenen Zustand des Gassackes (1) die Seitenteile (11, 12) im Wesentlichen parallel zur der Längsseite (6) der Karosserie erstrecken.
  13. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein Randbereich des Mantelteils (10) mit dem Umfangsbereich eines Seitenteiles (11, 12) verbunden ist.
  14. Gassackanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Gassack (1) ein zweites Fangband (13) angeordnet ist.
  15. Gassackanordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass im Gassack (1) das zweite Fangband (13) die Ausdehnung des Gassacks (1) quer zur Fahrzeug-Längsachse begrenzt.
  16. Gassackanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das zweite Fangband (13) im wesentlichen senkrecht zur Fahrzeug-Längsachse (X) erstreckt.
  17. Gassackanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das zweite Fangband (13) im wesentlichen senkrecht zur Fahrzeug-Längsachse (X) erstreckt, wobei die gegenüberliegenden Enden des Fangbandes (13) an je einem Seitenteil (11, 12) angeordnet sind.
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