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DE20315127U1 - Massageaufsatz für ein Fußpflegegerät sowie Fußpflegegerät - Google Patents

Massageaufsatz für ein Fußpflegegerät sowie Fußpflegegerät Download PDF

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DE20315127U1
DE20315127U1 DE20315127U DE20315127U DE20315127U1 DE 20315127 U1 DE20315127 U1 DE 20315127U1 DE 20315127 U DE20315127 U DE 20315127U DE 20315127 U DE20315127 U DE 20315127U DE 20315127 U1 DE20315127 U1 DE 20315127U1
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Abstract

Massageaufsatz für ein Fußpflegegerät mit einer motorisch rotierend angetriebenen Antriebswelle, welcher Massageaufsatz (1) einen Kupplungsabschnitt (3) zum drehmomentschlüssigen Verbinden des Massageaufsatzes (1) mit der Antriebswelle des Fußpflegegerätes sowie eine Anordnung zum Umsetzen der über das Kupplungsstück (3) empfangenen rotierenden Bewegung in eine sich zur rotierenden Antriebsbewegung unterscheidenden Bewegung eines eine Hubbewegung ausübenden und durch die Anordnung angetriebenen Massageelements (15) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Massageaufsatz (1) über ein einziges Massageelement (15) verfügt, das gegenüber einer Drehbewegung der Antriebswelle festgelegt ist und dass die Anordnung zum Umsetzen der rotierenden Bewegung der Antriebswelle in eine Antriebsbewegung für das Massageelement (15) eine mehrere Rollen (6, 7, 8) umfassende Rollenanordnung aufweist, deren Rollen (6, 7, 8) sich auf einer Steuerkurve (23) mit einer wellenförmigen Steuerkurvenoberfläche abstützen, wobei durch die rotierende Antriebsbewegung die Steuerkurve (23) und die Rollenanordnung drehend relativ zueinander bewegt werden, so dass infolge der Abstützanordnung zwischen den Rollen (6, 7, 8) der...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Massageaufsatz für ein Fußpflegegerät mit einer motorisch rotierend angetriebenen Antriebswelle, welcher Massageaufsatz einen Kupplungsabschnitt zum drehmomentschlüssigen Verbinden des Massageaufsatzes mit der Antriebswelle des Fußpflegegerätes sowie eine Anordnung zum Umsetzen der über das Kupplungsstück empfangenen rotierenden Bewegung in eine sich zur rotierenden Antriebsbewegung unterscheidenden Bewegung eines eine Hubbewegung ausübenden und durch die Anordnung angetriebenen Massageelements aufweist. Ferner betrifft die Erfindung ein Fußpflegegerät mit einem motorischen, insbesondere elektromotorischen Antrieb, mit einer durch den Antrieb rotierend angetriebenen Antriebswelle und mit einem lösbar drehmomentschlüssig auf das freie Ende der Antriebswelle aufsteckbaren Massageaufsatz.
  • Ein Fußpflegegerät mit einem auf eine motorisch drehbar angetriebene Antriebswelle aufsteckbaren Pflege- oder Behandlungsaufsatz, beispielsweise einem Massageaufsatz ist aus DE 295 02 702 U1 bekannt. Dieses Fußpflegegerät ist Teil einer Fußpflegeeinrichtung mit einer Fußwanne, die mit einem mittleren Steg in zwei Teilbereiche unterteilt ist. Jeder Teilbereich der Fußwanne dient zur Aufnahme eines Fußes, damit dieser auf einer auf dem Wannenboden aufliegenden Einlage eine Fußsohlenmassage erfahren kann. Der die Fußwanne unterteilende Steg bildet unter seitig einen Hohlraum aus, in dem ein Elektromotor und weitere zum Betrieb des Fußpflegegerätes benötigten elektrischen/elektronischen Elemente enthalten sind. Der Elektromotor treibt eine Antriebswelle rotatorisch an, die bis durch die Oberseite des Steges hindurch geführt ist und an ihrem oberen Abschluss ein Kreuzstück als Kupplungsstück trägt. Dieses Kreuzstück dient dazu, einen Pflege- oder Behandlungsaufsatz drehfest auf dem Kupplungsstück der Antriebswelle aufstecken zu können. Bei einem Betrieb des Elektromotors wird der Pflege- oder Behandlungsaufsatz entsprechend der Drehbewegung der Antriebswelle ebenfalls in Drehung versetzt. Als Aufsätze werden beispielsweise solche verwendet, in denen mehrere Rollen beweglich gelagert sind, so dass bei einem Betrieb eines solchen Aufsatzes durch die Drehbewegung des Aufsatzes und die bewegliche Lagerung der Rollen in dem Aufsatz eine gezielte Massage auf einzelne Bereiche der Fußsohlen ausgeübt werden kann. Anstelle eines solchen Aufsatzes können auch Bimssteine, etwa zum Abtragen von Hornhaut, Bürsten oder dergleichen aufgesetzt werden, je nachdem für welche Pflege- oder Behandlungszwecke der Aufsatz dienen soll. Üblicherweise ist eine solche Fußpflegeeinrichtung ebenfalls mit einer Vibrationserzeugungseinrichtung ausgerüstet, um die Einlagen in den Wannenabschnitten zur Massage der Fußsohlen in Vibration zu versetzen. Der Elektromotor als Teil des Fußpflegegerätes zum Antreiben des Aufsatzes ist zweckmäßigerweise unabhängig von der Vibrationserzeugungseinrichtung ansteuerbar und gestattet im Gegensatz zu solchen Fußpflegegeräten, bei denen Aufsätze auf einen den Vibrationserzeuger abdeckenden Schwingdom aufgesteckt werden, eine sehr viel gezieltere Pflege oder Behandlung einzelner Fußbereiche, insbesondere auch was die Behandlungsintensität betrifft. Die vorbekannten Pflege- oder Behandlungsaufsätze wirken somit mit ihren unterschiedlichen Ausgestaltungen rotatorisch auf den jeweils gewünschten Fußbereich ein.
  • Aus DE 201 10 876 U1 ist ferner bekannt, ein solches vorbeschriebenes Fußpflegegerät mit Pflege- oder Behandlungsaufsätzen aufzurüsten, bei denen die rotierende Antriebsbewegung zum Antreiben eines den Aufsatz zugeordneten beweglichen Massageelements in eine sich zur rotierenden Antriebsbewegung unterscheidenden Bewegung umgesetzt wird. Beschrieben sind in diesem Dokument beispielsweise Pflege- oder Behandlungsaufsätze, die über eine rotierend angetriebene Walze verfügen oder bei denen die Behandlungsoberfläche translatorisch oszillierend bewegt wird. Beschrieben ist in diesem Dokument auch ein Massageaufsatz, der über mehrere Stößel verfügt, die sich innerhalb des Massageaufsatzes mit ihrem Fuß an einer Steuerkurve abstützen, wodurch die rotatorische Antriebsbewegung in eine Hubbewegung der einzelnen Stößel umgesetzt wird. Die einzelnen Stößel werden nacheinander der Steuerkurve entsprechend angehoben. Die sich bei einem solchen Massageaufsatz einstellende pulsierende Massagewirkung wird als angenehm empfunden. Gleichwohl kann dieses nicht darüber hinweg täuschen, dass durch die einzelnen Stößel jeweils nur eine punktuelle Massage erfolgt. Um eine Hubbewegung ausüben zu können, müssen die Stößel mit einem radialen Abstand zur Drehachse der Steuerkurve angeordnet sein. Zur Erhöhung der Massageintensität verfügt ein solcher Massageaufsatz über mehrere Stößel, was jedoch auch vor dem Hintergrund erfolgt, dass unter Berücksichtigung der von einem Benutzer auf einen solchen Massageaufsatz über seinen Fuß ausgeübten Kraft bei im Durchmesser größeren Stößeln die Gefahr bestünde, dass diese infolge der angelegten Kraft blockieren würden.
  • Ausgehend von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Massageaufsatz der eingangs genannten, gattungsgemäßen Art dergestalt weiterzubilden, dass mit diesem vor allem ein größerer Bereich der Fußsohle pulsierend massiert werden kann, ohne dass grundsätzlich ein leistungsfähigerer Antrieb als zum Betreiben von anderen Massageaufsätzen benötigt wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen eingangs genannten, gattungsgemäßen Massageaufsatz gelöst, bei dem der Massageaufsatz über ein einziges Massageelement verfügt, das gegenüber einer Drehbewegung der Antriebswelle festgelegt ist und bei dem die Anordnung zum Umsetzen der rotierenden Bewegung der Antriebswelle in eine Antriebsbewegung für das Massageelement eine mehrere Rollen umfassende Rollenanordnung aufweist, deren Rollen sich auf einer Steuerkurve mit einer wellenförmigen Steuerkurvenoberfläche abstützen, wobei durch die rotierende Antriebsbewegung die Steuerkurve und die Rollenanordnung drehend relativ zueinander bewegt werden, so dass infolge der Abstützanordnung zwischen den Rollen der Rollenanordnung und der Steuerkurve das Massageelement zum Ausüben einer oszillierenden Hubbewegung angetrieben wird.
  • Bei diesem Massageaufsatz erfolgt in besonders effektiver Weise eine Kraftumsetzung von der rotatorischen Antriebsbewegung, bereitgestellt durch die Antriebswelle des Fußpflegegerätes, in eine Hubbewegung des Massageelementes. Die Rollen einer Rollenanordnung stützen sich auf einer Steuerkurve ab, wobei beide Elemente relativ zueinander gedreht werden. Grundsätzlich ist es möglich, die Steuerkurve rotatorisch anzutreiben oder auch die Rollenanordnung, während das andere, damit zusammenwirkende Element – die Rollenanordnung bzw. die Steuerkurve – drehfest gegenüber der Antriebsbewegung festgelegt ist und dem beweglichen Massageelement zugeordnet ist. Durch Einsatz der Rollen erfolgt ein Umsetzen der Kraft nahezu verlustfrei.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist dem beweglichen Massageelement die Steuerkurve und dem Kupplungsstück des Massageaufsatzes die Rollenanordnung zugeordnet. Bei dieser Ausgestaltung rotiert die Rollenanordnung, während die an der Unterseite des Massageelementes angeordnete Steuerkurve sich auf der Oberseite der Rollen abstützt. Die Steuerkurve weist in Rotationsrichtung der Rollen eine wellenförmige Kontur auf, so dass infolge der beschriebenen Abstützanordnung in Abhängigkeit von der Wellenkontur der Steuerkurve das Massageelement durch die Rollen angehoben wird. Die Rückbewegung nach erfolgtem Hub erfolgt grundsätzlich schwerkraftbedingt und/oder durch die von einem Benutzer über seinen Fuß auf den Massageaufsatz einwirkenden Kraft. Ebenso kann zum Unterstützen der Rückführbewegung das bewegliche Massageelement über Rückstellelemente verfügen, beispielsweise eine Zugfeder. Bei dieser beschriebenen Ausgestaltung ist es zweckmäßig, das Massageelement lose oder zumindest lösbar gegenüber der Rollenanordnung und dem Kupplungsstück des Massageaufsatzes anzuordnen. Beispielsweise kann das Massageelement nach Art einer Kappe ausgebildet sein, in der die Rollenanordnung aufgenommen ist, wobei die Unterseite die Kappe die Steuerkurve trägt und die Oberseite die Massageoberfläche bildet. Der Vorteil einer solchen losen oder lösbaren Anordnung zwischen dem beweglichen Massageelement und dem gegenüber einer Massagebewegung ortsfesten, das Kupplungsstück tragende Element des Massageaufsatzes ist, dass mit einem Massageaufsatz unterschiedliche Massageelemente bereitgestellt werden können, die jeweils eine unterschiedliche Steuerkurve aufweisen. Auf diese Weise kann die Massageintensität sowohl hinsichtlich des ausgeübten Hubes, hinsichtlich der Frequenz und/oder auch hinsichtlich der Massagecharakteristik – weich oder hart – den jeweiligen Bedürfnissen eines Benutzers entsprechend eingesetzt werden.
  • Das bewegliche Massageelement ist gegenüber der rotierenden Antriebsbewegung festgelegt, beispielsweise dadurch, dass das Massageelement über zwei oder mehrere zungenartige, zum Fußpflegegerät weisende Fortsätze aufweist, die jeweils in eine Öffnung des Fußpflegegerätes, beispielsweise eingebracht in das Gehäuse des Fußpflegegerätes, eingreifen. Grundsätzlich braucht ein solches Massageelement nicht weiter gesichert zu werden. Um eine gewisse Abzugssicherung bereitzustellen, ist jedoch in einer Weiterbildung vorgesehen, an den freien Enden dieser Fortsätze Rastwülste anzuordnen, die die Öffnung hintergreifen, so dass das Massageelement nur bewusst, und zwar bei Anlegen einer gewissen Abzugskraft abgezogen werden kann.
  • Das Fußpflegegerät zum Antreiben des vorbeschriebenen Massageaufsatzes ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung Teil einer Fußpflegeeinrichtung, die über ein Fußbad verfügt. Das Fußpflegegerät ist in diese Fußpflegeeinrichtung integriert, wobei zweckmäßigerweise das freie Ende der Antriebswelle aus dem Gehäuse der Fußpflegeeinrichtung an einer solchen Stelle heraustritt, die oberhalb des maximalen Flüssigkeitsspiegels des Fußbades liegt. Beispielsweise befindet sich das Fußpflegegerät innerhalb eines das Fußbad in zwei Teilbäder teilenden Steges oder Vorsprungs, so dass das freie Ende der Antriebswelle zwischen diesen beiden Teilbädern, jeweils zur Aufnahme eines Fußes vorgesehen, angeordnet ist. Ein Benutzer kann dann gleichzeitig einen Fuß in dem Fußbad abstellen, während der andere an dem Massageaufsatz massiert wird.
  • Nachfolgend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren beschrieben. Es zeigen:
  • 1: eine schematisierte, zum Teil quer geschnittene Darstellung eines auf ein Fußpflegegerät aufgesetzten Massageaufsatz,
  • 2: eine Draufsicht auf den unteren Teil des Massageaufsatzes der
  • 1,
  • 3: eine Unteransicht des beweglichen Massageelementes des Massageaufsatzes der 1 mit einer unterseitigen Steuerkurve und
  • 4: eine Darstellung entsprechend 1 nach Drehen des unteren Elementes des Massageaufsatzes gegenüber dem oberen.
  • Ein Massageaufsatz 1 ist auf das Gehäuse 2 eines ansonsten nicht näher dargestellten Fußpflegegerätes aufgesetzt. Der Massageaufsatz 1 verfügt über einen Kupplungsabschnitt 3, der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel über eine untere Aufnahme 4 zum drehmomentschlüssigen Aufnehmen des freien Endes einer dem Fußpflegegerät zugehörigen Antriebswelle aufweist. Die Antriebswelle selbst ist rotierend durch einen Elektromotor antreibbar, so dass auf diese Weise ebenfalls der Kupplungsabschnitt 3 bei einer Rotationsbewegung der Antriebswelle rotierend angetrieben ist. Der Kupplungsabschnitt 3 des Massageaufsatzes 1 trägt einen zylindrischen Halter 5, in dem eine aus drei Rollen 6, 7, 8 bestehende Rollenanordnung aufgenommen ist. Die in dem Halter 5 aufgenommene Rollenanordnung ist in einer Draufsicht in 2 gezeigt. Der Halter 5 verfügt über einen äußeren zylindrischen Rand 9, der eine Aufnahme 10 definiert, in der die Rollenanordnung mit den Rollen 6, 7, 8 aufgenommen ist. Die einzelnen Rollen 6, 7, 8 sind jeweils auf sich radial zur Drehachse 11 erstreckende Steckachsen 12, 13, 14 drehbar gelagert. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Kupplungsabschnitt 3 mit dem Halter 5 drehmomentschlüssig verbunden, beispielsweise an diesem angeformt, so dass bei einem rotierenden Antrieb der gesamte Halter mit der Rollenanordnung um die Drehachse 11 gedreht wird.
  • Der Massageaufsatz 1 verfügt ferner über ein bewegliches Massageelement 15, dessen Bewegungsart sich von der rotierenden Antriebsbewegung unterscheidet. Das Massageelement 15 ist als Kappe ausgebildet und verfügt über einen umlaufenden Kragen 16 (vgl. 3 und 4), an den nach unten zum Gehäuse 2 des Fußpflegegerätes hinweisend zwei zungenartige Fortsätze 17, 18 angeformt sind. Diese Fortsätze 17, 18 greifen ein in jeweils eine Öffnung 19, 20 des Gehäuses 2 des Fußpflegegerätes. In diesen Öffnungen 19, 20 sind die Fortsätze 17, 18 gegenüber einer rotierenden Antriebsbewegung des Kupplungsstücks 3 bzw. des Halters 5 festgelegt. Die Fortsätze 17, 18 tragen an ihrem unteren Ende jeweils einen Rastwulst 21, 22, der die Gehäusewand hintergreift. Die lichte Weite der Öffnungen 19, 20 ist so konzipiert, dass die Rastwülste 21 bzw. 22 durch die Öffnungen hindurch treten können. Die Rastwülste 21, 22 dienen zum Halten des Massageelementes 15 an dem Gehäuse 2. Gleichwohl kann das Massageelement 15 ohne weiteres durch Abziehen von dem Gehäuse 2 entfernt werden.
  • Das Massageelement 15 trägt unterseitig eine Steuerkurve 23, die eine wellenförmige Kontur aufweist, wobei in 3 die Wellenberge mit einem B und die Wellentäler mit einen T gekennzeichnet sind. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die in Umfangsrichtung gesehen wellenförmige Kontur der Steuerkurve 23 so ausgelegt, dass drei Wellenberge B und drei Wellentäler T ausgebildet sind. Bei der in 1 dargestellten Stellung zwischen dem Halter 5 mit seiner Rollenanordnung und dem Massageelement 15 befinden sich die Wellenberge B zwischen den einzelnen Rollen 6, 7, B. In dieser Stellung stützt sich die Unterseite des Massageelementes 15 mit ihrem Wellentälern T auf den Rollen 6, 7, 8 ab. Bei einem Drehen des Halters 5 werden die Rollen 6, 7, 8 an der Oberfläche der Steuerkurve 23 entlang bewegt, wobei durch diese das Massageelement 15 durch die zu einem Wellenberg führende ansteigende Flanke der Steuerkurve nach oben bewegt wird. Durch diesen Bewegungsabschnitt wird ein Hub des Massageelementes 15 bewirkt. 4 zeigt das Massageelement 15 in seiner angehobenen Stellung, bei der sich die Wellenberge B der Steuerkurve 23 auf den Rollen 6, 7, 8 abstützen. Eine Rückführbewegung des Massageelementes 15 bei weiterem Drehen des Halters 5 erfolgt bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel zunächst schwerkraftbedingt, bei einer Benutzung des Massageaufsatzes 1 durch die Gegenkraft eines zu massierenden Fußes.
  • Der Massageaufsatz 15 kann zusammen mit dem Halter 5 von dem Fußpflegegerät abgenommen werden. Ferner kann das Massageelement 15 von dem Halter 5 gelöst werden, für den Fall, dass das Massageelement 15 durch ein anderes, beispielsweise mit einer anderen Steuerkurvencharakteristik ausgetauscht werden soll.
  • Die Außenseite des Halters 5 und die Innenfläche des Kragens 16 des Montageelements 15 sind aufeinander abgestimmt, so dass das Massageelement 15 hinsichtlich seiner oszillierenden Hubbewegung an dem Halter 5 geführt ist.
  • 1
    Massageaufsatz
    2
    Gehäuse
    3
    Kupplungsabschnitt
    4
    Aufnahme
    5
    Halter
    6
    Rolle
    7
    Rolle
    8
    Rolle
    9
    Rand
    10
    Aufnahme
    11
    Drehachse
    12
    Steckachse
    13
    Steckachse
    14
    Steckachse
    15
    Massageelement
    16
    Kragen
    17
    Fortsatz
    18
    Fortsatz
    19
    Öffnung
    20
    Öffnung
    21
    Rastwulst
    22
    Rastwulst
    23
    Steuerkurve
    B
    Wellenberg
    T
    Wellental

Claims (9)

  1. Massageaufsatz für ein Fußpflegegerät mit einer motorisch rotierend angetriebenen Antriebswelle, welcher Massageaufsatz (1) einen Kupplungsabschnitt (3) zum drehmomentschlüssigen Verbinden des Massageaufsatzes (1) mit der Antriebswelle des Fußpflegegerätes sowie eine Anordnung zum Umsetzen der über das Kupplungsstück (3) empfangenen rotierenden Bewegung in eine sich zur rotierenden Antriebsbewegung unterscheidenden Bewegung eines eine Hubbewegung ausübenden und durch die Anordnung angetriebenen Massageelements (15) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Massageaufsatz (1) über ein einziges Massageelement (15) verfügt, das gegenüber einer Drehbewegung der Antriebswelle festgelegt ist und dass die Anordnung zum Umsetzen der rotierenden Bewegung der Antriebswelle in eine Antriebsbewegung für das Massageelement (15) eine mehrere Rollen (6, 7, 8) umfassende Rollenanordnung aufweist, deren Rollen (6, 7, 8) sich auf einer Steuerkurve (23) mit einer wellenförmigen Steuerkurvenoberfläche abstützen, wobei durch die rotierende Antriebsbewegung die Steuerkurve (23) und die Rollenanordnung drehend relativ zueinander bewegt werden, so dass infolge der Abstützanordnung zwischen den Rollen (6, 7, 8) der Rollenanordnung und der Steuerkurve (23) das Massageelement (15) zum Ausüben einer oszillierenden Hubbewegung angetrieben wird.
  2. Massageaufsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollenanordnung durch die Antriebswelle des Fußpflegegerätes rotierend angetrieben wird und die Steuerkurve (23) dem drehfest gegenüber der rotierenden Antriebsbewegung festgelegten Massageelement (15) zugeordnet ist.
  3. Massageaufsatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Massageelement (15) einen umlaufenden, nach unten vorspringenden, die Steuerkurve (23) einfassenden, zylindrischen Kragen (16) aufweist, in den das die Rollenanordnung tragende Element (5) des Massageaufsatzes (1) eingreift.
  4. Massageaufsatz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Massageelement (15) durch den Eingriff des die Rollenanordnung tragenden Elements (5) in die durch den Kragen (16) gebildete Aufnahme hinsichtlich seiner Hubbewegung geführt ist.
  5. Massageaufsatz nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Massageelement (15) lose auf dem eine Rollenanordnung tragenden Element (5) aufliegt.
  6. Massageaufsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Massageelement (15) zwei zu dem Fußgerät weisende, abragende, zungenartige Fortsätze (17, 18) aufweist, die zum Festlegen des Massageelements (15) gegenüber einer Drehbewegung der Antriebswelle in Öffnungen (19, 20) des Gehäuses des Fußpflegegerätes eingreifen.
  7. Massageaufsatz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fortsätze (17, 18) an ihrem freien Ende jeweils einen Rastwulst (21, 22) aufweisen, die einen der Öffnung (19, 20) des Gehäuses (2) des Fußpflegegerätes zugeordneten Hinterschnitt hintergreifen.
  8. Fußpflegegerät mit einem motorischen, insbesondere elektromotorischen Antrieb, mit einer durch den Antrieb rotierend angetriebenen Antriebswelle und mit einem lösbar drehmomentschlüssig auf das freien Ende der Antriebswelle aufsteckbaren Massageaufsatz (1), dadurch gekennzeichnet, dass der Massageaufsatz (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 ausgebildet ist.
  9. Fußpflegegerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußpflegegerät Teil einer Fußpflegeeinrichtung mit einem Fußbad ist, wobei das freie Ende der Antriebswelle des Fußpflegegerätes außerhalb des maximal möglichen Flüssigkeitsspiegels des Fußbades angeordnet ist.
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