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Die
vorliegende Erfindung betrifft Antischmerz-Mittel für ein Epiliergerät des Typs,
der eine sich drehende Walze aufweist, die mit Zangen versehen ist,
die die überflüssigen,
unerwünschten
Haare des menschlichen Körpers
ausreißen
sollen.
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Dieser
Gerätetyp
weist Zangen in Form von Lamellen oder Scheiben auf, die auf einer
sich drehenden Walze angeordnet sind, wobei die Zangen dazu gebracht
werden, sich derart periodisch zu schließen und zu öffnen, dass die Haare in der
Nähe der
Haut eingeklemmt bzw. die durch die Drehung der Walze ausgerissenen
Haare abgeführt
werden. Das Ausreißen
der Haare erweist sich als eine sehr wirksame Methode gegen ihr
Nachwachsen, es erzeugt jedoch häufig
einen nicht zu vernachlässigenden
Schmerz.
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Der
Stand der Technik bestätigt
die Verwendung mehrerer Methoden, die auf verschiedene Antischmerz-Vorrichtungen
zurückgreifen,
welche Epiliergeräten
zugeordnet sind. So ist insbesondere aus der WO 95/07638 auf den
Namen der Anmelderin eine Vorrichtung zum Abkühlen der Haut unmittelbar vor
der Epilierung bekannt, indem die Verdampfung einer auf die Haut
aufgebrachten Flüssigkeit
genutzt wird. Diese Vorrichtung erfordert jedoch Mittel wie einen
Flüssigkeitsbehälter und
einen Ventilator, die den Platzbedarf und die Kosten für das Gerät erhöhen.
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Weitere
Antischmerz-Vorrichtungen zur Epilierung sind aus den Dokumenten
DE 44 08 809 und WO 98/55000
bekannt, die Mittel zur elektrischen Stimulierung der Haut durch
die Abgabe von elektrischen Impulsen bzw. von elektrischen Entladungen auf
den zu epilierenden Bereich beschreiben. Diese Vorrichtungen erweisen
sich als begrenzt wirksam und sind dabei komplex und teuer.
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Die
Wirksamkeit der Antischmerz-Vorrichtungen, die in Verbindung mit
Epiliergeräten
verwendet werden, wurde dadurch stark verbessert, dass die mechanische
Vibrationsstimulierung der Haut gleichzeitig mit der Epilierung
verwendet wird.
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So
beschreiben die Dokumente
EP
0 671 136 und WO 99/13750 auf den Namen der Anmelderin
Stacheln und Bürsten,
die fest an der sich drehenden Walze angebracht sind, die die Zangen
trägt.
Die Bürsten
und Stacheln werden von einem langgestreckten, vertieften Bereich
getragen, der sich parallel zur Ausrichtung der Zangen der sich
drehenden Walze erstreckt. Die Bürsten
bewirken das Aufrichten der Haare vor der Epilierung, während die
Stacheln auf der Haut eine Massagewirkung erzeugen, die mehr oder
weniger ausgeprägt
ist und eine Schmerzempfindung erzeugt, die den Epilierschmerz überlagert.
Die Bürsten
und vor allem die Stacheln, die über eine
bestimmte Tiefe in die Haut eindringen, können auf dieser Reizungen verursachen.
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Ebenso
wurde in der WO 97/00032 ein Epiliergerät mit Drehzangen vorgeschlagen,
das eine Reihe von beweglichen Rollen aufweist, die radial durch
die Zentrifugalkraft und/oder durch Federn geschoben werden und
mechanische Impulse auf die Haut aufbringen, um den durch das Ausreißen der Haare
hervorgerufenen Schmerz zu verbergen. Diese Lösung erweist sich dennoch als
kompliziert, sie erfordert auch Ausführungsgenauigkeiten und hohe Kosten
für ihre
Bauteile.
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Weitere
Epiliergeräte
mit Vorrichtungen zur Vibrationsstimulierung der Haut wurden in
den Dokumenten wie in der
EP
0 493 849 , wo ein vibrierendes Gitter die Epiliermittel
abdeckt, oder in der
EP 0 760 219 vorgeschlagen,
wo das Gehäuse
des Gerätes
einen vibrierenden Rahmen oder zusätzliche vibrierende Walzen
aufweist, wobei der Rahmen oder die Walzen neben der Walze mit Zangen
angeordnet sind. Diese Vibrationsmittel verdecken jedoch den zu
epilierenden Bereich und erfordern gleichzeitig zusätzliche
Mechanismen für
ihren Antrieb.
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In
der
EP 0 760 219 ist
insbesondere zu sehen, dass der senkrecht zur Haut vibrierende Rahmen
ferner einen Zapfen aufweist, der einer im Epilierkopf ausgebildeten
Rille folgt, um eine zusätzliche,
bezüglich
der Haut in Längsrichtung
verlaufende Bewegung auszuführen.
Dieses System kann jedoch lediglich mit einem vibrierenden Mechanismus
zum Antreiben des Epilierkopfes angewendet werden, der Vibrationen
mit geringer Amplitude erzeugt, da ein derartiger, auf einer Walze
mit Zangen angeordneter Zapfen beim Drehen der Walze ausgerissen werden würde. Es
ist nun bekannt, dass dieser Mechanismus mit Vibrationsbewegung
für eine
Epilierung durch Ausreißen
der Haare unwirksam ist.
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Die
WO 97/19613 beschreibt ein Epiliergerät, das neben der Walze mit
Zangen einen Kamm oder eine Hand mit flexiblen Stacheln aufweist,
die vibrierend am Gehäuse
angebracht sind. Diese Lösung
erfordert jedoch einen noch ausgeklügelteren, und somit komplizierten
Mechanismus zum Versetzen in Vibration.
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Die
FR 2 745 992 auf den Namen
der Anmelderin beschreibt ein Epiliergerät, dessen Epilierwalze von
einem Bügel
umgeben ist, der am Gehäuse
vibrierend angebracht ist. Selbst wenn die Vibrationsantriebsmittel
gegenüber
den vorhergehenden Ausführungen
etwas vereinfacht sind, bedecken die vibrierenden Teile nichtsdestoweniger
ebenfalls den zu epilierenden Bereich, was für die Benutzerin störend ist.
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Dies
gilt auch für
die
EP 0 861 615 , in
der das Epiliergerät
mit Mitteln zum Spannen der Haut versehen ist, wobei diese Mittel
als zwei angelenkte Arme ausgebildet sind, die auf der einen und
auf der anderen Seite des Epilierkopfes angeordnet sind und so in eine
Schwenk- oder Translationsbewegung versetzt werden, dass die Haut
beim Ausreißen
gespannt und unmittelbar nach dem Ausreißen wieder entspannt wird.
Abgesehen von der Tatsache, dass der Epilierbereich durch die angelenkten
Arme verdeckt ist, kann eine auf die Haut aufgebrachte Spannung
insbesondere in den knochigen Körperbereichen
der Benutzerin zu Schmerzen und/oder Reizungen führen.
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Das
Ziel der Erfindung besteht darin, wenigstens teilweise die oben
genannten Nachteile zu beseitigen und ein Epiliergerät mit einer
sich drehenden Walze mit Zangen vorzuschlagen, das Antischmerz-Mittel
aufweist, die dazu bestimmt sind, beim Ausreißen der Haare mechanisch auf
den zu epilierenden Bereich zu wirken, so dass der während der Epilierung
verspürte
Schmerz wirksam überlagert wird.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung ist ein Epiliergerät mit Antischmerz-Mitteln,
die gleichzeitig zum Ausreißen
wirken und dabei den zu epilierenden Bereich sichtbar lassen.
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Ein
zusätzliches
Ziel der Erfindung ist ein Epiliergerät, das mit zuverlässigen Antischmerz-Mitteln
versehen ist, deren Bauweise einfach ist und die sich für eine Massenherstellung
mit geringen Herstellungskosten eignen.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung ist es, ein Zubehörteil zu schaffen, das wirksame
Antischmerz-Mittel integriert und praktisch mit jedem mit beweglichen
Zangen versehenen Epiliergerät
verwendet werden kann, ohne dass dabei konstruktive Änderungen
am Gerät
und/oder an der Vorrichtung vorzunehmen sind.
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Diese
Ziele werden mit einem Epiliergerät mit einem Gehäuse erreicht,
das einen Elektromotor zum Antreiben eines Drehsystems mit Klemmvorrichtungen
und von Betätigungsmitteln
umschließt,
welche mindestens eine Klemmvorrichtung, die die Hauthaare ausreißen soll,
in eine zyklische Schließ-/Öffnungsbewegung
versetzen, wobei das Gerät
mindestens ein bewegliches Element aufweist, das neben dem Epilierkopf
angebracht ist und mit der Haut in Kontakt gelangen soll, dadurch
gekennzeichnet, dass das Element aufgrund einer Verlagerung in der
Ebene der Haut beim Epilieren eine Massage durchführt.
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Unter
einem Drehsystem mit einer Klemmvorrichtung ist jegliche Vorrichtung
zu verstehen, die die Epilierzangen tragen und in eine kontinuierliche Drehbewegung
um mindestens eine Drehachse versetzen kann. Eine derartige Vorrichtung
kann insbesondere eine sich drehende Walze mit Zangen sein, aber
auch ein Riemen, der Zangen trägt,
eine Kette, die angelenkte Module, welche Epilierzangen tragen, antreibt
usw.
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Diese
Verlagerung in der Ebene der Haut erzeugt insbesondere eine Massagewirkung
durch eine Reibung, die unmittelbar neben dem Betätigungsbereich
des Epilierkopfes und somit in einem an den Epilierbereich angrenzenden
Bereich ausgeführt
wird. Bei Test, die bei verschiedenen Personen durchgeführt wurden,
hat man festgestellt, dass die Tatsache, dass ein durch den Schmerz
sensibilisierter Bereich durch Reiben stark massiert wird, ein unmittelbares
Nachlassen des Schmerzes bewirkt. Es wurde auch festgestellt, dass
durch das Massieren eines Hautbereichs vor oder während eines
Ausreißvorgangs
der Haare diese Massage eine betäubende Wirkung
hat und der durch das Epilieren verursachte Schmerz anschließend erträglicher
wird.
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Die
Wirksamkeit der Massage als Antischmerz-Mittel ist direkt mit der
Massagedauer verbunden. Daraus hat man geschlossen, dass zumindest während der
Phase des Ausreißens
der Haare, jedoch vorzugsweise während
des gesamten Epiliervorgangs und gleichzeitig dazu die Haut massiert werden
muss.
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Darüber hinaus
stellt man eine positive Wirkung der Massage der Hautoberfläche der
Haut hinsichtlich der Mikroblutzirkulation fest, was durch das Reiben
zu einer Milderung der vorhandenen roten Punkte führt, die
durch das Ausreißen
der Haare verursacht werden.
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Um
die genannte beruhigende Wirkung zu erhalten und die Haut bei einer
anhaltenden Massage ihrer Oberfläche
nicht zu verletzen, ist es erforderlich, dass die Fläche des
beweglichen Elements, die mit der Haut in Kontakt ist, glatt, fein,
filzig ist oder allgemeiner einen geringen Reibungskoeffizienten
aufweist. Die Fläche,
die mit der Haut in Kontakt ist, kann Vorsprünge oder Vertiefungen aufweisen,
die mehr oder weniger beabstandet sind und zum Beispiel eine Höhe zwischen
0,5 bis 2 mm und ein Abstand zwischen 2 und 10 mm betragen. Somit
kann die Haut von dem beweglichen Element in Bewegung versetzt werden,
was zur Reibung des beweglichen Elements an der Haut hinzukommt
und zur Verbesserung der gewünschten
Beruhigungswirkung beiträgt. Es
kann auch eine Flüssigkeit
verwendet werden, die durch die Reibung zwischen der Haut und der
Fläche des
beweglichen Elements, die mit der Haut in Kontakt ist, auf die Haut
aufgetragen wird. Eine derartige Flüssigkeit könnte z.B. ein Öl, Fett
oder eine Salbe sein. Diese Flüssigkeit
könnte
zum Zeitpunkt der Massage auf den Hautbereich aufgetragen werden oder
in einem vom Epiliergerät
getragenen Behälter enthalten
sein.
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Es
wurde somit festgestellt, dass eine derartige Einwirkung durch das
Reiben und die Verlagerung der Haut, die kontinuierlich auf dieser
durchgeführt
wird, den Epiliervorgang angenehmer macht, wobei der mögliche Schmerz,
der beim Ausreißen verspürt wird,
anschließend
durch Massage gelindert wird. Weiterhin wurde festgestellt, dass
die äußere Erscheinung
der Haut deutlich verbessert ist.
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Vorzugsweise
wird das bewegliche Element in eine translatorische Hin- und Herbewegung
versetzt, und zwar in eine Richtung, die senkrecht zur Verlagerungsrichtung
des Geräts
auf der Haut beim Epilieren verläuft.
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Somit
kann durch eine vibrierende Translationsbewegung des beweglichen
Elements mit einer ausreichend großen Amplitude eine anhaltende
Massage der Haut durch Reiben erhalten werden. Bezüglich der
Richtung dieser Bewegung ist festgestellt worden, dass es durch
eine derartige Richtung möglich
ist, gleichzeitig zur Verlagerung des Geräts auf der Haut für eine Epilierung
eine Reibung an der Haut durchzuführen, ohne dass dabei die Vorwärtsbewegung
des Geräts
auf der Haut behindert wird.
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Darüber hinaus
erfolgt die Bewegung in eine zur Drehachse des Epilierkopfes parallele
Richtung, wodurch dessen Bewegung weiter dazu verwendet werden kann,
insbesondere die Epilierzangen in eine Translationsbewegung zu versetzen,
um dem beweglichen Element diese zu übertragen und somit die Bauweise
der Mittel zu vereinfachen, die dieses Element betätigen.
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Vorteilhafterweise
wird das bewegliche Element in eine vibrierende Translationsbewegung
mit einer Frequenz versetzt, die gleich oder größer 30 Hz ist.
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Theoretische
und angewandte medizinische Untersuchungen haben nämlich ergeben,
dass die schmerzlindernde Wirkung eine Funktion der Frequenz der
Vibrationsstimulierung ist. Somit wird für die oben genannten Werte
der Verlagerungsfrequenz des beweglichen Elements auf der Haut eine
wirksame beruhigende Wirkung erhalten.
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Vorzugsweise
wird das bewegliche Element von der normalen Verlagerungsrichtung
des Geräts auf
der Haut aus gesehen vom Gehäuse
hinter dem Epilierkopf getragen. An einer einzigen Seite, am gesamten
Umfang des Epilierfensters oder an einem Abschnitt dieses Umfangs
könnten
ein oder mehrere bewegliche Elemente angebracht sein. Eine Anordnung
hinter dem Epilierkopf wird jedoch bevorzugt, da somit eine gute
Sicht auf den zu epilierenden Bereich erhalten werden kann.
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Vorteilhafterweise
ist die Fläche
des beweglichen Elements, die mit der Haut in Kontakt ist, im Wesentlichen
eben oder kann auch geringfügig
konvex sein und/oder Vorsprünge
aufweisen.
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Somit
wird mit einer ebenen oder geringfügig konvexen Kontaktfläche die
Kontaktfläche
zwischen der Haut und dem beweglichen Element optimiert, was der
Massage eine bessere Wirksamkeit verleiht. Darüber hinaus ist es durch die
Vorsprünge
möglich, die
tieferen Hautschichten gleichzeitig mit der Durchführung der
Massage auf der Oberfläche
zu massieren, wobei die Haut zwischen die ebene Oberfläche der
Gleitbacke und die der Vorsprünge
dringt.
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In
einer ersten Ausführungsform
der Erfindung weist das Epiliergerät Betätigungsmittel auf, die das
bewegliche Element in Bewegung versetzen, wobei die Mittel aus Mitteln
bestehen, die drehende Vibrationen erzeugen, und aus Mitteln, die
diese Vibrationen in translatorische Vibrationen umwandeln.
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Somit
haben derartige Betätigungsmittel eine
einfache und zuverlässige
Bauweise und bleiben dabei unauffällig, so dass sie leicht in
die Konstruktion eines Epiliergeräts integriert werden können. Die
drehenden Vibrationen können
auf einfache Weise erzeugt werden, indem die Bewegung eines der
sich drehenden Teile des Geräts,
insbesondere der Motor oder ein Teil des Getriebezugs des Geräts, genutzt
wird. Diese Vibrationen werden anschließend durch geeignete Mittel
in translatorische Hin- und Herbewegungen des beweglichen Elements
auf der Haut umgewandelt.
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In
einer ersten Variante der ersten Ausführungsform weisen die Mittel,
die drehende Vibrationen erzeugen, ein Exzenterteil auf, das um
eine Achse dreht, die senkrecht zur Drehachse des Epilierkopfes
ist.
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Es
hat sich herausgestellt, dass eine derartige Bauweise robust ist,
eine wirksame Funktionsweise hat und dabei einfach herzustellen
ist.
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In
einer zweiten Variante der ersten Ausführungsform der Erfindung weisen
die Mittel, die drehende Vibrationen erzeugen, ein Unwuchtteil auf, das
sich um eine Achse dreht, die senkrecht zur Drehachse des Epilierkopfes
ist.
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Diese
Variante besitzt die Vorteile der vorherigen Variante, wobei sie
die Konstruktion vereinfacht.
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Vorteilhafterweise
werden die Mittel, die drehende Vibrationen erzeugen, unabhängig von
den Mitteln zum Antreiben der Epilierzangen in Bewegung versetzt.
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Zwar
könnte
in Erwägung
gezogen werden, die Drehbewegung des Motors oder des Getriebezugs
des Epiliergeräts
zu nutzen, doch in den meisten Fällen
sind die Achse des Motors und die der Getriebe parallel zur Drehachse
des Epilierkopfes. Infolgedessen müsste ein Winkelvorgelege verwendet werden,
um die Drehbewegung zu erhalten, die zur Betätigung des beweglichen Elements
erforderlich ist, was die Bauweise des Geräts komplizierter machen würde.
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Insbesondere
durch die Verwendung eines getrennten Antriebsmotors mit einer Drehachse,
die koaxial zur Drehachse der Teile verläuft, welche drehende Vibrationen
erzeugen, kann die Bauweise stark vereinfacht werden. Darüber hinaus
kann die Frequenz der Vibrationsbewegung des beweglichen Elements,
das die Haut massiert, variiert werden, indem ferner die Ausgangsdrehgeschwindigkeit
der Achse des getrennten Antriebsmotors ausgewählt wird. Bei einem getrennten
Antrieb kann der Benutzer nach seinem Belieben die Frequenz innerhalb
eines vorbestimmten Bereichs verändern.
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In
einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung wird das bewegliche Element direkt vom Epilierkopf
in Bewegung versetzt. Bei einem translatorisch bewegbaren Kopf gelangt
somit das bewegliche Element mit den Seitenflanschen des Kopfes
in Eingriff und folgt der Bewegung dieses Kopfes.
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Vorteilhafterweise
ist das bewegliche Element von einem Zubehörteil getragen, das Mittel
zur Befestigung des Geräts
am Gehäuse
und Mittel aufweist, die das bewegliche Element mit den Betätigungsmitteln
verbinden.
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Die
Massagemittel, der Motor und die Antriebsmittel könnten Teil
eines Zubehörteils
(zwar etwas schwerer) sein, welches durch Befestigungsmittel und
elektrische Verbindungsanschlüsse
mit dem Epiliergerät
verbunden wären.
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Somit
könnte
ein derartiges Zubehörteil praktisch
mit jedem Epiliergerät
verwendet werden, ohne dass dabei konstruktive Änderungen an diesem vorgenommen
werden müssen.
Darüber
hinaus kann ein derartiges Zubehörteil
leicht vom Gerät
abgenommen werden, damit es gereinigt oder sterilisiert werden kann
oder damit seine Komponenten, die mit der Haut in Kontakt sind,
ausgetauscht werden können.
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Die
Erfindung betrifft auch ein Epilierverfahren durch Ausreißen der
Haare mit einem erfindungsgemäßen Gerät, das darin
besteht, gleichzeitig mit dem Epilieren eine Massage des Hautbereichs,
der sich neben dem Epilierbereich befindet, durch Reiben durchzuführen.
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Die
Erfindung wird beim Lesen der Ausführungsformen, die keineswegs
einschränkend
und in den beiliegenden Figuren veranschaulicht sind, besser verstanden.
Darin zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Epiliergeräts nach einer ersten Ausführungsform
der Erfindung, wobei ein Teil des Gehäuses entfernt wurde;
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2 eine
Ansicht von oben des Geräts
aus 1;
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3 eine
perspektivische Ansicht einer Betätigungsunterbaugruppe gemäß einer
ersten Variante der ersten Ausführungsform
der Erfindung;
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4 eine
perspektivische Ansicht einer Betätigungsunterbaugruppe gemäß einer
zweiten Variante des ersten Ausführungsbeispiels
der Erfindung;
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5 eine
perspektivische Ansicht eines Epiliergeräts nach der zweiten Ausführungsform
der Erfindung;
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6a und 6b ein
Zubehörteil
des Geräts
aus 5;
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7 eine
Ausführungsvariante
des in 5 dargestellten Geräts.
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Ein
Epiliergerät,
das erfindungsgemäße Antischmerz-Mittel
verwendet, ist in der
FR 2 758
060 auf den Namen der Anmelderin beschrieben. Es ist jedoch
offensichtlich, dass dieses Gerät
lediglich ein Verwendungsbeispiel darstellt, da jedes Epiliergerät, insbesondere
ein Epiliergerät
mit einer sich drehenden Walze mit Ausreißzangen, an die Verwendung mit
derartigen Mitteln angepasst werden kann.
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In 1 ist
ein Epiliergerät
zu sehen, mit einer Walze 1, die drehbar um eine Achse 4 angebracht
ist. Die Walze 1 weist mehrere Klemmvorrichtungen auf,
wobei jede Vorrichtung aus zwei nebeneinanderliegenden Lamellen 2, 3 besteht.
Die Zangen werden von einem Nockenmechanismus angetrieben, wobei
die sich drehende Walze 1 und der Nockenmechanismus über einen
Getriebezug 9 von einem Elektromotor 10 angetrieben
werden, wobei all diese Bestandteile im Gehäuse 7 des Epiliergeräts angeordnet
sind.
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Unter
der Wirkung der Nocken, die an den Außenflächen der Flansche 5, 6 angeordnet
sind, verlagern sich diese im Betrieb translatorisch und treiben
die Klemmvorrichtungen so an, dass diese sich verlagern. Somit kann
sich eine bewegliche Lamelle 2 abwechselnd von einer angrenzenden
Lamelle 3 wegbewegen oder sich an diese anlegen. Durch
das Versetzen der beweglichen Lamelle 2 in eine translatorische
Bewegung wird das Schließen bzw.
das Öffnen
der Epilierzange bewirkt, damit die Haare eingeklemmt und ausgerissen
und nach dem Ausreißen
wieder losgelassen werden, und dies je nach Drehung der Walze 1.
Somit werden die Haare des zu epilierenden Bereichs, die sich vor
einem Fenster 8 des Gehäuses 7 befinden,
infolge der Drehung der Walze 1 oder des Epilierkopfes
ausgerissen.
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Wie
insbesondere in den 1 und 2 zu sehen
ist, weist das Epiliergerät
auch ein bewegliches Element oder eine Gleitbacke 12 auf,
die zur Ausführung
einer Bewegung in der Ebene der Haut von Antriebsmitteln betätigt wird,
deren Aufbau und Funktionsweise nachfolgend erklärt werden. Diese Bewegung ist
vorzugsweise eine Hin- und Herbewegung, die in 2 in
die durch die Pfeile angezeigte Richtung ausgeführt wird. Eine oder mehrere
beruhigende Gleitbacken könnten
am Umfang des Epilierfensters 8 angebracht sein. Es wird
jedoch bevorzugt, die Gleitbacke 12 von der Ausreißrichtung
der Haare aus gesehen hinter dem Epilierkopf anzubringen, damit
der zu epilierende Hautbereich besser zu sehen ist.
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Die
Gleitbacke 12 ist bezüglich
des Gehäuses 7 von
einem Trageteil 14 auf Führungsstangen 15 gehalten,
die fest in entsprechenden Öffnungen angebracht
sind, welche im Trageteil 14 ausgebildet sind. Die Gleitbacke 12 weist
Führungsrillen 13 auf, die
das Gleiten entlang den Stangen 15 und parallel zur Achse 4 der
Zangenwalze 1 ermöglichen.
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Die
Gleitbacke 12 ist bezüglich
des Gehäuses 7 bei
einer vorbestimmten Höhe
so angebracht, dass sich ihr oberer Abschnitt praktisch auf gleicher Höhe wie der
Umfang der Walze 1 befindet. Somit befinden sich das Ende
der Klemmlamellen 2, 3 und das der Gleitbacke 12 in
der gleichen Ebene, welche im Betrieb der theoretischen Ebene der
Haut entspricht.
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In
einer ersten Ausführungsform
der Erfindung erfolgt das Versetzen in eine translatorische Hin-
und Herbewegung der Gleitbacke oder des beweglichen Elements 12 aufgrund
einer Betätigungsunterbaugruppe 17,
die sich von der Unterbaugruppe zum Antreiben und Betätigen der
Epilierzangen unterscheidet, die im gleichen Gehäuse 7 des Geräts angebracht
ist.
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In
einer in 3 dargestellten ersten Variante
besteht die Unterbaugruppe 17 aus einer Achse 18,
die die Bewegung zum Versetzen in Drehung in ihrem unteren Bereich 19 aufnimmt,
welcher zu diesem Zweck über
geeignete Verbindungsmittel mit der Ausgangswelle eines Elektromotors
oder mit einem anderen sich drehenden Teil verbunden sein kann. Die
Achse 18 ist bezüglich
der horizontalen Ebene, die über
die Achse der Walze 1 verläuft, senkrecht angebracht.
Die Achse 18 weist in ihrem oberen Teil 20 einen
Exzenter oder einen exzentrisch angebrachten Zapfen 21 auf,
der mit einer länglichen Öffnung 23 eines
Bewegungszwischenglieds 22 zusammenwirken kann. Das Bewegungszwischenglied 22 ist
bezüglich
der Gleitbacke 12 fest angebracht, so dass es ihr die von
der Achse 18 übertragene
Bewegung erteilt.
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Im
Betrieb wird die Drehbewegung der senkrechten Achse 18 durch
den exzentrischen Zapfen 21, der sich bezüglich des
Bewegungszwischenglieds 22 verlagert, in einer horizontalen
Ebene in translatorische Vibrationen der Gleitbacke 12 umgewandelt.
Somit beschreibt die Gleitbacke 12 Hin- und Herbewegungen
in der Ebene der Haut und führt
also eine Massage auf dieser durch.
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In
einer zweiten, in 4 dargestellten Ausführungsvariante
der ersten Form weist die Unterbaugruppe 17 auch eine senkrechte
Achse 18 auf, die jedoch an ihrem Ende 20 ein
Unwuchtteil 25 aufweist. Eine flexible Verbindung 27 ermöglicht eine drehende
Vibration des Unwuchtteils 25, wenn die Achse 18 angetrieben
wird. Das obere Ende 26 der Achse 18 ist bezüglich der
Gleitbacke 12 fest angebracht.
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Wenn
die senkrechte Achse 18 drehend angetrieben wird, erzeugt
das Unwuchtteil 25 Vibrationen, die sich um diese Achse
drehen und der Gleitbacke 12 vollständig übertragen werden. Die Gleitbacke 12 wird
durch die festen Stangen 15 in ihrer Verlagerung geführt, und
dadurch werden die von der Gleitbacke erhaltenen drehenden Vibrationen
in translatorische Vibrationen entlang der Führung 13 und somit
parallel zur Achse 4 der Walze 1 umgewandelt.
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Das
Versetzen in Drehung der Achse 18 kann durch den Motor 10 des
Geräts
mittels eines Winkelvorgeleges, insbesondere eines konischen Getriebes,
oder durch einen getrennten Motor erfolgen. Die 1 und 4 zeigen
einen derartigen Motor 28, der eine Motorwelle aufweist,
die koaxial zur Achse 18 der Unterbaugruppe 17 verläuft.
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Die 5 und 6 veranschaulichen eine zweite Ausführungsform
der Erfindung, in der das bewegliche Element oder die Gleitbacke 12 direkt
vom Epilierkopf angetrieben wird. Somit kann die Gleitbacke 12 feststehend
am Gehäuse 7 des
Geräts
angebracht sein, um die translatorische Hin- und Herbewegung des
Epilierkopfes aufzunehmen, oder sie kann bezüglich zu diesem abnehmbar angebracht sein,
insbesondere indem sie als Zubehörteil
des Epiliergeräts
ausgebildet ist. Wie zuvor ist die Gleitbacke 12 angrenzend
an das Epilierfenster, von der Verlagerungsrichtung des Geräts auf der
Haut aus gesehen hinter dem Kopf angeordnet.
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Die 6a und 6b veranschaulichen ein
derartiges Zubehörteil 30,
das aus einem eine Abdeckkappe bildenden Rahmen 31 besteht,
der am oberen Teil des Epiliergeräts angebracht werden soll, wobei
die Gleitbacke 12 am oberen Teil des Rahmens 31 neben
dem im Rahmen 31 ausgebildeten Epilierfenster 8 angebracht
ist. Die Gleitbacke kann in Bezug auf diesen fest oder abnehmbar
angebracht sein. Der Rahmen 31 weist innen Seitenwände oder Bügel 35, 36 auf,
die am Epilierkopf, insbesondere an dessen Seitenflanschen 5, 6 anliegen.
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Der
Rahmen 31 weist darüber
hinaus Mittel 32, 33 zur Befestigung am Gehäuse 7 des
Epiliergeräts
auf. Diese Befestigungsmittel bestehen insbesondere aus einem Haken 33,
der in eine entsprechende Öffnung
des Gehäuses 7 eingesetzt
wird, sowie aus einer hohlen Befestigungslasche 32, die
am Gehäuse 7 des
Geräts
anliegt und in die eine Nase des Gehäuses 7 eingeführt wird.
Die Hülsenteile
jedes Mittels zur Befestigung des Rahmens am Gehäuse haben Abmessungen, die
eine translatorische Verlagerung der entsprechenden Steckerteile
gemäß der Amplitude
der von dem Zubehörteil
ausgeführten Bewegung
ermöglichen.
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Im
Betrieb wird die zyklische Translationsbewegung des Epilierkopfes
durch die Flansche 5, 6 dem Zubehörteil 30,
insbesondere den Bügeln 35, 36 des
Rahmens 31 übermittelt.
Das Zubehörteil 30 wird somit
in eine Vibrationsbewegung entlang einer Richtung versetzt, die
parallel zur Drehachse 4 der Walze 1 verläuft. In
dieser Ausführungsform
folgen alle Komponenten des Zubehörteils 30 der Translationsbewegung
des Epilierkopfes, wobei die Teile zur Befestigung des Rahmens 31 am
Gehäuse 7 des
Geräts
sich in entsprechenden Öffnungen
verlagern.
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Somit
führt die
Gleitbacke in der Hautebene eine Hin- und Herbewegung aus, die den
Hautbereich nach dem Ausreißen
der Haare massiert, was zu einer beruhigenden Wirkung führt, die
den Schmerz rasch lindert.
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Die
sich drehende Walze 1 dreht mit einer Geschwindigkeit von
1300 U/min und der Kopf führt zwei
Hin- und Herbewegungen pro Drehung der Walze aus, was in dem beweglichen
Element oder in der Gleitbacke 12 Vibrationen mit einer
Frequenz von 40 Hz erzeugt. Vibrationen mit einer derartigen oder
höheren
Frequenz beruhigen die durch das Ausreißen der Haare verursachten
Schmerzempfindungen. Es können
Lösungen
zur Verstärkung
der Vibrationsfrequenz der Gleitbacke 12 in Betracht gezogen
werden, insbesondere die Betätigung
der Flansche 5, 6 durch Nocken mit mehr axialen
Vorsprüngen,
wodurch die Anzahl der Hin- und Herbewegungen der Flansche pro Drehung
der Zangenwalze erhöht
wird.
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Die
Amplitude der durch das bewegliche Teil ausgeführten Hin- und Herbewegung
kann z.B. zwischen 1 und 3 mm betragen.
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Die
Oberfläche
der Gleitbacke 12, die mit der Haut in Kontakt ist, muss
so glatt sein, dass die Haut nicht verletzt wird. Vorzugsweise muss
die Rauhigkeit Ra einer derartigen Oberfläche beispielsweise weniger
als 3,2 betragen.
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Das
für die
Gleitbacke gewählte
Material ist ein Material, das so hart ist, dass es nicht an der
Haut haftet und diese beim Reiben, das durch die sich bewegende
Gleitbacke auf ihr erfolgt, nicht mitgenommen wird. Ein derartiges
Material kann beispielsweise ein Kunststoffmaterial des Typs Polyamid
sein, das mit Glasperlen beladen ist, oder POM, ein Material, das
dafür bekannt
ist, einen geringen Reibungskoeffizienten aufgrund seiner guten
Gleiteigenschaften zu haben.
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In 7 ist
eine Variante des in den 6a und 6b gezeigten
Zubehörteils
dargestellt, das mit einem in 5 dargestellten
Gerät verwendet werden
soll. Im Rahmen dieser Variante ist die bewegliche Gleitbacke 12 auf
der einen und auf der anderen Seite des Epilierkopfes oder des Epilierfensters 8 angeordnet.
Sie führt
somit eine Massagebewegung durch Reibung an der Haut vor, während und nach
dem Ausreißvorgang
der Haare durch.
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Um
die Massagewirkung, die bereits mit einer Gleitbacke mit einer im
Wesentlichen ebenen Kontaktfläche
erreicht wird, zu erhöhen,
sind darüber hinaus
Massagestachel oder Vorsprünge 38 vorgesehen,
die bezüglich
der Ebene der Kontaktfläche zwischen
der Haut und der Gleitbacke 12 hervorstehen. Die Stachel
oder Vorsprünge 38 können somit
in die Haut eindringen, wobei jeder Stachel nämlich eine Haftstelle bildet,
die die Haut in Bewegung versetzt, um die Massagewirkung bis zu
den tieferen Hautschichten zu erhöhen.
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Das
Ende der Stacheln oder Vorsprünge 38, das
mit der Haut in Kontakt ist, ist abgerundet, so dass sie nicht an
die Haut anstoßen,
wenn sie an dieser reiben. Sie sind ebenfalls aus einem harten Material
hergestellt, das nicht an der Haut haftet, wie oben beschrieben.
Die Vorsprünge 38 haben
eine Höhe,
die vorzugsweise zwischen 0,5 und 2 mm beträgt, mit einem Abstand zwischen
2 und 10 mm. Der durchschnittliche Durchmesser eines Vorsprungs 38, der
kugel-, zylinder- oder kegelstumpfförmig sein kann, beträgt z.B.
zwischen 1 und 4 mm.
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Es
kann auch in Betracht gezogen werden, eine bewegliche Gleitbacke 12 mit
einer Hautkontaktfläche
zu verwenden, die wellenförmig,
streifenförmig ist
oder jegliche andere abgerundete Form aufweist, die bezüglich der
Ebene der Kontaktfläche
zwischen der Haut und der Gleitbacke 12 hervorsteht. Weitere Ausführungsvarianten
können
in Betracht gezogen werden, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
So könnte
die Drehbewegung der Walze 1 genutzt und eine horizontale
Achse, die parallel zur Achse der Walze 1 ist, durch Reibung
angetrieben werden, um drehende Vibrationen zu erzeugen, die anschließend in
translatorische Vibrationen der Gleitbacke 12 in der Hautebene
umgewandelt werden.