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DE8321403U1 - Moskitozelt - Google Patents

Moskitozelt

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Publication number
DE8321403U1
DE8321403U1 DE19838321403 DE8321403U DE8321403U1 DE 8321403 U1 DE8321403 U1 DE 8321403U1 DE 19838321403 DE19838321403 DE 19838321403 DE 8321403 U DE8321403 U DE 8321403U DE 8321403 U1 DE8321403 U1 DE 8321403U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
mosquito
rods
tent according
mosquito tent
attached
Prior art date
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Expired
Application number
DE19838321403
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Lautner Werner Dipl-Ing 8000 Muenchen De
Original Assignee
Lautner Werner Dipl-Ing 8000 Muenchen De
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Lautner Werner Dipl-Ing 8000 Muenchen De filed Critical Lautner Werner Dipl-Ing 8000 Muenchen De
Priority to DE19838321403 priority Critical patent/DE8321403U1/de
Publication of DE8321403U1 publication Critical patent/DE8321403U1/de
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Description

Dipl.-Ing. Werner Lautner
Kohlbrenneratraße 12 8000 München 81
MöSJSitözelt
15
Die Erfindung betrifft ein Möskitozelt gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Solche Moskitozelte werden in tropischen Ländern über Betten angebracht, um eine durch Ungeziefer ungestörte Nachruhe zu ermöglichen.
Zu diesem Zweck ist oberhalb eines Bettes an der Wand öder in der Decke eine Aufhängung angebracht, an welcher das spitzzeltartige Hoksitozelt mit seiner Spitzte befestigt wird, so daß die aus feinmaschigem Stoff gebil-
3Q deten Zeltwände über die Ränder des Bettes hängen, wo sie dann unter die Bettwäsche geschoben werden. Es ist nämlich wesentlich, bei der Benutzung des Moskitozeltes dessen Zeltwände niemals an der Haut des Benutzers anliegen, da es sonst nutzlos wäre. Ferner muß das Moskitozelt es dem Benutzer gestatten, sich im Bett aufzusetzen, ohne gegen die Zeltwand zu stoßen. Schließlich sollten die Zeltwände stramm genug gespannt sein, um unter dem Gewicht eines Kleintiers, etwa einer
Schlange, nicht nachzugeben.
.Außerdem sind die bekannten Moskitozeite, die von Reisenden benutzt werden können, oft relativ groß, da sie von der Decke eines Raumes/ an welcher ein Haken angebracht ist, bis weit über das Bett hinunter reichen müssen. Deshalb ist ein solches Moskitonets oft verhältnismäßig schwer. Cs ist für einen Reisenden aber dennoch erforderlich/ ein solches Moskitozelt mitzuführen, da er sich weder darauf verlassen kann/ daß an seiner Unterkunft ein solches Moskitozelt vorhanden ist/ noch darauf, daß es in unbeschädigtem Zustand ist.
ferner fehlen in Unterkünften oft die Ginrichtungen zum Aufhängen des Moskitozeltes/ so daß der Reisende gezwungen ist, Werkzeug und Nägel mit sich zu führen, um das Moskitozeit zu befestigen.
Schließlich ist auch nicht darauf Verlaß/ daß in jedem fall das Bettzeug ungezieferfrei ist; in diesem Fall schützt das Moskitozeit zwar vor Ungeziefer von außen, nicht aber vor dem bereits im Bettzeug befindlichen Ungeziefer.
wird bei längerem Bewohnen einer Unterkunft das Moskitozelt nicht benutzt, wie etwa beim Bettenmachen, dann wird es in der Regel beiseite gehängt. Hierbei kann Ungeziefer in das Innere des Moskitozeltes gelangen,
da dieses unten offen ist.
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Da dennoch die bekannten Moskitozelte unentbehrlich sind, hat man die mit ihnen verbundenen Nachteile hingenommen wie alle sonstigen Unbequemlichkeiten, die mit der Übernachtung in tropischen Ländern verbunden sind.
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Der Erfinder stellt sich aber die Aufgabe, das bekannte Moskitozelt dahingehend zu verbessern, daß es bei möglichst geringem Gewicht und möglichst geringen Ab-
messungen einen wesentlich besseren Schutz vor Ungeziefer bietet, al» dies bei bekannten Moskitozeltcn der Fall ist. Ferner liegt der Erfindung die weitere Aufgabe zugrunde, dieses Moskitozelt dahingehend weiterzubilden, daß es von Reisenden ohne weiteres mitgeführt und ohne Benutzung zusätzlicher Einrichtungen verwendet werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Hierbei ist das erfindungsgemäfie Moskitozelt nicht als Spitzzelt ausgebildet, welches mit seiner Spitze an einer ortsfesten Anbringung aufgehängt werden muß, sondern ist als Iglu-artiges Zelt ausgebildet, wobei zwei bogenförmige/ an ihrem Scheitel einander überkreuzende Stäbe von der Stoffbahn des Moskitozeltes überspannt sind und mit ihren Enden in etwa einer gemeinsamen Ebene liegen. Das erfindungsgemäße Moskitozelt weist nicht mehr, wie bisher, schlaff durchhängende Zeltwände auf, sondern ist ähnlich einer überdimensionalen, luftdurchlässigen Käseglocke ausgebildet, deren Grundfläche nach Form und Größe etwa der des zu benutzenden Bettes entspricht. Dieses Moskitozelt wird einfach auf die Oberfläche des Bettes aufgesetzt und bietet bei verhältnismäßig kleinen Abmessungen dem Benutzer vollständigen Schutz, da die Zeltwände des erfindungsgemäßen Moskitozeltes selbst unter dem Gewicht von Kleintieren nicht nachgeben.
Die Höhe des erfindungsgemäßen Moskitozeltes ist durch jene Höhe bestimmt, welche eine Person beim Aufsitzen einnimmt; somit kann das erfindungsgemäße Moskitozelt verhältnismäßig klein aufgebaut werden, wodurch sich das Gewicht der verwendeten Stoffbahn verringert.
zum Bettenmachen kann das erfindungsgemäße Moskitozelt von einem Bett abgenommen und neben dem Bett auf dem Boden abgesetzt werden, bis es wieder auf das Bett aufgesetzt wird. Hierbei kann ohne weiteres kontrolliert
-A-
werden, ob das Innere des Moskitozeltes ungezieferfrei ist oder nicht.
Das erfindungsgemäße Moskitozelt kann auch mühelos von Reisenden mitgeführt werden: Während die Stäbe auf dem Dachgepäckträger eines Fahrzeuges Platz finden, kann
die die Zeltwände bildende Stoffbahn infolge ihrer
kleinen Abmessung in einem dicht verschlossenen Beutel untergebracht werden, so daß bei der Benutzung des
Moskitozeltes stets davon ausgegangen werden kann, daß es selbst ungezieferfrei ist.
Es ist dem Grunde nach möglich, die Stäbe in ihrer
gebogenen Form spannungsfrei auszubilden, etwa durch
1^ Warmverformen von Bambusstäben oder dergleichen. Der
Vorteil dieser Ausgestaltung liegt darin, daß von den
Stäben keinerlei Kräfte auf die Stoffbahn, die die
Zeltwände bildet, aufgebracht wird, so daß diese selbst dann, wenn sie bereits durch Alterung brüchig geworden ist, noch einen guten Schutz zu geben vermag.
Für die Verwendung durch Reisende ist es aber vorteilhaft, gerade Stäbe zu verwenden, die auf einem Dachgepäckträger besser verstaut werden können als gebogene Stäbe;
daher sind gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung die Stäbe innerhalb der Stoffbahn angeordnet und als biegsame Federstangen ausgebildet. Diese Federstangen sind an der Stoffbahn derart befestigt, daß sie nicht herausrutschen können, und spannen infolge ihrer Eigenfederung
die Stoffbahn an, so daß die Formhaltigkeit des erfindungsgemäßen Moskitozeltes während seiner Benutzung
stets gewährleistet ist.
Die biegsamen Federstangen haben ferner den Vorteil,
daß sie die Anpassung der vom Moskitozelt eingenommenen Grundfläche an vorhandene Gegebenheiten ermöglichen;
so ist es möglich, ein für normale Bettlängen konzipiertes Moskitozelt auch bei einem Bett mit kürzerer Länge
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-δι zu verwenden, indem die biegsamen Stäbe ein wenig zusammengedrückt und zwischen Kopf- und Fußbrett des Bettes eingeklemmt werden.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Stangen am Scheitel schwenkbar aneinander befestigt; dies ermöglicht es, daß das ausgespannte Moskitozelt zusammengeklappt werden kann, ohne daß die Stäbe entfernt werden müssen. Es kann somit während der Nichtbenutzung abgestellt oder aufgehängt werden; dies ist insbesondere in sehr engen Unterkünften von Vorteil, in welchen unter Tags das Bett als Ablage- und Sitzfläche genützt werden muß. Somit kann das erfindungsgemäße Moskitozelt etwa auch in Zeltunterkünften verwendet werden, wo es unter Tags nicht zusammengelegt werden muß, sondern einfach längs einer Wand des Außenzeltes angebunden oder aufgehängt wird.
Bevorzugt weist das erfindungsgemäße Moskitozelt eine rechteckige Grundfläche auf, wie dies auch bei Matratzen der Fall ist. Die Stangen überspannen somit jeweils eine Diagonale dieser Grundfläche. Es hat sich eine Stangenlänge von etwa 3m- ungeachtet der tatsächlicchen Größe der Grundfläche - als besonders geeignet erwiesen, da diese Länge die erforderliche lichte Höhe des Zeltes sicherstellt.
Hierbei brauchen die Zeltstangen nicht unbedingt von einem Reisenden von vornehere.in mitgeführt zu werden, sondern es ist möglich, geeignete Stangen, etwa aus Bambus, erst am Ort der Unterkunft zurechtzuschneiden. Die Erfindung betrifft daher nicht nur das Moskitozelt mit Stangen, sondern ausdrücklich auch das Moskitozelt ohne solche Stangen, in welches Stangen der beschriebenen Art eingesetzt werden können.
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Ι Das Mitführen etwa 3 m langer Stangen auf dem Dachgepäck eines Fahrzeuges verursacht keine Schwierigkeiten. Anders liegt der Fall bei Reisenden, denen nur ein begrenzter Unterbringungsraura für ihr Gepäck zur Verfü~ gung steht. Es ist daher gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung von Vorteil, die Stangen aus einzelnen, mit Kupplungen endweise zusammengefügten Stababschnitten zu bilden; diese Stababschnitte können auf geringem Stauraum untergebracht werden, bilden aber durch Zusammensetzen die fertigen Stangen. Da diese S-cangen biegsam sind, aber infolge des geringen Gewichts der Stoffbahn eine nur sehr geringe Federkonstante aufweisen müssen, wirken auf die Kupplungen auch nur verhältnismäßig geringe Querkräfte, so daß diese Ausführungsform mit einfachen Mitteln dauerhaft herstellbar ist.
Gemäß einer-Ausgestaltung der Erfindung beträgt die Länge eines Stababschnitts nur etwa 40 cm, so daß das erfindungsgemäße Moskitozelt in dem von Fluggesellschaften zugelassenen Handgepäck untergebracht werden kann. Das erfindungsgemäße Moskitozelt ist daher bestens geeignet für Reisende, die vor Erreichen ihres Bestimmungsortes in den Tropen Zwischenstation in einem Hotel machen müssen.
Wie bereits oben angedeutet, können die Stäbe aus Holz, insbesondere dünnem, biegsamem Holz gebildet sein, überall dort, wo Bambus wächst, ist es dann, wenn das erfindungsgemäße Moskitozelt ortsfest eingesetzt wird, nicht, erforderlich, besondere Stäbe bereitzustellen, da Stäbe der gewünschten Länge und Beschaffenheit jederzeit mit geringstem Kostenaufwand beschafft werden
können.
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Anders ist dies bei einem Reisezelt: Für diesen Zweck sind die Stäbe bzw. Federstangen bevorzugt aus Glasfasermaterial gebildet und weisen einen Durchmesser von
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nur 7 bis 8 mm auf; ein solches Material verrottet nicht, kann seinerseits nicht, wie etwa Holz, von Schädlingen befallen werden und bietet infolge seiner äußerst geringen Abmessung die idealen Voraussetzungen zur Verwendung bei einem Reise-Moskitozelt.
Insbesondere bei Verwendung von Stababschnitten aus Glasfaserstäben sind die Kupplungen aus Metallhülsen ausgebildet, die am Ende eines jeweiligen Stababschnitts überstehend befestigt sind, etwa festgeklemmt oder aufgeklebt sind. In die freien Enden dieser Hülsen wird der nächste Stab eingeschoben; diese Hülsen verlängern die Länge eines Stabes nur geringfügig und weisen besonders dann, wenn sie aus Aluminium gefertigt sind, ein nur sehr geringes Gewicht auf. Aluminiumhülsen sind außerdem, was für die Tropen sehr wichtig ist, in hohem Grade korrosionsbeständig.
Es ist dem Grunde nach möglich, selbst bei Verwendung federnder Stäbe durch Zusammenspannen ihrer Enden ein stabiles, tragfähiges Gerippe zu bilden, über welches die die Zeltwände bildende Netzstoffbahn nur lose übergehängt wird. Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist es aber von Vorteil, daß die Stäbe ihrerseits an der Stoffbahn befestigt sind; dies hat den besonderen Vorteil, daß die Auflagestellen der Stoffbahn verstärkt bzw. jene Stellen, an denen die Stoffbahn nicht aufliegt, weniger scheuerfest ausgebildet sein können. Es ist somit möglich, ein gleichzeitig Widerstandsfähiges und extrem leichtes Zelt zu bilden, da infolge der Befestigung der Stäbe an der Stoffbahn diese nur an den Auflagestellen dem Scheuern durch die Stäbe standzuhalten braucht.
Bei stationär eingesetzten Moskitozelten können die Stäbe in die Stoffbahn eingenäht werden. Bei Reisezeiten ist es aber von Vorteil, daß gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ander Stoffbahn, und
zwar bevorzugt an deren Innenseite, Bänder zur Befestigung der Stäbe angebracht sind. Die Stäbe lassen sich somit mühelos befestigen und lösen, und außerdem weisen die Bänder noch den Vorteil auf, daß sie als Halterungen für Gegenstände verwendet werden können/ die der Benutzer des Moskltozeltes mit in dieses nimmt/ etwa einer Taschenlampe oder dergleichen.
Insbesondere jene Bänder/ die nahe dem Seheitel der Stäbe angeordnet sind« tragen bevorzugt eine Aufhängevorrichtung, die insbesondere als angenähte Schlaufe ausgebildet ist; in diese Sehlaufe kann etwa eine Taschenlampe mit ihrem am Ende befindliehen Haken eingehängt werden. Gleichzeitig können die Bänder am Scheitel der Stäbe als schwenkbare Verbindung dieser Stäbe verwendet werden.
Es ist dem Prinzip nach möglich/ das erfindungsgemäße Moskitozeit ohne Boden zu verwenden; in diesem Fall sind bevorzugt die unteren Enden der Stoffbahn über das Ende der Stäbe hinaus verlängert/ SO daß sie unter Bettzeug untergeschlagen werden können. Es ist ferner möglich, bei stationär verwendeten Moskitozelten an den vier Ecken eines Bettgestells Aufnahmehülsen für die Enden der Stäbe anzubringen, so daß Bett und Moskitozelt/ wenn dieses aufgesteckt ist, eine bauliche Einheit bilden. In diesem Falle ist es möglich, am Bett eine Klemmleiste oder eine Reißverschlußhälfte anzubringen, mittels welcher die entsprechend ausge-
staltete Unterkante der Stoffbahn in ungezieferdichten Eingriff gebracht werden kann.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es aber von Vorteil, daß die freien Enden der Stoffbahn mit einem rechteckigen Boden verbunden sind, der seinerseits aus Tuch gebildet ist. Hierbei umschließt das erfindungsgemäße Moskitozelt einen vollständig geschlossenen Innenraum, wobei der Boden auch vor Un-
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gaziefer schützt, das im Bettzeug bereits enthalten ist. Bei der vorliegenden Ausführungsform muß allerdings das Moksitozelt einen verschließbaren Einstieg aufweisen.
Ein besonderer Vorteil des Moksitozeltes gemäß dieser Auegestaltung liegt darin/ daß es selbst auf Behelfsliegen/ Feldbetten usw. verwendet werden kann, die sehr schmal und kurz sind und die kein Kopf- und Pußbrett aufweisen, hinter welches die federnden Zeltstäbe geklemmt werden könnten. Infolge der Federwirkung der Stäbe wird nämlich der Boden stramm ausgespannt, und da das Gewicht der Stoffbahn und der Stäbe sehr gering ist/ kann das erfindungsgeffläße Moskitozelt wie ein formstabiler Kasten auf einer Fläche aufgesetzt werden, die wesentlich kleiner ist als die Grundfläche des Bodens. Auch bei einer solchen Liegefläche erfüllt das erfindungsgemäße Moskitozelt voll seine Funktion; es sollte lediglich die Aufhängung zur Aufnahme einer Taschenlampe oder dergleichen möglichst wenig belastet werden.
Der Boden behindert seinerseits nicht das Zusammen^ klappen des Zeltes, stellt aber völlig sicher, daß in das innere des zusammengeklappten Moskitozeltes kein Ungeziefer gelangen kann. Das erfindungsgemäße Moskitozelt ist somit nicht nur für die vorübergehende Benutzung von Unterkünften, sondern auch für die dauernde Benutzung von Unterkünften ideal, da es nach der Benutzung lediglich zusammengeklappt und auf einem engen
°Q Raum, etwa unter dem Bett,/verstaut zu werden braucht, ohne daß irgendein besonderer Aufwand bei der Kontrolle auf Ungezieferfreiheit erforderlich wäre.
Das Tuch kann an besondere Gegebenheiten und Einsatzmöglichkeiten in seiner Beschaffenheit angepaßt werden bzw. mit einem geeigneten überzeug versehen werden; somit ist es z.B. möglich, den Boden zu verstärken bzw. zu gummieren, so daß das erfindungsgemäße Moskito-
zelt, innerhalb eines für die Aufstellung im Freien eingerichteten, größeren Zeltes verwendet werden kann, ohne daß die Verwendung von Liegen oder dergleichen erforderlich ist. Eine Luftmatraze oder eine ähnliche
g Polsterunterlage kann mit in das Moskitozelt genommen werden; es 1st aber auch möglich, das Moskitozelt etwa auf einer Strohunterlage aufzusetzen, in jedem Falle bleibt der Benutzer sieher vor Ungeziefer,
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Boden nach oben hin um einen Sandstreifen verlängert, so daß der empfindliche Netzstoff nicht ganz bis zur Unterkante des erfindungsgemäfien Moskitozeltes reicht und somit auch nicht aufgescheuert werden kann.
Hierbei stützen sich die Enden der Stäbe in den von Randstreifen und Boden gebildeten Ecken ab und spreizen Boden und Stoffbahn auseinander; hierbei ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, daß die Enden der Stäbe abgerundet bzw. mit abgerundeten und/oder weichen Puffern versehen sind, um zu verhindern, daß die Stäbe das Tuch des Bodens bzw. des Randstreifens durchstoßen. Dies gilt besonders bei de:? Verwendung als Reisezelt mit dünnen Glasfaserstäben.
Der Einstieg kann grundsätzlich an jeder Stelle des Zeltes vorgesehen sein, ist aber gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung als Schlitz in einem der längeren Randstreifen ausgebildet, wobei der Schlitz durch einen Reißverschluß verschlossen ist, der von innen und außen zu öffnen ist. Das verhältnismäßig stabile Tuch des Bodens, welches den Randstreifen bildet, verhindert es während der Benutzungsdauer des Moskitozeltes, daß der Einstieg ausreißt.
Die Ausbildung des Einstieges als Schlitz ist deshalb möglich, weil infolge der biegsamen Nachgiebigkeit der
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Stäbe der Schlitz jederzeit aufgeweitet werden kann. Nach Schließen des Einstieges ist die ihn umgebende Zeltwandfläche aber wieder straff gespannt, so daß sich nicht im Bereich des Einstieges Ungeziefer verbergen kann, das beim Betreten oder Verlassen des erfindungsgemäßen Moskitozeltes dem Benutzer etwa in den Hemdkragen fällt,
. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind
;l 10 in die genannten, zwischen Sandstreifen und Boden ge- ; bildeten Ecken Verstärkungen, insbesondere Taschen,
Γ eingenäht, welche zur Aufnahme der stangenenden dienen.
Damit ist siehergestellt, daß die Stangen nicht ver-. rutschen können, und gleichzeitig ermöglicht, auch für
den Boden ein mögliehst dünnes und somit leichtes Ma=
terial zu verwenden, da der Boden nur im Bereich seiner Ecken gegenüber den Stangen scheuerfest 2u sein braucht.
f.. Bevorzugt weist der Boden eine Grundfläche von 1,9
bis 2,2 m tf 0,85 bis 1,5 m auf. Ein solches Zelt über- ; schreitet bei Verwendung-dünner, zusammensetzbarer
f. Glasfaserstäbe , wie dies bei der Ausbilsiung als Reisers
g zelt der Fall ist, nicht ein Gewicht von etwa 2 kg
f; und kann somit im Flugzeughandgepäck mühelos mitgeführt
S 25 ,
werden.
£ Der Gegenstand der Erfindung ist anhand der beigefügt
ten, schematischen Zeichnung noch näher erläutert.
In dieser ist ein Zelt dargestellt, das einen rechteckigen Boden 1 aufweist, dessen Kante unter Bildung eines Randes 2 rechtwinklig nach oben gebogen ist. Die zwischen Rand 2 und Boden 1 gebildeten Ecken sind durch aufgesetzte Flecken 3 verstärkt.
An der Innenseite der Ecken sind Taschen 4 eingenäht, welche zur Aufnahme der Enden zweier einander überkreuzender, bogenförmig· umgebogener Endstäbe 5 einge-
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richtet sind. Über diese ist eine entsprechend zugeschnittene Stoffbahn 6 gelegt, welche mittels Bändern 7, die an ihrer Innenseite angenäht sind, atn den Stangen 5 befestigt ist. An der Oberkreuzungsstelle der beiden Stellen ist an der Innenseite der Stoffbahn 6 ein besonders stabiles Band 8 angenäht, dessen unteres Ende eine Schlaufe 9 bildet, die als Halterung beispielsweise für eine Taschenlampe, einen Beutel mit Aschenbecher, Zigaretten und Feuer oder dergleichen eingerichtet ist. 10
Am Übergang zwischen Rand 2 und Stoffbahn 6 sind diese miteinander dicht verräht.
Der Boden 1 ist rechteckig. Einer der beiden längeren 1^ Randstreifen weist einen sich im wesentlichen über seine ganze Länge erstreckenden Reißverschluß 10 auf, der an seiner Innen- und Außenseite eine Handhabe 11 aufweist.
2^ Boden 1, Randstreifen 2 und Stoffbahn 6 sind fest und ungezieferdicht miteinander vernäht; diese Teile sowie der in diese eingenähte Reißverschluß 10 sind aus einem nicht oder nur schlecht verrottenden, waschmaschinenfesten Stoff gebildet; die Stäbe 5 bestehen bevorzugt aus Glasfaserstäben.

Claims (18)

Dipl.-Ing. Werner Lautner Kohlbrennerstraße 12 8000 München 81 Moskitozelt Ansprüche
1. Moskitofcelt aus einer feinmaschigen, die ZeIt-20
wände bildenden Stoffbahn, zur Anbringung in Innenräumen und insbesondere über Betten, gekennzeichnet durch zwei bogenförmige, an ihrem Scheitel einander überkreuzende Stäbe (5), die von der Stoffbahn (6) überspannt sind und mit ihren Enden etwa in einer gemeinsamen Ebene liegen.
2. Moskitozelt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stäbe (5) innerhalb der Stoffbahn (6) angeordnet und als biegsame Federstäbe ausgebildet sind.
3. Moskitozelt nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stäbe (5) am Scheitel schwenkbar aneinander befestigt sind (Band 8).
4. Moskitozelt nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtlänge jeweils eines der Stäbe (5) etwa 3 m beträgt.
-2-
5. Moskitozelt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stäbe (5) aus einzelnen, mit Kupplungen endweise zusammengefügten Stababschnitten bestehen.
6. Moskitozelt nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge eines Stababschnitts etwa 40 cm beträgt.
7. Moskitozelt nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stäbe (5) aus Glasfaserstangen mit einem Durchmesser von 7 bis il mm gebildet sind.
8. Moskitozelt nach einem dcsr Ansprüche 5 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungen als Metallhülsen ausgebildet sind, die am Ende eines Stababschnitts überstehend befestigt sind und in deren überstehenden Teil das angrenzende Ende des folgenden Stababschnitts eingeschoben ist.
9. Moskitozelt nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stäbe (5) an der Stoffbahn (6) befestigt sind (Bänder 7, 8).
10. Moskitozelt nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß an der Stoffbahn (6) Bänder (7, 8) zur Befestigung der Stäbe angebracht sind.
11. Moskitozelt nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens jenes (8) der Bänder (7, 8), das nahe dem Scheitel der Stäbe (5) angeordnet ist, eine Aufhängevorrichtung (9) trägt, die insbesondere als Schlaufe ausgebildet ist.
12. Moskitozelt nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß an den freien Enden der Stoffbahn (6) ein rechteckiger Boden (1) aus Tuch angebracht ist, und daß in der Stoffbahn (6) und/oder dem
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-3-Tuch ein verschliedbarer Einstieg (10) angebracht ist.
13. Moskitozelt nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (1) um einen zu den Stäben (5) hin ange-
S winkelten Randstreifen (2) verlängert let.
14. Moskitozelt nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß an den zwischen Randstreifen (2) und Boden (1) gebildeten ecken Verstärkungeflecken (3) aufgesetzt sind.
15. Moskitozelt nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß an den Enden der Stäbe (S) abgerundete und/oder weiche Puffer angebracht sind.
16. Moskitozelt nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Einstieg als Schlitz in einem der längeren Randstreifen (2) ausgebildet ist, und daß der Schlitz durch einen Reißverschluß (10) verschließbar ist, der außen und innen eine Handhabe (11) aufweist«
17. Moskitozelt nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß in die Ecken Taschen (4) zur Aufnähme der Enden der Stangen eingenäht sind.
18. Moskitozelt, nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Längsabstand der Enden der Stäbe (5) 1,9 bis 2,20m beträgt und der Querabstang 0,85 bis 1 ßö m beträgt»
DE19838321403 1983-07-25 1983-07-25 Moskitozelt Expired DE8321403U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE29611991U1 (de) * 1996-07-10 1996-09-05 Eberhard Göbel GmbH + Co, 89077 Ulm Moskitonetz

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE29611991U1 (de) * 1996-07-10 1996-09-05 Eberhard Göbel GmbH + Co, 89077 Ulm Moskitonetz

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