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DE102023111498A1 - Rollosystem - Google Patents

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Publication number
DE102023111498A1
DE102023111498A1 DE102023111498.0A DE102023111498A DE102023111498A1 DE 102023111498 A1 DE102023111498 A1 DE 102023111498A1 DE 102023111498 A DE102023111498 A DE 102023111498A DE 102023111498 A1 DE102023111498 A1 DE 102023111498A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
piping
roller blind
awning
connectors
coupling
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102023111498.0A
Other languages
English (en)
Inventor
Achim Reinhold
Klaus Zeisig
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Peggy Peg Innovative Systems GmbH
Original Assignee
Peggy Peg Innovative Systems GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Peggy Peg Innovative Systems GmbH filed Critical Peggy Peg Innovative Systems GmbH
Priority to DE102023111498.0A priority Critical patent/DE102023111498A1/de
Priority to PCT/EP2024/062325 priority patent/WO2024227939A1/de
Priority to AU2024266000A priority patent/AU2024266000A1/en
Publication of DE102023111498A1 publication Critical patent/DE102023111498A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F10/00Sunshades, e.g. Florentine blinds or jalousies; Outside screens; Awnings or baldachins
    • E04F10/02Sunshades, e.g. Florentine blinds or jalousies; Outside screens; Awnings or baldachins of flexible canopy materials, e.g. canvas ; Baldachins
    • E04F10/06Sunshades, e.g. Florentine blinds or jalousies; Outside screens; Awnings or baldachins of flexible canopy materials, e.g. canvas ; Baldachins comprising a roller-blind with means for holding the end away from a building
    • E04F10/0692Front bars
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04F10/0692Front bars
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    • E04F10/06Sunshades, e.g. Florentine blinds or jalousies; Outside screens; Awnings or baldachins of flexible canopy materials, e.g. canvas ; Baldachins comprising a roller-blind with means for holding the end away from a building
    • E04F10/0666Accessories
    • E04F10/0681Support posts for the movable end of the blind

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)
  • Curtains And Furnishings For Windows Or Doors (AREA)

Abstract

Rollosystem zum Aufhängen eines Rollos an einen vorderen Rand einer Markise, wobei das Rollo ein Rollogehäuse aufweist, in dem eine ausziehbare Abschattungseinrichtung zumindest teilweise aufgenommen ist. Das Rollosystem weist einen oder mehrere Konnektoren zum Verbinden des Rollogehäuses mit einem vorderen Rand einer Markise auf, wobei die Konnektoren einen oder mehrere aus der folgenden Gruppe von Konnektoren umfassen:
- ein langgestrecktes Konnektorband, welches als Verbindungselement an einem Längsrand einen Keder, eine Magnetkopplung, Kopplungshaken, Kopplungsösen und/oder einen oder mehrere Klettverbinder aufweist zum Verbinden mit der Markise und/oder dem Rollogehäuse,
- mehrere Konnektoren, welche jeweils als Verbindungselement eine Magnetkopplung, einen Kopplungshaken, eine Kopplungsöse, einen Klettverbinder und/oder zumindest einen Keder auf-weisen, wobei der Keder insbesondere ein einteiliger Keder oder ein zweiteiliger Keder ist, der aus zwei mittels eines Magnetelementes oder einer Stift-Buchse-Kopplung koppelbaren Kederteilen besteht.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein mobiles Rollo zum Aufhängen und einen zugehörigen Kedereinsatz, insbesondere zum Aufhängen einer Markise und/oder für Campingfahrzeuge.
  • Markisen bieten einen guten Sonnenschutz, solange die Sonne relativ hoch am Himmel steht. In den Abend- oder Morgenstunden kann die tief stehende Sonne aber typischerweise unter die Markise scheinen, so dass es zu einer Blendung kommt. Weiterhin bietet eine Markise gerade beim Einsatz an Campingfahrzeugen zwar einen Sonnenschutz, aber nur einen unzureichenden Schutz vor neugierigen Blicken. Die Installation von herkömmlichen Sonnensegeln und/oder Vorhängen an einer Markise ist häufig aufwändig.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Rollosystem zum Aufhängen eines Rollos an einem vorderen Rand einer Markise, sowie ein Rollogehäuse und einen oder mehrere Konnektoren zum Verbinden des Rollogehäuses mit dem vorderen Rand einer Markise.
  • Herkömmliche Markisen werden beim Camping vor allem an der Türseite von Wohnwagen und Wohnmobilen angebracht oder feststehend vor allem auf Terrassen und Balkonen an Hauswänden. Sie bieten verlässlichen Sonnen- und auch Wetterschutz, weil sie robust, stabil und einfach aufzubauen sind. Markisen bedürfen einer einmaligen aufwändigeren Montage, spenden aber danach zuverlässig Schutz vor Sonneneinstrahlung und Regen.
  • Die meisten Markisen sind nahezu parallel zum Erdboden ausgebildet, wodurch sie lediglich Schutz vor Sonneneinstrahlung bei hohem Sonnenstand bieten. Bei niedrigem Sonnenstand in den Abend- oder Morgenstunden treffen auch Sonnenstrahlen auf den Bereich zwischen Markise und Erdboden, sodass die sich darunter befindende Personen geblendet werden.
  • Herkömmliche Markisen bieten auch keinen Sichtschutz.
  • Es gibt Markisen, welche über einen integrierten Vorhang verfügen, der bei Bedarf ausgefahren werden kann, um Schutz vor Blendung und Einsicht zu bieten. Diese Markisen mit integriertem Vorhang sind durch ihr höheres Gewicht nur für einen Einsatz an Hauswänden geeignet.
  • Beim Camping werden sogenannte Sunblocker benutzt, um vor der tief stehenden Sonne zu schützen. Ein solcher Sunblocker ist eine Art Sonnensegel, das von einem zerlegbaren Gerüst gehalten wird, so dass es etwa vertikal verläuft. Darüber hinaus gibt es Sunblocker bzw. Sonnensegel, welche vorne in die Kederleiste mittels einer langen Kederfahne eingezogen werden können. Derartige Sonnensegel bestehen aus einer Abschirmung vorbestimmter Größe, welche nur mit diesen Dimensionen an der Markise befestigbar sind. Sie sind weder in der Größe noch in der Höhe einstellbar. Solche Sunblocker werden auch als mobile Sichtschutzwände benutzt. Jedoch gestaltet sich der Auf- und Abbau der Sunblocker aufwändig, weshalb der Sicht- und Sonnenschutz nicht individuell flexibel einstellbar ist.
  • Üblicherweise ist am vorderen Rand einer Markise eine Kederschiene angebracht, um diese bei Bedarf abspannen zu können, damit sie nicht von Wind angegriffen werden kann. In die Kederschiene können Abspannseile, welche an zumindest einer Seite mit einem Keder abgeschlossen sind, eingeführt werden. Weiterhin können auch Sunblocker in die Kederschiene, sowie Haken bspw. zur Aufhängung von Kleidung, Handtüchern oder dergleichen eingezogen werden.
  • Es ist gängige Praxis, auf Campingplätzen Tücher und/oder Handtücher als Sicht- und oder Sonnenschutz zu verwenden. Die Befestigung dieser Tücher und auch deren Austausch ist zumeist sehr provisorisch mit Wäscheklammern, in die Kederschiene eingezogenen Haken oder dergleichen gelöst. Durch deren unzureichende Witterungsbeständigkeit müssen die Tücher häufig ausgetauscht werden und bieten somit keine dauerhafte Lösung.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein System für die Aufhängung eines Rollos und ein Rollo bereitzustellen, welches mobil eingesetzt werden kann, auch für kurzfristige Einsätze ohne großen Aufwand installiert werden kann.
  • Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen ortsflexiblen, in seiner Höhe variablen und individuellen Sicht- und Sonnenschutz bereitzustellen, welcher Witterungsbeständigkeit, geringes Gewicht und geringes Transportvolumen aufweist.
  • Eine weitere Aufgabe liegt darin, einen lückenlosen Sicht- und Sonnenschutz bereit zu stellen.
  • Eine oder mehrere Aufgaben werden durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen angegeben.
  • Bei der Erfindung wird ein Rollosystem zum Aufhängen eines Rollos an einen vorderen Rand einer Markise, wobei das Rollo ein Rollogehäuse aufweist, in dem eine ausziehbare Abschattungseinrichtung zumindest teilweise aufgenommen ist, verwendet.
  • Das Rollosystem weist einen oder mehrere Konnektoren zum Verbinden des Rollogehäuses mit einem vorderen Rand einer Markise auf, wobei die Konnektoren einen oder mehrere aus der folgenden Gruppe von Konnektoren umfassen:
    • - ein langgestrecktes Konnektorband, welches als Verbindungselement an einem Längsrand einen Keder, eine Magnetkopplung, Kopplungshaken, Kopplungsösen, Rasteinrichtung, einen Reißverschluss und/oder einen oder mehrere Klettverbinder aufweist zum Verbinden mit der Markise und/oder dem Rollogehäuse,
    • - mehrere Konnektoren, welche jeweils als Verbindungselement eine Magnetkopplung, einen Kopplungshaken, eine Kopplungsöse, eine Rasteinrichtung, einen Klettverbinder und/oder zumindest einen Keder aufweisen.
  • Der Keder kann ein einteiliger Keder oder ein zweiteiliger Keder sein, der aus zwei bspw. mittels eines Magnetelementes oder einer Stift-Buchse-Kopplung koppelbaren Kederteilen besteht.
  • Die Rasteinrichtung kann eine beliebige Rasteinrichtung zum rastenden Verbinden des Rollogehäuse mit dem vorderen Rand der Markise. Hierzu kann das Rollogehäuse mit einer Schiene ausgebildet sein, die mehrere Rastmittel aufweist, um mit entsprechenden Gegenrastmitteln am vorderen Rand der Markise zusammen zu wirken.
  • Dadurch, dass Markisen zumeist an ihrem vorderen Rand über eine Befestigungseinrichtung für Abspannseile, Sunblocker, Sonnensegel, Frontwände verfügen, welche auch als Kederschiene ausgebildet sein kann, ist der vordere Rand einer Markise für die Aufhängung eines Rollosystems geeignet. Mit einer solchen Kederschiene oder einer sonstigen Befestigungseinrichtung kann kurzfristig, einfach, schnell und ohne Aufwand ein erfindungsgemäßes Rollosystem befestigt werden, wenn das Rollosystem ein Verbindungselement aufweist oder mit diesem versehen werden kann, das korrespondierend zur Befestigungseinrichtung der Markise ausgebildet ist.
  • Ein etwa senkrecht am vorderen Rand der Markise herunterhängendes Rollo bietet den Vorteil, flexibel und in die individuell auf einen gewünschten Sonnenschutz und oder Sichtschutz einstellbar zu sein. Eine ausziehbare Abschattungsvorrichtung in Form eines Rollos bietet zudem den Vorteil eines geringen Transportvolumens. Vor allem beim Camping mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil ist es wichtig, dass das Rollosystem gut verstaubar und transportierbar ist, d.h. wenig Stauraum einnimmt und ein geringes Geweicht aufweist. Darüber hinaus handelt es sich bei einem Rollosystem für eine Markise um einen Saisonartikel, welcher außerhalb der Saison möglichst wenig Stauraum einnehmen sollte.
  • Ein Konnektorband bietet den Vorteil, den Rand der Markise lückenlos und blickdicht mit dem Rollogehäuse zu verbinden. Dadurch kann kein Sonnenlicht in den Spalt zwischen Markisenrand und Rollogehäuse dringen und es wird eine durchgehende Abschattung erzielt.
  • Da in den meisten Fällen eine Kederschiene vorhanden ist, haben die Erfinder herausgefunden, dass es vorteilhaft ist, diese Kederschiene für die Rolloaufhängung zu benutzen.
  • Zweckmäßigerweise ist der Keder etwa zylinderförmig ausgebildet und weist eine hervorstehende Kederfahne. Ein Kederabschnitt wird entlang oder parallel zur Zylinderachse in die Kederschiene eingeführt, sodass die Kederfahne durch die schlitzartige Öffnung der Kederschiene hervorsteht.
  • An einer Kederfahne können Einrichtungen zur Magnetkopplung, Kopplungshaken, Kopplungsösen und/oder Klettverbinder zur Verbindung des Keders mit dem Rollogehäuse angebracht oder ausgebildet sein. Am Rollogehäuse können sich Magnete für eine Magnetkopplung, Kopplungshaken, Kopplungsösen, Rasteinrichtung, einen Reißverschluss und/oder Klettverbinder befinden, welche Verbindungsgegenstücke zu den Verbindungseinrichtungen der Kederfahne bilden. Diese Verbindungsarten sind weitgehend selbsterklärend und können auch von Personen, die keine handwerklichen Erfahrungen haben, einfach und schnell montiert werden.
  • Ein weiterer Vorteil des Anbringens an der Kederschiene ist, dass das Rollo, wenn es nur einen Teil der Breite der Markise umfasst, entlang der Markisenlänge verschoben werden kann. Hierdurch sind schnelle, flexible und bedarfsangepasste Einstellungen des Rollos möglich.
  • Es können auch unterschiedliche Konnektoren für die Verbindung zwischen Markisenrand und Rollogehäuse benutzt werden. Diese Konnektoren können so ausgestaltet sein, dass zumindest ein Teil als Keder ausgebildet ist. Der andere Teil kann ein Verbindungselement für eine Magnetkopplung, einen Kopplungshaken, eine Kopplungsöse, einen Klettverbinder und oder einen zweiten Keder aufweisen.
  • Um eine Entfernung der Endkappen, Abspannseile, Haken oder sonstigen in der Kederschiene befestigten Gegenstände zu vermeiden, kann der Keder derart zweiteilig ausgeführt sein, dass der Keder aus zwei im Querschnitt halbkreisförmigen Teilen besteht, die aneinanderliegend anordbar sind, so dass sie zusammen einen vollständigen Keder ergeben. Die beiden Teile des Keders werden getrennt voneinander in die Kederschiene eingeführt, wo sie dann übereinander geschoben an den Kederfahnen miteinander verbunden werden. Die beiden Teile des Keders können mittels Magnetkopplung, Verrastung, Klettverbinder, Kopplungshaken, Stift-Buchse-Kopplung und/oder Kopplungsösen miteinander verbunden werden.
  • Vorzugsweise ist das Konnektorband oder zumindest einer der Konnektoren integral mit dem Rollogehäuse verbunden. Durch die integrale Verbindung ist ein einfaches Verbinden mit dem Rand einer Markise möglich. Zudem müssen keine zusätzlichen Teile mitgeführt werden, um das Rollogehäuse mit der Markise zu verbinden. Dadurch gestaltet sich der Aufbau des Rollosystems schnell und einfach. Ein weiterer Vorteil ist, wenn keine zusätzlichen Teile zum Rollogehäuses benötigt werden, dass diese Teile weder vergessen noch verloren werden können. Vor allem beim Camping ist es ein Vorteil, wenn kein zusätzliches Behältnis für ein Konnektorband oder mehrere Konnektoren mitgenommen werden muss.
  • In Ausführungsformen können die Konnektoren zwei Verbindungselemente aufweisen, wobei eines der Verbindungselemente zum Verbinden mit dem Rollogehäuse und das andere der beiden Verbindungselemente zum Verbinden mit der Markise ausgebildet ist. Dieser Aufbau hat den Vorteil, dass die Verbindungsmittel zuerst separat an Markise und Rollogehäuse angebracht werden, bevor das Rollo an der Markise aufgehängt wird. Ein wesentlicher Vorteil davon ist, dass man das Rollo einfach und schnell auf- und abhängen kann, ohne die Verbindungselemente von Markise bzw. Rollogehäuse lösen zu müssen, was vor allem hilfreich ist, wenn das Rollo am Abend abgenommen wird und am nächsten Tag wieder aufgehängt werden soll.
  • Vorzugsweise sind der oder die Konnektoren flexibel ausgebildet. Wodurch sie einfach transportiert werden können. Beispielsweise kann das Konnektorband aufgerollt werden. Ein weiterer Vorteil von flexibel ausgestatteten Konnektoren ist, dass die Wertigkeit der Neigung des Rollos einstellbar ist. Dadurch können der oder die Konnektoren auch an Kederschienen oder Befestigungseinrichtungen, welche an unterschiedlichen Positionen der Markise angeordnet sein können, angebracht werden. Das bietet den Vorteil, dass das Rollosystem mit unterschiedlichen Markisenmodellen von unterschiedlichen Herstellern kompatibel ist. Da der Aufbau der Markisen nicht genormt ist, kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Anordnungen der Kederschiene bei den einzelnen Markisenherstellern.
  • In Ausführungsformen kann das Konnektorband aus mindestens zwei Teilen bestehen. Das Konnektorband kann in Längsrichtung und/oder in Querrichtung geteilt sein.
  • Vorzugsweise wird das Konnektorband aus zumindest zwei Teilen mittels Magnetkopplung, Rasteinrichtung, Druck- und oder Klettverschluss zusammengefügt.
  • Ein zweiteiliges Konnektorband bietet den Vorteil, dass es zuerst in das jeweilige Befestigungssystem am Rand der Markise und am Rollogehäuse angebracht werden kann. Danach kann es mittels einfacher Kopplungsarten zusammengefügt werden. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass nur eine kurze Kraftanstrengung zum Aufhängen des Rollos nötig ist, anstatt eines aufwändigen Einfädelns, während man das Rollo hochhalten muss.
  • In Ausführungsformen können die Konnektorteile mittels einer formschlüssigen Steckerverbindung, welche insbesondere einen Rastmechanismus aufweist, verbunden werden. Der Rastmechanismus verhindert ein unbeabsichtigtes Lösen der Steckverbindung, was vor allem bei Windeinwirkung zusätzliche Sicherheit bietet.
  • Vorzugsweise kann der Keder als Metallplatte mit eingedrehten Schrauben ausgebildet sein. Dadurch ist der Keder einfach herzustellen und kann individuell an die vorliegende Kederschiene angepasst werden.
  • Vorzugsweise ist das Rollo aus einem witterungsbeständigen Stoff, wie z.B. imprägniertem Nylon, teflonbeschichtetem Polyacryl, Olefin, Stoffgemische aus Polyester, Polyethylen und/oder Polypropylen ausgebildet. Ein solcher Stoff zeichnet sich dadurch aus, dass er wasser-, schmutz-, schimmel-, ölabweisend und/oder UV-beständig ausgebildet ist. Das Rollo kann also auch bei unbeständigem Wetter im Freien an der Markise angebracht bleiben. Es kann somit auch als Schutz gegen Schrägregen verwendet werden.
  • In Ausführungsformen ist das Rollo stufenlos ausziehbar und arretierbar ausgebildet. Das bietet den Vorteil, das Rollo auf den aktuellen Sonnenstand einstellen zu können, um keine Blendung zu erfahren. Die stufenlose Arretierung erlaubt zusätzlich einen angepassten Sichtschutz. Hierdurch ist eine genaue Positionierung des unteren Randes des ausgezogenen Rollos möglich, um bspw. bei einer schönen Aussicht auf die Umgebung nur einen bestimmten Bereich zu verhängen.
  • Vorzugsweise ist das Rollosystem aus Leichtbaumaterialien, bspw. Kunststoff oder Aluminium, ausgebildet, wodurch es auch an sehr schwach ausgebildeten Markisenrändern angebracht werden kann. Ein geringes Gewicht sorgt zusätzlich dafür, dass das Rollosystem von jedermann, d.h. auch von Personen, welche über wenig körperliche Kraft verfügen, einfach und handlich aufgebaut werden kann. Ein weiterer Vorteil von geringem Gewicht des Rollosystems ist, dass davon das Gesamtfahrzeuggewicht nicht wesentlich erhöht wird, da die maximale Zuladung manchmal beschränkt ist.
  • Ein Rollosystem kann derart ausgestaltet, dass zumindest zwei Rollos und deren Rollogehäuse miteinander mittels Magnetkopplung, Druckknöpfen, Rasteinrichtung und/oder Klettverbindern verbunden sind. Mithilfe dieser Verbindungsmittel können die einzelnen Rollos lückenlos zusammengefügt sein, sodass ein größerer Bereich vor Sonne und Einsicht geschützt wird als mit nur einem Rollo. Das bietet den Vorteil, dass anstatt einem breiten und schweren Rollo auch zumindest zwei kleinere und leichtere Rollos eingesetzt werden können. Ein geschicktes Zusammenfügen der einzelnen Rollos mit Markise und untereinander kann den Aufbau - und Abbau erleichtern.
  • Das Rollosystem umfasst ein Rollo, oder im Folgenden als mobiles Rollo bezeichnet, zum Aufhängen, insbesondere für ein Campingfahrzeug, insbesondere an einem vorderen Rand einer Markise Das mobile Rollo umfasst ein Gehäuse mit einer ersten Aufhängevorrichtung an einer ersten Seite des Gehäuses und mit einer in dem Gehäuse zumindest teilweise aufgenommenen und ausziehbaren Abschattungsvorrichtung. Die erste Aufhängevorrichtung ist dabei zur lösbaren Verbindung mit einer zweiten Aufhängevorrichtung ausgelegt.
  • In einer Ausgestaltung umfasst die erste Aufhängevorrichtung einen oder mehrere Haken oder einen oder mehrere Ösen, oder einen oder mehrere Rastverbinder.
  • Zweckmäßigerweise umfasst das mobile Rollo zwei voneinander beanstandete erste Aufhängevorrichtungen, welche zweckmäßigerweise in einem gleichen Abstand von der Mitte entlang einer Längsrichtung L der ersten Seite des Gehäuses an der Gehäusewand angeordnet sind. Das mobile Rollo kann auch drei oder mehr erste Aufhängevorrichtungen aufweisen, insbesondere wenn das mobile Rollo eine große Erstreckungslänge in Längsrichtung L aufweist, z.B. mehr als 1 oder 2 m.
  • Vorzugsweise ist die erste Aufhängevorrichtung mittels eines Scharniers schwenkbar mit dem Gehäuse verbunden. In dieser Ausgestaltung kann die erste Aufhängevorrichtung in einem ersten Zustand (Verstauzustand) flach auf dem Gehäuse aufgelegt werden. Das Rollo kann in diesem Verstauzustand platzsparend transportiert oder verstaut werden. In einem weiteren Zustand (Montagezustand) kann die erste Aufhängevorrichtung aufgeschwenkt werden, so dass die erste Aufhängevorrichtung zur Verbindung mit der zweiten Aufhängevorrichtung geeignet ist.
  • Vorzugsweise ist die Abschattungsvorrichtung stufenlos ausziehbar und arretierbar. Optional ist die Abschattungsvorrichtung mit einem Abschlussstab versehen. Die Abschattungsvorrichtung umfasst zweckmäßigerweise ein Gewebe, welches auf einer Rolle aufrollbar in dem Gehäuse gelagert ist. Das Gewebe kann transluzent oder opak, d.h. undurchsichtig, sein.
  • Die zweite Aufhängevorrichtung ist zweckmäßigerweise als Kedereinsatz ausgebildet. Die zweite Aufhängevorrichtung, insbesondere der Kedereinsatz, umfasst optional eine Öse, einen Haken oder einen Rastverbinder. Zweckmäßigerweise sind die erste und die zweite Aufhängevorrichtung aufeinander abgestimmt. Wenn die erste Aufhängevorrichtung einen Haken umfasst, umfasst die zweite Aufhängevorrichtung dabei einen Haken oder eine Öse, in die der Haken der ersten Aufhängevorrichtung eingehängt werden kann. Wenn die erste Aufhängevorrichtung einen Rastverbinder umfasst, umfasst die zweite Aufhängevorrichtung ein passendes Gegenstück zu dem Rastverbinder der ersten Aufhängevorrichtung, so dass erste und zweite Aufhängevorrichtung miteinander verrastet werden können.
  • Grundsätzlich können aber auch andere zum Beispiel an einer Balkonüberdachung angeordnete Haken oder Ösen als zweite Aufhängevorrichtung genutzt werden.
  • Insbesondere zur Verwendung mit dem erfindungsgemäßen mobilen Rollo kann der Kedereinsatz einen Keder und eine Kederfahne, wobei der Keder eine Kederlänge KL und eine Kederbreite KB, aufweist, umfassen. Der Kedereinsatz ist zweiteilig mit einem ersten Teil und einem zweiten Teil ausgebildet. Der erste Teil und der zweite Teil umfassen jeweils einen Kederabschnitt und einen Kederfahnenabschnitt. Der Kederabschnitt des ersten Teils weist eine Breite B1 und der Kederabschnitt des zweiten Teils eine Breite B2 auf, wobei die Breite B1 und die Breite B2 jeweils kleiner der Kederbreite KB sind, wobei insbesondere der Kederabschnitt und der Kederfahnenabschnitt jedes Teils einstückig ausgebildet ist. Der erste Teil des Kedereinsatzes und der zweite Teil des Kedereinsatzes sind somit schmaler als der Kedereinsatz ausgebildet. Insbesondere hat jeder Teil eine solche Breite, dass sich der Kederabschnitt an einer beliebigen Stelle in eine Kedernut einsetzen lässt. Der Kedereinsatz ist insbesondere aus Metall oder Kunststoff gebildet.
  • Der Kedereinsatz ist zum Einsetzen in eine Kederschiene bestimmt, die beispielsweise an dem Außenrand einer Markise oder an der Wand eines Wohnwagens oder Wohnmobils vorgesehen ist. Eine solche Kederschiene hat typischerweise eine Kedernut mit ein oder zwei offenen Kopfenden, die zum Einsetzen eines Keders vorgesehen sind, sowie eine sich entlang der Kedernut erstreckende Schlitzöffnung, die eine im Vergleich zu der Breite der Kedernut verringerte Schlitzweite aufweist und durch die sich bei eingesetztem Keder die Kederfahne erstreckt. Bei dem erfindungsgemäßen Kedereinsatz lässt sich jeder der Kederabschnitte durch die Schlitzöffnung an jeder beliebigen Stelle (also nicht an dem oder jedem offenen Kopfende) sowie ohne Werkzeug in die Kedernut einführen. Nach dem Zusammensetzen der Kederabschnitte in der Kedernut ist der Kedereinsatz dann aber formschlüssig in der Kedernut gehalten.
  • Zweckmäßigerweise ist der Keder zylinderförmig ausgebildet. Der Kederabschnitt des ersten Teils und des zweiten Teils ist als Zylinderschnitt entlang oder parallel zur Zylinderachse ausgebildet. Wenn der Zylinderschnitt entlang der Zylinderachse ausgebildet ist, sind beide Kederabschnitte im Wesentlichen gleich.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung steht die Kederfahne von dem Keder gerade ab. Alternativ erstreckt sich die Kederfahne gekröpft, d.h. die Kederfahne erstreckt sich in einem kedernahen Bereich gerade und biegt dann in eine zweite Erstreckungsrichtung ab, so dass eine Kröpfung gebildet wird, wobei die Kröpfung zweckmäßigerweise eine Winkelachse parallel zu einer Kederlängsachse bzw. Zylinderachse aufweist. Insbesondere erstreckt sich eine Anlagefläche der Kederfahnenabschnitte des ersten und zweiten Teils gerade oder gekröpft. D.h. die Erstreckungsrichtung(en) der Kederfahne liegen in beiden Anlageflächen. Dabei liegt die Anlagefläche des ersten Teils des Kedereinsatzes auf der Anlagefläche des zweiten Teils des Kedereinsatzes im zusammengebauten Zustand des Kedereinsatzes.
  • In einer Ausgestaltung weist jeder Kederfahnenabschnitt eine Öse und/oder einen oder mehrere Haken auf, welche insbesondere bei Überlagerung des ersten und zweiten Teils deckungsgleich sind.
  • In einer weiteren Ausgestaltung weisen der erste Teil und/oder der zweite Teil eine Arretiervorrichtung zur Arretierung des anderen Teils auf, insbesondere in Form eines Lochs, insbesondere Sacklochs, in dem ersten Teil und eines Zapfens in dem zweiten Teil, auf. Dabei sind Sackloch und Zapfen insbesondere in den Anlageflächen der Kederfahnenabschnitte vorgesehen. Die Arretiervorrichtung verhindert dabei, dass die zusammengesetzten (d.h. miteinander in Deckung gebrachten Teile des Kedereinsatzes unbeabsichtigt in der Kedernut gegeneinander verschoben werden und in diesem Zustand ggf. aus der Kedernut herausfallen.
  • Das vorbeschriebene mobile Rollo und ein oder mehrere Kedereinsätze bilden in einer Ausführungsform der Erfindung ein Set, so dass das Rollo mit den Kedereinsätzen einfach und schnell und ohne Werkzeug montiert und demontiert werden kann.
  • Die Montage, sowie Demontage kann an unterschiedlichen Markisen, an offenen und geschlossenen Markisen erfolgen. Dafür kann das Set auch zusätzliche Einsätze oder Adapter enthalten.
  • Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft anhand den in den Zeichnungen dargestellten Beispielen näher erläutert.
  • Die Zeichnungen zeigen schematisch in:
    • 1 eine schematische Darstellung eines Campingfahrzeugs mit einer Markise und zwei mobilen Rollos in einer ersten Blickrichtung,
    • 2 das Campingfahrzeug aus 1 in einer zweiten Blickrichtung senkrecht zur ersten Blickrichtung
    • 3 einen Schnitt A-A' gemäß 2,
    • 4 eine Ausgestaltung eines Kedereinsatzes einer Aufsicht,
    • 5 einen Schnitt des Kedereinsatzes gemäß 4,
    • 6 Montage des Rollos in einer Aufsicht,
    • 7 einen Schnitt B-B' gemäß 6,
    • 8 perspektivische Darstellung der Montage,
    • 9 Aufsicht auf das Rollo im Verstauzustand,
    • 10 Blechlasche zum Festklemmen des Hakens,
    • 11 a-c Ansichten eines Kedereinsatzes nach einer ersten Ausgestaltung,
    • 12 a-c Ansichten eines Kedereinsatzes nach einer zweiten Ausgestaltung,
    • 13 a-c Ansichten eines Kedereinsatzes nach einer dritten Ausgestaltung,
    • 14 a-c Ansichten eines Kedereinsatzes nach einer vierten Ausgestaltung,
    • 15 a-b eine perspektivische Ansicht eines Rollosystems,
    • 16 eine perspektivische Ansicht einer Kederschiene eines Rollogehäuses,
    • 17 a-k verschiedene Ausführungsformen eines Konnektorbands,
    • 18 a-f verschiedene Ausführungsformen eines Konnektors, und
    • 19 a-b eine schematische Darstellung eines Campingfahrzeugs mit einer Markise und zwei unterschiedlich abgespannten mobilen Rollos in einer ersten Blickrichtung mit zwei Detailansichten.
  • Die 1 und 2 zeigen ein Campingfahrzeug 70 mit einer ausgefahrenen Markise 72, die an einem dem Fahrzeug abgewandten Bereich einen vorderen Rand 74 aufweist, der mit einer Kederschiene 76 versehen ist. Die Markise steht auf zwei Markisenstützfüßen 78 und ist abgespannt. In der gezeigten Darstellung sind an der Kederschiene 76 der Markise 72 zwei mobile Rollos 2 gemäß der Erfindung aufgehängt, nämlich ein erstes mobiles Rollo 2', welches an Bodennägeln abgespannt ist, und ein zweites mobiles Rollo 2", welches senkrecht nach unten hängt. Die mobilen Rollos 2 schützen eine Person, welche unter der Markise sitzt, gegen Sonneneinstrahlung und Blendung.
  • Jedes der beiden mobilen Rollos 2 umfasst ein Gehäuse 4. An einer ersten Seite 8 dieses Gehäuses 4 - nämlich an der im Montagezustand bestimmungsgemäß oberen Seite - ist eine erste Aufhängevorrichtung 6 angeordnet und befestigt, welche in den nachfolgenden Figuren, insbesondere 3 und 6, zu sehen ist. Weiterhin umfasst jedes der beiden mobilen Rollos 2 eine Abschattungsvorrichtung 12. Bei der Abschattungsvorrichtung 12 handelt es sich um ein auf einer Rolle aufwickelbares Gewebe, dessen freies Ende mit einem Abschlussstab 24 versehen ist. Der Abschlussstab 24 umfasst insbesondere eine Strebe 26 mit einer Anzahl von da ran gebildeten oder befestigten Abspannösen 28. Die Strebe 26 ist beispielsweise als Kederschiene ausgeführt, in der das Gewebe der Abschattungsvorrichtung 24 mittels eines Keders eingespannt ist. Alternativ hierzu ist das Gewebe der Abschattungsvorrichtung 24 beispielsweise in dem Abschlussstab 24 eingeklemmt oder um den Abschlussstab herumgelegt.
  • Jedes der beiden mobilen Rollos 2 ist jeweils mit zwei ersten Aufhängevorrichtungen 6 sowie mit jeweils zugehörigen zweiten Aufhängevorrichtungen 14 an der Kederschiene 76 aufgehängt. Dazu ist, wie in 3 gezeigt, ein Kedereinsatz 30 als zweite Aufhängevorrichtung 14 in die Kederschiene 76 Aufhängevorrichtungen. Der Kedereinsatz 30 weist einen Keder 38 und eine Kederfahne 40 auf. Weiterhin ist die Kederfahne 40 hier mit einem Durchloch als Öse 32 versehen. In die Öse 32 ist ein Haken 16 als erste Aufhängevorrichtung 6 eingehängt. Der Haken 16 steht von der oberen ersten Seite 8 des Gehäuses 4 ab.
  • Der Kedereinsatz 30 kann, wie in 4 und 5 dargestellt, zweiteilig ausgeführt sein. Der Kedereinsatz 30 weist einen Keder 38 und eine Kederfahne 40 auf. Der Kedereinsatz weist weiterhin einen ersten Teil 42 und einen zweiten Teil 44 auf. Sowohl der erste Teil 42 als auch der zweite Teil 44 weisen einen Kederabschnitt 46, 48 als auch einen Kederfahnenabschnitt 50, 52 auf. Auf der einander zugewandten Seite haben der erste Teil 42 und der zweite Teil 44 jeweils eine Anlagefläche 54, 56, die im zusammengebauten Zustand des Kedereinsatzes 30 gegen einander liegen. Der erste Teil 42 ist mit einem Loch 62 als Arretiervorrichtung 60 und der zweite Teil 44 ist mit einem Zapfen 64 als Arretiervorrichtung 60 versehen, um ein unbeabsichtigtes Verschieben der beiden Teile gegeneinander im Montagezustand zu verhindern.
  • In den 6 bis 8 wird die Montage des mobilen Rollos 2 gezeigt. Der erste Teil 42 und der zweite Teil 44 des Kedereinsatzes 30 liegen zunächst getrennt voneinander vor. Im vorliegenden Fall sind der erste Teil 42 und der zweite Teil 44, abgesehen von der Arretiervorrichtung, symmetrisch zueinander ausgebildet. Der erste Teil 42 umfasst einen Kederabschnitt 46, der durch einen Halbzylinder gebildet ist, und einen Kederfahnenabschnitt 50, in dem ein Loch als Öse 32 gebildet ist. Weiterhin umfasst der Kederfahnenabschnitt 50 einen Zapfen 64, welcher auf einer Anlagefläche 54 angeordnet ist, zur Arretierung des zweiten Teils 44. Der Kederabschnitt 46 weist eine Breite B1 (8) auf, welche die Hälfte der Kederbreite KB des Keders 38 des Kedereinsatzes 30 ist. Die Breite B1 ist geringer als die Schlitzbreite SB der Kederschiene 76. Damit kann der Kederabschnitt 46 in die Schlitzöffnung der Kederschiene 76 eingesetzt werden. Dabei sind im eingesetzten Zustand Zylinderachse und eine Erstreckungsrichtung des Schlitzes, die Langsrichtung L der Kederschiene 76 parallel.
  • Der zweite Teil 44 umfasst einen Kederabschnitt 48, der durch einen Halbzylinder gebildet ist, und einen Kederfahnenabschnitt 52, in dem ein Loch als Öse 32 gebildet ist. Weiterhin umfasst der Kederfahnenabschnitt 52 ein Loch 62, welches auf einer Anlagefläche 56 angeordnet ist, zur Arretierung des ersten Teils 42. Der Kederabschnitt 48 weist eine Breite B2 auf, welche die Hälfte der Kederbreite KB des Keders 38 des Kedereinsatzes 30 ist. Die Breite B2 ist geringer als die Schlitzbreite SB der Kederschiene 76 und somit kann der Kederabschnitt 48 in den Schlitz eingesetzt werden.
  • Der eingesetzte erste Teil 42 und der eingesetzte zweite Teil 44 können in der Kederschiene 76 so gegeneinander verschoben werden, dass die Anlagefläche 54 des ersten Teils die Anlagefläche 56 des zweiten Teils überlagert. Sodann können der erste Teil 42 und der zweite Teil 44 miteinander arretiert werden. In den Kedereinsatz 30, der nun aus dem ersten Teil 42 und dem zweiten Teil 44 gebildet ist, kann nun der Haken 16 des mobilen Rollos 2 eingehängt werden.
  • Zur Demontage des Kedereinsatzes 30 kann zunächst die Arretierung des ersten Teils 42 und des zweiten Teils 44 voneinander gelöst werden und dann die Teile entlang der Kederschiene 76 gegeneinander verschoben werden. Sobald erster Teil 42 und zweiter Teil 44 sich senkrecht zur Erstreckungsrichtung der Keder schiene 76 nicht mehr überlappen, können beide Teile 42, 44 entnommen werden bzw. fallen heraus.
  • Für das Aufhängen des mobilen Rollos 2 werden, insbesondere wie gezeigt zwei Kedereinsätze30 benötigt. In einem nicht montierten Zustand des mobilen Rollos 2 ist die Abschattungsvorrichtung 12 Zweckmäßigerweise komplett in dem Gehäuse aufgenommen, oder lediglich die Strebe 26 steht aus dem Gehäuse 4 hervor. Alternativ ist auch die Strebe 26 im eingezogenen Zustand des Rollos 2 komplett in dem Gehäuse aufgenommen. Die Strebe 26 ist dabei optional derart ausgebildet, dass sie das Gehäuse 4 in dem eingezogenen Zustand des Rollos 2 komplettiert und somit verschließt.
  • Auf der oberen, ersten Seite 8 des Gehäuses 4 sind an der Gehäusewand zwei erste Aufhängevorrichtungen 6 angeordnet. Im dargestellten Fall ist jede der Aufhängevorrichtungen 6 durch einen Haken 16, insbesondere einem Haken aus einem gebogenen Draht, und einem Blechzuschnitt 20 gebildet. Der Blechzuschnitt 20 ist an dem Gehäuse z.B. durch Schrauben oder Nieten oder Schweißen befestigt. Der den Haken bildende Draht ist an einer Seite durch eine Tasche des Blechzuschnitts geführt, die so mit dem Draht ein Scharnier 22 bildet, so dass das freie Ende des Hakens wahlweise auf der ersten Seite des Gehäuses aufliegen kann, siehe insbesondere 9, und in eine dazu senkrechte Position gebracht und fixiert werden kann, siehe 6.
  • 10 zeigt eine aus dem Blechzuschnitt 20 freigeschnittene und aufgebogene Blechlasche 18, unter der der Haken 16 im eingeklappten Zustand festgeklemmt wird. Die Blechlasche 18 ist andeutungsweise auch in 9 zu sehen.
  • In den 11 bis 14 sind verschiedene Ausgestaltungen von zweiteiligen Kedereinsätzen 30 gezeigt. Dabei zeigt jeweils die Ansicht a einen ersten Teil 42 des Kedereinsatzes 30 mit Sicht auf die Anlagefläche und die Ansicht b einen zweiten Teil 44 des Kedereinsatzes 30 mit Sicht von der Anlagefläche weg. Die Ansicht c zeigt jeweils einen Querschnitt durch den aus erstem Teil 42 und zweitem Teil 44 zusammengesetzten Kedereinsatz 30. Die Kedereinsätze 30 sind jeweils mit einer Arretiervorrichtung 60 versehen.
  • In 11 sind Ansichten eines Kedereinsatzes 30 zu sehen der mit einer Öse 32 in der Kederfahne 40 versehen ist. Die beiden Teile 42, 44 des Kedereinsatzes 30 sind vorzugsweise jeweils einstückig aus Kunststoff oder Metall gebildet. Die Kederfahnenabschnitte erstrecken sich vom jeweiligen Kederabschnitt hier in einer Richtung.
  • 12 zeigt eine zweite Ausgestaltung eines Kedereinsatzes 30. Der Kedereinsatz 30 weist in dieser Ausgestaltung in Abweichung zur Ausgestaltung aus 11, wie in 12c ersichtlich eine Kröpfung 58 auf.
  • 13 zeigt eine dritte Ausgestaltung eines Kedereinsatzes 30. In Abweichung zu der Ausgestaltung in 11 weisen die Kederfahnenabschnitte 50, 52 keine Öse auf. Dafür weist jeder Kederfahnenabschnitt 50, 52 zwei Haken 34 auf, welche in den Anlageflächenebenen 54, 56 liegen und auf den entgegengesetzten Seiten der Kederfahnenabschnitte 50, 52 in Richtung der Zylinderachse der Kederabschnitte abgeordnet sind.
  • 14 zeigt eine vierte Ausgestaltung eines Kedereinsatzes 30. In Abweichung zu dem in 13 dargestellten Kedereinsatz 30 ist die Hakenform abweichend. Weiterhin weist auch dieser Kedereinsatz eine Kröpfung wie in 12 auf.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Rolloystem 79, das derart ausgebildet ist, dass es am vorderen Rand 74 einer Markise 72 befestigt werden kann. Das Rolloystem 79 weist ein mobiles Rollo 2, nachfolgend auch nur Rollo 2 genannt, und ein Rollogehäuse 4 auf, welches mittels einem oder mehrerer Konnektoren 14 mit dem vorderen Rand 74 verbunden werden kann. (1,2,19)
  • Das Rollo 2 weist neben einer Abschattungsvorrichtung 12, oder nachfolgend auch als Abschattungseinrichtung 12 bezeichnet, weitere Elemente auf, welche das Aus- und Einfahren des Rollos unterstützen, z. B. einen Federzug, Führungsseile und/oder Zuggriffe. Das Rollo 2 kann nahezu vollständig im Rollogehäuse 4 aufgenommen werden, lediglich Elemente, um das Ausfahren des Rollos zu erleichtern, können im eingezogenen Zustand hervorstehen. (1,2,19)
  • Eine Abschattungseinrichtung 12 ist aus flächenförmigen Elementen ausgebildet, welche unmittelbar das Licht abhalten, wie z.B. eine Stoffbahn, Lamellen oder dergleichen. Eine transparente oder transluzente Abschattungseinrichtung 12 kann als Sichtschutz dienen, eine Licht-undurchlässige oder opake Abschattungseinrichtung 12 als Sonnenschutz. (1,2,19)
  • Das Rollogehäuse 4 weist eine Einrichtung für die Aufnahme eines Rollos 2 auf, das auf einer Seite des Rollogehäuses 4 ausgefahren werden kann und auf der gegenüberliegenden Seite eine Verbindungseinrichtung für einen oder mehrere Konnektoren 14 auf. (15)
  • Die zweite Aufhängevorrichtung 14 kann auch als Konnektor 14, als Verbinder zwischen dem vorderen Rand 74 und dem Rollogehäuse 5, ausgestaltet sein. Die Konnektoren 14 sind gegenüber dem Rollogehäuse 4 und dem vorderen Rand 74 relativ klein ausgebildete Flächenelemente, welche zumindest an einer Seite Verbindungselemente 81 aufweisen, die zur Verbindung mit dem Rollogehäuse 4 und/oder dem vorderen Rand 74 der Markise 72 ausgebildet sind. Es gibt Konnektoren 14, welche derart ausgebildet sind, dass das Rollogehäuse 4 mit mehreren Konnektoren 14 am vorderen Rand 74 der Markise 72 befestigt werden kann. Konnektoren 14 können auch so ausgebildet sein, dass sie in das Rollogehäuse 4 oder in dem vorderen Rand 74 aufgenommen werden können und nicht daraus hervorstehen. (18 a-f)
  • Weiterhin kann sich ein Konnektor 14 auch entlang des vorderen Rands 2 der Markise 72 erstrecken. Im Folgenden wird ein solcher langgestreckter Konnektor 14 als Konnektorband 80 bezeichnet. Das durchgehende Konnektorband 80 hat gegenüber mehreren kleinen Konnektoren 14 den Vorteil, dass es auch den Zwischenbereich zwischen der Markise 72 und dem Rollogehäuse 4 vollständig abschließt und somit einen lückenlosen Sonnen- und Sichtschutz bereitstellt. (17g-k)
  • Sowohl an den Konnektoren 14 (18 a-f) als auch am Konnektorband 80 (17g-k) sind Verbindungselemente 81 (15b)angeordnet. Die Verbindungselemente 81 umfassen zumindest eine Verbindungsform, welche mit einem entsprechenden Gegenstück koppelbar oder verbindbar ist. Diese Verbindungselemente 81 sind ausgebildet, um eine stabile, sichere und lösbare Verbindung mit dem Rollogehäuse 4, dem vorderen Rand 74 und/oder untereinander auszubilden.
  • Im einem Ausführungsbeispiel verläuft der vordere Rand 74 einer Markise 72 horizontal entlang einer Längsrichtung L oder Längsachse L parallel zum Erdboden. Das Rollogehäuse 4 ist in etwa parallel zum vorderen Rand 74 der Markise 72 angebracht. Eine vertikale Achse V steht in etwa senkrecht zur Längsachse L in einer Ebene E. Die Ebene E ist definiert entlang des vorderen Randes 2 der Markise 72 in horizontaler Richtung und entlang eines ausgefahrenen Rollos 4 in etwa vertikaler Richtung. Das Rollgehäuse 4 sowie auch das Rollo 2 hängen in etwa senkrecht vom vorderen Rand 74 herunter. ( 15)
  • Die Konnektoren 14 oder das Konnektorband 80 sind entlang der Längsrichtung L oder auch Längsachse L zwischen vorderen Rand 74 und dem Rollogehäuse 4 angeordnet. Die Verbindungselemente 81 sind zumindest an einer Seite, welche in Richtung des vorderen Rands 74 oder des Rollogehäuses zeigt, an den Konnektoren 14 oder am Konnektorband 80 ausgebildet. Die entsprechenden Gegenstücke zu den Verbindungselementen 81 sind am vorderen Rand 74 und/oder am Rollogehäuse 4 ausgebildet, sodass das Rollogehäuse 4 mit dem vorderen Rand 74 sicher und lösbar verbunden werden kann. (15)
  • In einer Ausführungsform weist der vordere Rand 2 der Markise 72 entlang der Längsachse L eine Kederschiene 76 auf. Die Kederschiene 76 ist aus einem in etwa zylinderförmigen Hohlraum ausgebildet, der zu einer Seite hin eine schlitzartige Öffnung der Schlitzbreite SB, welche relativ zum Zylinderdurchmesser dünn ausgebildet ist, aufweist. Eine solche Kederschiene 76 ist an Markisen 72 angebracht, um Abspannseile 82, welche an zumindest einem Ende einen Keder 38 aufweisen, darin zu befestigen. (15)
  • Ein Keder 38, welcher in etwa zylinderförmig ausgebildet und innerhalb einer Kederschiene 76 entlang einer Längsachse L bewegbar ist und eine Kederlänge KL und eine Kederbreite KB aufweist, weist eine hervorstehende Kederfahne 40, welche fest mit dem Keder verbunden ist und durch die schlitzartige Öffnung aus der Kederschiene 76 hervorsteht, auf. Durch die Kederfahne 40 kann der Keder 38 entlang der Kederschiene 76 bewegt werden. Ein Keder 38 ist vorzugsweise aus Metall oder Kunststoff ausgebildet. (15)
  • Weiterhin ist auch der obere Rand 16 des Rollogehäuses 4, welcher dem vorderen Rands 74 der Markise 72 in vertikaler Richtung zugewandt ist, als Kederschiene 76 ausgebildet (16).
  • Somit sind auch die Verbindungselemente 81 zum Verbinden des Konnektors 14 bzw. der Kederschiene 76 mit dem Rollogehäuse 4 in dieser Ausführungsform als Keder 38 ausgebildet. D.h. zwei gegenüberliegende Seiten eines Konnektors 14 weisen einen Keder 38 auf und die Fläche dazwischen ist als Kederfahne 40 ausgebildet. (18a)
  • Ein Keder 83 kann auch aus zwei Teilen ausgebildet sein. Diese beiden zueinander in etwa entlang der vertikalen Achse V symmetrischen Teile werden bspw. mittels eines Magnetelementes 84 ( 18e) oder einer Stift-Buchse-Kopplung (15b und 8) miteinander verbunden. Ein Teil des Keders 38 weist einen ersten Teil 42 mit einem halbzylindrischen Kederabschnitt 46 und einen Kederfahnenabschnitt 50, welcher in der Dicke in etwa der Hälfte der Kederfahne 40 des einteiligen Keders entspricht, mit einem Magnetelement 84 auf. Der zweite Teil 44 des Keders 38 umfasst einen Kederabschnitt 48 und einen Kederfahnenabschnitt 52 mit einem Magnetelement 84. Das bietet den Vorteil, dass man die Teile des Keders 38 separat in eine Kederschiene 76 einführen und dort zusammensetzen kann, ohne vorher Endkappen oder die Abspannseile 82 entfernen zu müssen.
  • Der zweiteilige Keder 83 kann sowohl an gegenüberliegenden Seiten des Konnektors 14 einen Keder 38 aufweisen (siehe 15b), als auch nur auf einer Seite des Konnektors 14 (siehe 18e).
  • Ein Keder 38 kann als Metall- oder Kunststoffplatte 85, in welche zumindest zwei Schrauben 86 aus Metall oder Kunststoff eingedreht worden sind, ausgebildet sein (siehe 18f). Die Dicke der Metall- oder Kunststoffplatte entspricht dabei der für eine Kederfahne 40 zulässigen. Die Länge der Schrauben 86 ist kleiner zu wählen als in etwa der Durchmesser der Kederschiene 76. Die Ausbildung des Keders 13 erfolgt mit sehr einfachen Mitteln und bietet den Vorteil der kostengünstigen und einfachen Herstellung.
  • In einer weiteren Ausführungsform sind die Verbindungselemente 81 der Konnektoren 14 als Magnetkopplung ausgebildet. Die Konnektoren 14 weisen zumindest auf einer Seite ein Magnetelement 84 auf, das mit dem entsprechenden magnetischen Gegenstück 87, welches am vorderen Rand 74 oder am Rollogehäuse 4 angeordnet ist, eine Magnetkopplung ausbilden kann. Die Magnetelemente 84 können bspw. als Scheiben, als Stabmagnete ausgebildet sein und/oder in einen Konnektor 14 eingearbeitet sein. Sowohl die Magnetelemente 84, als auch die magnetischen Gegenstücke 87 sind ferromagnetisch oder ferrimagnetisch ausgebildet. Die Magnetwirkung zwischen dem Magnetelement 84 und dem magnetischen Gegenstück 87 sollte ausreichend stark ausgebildet sein, um das Gewicht des Rollosystems 1 am vorderen Rand 74 zu halten und auch bei Krafteinwirkung stark genug zu sein, um das Rollosystem 1 an der Markise 72 sicher zu halten. Dadurch kann das Rolloystem 79 sehr schnell und einfach montiert und demontiert werden. (18b)
  • In 18b ist eine Magnetkopplung dargestellt, welche zwischen dem vorderen Rand 74 und oberen Rand 8 ausgebildet wird, wobei ein Magnetelement 84 jeweils mit den magnetischen Gegenstücken 87 am vorderen Rand 74 und oberen Rand 8, illustriert durch N und S, eine magnetische Verbindung aufgebaut hat. Das Magnetelement 84 ist in einen Konnektor 14 eingearbeitet.
  • Es ist auch möglich die Verbindungselemente 81 derart auszubilden, dass eine Verbindung aus Haken oder Kopplungshaken 34 und Ösen oder auch Kopplungsösen 32 das Rollosystem 79 am vorderen Rand 74 hält. Dazu sind die Verbindungselemente 81 zumindest auf einer Seite eines Konnektors 14 entweder als Kopplungshaken 34 oder als Kopplungsöse 32 ausgebildet und am vorderen Rand 74 und/oder Rollogehäuse 4 ist jeweils das Gegenstück angeordnet. Ein Kopplungshaken 34 weist eine hakenförmige Struktur auf, sodass man darin eine Struktur, welche eine geeignete Öse aufweist, einhängen kann. Hakenförmige Strukturen können bspw. von Stangen, welche eine in die entgegengesetzte Richtung des einzuhängenden Gegenstücks Biegung aufweisen oder von Stangen, welche einen Abschluss aufweisen, welcher dem Aushängen des einzuhängenden Gegenstücks entgegensteht, ausgebildet sein. Eine Kopplungsöse 32 bildet das Gegenstück zum Kopplungshaken 34, indem sie die passende Ösenöffnung im geeigneten Abstand zum Rand eines Konnektors 6 aufweist. Es gibt auch Kopplungshaken 34 oder Kopplungsösen 32, die einen Keder 38 aufweisen und somit in eine Kederschiene 76 eingeführt werden können. (18d)
  • Beispielsweise kann am vorderen Rand der Markise 72 ein Kopplungshaken 34 und am oberen Rand 8 des Rollogehäuses 4 eine Kopplungsöse 32 angeordnet sein. Durch das Einhängen des Rollogehäuses 4 am vorderen Rand 74 ergibt sich eine formschlüssige, sichere Verbindung dazwischen. ( 18d)
  • In einer weiteren Ausführungsform sind die Verbindungselemente 81 als Klettverbinder 88 ausgebildet. Dafür werden Bahnen aus Klettverbindern 88 an den vorderen Rand 74 und/oder am Rollogehäuse 4 mittels Kleber, Schrauben oder ähnlichem angebracht. Klettverbinder 88 umfassen einen Haftpart 89 mit Widerhaken und einen Flauschpart 90 mit Schlaufen für die Widerhaken. Es kann entweder der Haftpart 89 oder der Flauschpart 90 am vorderen Rand 74 und der entsprechende Gegenpart am oberen Rand 8 angebracht werden. Es ist aber auch denkbar, dass ein flächiger Konnektor 14, welcher zumindest auf einer Seite einen Haftpart 89 oder Flauschpart 90 aufweist, als Zwischenstück eingebracht wird und auf dem vorderen Rand 6 und dem oberen Rand 8 jeweils der gleiche Haftpart 89 oder Flauschpart 90 angeordnet ist. Eine solche Klettverbindung kann einfach verbunden und auch wieder gelöst werden. (18c)
  • In 18c ist beispielhaft ein Abschnitt des vorderem Rand 2 einer Markise 72 und ein Abschnitt oberen Rands 16 des Rollogehäuses 4 dargestellt, welche mittels Klettverbindern 88 miteinander verbunden werden können. Auf dem oberen Rand 8 ist der Flauschpart 90 und auf dem vorderen Rand 16 ist der Haftpart 89 angeordnet.
  • Die Konnektoren 14 können auch flexibel bspw. mit Schanieren, aus flexiblem Kunstoff oder Stoff ausgestaltet sein. Sie können auch eine Teilflexiblität aufweisen, d.h. sie sind nur in eine Richtung biegbar. Dadurch kann das Rollo 2 frei und beweglich hängen.
  • Wie oben erwähnt, wird ein langestreckter Konnektor 14 als Konnektorband 80 bezeichnet. Ein Konnektorband 80 kann die gleichen Verbindungsmittel wie die oben erläuterten Konnektoren 14 aufweisen und dementsprechend genauso mit dem vorderen Rand 6 und dem oberen Rand 8 verbunden werden. (17a-k)
  • 15a zeigt beispielhaft eine Ausführungsform des Konnektorbandes 80, welches auf beiden Seiten einen Keder 38 und eine gemeinsame Kederfahne 40 aufweist.
  • In weiteren Ausführungsbeispielen sind verschiedene Kombinationen von Verbindungsmitteln 9 an beiden Seiten des Konnektors 6 oder des Konnektorbandes 80 denkbar.
  • In 17a ist das Konnektorband 80 derart ausgebildet, dass es zur Verbindung mit dem vorderen Rand 74 einen Keder 38 und zur Verbindung mit dem oberen Rand 8 Kopplungshaken 34 aufweist. Entsprechend dazu sind am vorderen Rand 74 eine Kederschiene 76 und am oberen Rand 8 Kopplungsösen 32 angeordnet.
  • 17b zeigt die andere Verbindung des Konnektorbandes 80 mit dem oberen Rand 8 in Form von getauschten Position von Kopplungshaken 34 und Kopplungsösen 32 gegenüber 17a.
  • In 17c weist das Konnektorband 80 Kopplungshaken 34 auf und der vordere Rand 74 und der obere Rand 16 weisen die dazu entsprechenden Kopplungsösen 32 auf. 17d zeigt die getauschten Positionen der Verbindungsmittel 9 gegenüber der 17c.
  • Weiterhin ist es denkbar, dass der vordere Rand 2 Kopplungshaken 34 und der obere Rand 16 eine Kederschiene 76 aufweisen. Somit wird das Konnektorband 80 an einer Seite mit Kopplungsösen 25 und auf der gegenüberliegenden Seite mit einem Keder 38 ausgebildet. (siehe 17e)
  • In 17f ist ein Konnektorband 80, welches an einer Seite Magnetelemente 18 für eine Magnetkopplung und auf der gegenüberliegenden Seite einen Keder 38 aufweist, dargestellt. Das Konnektorband 80 ist eine Kederschiene 76 am oberen Rand 8 eingezogen und ist mit dem vorderen Rand 74 mittels Magnetkopplung verbunden.
  • Ein Konnektorband 80 kann auch mittels einer oder mehrerer Reißverschlussverbindungen mit dem vorderen Rand 74 der Markise 72 verbunden werden.
  • In den oben erläuterten Ausführungsformen kann das Konnektorband 80 auch geteilt sein. Das Konnektorband 80 kann in Längsrichtung entlang der Längsachse L und/oder in Querrichtung entlang der vertikalen Achse V geteilt sein in zumindest zwei Teile geteilt sein. Die Teile des Konnektorbandes 80 oder im Folgenden geteiltes Konnektorband 80 bietet den Vorteil, dass man die Verbindung zum vorderen Rand 74 der Markise 72 und/oder die Verbindung zum oberen Rand 8 des Rollogehäuses 4 nicht lösen muss, um das Rollo 2 abzuhängen. Wenn der vordere Rand 2 und/oder der obere Rand 16 eine Kederschiene 76 mit Endkappen aufweist, müssen diese nur einmal demontiert werden, um jeweils einen Teil des geteilten Konnektorbandes 80 einzuziehen. (17g-j)
  • Das geteilte Konnektorband 80 kann einfach durch Magnetkopplung mittels Magnetelementen 84 und/oder magnetischen Gegenstücken 87, welche in stückiger Form entweder in das geteilte Konnektorband 80 eingearbeitet sind oder von außen die beiden Hälften des geteilte Konnektorbandes 80 verbinden, zusammengefügt werden. Es kann sich bei den Magnetelementen 84 und Gegenstücken 87auch um ein langestrecktes Magnetband handeln (17g).
  • Ähnlich zur Magnetkopplung ist auch eine Verbindung des geteilten Konnektorbandes 80 mit Druckknöpfen denkbar. Dabei wird an einem Teil des geteilte Konnektorbandes 80 eine Druckknopfringkugel 91 und am anderen Teil eine Druckknopföse 92 angebracht. Durch das Zusammendrücken von Druckknopfringkugel 91 und der Druckknopföse 92 wird das geteilte Konnektorband 80 vereinigt. ( 17h)
  • Das geteilte Konnektorband 80 kann auch mittels Klettverbindern 88 verbunden sein (siehe 17i).
  • Weiterhin ist es denkbar, dass die Teile des Konnektorbandes 80 auch mittels einer Reißverschlussverbindung zusammengefügt werden können.
  • Um das geteilte Konnektorband 80 zusammenzufügen können auch formschlüssige Steckverbindungen 93, welche bspw. einen Rastmechanismus 94 aufweisen, verwendet werden. Diese formschlüssigen Steckverbindungen 93 sind aus zwei Teilen ausgebildet, die bspw. durch Spritzguss oder dergleichen hergestellt worden sind. Die Steckverbindung 93 kann nur durch das manuelle, gewollte Öffnen des Rastmechanismus 94 gelöst werden. Dadurch kann das Rollo 2 nicht aus Versehen, durch herumspielende Kinder oder durch Tiere heruntergerissen werden. (17j)
  • Sowohl das Konnektorband 80, als auch das geteilte Konnektorband 80 können flexibel bspw. aus einem Stoff oder einer flexiblen Kunststofffolie ausgebildet sein. Dadurch sind sie aufrollbar und leicht transportierbar. Um den Keder 38 aufrollbar zu gestalten, können viele Einzelkeder nacheinander in den Rand des Konnektorbandes 80 oder geteilten Konnektorbandes 80 eingezogen sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform können zumindest ein Konnektor 14 oder ein Konnektorband 80 integral mit dem Rollogehäuse 4 verbunden sein. Durch die integrale Verbindung 95 zum Rollogehäuse 4 entfällt das Verbinden mit einem Konnektor 14 beim Aufbau des Rollosystems 79 Das bietet nicht nur den Vorteil, dass das Rollosystem 79 einfacher und schneller auf- und abgebaut werden kann, sondern auch, dass keine Konnektoren 14 oder ein Konnektorband 80 zusätzlich zum Rollogehäuse 4 benötigt werden, welche verloren und vergessen werden können.
  • In 17k ist ein Konnektorband 80, welches eine integrale Verbindung 95 mit dem Rollogehäuse 4 aufweist, dargestellt. Die Verbindung zum vorderen Rand 74 wird durch eine Kederschiene 76 ausgebildet.
  • Die Teile des Rollos 4 und die Abschattungseinrichtung 12 können aus einem witterungsbeständigen Stoff ausgebildet sein, wobei die Stoffe imprägniertes Nylon, teflonbeschichtetes Polyacryl, Olefin, Stoffgemische aus Polyester, Polyethylen und/oder Polypropylen enthalten können.
  • Weiterhin kann das Rollo 2 stufenlos ausziehbar und arretierbar ausgebildet sein. Dadurch kann das Rollo 2 auf die gewünschte Höhe eingestellt werden.(1, 19)
  • Das Rollsystem 1 kann aus Leichtbaumaterialien ausgebildet sein. Das Rollogehäuse 4 kann aus Kunststoff und/oder Aluminium ausgebildet sein. Die Abschattungsvorrichtung 7 und Teile des Rollo 2 können aus leichtem Stoff ausgebildet sein.
  • Das Rolloystem 79 findet vor allem beim Camping Anwendung, kann aber auch an festinstallierten Markisen am Haus und im Garten, sowie von Vorsprüngen bei Balkonen oder Loggias angebracht werden. An einem Campingfahrzeug 70, wie einem Wohnwagen oder Wohnmobil 70, ist zumeist auf der Türseite eine Markise 72 angebracht. Solche Markisen 3 weisen an ihrem vorderen Rand 74 zumeist eine Kederschiene 76 auf, um darin Abspannseile 82, welche auf einer Seite einen Keder 38 aufweisen, zu befestigen. Im ausgefahrenen Zustand der Markise 72 werden die in der Kederschiene 76 befestigten Abspannseile 82 mit dem Erdboden verbunden (19). Auf diese Weise wird die Markise 72 abgespannt.
  • Die Markise 72 ist somit nahezu parallel bzw. horizontal zum Erdboden aufgebaut. Dadurch bietet sie Schutz vor hoch stehender Sonne für sich darunter befindliche Personen. Dadurch, dass die Markise 72 an einem Wohnwagen oder Wohnmobil 70 angebracht ist und dort auch verstaut wird, sollte die Markise 72 eine bestimmte Größe nicht überschreiten, da sie sonst im verstauten Zustand zu viel Windwiderstand bei der Fahrt des Wohnwagens oder Wohnmobils 36 bieten würde. Deshalb kann man die Markise 72 bei tiefem Sonnenstand nicht weiter ausfahren, um sich vor Blendung zu schützen. Für diesen Fall kann das Rolloystem 79 am vorderen Rand 74 der Markise 72 aufgehängt werden. (1)
  • Da der vordere Rand 74 der Markise 72 zumeist Kederschiene 76 aufweist, kann die Kederschiene 76 für die Aufhängung des Rollosystems 79 benutzt werden. Manche Wohnwägen oder Wohnmobile 70 weisen an der Dachkante ihrer Türseite keine Markise 72, aber dennoch eine Kederschiene 76 z.B. zum Anbringen eines Vorzelts auf. Das Rollosytem 79 kann auch an einer Frontkederschiene, welche an einer Dachkante des Campingfahrzeugs 70 angeordnet sein kann, aufgehängt werden, um einen Sicht- und/oder Sonnenschutz z.B. bei offener Tür im Wohnwagen oder Wohnmobil 70 zu bieten. Eine solche Frontkederschiene ist oftmals an einer Wagenfront, z.B. der Seitenfläche eines Wohnmobils, ausgebildet, an welcher ein Rollo eingehängt werden kann, um bspw. eine Tür abzudecken.
  • Ein Vorteil der Benutzung der Kederschiene 76 ist, dass ein Rollo 2, welches nur ein Teil der Breite der Markise 72 breit ist, individuell, schnell und einfach auf die persönlichen Bedürfnisse hinsichtlich Sonnenschutz und Sichtschutz angepasst werden kann. Es können auch mehrere Rollos 2, eingehängt werden, welche individuell arretiert werden können. Die Rollos können auch miteinander verbunden werden. (siehe 2)
  • Es ist denkbar, dass mehrere Rollos 2 oder auch Rollosysteme 79 miteinander verbunden werden mittels einem Keder 38, eine Magnetkopplung, Kopplungshaken 34, Kopplungsösen 32, eine Rasteinrichtung und/oder einen oder mehrere Klettverbinder 88. Mithilfe dieser Verbindungsmittel können die einzelnen Rollos lückenlos zusammengefügt sein, sodass ein größerer Bereich vor Sonne und Einsicht geschützt wird als mit nur einem Rollo. Das bietet den Vorteil, dass anstatt einem breiten und schweren Rollo auch zumindest zwei kleinere und leichtere Rollos eingesetzt werden können. Bspw. können die einzelnen Rollos zuerst am vorderen Rand der Markise befestigt sein, bevor sie zusammengefügt werden.
  • Zur Aufhängung des Rollosystems 1 an der Kederschiene 76 kann ein Keder 38, umfassend zwei halbzylindrischer Kederkörper 20 und halber Kederfahnen 21, in die Kederschiene 76 ohne eine Entfernung der Endkappen oder der Abspannseile 82 eingesetzt werden. Zuerst wird eine erste Hälfte des Keders 13 in die schlitzartige Öffnung der Kederschiene 76 eingeführt, danach unweit davon die zweite. Innerhalb der Kederschiene 76 werden beide Hälften mittels Stift-Buche-Kopplung 19 oder Magnetkopplung durch Magnetelemente 18 zusammengefügt und bilden dadurch einen ganzen Keder 38. (siehe 15b)
  • Wie oben erwähnt, gibt es noch weitere Möglichkeiten das Rolloystem 79 am vorderen Rand 74 aufzuhängen. Sofern die Markise 72 an ihrem vorderen Rand 74 keine Kederschiene aufweist, gibt es demnach noch weitere situationsangepasste Möglichkeiten das Rolloystem 79 aufzuhängen.
  • In Ausführungsformen kann das Rollo 2 auch mittels einer Abspanneinrichtung bspw. Abspannleine mit dem Erdboden verbunden werden, wodurch es in einem spitzen Winkel zur vertikalen Achse V abgespannt werden kann. Dadurch bleibt das Rollo 2 in der gewünschten Position, auch wenn es von Wind angegriffen wird. (1)
  • Das Rollo kann auf unterschiedliche Weisen abgespannt werden. Am unteren Rand des Rollos 2 können in die Abspannösen 28 Abspannleine 98 eingehängt werden, die mit dem Erdboden auf unterschiedliche Arten bspw. mittels Schraubheringen 99, einer Schnur oder dergleichen verbunden werden können (19a, linke Hälfte).
  • Es ist auch möglich, dass das Rollogehäuse 4 Abspannseile 82 aufweist und mittels dieser mit dem Erdboden verbunden wird (19a, rechte Seite). Im Rollogehäuse 4 sind Rollen 96 angeordnet, um die Abspannseile 82 im aufgerollten Zustand im Gehäuse zu verstauen. Die freien Enden der Abspannleine 98 können jeweils an einem Hering oder Schraubhering 99 befestigt werden, der im Erdboden fixiert werden kann. Am unteren Rand des Rollos 2 sind Führungselemente 97 angebracht, die entlang der Abspannleine 98 verschieblich ausgebildet sind. So kann ein Rollo 2 entlang der Abspannleine 98 geführt werden. (19b).
  • 19a zeigt einen Gesamtaufbau einer ausgefahrenen Markise 72, welche abgespannt ist und eine Kederschiene 76 an ihrem vorderen Rand 74 aufweist. In der Kederschiene 76 sind zwei Rollogehäuse 4 mittels Konnektoren 14 eingehängt. Die Rollos 2 sind jeweils auf unterschiedliche Höhen ausgezogen und mittels einer Abspannleine 98 abgespannt.
  • In 19b sind zwei Detailansichten gegeben. Detailansicht A zeigt eine schematische Welle bzw. eine Rolle 96 Abspannleine 98. In Detailansicht B ist schematisch ein Führungselement 97 eines Rollos 2 dargestellt.
  • Es werden im Folgenden noch weitere Beispiele für mögliche Ausführungsformen angegeben:
    • Beispiel 1 betrifft ein mobiles Rollo (2) zum Aufhängen, insbesondere für ein Campingfahrzeug, insbesondere an einem vorderen Rand einer Markise, umfassend ein Gehäuse (4) mit einer ersten Aufhängevorrichtung(6) an einer ersten Seite (8) des Gehäuses (4) und mit einer in dem Gehäuse zumindest teilweise aufgenommenen und ausziehbaren Abschattungsvorrichtung (12), wobei die erste Aufhängevorrichtung(6) zur lösbaren Verbindung mit einer zweiten Aufhängevorrichtung(14) ausgelegt ist.
    • Beispiel 2 betrifft ein mobiles Rollo (2) nach Beispiel 1, wobei die erste Aufhängevorrichtung(6) einen oder mehrere Haken (16) oder einen oder mehrere Ösen, oder einen oder mehrere Rastverbinder umfasst und/oder wobei die erste Aufhängevorrichtung (6) mittels eines Scharniers (22) schwenkbar mit dem Gehäuse verbunden ist.
    • Beispiel 3 betrifft ein mobiles Rollo (2) nach Beispiel 1 oder 2, wobei die Abschattungsvorrichtung (12) stufenlos ausziehbar und arretierbar ist, und optional mit einem Abschlussstab (24) versehen ist und/oder wobei die Abschattungsvorrichtung (12) ein Gewebe, insbesondere transluzentes oder opakes Gewebe, umfasst, welches auf einer Rolle aufrollbar in dem Gehäuse (4) gelagert ist.
    • Beispiel 4 betrifft ein mobiles Rollo (2) nach einem der Beispiele 1 bis 3, wobei die zweite Aufhängevorrichtung als Kedereinsatz (30) ausgebildet ist und optional eine Öse (32) oder Haken (34) oder Rastverbinder umfasst.
    • Beispiel 5 betrifft einen Kedereinsatz (30), insbesondere zur Verwendung mit dem mobilen Rollo (2) nach einem der Beispiele 1 bis 4, umfassend einen Keder (38) und eine Kederfahne (40), wobei der Keder (38) eine Kederlänge KL und eine Kederbreite KB, aufweist, wobei der Kedereinsatz (30) zweitteilig mit einem ersten Teil (42) und einem zweiten Teil (44) ausgebildet ist, wobei der erste Teil (42) und der zweite Teil (44) jeweils einen Kederabschnitt (46, 48) und einen Kederfahnenabschnitt (50, 52) umfasst, wobei der Kederabschnitt (46) des ersten Teils (42) eine Breite B1 und der Kederabschnitt (48) des zweiten Teils (44) eine Breite B2 aufweist, wobei die Breite B1 und die Breite B2 jeweils kleiner der Kederbreite KB sind, wobei insbesondere der Kederabschnitt (46, 48) und der Kederfahnenabschnitt (50, 52) jedes Teils einstückig ausgebildet ist.
    • Beispiel 6 betrifft einen Kedereinsatz (30) nach Beispiel 5, wobei der Keder (38) zylinderförmig ausgebildet ist, und insbesondere wobei der Kederabschnitt (46, 48) als Zylinderschnitt entlang oder parallel zur Zylinderachse ausgebildet ist.
    • Beispiel 7 betrifft einen Kedereinsatz (30) nach Beispiel 5 oder 6, wobei die Kederfahne (40) sich von dem Keder (38) gerade oder gekröpft erstreckt, wobei sich insbesondere eine Anlagefläche (53, 58) der Kederfahnenabschnitte (50, 52) des ersten und zweiten Teils (42, 44) gerade oder gekröpft erstreckt.
    • Beispiel 8 betrifft einen Kedereinsatz (30) nach einem der Beispiele 5 bis 7, wobei jeder Kederfahnenabschnitt (50, 52) eine Öse und/oder einen oder mehrere Haken aufweist, welche insbesondere bei Überlagerung des ersten und zweiten Teils (42, 44) deckungsgleich sind, und/oder wobei der erste Teil (42) und/oder der zweiten Teil (44) eine Arretiervorrichtung (60) zur Arretierung des anderen Teils, insbesondere in Form eines Lochs (62), insbesondere Sacklochs, in dem ersten Teil (42) und eines Zapfens (64) in dem zweiten Teil (44), aufweist.
    • Beispiel 9 betrifft ein Set aus einem mobilen Rollo (2) nach einem der Beispiele 1 bis 4 und einem oder mehreren Kedereinsätzen (30) nach Beispielen 5 bis 8.
  • Diese Beispiele können auch in Kombination mit den unterschiedlichen oben erläuterten Aspekten der Erfindung und/oder den in den Ansprüchen definierten Ausführungsformen kombiniert verwendet werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 2
    Mobiles Rollo
    4
    Gehäuse
    6
    erste Aufhängevorrichtung
    8
    erste Seite
    10
    zweite Seite
    12
    Abschattungsvorrichtung
    14
    zweite Aufhängevorrichtung
    16
    Haken
    18
    Blechlasche
    20
    Blechzuschnitt
    22
    Scharnier
    24
    Abschlussstab
    26
    Strebe
    28
    Abspannöse
    30
    Kedereinsatz
    32
    Öse
    34
    Haken
    38
    Keder
    40
    Kederfahne
    42
    erster Teil
    44
    zweiter Teil
    46
    Kederabschnitt
    48
    Kederabschnitt
    50
    Kederfahnenabschnitt
    52
    Kederfahnenabschnitt
    54
    Anlagefläche
    56
    Anlagefläche
    58
    Kröpfung
    60
    Arretiervorrichtung
    62
    Loch
    64
    Zapfen
    70
    Campingfahrzeug
    72
    Markise
    74
    vorderer Rand
    76
    Kederschiene
    78
    Markisenstützfuß
    79
    Rollosystem
    80
    Konnektorband
    81
    Verbindungselemente
    82
    Abspannseile
    83
    zweiteiliger Keder
    84
    Magnetelement
    85
    Metall- oder Kunststoffplatte
    86
    Schrauben
    87
    magnetisches Gegenstück
    88
    Klettverbinder
    89
    Haftpart
    90
    Flauschpart
    91
    Druckknopfringkugel
    92
    Druckknopföse
    93
    formschlüssige Steckverbindung
    94
    Rastmechanismus
    95
    integrale Verbindung
    96
    Rolle
    97
    Führungselement
    98
    Abspannleine
    99
    Schraubhering
    L
    Längsrichtung
    KL
    Kederlänge
    KB
    Kederbreite
    B1
    Breite
    B2
    Breite
    SB
    Schlitzbreite
    V
    vertikale Achse
    E
    Ebene

Claims (12)

  1. Rollosystem (79) zum Aufhängen eines Rollos (2) an einen vorderen Rand (74) einer Markise (72), wobei das Rollo (2) ein Rollogehäuse (4) aufweist, in dem eine ausziehbare Abschattungseinrichtung (12) zumindest teilweise aufgenommen ist, und das Rollosystem (79) einen oder mehrere Konnektoren (14, 80) zum Verbinden des Rollogehäuses (4) mit einem vorderen Rand (74) einer Markise (72) aufweist, wobei die Konnektoren (14, 80) einen oder mehrere aus der folgenden Gruppe von Konnektoren (14, 80) umfassen: - ein langgestrecktes Konnektorband (80), welches als Verbindungselement (81) an einem Längsrand einen Keder (38), eine Magnetkopplung, Kopplungshaken (34), Kopplungsösen (32), eine Rasteinrichtung, einen oder mehrere Reißverschlüsse und/oder einen oder mehrere Klettverbinder (88) aufweist zum Verbinden mit der Markise und/oder dem Rollogehäuse, - mehrere Konnektoren (14), welche jeweils als Verbindungselement (81) eine Magnetkopplung, einen Kopplungshaken (34), eine Kopplungsöse (32), einen Klettverbinder (88), eine Rasteirichtung und/oder zumindest einen Keder (38) aufweisen, wobei der Keder (38) insbesondere ein einteiliger Keder (38) oder ein zweiteiliger Keder ist, der aus zwei mittels eines Magnetelementes (84) oder einer Stift-Buchse-Kopplung koppelbaren Kederteilen besteht.
  2. Rollosystem (79) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Konnektorband (80) oder zumindest einer der Konnektoren (14) integral mit dem Rollogehäuse (4) verbunden ist.
  3. Rollosystem (79) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Konnektoren (14) zwei Verbindungselemente (81) aufweisen, wobei eines der beiden Verbindungselemente (81) zum Verbinden mit dem Rollogehäuse (4) und das andere der beiden Verbindungselemente (81) zum Verbinden mit der Markise (72) ausgebildet ist.
  4. Rollosystem (79) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Konnektoren (14) flexibel ausgebildet sind.
  5. Rollosystem (79) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Konnektorband (80) aus mindestens zwei Teilen besteht.
  6. Rollosystem (79) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Teile des Konnektorbands (80) eine oder mehrere Magnetkopplungen, Druckknöpfe, Rasteinrichtungen, einen oder mehrere Reißverschlüsse und/oder einen oder mehrere Klettverbinder (88) zum Zuammenfügen der Teile des Konnektorbandes aufweisen.
  7. Rollosystem (79) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Teile des Konnektorbands (80) mittels einer formschlüssigen Steckverbindung (93), welche insbesondere einen Rastmechanismus (94) aufweist, verbindbar sind.
  8. Rollosystem (79) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Keder als Metall- oder Kunststoffplatte (85) mit eingedrehten Schrauben (86) ausgebildet ist.
  9. Rollosystem (79) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschattungseinrichtung (12) aus einem witterungsbeständigen Stoff ausgebildet ist.
  10. Rollosystem (79) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rollo (2) stufenlos ausziehbar und arretierbar ausgebildet ist.
  11. Rollosystem (79) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rollosystem (79) aus Leichtbaumaterialien ausgebildet ist.
  12. Rolloystem (79) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Rollos (2) und Rollogehäuse (4) verbindbar ausgebildet sind.
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