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Die Erfindung betrifft einen Tisch,
der an einer Rollstuhl-Armlehne befestigt werden kann, und insbesondere
einen Rollstuhl, bei dem beide Seitenplatten jeweils so gedreht
werden können,
dass sie einen Tisch ergeben, wobei die Armlehne nach hinten geschwenkt
werden kann, damit der Rollstuhlbenutzer seitlich in dem Stuhl bequem
sitzen kann.
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Im Allgemeinen sind an beiden Armlehnen eines
Rollstuhls Tische schwenkbar angebracht, damit der Rollstuhlbenutzer
beispielsweise lesen oder eine Mahlzeit einnehmen kann. Der Tisch
wird im Gebrauch nach oben angehoben, um in eine horizontale Position
zu gelangen. Unter den Tischen, die für Rollstühle geeignet und auf dem Markt
verfügbar
sind, gibt es bewegliche Tische. Der bewegliche Tisch umfasst eine
Armlehne, eine Tischplatte, eine Positionierungshalterung und eine
Aufhängehalterung. Hierbei
ist die Positionierungshalterung außerhalb der Armlehne befestigt,
während
die Aufhängehalterung
an der Tischplatte befestigt ist, ferner ist ein an der Aufhängehalterung
vorgesehener Haken in ein Innenloch eingeschoben, das an der Positionierungshalterung
vorgesehen ist, um eine Drehkomponente zu definieren. Im Normalzustand
hängt die
Tischplatte außerhalb
der Außenseite
der Armlehne. Im Gebrauch wird die Tischplatte mit dem Haken als
Drehpunkt so weit nach oben geschwenkt, dass die Tischplatte gegenüber beiden
Armen horizontal gehalten wird. Der Aufbau besitzt jedoch die folgenden
Nachteile:
- 1. Die Tischplatte kann durch ständiges Stoßen gegen
das Rollstuhlrad während
der Bewegung leicht beschädigt
werden, da die Tischplatte im Normalzustand an der Außenseite
der Armlehne frei nach unten hängt.
- 2. Die Tischplatte kann im Gebrauch leicht zu weit geschwenkt
werden, was zu einem Problem führen
kann, wenn der Rollstuhlbenutzer versucht, seine Hand oder seine
Hände zu
heben, weil die Tischplatte dann, wenn sie horizontal auf beiden Armlehnen
angeordnet wird, nicht in ei ner stabilen Position ist.
- 3. Wenn sich der Rollstuhlbenutzer von vorn auf den Rollstuhl
setzen möchte,
kann ihm dabei nur schwer jemand helfen, da die beiden Seiten des Rollstuhls
durch die Tischplatte und die Armlehnen versperrt sind und vor dem
Rollstuhl Pedale vorgesehen sind.
- 4. Der in dem Stuhl sitzende Rollstuhlbenutzer kann es als äußerst unbequem
empfinden, wenn die Höhe
der Tischplatte nicht nachgestellt werden kann oder wenn der Abstand
der Tischplatte von der Größe des Rollstuhlbenutzers
abhängt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zu Grunde, einen für
eine Rollstuhl-Armlehne geeigneten Tisch zu schaffen, bei dem beide
Seitenplatten dann, wenn der Tisch verwendet werden soll, nach oben
angehoben werden können,
um eine Tischplatte zu bilden, und ansonsten beide Armlehnen vollständig angehoben
werden können,
damit sich der Rollstuhlbenutzer von jeder Seite des Stuhls setzen kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
einen für
Rollstuhl-Armlehnen geeigneten Tisch nach Anspruch 1. Weiterbildungen
der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen
angegeben.
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Der erfindungsgemäße Rollstuhl umfasst einen
Rollstuhlrahmen, zwei Arme und zwei Seitenplatten. Der Rollstuhlrahmen
umfasst auf jeder Seite eine Rückenlehnenstange
und eine Sitzflächenstange
sowie einen Träger,
der sich zwischen der Rückenlehnenstange
und der Sitzflächenstange
erstreckt.
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In dem Verbindungsbereich der Rückenlehnenstange
und des Trägers
ist eine Schwenkhalterung vorgesehen. Die Schwenkhalterung umfasst
einen Haltehebel und ein Paar Löcher,
die einen Schwenkstift für
die Schwenkhalterung aufnehmen, um das hintere Ende der Armlehne
zu schwenken.
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Das vordere Ende der Armlehne ist
mit einem vertikalen Loch und mit einem horizontalen Loch versehen,
wobei ihr hinteres Ende zu der Schwenkhalterung geschwenkt wird,
um das vordere Ende anzuheben, damit sich der Rollstuhl benutzer
von jeder Seite des Stuhls auf den Stuhl setzen kann.
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Die Seitenplatte ist mit einer Hülse versehen, in
die die Armlehne geschoben werden kann. Von der Hülse erstreckt
sich eine Platte nach unten, außerdem
sind mehrere Durchgangslöcher
für eine
Einstellung auf dem Umfangsabschnitt der Hülse vorgesehen.
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Die Durchgangslöcher beider Seitenplatten sind
auf die entsprechenden Löcher
in den Armlehnen für
die beiden Seitenplatten, die auf den beiden Armlehnen ruhen, um
einen Tisch zu bilden, ausgerichtet und daran befestigt.
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Gemäß einem Merkmal der Erfindung
wird ein Tisch für
Rollstuhl-Armlehnen geschaffen, der eine von einer Kappe vorstehende
konkave Wand umfasst, die Positionierungslöchern entspricht, die in der
Kante der Seitenplatte vorgesehen sind, so dass sie, wenn die beiden
Seitenplatten horizontal orientiert sind, vorne und hinten in ihrer
Stellung festgehalten werden, indem die vorstehenden Wände der
Kappe in die Positionierungslöcher,
die in der entsprechenden Seitenplatte vorgesehen sind, eindringen.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
Erfindung werden deutlich beim Lesen der folgenden Beschreibung
bevorzugter Ausführungsformen,
die auf die Zeichnungen Bezug nimmt; es zeigen:
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1 eine
Explosionsansicht einer bevorzugten Ausführungsform des Rollstuhl-Tisches
der Erfindung;
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2 eine
Schnittansicht einer Tischbaueinheit nach 1;
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3 eine
perspektivische Ansicht der Tischbaueinheit im Gebrauch;
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4 eine
perspektivische Ansicht der Tischbaueinheit in einem weiteren Verwendungszustand;
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5 eine
Seitenansicht einer vorn oder hinten eingestellten Seitenplatte;
und
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6 eine
perspektivische Ansicht der Tischbaueinheit in einem nochmals weiteren
Verwendungszustand.
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Wie in 1 gezeigt
ist, umfasst der erfindungsgemäße Rollstuhl
einen Rollstuhlrahmen 1, zwei Armlehnen 2, zwei
Seitenplatten 3 und zwei Positionierungselemente 4.
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Der Rollstuhlrahmen 1 umfasst
auf jeder Seite eine Rückenlehnenstange 11 und
eine Sitzflächenstange 12,
die durch einen Träger 13 miteinander verbunden
sind. Eine Schwenkhalterung 14 ist in dem Verbindungsbereich
zwischen dem Träger 13 und
der Rückenlehnenstange 11 vorgesehen.
Die Schwenkhalterung 14 umfasst einen Haltehebel 141 und
ein Paar Löcher 142,
die einen Schwenkstift 143 für die Schwenkhalterung 14 aufnehmen,
damit das hintere Ende des Arms 2 schwenken kann. Ein am vorderen
Ende der Sitzflächenstange 12 vorgesehene
Verriegelungsmechanismus 15 umfasst einen Hebel 151 sowie
eine Hakenplatte 152, die mit dem Hebel 151 verbunden
ist und von seiner Bewegung abhängt.
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Das vordere Ende jedes Arms 2 ist
mit einem vertikalen Loch 21 und mit einem seitlichen Loch 22 versehen.
Ein Schwenkblock 23 ist in das hintere Ende des Arms 2 eingeführt. Ein
Durchgangsloch 231 verläuft
seitlich im Schwenkblock 23, ferner verläuft ein
Arretierungsstift 24 seitlich durch das vordere Ende des
Schwenkblocks 23. Am hinteren Abschnitt des Arms 2 in
der Nähe
der Rückseite
des Schwenkblocks 23 ist ein Positionierungsbolzen 25 vorgesehen.
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Jede Seitenplatte 3 ist
mit einer Hülse 31 versehen,
die zwei Löcher 311 und 312,
die parallel orientiert sind, aufweist. Eines der Löcher 311 und 312 ist
dazu vorgesehen, die Armlehne 2 aufzunehmen. Eine Kappe 32 ist
getrennt hiervon in das vordere Ende der Hülse 31 eingeschoben,
während
eine Arretierungsaussparung 313 am hinteren Ende der Hülse 31 vorgesehen
ist. In der Umfangsfläche
der Hülse 31 sind
mehrere Durchgangslöcher 314 vorgesehen,
die der Einstellung dienen. Eine Platte 33 erstreckt sich
von der Hülse 31 nach
unten. Am vorderen Ende und am hinteren Ende der Unterkante der Platte 33 ist
jeweils ein Befestigungsloch 34, 35 vorgesehen.
Zwei Arretierungsnuten 331 (anders als in der Zeichnung
können
auch mehr als zwei Arretierungsnut zen 331 vorgesehen sein),
wovon jede mit einem Arretierungshebel 332 versehen ist,
sind am Boden der Platte 33 in der Nähe ihres vorderen Endes vorgesehen.
Vom hinteren Ende der Kappe 32 steht eine konkave Wand 321 vor,
ferner ist an der Außenseite
der Kappe 32 ein Zugring 322 vorhanden.
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Das Positionierungselement 4 ist
ein Stift, der die Form eines Zapfens, eines Bolzens oder einer anderen
Befestigungseinrichtung haben kann.
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Nun wird auf 2 Bezug genommen, um die Baueinheit gemäß der bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung genauer zu erläutern.
Der Schwenkstift 143 dringt in das Durchgangsloch 231 des
Schwenkblocks 23 und in die Schwenklöcher 142 der Schwenkhalterung 14 ein,
um den Arm 2 anzulenken. Am hinteren Ende des Arms 2 ist
der Positionierungsbolzen 25 vorgesehen, der an dem Haltehebel 141 anliegt,
damit der Arm 2 horizontal gehalten werden kann.
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Um den Abstand zwischen der Seitenplatte 3 und
der Armlehne 2 zu begrenzen, nimmt das Loch 311 oder
ein weiteres Loch 312, je nachdem, ob es sich um die rechte
oder um die linke Armlehne handelt, der Hülse 31 die Armlehne 2 auf,
damit die Anetierungsaussparung 313 am hinteren Ende der
Hülse 31 und
der Arretierungsstift 24, der in die Armlehne 2 eindringt,
miteinander verriegelt sind. Dadurch wird verhindert, dass sich
die Seitenplatte 3 um die Armlehne 2 drehen kann.
Eines der Durchgangslöcher 314 der
Hülse 31 ist
so beschaffen, dass es mit dem Querloch 22 der Armlehne 2 zur
Deckung kommen kann, so dass das Positionierungselement 4 die
Platte 33 der Seitenplatte 3 unter der Armlehne 2 hängend befestigen
kann. Schließlich
ist die Hakenplatte 152 in dem Verriegelungsmechanismus 15 in
einer der Anetierungsnuten 331 an der Unterkante der Seitenplatte 3 angeordnet,
um mit dem in der Anetierungsnut 331 vorgesehenen Arretierungshebel 332 in
Eingriff zu gelangen. Daher hängt
die Seitenplatte 3 unter der Armlehne 2 und wird
durch die Seite des Rollstuhlrahmens 1 festgehalten, so
dass die beiden Armlehnen 2 zusammen mit ihren entsprechenden Platten 33 feste
Führungen
beiderseits des Rollstuhlrahmens 1 sind.
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Daher ermöglichen die Durchgangslöcher 314 in
der Hülse 31 und
die Anetierungsnuten 331 in der Unterkante der Seitenplatte 3 eine
Einstellung des rich tigen Abstands der Seitenplatte 3 am
Arm 2 durch die Wahl eines entsprechenden Durchgangslochs 314 und
einer entsprechenden Anetierungsnut 331.
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Wenn der Arm 2 mit dem Schwenkstift 143 an
der Schwenkhalterung 14 geschwenkt wird, kann die Armlehne 2 parallel
zu der Rückenlehnenstange 11 und
relativ zu der Schwenkhalterung 14 nach oben angehoben
werden, was einen einfachen Zugang zu dem Rollstuhl von jeder beliebigen
Seite zulässt.
Wie in den 2 und 3 gezeigt ist, wird der Verriegelungsmechanismus 15,
der an die Sitzflächenstange 12 angepasst
ist, aus seinem Eingriff mit der Hakenplatte 152 durch
den Arretierungshebel 332, der am Boden der Seitenplatte 3 vorgesehen
ist, gelöst.
Dann kann die Seitenplatte 3 zusammen mit der Armlehne 2 angehoben
werden, um in eine zu der Rückenlehnenstange 11 parallele
Orientierung zu gelangen. Das Positionierungselement 4,
das in das Durchgangsloch 314 der Seitenplatte 3 eingeschoben
ist, wird entnommen, um die Platte 33 der Seitenplatte 3 nach
hinten zu schwenken, um einer Person das Platznehmen auf dem Rollstuhl
oder das Verlassen des Rollstuhls auf irgendeiner Seite des Stuhls zu
erleichtern.
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Wenn eine der Seitenplatten 3 verwendet werden
soll, wird der Hebel 151 des Verriegelungsmechanismus 15 angezogen,
um die Hakenplatte 152 von dem Anetierungshebel 332 in
der Arretierungsnut 331 am Boden der Seitenplatte 3 freizugeben.
Das seitlich in das Querloch 22 an der Armlehne 2 eingeschobene
Positionierungselement 4 wird, wie in 4 gezeigt ist, entfernt, damit die Seitenplatte 3, die
ansonsten zu der Rückenlehnenstange 11 parallel
ist, in ihre horizontale Position angehoben werden kann. Das Positionierungselement 4 wird
in das vertikale Loch 21 der Armlehne 2 in Bezug
auf das ausgewählte
Durchgangsloch 314 in der Seitenplatte 3 vertikal
eingeführt,
damit die Seitenplatte 3 ihre horizontale Position beibehält und so
einen Tisch an der Armlehne 2 für den Rollstuhlrahmen 1 bildet
und etwa eine Handauflage für
den Rollstuhlbenutzer, eine Ablage für bestimmte Gegenstände des
Rollstuhlbenutzers oder eine Armauflage des Rollstuhlbenutzers z.
B. für
eine Tropfeninfusion bildet.
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Weiterhin ermöglichen die Durchgangslöcher 314,
die an der Hülse 31 der
Seitenplatte 3 parallel angeordnet sind, eine Einstellung
des relativen Abstandes der Seitenplatte 3 an der Armlehne 2,
um eine Anpassung an die Größe des jeweiligen
Rollstuhlbenutzers zuzulassen. Wie in 5 gezeigt
ist, wird der relative Abstand der Seitenplatte 3 am Arm 2 zunächst für das ausgewählte Durchgangsloch 314 eingestellt,
damit es mit dem entsprechenden Loch 21, das an der Armlehne 2 vorgesehen
ist, überlappt, woraufhin
das Positionierungselement 4 vertikal durch die beiden
einander überlappender
Löcher 314 und 21 eingeschoben
wird, um die Seitenplatte 3 in einem optimalen Abstand
zwischen der Seitenplatte 3 und dem Rollstuhlbenutzer zu
befestigen, damit der Rollstuhl für den Benutzer möglichst
bequem ist.
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Wie in 6 gezeigt
ist, definieren die beiden Seitenplatten 3 einen festen
und stabilen Tisch für
den Rollstuhl. Die Seitenplatten 3, die ansonsten vertikal
orientiert sind, werden so weit umgeklappt, dass sie sich parallel
zu der Sitzflächenstange 12 erstrecken.
Die beiden Kappen 32, die das Ende jeder Hülse 31 verstopfen,
können
entnommen werden, um sie in die vorderen bzw. hinteren Enden der äußeren Seiten
der beiden Platten 33 zu schieben, die sich in einer Ebene
treffen, die zwischen den beiden Hülsen 31 definiert
ist, wobei die beiden konkaven Wände 321 an
den jeweiligen Kappen 32 in ihre entsprechenden Positionierungslöcher 34 und 35 in
den beiden Seitenplatten 3 gesteckt werden können, um einen
festen und stabilen Tisch am Rollstuhlrahmen 1, der durch
die beiden Kappen 32 befestigt ist, zu ergeben.
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Die Erfindung kann auch auf andere
Typen von Rollstühlen
wie etwa eine Gehhilfe oder einen motorbetriebenen Rollstuhl angewendet
werden.
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Es wird angemerkt, dass die Armlehne 2 der Erfindung
andere geometrische Formen, etwa rechtwinklig oder polygonförmig, besitzen
kann und nicht zwangsläufig
rund sein muss, wie dies in der bevorzugten Ausführungsform dargestellt ist,
wobei dann die Form der Löcher 311 und 312 in
der Hülse 31 an die
gewählte
Armlehnenform angepasst ist.