DE20314844U1 - Kinderfahrradanhänger - Google Patents
KinderfahrradanhängerInfo
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Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B62—LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
- B62K—CYCLES; CYCLE FRAMES; CYCLE STEERING DEVICES; RIDER-OPERATED TERMINAL CONTROLS SPECIALLY ADAPTED FOR CYCLES; CYCLE AXLE SUSPENSIONS; CYCLE SIDE-CARS, FORECARS, OR THE LIKE
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- B62K27/10—Other component parts or accessories
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Landscapes
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- Mechanical Engineering (AREA)
- Chemical & Material Sciences (AREA)
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Description
MAS 102/OG/DE
Anmelder: Redwan Massoud
7 6131 Karlsruhe, DE
Kinderfahrradanhänger
Die Erfindung betrifft einen Kinderfahrradanhänger mit einem Sitz für ein Kind. Kinderfahrradanhänger werden immer mehr zum Transport von Kinder von Geburt an bis zum Alter von etwa sieben Jahren genutzt. Um ein solchen Sitz möglichst komfortabel und bequem zu gestalten ist es bekannt, den Sitz mit einer neigungsverstellbaren Rückenlehne auszustatten, die aus einer Sitzposition mit einer relativ steilen Rückenlehne in eine Liegeposition mit einer geringeren Neigung verstellbar ist. Bei einem solchen Kinderfahrradanhänger kann je nach Bedarf die Sitzposition verstellt werden, so daß sich insbesondere auch müde oder schlafende Kinder in dem Kinderfahrradanhänger befördern lassen.
Bekannte Kinderfahrradanhänger mit verstellbaren Sitzen weisen entlang von sich jeweils seitlich des Sitzes erstreckenden Seitenteilen mehrere voneinander beabstandete Halterpaare auf, in welche eine die Rückenlehne des Sitzes tragende Heckstange eingesetzt wird. Zum Verstellen des Neigungswinkels der Rückenlehne wird bei einem solchen Kinderfahrradanhänger die Heckstange von einem ersten Halterpaar abgenommen und an einem zweiten Halterpaar befestigt. Wird die Heckstange von dem ersten HaI-terpaar getragen, so befindet sich die Rückenlehne des
Sitzes in der Sitzposition, wird die Heckstange von dem zweiten Halterpaar getragen, so befindet sich die Rückenlehne des Sitzes in der Liegeposition. Nachteilig an derartigen Kinderfahrradanhängern ist, daß das Verstellen der Rückenlehne mühsam ist, insbesondere wenn sich ein oder gar zwei Kinder im Kinderfahrradanhänger befinden. Nachteilig an der bekannten Verstellmöglichkeit sind auch verhältnismäßig hohe Fertigungskosten.
&iacgr;&ogr; Aufgabe der Erfindung ist es, einen Weg aufzuzeigen, wie bei einem Kinderfahrradanhänger der Sitz mit geringerem Aufwand verstellt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch einen Kinderfahrradanhänger mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ein erfindungsgemäßer Kinderfahrradanhänger hat ein Rahmengestell mit Seitenteilen, die sich jeweils seitlich des Sitzes für ein Kind erstrecken. An jedem der beiden Seitenteile ist ein Halter für die Rückenlehne des Sitzes angebracht, wobei der Halter zum Verstellen der Neigung der Rückenlehne entlang des jeweiligen Seitenteils verschieblich und in mindestens zwei verschiedenen Positionen festlegbar ist. Durch die entlang des jeweiligen Seitenteils verschieblichen Halters ist es bei einem erfindungsgemäßen Kinderfahrradanhänger möglich, die Neigung der Rückenlehne des Sitzes auch zu verstellen, während ein Kind im Kinderfahrradanhänger sitzt. Dies ist insbesondere dann ein großer Vorteil, wenn ein Kind während der Fahrt im Kinderfahrradanhänger eingeschlafen ist.
Bei einem erfindungsgemäßen Kinderfahrradanhänger kann vorteilhaft der Sitz von einer Sitzposition in eine Liegeposition verstellt werden, ohne daß man dafür das Kind aus dem Sitz nehmen und aufwecken müßte.
Ein weiterer Vorteil eines erfindungsgemäßen Kinderfahrradanhängers ist, daß die Position der Sitzfläche durch eine Verstellung der Neigung der Rückenlehne nicht beeinflußt wird. Es bleiben also der Abstand der Sitzfläche
&iacgr;&ogr; relativ zum Verdeck und zum Boden des Kinderfahrradanhängers ebenso wie der für die Beine zur Verfügung stehende Raum unverändert. Dies ist insbesondere dann ein Vorteil, wenn der Raum unter der Sitzfläche oder vor der Sitzfläche auch zum Verstauen von Proviant oder Spielzeug für das Kind oder die Kinder benutzt wird.
Ein weiterer Vorteil eines erfindungsgemäßen Kinderfahrradanhängers ist auch, daß das Verschieben der beiden Halter an den beiden Seitenteilen ohne den Einsatz besonderer Kraft oder Geschicklichkeit möglich ist und insbesondere zum Verstellen der Neigung der Rückenlehne des Sitzes kein Werkzeug erforderlich ist. Demgegenüber war bei einem Kinderfahrradanhänger nach dem Stand der Technik zum Lösen einer Heckstange aus ihren Haltern und dem Versetzen derselben stets ein unangenehmer Kraftaufwand erforderlich, welcher nun vorteilhaft vermieden werden kann.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die beiden Halter kraftschlüssig, insbesondere durch Klemmung, an dem jeweiligen Seitenteil festlegbar sind. Zwar können die Halter auch ohne weiteres formschlüssig, beispielsweise mittels eines Splints, der durch die Halter hindurch in passende Bohrungen der Seitenteile gesteckt wird, in verschiedenen Positionen entlang des
jeweiligen Seitenteils festgelegt werden. Dies wäre jedoch fertigungstechnisch sehr aufwendig und kostenintensiv, da man die Bohrungen und den Splint paßgenau fertigen müßte, um die Halter in der richtigen Lage zu den Seitenteilen zu halten. Hingegen bietet ein kraftschlüssiges Festlegen den Vorteil, daß sich die Halter in beliebigen Positionen entlang des jeweiligen Seitenteils festlegen lassen.
&iacgr;&ogr; Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügte Abbildungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines Kinderfahrradanhängers in einer Seitensicht,
Fig. 2 einen Halter für die Rückenlehne des gezeigten Ausführungsbeispiels und
Fig. 3 eine Detailansicht des in Fig. 2 gezeigten Halters .
Das in Fig. 1 gezeigte Ausführungsbeispiel eines Kinderfahrradanhängers 1 weist ein Rahmengestell 4 mit Seitenteilen 5 auf, welche sich jeweils seitlich eines Sitzes erstrecken. Die Sitzfläche des Sitzes 2 befindet sich in einer Bodenwanne 7 und wird wie diese von dem Rahmengestell 4 getragen. An jedem der beiden Seitenteile 5 ist ein Halter 10 für die Rückenlehne 3 des Sitzes 2 vorgesehen. Die Halter 10 sind entlang des jeweiligen Seitenteils 5 verschieblich und können - wie im folgenden anhand von Fig. 2 noch näher erläutert wird - klemmschlüssig in verschiedenen Positionen festgelegt werden. In Fig. 1 sind verschiedene Positionen für die Halter 10 angedeutet, wobei durch gestrichelte Linien die jeweilige Position der Rückenlehne 3 angedeutet ist. Wie man in
Fig. 1 sieht, läßt sich der Neigungswinkel der Rückenlehne 3 durch Verschieben des Halters 10 entlang des Seitenteils 5 verstellen.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Seitenteile 5 als Stangen oder Rohre ausgeführt. Es ist aber auch möglich, die Seitenteile 5 beispielsweise als flächige KunststoffSchalenelemente auszubilden, so daß diese zugleich die Seitenwände des Kinderfahrradanhängers 1
&iacgr;&ogr; bilden, und die Halter 10 den oberen Rand eines solchen Seitenteils 5 umgreifend oder in einer Nut oder Schiene verschieblich vorzusehen. Das Rahmengestell 4 weist eine Radaufhängung 6 auf, wobei die daran zu befestigenden Räder nicht dargestellt sind, da der beschriebene Kinderfahrradanhänger 1 in dieser Hinsicht gebräuchlichen Kinderfahrradanhängern entspricht. Das Rahmengestell 4 trägt die Sitzfläche des Sitzes 2 und eine Bodenwanne 7 des Kinderfahrradanhängers 1. Das Rahmengestell 4 kann im übrigen wie in der DE 197 37 195 C2 beschrieben ausgeführt sein, so daß sich der Kinderfahrradanhänger 1 leicht zusammenklappen läßt.
Fig. 2 zeigt den Halter 10, durch welchen eine stufenlose Verstellung der Neigung der Rückenlehne 3 des Sitzes 2 ermöglicht wird. Die beiden Halter 10 sind abgesehen von nachfolgend erläuterten Unterschieden im wesentlichen gleich ausgeführt, so daß die Darstellung eines einzigen Halters 10 genügt, obwohl selbstverständlich an beiden Seitenteilen 5 jeweils ein solcher Halter 10 vorgesehen ist.
Der Halter 10 weist einen Rohrsitz 11 für das als Rohr ausgeführtes Seitenteil 5 auf. Der Rohrsitz 11 umschließt das rohrförmige Seitenteil 5 und weist entlang einer
· · &phgr; m
Längsöffnung 12 Schenkel 13 auf, so daß durch ein Zusammenpressen der Schenkel 13 der Rohrsitz 11 gegen das rohrförmige Seitenteil 5 gepreßt wird und so der Halter 10 klemmschlüssig in der gewünschten Position festgelegt wird. Zum Zusammenpressen der beiden Schenkel 13 ist bevorzugt ein Schnellspanner 14 vorgesehen, durch welchen eine durch gegenüberliegende Bohrungen der Schenkel 13 verlaufende Schraube 15 angezogen wird. Die Schraube 15 wird von einer dem Schnellspanner 14 gegenüberliegen Mutter 16 gehalten. Anstelle des Schnellspanners 14 könnte die Schraube 15 beispielsweise auch als eine Flügelschraube ausgebildet sein, was es ebenfalls ermöglicht, die beiden Schenkel 13 zum Festlegen des Rohrsitzes 11 aufeinander zuzupressen. Der Schnellspanner 14 bietet jedoch den Vorteil einer leichteren Handhabung und einer schnelleren Verstellmöglichkeit.
Der Rohrsitz 11 weist mehrere in Längsrichtung verlaufende Nuten 17 auf, welche den zum Anpressen des Rohrsitzes 11 an das jeweilige rohrförmige Seitenteil 5 erforderlichen Kraftaufwand vorteilhaft reduzieren und zudem für eine gleichmäßige Spannungsverteilung und damit eine bessere Klemmung sorgen. Alternativ kann der Rohrsitz auch von zwei um das rohrförmige Seitenteil 5 herumklappbaren Teilen gebildet werden.
Die beiden Halter 10 tragen eine Heckstange 8, an der die Rückenlehne 3 befestigt ist und die sich zwischen den beiden Haltern 10 erstreckt. Die Heckstange 8 verleiht dem Kinderfahrradanhänger vorteilhaft eine höhere Stabilität und bietet bei einem Unfall einen Überrollschutz. Zur Befestigung der Rückenlehne 3 ist die Heckstange 8 aber nicht unbedingt erforderlich und könnte beispielsweise auch als ein zwischen den beiden Haltern 10 gespannter Riemen ausgeführt sein.
Die Rückenlehne 3 ist in an sich bekannter Weise als Stoffbahn, Netz oder Plane ausgeführt, die um die' Heckstange 8 herumgeführt ist. Diese Stoffbahn der Rückenlehne 3 weist an ihrem um die Heckstange 8 herumgeführten Ende Mittel auf (nicht gezeigt), um die Stoffbahn nachspannen zu können. Wie man in Figur 1 sieht, hängt die Länge der Rückenlehne 3 von ihrem Neigungswinkel ab. Die Mittel zum Nachspannen der Rückenlehne 3 können beispielsweise als ein Klettverschluß ausgeführt sein, der
&iacgr;&ogr; es ermöglicht, daß um die Heckstange 8 herumgeführte Ende der Stoffbahn für die Rückenlehne 3 an der Rückseite der Rückenlehne 3 zu befestigen. Weitere mögliche Mittel zum Spannen der Rückenlehne 3 sind beispielsweise Schnallen oder Schlaufen, wie sie von Rucksackverschlüssen bekannt sind. Die Rückenlehne kann auch teilweise aus einem steifen Material, z.B. Styropor, ausgeführt sein, solange eine Stoffbahn oder ähnliches ein Nachspannen zum Anpassen an die bei einer Verstellung geänderten Länge der Rückenlehne erlaubt.
Um das in der DE 197 37 195 C2 näher beschriebene Zusammenklappen des Kinderfahrradanhängers 1 zu erleichtern, ist die Heckstange 8 abnehmbar an den Haltern 10 befestigt. Der Halter 10 weist dazu für die Heckstange 8 einen zweiten Rohrsitz 18 mit einer Aufnahme für die Heckstange 8 auf. Die nähere Ausgestaltung des zweiten Rohrsitzes 18 ist in Fig. 3 dargestellt, welche den zweiten Rohrsitz 18 des Halters 10 im Querschnitt zeigt. Der zweite Rohrsitz 18 weist zwei Führungsschenkel 19 auf, die sich entlang der Heckstange 8 erstrecken. Etwa auf einem Drittel ihrer Länge sind die beiden Führungsschenkel 19 durch einen Sitzboden 20 verbunden, der die Heckstange 8 stützt. Der Sitzboden 20 und die beiden Führungsschenkel 19 lassen eine im Querschnitt U-förmige Öffnung zum Einsetzen der Heckstange 8 in den zweiten
Rohrsitz 18 frei. Die U-förmige Öffnung des zweiten Rohrsitzes 18 ermöglicht es, die Heckstange'8 nicht nur aus dem zweiten Rohrsitz 18 in Längsrichtung herauszuziehen, sondern auch nach oben wegzuklappen, was das Zusammenklappen des Kinderfahrradanhängers insgesamt erleichtert.
Die Heckstange 8 wird in ihrer Position in dem zweiten Rohrsitz 18 durch mehrere, nachfolgend erläuterte Sicherungsmittel 21,22,23 gesichert. Zu den Sicherungsmitteln &iacgr;&ogr; 21,22,23 gehören zwei Sicherungshülsen, welche jeweils einem der Halter 10 zugeordnet sind, die Heckstange 8 umgeben und entlang der Heckstange 8 verschieblich sind.
Fig. 2 zeigt den Halter 10 und die Sicherungshülse 21 in ihrer Verschlußposition, in der sie die Führungsschenkel 19 des zweiten Rohrsitzes 18 umschließt. Ein unbeabsichtigtes Verschieben der Sicherungshülse 21 aus ihrer Verschlußposition wird durch Arretiermittel in Form eines federgelagerten Bolzens 22 in der Heckstange 8 erreicht.
Dieser federgelagerte Bolzen 22 befindet sich in einer Querbohrung der Heckstange 8 und blockiert ein Verschieben der Sicherungshülse 21 aus ihrer Verschlußposition. Um die Sicherungshülse 21 aus ihrer Verschlußposition hinaus oder in ihre Verschlußposition hinein zu verschieben, wird der federgelagerte Bolzen 22 mit einem Finger in die Bohrung der Heckstange 8 hineingedrückt. Anstelle oder zusätzlich zu dem federgelagerten Bolzen 22 können selbstverständlich auch andere Arretier- und Sicherungsmittel vorgesehen sein, um ein unbeabsichtigtes Verschieben der Sicherungshülse aus Ihrer Verschlußlage zu verhindern. Möglich ist es beispielsweise die Sicherungshülse 21 formschlüssig mit dem Halter 10, insbesondere dessen Führungsschenkel 19 zu verrasten.
Die Heckstange 8 ist zusätzlich durch ein Sicherungselement 23 in Form eines Splints oder einer Schraube in ihrer Lage im zweiten Rohrsitz 18 gesichert. Das Sicherungselement 2 3 tritt durch eine durch den zweiten Rohrsitz des Halters 11 verlaufende Querbohrung und durch eine durch die Heckstange 8 verlaufende Querbohrung hindurch. Bevorzugt ist dabei, daß das Sicherungselement 23 durch die Führungsschenkel 19 des zweiten Rohrsitzes 18 hindurchtritt, da durch einen größeren Abstand des Siehe-&iacgr;&ogr; rungselementes 23 von dem jeweils benachbarten Ende der Heckstange 8 im Zusammenwirken mit dem Sitzboden 2 0 und der Sicherungshülse 21 ein unerwünschtes Verkippen der Heckstange 8 in dem zweiten Rohrsitz 18 schon bei kleineren Kippwinkel unterdrückt wird.
Bevorzugt ist die Heckstange 8 an einem Ende mit einem Splint als Sicherungselement im zweiten Rohrsitz 18 des Halters 10 und an ihrem anderen Ende mit einer Schraube im zweiten Rohrsitz 18 des anderen Halters 10 gesichert.
Für ein einfaches Zusammenklappen des Kinderfahrradanhängers genügt es, wenn die Heckstange 8 schnell und einfach von einem der beiden Halter 10 abgenommen werden kann. Für ein schnelles und einfaches Abnehmen der Heckstange ist ein Splint als Sicherungselement 23 bevorzugt. An ihrem anderen Ende muß die Heckstange 8 nur selten vom Halter 10 abgenommen werden, so daß dort eine kostengünstigere Schraube als Sicherungselement 23 bevorzugt ist.
Bei einem zusammenklappbaren Kinderfahrradanhänger 1 werden die Seitenteile 5 üblicherweise nach innen geklappt. Aus diesem Grund drücken die beiden Seitenteile 5 stets mehr oder weniger stark gegen die Heckstange 8. Die Sicherungshülse 21 und ein Splint oder eine Schraube als Sicherungselement 2 3 verhindern als Sicherungsmittel, daß die Heckstange 8 aus dem zweiten Rohrsitz 18 kippt
oder/und die Halter 10 mit dem ersten Rohrsitz 11 um das entsprechende Seitenteil 5 herum verdreht werden. Um dem zusätzlich entgegenzuwirken, können als zusätzliches Sicherungsmittel die rohrförmigen Seitenteile 5 auch mit einem von der Kreisform abweichenden Querschnitt, z.B. einem rechteckigen Querschnitt, ausgeführt sein und der erste Rohrsitz 11 eine daran angepaßte Form aufweisen. Bei einer solchen alternativen Ausführungsform der Seitenteile 5 und des ersten Rohrsitzes 11 bleibt die Orientierung des Halters 10 zum Seitenteil 5 stets gleich und ein Verkippen der Heckstange 8 in dem zweiten Rohrsitz ist ausgeschlossen. Die bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel verwendeten Seitenteile 5 mit kreisförmigem Querschnitt und der daran angepaßte erste Rohrsitz 11 weisen aber den Vorteil geringerer Herstellungskosten auf.
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MAS 102/OG/DE
Bezugszeichenliste
1 Kinderfahrradanhänger
2 Sitz
3 Rückenlehne
4 Rahmengestell &iacgr;&ogr; 5 Seitenteil
6 Radaufhängung
7 Bodenwanne
8 Heckstange
9 Sicherungshülse 10 Halter
11 erster Rohrsitz
12 Längsöffnung
13 Schenkel
14 Schnellspanner 0 15 Schraube
16 Mutter
17 Nuten
18 zweiter Rohrsitz
19 Führungsschenkel 2 0 Sitzboden
21 Sicherungshülse
22 federgelagerter Bolzen
23 Sicherungselement
24 U-förmige Öffnung
Claims (17)
1. Kinderfahrradanhänger mit einem Sitz (2) für ein Kind, der eine Sitzfläche und eine Rückenlehne (3) aufweist, und mit einen Rahmengestell (4) mit Seitenteilen (5), die sich jeweils seitlich des Sitzes (2) erstrecken, wobei an jedem der beiden Seitenteile (5) ein Halter (10) für die Rückenlehne (3) angebracht ist, der zum Verstellen der Neigung der Rückenlehne (3) entlang des jeweiligen Seitenteils (5) verschieblich und in mindestens zwei verschiedenen Positionen festlegbar ist.
2. Kinderfahrradanhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halter (10) eine Heckstange (8) tragen, an der die Rückenlehne (3) befestigt ist und die sich zwischen den Haltern (10) erstreckt.
3. Kinderfahrradanhänger nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halter (10) kraftschlüssig an dem jeweiligen Seitenteil (5) festlegbar sind.
4. Kinderfahrradanhänger nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteile (5) als Stangen oder Rohre ausgeführt sind.
5. Kinderfahrradanhänger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halter (10) einen das als Rohr ausgeführte Seitenteil (5) mindestens teilweise umschließenden Rohrsitz (11) zur Befestigung an dem jeweiligen Seitenteil (5) aufweisen.
6. Kinderfahrradanhänger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Halter (10) einen Schnellspanner (14) zum Festklemmen des Rohrsitzes (11) an dem jeweiligen Seitenteil (5) aufweisen.
7. Kinderfahrradanhänger nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rohrsitz (11) einen oder mehrere Nuten (17) zum Erleichtern des Festklemmens aufweist.
8. Kinderfahrradanhänger nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Heckstange (8) abnehmbar an den Haltern (10) befestigt ist.
9. Kinderfahrradanhänger nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halter (10) einen zweiten Rohrsitz (18) mit einer Aufnahme für die Heckstange (8) aufweisen.
10. Kinderfahrradanhänger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß Sicherungsmittel (21, 22, 23) vorgesehen sind, welche die Heckstange (8) in ihrer Position im zweiten Rohrsitz (18) sichern.
11. Kinderfahrradanhänger nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Rohrsitz (18) eine U-förmige Öffnung (24) für die Heckstange (8) aufweist.
12. Kinderfahrradanhänger nach Anspruch 9, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Rohrsitz (18) einen, vorzugsweise zwei Führungsschenkel (19) aufweist, die sich entlang der Heckstange (8) erstrecken.
13. Kinderfahrradanhänger nach Anspruch 10, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsmittel (21) mindestens eine einem Halter (10) zugeordnete Sicherungshülse (21) umfassen, die entlang der Heckstange (8) verschieblich ist und in einer Verschlußposition den zweiten Rohrsitz (18) umschließt.
14. Kinderfahrradanhänger nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß Arretiermittel (22) vorgesehen sind, durch die ein unbeabsichtigtes Verschieben der Sicherungshülse (21) aus Ihrer Verschlußposition verhindert wird.
15. Kinderfahrradanhänger nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretiermittel (22) einen federgelagerten Bolzen (22) in einer Bohrung der Heckstange (8) beinhalten, der ein Verschieben der Sicherungshülse (21) aus Ihrer Verschlußposition blockiert.
16. Kinderfahrradanhänger nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsmittel (23) ein Sicherungselement (23) in Form eines Splints (23) oder einer Schraube beinhalten, das durch eine Querbohrung in der Heckstange (8) und eine durch den zweiten Rohrsitz (18) des Halters (10) verlaufende Querbohrung hindurchtritt, so daß die Heckstange (8) in ihre Lage im zweiten Rohrsitz (18) gesichert ist.
17. Kinderfahrradanhänger nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungselement (23) durch die Führungsschenkel (19) des zweiten Rohrsitzes (18) hindurchtritt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20314844U DE20314844U1 (de) | 2003-09-25 | 2003-09-25 | Kinderfahrradanhänger |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20314844U DE20314844U1 (de) | 2003-09-25 | 2003-09-25 | Kinderfahrradanhänger |
Publications (1)
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| DE20314844U1 true DE20314844U1 (de) | 2003-11-13 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE20314844U Expired - Lifetime DE20314844U1 (de) | 2003-09-25 | 2003-09-25 | Kinderfahrradanhänger |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20314844U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102010007870A1 (de) | 2010-02-13 | 2011-08-18 | Arnold, Jürgen, 75334 | Fahrradanhänger |
| DE102010010966A1 (de) | 2010-03-10 | 2011-09-15 | Jürgen Arnold | Fahrradanhänger |
| DE102010054652A1 (de) | 2010-12-15 | 2012-06-21 | Jürgen Arnold | Halterung für Kinderfahrrad |
| EP3587174A1 (de) * | 2018-06-26 | 2020-01-01 | HTS Hans Torgersen & Sonn AS | Neigungssystem für eine kindertragevorrichtung |
-
2003
- 2003-09-25 DE DE20314844U patent/DE20314844U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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Effective date: 20031218 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years | ||
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20120417 |
|
| R071 | Expiry of right |