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TECHNISCHES
GEBIET
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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Reinigungskarte für
elektronische Lese- und Schreibgeräte, insbesondere Bankautomaten,
in die über
einen Schlitz elektronisch lesbeziehungsweise beschreibbare Karten
in Einführrichtung
eingeführt
werden und die Sensoren zum Lesen beziehungsweise Beschreiben oder
zur Positionserfassung der eingeführten Karte innerhalb des Geräts aufweisen,
mit einer steifen Basisträgerplatte
und einer auf der Basisträgerplatte
vorhandenen, vliesartigen Reinigungseinheit.
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Bankautomaten sind einer erhöhten Staub- und
Schmutzbelastung ausgesetzt, die auf Umwelteinflüsse und eine intensive Benutzung
zurückzuführen ist.
Dabei gelangen Staub- und Schmutzteile durch den Einführschlitz
in das Innere der Automaten und führen im Laufe der Zeit zu einer
Verschmutzung der Sensoren, die einen gänzlichen Ausfall des Automaten
zur folgen haben kann. Daher sind derartige Automaten regelmäßig zu reinigen.
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STAND DER TECHNIK
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Für
eine zeitsparende Durchführung
von Reinigungsaufgaben für
die oben genannten Gerätschaften
sind Reinigungskarten bekannt, die die normalerweise für die Reinigung
notwendige Demontage der Anlage vermeiden.
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Eine Reinigungskarte der eingangs
genannten Art ist aus der
DE
35 38 223 C2 bekannt. Bei dieser Reinigungskarte ist auf beiden
Seiten ein Reinigungsvlies aufgebracht. Mit dieser Reinigungskarte können beispielsweise
Magnetköpfe
und Einzugsrollen, die in unmittelbarem Kontakt zu der eingeführten Karte
kommen, gereinigt werden. Zum Reinigen optischer Leseköpfe, die
beabstandet zu der eingeführten
Karte innerhalb des Geräts
vorhanden sind, kann diese Karte nicht eingesetzt werden.
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Aus der
DE 295 10 321 U1 ist ferner
eine Reinigungskarte zur Reinigung unterschiedlicher Schreib-/Lesevorrichtungen
bekannt, bei der die zur Reinigung vorgesehenen Materialien auf
der Reinigungskarte eine solche Elastizität aufweisen, dass keine mechanische
Beschädigung
an den Schreib-/Lesevorrichtungen entstehen können.
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Aus der
DE 44 19 477 C2 ,
EP 860 814 A2 und
EP 1 150 278 sind Vorrichtungen
zum gleichzeitigen Reinigen von optischen und magnetischen Köpfen bekannt.
Diese Vorrichtungen sind jedoch nur für die Reinigung von Geräten vorgesehen,
welche scheibenförmige,
drehbare Discs verarbeiten.
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DARSTELLUNG
DER ERFINDUNG
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Ausgehend von dem genannten Stand
der Technik liegt der vorliegenden Erfindung das technische Problem
beziehungsweise die Aufgabe zugrunde, eine Reinigungskarte anzugeben,
die eine Reinigung sämtlicher
innerhalb eines elektronischen Lese-/Schreibgeräts vorhandener Sensoren in
einem einfachen Arbeitsgang ermöglicht
und die auch von technisch ungeschultem Personal eingesetzt werden kann,
ohne dass das Gerät
außer
Betrieb gesetzt oder demontiert werden muss.
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Die erfindungsgemäße Reinigungskarte ist durch
die Merkmale des unabhängigen
Anspruchs 1 gegeben.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und
Weiterbildungen sind Gegenstand der von dem unabhängigen Anspruch
1 direkt oder indirekt abhängigen
Ansprüche.
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Die erfindungsgemäße Reinigungskarte zeichnet
sich demgemäß dadurch
aus, dass ober- und/oder unterseitig auf der Basisträgerplatte
zumindest eine Reinigungseinheit beabstandet zu der Basisträgerplatte
vorhanden ist und zwischen Reinigungseinheit und Basisträgerplatte
ein elastisch zusammendrückbarer
Körper
angeordnet ist.
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Dadurch, dass die Reinigungseinheit
beabstandet zur Basisträgerplatte
vorhanden ist, können auch
entfernt zu der eingeführten
Karte vorhandene Sensoren gereinigt werden. Aufgrund des elastischen
Körpers
kann die Reinigungskarte durch den Einführungsschlitz eingeführt werden,
da sich der elastische Körper
beim Einführvorgang
zusammendrückt.
Im Inneren des Gerätes
entspannt sich der elastische Körper
wieder, so dass die Reinigungseinheit beabstandet zur Basisträgerplatte
vorhanden ist und somit an beabstandet zur Karte vorhandenen Sensoren
anliegt und durch Vorbeistreichen reinigt.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung
ist die Reinigungseinheit als Mikrofaservlies, insbesondere als
Polyestervlies, ausgebildet und der elastische Körper ist als Volumenvlies oder
Schwammkörper
ausgebildet.
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Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung, die
einen intensiven und effektiven Reinigungsvorgang gewährleistet,
zeichnet sich dadurch aus, dass die Reinigungseinheit und/oder der
elastische Körper streifenförmig ausgebildet
ist/sind. Dabei kann die Reinigungseinheit und der elastische Körper oberseitig
und unterseitig auf der Basisträgerplatte
vorhanden sein. Quer zur Einführrichtung können mehrere streifenförmige Reinigungseinheiten
mit entsprechenden elastischen Körpern
vorhanden sein.
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Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung, die
einen besonders schonenden Einführvorgang
beziehungsweise Transportvorgang innerhalb des Geräts ermöglicht,
zeichnet sich dadurch aus, dass die Reinigungseinheit in ihrem jeweiligen
Stirnendbereich entgegen Einführrichtung
gesehen jeweils eine ansteigende, lineare oder gekrümmte Flanke
beziehungsweise eine abfallende, lineare oder gekrümmte Flanke
aufweist.
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Die Reinigungseinheit kann beispielsweise mit
dem elastischen Körper
und/oder der Basisträgerplatte
verbunden, insbesondere verklebt, sein.
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Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung zeichnet
sich dadurch aus, dass die Reinigungskarte zumindest an ihrer Einführstirnseite,
insbesondere an beiden Stirnseiten, einen codierbaren Bereich, insbesondere
Magnetstreifenbereich, aufweist. Eine derartige Karte hat den Vorteil,
dass sie problemlos an den üblichen
Bankautomaten eingesetzt werden kann, da diese zunächst eine
elektronische Vorkennung vornehmen, um sicherzustellen, dass eine
ordnungsgemäße Karte
zum Einführen
ansteht.
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Um bei einem Reinigungsvorgang gleichzeitig
auch die unmittelbar an der Karte anliegenden Einzugsrollen beziehungsweise
Leseköpfe
zu reinigen, zeichnet sich eine besonders bevorzugte Ausgestaltung
dadurch aus, dass auch die Basisträgerplatte, die bevorzugt aus
Kunststoff, insbesondere PVC, besteht, Mikrofasern aufweist beziehungsweise
mit einer Mikrofaserbeschichtung versehen ist.
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Eine besonders hohe Reinigungsqualität wird gewährleistet,
indem die Reinigungskarte mit Reinigungsflüssigkeit getränkt ist,
wobei als Reinigungsflüssigkeit
bevorzugt Ethanol oder Ethyl verwendet wird.
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Um eine dauerhaft ausreichende Benetzung mit
Reinigungsflüssigkeit
zu gewährleisten,
wird die Reinigungskarte nach dem Herstellvorgang mit einer luftdichten, öffenbaren
Verpackungshülle
umgeben, die vor dem Einführen
der Reinigungskarte entfernt wird.
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Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung einer
erfindungsgemäßen Reinigungskarte,
die eine zuverlässige
Reinigung von beabstandet von der eingeführten Karte angeordneter Sensorköpfe gewährleistet,
zeichnet sich dadurch aus, dass der Abstand der Reinigungseinheit
zu der Basisträgerplatte
das fünf-
bis zehnfache der Dicke der Basisträgerplatte beträgt.
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Um eine Kompatibilität mit den
unterschiedlichsten Bankautomaten zu gewährleisten, zeichnet sich eine
vorteilhafte Ausgestaltung dadurch aus, dass die Abmessungen der
Reinigungskarte einer üblichen
Chip-/Magnetkarte nach DIN oder ISO entsprechen.
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Weitere Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung
ergeben sich durch die in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkmale
sowie durch das nachstehend angegebene Ausführungsbeispiel. Die Merkmale
der Ansprüche
können
in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden, insoweit sie
sich nicht offensichtlich gegenseitig ausschließen.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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Die Erfindung sowie vorteilhafte
Ausführungsformen
und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand des in
der Zeichnung dargestellten Beispiels näher beschrieben und erläutert. Die
der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden Merkmale können einzeln
für sich
oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt
werden. Es zeigen:
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1 schematische
Seitenansicht einer Reinigungskarte einer beschichteten Basisträgerplatte (überhöht dargestellt),
mit beabstandet angeordneten Reinigungseinheiten und dazwischen
angeordneten elastischen Körpern,
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2 schematische
Untersicht auf die Reinigungskarte gemäß 1,
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3 schematische
Draufsicht auf die Reinigungskarte gemäß 1,
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4 schematische
Perspektivdarstellung der Draufsicht gemäß 3 und
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5a, b stark schematisierte Schnittdarstellung
eines Bankautomaten mit teilweise (5a) und
vollständig
(5b) eingeführter Reinigungskarte.
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WEGE ZUM AUSFÜHREN DER
ERFINDUNG
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In den 1 bis 4 ist eine Reinigungskarte 10 dargestellt,
die ein Format aufweist, das üblichen Chipkarten
gemäß DIN oder
ISO entspricht. Die Reinigungskarte 10 ist geeignet, in
Einführrichtung
E in einen Schlitz beispielsweise eines Bankautomaten zu Reinigungszwecken
eingeführt
werden zu können.
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Die Reinigungskarte 10 besitzt
eine steife Basisträgerplatte 12,
die aus PVC geformt ist und die auf der Oberseite und auf der Unterseite
mit eine Mikrofaserbeschichtung 24 auf Polyesterbasis versehen
ist. Beabstandet zur Oberbeziehungsweise Unterseite der Mikrofaserbeschichtung 24 sind
streifenförmige
Reinigungseinheiten 20.1 bis 20.6 vorhanden, die
ebenfalls als Mikrofaservlies auf Polyesterbasis ausgebildet sind.
Unterhalb jeder Reinigungseinheit 20.1 bis 20.6 ist
ein entsprechend streifenförmiger,
zusammendrückbarer,
elastischer Körper 14.1 bis 14.6 angeordnet,
wobei im Ausführungsbeispiel die
elastischen Körper 14.1 bis 14.6 mit
den Reinigungseinheiten 20.1 bis 20.6 verbunden
sind und eine Verbindung mit der Basisträgerplatte 12 im jeweiligen
Stirnendbereich vorhanden ist, was in den Figuren nicht näher dargestellt
ist. Der elastische Körper
kann auch durchgehend mit der Basisträgerplatte und/oder der Reinigungseinheit
verbunden sein.
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Unterseitig ist auf der Basisträgerplatte 12 beziehungsweise
der Mikrofaserbeschichtung 24 im vorderen und hinteren
Stirnrandbereich ein über
die gesamte Breite der Karte 10 durchgehender kodierbarer
Bereich 22 angeschlossen, der beispielsweise als Magnetstreifen
ausgebildet sein kann und dessen Kodierung (zum Beispiel ISO-T3)
dazu dient, dass die Reinigungskarte 10 von Bankautomaten
angenommen wird.
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Jede Reinigungseinheit 20.1 bis 20.6 besitzt in
ihrem in Einführrichtung
E gesehen vorderen und hinteren Endbereich eine in Einführrichtung
E gesehen abfallende beziehungsweise ansteigende linear verlaufende
Flanke 16 beziehungsweise 18.
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Bei der Darstellung der Seitenansicht
gemäß 1 ist die Dicke D der Basisträgerplatte 12 mit
der beidseitigen Mikrofaserbeschichtung 24 gegenüber der
Dicke A der jeweiligen Reinigungseinheit 20 mit elastischem
Körper 14 deutlich überhöht dargestellt. In
einem konkreten Ausführungsbeispiel
beträgt
die Dicke D 0,75 mm (Millimeter) und die Dicke A 4,875 mm.
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In 2 ist
die Richtung der Seitenansicht gemäß 1 mit dem Pfeil I bezeichnet. In 3 ist die Richtung der Seitenansicht
gemäß 1 mit dem Pfeil II bezeichnet.
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Der Abstand der Reinigungseinheiten 20.1 bis 20.6 quer
zur Einführrichtung
E (Bezugszeichen B1 bis B4) ist so gewählt, dass die Reinigungseinheiten 20.1 bis 20.6 bei
in einen Bankautomaten eingeführter
Reinigungskarte mit den entsprechenden Sensoren in Kontakt kommen.
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Durch die beschriebene Ausbildung
der Reinigungseinheiten 20.1 bis 20.6 in Verbindung
mit den elastischen Körpern 14.1 bis 14.6 ist
es möglich, Sensoren
zu reinigen, die beabstandet zur eingeführten Reinigungskarte 10 angeordnet
sind. Derartige Sensoren sind beispielsweise optische Positionserfassungssensoren.
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Durch die Mikrofaserbeschichtung 24 der Basisträgerplatte 12 im übrigen Flächenbereich
ist es gleichzeitig beim Einführen
der Reinigungskarte 10 möglich, Magnetlese-/-schreibköpfe und
Einzugsrollen zu reinigen.
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Der Reinigungsvorgang ist schematisch
anhand einer Reinigungskarte 10.1 mit oberseitig angeordneter
Reinigungseinheit 20 mit elastischem Körper 14 dargestellt.
Der Abstand A der Reinigungseinheit 20 von der Basisträgerplatte 12 ist
dabei größer als
der Abstand S eines innerhalb eines Schreib-/Lesegerätes angeordneten
Sensors 54.
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Zum Reinigen wird die Reinigungskarte 10 in einen
Schlitz 52 des Gerätes 50 eingeführt. Durch den
kodierten Bereich 22 wird eine "ordnungsgemäße" Karte erkannt und in diesem Fall die
Reinigungskarte 10 motorisch automatisch eingezogen. Hierbei wird
der elastische Körper 14 im
Bereich des Schlitzes 52 zusammengedrückt. Sobald die Reinigungskarte 10 beziehungsweise
die Reinigungseinheit 20 den Schlitzbereich in Einzugsrichtung
verlässt,
dehnt sich die Reinigungseinheit 20 aufgrund der elastischen
Eigenschaften des elastischen Körpers 14 wieder
nach oben aus und kommt damit mit der Unterseite des Sensors 54 vorbeistreichend
zur Anlage, wodurch dieser gereinigt wird. Nachdem die Reinigungskarte 10 die
in den 4 und 5 nicht näher dargestellte Endeinzugsposition
erreicht hat, wird die Reinigungskarte 10 wieder automatisch
entgegen der Einführrichtung
E bewegt. Bei diesem Bewegungsvorgang wird der Sensor 54 zum
zweiten Mal gereinigt . Danach wird die Reinigungskarte 10 entnommen.
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Die Reinigungskarte 10 selbst
ist bevorzugt mit einer Reinigungsflüssigkeit (beispielsweise Ethyl oder
Ethanol) getränkt,
um die Reinigungswirkung zu verbessern.