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DE20314624U1 - Reinigungskarte für elektronische Lese- und Schreibgeräte, insbesondere Bankautomaten - Google Patents

Reinigungskarte für elektronische Lese- und Schreibgeräte, insbesondere Bankautomaten Download PDF

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DE20314624U1
DE20314624U1 DE20314624U DE20314624U DE20314624U1 DE 20314624 U1 DE20314624 U1 DE 20314624U1 DE 20314624 U DE20314624 U DE 20314624U DE 20314624 U DE20314624 U DE 20314624U DE 20314624 U1 DE20314624 U1 DE 20314624U1
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cleaning card
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COSKUN ERDOGAN
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    • G07F19/201Accessories of ATMs
    • GPHYSICS
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    • GPHYSICS
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Abstract

Reinigungskarte (10) für elektronische Lese- und Schreibgeräte (50), insbesondere Bankautomaten, in die über einen Schlitz (52) elektronisch les- beziehungsweise beschreibbare Karten in Einführrichtung (E) eingeführt werden und die Sensoren (54) zum Lesen beziehungsweise Beschreiben oder zur Positionserfassung der eingeführten Karte innerhalb des Geräts (50) aufweisen, mit
– einer steifen Basisträgerplatte (12) und
– einer auf der Basisträgerplatte (12) vorhandenen, vliesartigen Reinigungseinheit (20), dadurch gekennzeichnet, dass
– ober- und/oder unterseitig auf der Basisträgerplatte (12) zumindest eine Reinigungseinheit (20) beabstandet (A) zu der Basisträgerplatte (12) vorhanden ist und zwischen Reinigungseinheit (20) und Basisträgerplatte (12) ein elastisch zusammendrückbarer Körper (14) angeordnet ist.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Reinigungskarte für elektronische Lese- und Schreibgeräte, insbesondere Bankautomaten, in die über einen Schlitz elektronisch lesbeziehungsweise beschreibbare Karten in Einführrichtung eingeführt werden und die Sensoren zum Lesen beziehungsweise Beschreiben oder zur Positionserfassung der eingeführten Karte innerhalb des Geräts aufweisen, mit einer steifen Basisträgerplatte und einer auf der Basisträgerplatte vorhandenen, vliesartigen Reinigungseinheit.
  • Bankautomaten sind einer erhöhten Staub- und Schmutzbelastung ausgesetzt, die auf Umwelteinflüsse und eine intensive Benutzung zurückzuführen ist. Dabei gelangen Staub- und Schmutzteile durch den Einführschlitz in das Innere der Automaten und führen im Laufe der Zeit zu einer Verschmutzung der Sensoren, die einen gänzlichen Ausfall des Automaten zur folgen haben kann. Daher sind derartige Automaten regelmäßig zu reinigen.
  • STAND DER TECHNIK
  • Für eine zeitsparende Durchführung von Reinigungsaufgaben für die oben genannten Gerätschaften sind Reinigungskarten bekannt, die die normalerweise für die Reinigung notwendige Demontage der Anlage vermeiden.
  • Eine Reinigungskarte der eingangs genannten Art ist aus der DE 35 38 223 C2 bekannt. Bei dieser Reinigungskarte ist auf beiden Seiten ein Reinigungsvlies aufgebracht. Mit dieser Reinigungskarte können beispielsweise Magnetköpfe und Einzugsrollen, die in unmittelbarem Kontakt zu der eingeführten Karte kommen, gereinigt werden. Zum Reinigen optischer Leseköpfe, die beabstandet zu der eingeführten Karte innerhalb des Geräts vorhanden sind, kann diese Karte nicht eingesetzt werden.
  • Aus der DE 295 10 321 U1 ist ferner eine Reinigungskarte zur Reinigung unterschiedlicher Schreib-/Lesevorrichtungen bekannt, bei der die zur Reinigung vorgesehenen Materialien auf der Reinigungskarte eine solche Elastizität aufweisen, dass keine mechanische Beschädigung an den Schreib-/Lesevorrichtungen entstehen können.
  • Aus der DE 44 19 477 C2 , EP 860 814 A2 und EP 1 150 278 sind Vorrichtungen zum gleichzeitigen Reinigen von optischen und magnetischen Köpfen bekannt. Diese Vorrichtungen sind jedoch nur für die Reinigung von Geräten vorgesehen, welche scheibenförmige, drehbare Discs verarbeiten.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Ausgehend von dem genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung das technische Problem beziehungsweise die Aufgabe zugrunde, eine Reinigungskarte anzugeben, die eine Reinigung sämtlicher innerhalb eines elektronischen Lese-/Schreibgeräts vorhandener Sensoren in einem einfachen Arbeitsgang ermöglicht und die auch von technisch ungeschultem Personal eingesetzt werden kann, ohne dass das Gerät außer Betrieb gesetzt oder demontiert werden muss.
  • Die erfindungsgemäße Reinigungskarte ist durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1 gegeben.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der von dem unabhängigen Anspruch 1 direkt oder indirekt abhängigen Ansprüche.
  • Die erfindungsgemäße Reinigungskarte zeichnet sich demgemäß dadurch aus, dass ober- und/oder unterseitig auf der Basisträgerplatte zumindest eine Reinigungseinheit beabstandet zu der Basisträgerplatte vorhanden ist und zwischen Reinigungseinheit und Basisträgerplatte ein elastisch zusammendrückbarer Körper angeordnet ist.
  • Dadurch, dass die Reinigungseinheit beabstandet zur Basisträgerplatte vorhanden ist, können auch entfernt zu der eingeführten Karte vorhandene Sensoren gereinigt werden. Aufgrund des elastischen Körpers kann die Reinigungskarte durch den Einführungsschlitz eingeführt werden, da sich der elastische Körper beim Einführvorgang zusammendrückt. Im Inneren des Gerätes entspannt sich der elastische Körper wieder, so dass die Reinigungseinheit beabstandet zur Basisträgerplatte vorhanden ist und somit an beabstandet zur Karte vorhandenen Sensoren anliegt und durch Vorbeistreichen reinigt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Reinigungseinheit als Mikrofaservlies, insbesondere als Polyestervlies, ausgebildet und der elastische Körper ist als Volumenvlies oder Schwammkörper ausgebildet.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung, die einen intensiven und effektiven Reinigungsvorgang gewährleistet, zeichnet sich dadurch aus, dass die Reinigungseinheit und/oder der elastische Körper streifenförmig ausgebildet ist/sind. Dabei kann die Reinigungseinheit und der elastische Körper oberseitig und unterseitig auf der Basisträgerplatte vorhanden sein. Quer zur Einführrichtung können mehrere streifenförmige Reinigungseinheiten mit entsprechenden elastischen Körpern vorhanden sein.
  • Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung, die einen besonders schonenden Einführvorgang beziehungsweise Transportvorgang innerhalb des Geräts ermöglicht, zeichnet sich dadurch aus, dass die Reinigungseinheit in ihrem jeweiligen Stirnendbereich entgegen Einführrichtung gesehen jeweils eine ansteigende, lineare oder gekrümmte Flanke beziehungsweise eine abfallende, lineare oder gekrümmte Flanke aufweist.
  • Die Reinigungseinheit kann beispielsweise mit dem elastischen Körper und/oder der Basisträgerplatte verbunden, insbesondere verklebt, sein.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass die Reinigungskarte zumindest an ihrer Einführstirnseite, insbesondere an beiden Stirnseiten, einen codierbaren Bereich, insbesondere Magnetstreifenbereich, aufweist. Eine derartige Karte hat den Vorteil, dass sie problemlos an den üblichen Bankautomaten eingesetzt werden kann, da diese zunächst eine elektronische Vorkennung vornehmen, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Karte zum Einführen ansteht.
  • Um bei einem Reinigungsvorgang gleichzeitig auch die unmittelbar an der Karte anliegenden Einzugsrollen beziehungsweise Leseköpfe zu reinigen, zeichnet sich eine besonders bevorzugte Ausgestaltung dadurch aus, dass auch die Basisträgerplatte, die bevorzugt aus Kunststoff, insbesondere PVC, besteht, Mikrofasern aufweist beziehungsweise mit einer Mikrofaserbeschichtung versehen ist.
  • Eine besonders hohe Reinigungsqualität wird gewährleistet, indem die Reinigungskarte mit Reinigungsflüssigkeit getränkt ist, wobei als Reinigungsflüssigkeit bevorzugt Ethanol oder Ethyl verwendet wird.
  • Um eine dauerhaft ausreichende Benetzung mit Reinigungsflüssigkeit zu gewährleisten, wird die Reinigungskarte nach dem Herstellvorgang mit einer luftdichten, öffenbaren Verpackungshülle umgeben, die vor dem Einführen der Reinigungskarte entfernt wird.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Reinigungskarte, die eine zuverlässige Reinigung von beabstandet von der eingeführten Karte angeordneter Sensorköpfe gewährleistet, zeichnet sich dadurch aus, dass der Abstand der Reinigungseinheit zu der Basisträgerplatte das fünf- bis zehnfache der Dicke der Basisträgerplatte beträgt.
  • Um eine Kompatibilität mit den unterschiedlichsten Bankautomaten zu gewährleisten, zeichnet sich eine vorteilhafte Ausgestaltung dadurch aus, dass die Abmessungen der Reinigungskarte einer üblichen Chip-/Magnetkarte nach DIN oder ISO entsprechen.
  • Weitere Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung ergeben sich durch die in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkmale sowie durch das nachstehend angegebene Ausführungsbeispiel. Die Merkmale der Ansprüche können in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden, insoweit sie sich nicht offensichtlich gegenseitig ausschließen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Die Erfindung sowie vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Beispiels näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
  • 1 schematische Seitenansicht einer Reinigungskarte einer beschichteten Basisträgerplatte (überhöht dargestellt), mit beabstandet angeordneten Reinigungseinheiten und dazwischen angeordneten elastischen Körpern,
  • 2 schematische Untersicht auf die Reinigungskarte gemäß 1,
  • 3 schematische Draufsicht auf die Reinigungskarte gemäß 1,
  • 4 schematische Perspektivdarstellung der Draufsicht gemäß 3 und
  • 5a, b stark schematisierte Schnittdarstellung eines Bankautomaten mit teilweise (5a) und vollständig (5b) eingeführter Reinigungskarte.
  • WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
  • In den 1 bis 4 ist eine Reinigungskarte 10 dargestellt, die ein Format aufweist, das üblichen Chipkarten gemäß DIN oder ISO entspricht. Die Reinigungskarte 10 ist geeignet, in Einführrichtung E in einen Schlitz beispielsweise eines Bankautomaten zu Reinigungszwecken eingeführt werden zu können.
  • Die Reinigungskarte 10 besitzt eine steife Basisträgerplatte 12, die aus PVC geformt ist und die auf der Oberseite und auf der Unterseite mit eine Mikrofaserbeschichtung 24 auf Polyesterbasis versehen ist. Beabstandet zur Oberbeziehungsweise Unterseite der Mikrofaserbeschichtung 24 sind streifenförmige Reinigungseinheiten 20.1 bis 20.6 vorhanden, die ebenfalls als Mikrofaservlies auf Polyesterbasis ausgebildet sind. Unterhalb jeder Reinigungseinheit 20.1 bis 20.6 ist ein entsprechend streifenförmiger, zusammendrückbarer, elastischer Körper 14.1 bis 14.6 angeordnet, wobei im Ausführungsbeispiel die elastischen Körper 14.1 bis 14.6 mit den Reinigungseinheiten 20.1 bis 20.6 verbunden sind und eine Verbindung mit der Basisträgerplatte 12 im jeweiligen Stirnendbereich vorhanden ist, was in den Figuren nicht näher dargestellt ist. Der elastische Körper kann auch durchgehend mit der Basisträgerplatte und/oder der Reinigungseinheit verbunden sein.
  • Unterseitig ist auf der Basisträgerplatte 12 beziehungsweise der Mikrofaserbeschichtung 24 im vorderen und hinteren Stirnrandbereich ein über die gesamte Breite der Karte 10 durchgehender kodierbarer Bereich 22 angeschlossen, der beispielsweise als Magnetstreifen ausgebildet sein kann und dessen Kodierung (zum Beispiel ISO-T3) dazu dient, dass die Reinigungskarte 10 von Bankautomaten angenommen wird.
  • Jede Reinigungseinheit 20.1 bis 20.6 besitzt in ihrem in Einführrichtung E gesehen vorderen und hinteren Endbereich eine in Einführrichtung E gesehen abfallende beziehungsweise ansteigende linear verlaufende Flanke 16 beziehungsweise 18.
  • Bei der Darstellung der Seitenansicht gemäß 1 ist die Dicke D der Basisträgerplatte 12 mit der beidseitigen Mikrofaserbeschichtung 24 gegenüber der Dicke A der jeweiligen Reinigungseinheit 20 mit elastischem Körper 14 deutlich überhöht dargestellt. In einem konkreten Ausführungsbeispiel beträgt die Dicke D 0,75 mm (Millimeter) und die Dicke A 4,875 mm.
  • In 2 ist die Richtung der Seitenansicht gemäß 1 mit dem Pfeil I bezeichnet. In 3 ist die Richtung der Seitenansicht gemäß 1 mit dem Pfeil II bezeichnet.
  • Der Abstand der Reinigungseinheiten 20.1 bis 20.6 quer zur Einführrichtung E (Bezugszeichen B1 bis B4) ist so gewählt, dass die Reinigungseinheiten 20.1 bis 20.6 bei in einen Bankautomaten eingeführter Reinigungskarte mit den entsprechenden Sensoren in Kontakt kommen.
  • Durch die beschriebene Ausbildung der Reinigungseinheiten 20.1 bis 20.6 in Verbindung mit den elastischen Körpern 14.1 bis 14.6 ist es möglich, Sensoren zu reinigen, die beabstandet zur eingeführten Reinigungskarte 10 angeordnet sind. Derartige Sensoren sind beispielsweise optische Positionserfassungssensoren.
  • Durch die Mikrofaserbeschichtung 24 der Basisträgerplatte 12 im übrigen Flächenbereich ist es gleichzeitig beim Einführen der Reinigungskarte 10 möglich, Magnetlese-/-schreibköpfe und Einzugsrollen zu reinigen.
  • Der Reinigungsvorgang ist schematisch anhand einer Reinigungskarte 10.1 mit oberseitig angeordneter Reinigungseinheit 20 mit elastischem Körper 14 dargestellt. Der Abstand A der Reinigungseinheit 20 von der Basisträgerplatte 12 ist dabei größer als der Abstand S eines innerhalb eines Schreib-/Lesegerätes angeordneten Sensors 54.
  • Zum Reinigen wird die Reinigungskarte 10 in einen Schlitz 52 des Gerätes 50 eingeführt. Durch den kodierten Bereich 22 wird eine "ordnungsgemäße" Karte erkannt und in diesem Fall die Reinigungskarte 10 motorisch automatisch eingezogen. Hierbei wird der elastische Körper 14 im Bereich des Schlitzes 52 zusammengedrückt. Sobald die Reinigungskarte 10 beziehungsweise die Reinigungseinheit 20 den Schlitzbereich in Einzugsrichtung verlässt, dehnt sich die Reinigungseinheit 20 aufgrund der elastischen Eigenschaften des elastischen Körpers 14 wieder nach oben aus und kommt damit mit der Unterseite des Sensors 54 vorbeistreichend zur Anlage, wodurch dieser gereinigt wird. Nachdem die Reinigungskarte 10 die in den 4 und 5 nicht näher dargestellte Endeinzugsposition erreicht hat, wird die Reinigungskarte 10 wieder automatisch entgegen der Einführrichtung E bewegt. Bei diesem Bewegungsvorgang wird der Sensor 54 zum zweiten Mal gereinigt . Danach wird die Reinigungskarte 10 entnommen.
  • Die Reinigungskarte 10 selbst ist bevorzugt mit einer Reinigungsflüssigkeit (beispielsweise Ethyl oder Ethanol) getränkt, um die Reinigungswirkung zu verbessern.

Claims (16)

  1. Reinigungskarte (10) für elektronische Lese- und Schreibgeräte (50), insbesondere Bankautomaten, in die über einen Schlitz (52) elektronisch les- beziehungsweise beschreibbare Karten in Einführrichtung (E) eingeführt werden und die Sensoren (54) zum Lesen beziehungsweise Beschreiben oder zur Positionserfassung der eingeführten Karte innerhalb des Geräts (50) aufweisen, mit – einer steifen Basisträgerplatte (12) und – einer auf der Basisträgerplatte (12) vorhandenen, vliesartigen Reinigungseinheit (20), dadurch gekennzeichnet, dass – ober- und/oder unterseitig auf der Basisträgerplatte (12) zumindest eine Reinigungseinheit (20) beabstandet (A) zu der Basisträgerplatte (12) vorhanden ist und zwischen Reinigungseinheit (20) und Basisträgerplatte (12) ein elastisch zusammendrückbarer Körper (14) angeordnet ist.
  2. Reinigungskarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – die Reinigungseinheit (20) als Mikrofaservlies ausgebildet ist.,
  3. Reinigungskarte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass – der elastische Körper (14) als Volumenvlies oder Schwammkörper ausgebildet ist.
  4. Reinigungskarte nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Reinigungseinheit (20) und/oder der elastische Körper (14) streifenförmig ausgebildet ist/sind.
  5. Reinigungskarte nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – zumindest eine Reinigungseinheit (20.1) und ein elastischer Körper (14.1) in Einführrichtung (E) durchgehend vorhanden sind.
  6. Reinigungskarte nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Reinigungseinheit (20) in ihrem jeweiligen Stirnendbereich entgegen Einführrichtung (E) gesehen jeweils eine ansteigende, lineare oder gekrümmte Flanke (16) beziehungsweise eine abfallende, lineare oder gekrümmte Flanke (18) aufweist.
  7. Reinigungskarte nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Reinigungseinheit (20) mit dem elastischen Körper (14) und/oder der Basisträgerplatte (12) verbunden, insbesondere verklebt, ist.
  8. Reinigungskarte nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Reinigungskarte (10) zumindest an ihrer Einführstirnseite, insbesondere an beiden Stirnseiten, einen kodierbaren Bereich (22), insbesondere Magnetstreifenbereich, aufweist.
  9. Reinigungskarte nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Basisträgerplatte (12) aus Kunststoff, insbesondere PVC, mit Mikrofasern beziehungsweise Mikrofaserbeschichtung (24) besteht.
  10. Reinigungskarte nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Reinigungseinheit (20) als Polyestervlies ausgebildet ist.
  11. Reinigungskarte nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Reinigungskarte (10) von einer luftdichten, öffenbaren Verpackungshülle umgeben ist.
  12. Reinigungskarte nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Reinigungskarte mit Reinigungsflüssigkeit getränkt ist.
  13. Reinigungskarte nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass – als Reinigungsflüssigkeit Ethanol oder Ethyl verwendet wird.
  14. Reinigungskarte nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – der Abstand (A) der Reinigungseinheit (20) zu der Basisträgerplatte (12) das fünf- bis zehnfache der Dicke (D) der Basisträgerplatte (12) beträgt.
  15. Reinigungskarte nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Reinigungskarte (10) umfangsmäßige Abmessungen einer üblichen Chip- beziehungsweise Magnetkarte nach DIN oder ISO aufweist.
  16. Reinigungskarte nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – zumindest zwei kongruent gegenüberliegend auf der Ober- und Unterseite der Basisträgerplatte (12) angeordnete Reinigungseinheiten (20) vorhanden sind.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP3301615A1 (de) * 2016-09-28 2018-04-04 Continental Automotive GmbH Vorrichtung zum reinigen einer chipkartenaufnahme
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