-
Schutzhülle für eine Scheckkarte oder dergleichen
-
(Zusatz zu Patentanmeldung P 33 12 103.6-27)
Beschreibung
Gegenstand der Hauptpatentanmeldung ist eine flache, rechteckige Schutzhülle aus
biegesteifem Kunststoffmaterial zur Aufnahme einer rechteckigen Karte, insbesondere
Scheckkarte, Automatenkarte, Kreditkarte oder dergleichen, vorzugsweise mit einem
Magnetstreifencode, mit einem nur zu einer Stirnseite der Schutzhülle offenen Aufnahmeraum
für die Karte und mit einer Grifföffnung in einer der Kunststoffplatten über oder
unter dem Aufnahmeraum, wobei die Schutzhülle einstückig gespritzt ist und wenigstens
eine Öffnung im rückwärtigen Bereich der Schutzhülle hat, die mit dem Innenraum
in Verbindung steht.
-
Durch die einstückige Spritzung dieser Schutzhülle entfallen die sonst
notwendigen Verbindungsschritte durch Klipsen, Kleben oder Ultraschallschweißen
beim Stand der Technik. Für die Herstellung der Schutzhülle benötigt man vielmehr
lediglich den Spritzvorgang; irgendwelche Nachbearbeitungsschritte entfallen. Die
Schutzhülle ist ausreichend biegesteif, so daß die in ihr aufbewahrte Karte nicht
unzulässig geknickt wird, auch nicht bei den üblichen Belastungen im täglichen Leben.
Hier sei in Erinnerung gerufen, daß derartige Karten häufig einen Magnetstreifencode
oder dergleichen haben, der unbrauchbar wird, wenn die Karte geknickt ist. Die Schutzhülle
ist aber auch so biegeweich, daß sie ohne weiteres in einer Anzugtasche, auch Gesäßtasche,
in einem Portemonnaie, in einer Brieftasche usw. aufbewahrt und getragen werden
kann, ohne dabei zu stören. Hierzu trägt bei,daß die Schutzhülle extrem flach ist,
nämlich in einem Dickenbereich von nur etwa 3,2 mm. Hiervon wird eine Dicke von
etwa 1,3 mm für den Aufnahmeraum alleine verbraucht, entsprechend der Dicke üblicher
Scheckkarten usw.
-
Die im rückwärtigen Bereich der Schutzhülle vorgesehene Öffnung hat
eine mehrfache Funktion. Beim Spritzvorgang befindet sich nämlich im Spritzwerkzeug
ein Schieber, der nach dem Erstarren des Kunststoffmaterials nach vorne herausgezogen
wird und dabei den Aufnahmeraum ausbildet, in den bei der fertigen Schutzhülle die
Karte eingesteckt werden kann. Bei dieser Ziehbewegung des Schiebers dient nun die
erwähnte Öffnung dazu, Luft in den Aufnahmeraum nachströmen zu lassen, wodurch das
Herausziehen des Schiebers erst ermöglicht wird. Die Öffnung steht daher beim Spritzvorgang
auch über das Spritzwerkzeug mit der Außenluft in Verbindung. Eine zweite Funktion
der Öffnung besteht darin, mit Hilfe der dann zuströmenden Luft auch den Innenraum
der Schutzhülle zu kühlen, wodurch wiederum die Taktzeiten beim Spritzvorgang verringert
werden können. Schließlich kann die Öffnung bei der fertigen Schutzhülle auch zu
Reinigungszwecken dienen, beispielsweise zum Durchblasen von Luft zum Säubern des
Innenraumes der Schutzhülle.
-
Beim Spritzen der Schutzhülle nach der Lehre dieser älteren Haupt-Patentanmeldung
hat sich herausgestellt, daß der Schieber des Spritzwerkzeugs seine Position im
Spritzhohlraum nicht immer definiert einhält. Dies beruht darauf, daß der Schieber
zum einen sehr dünn sein muß,nämlich in der Größenordnung von 1,3 mm, und zum anderen
die sehr hohen Spritzdrücke von einigen zehn bar aushalten muß. Dies hat nach verhältnismäßig
geringen Standzeiten bereits zu Beschädigungen am Schieber bzw. Ausschuß geführt.
-
Die vorliegende Erfindung bezweckt daher eine weitere Verbesserung
beim einstückigen Spritzen der erfindungsgemäßen Schutzhülle dergestalt, daß praktisch
keine Ausfälle mehr auftreten und auch das Spritzwerkzeug, insbesondere sein Schieber,sich
durch eine hohe Lebensdauer auszeichnet.
-
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet,
daß in beiden Kunststoffplatten möglichst kleine und miteinander fluchtende Halteöffnungen
für einen Schieber des Spritzwerkzeugs vorgesehen sind, die mit dem Innenraum in
Verbindung stehen, die über die Fläche der Kunststoffplatten verteilt sind und in
die paarweise Haltestifte des Spritzwerkzeugs einführbar sind.
-
Beim Spritzvorgang wird daher zunächst der Schieber in den Formhohlraum
eingeführt und dort über die Haltestifte gehalten. Wird dann das Kunststoffmaterial
mit hohem Druck in den Formhohlraum eingespritzt, so behält der Schieber seine einmal
festgelegte Position trotz der hohen dabei auftretenden Drücke und der großen Fläche
des Schiebers, gemessen an seiner verhältnismäßig kleinen Dicke. Der Schieber neigt
daher beim Spritzvorgang nicht mehr zu Schwingungen, vielmehr behält er seine einmal
eingestellte Lage sehr genau. Nach dem Spritzvorgang werden die Haltestifte des
Spritzwerkzeuges wieder zurückgezogen und bilden hierbei die erwähnten Halteöffnungen
im Material der Schutzhülle aus. Ist das Material ausreichend erstarrt, was durch
eine Kühlung beschleunigt wird, so kann der Schieber in seine Ausgangsstellung aus
dem Formhohlraum zurückgefahren werden und das fertige Spritzgußstück wird aus der
Form ausgestoßen. Es kann jetzt der nächste Spritzvorgang beginnen.
-
Die erwähnten Halteöffnungen sollten so klein wie möglich sein, um
das Aussehen der fertigen Schutzhülle so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Sie
sollten aber groß genug sein, damit die Haltestifte eine ausreichende Haltekraft
auf den Schieber ausüben können. Weil die Halteöffnungen miteinander fluchten, wird
der Schieber gewissermaßen jeweils zwischen einem Paar der Haltestifte festgehalten.
-
Die Halteöffnungen sind derart über die Fläche der Kunststoffplatten
verteilt, daß man einerseits mit einer möglichst geringen Fläche der Halteöffnungen
auskommt und zum anderen der Schieber über seine gesamte Fläche ausreichend gehalten
wird. Gegebenenfalls reicht es aus, wenn die Halteöffnungen nur im Randbereich der
Schutzhülle ausgebildet sind, wo sie am wenigsten stören.
-
Bevorzugt wird es allerdings, wenn zusätzlich zum Rand bereich auch
wenigstens eine, vorzugsweise mehrere Halteöffnungen im mittleren Bereich der Schutzhülle
vorgesehen sind.
-
Eine schlitzartige Ausbildung der Halteöffnungen wird ebenfalls bevorzugt,
weil sie optisch am besten mit der länglichen Ausbildung der Schutzhülle übereinstimmt
und dennoch die notwenige Fläche für den Durchtritt der Haltestifte bietet.
-
Es kann auchdie ohnedies vorhandene Grifföffnung in einer der Kunststoffplatten
der Schutzhülle als derartige Halteöffnung ausgebildet sein, wobei dann der Grifföffnung
direkt gegenüberliegend wenigstens eine der Halteöffnungen im Material der anderen
Kunststoffplatte ausgebildet ist.
-
Um die in die Schutzhülle eingesteckte Karte vor einem unbeabsichtigten
Verlieren zu schützen, wird es bevorzugt, wenn an einer der Kunststoffplatten im
rückwärtigen Bereich eine federnde Zunge ausgeformt ist, deren Innenfläche in das
Innere der Schutzhülle ragt. Mit Hilfe einer solchen federnden Zunge kann man einen
größeren Federweg bzw.dickenBereich der in der Schutzhülle aufzubewahrenden Kärtchen
abdecken als mit Vorsprüngen,wie beim Gegenstand der älteren Patentanmeldung.
-
Bevorzugt wird es, wenn mehrere, als Schlitze ausgebildete Öffnungen
an der rückwärtigen Stirnkante der Schutzhülle vor gesehen sind.Diese stören weder
das optische Erscheinungsbil der Schutzhülle, weil sie an der rückwärtigen Stirnkante
praktisch nicht in Erscheinung treten. Sie bewirken außerdem schon beim Beginn der
Auszugsbewegung des Schiebers das Zuströmen der Luft. Die Öffnungen könnten aber
alternativ auch auf der Oberseitenplatte und/oder auf der Unterseitenplatte der
Schutzhülle oder auch an den seitlichen Kanten der Schutzhülle ausgebildet werden,
sofern sie nur,wie vorstehen erwähnt, im rückwärtigen Bereich der Schutzhülle ausgebildet
sind.Es könnte sogar eine einzige solche Öffnung genügen,die dann ebenfalls im rückwärtigen
Bereich der Schutzhülle anzubringen ist.
-
Die in der Schutzhülle aufzubewahrenden Karten haben, wie be reits
erwähnt,häufig einen Magnetstreifencode.Um diesen zu schützen,wird es bevorzugt,wenn
in der Oberseitenplatte und/ oder Unterseitenplatte der Schutzhülle wenigstens eine
kanal artige Vertiefung vorgesehen ist,die sich in der Einschubrichtung der Karte
erstreckt. Dadurch wird nicht nur Material gespart,sondern die betreffende Platte
der Schutzhülle wird biegeweicherBeim Stand der Technik waren zu demselben Zweck
keine Vertiefungen in den Platten vorgesehen,sondern Erhebungen,die nicht nur mehr
Material verbrauchen,sondern vor allem zusätzliche Dicke benötigen.
-
Bevorzugt wird es außerdem, wenn eine der Platten an der Einstecköffnung
um ein geringes Maß über die andere Platte vorsteht. Dadurch wird das Einführen
der Karten in die Schutzhülle erleichtert.
-
Es dient demselben Zweck, wenn die Kanten der Platten an der Einstecköffnung
abgerundet sind.
-
Außerdem wird es bevorzugt, wenn die Grifföffnung allseits von Material
umgeben ist, wie dies bereits den beiden erwähnten älteren Entwicklungen des Anmelders
entnommen werden kann, nicht aber der erwähnten US-PS.
-
Durch dieses Merkmal wird die betreffende Platte biegesteifer.
-
Als Material zur Herstellung der erfindunqsgemäßen Schutzhülle wird
ABS bevorzugt. Dies ist ein spezielles Polystirol.
-
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführunqsbeispiels
näher erläutert, aus dem sich weitere wichtige Merkmale ergeben. Es zeigt: Fig.
1 - eine Draufsicht auf die Oberseite einer erfindungsgemäßen Schutzhülle; Fig.
2 - eine Draufsicht auf die Unterseite der Schutzhülle; Fig. 3 - einen Schnitt längs
der Linie III-III von Fig. 1; Fig. 4 - einen Schnitt längs der Linie IV-IV von Fig.
1;
Fig. 5 - eine Ansicht in Richtung des Pfeiles A von Fig. 1.
-
Die gezeigte Schutzhülle wird einstückig gespritzt. Sie besteht aus
einer Oberseitenplatte 1 und einer Untersietenplatte 2, die an drei Kanten miteinander
verbunden sind. Die vierte Kante 3 ist offen, wodurch dann der Aufnahmeraum 4 frei
zugänglich ist.
-
In der Oberseitenplatte 1 ist außerdem außermittig ein längliches
Griffloch 5 vorgesehen.
-
Insbesondere Fig. 3 zeigt, daß in der Unterseitenplatte nebeneinander
mehrere kanalartige Vertiefungen 6 ausgebildet sind. Diese schützen einen oder mehrere
nebeneinander befindliche Magnetstreifencode der betreffenden Karte.
-
Die Unterseitenplatte 2 erstreckt sich zur Einstecköffnung 3 hin etwas
weiter als die Oberseitenplatte 1.
-
Die Kanten an der Einstecköffnung sind abgerundet (vgl.
-
insbesondere Fig. 3).
-
Erfindungsgemäß sind an der der Einstecköffnung 3 gegenüberliegenden
rückwärtigen Kante nebeneinander mehrere Schlitze 8 vorgesehen, die auch in den
Figuren 4 und 5 gezeigt sind. Sie dienen zum Belüften und Kühlen des Aufnahmeraums
4, wenn ein - zeichnerisch nicht dargestellter - Schieber nach dem Erhärten des
Kunststoffmaterials beim Spritzvorgang in Richtung des Pfeiles 9 aus dem Aufnahmeraum
4 wieder herausgezogen wird.
-
Die kanalartigen Vertiefungen 6 sind auch in Fig. 4 gezeigt.
-
In der erfindungsgemäßen Schutzhülle aufbewahrte Karten können auch
mit einem datenverarbeitenden, elektronischen Chip versehen werden, weil dessen
aktive Teile durch die Vertiefungen 6 und die außermittige Anordnung des Griffloches
5 gut geschützt sind.
-
Es ist ersichtlich, daß, bedingt durch die beschriebenen Merkmale,
eine in der erfindunqgemäßen Schutzhülle aufbewahrte Karte durch Biegung nicht beschädigt
werden kann. Vielmehr ist während der gesamten Lebensdauer der Karte eine störungssichere
Bedienunq von Terminals und dergl. möglich. ein ggfs. eingelegter Magnetsreifen
oder ein elektronischer Chip dieser Karte wird so geschützt, daß er nicht verkratzt
oder durch starke Reibung zustört wird.
-
Die erfindungsgemäße Schutzhülle ist somit aus einem Stück aus einem
biegesteifen Kunststoffmaterial gefertigt, das eine ganz geringe Elastizität hat
und gleichzeitig so steif ist, daß die Karte immer in flachem Zustand gehalten wird.
Der verwendete Kunststoff ist weichmacherfrei, wodurch die Karte zusätzlich vor--Weichmacherwanderungen
geschützt wird. Durch die extrem flache Ausbildung der Karte hat diese zudem eine
dauerhafte Haltbarkeit. Dies ist besonders wichtig, da solche Karten in Geldbörsen,
Brieftaschen und Anzugstaschen aufbewahrt werden und dabei starken Beanspruchungen
durch körperliche Bewegungen ausgesetzt sind.
-
Die Schlitze oder Öffnungen 8 dienen zusätzlich zur Reinigung des
Inneren der Schutzhülle durch Ausblasen oder mit Hilfe eines Nadel oder eines ähnlichen
Werkzeugs.
-
Die Figuren 1 und 2 zeigen, daß mehrere Halteöffnungen 10 in der Oberseitenplatte
und Unterseitenplatte ausgebildet sind, die als kurze, längliche Schlitze geformt
sind.
-
Beim gezeigten Ausführungsbeispiel sind an beiden Längskanten jeweils
drei derartige Halteöffnungen vorgesehen, die in beiden Platten sich jeweils paarweise
einander gegenüberliegen, sowie in der Mitte wenigstens eine solche Halteöffnung.
In der Unterseitenplatte nach Fig. 2 ist diese Halteöffnung 10 ebenfalls als kurzer,
länglicher Schlitz ausgebildet, der der Grifföffnung 5 in der Oberseitenplatte nach
Fig. 1 gegenüberliegt.
-
Beim Spritzvorgang wird der den Innenraum der Schutzhülle ausbildende
Schieber durch Haltestifte fixiert, die im Bereich der Halteöffnungen 10 paarweise
einander gegenüberliegend zwischen sich den Schieber halten. Beim Erkalten des Kunststoffmaterials
und anschließenden Zurückziehen der Haltestifte bilden diese die erwähnten Halteöffnungen
aus. Die Haltestifte an einer Seite sind über eine zeichnerisch nicht dargestellte
Platte miteinander verbunden.
-
Dasselbe gilt für die Haltestifte der anderen Seite.
-
Eine federnde Zunge 11 ist in der Unterseitenplatte (vergleiche Fig.
2) vorgesehen. Diese ragt mit ihrer Innenseite in den Innenraum der Schutzhülle
hinein und hält dort die in der Schutzhülle aufbewahrten Kärtchen auch bei unterschiedlicher
Dicke derselben.
-
Es ist ersichtlich, daß die Funktion der Belüftungsöffnungen 8 auch
durch die Halteöffnungen 10 übernommen werden kann, weil diese über den gesamten
Bereich der Schutzhülle ausgebildet sind, d. h. auch im hinteren Bereich der Schutzhülle.
-
- Leerseite -