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DE20313368U1 - Blähkörper zum Glätten von Kleidungsstücken - Google Patents

Blähkörper zum Glätten von Kleidungsstücken

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DE20313368U1
DE20313368U1 DE20313368U DE20313368U DE20313368U1 DE 20313368 U1 DE20313368 U1 DE 20313368U1 DE 20313368 U DE20313368 U DE 20313368U DE 20313368 U DE20313368 U DE 20313368U DE 20313368 U1 DE20313368 U1 DE 20313368U1
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inflatable body
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smoothing
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DE20313368U
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English (en)
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BSH Hausgeraete GmbH
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BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F73/00Apparatus for smoothing or removing creases from garments or other textile articles by formers, cores, stretchers, or internal frames, with the application of heat or steam 

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Details Of Garments (AREA)

Description

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Le/sk
Blähkörper zum Glätten von Kleidungsstücken
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Blähkörper zum Glätten von Kleidungsstücken.
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Es ist bekannt Kleidungsstücke zum Trocknen und Glätten von innen mit einem Blähkörper aufzuspannen, um Falten im Kleidungsstück zu entfernen und dieses zu trocknen. Im Falle von hemdförmigen Kleidungsstücken wird dazu ein hemdförmiger Blähkörper, beziehungsweise ein Blähkörper mit der Form eines menschlichen Oberkörpers, verwendet.
Dieser Blähkörper weist einen Rumpfabschnitt und zwei seitlich damit verbundene Ärmelabschnitte auf. Mit einem solchen Blähkörper können sämtliche Kleidungsstücke für den Oberkörper geglättet werden. Dies können insbesondere Hemden, Blusen und Jacken sein. Diese Blähkörper a ber auch Blähkörper zum Glätten und Trocknen anderer Kleidungsstücke, wie beispielsweise Kleidern, weisen zur Unterstützung des Glättvorgangs aufgrund des Drucks durch die Expansion des Blähkörpers, zumindest teilweise Bereiche mit erhöhter Luftdurchlässigkeit auf. Hierdurch können die Kleidungsstücke von Luft oder Dampf, die durch das Material des Blähkörpers hindurchtreten, durchströmt und dadurch zusätzlich geglättet werden.
Solche Blähkörper werden auch im Haushalt verwendet. Hierbei ist es erstrebenswert den Benutzer eines solchen Blähkörpers mit Informationen versorgen zu können, die ihm beispielsweise einen Hinweis auf den Hersteller oder Anweisungen für die Pflege des Blähkörpers gibt. Bei Kleidungsstücken werden diese Informationen in der Regel an der Innenseite des Kleidungsstücks im Nackenbereich oder an einer Naht, in Form eines Etiketts vorgesehen. Bei einem Blähkörper ist zu berücksichtigen, dass ein solches Anbringen Einfluss auf das Glättergebnis haben kann. Bei einer Anbringung im Nackenbereich könnten beispielsweise Abdrücke auf dem zu glättenden Kleidungsstück auftreten.
Die Aufgabe, die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegt, ist es daher einen Blähkörper zu schaffen, bei dem eine Kennzeichnung vorgesehen ist, wobei die Kennzeichnung keinen negativen Einfluss auf das Glättergebnis hat.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Aufgabe ideal gelöst werden kann, indem die Kennzeichnung an einer Stelle des Blähkörpers vorgesehen ist, an der ein zu glättendes Kleidungsstück während des Glättvorgangs nicht anliegt.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen Blähkörper zum Glätten von Kleidungsstücken, wobei der Blähkörper einen Rumpfabschnitt, gegebenenfalls mit sich daran anschließenden weiteren Abschnitten, aufweist. Der Blähkörper zeichnet sich dadurch aus, dass sich am Ende eines Abschnitts eine Kennzeichnung befindet, die Merkmale des Blähkörpers angibt.
Als Ende eines Abschnitts wird erfindungsgemäß der Bereich des Endes bezeichnet, an das sich kein weiterer Abschnitt des Blähköpers anschließt. Bei dem Rumpfabschnitt kann dies daher dessen unteres Ende sein. An diesen Enden der Abschnitte eines Blähkörpers besteht in der Regel bei der Benutzung kein Kontakt mit dem Kleidungsstück. Darüber hinaus ist das Material an diesen Enden der Abschnitte meist luftdicht oder besitzt eine geringe Luftdurchlässigkeit. Die Enden der Abschnitte werden daher nicht für die unmittelbare Luftzufuhr zu dem Kleidungsstück verwendet. Eine Kennzeichnung, die an einer solchen Stelle angebracht wird, behindert daher den Glättvorgang nicht. Auch kann ein Abdruck der Kennzeichnung an dem Kleidungsstück oder gar eine Verfärbung vermieden werden.
Vorzugsweise ist der weitere Abschnitt, der sich an den Rumpfabschnitt anschließt, ein Kragenabschnitt zum Glätten und gegebenenfalls Trocknen des Kragens eines Kleidungsstückes. Die Kennzeichnung ist hierbei am Ende des Kragenabschnitts vorgesehen.
Diese Ausführungsform weist den Vorteil auf, dass auch hier der Luftstrom zum Trocknen des Kleidungsstückes durch die Kennzeichnung nicht beeinträchtigt wird. Der Kragenabschnitt besteht in der Regel aus einem Teil, das sich von dem Rumpfabschnitt aus erstreckt und im Wesentlichen die Form eines Zylinders aufweist. An der Stirnseite dieses Zylinders kann ein Abschluss vorgesehen sein. Dieser wird vorzugsweise durch einen Streifen gebildet, der zwei radial entgegengesetzte Positionen des Zylinders miteinander verbindet. Diese sogenannte Kragenüberspannung dient der Stabilisierung des Kragenabschnitts. Ein Kontakt zwischen der Kragenüberspannung und dem Kragen des Kleidungsstückes besteht auch während des Glättvorgangs nicht. Das Vorsehen einer Kennzeichnung an dieser Position hat daher keinen Einfluss auf das Glättergebnis. Ein weiterer
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Vorteil der Anbringung der Kennzeichnung an der Kragenüberspannung besteht darin, dass sichergestellt werden kann, dass der Benutzer des Blähkörpers die Kennzeichnung wahrnimmt. Über den Kragenabschnitt wird, wie beispielsweise in der DE 101 08 648 beschrieben, ein Luftumlenkungsteil in Form einer Haube platziert. Die Haube bewirkt eine Luftumlenkung der Luft, die nach oben aus dem zylindrischen Teil des Kragenabschnitts austritt. Die Luft wird zur Außenseite des Kragens des Kleidungsstückes gelenkt. Wird der Blähkörper von der Vorrichtung abgenommen, um diesen beispielsweise zu reinigen, so muss die Haube entfernt werden und die Kennzeichnung ist für den Benutzer unmittelbar sichtbar.
Alternativ oder zusätzlich kann der weitere Abschnitt, der sich an den Rumpfabschnitt anschließt, ein Ärmelabschnitt sein und die Kennzeichnung am Ende des Ärmelabschnitts vorgesehen sein. Auch der Abschluss der Ärmelabschnitte, der am Ende des Ärmelschnitts vorgesehen ist, ist, wie die Abschlüsse anderer Abschnitte, in der Regel luftdicht ausgestaltet, insbesondere aus luftdichtem Material gefertigt. Beim Ärmelabschnitt wird dieser Abschluss gewählt, um einen ausreichenden Druckaufbau in dem Ärmelabschnitt gewährleisten zu können. Eine an diesem Abschluss vorgesehene Kennzeichnung wird daher die Luftströmung nicht beeinträchtigen und das Glättergebnis nicht verschlechtern. Zudem ist der Benutzer in der Regel gezwungen sein Augenmerk auf diese Stelle des Blähkörpers zu richten, wenn er das Ende des Ärmels an dem Ärmelabschnitt des Blähkörpers befestigt.
Die Kennzeichnung ist vorzugsweise ein Etikett. Dieses Etikett kann vorgefertigt werden und zu einem späten Zeitpunkt der Herstellung des Blähkörpers an diesem angebracht werden. Die Kennzeichnung kann in unterschiedlicher Weise an dem Blähkörper vorgesehen sein. Sie kann auf das Material des Blähkörpers aufgenäht, aufgeklebt, oder in das Material des Blähkörpers eingearbeitet, z.B. eingestickt, werden.
Die Merkmale des Blähkörpers, die durch die Kennzeichnung angegeben werden, sind vorzugsweise Informationen über die Reinigung des Blähkörpers. Bei einem Blähkörper zum Glätten von Kleidungsstücken ist die Anbringung dieser Informationen an einer Stelle, die für den Benutzer leicht sichtbar ist, von besonderer Bedeutung. Die Reinigungs- bzw. Pflegevorschriften sind bei einem Blähkörper unbedingt einzuhalten. Durch falsche Pflege kann es nämlich zu einer Beschädigung des Blähkörpers kommen, die nicht unbedingt
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sichtbar ist. Beispielsweise kann die Luftdurchlässigkeit der Materialien des Blähkörpers verändert werden, was sich durch eine Verschlechterung des Glättergebnisses und damit der Funktion des Blähkörpers bemerkbar macht. Aus diesem Grund ist die erfindungsgemäße Anbringung einer Kennzeichnung, die Pflege- bzw. Reinigungsanweisungen enthält, an einer Stelle, an der die Einsichtnahme durch den Benutzer zumindest vor der Reinigung des Blähkörpers sichergestellt werden kann, von besonderer Bedeutung.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Figuren genauer beschrieben.
Es zeigen:
Figur 1: eine schematische Frontansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Blähkörpers;
Figur 2: eine schematische Rückansicht der Ausführungsform des erfindungsgemäßen Blähkörpers nach Figur 1; und
Figur 3: eine schematische Draufsicht auf den Kragenabschnitt der Ausführungs-
form des erfindungsgemäßen Blähkörpers nach Figur 1.
In Figur 1 ist eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Blähkörpers 1 zum Glätten von hemdförmigen Kleidungsstücken schematisch dargestellt. Dieser Blähkörper 1 umfasst einen Rumpfabschnitt 10 und zwei Ärmelabschnitte 11, die sich über Ärmelöffnungen an den Rumpfabschnitt 10 anschließen. Am oberen Bereich des Rumpfabschnittes 10 schließt sich ein Kragenabschnitt 13 an. Der Blähkörper 1 kann beispielsweise von unten über den Rumpfabschnitt 12 mittelbar oder unmittelbar mit Luft und/oder Dampf versorgt werden. Das Einbringen der Luft oder des Dampfes sorgt für ein Aufblähen des an den Ärmelabschnittsenden 14 geschlossenen Blähkörpers 1 und damit für ein Glätten eines auf diesen aufzuspannenden Kleidungsstücks, z. B. Hemdes.
Der Aufbau von Blähkörpern zum Trocknen und Glätten von Kleidungsstücken, insbesondere von hemdförmigen Kleidungsstücken, ist hinreichend bekannt, sodass in den Figuren
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und der Beschreibung lediglich Bezug auf die Bestandteile genommen wird, beziehungsweise lediglich die Teile dargestellt werden, die für das Verständnis der vorliegenden Erfindung notwendig sind.
Der Blähkörper 1 besteht in der dargestellten Ausführungsform im Wesentlichen aus einem flexiblen, teilweise luftdurchlässigen Material. An den Enden der einzelnen Abschnitte 10, 11 und 13, d.h. an den Enden, an den sich kein weiterer Abschnitt anschließt, sind vorzugsweise Abschlüsse aus luftdichtem Material oder Material mit geringer Luftdurchlässigkeit vorgesehen.
Bei dem Rumpfabschnitt 10 wird das Ende, das den unteren Bereich 12 des Rumpfabschnittes 10b ildet, a us e inem I uftdichten M aterial g efertigt. D ieser B ereich 1 2 liegt bei dem Glättvorgang unterhalb des unteren Endes des Rumpfbereiches des Kleidungsstücks. An dem Bereich 12 ist daher kein Luftaustritt erforderlich, vielmehr soll ein Entweichen der Luft über diesen Bereich 12 verhindert werden. Der Bereich 12 trägt somit zum einen nicht zu der unmittelbaren Luftversorgung des Kleidungsstückes bei, die für die Unterstützung des Glättvorgangs notwendig ist, und zum anderen ist der Bereich 12 während eines Glättvorgangs nicht mit dem Kleidungsstück in Berührung. Daher kann an diesem Bereich 12 eine Kennzeichnung 15 angebracht werden, ohne das Glättergebnis zu beeinträchtigen. In der Figur 1 ist die Kennzeichnung 15 beispielhaft durch ein Etikett in diesem Bereich 12 angedeutet.
Auch der Abschluss 18 des Rumpfabschnittes 10 an dessen Ende, der in der dargestellten Ausführungsform durch ein Stück luftdichten Materials am Boden des Rumpfabschnittes 10 gebildet wird, kann als Stelle für die Kennzeichnung dienen. Auch hier ist eine Beeinträchtigung des Glättergebnisses ausgeschlossen. Allerdings ist diese Position für die Kennzeichnung nicht bevorzugt, da diese für den Benutzer nicht leicht einzusehen ist. Die Kennzeichnung wäre erst nach einem Entfernen des Blähkörpers 1 von einer Vorrichtung, mit der dieser in der Regel über das untere Ende des Rumpfabschnittes verbunden ist, zu erkennen und der Benutzer müsste den Blähkörper hierzu zusätzlich noch von unten betrachten.
In Figur 1 ist auch eine weitere mögliche Position für die Anbringung der Kennzeichnung 16 gezeigt. Der Ärmelabschnitt 11 des Blähkörpers 1 weist an seinem Ende, d.h. der Posi-
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tion, die der Verbindung mit dem Rumpfabschnitt 10 gegenüberliegt, einen Ärmelabschluss 14 auf. Dieser ist durch ein luftdichtes Material gebildet. Auch an diesen Bereich 14 liegt während des Glättvorganges der Ärmel, insbesondere die Manschette, eines Kleidungsstückes nicht an. Somit kann auch an dieser Stelle eine Kennzeichnung 16 angebracht werden, die das Glättergebnis nicht beeinträchtig. Da an den Enden der Ärmelabschnitte 11 in der Regel Befestigungsvorrichtungen für das Fixieren der Ärmelenden des Kleidungsstückes an dem Blähkörper 1 vorgesehen sind und der Benutzer daher beim Aufziehen eines Kleidungsstückes seinen Blick auf den Ärmelabschnittsabschluss richten muss, ist diese Stelle geeignet, um Kennzeichnung dem Benutzer zur Kenntnis zu bringen. So kann an dieser Stelle beispielsweise das Firmenlogo des Herstellers oder eine andere Kennzeichnung angebracht werden, die dem Benutzer während dem normalen Betrieb des Blähkörpers zugänglich gemacht werden soll.
An den Rumpfabschnitt schließt sich, wie bereits erwähnt, an der Oberseite ein Kragenabschnitt 13 an. Dieser ist in der dargestellten Ausführungsform durch eine Kragenpartie 19 gebildet, der im Wesentlichen aus einem Materialstreifen, der die Mantelfläche eines Kegelstumpfes bildet und dessen Breite an der Vorderseite des Blähkörpers ein Minimum aufweist. Nach oben, d.h. von dem Rumpfabschnitt 10 abgewandt, ist der Kragenabschnitt 13 im Wesentlichen offen. Allerdings ist, wie in Figuren 1 bis 3 zu erkennen ist, ein Materialstreifen 20, der auch als Kragenüberspannung bezeichnet wird, vorgesehen. Dieser ist in der dargestellten Ausführungsform an zwei diametral gegenüberliegenden Stellen der Kragenpartie 19 befestigt. Über den Kragenabschnitt 13 wird in einer Glättvorrichtung in der Regel eine Haube (nicht dargestellt) platziert, die nicht mit dem Blähkörper 1 verbunden ist. Diese Haube dient der Umlenkung des über den Kragenabschnitt 13 , insbesondere aus der Öffnung der Kragenpartie 19, austretenden Luftstroms und damit zur Trocknung und Glättung der Außenseite des auf den Kragenabschnitt 13 aufgezogenen Kragen des Kleidungsstückes. Die Kragenüberspannung 20 ist aus einem luftdichten Material hergestellt und trägt nicht zur Versorgung des Kleidungsstückes mit Luft bei. Weiterhin kommt die Kragenüberspannung 20 nicht mit dem Kleidungsstück in Berührung, so dass diese als ideale Stelle für die Anbringung einer Kennzeichnung 17 dienen kann. Eine auf der Kragenüberspannung 20 mittig befestigte Kennzeichnung in Form eines Etiketts 17 ist in Figur 3 schematisch dargestellt. Schließlich wird der Benutzer, der die Haube der Glättvorrichtung abnimmt, um beispielsweise den Blähkörper 1 zu reinigen dazu gezwungen, seinen Blick auf die Kragenüberspannung 20 zu richten. Diese Stelle ist daher beispielsweise für Reinigungs- bzw. Pflegeanweisungen oder
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spielsweise für Reinigungs- bzw. Pflegeanweisungen oder Materialzusammensetzungsangaben ideal geeignet.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsformen beschränkt.
Bei dem erfindungsgemäßen Blähkörper können eine oder mehrere Kennzeichnungen an einem oder mehreren Abschnitten vorgesehen sein. Die Position der Kennzeichnung kann an dem Abschluss oder einer anderen Stelle an dem Ende des Abschnitts liegen.
Mit der vorliegenden Erfindung ist es somit möglich, dem Benutzer eines Blähkörpers zum Glätten von Kleidungsstücken Informationen zur Verfügung zu stellen, die durch Gesetze vorgeschrieben sind oder die der Hersteller dem Benutzer übermitteln möchte, ohne das Glättergebnis zu beeinträchtigen. Besonders bevorzugt kann durch den erfindungsgemäßen Blähkörper sichergestellt werden, dass ein Benutzer beim Abnehmen des Blähkörpers von einer Glättvorrichtung über die Pflegevorschriften informiert wird und eine Falschbehandlung des Blähkörpers kann somit ausgeschlossen werden.

Claims (7)

1. Blähkörper zum Glätten von Kleidungsstücken, wobei der Blähkörper (1) einen Rumpfabschnitt (10), gegebenenfalls mit sich daran anschließenden weiteren Abschnitten (11, 13), aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass sich am Ende (14, 12, 18, 20) eines Abschnitts (10, 11, 13) eine Kennzeichnung (15, 16, 17) befindet, die Merkmale des Blähkörpers (1) angibt.
2. Blähkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Abschnitt, der sich an den Rumpfabschnitt (10) anschließt, ein Kragenabschnitt (13) zum Glätten des Kragens eines Kleidungsstückes ist und die Kennzeichnung (17) am Ende des Kragenabschnitts (13) vorgesehen ist.
3. Blähkörper nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Abschnitt, der sich an den Rumpfabschnitt (10) anschließt, ein Ärmelabschnitt (11) ist und die Kennzeichnung (16) am Ende des Ärmelabschnitts (11) vorgesehen ist.
4. Blähkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (10, 11, 13) an dem Ende, an dem die Kennzeichnung (15, 16, 17) vorgesehen ist, einen Abschluss (18, 14, 20) aufweist, der vorzugsweise aus luftdichtem Material besteht.
5. Blähkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnung (15, 16, 17) ein Etikett ist.
6. Blähkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Merkmale des Blähkörpers (1), die durch die Kennzeichnung (15, 16, 17) angegeben werden, Informationen über die Reinigung bzw. Pflege des Blähkörpers (1) sind.
7. Blähkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnung (15, 16, 17) auf das Material des Blähkörpers (1) aufgenäht, aufgeklebt, oder in das Material des Blähkörpers (1) eingearbeitet, z. B. eingestickt ist.
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