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Die
Erfindung betrifft einen Blähkörper und eine
Vorrichtung zum Trocknen und/oder Glätten von Kleidungsstücken.
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Es
ist bekannt Kleidungsstücke
zu Trocknen bzw. zu Glätten,
indem diese auf einen Blähkörper, der
im Wesentlichen die Form des zu glättenden Kleidungsstückes aufweist,
aufgezogen werden und der Blähkörper von
innen mit Luft oder Dampf versorgt wird. Durch die Luft- bzw. Dampfzufuhr
wird der Blähkörper aufgeblasen
und spannt von innen das Bügel- bzw.
Trockengut. Damit unterschiedliche Größen von Kleidungsstücken mit
dem Blähkörper behandelt werden
können,
ist die Größe des Blähkörpers in
der Regel größer als
das größte auf
diesen aufzuspannende Kleidungsstück. Bei dem eigentlichen Trocken-
oder Bügelvorgang
hingegen, muss die Form des Blähkörpers so
abgestimmt sein, dass dieser im Wesentlichen die gleiche Größe und Form
wie das Kleidungsstück
aufweist, damit das Kleidungsstück durch
den spannenden Blähkörper nicht überdehnt und
verformt wird. Insbesondere muss die Größe und Form im Bereich des
Rumpfes des Kleidungsstückes so
eingestellt werden, dass das untere Ende des Rumpfteils des Kleidungsstückes nicht
an dem Blähkörper hochrrutscht,
wenn sich dieser ausdehnt.
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Zu
diesem Zweck ist in der
DE
100 58 744 A1 bereits von der Anmelderin der vorliegenden
Erfindung eine Bügelpuppe
vorgeschlagen worden, bei der auf der Innenseite des Blähsackes
mindestens eine Zugvorrichtung zum Einstellen des Umfangs der Bügelpuppe
in zumindest einer Ebene vorgesehen ist. Die Hüllen, in denen die Zugelemente
geführt werden,
können
hierbei an den Blähsack
angenäht oder
aus einer umlaufenden Falte des Blähsackes genäht werden.
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Durch
das Vorsehen von Rumpfzügen
an der Innenseite des Blähkörpers kann
zwar vermieden werden, dass sich beim Glätten bzw. Trocknen des Kleidungsstückes Abdrücke auf
dem Kleidungsstück ergeben,
wie dies bei außen
liegenden Rumpfzügen der
Fall wäre.
Allerdings müssen
die freien Enden der Zugelemente für den Benutzer zugänglich gemacht werden,
damit dieser den gewünschten
Umfang einstellen kann.
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Im
Stand der Technik wird dies beispielsweise dadurch gelöst, dass
die Zugelemente innerhalb des Blähkörpers nach
unten geführt
werden und an der Unterkante des Blähkörpers von außen bedient werden
können.
So ist beispielsweise in
DE 1
143 174 eine Dämpf-
und Blaspuppe für
Kleidungsstücke beschrieben,
bei der die Zugmittel an einem festen Punkt befestigt sind und eine
Rolle mit einem Zugkabel tragen, wobei das Zugkabel mittels eines
Einstellknopfes von außen
betätigt
werden kann.
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Diese
Vorrichtung des Standes der Technik ist aufwendig. Es ist daher
Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Blähkörper und eine Vorrichtung zum
Trocknen und/oder Glätten
von Kleidungsstücken
zu schaffen, bei denen der Umfang des Rumpfabschnitts auf einfache
Weise von außen
eingestellt werden kann, die leicht herzustellen und handzuhaben
sind.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass diese Aufgabe gelöst werden
kann, indem Mittel zum Herausführen
von Zugelementen aus dem Blähkörper in
einem separaten Schnittteil des Blähkörpers vorgesehen sind.
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Die
Aufgabe wird daher erfindungsgemäß gelöst durch
einen Blähkörper zum
Trocknen und/oder Glätten
von Kleidungsstücken,
der zumindest einen Rumpfabschnitt aufweist, an dem zur Einstellung
eines definierten Rumpfumfangs mindestens ein Rumpfzug mit einem
Zugmittel vorgesehen ist. Der Blähkörper ist
dadurch gekennzeichnet, dass an dem Rumpfabschnitt ein Schnittteil
vorgesehen ist, das einen Auslass für ein Zugmittel vom Inneren
des Rumpfabschnittes trägt
und dieses Schnittteil separat zu dem Schnittteil ist, das den Rumpfzug
trägt.
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Das
Schnittteil, das den Auslass trägt
und im Folgenden als separates Schnittteil bezeichnet wird, kann
ein Stück
eines Materials sein, das mit dem Rumpfabschnitt, insbesondere mit
den anderen Schnittteilen des Rumpfabschnittes verbunden, insbesondere
vernäht,
werden kann. Unter einem Schnittteil, das einen Auslass trägt, wird
im Sinne der vorliegenden Erfindung insbesondere ein Schnittteil verstanden,
das eine Öffnung
aufweist. Diese Öffnung
kann verstärkt
sein. Die Rumpfzüge
können
an einem Schnittteil, das zumindest einen Teil des Rumpfabschnittes
bildet, durch angenähte
Hüllen oder
durch aus diesem Schnittteil gelegte und vernähte Falten bestehen.
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Da
der Auslass für
das Zugmittel, das beispielsweise eine Kordel darstellen kann, in
einem von dem restlichen Rumpfabschnitt, insbesondere von dem Schnittteil,
das die Rumpfzüge
trägt,
getrennten Schnittteil vorgesehen ist, können die weiteren Schnittteile,
die den Rumpfabschnitt bilden bezüglich ihrer Abmessungen und
Materialien den entsprechenden Anforderungen angepasst werden. Zudem kann
der Auslass bei der Herstellung des Rumpfabschnittes nicht hinderlich
wirken oder versehentlich verschlossen werden, da das Schnittteil,
das diesen trägt,
erst nach Fertigstellung des weiteren Rumpfabschnittes in diesen
eingearbeitet, insbesondere in diesen eingenäht werden kann.
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Vorzugsweise
ist der Auslass für
das Zugmittel eine Öse.
Neben den Vorteilen, die eine Öse, durch
ihren konstanten Querschnitt aufweist, kann bei geeigneter Wahl
des Materials der Öse,
wie beispielsweise Metall oder Kunststoff, eine hohe Beständigkeit
des Auslasses erzielt werden, was die Lebensdauer des Blähkörpers erhöhen kann.
Nur durch das erfindungsgemäß vorgesehene
separate Schnittteil, auf dem die Öse getragen wird, können aber
Nachteile, die sich bei der Verwendung von Ösen in der Regel ergeben, vermieden
werden. So kann bei einem Schnittteil des Rumpfabschnittes, in dem
Rumpfzüge
durch Vernähen
von Falten gebildet werden, die Öse
erst sehr spät
im Herstellungsprozess eingebracht werden. Der Rumpfabschnitt müsste zu
diesem Zeitpunkt bereits vernäht
sein, d.h. über seinen
Umfang geschlossen sein, was einen erhöhten Aufwand beim Einbringen
der Öse
darstellt. Bei dem erfindungsgemäßen separaten
Schnittteil kann dieses hingegen früh im Herstellungsprozess in
den Rumpfabschnitt eingenäht
werden. Der Rumpfabschnitt wird hierbei durch das Einnähen des
separaten Schnittteiles über
seinen Umfang geschlossen.
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Vorzugsweise
sind auf dem separaten Schnittteil mindestens zwei Auslässe vorgesehen. Hierdurch
kann bei einem Blähkörper, der
im Inneren mehrere Rumpfzüge
aufweist, jedem Rumpfzug ein Auslass zugeordnet werden und das Zugmittel
des jeweiligen Rumpfzuges durch den jeweiligen Auslass aus dem Rumpfabschnitt
geführt
werden. Die Auslässe
sind hierbei vorzugsweise in einem Abstand angeordnet, der dem Abstand
zwischen den Rumpfzügen
an dem Rumpfabschnitt entspricht. Das Vorsehen mehrerer Auslässe auf
einem einzigen separaten Schnittteil, das mit dem Rumpfabschnitt
vernäht
wird, verkürzt
den Zeitbedarf für
die Herstellung des Blähkörpers.
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Das
separate Schnittteil wird vorzugsweise im Bereich des Rumpfzuges
angeordnet. Im Bereich des Rumpfzuges bedeutet hierbei insbesondere
in der Höhe
an dem Rumpfabschnitt, in dem der oder die Rumpfzüge vorgesehen
sind. Zudem bedeutet im Bereich des Rumpfzuges auch in der Nähe der Austrittsöffnung für das Zugelement
aus zumindest einem Ende des Rumpfzuges. Hierdurch wird erzielt, dass
die Zugelemente innerhalb des Blähkörpers nicht über eine
größere Entfernung
zwischen dem der Austrittsöffnung
aus dem Rumpfzug und dem Auslass aus dem Blähkörper geführt werden, wodurch die Gefahr
des Verkantens bzw. Verhaken verringert wird. Erfindungsgemäß kann die
Austrittsöffnung
für das
Zugelement aus dem Rumpfzug, d.h. der Hülle oder Falte, die den Rumpfzug
bildet, durch eine Öse
an dieser Hülle
oder Falte verwirklicht sein. Es ist aber auch möglich, die Austrittsöffnung durch das
Material der Hülle
oder Falte selber zu bilden.
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In
einer Ausführungsform
ist das separate Schnittteil an dem Rumpfabschnitt des Blähkörpers versetzt
zu dessen vorderer Mitte angeordnet ist. Durch diese Position des
separaten Schnittteils wird auch bei Blähkörpern und Vorrichtungen, bei
denen an der Vorderseite in der Mitte Einrichtungen mit dem Blähkörper in
Kontakt gebracht werden sollen, der Zugriff auf die Auslässe für das Zugmittel
nicht behindert. Solche Einrichtungen sind beispielsweise Knopfleistenspanner.
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Gemäß einer
Ausführungsform
weist der Blähkörper entlang
der vorderen Mitte des Rumpfabschnittes einen Bereich auf, der für die Trocknung mehrerer
Stofflagen ausgelegt ist, und das separate Schnittteil ist unmittelbar
angrenzend an diesen Bereich des Blähkörpers angeordnet. Das separate Schnittteil
wird bevorzugt mit diesem Bereich vernäht. Der Bereich für die Trocknung
mehrerer Stofflagen kann beispielsweise durch ein hochdurchlässiges Material
in diesem Bereich gebildet sein, oder durch das Vorsehen von Heizvorrichtungen
in diesem Bereich. Dieser Bereich muss auf die Breite begrenzt sein, über die
in der Regel eine Knopfleiste an dem Blähkörper im aufgespannten Zustand
anliegt. Bei einer zu großen
Breite würde
es zu Energieverlusten durch austretende Luft oder abgestrahlte
Wärme kommen.
Insofern ist dieser Bereich mit einem weiteren Schnittteil, das
einen solchen Energieverlust vermeidet, zu verbinden bzw. zu vernähen. An dieser
Stelle ist daher in jedem Fall eine Naht vorzusehen. Diese Naht
wird erfindungsgemäß dazu verwendet,
den Bereich mit dem separaten Schnittteil zu verbinden.
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Das
separate Schnittteil erstreckt sich vorzugsweise nur über einen
Teil der Länge
des Rumpfabschnitts des Blähkörpers. Insbesondere
ist die Länge
des separaten Schnittteils vorzugsweise auf den Bereich begrenzt,
in dem Rumpfzüge
an dem Rumpfabschnitt vorgesehen sind. Durch diese begrenzte Abmessung
des separaten Schnittteils wird es möglich, dieses auch aus einem
luftundurchlässigen
Material herzustellen, ohne das Trocken- bzw. Glättungsergebnis zu verschlechtern.
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Vorzugsweise
ist die Breite des separaten Schnittteils gering bemessen und wird
durch die Größe des Auslasses
bestimmt. Besonders bevorzugt entspricht die Breite des separaten
Schnittteils der Größe, insbesondere
des Durchmessers des Auslasses, zuzüglich einer Nahtzugabe, die
ein Verbinden des Schnittteils mit den weiteren Schnittteilen des Rumpfabschnittes
erlaubt. Diese geringe Breite trägt ebenfalls
dazu bei, dass an die Luftdurchlässigkeit des
separaten Schnittteils keine besonderen Anforderungen gestellt werden
müssen,
da dadurch die Größe des separaten
Schnittteils auf ein Minimum reduziert ist. Weiterhin wird es durch
diese Ausführungsform
möglich
für das
separate Schnittteil ein Material zu verwenden, das geeignet ist Ösen robust aufzunehmen.
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In
einer Ausführungsform
ist das separate Schnittteil eine vorgefertigte Ösenleiste. Diese kann beispielsweise
aus einem vorkonfektionierten durchgängigen Band, in dem Ösen vorgesehen
sind, zugeschnitten werden. Die Verwendung eines solchen vorgefertigten
Schnittteils ist aber nur aus dem Grund möglich, dass die Leiste getrennt
von den weiteren Teilen des Rumpfabschnittes, insbesondere dem Schnittteil,
dass die Rumpfzüge
trägt,
ausgebildet ist und somit in die geeigneter Position gebracht werden kann,
in der die Ösen
möglichst
in einer Höhe
mit den Rumpfzüge
liegen. Durch die Möglichkeit
der Verwendung von vorgefertigten Schnitteilen kann bei der Herstellung
des Blähkörpers auf
das Einbringen von Ösen
in das Material des Blähkörpers verzichtet
werden und so der Aufwand und die Zeit für die Herstellung verringert
werden.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zum Glätten und/oder
Trocknen eines Kleidungsstückes,
bei der ein erfindungsgemäßer Blähkörper verwendet
wird.
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Die
Vorteile und Merkmale, die bezüglich
des Blähkörpers beschrieben
wurden und werden gelten, soweit anwendbar, entsprechend für die Vorrichtung und
umgekehrt.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren, die ein nicht beschränkendes
Beispiel zeigen, genauer beschrieben. Es zeigen:
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1: eine schematische Ansicht
eines erfindungsgemäßen Blähkörpers,
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2: eine Detailansicht des
separaten Schnittteils, das Ösen
trägt.
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In 1 ist eine Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Blähkörpers 1 dargestellt.
Dieser weist einen Rumpfabschnitt 11 und Ärmelabschnitte 17 auf.
In dem Rumpfabschnitt 11 sind an der Innenseite Rumpfzüge 12 angebracht,
die hier durch die von außen
erkennbaren Nähte
angedeutet sind. In den Rumpfzügen 12 sind
jeweils Zugelemente 13 geführt. Die Zugelemente 13 erstrecken
sich über
den gesamten Umfang des Rumpfabschnittes 11.
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In
der dargestellten Ausführungsform
ist an der Vorderseite des Rumpfabschnittes 11 über im Wesentlichen
die gesamte Länge
des Rumpfabschnitts 11 ein Bereich 14 vorgesehen,
der der Trocknung der Knopfleiste eines auf den Blähkörper aufzuspannenden
Hemdes dient. Dieser Bereich 14 ist durch ein Material
mit hoher Luftdurchlässigkeit
gebildet. Die Rumpfzüge 12 sind
an diesem Bereich nicht vorgesehen. Die Zugelemente 13 werden
in diesem Bereich 14 also im Inneren des Blähkörpers 1 frei
geführt.
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Angrenzend
an den Bereich 14 ist an einer Seite im unteren Bereich
des Rumpfabschnittes 11 ein separates Schnittteil 15 angeordnet.
Dieses Schnittteil 15 erstreckt sich entlang dem Bereich 14 und
endet in einer Höhe,
die geringfügig über dem obersten
Rumpfzug 12 liegt. In dem separaten Schnittteil 15 sind,
wie sich auch aus der 2 erkennen
lässt, Ösen 16 vorgesehen.
Die Ösen 16 weisen
einen Abstand zueinander auf, der dem Abstand zwischen den einzelnen
Rumpfzügen 12 entspricht.
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Über die Ösen 16 sind
die freien Enden der Zugelemente 13 der Rumpfzüge 12 aus
dem Inneren des Blähkörpers 1 herausgeführt. An
den Enden der Zugelemente 13 können Fixierungselemente, wie Klemmen
oder dergleichen vorgesehen sein, um einen bestimmten Umfang des
Rumpfes des Blähkörpers 1 einstellen
zu können.
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Die
Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Das
separate Schnittteil kann sich beispielsweise über die gesamte Länge des
Rumpfabschnittes erstrecken. Hierbei werden aber nur in dem Bereich,
in dem dieses Schnittteil zu Rumpfzügen benachbart ist, Auslässe, in
Form von Ösen
vorgesehen sein. Erstreckt sich das separate Schnittteil, wie den
Figuren dargestellt, nur über
den unteren Bereich des Rumpfabschnittes, so kann sich oberhalb
dieser Ösenleiste
ein weiteres Schnitteil anschließen, das die gleiche Breite,
wie die Ösenleiste
aufweist. Dadurch wird der Zuschnitt für das Schnittteil, das den
restlichen Bereich der Seite des Vorteils des Rumpfabschnittes bildet,
vereinfacht.
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Es
ist aber auch möglich,
dass sich oberhalb des separaten Schnittteils ein Überstand
des Schnittteils anschließt,
das den restlichen Bereich der Seite des Vorderteils des Rumpfabschnittes
bildet. Besonders bevorzugt kann aber zumindest die Seite des Vorderteils
des Rumpfabschnittes, in der das separate Schnittteil vorgesehen
ist, durch zwei weitere Schnittteile, ein oberes und ein unteres
Schnittteil, gebildet werden. Die Länge des unteren Schnittteils wird
im vernähten
Zustand der Länge
des separaten Schnittteils entsprechen. Sofern die Rumpfzüge, die in
diesem Schnittteil gebildet werden durch Vernähen von Falten erzeugt werden,
ist die Länge
dieses unteren Schnittteils beim Zuschneiden um die Länge, die
für die
Falten benötigt
wird, länger.
Das Unterteilen der Vorderseite des Rumpfabschnittes auf der Seite,
an der das separate Schnittteil vorgesehen ist, in ein oberes und
ein unteres Teil ist vorteilhaft, da die Naht, mittels derer die
Oberseite des separaten Schnittteils mit dem oberen Schnittteil
verbunden wird, gleichzeitig als Naht zum Verbinden des oberen und
des unteren Schnittteils verwendet werden kann und eine gerade Naht
darstellt.
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Das
obere Schnittteil kann als ein einziges Schnittteil ausgebildet
sein, oder aus zwei Teilen gebildet sein, wobei das eine die Breite
des separaten Schnittteils aufweist oberhalb von diesem angeordnet
wird. Hierdurch kann mit einem minimalen Herstellungsaufwand die
Gestaltung der Vorderseite des Blähkörpers, beispielsweise bezüglich der
Luftdurchlässigkeit,
einfach variiert werden.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Blähkörper ist es
somit im Vergleich zu anderen Blähkörpern, bei denen Ösen oder
andere Auslässe
für Zugelemente eines
Rumpfzuges unmittelbar auf das Schnittteil, in dem die Rumpfzüge vorgesehen
sind, aufgesetzt werden, möglich,
die Ösen
früh im
Fertigungsprozess des Blähkörpers einzuarbeiten.
Hierdurch kann der Arbeitsaufwand minimiert werden, da ein Einbringen
von Ösen
zu einem Zeitpunkt, bei dem der Blähkörper bereits geschlossen ist,
vermieden werden kann.
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Zudem
kann durch das Vorsehen eines separaten Schnittteils die Ausgestaltung
des Blähkörpers bei
minimalem Herstellungsaufwand einfach variiert werden.
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Weiterhin
kann, wenn das Schnittteil, das die Öse trägt versetzt zu der Mitte der
Vorderseite des Rumpfabschnitts angeordnet wird, verhindert werden,
dass der Benutzer zum Bedienen der durch die Ösen geführten Zugelemente hinter eine
Einrichtung, wie beispielsweise eine Einrichtung zum Halten der Knopfleiste,
greifen muss.