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DE10339726A1 - Blähkörper und Vorrichtung zum Trocknen und/oder Glätten von Kleidungsstücken - Google Patents

Blähkörper und Vorrichtung zum Trocknen und/oder Glätten von Kleidungsstücken Download PDF

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DE10339726A1
DE10339726A1 DE2003139726 DE10339726A DE10339726A1 DE 10339726 A1 DE10339726 A1 DE 10339726A1 DE 2003139726 DE2003139726 DE 2003139726 DE 10339726 A DE10339726 A DE 10339726A DE 10339726 A1 DE10339726 A1 DE 10339726A1
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inflatable
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DE2003139726
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Kathrin Redlin
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BSH Hausgeraete GmbH
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BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Publication date
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F73/00Apparatus for smoothing or removing creases from garments or other textile articles by formers, cores, stretchers, or internal frames, with the application of heat or steam 

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Drying Of Solid Materials (AREA)
  • Accessory Of Washing/Drying Machine, Commercial Washing/Drying Machine, Other Washing/Drying Machine (AREA)
  • Treatment Of Fiber Materials (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Blähkörper zum Trocknen und Glätten von Kleidungsstücken, der zumindest einen Rumpfabschnitt (11) aufweist, an dem zur Einstellung eines definierten Rumpfumfangs mindestens ein Rumpfzug (12) mit einem Zugmittel (13) vorgesehen ist, wobei der Blähkörper dadurch gekennzeichnet ist, dass an dem Rumpfabschnitt (11) ein Schnittteil (15) vorgesehen ist, das einen Auslass (16) für das Zugmittel (13) vom Inneren des Rumpfabschnittes (11) trägt und dieses Schnittteil (15) separat zu dem Schnittteil ist, das den Rumpfzug (12) trägt. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Trocknen und/oder Glätten von Kleidungsstücken, wobei diese einen solchen Blähkörper (1) umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Blähkörper und eine Vorrichtung zum Trocknen und/oder Glätten von Kleidungsstücken.
  • Es ist bekannt Kleidungsstücke zu Trocknen bzw. zu Glätten, indem diese auf einen Blähkörper, der im Wesentlichen die Form des zu glättenden Kleidungsstückes aufweist, aufgezogen werden und der Blähkörper von innen mit Luft oder Dampf versorgt wird. Durch die Luft- bzw. Dampfzufuhr wird der Blähkörper aufgeblasen und spannt von innen das Bügel- bzw. Trockengut. Damit unterschiedliche Größen von Kleidungsstücken mit dem Blähkörper behandelt werden können, ist die Größe des Blähkörpers in der Regel größer als das größte auf diesen aufzuspannende Kleidungsstück. Bei dem eigentlichen Trocken- oder Bügelvorgang hingegen, muss die Form des Blähkörpers so abgestimmt sein, dass dieser im Wesentlichen die gleiche Größe und Form wie das Kleidungsstück aufweist, damit das Kleidungsstück durch den spannenden Blähkörper nicht überdehnt und verformt wird. Insbesondere muss die Größe und Form im Bereich des Rumpfes des Kleidungsstückes so eingestellt werden, dass das untere Ende des Rumpfteils des Kleidungsstückes nicht an dem Blähkörper hochrrutscht, wenn sich dieser ausdehnt.
  • Zu diesem Zweck ist in der DE 100 58 744 A1 bereits von der Anmelderin der vorliegenden Erfindung eine Bügelpuppe vorgeschlagen worden, bei der auf der Innenseite des Blähsackes mindestens eine Zugvorrichtung zum Einstellen des Umfangs der Bügelpuppe in zumindest einer Ebene vorgesehen ist. Die Hüllen, in denen die Zugelemente geführt werden, können hierbei an den Blähsack angenäht oder aus einer umlaufenden Falte des Blähsackes genäht werden.
  • Durch das Vorsehen von Rumpfzügen an der Innenseite des Blähkörpers kann zwar vermieden werden, dass sich beim Glätten bzw. Trocknen des Kleidungsstückes Abdrücke auf dem Kleidungsstück ergeben, wie dies bei außen liegenden Rumpfzügen der Fall wäre. Allerdings müssen die freien Enden der Zugelemente für den Benutzer zugänglich gemacht werden, damit dieser den gewünschten Umfang einstellen kann.
  • Im Stand der Technik wird dies beispielsweise dadurch gelöst, dass die Zugelemente innerhalb des Blähkörpers nach unten geführt werden und an der Unterkante des Blähkörpers von außen bedient werden können. So ist beispielsweise in DE 1 143 174 eine Dämpf- und Blaspuppe für Kleidungsstücke beschrieben, bei der die Zugmittel an einem festen Punkt befestigt sind und eine Rolle mit einem Zugkabel tragen, wobei das Zugkabel mittels eines Einstellknopfes von außen betätigt werden kann.
  • Diese Vorrichtung des Standes der Technik ist aufwendig. Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Blähkörper und eine Vorrichtung zum Trocknen und/oder Glätten von Kleidungsstücken zu schaffen, bei denen der Umfang des Rumpfabschnitts auf einfache Weise von außen eingestellt werden kann, die leicht herzustellen und handzuhaben sind.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass diese Aufgabe gelöst werden kann, indem Mittel zum Herausführen von Zugelementen aus dem Blähkörper in einem separaten Schnittteil des Blähkörpers vorgesehen sind.
  • Die Aufgabe wird daher erfindungsgemäß gelöst durch einen Blähkörper zum Trocknen und/oder Glätten von Kleidungsstücken, der zumindest einen Rumpfabschnitt aufweist, an dem zur Einstellung eines definierten Rumpfumfangs mindestens ein Rumpfzug mit einem Zugmittel vorgesehen ist. Der Blähkörper ist dadurch gekennzeichnet, dass an dem Rumpfabschnitt ein Schnittteil vorgesehen ist, das einen Auslass für ein Zugmittel vom Inneren des Rumpfabschnittes trägt und dieses Schnittteil separat zu dem Schnittteil ist, das den Rumpfzug trägt.
  • Das Schnittteil, das den Auslass trägt und im Folgenden als separates Schnittteil bezeichnet wird, kann ein Stück eines Materials sein, das mit dem Rumpfabschnitt, insbesondere mit den anderen Schnittteilen des Rumpfabschnittes verbunden, insbesondere vernäht, werden kann. Unter einem Schnittteil, das einen Auslass trägt, wird im Sinne der vorliegenden Erfindung insbesondere ein Schnittteil verstanden, das eine Öffnung aufweist. Diese Öffnung kann verstärkt sein. Die Rumpfzüge können an einem Schnittteil, das zumindest einen Teil des Rumpfabschnittes bildet, durch angenähte Hüllen oder durch aus diesem Schnittteil gelegte und vernähte Falten bestehen.
  • Da der Auslass für das Zugmittel, das beispielsweise eine Kordel darstellen kann, in einem von dem restlichen Rumpfabschnitt, insbesondere von dem Schnittteil, das die Rumpfzüge trägt, getrennten Schnittteil vorgesehen ist, können die weiteren Schnittteile, die den Rumpfabschnitt bilden bezüglich ihrer Abmessungen und Materialien den entsprechenden Anforderungen angepasst werden. Zudem kann der Auslass bei der Herstellung des Rumpfabschnittes nicht hinderlich wirken oder versehentlich verschlossen werden, da das Schnittteil, das diesen trägt, erst nach Fertigstellung des weiteren Rumpfabschnittes in diesen eingearbeitet, insbesondere in diesen eingenäht werden kann.
  • Vorzugsweise ist der Auslass für das Zugmittel eine Öse. Neben den Vorteilen, die eine Öse, durch ihren konstanten Querschnitt aufweist, kann bei geeigneter Wahl des Materials der Öse, wie beispielsweise Metall oder Kunststoff, eine hohe Beständigkeit des Auslasses erzielt werden, was die Lebensdauer des Blähkörpers erhöhen kann. Nur durch das erfindungsgemäß vorgesehene separate Schnittteil, auf dem die Öse getragen wird, können aber Nachteile, die sich bei der Verwendung von Ösen in der Regel ergeben, vermieden werden. So kann bei einem Schnittteil des Rumpfabschnittes, in dem Rumpfzüge durch Vernähen von Falten gebildet werden, die Öse erst sehr spät im Herstellungsprozess eingebracht werden. Der Rumpfabschnitt müsste zu diesem Zeitpunkt bereits vernäht sein, d.h. über seinen Umfang geschlossen sein, was einen erhöhten Aufwand beim Einbringen der Öse darstellt. Bei dem erfindungsgemäßen separaten Schnittteil kann dieses hingegen früh im Herstellungsprozess in den Rumpfabschnitt eingenäht werden. Der Rumpfabschnitt wird hierbei durch das Einnähen des separaten Schnittteiles über seinen Umfang geschlossen.
  • Vorzugsweise sind auf dem separaten Schnittteil mindestens zwei Auslässe vorgesehen. Hierdurch kann bei einem Blähkörper, der im Inneren mehrere Rumpfzüge aufweist, jedem Rumpfzug ein Auslass zugeordnet werden und das Zugmittel des jeweiligen Rumpfzuges durch den jeweiligen Auslass aus dem Rumpfabschnitt geführt werden. Die Auslässe sind hierbei vorzugsweise in einem Abstand angeordnet, der dem Abstand zwischen den Rumpfzügen an dem Rumpfabschnitt entspricht. Das Vorsehen mehrerer Auslässe auf einem einzigen separaten Schnittteil, das mit dem Rumpfabschnitt vernäht wird, verkürzt den Zeitbedarf für die Herstellung des Blähkörpers.
  • Das separate Schnittteil wird vorzugsweise im Bereich des Rumpfzuges angeordnet. Im Bereich des Rumpfzuges bedeutet hierbei insbesondere in der Höhe an dem Rumpfabschnitt, in dem der oder die Rumpfzüge vorgesehen sind. Zudem bedeutet im Bereich des Rumpfzuges auch in der Nähe der Austrittsöffnung für das Zugelement aus zumindest einem Ende des Rumpfzuges. Hierdurch wird erzielt, dass die Zugelemente innerhalb des Blähkörpers nicht über eine größere Entfernung zwischen dem der Austrittsöffnung aus dem Rumpfzug und dem Auslass aus dem Blähkörper geführt werden, wodurch die Gefahr des Verkantens bzw. Verhaken verringert wird. Erfindungsgemäß kann die Austrittsöffnung für das Zugelement aus dem Rumpfzug, d.h. der Hülle oder Falte, die den Rumpfzug bildet, durch eine Öse an dieser Hülle oder Falte verwirklicht sein. Es ist aber auch möglich, die Austrittsöffnung durch das Material der Hülle oder Falte selber zu bilden.
  • In einer Ausführungsform ist das separate Schnittteil an dem Rumpfabschnitt des Blähkörpers versetzt zu dessen vorderer Mitte angeordnet ist. Durch diese Position des separaten Schnittteils wird auch bei Blähkörpern und Vorrichtungen, bei denen an der Vorderseite in der Mitte Einrichtungen mit dem Blähkörper in Kontakt gebracht werden sollen, der Zugriff auf die Auslässe für das Zugmittel nicht behindert. Solche Einrichtungen sind beispielsweise Knopfleistenspanner.
  • Gemäß einer Ausführungsform weist der Blähkörper entlang der vorderen Mitte des Rumpfabschnittes einen Bereich auf, der für die Trocknung mehrerer Stofflagen ausgelegt ist, und das separate Schnittteil ist unmittelbar angrenzend an diesen Bereich des Blähkörpers angeordnet. Das separate Schnittteil wird bevorzugt mit diesem Bereich vernäht. Der Bereich für die Trocknung mehrerer Stofflagen kann beispielsweise durch ein hochdurchlässiges Material in diesem Bereich gebildet sein, oder durch das Vorsehen von Heizvorrichtungen in diesem Bereich. Dieser Bereich muss auf die Breite begrenzt sein, über die in der Regel eine Knopfleiste an dem Blähkörper im aufgespannten Zustand anliegt. Bei einer zu großen Breite würde es zu Energieverlusten durch austretende Luft oder abgestrahlte Wärme kommen. Insofern ist dieser Bereich mit einem weiteren Schnittteil, das einen solchen Energieverlust vermeidet, zu verbinden bzw. zu vernähen. An dieser Stelle ist daher in jedem Fall eine Naht vorzusehen. Diese Naht wird erfindungsgemäß dazu verwendet, den Bereich mit dem separaten Schnittteil zu verbinden.
  • Das separate Schnittteil erstreckt sich vorzugsweise nur über einen Teil der Länge des Rumpfabschnitts des Blähkörpers. Insbesondere ist die Länge des separaten Schnittteils vorzugsweise auf den Bereich begrenzt, in dem Rumpfzüge an dem Rumpfabschnitt vorgesehen sind. Durch diese begrenzte Abmessung des separaten Schnittteils wird es möglich, dieses auch aus einem luftundurchlässigen Material herzustellen, ohne das Trocken- bzw. Glättungsergebnis zu verschlechtern.
  • Vorzugsweise ist die Breite des separaten Schnittteils gering bemessen und wird durch die Größe des Auslasses bestimmt. Besonders bevorzugt entspricht die Breite des separaten Schnittteils der Größe, insbesondere des Durchmessers des Auslasses, zuzüglich einer Nahtzugabe, die ein Verbinden des Schnittteils mit den weiteren Schnittteilen des Rumpfabschnittes erlaubt. Diese geringe Breite trägt ebenfalls dazu bei, dass an die Luftdurchlässigkeit des separaten Schnittteils keine besonderen Anforderungen gestellt werden müssen, da dadurch die Größe des separaten Schnittteils auf ein Minimum reduziert ist. Weiterhin wird es durch diese Ausführungsform möglich für das separate Schnittteil ein Material zu verwenden, das geeignet ist Ösen robust aufzunehmen.
  • In einer Ausführungsform ist das separate Schnittteil eine vorgefertigte Ösenleiste. Diese kann beispielsweise aus einem vorkonfektionierten durchgängigen Band, in dem Ösen vorgesehen sind, zugeschnitten werden. Die Verwendung eines solchen vorgefertigten Schnittteils ist aber nur aus dem Grund möglich, dass die Leiste getrennt von den weiteren Teilen des Rumpfabschnittes, insbesondere dem Schnittteil, dass die Rumpfzüge trägt, ausgebildet ist und somit in die geeigneter Position gebracht werden kann, in der die Ösen möglichst in einer Höhe mit den Rumpfzüge liegen. Durch die Möglichkeit der Verwendung von vorgefertigten Schnitteilen kann bei der Herstellung des Blähkörpers auf das Einbringen von Ösen in das Material des Blähkörpers verzichtet werden und so der Aufwand und die Zeit für die Herstellung verringert werden.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zum Glätten und/oder Trocknen eines Kleidungsstückes, bei der ein erfindungsgemäßer Blähkörper verwendet wird.
  • Die Vorteile und Merkmale, die bezüglich des Blähkörpers beschrieben wurden und werden gelten, soweit anwendbar, entsprechend für die Vorrichtung und umgekehrt.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren, die ein nicht beschränkendes Beispiel zeigen, genauer beschrieben. Es zeigen:
  • 1: eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Blähkörpers,
  • 2: eine Detailansicht des separaten Schnittteils, das Ösen trägt.
  • In 1 ist eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Blähkörpers 1 dargestellt. Dieser weist einen Rumpfabschnitt 11 und Ärmelabschnitte 17 auf. In dem Rumpfabschnitt 11 sind an der Innenseite Rumpfzüge 12 angebracht, die hier durch die von außen erkennbaren Nähte angedeutet sind. In den Rumpfzügen 12 sind jeweils Zugelemente 13 geführt. Die Zugelemente 13 erstrecken sich über den gesamten Umfang des Rumpfabschnittes 11.
  • In der dargestellten Ausführungsform ist an der Vorderseite des Rumpfabschnittes 11 über im Wesentlichen die gesamte Länge des Rumpfabschnitts 11 ein Bereich 14 vorgesehen, der der Trocknung der Knopfleiste eines auf den Blähkörper aufzuspannenden Hemdes dient. Dieser Bereich 14 ist durch ein Material mit hoher Luftdurchlässigkeit gebildet. Die Rumpfzüge 12 sind an diesem Bereich nicht vorgesehen. Die Zugelemente 13 werden in diesem Bereich 14 also im Inneren des Blähkörpers 1 frei geführt.
  • Angrenzend an den Bereich 14 ist an einer Seite im unteren Bereich des Rumpfabschnittes 11 ein separates Schnittteil 15 angeordnet. Dieses Schnittteil 15 erstreckt sich entlang dem Bereich 14 und endet in einer Höhe, die geringfügig über dem obersten Rumpfzug 12 liegt. In dem separaten Schnittteil 15 sind, wie sich auch aus der 2 erkennen lässt, Ösen 16 vorgesehen. Die Ösen 16 weisen einen Abstand zueinander auf, der dem Abstand zwischen den einzelnen Rumpfzügen 12 entspricht.
  • Über die Ösen 16 sind die freien Enden der Zugelemente 13 der Rumpfzüge 12 aus dem Inneren des Blähkörpers 1 herausgeführt. An den Enden der Zugelemente 13 können Fixierungselemente, wie Klemmen oder dergleichen vorgesehen sein, um einen bestimmten Umfang des Rumpfes des Blähkörpers 1 einstellen zu können.
  • Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Das separate Schnittteil kann sich beispielsweise über die gesamte Länge des Rumpfabschnittes erstrecken. Hierbei werden aber nur in dem Bereich, in dem dieses Schnittteil zu Rumpfzügen benachbart ist, Auslässe, in Form von Ösen vorgesehen sein. Erstreckt sich das separate Schnittteil, wie den Figuren dargestellt, nur über den unteren Bereich des Rumpfabschnittes, so kann sich oberhalb dieser Ösenleiste ein weiteres Schnitteil anschließen, das die gleiche Breite, wie die Ösenleiste aufweist. Dadurch wird der Zuschnitt für das Schnittteil, das den restlichen Bereich der Seite des Vorteils des Rumpfabschnittes bildet, vereinfacht.
  • Es ist aber auch möglich, dass sich oberhalb des separaten Schnittteils ein Überstand des Schnittteils anschließt, das den restlichen Bereich der Seite des Vorderteils des Rumpfabschnittes bildet. Besonders bevorzugt kann aber zumindest die Seite des Vorderteils des Rumpfabschnittes, in der das separate Schnittteil vorgesehen ist, durch zwei weitere Schnittteile, ein oberes und ein unteres Schnittteil, gebildet werden. Die Länge des unteren Schnittteils wird im vernähten Zustand der Länge des separaten Schnittteils entsprechen. Sofern die Rumpfzüge, die in diesem Schnittteil gebildet werden durch Vernähen von Falten erzeugt werden, ist die Länge dieses unteren Schnittteils beim Zuschneiden um die Länge, die für die Falten benötigt wird, länger. Das Unterteilen der Vorderseite des Rumpfabschnittes auf der Seite, an der das separate Schnittteil vorgesehen ist, in ein oberes und ein unteres Teil ist vorteilhaft, da die Naht, mittels derer die Oberseite des separaten Schnittteils mit dem oberen Schnittteil verbunden wird, gleichzeitig als Naht zum Verbinden des oberen und des unteren Schnittteils verwendet werden kann und eine gerade Naht darstellt.
  • Das obere Schnittteil kann als ein einziges Schnittteil ausgebildet sein, oder aus zwei Teilen gebildet sein, wobei das eine die Breite des separaten Schnittteils aufweist oberhalb von diesem angeordnet wird. Hierdurch kann mit einem minimalen Herstellungsaufwand die Gestaltung der Vorderseite des Blähkörpers, beispielsweise bezüglich der Luftdurchlässigkeit, einfach variiert werden.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Blähkörper ist es somit im Vergleich zu anderen Blähkörpern, bei denen Ösen oder andere Auslässe für Zugelemente eines Rumpfzuges unmittelbar auf das Schnittteil, in dem die Rumpfzüge vorgesehen sind, aufgesetzt werden, möglich, die Ösen früh im Fertigungsprozess des Blähkörpers einzuarbeiten. Hierdurch kann der Arbeitsaufwand minimiert werden, da ein Einbringen von Ösen zu einem Zeitpunkt, bei dem der Blähkörper bereits geschlossen ist, vermieden werden kann.
  • Zudem kann durch das Vorsehen eines separaten Schnittteils die Ausgestaltung des Blähkörpers bei minimalem Herstellungsaufwand einfach variiert werden.
  • Weiterhin kann, wenn das Schnittteil, das die Öse trägt versetzt zu der Mitte der Vorderseite des Rumpfabschnitts angeordnet wird, verhindert werden, dass der Benutzer zum Bedienen der durch die Ösen geführten Zugelemente hinter eine Einrichtung, wie beispielsweise eine Einrichtung zum Halten der Knopfleiste, greifen muss.

Claims (10)

  1. Blähkörper zum Trocknen und/oder Glätten von Kleidungsstücken, der zumindest einen Rumpfabschnitt (11) aufweist, an dem zur Einstellung eines definierten Rumpfumfangs mindestens ein Rumpfzug (12) mit einem Zugmittel (13) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Rumpfabschnitt (11) ein Schnittteil (15) vorgesehen ist, das einen Auslass (16) für das Zugmittel (13) vom Inneren des Rumpfabschnittes (11) trägt und dieses Schnittteil (15) separat zu dem Schnittteil ist, das den Rumpfzug (12) trägt.
  2. Blähkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslass (16) eine Öse ist.
  3. Blähkörper nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Auslässe (16) auf dem separaten Schnittteil (15) vorgesehen sind.
  4. Blähkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das separate Schnittteil (15) im Bereich des Rumpfzuges (12) angeordnet ist.
  5. Blähkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das separate Schnittteil (15) an dem Rumpfabschnitt (11) des Blähkörpers (1) versetzt zu dessen vorderen Mitte angeordnet ist.
  6. Blähkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Blähkörper (1) entlang der vorderen Mitte des Rumpfabschnittes (11) einen Bereich (14) aufweist, der für die Trocknung mehrerer Stofflagen ausgelegt ist, und das separate Schnittteil (15) unmittelbar angrenzend an diesen Bereich (14) des Blähkörpers (1) angeordnet ist.
  7. Blähkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das separate Schnittteil (15) sich nur über einen Teil der Länge des Rumpfabschnittes (11) des Blähkörpers (1) erstreckt.
  8. Blähkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des separaten Schnittteils (15) gering ist und durch die Größe des Auslasses (16) bestimmt wird.
  9. Blähkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das separate Schnittteil (15) eine vorgefertigte Ösenleiste ist.
  10. Vorrichtung zum Trocknen und/oder Glätten von Kleidungsstücken, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einen Blähkörper (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9 aufweist.
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