DE2031374C3 - Gewindegelenk für den Lenker eines Kraftfahrzeuglenkgestänges - Google Patents
Gewindegelenk für den Lenker eines KraftfahrzeuglenkgestängesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Gewindegelenk für den Lenker eines Kraftfahrzeuglenkgestänges mit einem
am Fahrzeug befestigten Halterungsarm, der in einem nach unten offenen Sackloch ein Gewinde aufweist, in
das ein Verbindungszapfen eingeschraubt ist, der an seinem aus dem Sackloch herausragenden Ende einen
zylindrischen Abschnitt aufweist
Bekannte Gewindegelenke (US-PS 32 19 372) v/eisen stets mehrere Paarungen von Außen- und Innengewinde
auf, wobei auf Grund der Gestalt der Gelenkbauteile, an denen die Gewinde vorzusehen sind, zu deren
Herstellung nur aufwendige Verfahren herangezogen werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gut funktionierendes, einfach aufgebautes und einfach herzustellendes
Gewindegelenk zu schaffen.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß das Gewinde auf den Verbindungszapfen gewalzt ist, daß
der Lenker mit Preßsitz auf dem zylindrischen Abschnitt des Verbindungszapfens sitzt und der Verbindungszapfen
an seinem vom Halterungsarm abgewandten Ende einen Kopf aufweist.
In vorteilhafter Weise wird durch diese Ausbildung ein Gelenk geschaffen, welches mit geringen Kosten
hergestellt werden kann, wobei der Verbindungszapfen in wirtschaftlicher Weise ein Gewinde durch Aufwalzen
erhalten kann. Weiterhin wird ein guter Schutz gegen Witterungseinflüsse geschaffen und es wird eine
bessere Schmierung erzielt.
Von besonderem Vorteil ist ferner, daß zwischen dem Verbindungszapfen und dem Lenker keine
Schraubverbindung erforderlich ist. Dies wird durch die Ausbildung des Kopfes ermöglicht, die es erlaubt, an
der Verbindungsstelle zwischen Halterungszapfen und Lenker einen Preßsitz vorzusehen.
Weiterentwicklungen der Erfindung sind den Unteransprächen zu entnehmen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden an Hand der Figuren der Zeichnung in der nachfolgenden Be-374
Schreibung erläutert Es zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht eines Kraftfahrzeuglenkgestänges
und der mit diesem verbundenen lenkbaren Räder,
F i g. 2 eine Schnittansicht eines Gewindegelenks,
Fig.3 eine Schnittansicht einer anderen Ausführungsform
eines Gewindegelenks und
F i g. 4 eine Schnittansicht eines bekannten Gewindegelenks.
In F i g. 1 ist ein Kraftfahrzeuglenkgestänge 10 dargestellt
welches aus einer Mittelstange 11, Spurstangen 12 und Radarmen 13 besteht Die Mittelstange 11 ist an
einem Ende an einem Lenkhebel 114 über ein Gelenk 15 befestigt, welches an einem Ende des Lenkhebels vorgesehen
ist Das andere Ende 16 des Lenkhebels 14 ist am Lenkgetriebe des Fahrzeugs befestigt. Das Ende 17
der Mittelstange 11 ist mittels eines Gelenks 19 an einem Ende eines Lenkers 18 befestigt. Das dem Ende
19 gegenüberliegende Ende 20 des Lenkers 18 ist schwenkbar am Rahmen des Fahrzeugs über einen
Halterungsarm 21 befestigt, der an einem Ende ein Gelenk 22 trägt.
Wenn sich der Lenkhebel 14 unter der Einwirkung des Lenkgetriebes dreht, so wird das Mittelgestänge 11
in Längsrichtung über einen Bogen bewegt. Der Lenker 18 dient als Halterung für das Enae 17 des Mittelgestänges
und ermöglicht es diesem Ende, sich über einen Bogen zu bewegen. Da die bogenförmige Bewegung
hauptsächlich in einer horizontalen Ebene erfolgt, kann das Gelenk 22 ein einfaches Drehgelenk sein und
wird üblicherweise als Gewindegelenk ausgebildet.
In Fig.4 ist im Schnitt ein bekanntes Gewindegelenk
30 dargestellt, welches als Gelenk 22 in F i g. 1 verwendet wird. Dieses Gelenk besteht aus einem Halterungsarm
31 und aus einem einen Lenker 32 tragenden Verbindungszapfen 33. Der Halterungsarm 31
weist ein zylindrisches Ende 34 mit Außengewinde auf. Das Ende 35 des Lenkers 32 weist eine Öffnung 36 mit
Innengewinde 37 auf. Der Verbindungszapfen 33 weist eine Bohrung 39 auf, die sich von einem Ende 40 aus in
diesen hinein erstreckt und die an einer Bodenwandung 41 endet. Diese kappenförmige Bohrung weist ein Innengewinde
für das Gewindeende 34 des Halterungsarms 31 auf.
Der Verbindungszapfen 33 sitzt mit einen Außengewinde 42 am Mittelabschnitt in dem Innengewinde 37
der Bohrung 36 des Lenkers. Ein Schmiernippel 43 ist in der Bodenwandung 41 des Verbindungszapfens angeordnet.
Eine Dichtung 45 schließt das offene Ende des Verbindungsbauteils 33 ab.
Da sich der Verbindungszapfen 33 nach oben öffnet, kann bei verschlissener Dichtung 45 Wasser und
Schleifabrieb durch Einwirkung der Schwerkraft nach unten in diesen Verbindungszapfen eindringen. Diese
Fremdstoffe können den Betrieb des Gelenks stören. Da Schmiermittel normalerweise vom unteren Ende
des Verbindungszapfens zugeführt wird, ist es möglich, daß die oberen Gewinde, die den Verbindungszapfen
und den Halterungsarm verbinden, trocken laufen und somit einem erheblichen Verschleiß ausgesetzt sind.
In F i g. 2 ist ein erfindungsgemäßes Gewindegelenk 50 für den Lenker eines Kraftfahrzeuglenkgestänges
dargestellt. Das Gewindegelenk 50 weist einen Halterungsarm 51 auf, einen Lenker 52 und einen Verbindungszapfen
53. Am Ende 56 des Halterungsarms 51 ist eine Gewindebohrung 55 angeordnet.
Der Verbindungszapfen 53 ist zylindrisch und weist an einem Ende einen Kopf 57 und am anderen Ende
einen Gewindeabschnitt 58 auf. Ein sich an den Kopf 57 anschließender zylindrischer Abschnitt 59 kann, wie bei
60 dargestellt, gerippt sein. Der Verbindungszapfen 53 ist durch Walzen herstellbar.
Der Lenker 52 sitzt mit einer Bohrung 61 mit Preßritz auf dem Zapfen 53, wobei die Rippen 60 des Zapfens
sich in das Material des Lenkers einschneiden, um eine gute Befestigung mit einem Widerstand gegen
Drehung zu erreichen. Eine Dichtung 63 dichtet den Raum zwiscnen dem Halterungsarm, dem Zapfen und
der Oberfläche 64 des Lenkers dar.
In F i g. 3 ist eine abgeänderte Ausführungsform des
in F i g. 2 dargestellten Gelenks gezeigt Das Ende 70 eines Halterungsarms 516 verbreitert sich durch einen
kegelstumpfförmigen Abschnitt 76 radial nach außen, um eine öffnung 72 mit einem vergrößerten Durchmesser
zu bilden. Das untere Ende des Halterungsarms kann auch mit gegenüber dem Mittelteil 73 vergrößertem
Außendurchmesser ausgebildet und ein kegelstumpfförmiger Raum 74 durch Einsenken hergestellt
sein, dessen Durchmesser bis zum Gewinde 75 hin abnimmt.
Eine aus zwei Halbschalen bestehende Verschleißaufhollagerschale 77 mit einer Innenwandung 80 und
einer Außenwandung 81 ist im kegelstumpfförmigen Raum 74 angeordnet und umgibt den mittleren zylindrischen
Abschnitt 78 des Verbindungszapfens 79.
Das Verschleißaufhollager 77 ist mittels einer Schraubenfeder 82 vorgespannt, die sich gegen die
Oberfläche 83 des Lenkers 526 abstützt. Die Schraubenfeder 82 ist normalerweise im zusammengedrückten
Zustand eingebaut und drückt das Lager 77 gegen den konischen Abschnitt 78 des Halterungsarms und
zwar in Richtung der Gewinde des Zapfens und des Halterungsarms. Durch die zusammenpassenden konischen
Oberflächen des Lagers und des Halterungsarms wird eine keilförmige Verschleißaufholvorrichtung geschaffen,
die eine genaue Ausrichtung zwischen dem Zapfen und dem Halterungsarm aufrechterhält, wodurch
ein Verschleiß kompensiert wird, der sonst eine radiale Bewegung des Zapfens innerhalb des Halterungsarms
erlauben würde.
Durch diesen Aufbau wird ein Gelenk geschaffen, welches mit geringeren Kosten hergestellt werden
kann und welches aus drei Grundbauteilen besteht, die zwei Gewindeoberflächen aufweisen. Der Verbindungszapfen
53 kann in wirtschaftlicher Weise hergestellt werden, beispielsweise durch Walzen. Ein zusätzlicher
Vorteil ist darin zu sehen, daß der Verbindungszapfen 53 sich nach oben in die Bohrung des Halterungsarms
hinein erstreckt, wobei ein Schmiernippel 65 oberhalb des Endes des Verbindungszapfens 53 angeordnet
werden kann, der mit einem Schmiermittelraum 66 in Verbindung steht. Dadurch wird ein
Schmiermittelvorrat oberhalb des Gewindes angeordnet. Ein Strömen von Schleifabrieb und Wasser in den
Gewindeabschnitt wird ausgeschaltet, da sich das Innengewinde im Halterungsarm nach unten erstreckt
und Wasser und Schleifabrieb außerhalb der Gewindeverbindung ablaufen können.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Gewindegelenk für den Lenker eines Kraftfahrzeuglenkgestänges mit einem am Fahrzeug befestigten
Halterungsarm, der in einem nach unten offenen Sackloch ein Gewinde aufweist, in das ein
Verbindungszapfen eingeschraubt ist, der an seinem aus dem Sackloch herausragenden Ende einen zylindrischen
Abschnitt aufweist, dadurch ge- ίο kennzeichnet, daß das Gewinde auf den Verbindungszapfen
(53,79) gewalzt ist, der Lenker (52) mit Preßsitz auf dem zylindrischen Abschnitt des
Verbindungszapfens (53, 79) sitzt und der Verbindungszapfen an seinem vom Halterungsarm abgewandten
Ende einen Kopf (57) aufweist.
2. Gewindegelenk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zylindrische Abschnitt des
Verbindungszapfens (53) gerippt ist.
3. Gewindegelenk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das äußere Ende (7Ö) des
Halterungsarms (73) konisch aufgeweitet ist und in diese Aufweitung eine Verschleißaufhol-Lagencha-Ie
(77), die den Zapfen (79) umgibt, mittels einer Feder (82) eingedrückt ist.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US88028369A | 1969-11-26 | 1969-11-26 | |
| US88028369 | 1969-11-26 |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2031374A1 DE2031374A1 (de) | 1971-06-16 |
| DE2031374B2 DE2031374B2 (de) | 1976-04-15 |
| DE2031374C3 true DE2031374C3 (de) | 1976-12-09 |
Family
ID=
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